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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
199 kB
Erstellt
24.12.14, 20:27
Aktualisiert
27.01.18, 12:37

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Erweiterung der Betrauung der EGR Beschlussvorschriften § 41 Abs. 1 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Rat 25.09.2014 Anlagen EGR Betrauungsakt Verlustausgleich und Kapitaleinzahlungen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 I) Ausgangssituation: Mit Vorlage Nr. 20132752 wurde die Verstärkung des Eigenkapitals der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR) auf der Grundlage eines Betrauungsakts beschlossen. Inhalt der Betrauung war die Umwandlung einer von der Stadt gewährten Liquiditätshilfe in Eigenkapital der EGR. Die hieraus resultierende Zuwendung öffentlicher Mittel konnte mittels eines Betrauungsakts EU-beihilferechtlich zulässig ausgestaltet werden. Die beihilferechtlich vorgeschriebene ausschließliche Verwendung der Mittel für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) wurde durch eine in der Buchführung der EGR eingerichtete DAWI-Kapitalrücklage und DAWI-Kostenstellenrechnung dokumentiert. Neben der in der Vergangenheit gewährten Liquiditätshilfe erhält die EGR jährliche Kapitalzahlungen in Höhe von 1 Mio. € und einen laufenden Verlustausgleich. Inhalt der aktuellen Vorlage ist die Betrauung des laufenden Verlustausgleichs aus dem operativen Geschäft der EGR und der jährlichen Kapitaleinzahlungen. Laufender Verlustausgleich: Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages steht die EGR der Stadt Bochum auf der Grundlage entsprechender Ratsbeschlüsse für die Vorbereitung, Verwirklichung und den Betrieb kommunaler Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung und öffentlichen Daseinsvorsorge zur Verfügung. Zu den von der EGR zu erledigenden Aufgaben gehören u. a. die Reaktivierung und Vermarktung brachliegender Gewerbe- und Industrieflächen als Bestandteil der ökonomischen, ökologischen und sozialen Erneuerung des Stadtgebietes als Ergänzung zu den Bemühungen der städtischen Wirtschaftsförderung. Ferner gehören auch Tätigkeiten im Bereich der Technologieförderung sowie Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu den Aufgaben der EGR. Gewinnerzielungsabsichten werden von der EGR nicht verfolgt. Sollten dennoch Überschüsse anfallen, sind diese für den Gesellschaftszweck zu verwenden (Gewinnthesaurierung). Zur teilweisen Finanzierung der EGR sind Verlustausgleichszahlungen der Stadt Bochum notwendig. Durch den beigefügten Betrauungsakt soll der laufende Verlust der EGR aus dem DAWI-Bereich beihilferechtskonform erstattet werden können. Verlustausgleichszahlungen an Tochtergesellschaften der EGR sind durch die Betrauung nicht automatisch gleichzeitig beihilferechtlich legitimiert. Der Nicht-DAWI-Bereich der EGR (z.B. Vermietung von Gewerbeimmobilien und Teile der Parkraumbewirtschaftung) ist nicht betrauungsfähig und darf nicht – auch nicht teilweise - durch öffentliche Mittel finanziert werden. Jährliche Kapitaleinzahlungen: Die Tätigkeiten der EGR im DAWI-Bereich erfordern hohe Zwischenfinanzierungsbeträge, die über Kontokorrentinanspruchnahmen gedeckt werden müssen und somit zu einer Verteuerung der Projekte führen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 Im Rahmen der Fördermaßnahme „Wachstum für Bochum“ führt die EGR die exemplarisch zu nennenden Flächenentwicklungen Gewerbepark Hiltrop und Gewerbepark Gerthe Süd sowie die Hochbaumaßnahmen EnergieEffizienzZentrum und Modernisierung Technologiezentrum Ruhr durch. Bei den vorgenannten Objekten handelt es sich ausweislich eines externen Gutachtens der Kanzlei AULINGER um DAWI-Projekte aus den Bereichen „Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen, insbesondere von Brachen, altlastensanierungsbedürftigen ehemaligen Industrien und ähnlichen Arealen“ und „den Bau und Betrieb von kommunalen Technologie- und Gründerzentren“. Zum Zweck solcher DAWI-Projekte besteht eine Finanzierungsvereinbarung mit der Sparkasse Bochum, die der EGR Zwischenfinanzierungsmittel bis zu einem Volumen von 16,5 Mio. € zur Verfügung stellt. Nach Angaben der EGR sind diese Mittel in Höhe von 16,0 Mio. € in Anspruch genommen. Durch die jährlichen Einzahlungen in die Kapitalrücklage der EGR werden die Zurückführung der Kontokorrentinanspruchnahme für die DAWI-Projekte, die Senkung des Zinsaufwandes der Projektkonten und eine verbesserte Kreditfähigkeit der EGR für die DAWI-Hochbauprojekte ermöglicht. Eine anderweitige Verwendung der Mittel für Nicht-DAWI-Zwecke wird durch eine Zweckbindung der Kapitaleinzahlungen ausgeschlossen (vgl. § 3 Abs. 2 des Betrauungsakts). II) Beihilferechtliche Würdigung: Zur Sicherstellung der Beihilferechtskonformität sind bei der beabsichtigten Vorgehensweise die aktuellen Vorgaben des Europäischen Beihilfe- und Wettbewerbsrechtes (EU-Recht) zu beachten. Hierbei ist Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu berücksichtigen. Danach sind staatlich oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Grundsätzlich erfüllt die Finanzierung der EGR durch Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen der Stadt Bochum den Beihilfetatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV. Bei der Finanzierung der EGR handelt es sich gemäß den Vorschriften des EU-Rechts grundsätzlich um eine schädliche Beihilfe, da die kumulativen Tatbestände (Darlegung in Kurzform) erfüllt sind: - Bei den Verlustausgleichszahlungen und Kapitaleinzahlungen handelt es sich um Maßnahmen zu Gunsten eines Unternehmens. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 Die EGR ist als ein Unternehmen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV anzusehen, da sie als juristische Person des Privatrechts eine selbstständige Einheit ist, die sich durch ihre auf dem Markt angebotenen Dienstleistungen wirtschaftlich betätigt. - Die Ausstattung mit finanziellen Mitteln hat für das Unternehmen eine begünstigende Wirkung. Die Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen haben für die EGR begünstigende Wirkung, da ein privater Investor diese mangels langfristiger Rentabilitätserwartungen voraussichtlich nicht tätigen würde. - Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus öffentlichen Mitteln. Die Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen erfolgen von der Stadt Bochum (Hoheitsträger) als Beihilfegeber aus kommunalen und somit aus staatlichen/öffentlichen Mitteln. - Die Maßnahme ist selektiv, das heißt sie begünstigt ein bestimmtes Unternehmen. Es handelt sich nicht um allgemeine wirtschaftliche Maßnahmen. Die Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen kommen allein der EGR zugute. - In der Maßnahme verbirgt sich die Gefahr einer Wettbewerbsverfälschung. Durch die Verlustausgleichszahlungen werden Verluste aus defizitären Tätigkeiten der EGR ausgeglichen. Die jährlichen Einzahlungen in die Kapitalrücklage der EGR ermöglichen dieser die Zurückführung von Kontokorrentinanspruchnahmen, mithin eine Senkung des Zinsaufwandes und eine verbesserte Kreditfähigkeit. Da die EGR durch die geplanten Maßnahmen gegenüber (potenziellen) Konkurrenten einen Vorteil erlangt und zumindest teilweise wettbewerbsrelevante Tätigkeiten ausübt, ist eine Wettbewerbsverfälschung nicht auszuschließen. - Grenzüberschreitendes Handeln eines Unternehmens beeinträchtigt den Markt. Die von der EGR wahrgenommenen Tätigkeiten wirken sich nicht nur lokal, regional oder national aus. Mit der Finanzierung der EGR soll der Wirtschaftsstandort Bochum gestärkt werden. Damit wird auch das Ziel verfolgt, internationale Investoren anzuziehen. Zudem gilt es, bei der Prüfung eines ausschließlich lokalen Bezugs der finanzierten Tätigkeiten im Sinne einer “mittelbaren” Wettbewerbsverfälschung die den Markteintritt für private Wettbewerber erschwerende Wirkung zu beachten. Viele Unternehmen der Daseinsvorsorge werden durch die erhaltenen Beihilfen überhaupt erst in die Lage versetzt, die entsprechenden Leistungen zu erbringen. Dementsprechend können sie die Chancen von Unternehmen anderer Mitgliedstaaten, ebenfalls auf dem lokalen Markt tätig zu Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 werden, beeinträchtigen. Das trifft auch auf die EGR zu. Sie beeinträchtigt deshalb den Markt durch grenzüberschreitendes Handeln. Nach Maßgabe des Freistellungsbeschlusses 2012/21/EU der EU-Kommission kann die Finanzierung der EGR jedoch beihilferechtskonform ausgestaltet werden, wenn 1. die Ausgleichszahlungen der Stadt Bochum an die begünstigte Tochtergesellschaft für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) den Betrag von 15.000.000,00 € pro Jahr nicht übersteigen, 2. es sich bei den von der EGR zu erledigenden Aufgaben/zu erbringenden Leistungen um DAWI handelt und 3. die EGR als Empfänger der Ausgleichszahlung von der Stadt Bochum als Zuwendungsgeber gemäß Art. 4 des Freistellungsbeschlusses förmlich mit der Erfüllung der DAWI durch einen entsprechenden Betrauungsakt betraut worden ist. Zu 1. Die Höhe der Verlustausgleichszahlungen ergibt sich aus den jeweiligen Wirtschaftsplänen (vgl. § 3 Abs. 2 des Betrauungsakts). Daraus ergeben sich beispielhaft folgende Beträge: 2013 = 890.000 €; 2014 = 910.000 €. Die erforderlichen Zahlungen liegen damit – auch unter Berücksichtigung der Kapitaleinzahlungen von 1 Mio. € - deutlich unter dem Schwellenwert von 15.000.000,00 €. Von einer Unterschreitung ist auch für die Zukunft auszugehen. Dies ist auch bei Einbeziehung der Umwandlung der Liquiditätshilfe in Eigenkapital durch den Ratsbeschluss vom 19.12.2013 der Fall. Die Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen stehen Freistellungsbeschlusses somit der Höhe nach nicht entgegen. einer Anwendung des Zu 2. Die EU-Kommission definiert DAWI als wirtschaftliche Tätigkeiten, die dem Allgemeinwohl dienen und ohne staatliche Eingriffe am Markt überhaupt nicht oder in Bezug auf Qualität, Sicherheit, Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung oder universaler Zugang nur zu anderen Standards durchgeführt würden. Zu der Frage, wann es sich bei einer Aufgabe um eine DAWI handelt, hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum bei der Festlegung einer solchen Dienstleistung und der damit einhergehenden Gewährung von Ausgleichszahlungen eingeräumt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 Unter Anwendung der vorgenannten Definition handelt es sich bei den in § 1 Abs. 2 des Betrauungsakts näher beschriebenen Tätigkeiten, nach Beurteilung durch die Rechtsanwaltskanzlei AULINGER (Gutachten), um DAWI, da davon ausgegangen werden kann, dass die Durchführung dieser Tätigkeiten nur durch finanzielle Unterstützungsmaßnahmen ermöglicht werden kann. Bei den im Betrauungsakt aufgeführten Tätigkeiten der EGR handelt es sich auch deshalb um DAWI, da mit diesen Maßnahmen/Dienstleistungen in erster Linie Zwecke verfolgt werden, die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen und insoweit im öffentlichen Interesse liegen. Sie kommen den Einwohnern der Stadt zugute und sind nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Unternehmen oder Unternehmenszweige zu fördern. Außerdem gibt es keine vergleichbare Einrichtung, die diese Tätigkeiten unter denselben Bedingungen erbringen würde. Das ist insbesondere im Bereich der Reaktivierung und Vermarktung brachliegender Industrieflächen als Bestandteil der ökonomischen, ökologischen und sozialen - ebenfalls im öffentlichen Interesse liegenden - Erneuerung des Stadtgebietes hervorzuheben. In der Regel liegen die Erlöse aus dem Verkauf der sanierten und entwickelten Grundstücke deutlich unter den Aufwendungen, die für die Reaktivierung der überwiegend altindustriellen Flächen angefallen sind. Selbst für die EGR ist z. B. die Übernahme solcher Aufgaben wirtschaftlich nur vertretbar, wenn sie in finanzierungsmäßiger Hinsicht mit einer öffentlichen Förderung einhergehen. Private Investoren würden derartige Tätigkeiten mangels Kostendeckung überhaupt nicht vornehmen. Zu 3. Die EGR ist durch einen Betrauungsakt in Form eines entsprechenden Zuwendungsbescheides für die von ihr zu erbringenden DAWI formell zu betrauen. Der Betrauungsakt ist dieser Vorlage beigefügt und soll vom Rat der Stadt Bochum als Grundlage für eine unschädliche Beihilfegewährung beschlossen werden. Der Betrauungsakt beinhaltet sowohl die Verlustausgleichszahlungen als auch die jährlichen Kapitaleinzahlungen. Im Betrauungsakt sind die als DAWI zu klassifizierenden Tätigkeiten der EGR benannt. Ebenfalls benannt sind die Tätigkeiten der EGR, die Nicht-DAWI-Leistungen darstellen und entsprechend nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt werden dürfen. Dies ist durch eine Trennungsrechnung zu belegen. Der Betrauungsakt enthält die nachfolgend aufgeführten und durch das EU-Recht geforderten Merkmale: - Gegenstand und Dauer der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, - das Unternehmen und ggfs. das betreffende Gebiet, - Art etwaiger ausschließlicher oder besonderer Rechte, die dem Unternehmen durch die Bewilligungsbehörde gewährt wurden, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 - Beschreibung des Ausgleichsmechanismus und der Parameter für die Berechnung, Überwachung und Änderung der Ausgleichszahlungen, - Maßnahmen zur Vermeidung und Rückforderung von Überkompensationszahlungen und - einen Verweis auf den Freistellungsbeschluss. III) Ergebnis: Da die nach dem Freistellungsbeschluss 2012/21/EU der EU-Kommission zu erfüllenden Voraussetzungen sämtlich gegeben sind, kann die Finanzierung der EGR beihilferechtskonform ausgestaltet werden. Die EGR hat eine Trennungsrechnung in ihren Büchern durchzuführen. Diese erfolgt durch eine gesonderte DAWI-Kapitalrücklage und eine in DAWI und Nicht-DAWI separierende Kostenstellenrechnung, die durch die EGR mit deren Wirtschaftsprüfer abgestimmt wurde. Dabei dürfen die Verlustausgleiche und die Kapitaleinzahlungen nicht für Aufwendungen, die nicht auf den DAWI-Bereich entfallen, herangezogen werden. Im Zweifel sind nicht eindeutig zuzuordnende Aufwendungen dem Tätigkeitsbereich der EGR zuzuführen, für den die Verlustausgleiche und Kapitaleinzahlungen auf keinen Fall verwendet werden dürfen (vergleiche hierzu § 1 Abs. 3 des Betrauungsakts). Umgekehrt sind sämtliche Erträge der EGR, die im Zusammenhang mit DAWI erzielt werden, zur Verlustabdeckung zu verwenden. Die EGR hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich für sie aus dem Betrauungsakt ergebenden Auflagen und Verpflichtungen, insbesondere die Verwendungsbestimmung, eingehalten bzw. erfüllt werden. Sie ist zudem hinreichend über die sich aus einer etwaigen Überkompensation der gewährten Mittel ergebenden Konsequenzen informiert. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Bochum, den beigefügten Betrauungsakt (Zuwendungsbescheid) als beihilferechtskonforme Handlungsgrundlage zur Gewährung von Verlustausgleichszahlungen und Kapitaleinzahlungen zu beschließen. Der Betrauungsakt hat Gültigkeit bis zum 31.12.2022. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (2259) Vorlage Nr.: 20141449 Bezeichnung der Vorlage Erweiterung der Betrauung der EGR Der Betrauungsakt in Form eines Zuwendungsbescheides als beihilferechtskonforme Handlungsgrundlage zur Gewährung von Verlustausgleichszahlungen und Kapitaleinzahlungen wird beschlossen.