Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Antrag beratende Mitglieder in Ausschüssen.pdf
Größe
146 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:38
Stichworte
Inhalt der Datei
AfD-Ratsfraktion
Willy-Brandt-Platz 1-3
44787 Bochum
Tel.: 0234/910-1773
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Willy-Brand-Platz 1-3, 44787 Bochum
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
24.09.2014
Antrag zur Sitzung des Rates am 25. September 2014
TOP 1.5 – Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum gemäß § 58 (1)
Satz 11 GO NRW; Festlegung der Anzahl der Ausschüsse
Der Rat der Stadt Bochum beschließt, dass ein Ratsmitglied in einem der in § 57 Abs. 2 GO
NRW zu bildenden Ausschüsse, als auch in einem frei gebildeten Ausschuss nach § 57 Abs.
1 GO NRW als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann.
Begründung:
In § 57 GO NRW ist vorgesehen, dass jede Gemeinde mindestens einen Hauptausschuss,
einen Finanzausschuss und einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden hat. Wobei die
Möglichkeit der Zusammenlegung von Haupt- und Finanzausschuss gegeben ist. Jedem
Ratsmitglied wird also zunächst eingeräumt in einem dieser Ausschüsse beratend
mitzuwirken. Die weitere Ausschussbildung ist Willkür der Gemeinde, in diesem Fall müssen
Minderheiten die Chance haben, sich auch über die Kernaufgaben hinweg zumindest
beratend einzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Marquardt
Fraktionsgeschäftsführer