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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
207 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:41

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20141330 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Auszug aus Niederschrift der 1. Sitzung des Rates – konstituierende Sitzung vom 26. Juni 2014, Vorlagen-Nr. 20141116 Bezeichnung der Vorlage Datenschutz Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Rat Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Wortlaut Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei der Stadt Bochum durch Abgabe des Vordrucks „Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW“ Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten geltend zu machen. Vereinzelt wurde uns berichtet, dass Daten von Bürgerinnen und Bürgern trotz Widerspruchs weitergegeben wurden. Vor diesem Hintergrund fragt die FDP / UWG-Fraktion an:  Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass die Widersprüche der Bürgerinnen und Bürger korrekt hinterlegt werden, damit deren Rechte entsprechend gewahrt werden?  Wie viele Bochumer Bürgerinnen und Bürger haben sich in den letzten drei Jahren beschwert, weil Ihre Daten trotz Widerspruchs weitergegeben wurden? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 33 (2201) Vorlage Nr. 20141330 Antwort: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, einen Widerspruch gegen die Weitergabe aller Daten in das Melderegister eintragen zu lassen. Mit dem erwähnten Vordruck (s. Anl. 1) können keine pauschalen, sondern Erklärungen / Widersprüche zu insgesamt acht unterschiedlichen Sachverhalten definiert werden.  Im Übrigen wird dem Meldepflichtigen bei jeder Anmeldung oder Ummeldung vor der Datenerfassung gem. § 1 der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (DVO MG NRW) ein Merkblatt (s. Anl. 2) mit den jeweiligen Widerspruchs- und Einwilligungsrechten ausgehändigt. Diese liegen zudem in den Wartebereichen und den Informationszentren aus. Die im Merkblatt erwähnten Widerspruchs- und Einwilligungsrechte werden zusätzlich jährlich durch öffentliche Bekanntmachung (gesetzliche Vorgabe nach § 35 Abs. 6 Meldegesetz) allen Bürgern der Stadt Bochum zur Kenntnis gegeben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den o.g. Vordruck aus dem Formularcenter der Internetseite der Stadt Bochum zu benutzen. Sobald dem Bürgerbüro ein Widerspruch / eine Einwilligung vorliegt (entweder direkt bei der An- / Ummeldung oder nach späterer schriftlicher Einreichung), erfolgt die Eintragung in das Melderegister. Dadurch ist abschließend gewährleistet, dass die Rechte entsprechend der individuellen Angaben des / der Betroffenen gewahrt werden. Dazu sind im Informationssystem des Einwohneramtes entsprechende Handlungsanweisungen hinterlegt, die den MitarbeiterInnen regelmäßig u.a. bei den internen Dienstbesprechungen in Erinnerung gebracht werden.  Beschwerden, dass explizit Daten trotz eingelegtem Widerspruch weitergegeben wurden, sind hier nicht bekannt. Wenn, wie in der Anfrage angeführt, vereinzelt Daten weitergegeben worden sein sollten, müsste im Einzelfall geprüft werden, welchem der unterschiedlichen Tatbestände die / der Betroffene tatsächlich widersprochen hat.