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Antrag beratende Mitglieder in Ausschüssen.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Antrag beratende Mitglieder in Ausschüssen.pdf
Größe
146 kB
Erstellt
24.12.14, 20:26
Aktualisiert
27.01.18, 12:38

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Inhalt der Datei

AfD-Ratsfraktion Willy-Brandt-Platz 1-3 44787 Bochum Tel.: 0234/910-1773 Email: afd-fraktion@bochum.de Willy-Brand-Platz 1-3, 44787 Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz 24.09.2014 Antrag zur Sitzung des Rates am 25. September 2014 TOP 1.5 – Besetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bochum gemäß § 58 (1) Satz 11 GO NRW; Festlegung der Anzahl der Ausschüsse Der Rat der Stadt Bochum beschließt, dass ein Ratsmitglied in einem der in § 57 Abs. 2 GO NRW zu bildenden Ausschüsse, als auch in einem frei gebildeten Ausschuss nach § 57 Abs. 1 GO NRW als Mitglied mit beratender Stimme angehören kann. Begründung: In § 57 GO NRW ist vorgesehen, dass jede Gemeinde mindestens einen Hauptausschuss, einen Finanzausschuss und einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden hat. Wobei die Möglichkeit der Zusammenlegung von Haupt- und Finanzausschuss gegeben ist. Jedem Ratsmitglied wird also zunächst eingeräumt in einem dieser Ausschüsse beratend mitzuwirken. Die weitere Ausschussbildung ist Willkür der Gemeinde, in diesem Fall müssen Minderheiten die Chance haben, sich auch über die Kernaufgaben hinweg zumindest beratend einzubringen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Marquardt Fraktionsgeschäftsführer