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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:36

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141371 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Regenrückhaltebecken (RRB) Harpener Hellweg, Naturschutzgebiet (NSG) Oberes Ölbachtal Beratungsfolge Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Sitzungstermin akt. Beratung 09.09.2014 Anlagen Lageplan Wortlaut Die Stadt Dortmund muss die Entlastung aus Regenüberläufen vor Einleitung in den Harpener Bach auf ein gewässerverträgliches Maß drosseln und zu diesem Zweck ein Regenrückhaltebecken (RRB) bauen. Der in Frage kommende Bereich für das RRB liegt im Grenzgebiet der Städte Bochum und Dortmund nördlich des Harpener Hellwegs. Aufgrund der sensiblen naturschutzrechtlichen und ökologischen Situation wurde in der vorliegenden Unterlage eine standörtliche Variantenuntersuchung in Anlehnung an eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erarbeitet, um die umwelt- und naturschutzfachlichen Auswirkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Nach der Analyse des Raumwiderstands ist daher ein Bau des Regenrückhaltebeckens in Bereichen mit geringem, mittlerem oder „nur“ hohem Raumwiderstand und gleichzeitiger räumlicher Nähe zu der bestehenden Einleitungsstelle, aufgrund der nicht vorhandenen Flächenverfügbarkeit, nicht umsetzbar Die einzige realisierbare Möglichkeit besteht somit darin, die Anlage des Regenrückhaltebeckens innerhalb des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“, in einem Bereich mit sehr hohem Raumwiderstand, vorzunehmen. Es wurde demnach ein Standort gesucht, der zwar einerseits aufgrund der Lage innerhalb des NSG einen sehr hohen Raumwiderstand besitzt, aber der andererseits den Schutzzielen des NSG nicht entgegenstehen soll. Die Intensivwiese nördlich des Harpener Hellwegs und in unmittelbarer Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141371 Nähe zur bestehenden Einleitungsstelle hätte, ohne die Berücksichtigung des gesetzlichen Schutzstatus des Naturschutzgebietes, einen mittleren Raumwiderstand. Die Biotoptypenkartierung zeigt zudem, dass der Bereich von geringer ökologischer Wertigkeit ist, so dass die Standortfindung insgesamt zu dem Ergebnis kommt, dass eine Errichtung des Regenrückhaltebeckens innerhalb des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“ auf der Intensivwiese im Süden des Naturschutzgebietes ohne erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebietes machbar ist. Aus ökologischer Sicht besitzt ein Becken mit flacheren Böschungen ein größeres Biotopentwicklungspotenzial. Daher ist ein größeres Becken mit flachen Böschungen und mit einer Gestaltung als Feuchtbiotop aus naturschutzfachlicher Sicht zu empfehlen. Die Auswirkungsprognose wurde auf der Grundlage eines Vorentwurfs zum geplanten RRB (KSU Ingenieure, Februar 2014) erarbeitet, welcher aus den Erkenntnissen der Standortfindung resultiert und die Ergebnisse zur möglichen Beckenausrichtung und – gestaltung größtenteils berücksichtigt. Bei der Planung des Beckens wurde eine abwechslungsreiche Böschungsgestaltung mit geschwungener Linienführung beachtet, so dass sich die Gestaltung und Begrünung naturnah und standortgerecht durchführen lässt. Die Böschungsbereiche wurden in einigen Abschnitten recht flach gestaltet, vor allem im nördlichen und südlichen Beckenbereich. Das Ergebnis der Auswirkungsprognose zeigt, dass sich durch den Bau des Regenrückhaltebeckens am vorgeschlagenen Standort, unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, zum jetzigen Planungsstand keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben. Aussagen zu den durch mögliche zu geringe Abstände zum Grundwasserhorizont können erst nach der Erstellung eines Baugrundgutachtens / Hydrogeologischen Gutachtens gemacht werden. Die Auswirkungen auf das Grundwasser durch die mögliche ungelenkte Versickerung des Niederschlagswassers werden daher im Rahmen der weiteren wasserrechtlichen Verfahren näher zu untersuchen sein. Nach jetziger Einschätzung ist auch die Erfüllung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zwar nicht zu erwarten, eine artenschutzrechtliche Prüfung ist im fortgeschrittenen Planungsverlauf jedoch durchzuführen, um letztendlich die Beeinträchtigungen auf die Fauna zu beurteilen. Bis auf das bestehende Verbot innerhalb des NSG, Aufschüttungen und Abgrabungen vorzunehmen, werden die Ver- und Gebote des Schutzgebietes eingehalten. Da das Vorhaben in einem weniger sensiblen Bereich innerhalb des Naturschutzgebietes geplant ist, können erhebliche Auswirkungen durch die notwendigen Aufschüttungen und Abgrabungen ausgeschlossen werden. Auch hinsichtlich der Lage innerhalb des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“ ist mit keinen erheblichen Auswirkungen zu rechnen. Eine Gestaltung als Feuchtbiotop mit Blänken und Röhrichtflächen, Hochstaudenfluren oder anderem geeigneten, standortgerechten Pflanzenmaterial in den flacheren Böschungsbereichen berücksichtigt die Schutzausweisungen des Naturschutzgebietes und fördert die Biotopentwicklung des sonst relativ strukturarmen Standortes im äußersten Süden des Naturschutzgebietes. Daher wird sich eine Aufwertung des Standortes positiv auf die Entwicklung des Naturschutzgebietes auswirken. Somit steht der Bau eines Regenrückhaltebeckens am geplanten Standort den Schutzzielen und –zwecken des Naturschutzgebietes „Oberes Oelbachtal“ nicht grundsätzlich entgegen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 No (1443) Vorlage Nr. 20141371 Die Umweltverträglichkeitsstudie wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.