Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 21 No
(1443)
Vorlage Nr. 20141371
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Regenrückhaltebecken (RRB) Harpener Hellweg, Naturschutzgebiet (NSG) Oberes
Ölbachtal
Beratungsfolge
Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Sitzungstermin
akt.
Beratung
09.09.2014
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
Die Stadt Dortmund muss die Entlastung aus Regenüberläufen vor Einleitung in den
Harpener Bach auf ein gewässerverträgliches Maß drosseln und zu diesem Zweck ein
Regenrückhaltebecken (RRB) bauen.
Der in Frage kommende Bereich für das RRB liegt im Grenzgebiet der Städte Bochum und
Dortmund nördlich des Harpener Hellwegs. Aufgrund der sensiblen naturschutzrechtlichen
und ökologischen Situation wurde in der vorliegenden Unterlage eine standörtliche
Variantenuntersuchung in Anlehnung an eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet,
um die umwelt- und naturschutzfachlichen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren.
Nach der Analyse des Raumwiderstands ist daher ein Bau des Regenrückhaltebeckens in
Bereichen mit geringem, mittlerem oder „nur“ hohem Raumwiderstand und gleichzeitiger
räumlicher Nähe zu der bestehenden Einleitungsstelle, aufgrund der nicht vorhandenen
Flächenverfügbarkeit, nicht umsetzbar
Die einzige realisierbare Möglichkeit besteht somit darin, die Anlage des
Regenrückhaltebeckens innerhalb des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“, in einem
Bereich mit sehr hohem Raumwiderstand, vorzunehmen. Es wurde demnach ein Standort
gesucht, der zwar einerseits aufgrund der Lage innerhalb des NSG einen sehr hohen
Raumwiderstand besitzt, aber der andererseits den Schutzzielen des NSG nicht
entgegenstehen soll. Die Intensivwiese nördlich des Harpener Hellwegs und in unmittelbarer
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Nähe zur bestehenden Einleitungsstelle hätte, ohne die Berücksichtigung des gesetzlichen
Schutzstatus des Naturschutzgebietes, einen mittleren Raumwiderstand. Die
Biotoptypenkartierung zeigt zudem, dass der Bereich von geringer ökologischer Wertigkeit
ist, so dass die Standortfindung insgesamt zu dem Ergebnis kommt, dass eine Errichtung
des Regenrückhaltebeckens innerhalb des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“ auf der
Intensivwiese im Süden des Naturschutzgebietes ohne erhebliche Beeinträchtigungen des
Schutzgebietes machbar ist.
Aus ökologischer Sicht besitzt ein Becken mit flacheren Böschungen ein größeres
Biotopentwicklungspotenzial. Daher ist ein größeres Becken mit flachen Böschungen und
mit einer Gestaltung als Feuchtbiotop aus naturschutzfachlicher Sicht zu empfehlen.
Die Auswirkungsprognose wurde auf der Grundlage eines Vorentwurfs zum geplanten RRB
(KSU Ingenieure, Februar 2014) erarbeitet, welcher aus den Erkenntnissen der
Standortfindung resultiert und die Ergebnisse zur möglichen Beckenausrichtung und –
gestaltung größtenteils berücksichtigt. Bei der Planung des Beckens wurde eine
abwechslungsreiche Böschungsgestaltung mit geschwungener Linienführung beachtet, so
dass sich die Gestaltung und Begrünung naturnah und standortgerecht durchführen lässt.
Die Böschungsbereiche wurden in einigen Abschnitten recht flach gestaltet, vor allem im
nördlichen und südlichen Beckenbereich.
Das Ergebnis der Auswirkungsprognose zeigt, dass sich durch den Bau des
Regenrückhaltebeckens am vorgeschlagenen Standort, unter Berücksichtigung der
genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, zum jetzigen Planungsstand keine
erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. Aussagen zu den durch mögliche zu geringe
Abstände zum Grundwasserhorizont können erst nach der Erstellung eines
Baugrundgutachtens / Hydrogeologischen Gutachtens gemacht werden. Die Auswirkungen
auf das Grundwasser durch die mögliche ungelenkte Versickerung des
Niederschlagswassers werden daher im Rahmen der weiteren wasserrechtlichen Verfahren
näher zu untersuchen sein.
Nach jetziger Einschätzung ist auch die Erfüllung von artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zwar nicht zu erwarten, eine
artenschutzrechtliche Prüfung ist im fortgeschrittenen Planungsverlauf jedoch
durchzuführen, um letztendlich die Beeinträchtigungen auf die Fauna zu beurteilen.
Bis auf das bestehende Verbot innerhalb des NSG, Aufschüttungen und Abgrabungen
vorzunehmen, werden die Ver- und Gebote des Schutzgebietes eingehalten. Da das
Vorhaben in einem weniger sensiblen Bereich innerhalb des Naturschutzgebietes geplant
ist, können erhebliche Auswirkungen durch die notwendigen Aufschüttungen und
Abgrabungen ausgeschlossen werden.
Auch hinsichtlich der Lage innerhalb des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“ ist mit
keinen erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Eine Gestaltung als Feuchtbiotop mit Blänken
und Röhrichtflächen, Hochstaudenfluren oder anderem geeigneten, standortgerechten
Pflanzenmaterial in den flacheren Böschungsbereichen berücksichtigt die
Schutzausweisungen des Naturschutzgebietes und fördert die Biotopentwicklung des sonst
relativ strukturarmen Standortes im äußersten Süden des Naturschutzgebietes. Daher wird
sich eine Aufwertung des Standortes positiv auf die Entwicklung des Naturschutzgebietes
auswirken. Somit steht der Bau eines Regenrückhaltebeckens am geplanten Standort den
Schutzzielen und –zwecken des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“ nicht
grundsätzlich entgegen.
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Vorlage Nr. 20141371
Die Umweltverträglichkeitsstudie wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.