Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:28
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 11 (3579)
Vorlage Nr. 20141623
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der FDP-/UWG-Fraktion vom 16.09.2014, Vorlage 20141608, TOP 4.11
Bezeichnung der Vorlage
Fremdwährungsgeschäfte der Stadt Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.09.2014
Anlagen
Wortlaut
„Vor diesem Hintergrund fragt die FDP/UWG-Fraktion an:
- Welche Tranchen sind wann fällig?
- Welche vertraglichen Prolongationszeiten sind vereinbart worden?
- Welchen Plan B verfolgt die Verwaltung, wenn sich das Kursverhältnis CHF/EUR nicht
erholt und die Kredite tatsächlich zurückgezahlt werden müssten?“
Die Anfrage wird von der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Hintergrund:
Das Ziel der Aufnahme von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken (CHF) ist die
Nutzung des in der Schweiz traditionell niedrigeren Zinsniveaus zur städtischen
Finanzierung.
Bei der Aufnahme von Fremdwährungskrediten entstehen Wechselkursrisiken, da
Rückzahlungsbetrag und anfallende Zinsbeträge in Schweizer Franken angeschafft werden
müssen. Die Stadt Bochum verwendet und tilgt den Kreditbetrag jedoch in Euro, so dass
sich ein etwaiger Kursgewinn oder -verlust aus der Differenz der Wechselkurse zu Beginn
und zum Ende des Fremdwährungskredites ergibt. Fremdwährungskredite in Schweizer
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Franken werden seit dem Jahr 2008 laufend zur Finanzierung von laufenden Ausgaben in
Euro eingesetzt.
Einsparungen und Wechselkursauswirkungen:
Mit verschiedenen Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken konnten seit dem Jahr
2008 Zinsen in Höhe von rd. 6,5 Mio. EUR eingespart werden.
Etwaige realisierte Wechselkursgewinne oder -verluste aus Fremdwährungsgeschäften in
Schweizer Franken gehen nicht in die Portfolio-Auswertungen ein, da deren Erwirtschaftung
nicht das primäre Ziel ist - ebenso nicht die in der kaufmännischen Buchhaltung
vorzunehmenden Wertberichtigungen aufgrund von Wechselkursverlusten.
Eine Dokumentation von Wechselkursgewinnen und -verlusten erfolgt dennoch: Bis zum
Jahr 2010 wurden Wechselkursgewinne in Höhe von rd. 2,1 Mio. EUR realisiert. Zwei
Fremdwährungskredite in Schweizer Franken sind derzeit noch vorhanden und bzgl. des
Wechselkurses ungesichert: Bei einem Kursniveau von 1,21 EUR/CHF droht die
Realisierung von Wechselkursverlusten in Höhe von rd. 32,5 Mio. EUR; bilanziell ist ein
Wechselkursverlust in Höhe von rd. 34 Mio. EUR bereits verarbeitet (Kursniveau von 1,20
EUR/CHF).
Rechtsgrundlagen:
Mit der Richtlinie zum „Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum“ vom 13.12.2007
(Vorlage Nr.: 20072410) wurde der Einstieg in ein aktives und strategisch gesteuertes Zinsund Schuldenmanagement beschlossen. Dies beinhaltete mit Blick auf das in der Schweiz
traditionell niedrigere Zinsniveau auch eine Ermächtigung zum Einsatz von
Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken im Kassenkredit-Portfolio. Mit der „Richtlinie
zum Zins- und Schuldenmanagement“ vom 17.12.2009 (Vorlage Nr.: 20092612) wurde die
Ermächtigung zum Einsatz von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken angesichts
der Einsparvorgaben des damaligen Haushaltssicherungskonzeptes auf den
Kommunalkreditbereich erweitert.
Die gegebene Ermächtigung steht im Einklang mit dem damaligen Runderlass zur
Kreditwirtschaft bzw. entsprechenden Einzel-Runderlassen für den Kassenkreditbereich des
Innenministeriums NRW bzw. des Ministeriums für Inneres und Kommunales. An dieser
Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert.
Veränderung der Rahmenbedingungen:
Durch die Geld- und Kapitalmarktkrisen der letzten Jahre (Finanzkrise, Wirtschaftskrise,
Staatsschuldenkrise / Euro-Krise) (ab 2008) haben sich die Rahmenbedingungen der Geldund Kapitalmärkte sowie der Devisenmärkte grundlegend verändert. Erst durch die
Krisenausprägung mit Fokus auf die Staatsschulden einzelner europäischer Staaten (auch
„Euro-Krise“ genannt) verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen für Kommunen
ab den Jahren 2011 bzw. 2012. Die Rahmenbedingungen, welche seinerzeit für die
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Aufnahme von Fremdwährungskrediten durch Kommunen gesprochen haben, veränderten
sich dadurch in mehrfacher Hinsicht:
Über Jahre hinweg konnten Zinsvorteile von rd. 1% p.a. erzielt werden.
Seit dem Jahr 2012 sind die mit Fremdwährungskrediten erzielbaren Zinsvorteile
zurückgegangen, da das Zinsniveau im EUR-Währungsgebiet bedingt durch die
expansive Geldmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auf unter 1% p.a.
gefallen ist. Das Zinsniveau in der Schweiz ist dieser Bewegung zunächst gefolgt, wird
aber seit dem Jahr 2012 von der 0,00%-Marke begrenzt, so dass der über Jahre
konstante Zinsvorteil nicht mehr bzw. nicht mehr in gewohntem Umfang realisierbar ist.
Bis zum Jahr 2012 stand es außer Frage, dass eine Finanzierung in Schweizer
Franken (CHF) jederzeit zu günstigen Konditionen möglich sein würde. Mit
Kreditausschreibungen im Wettbewerb konnten ausreichend viele Angebote erzielt
werden. Die Dauerschuldner-Eigenschaft der Stadt Bochum lies erwarten, dass kein
Zwang zum Ausstieg aus Fremdwährungskrediten zu dann ggf. unvorteilhaften
Wechselkursen aufgrund einer plötzlich eintretenden vollständigen Entschuldung
entstehen könnte. Unter diesen Prämissen und den bis dahin gemachten Erfahrungen
war zu erwarten, dass Fremdwährungskredite jederzeit prolongiert werden können, so
dass kein unmittelbarer Zwang zur Realisierung des Wechselkurses entsteht.
Durch eine seit dem Jahr 2012 deutlich restriktivere Geschäftspolitik der Banken bei
der Kreditversorgung verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen für
Kommunen deutlich (vollständige Geschäftseinstellung einzelner Banken, Rückzug
von Banken aus dem Geschäftsfeld der Kommunalkredite, Beschränkung des
Geschäftsfeldes der Kommunalkredite auf bestimmte Bundesländer oder
Bundesgebiete). Das führte zu deutlichen Erschwernissen bei der gesamten
Kreditversorgung der Stadt Bochum. Zudem haben ehemals verlässliche Partner für
Fremdwährungskredite ihr Kreditengagement in diesem Bereich aus Angst um ihren
Ruf in der Öffentlichkeit komplett eingestellt. Dies verschärfte die ohnehin erschwerte
Kreditbeschaffung im Fremdwährungsbereich weiter. Der Anbieterkreis für
Fremdwährungskredite ist aus diesen Gründen stark geschrumpft, so dass derzeit
nicht
mehr
von
einer
unbegrenzten
Finanzierungsfähigkeit
von
Fremdwährungskrediten ausgegangen werden kann.
Umfangreiche Prüfungen zeigten zuletzt, dass alternative Finanzierungsinstrumente
(wie bspw. Schuldscheindarlehen) bisher nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen.
Mit den verschlechterten Finanzierungsbedingungen gehen erhöhte Kosten für die
Liquiditätssicherung und damit ein erhöhter Zinsaufwand einher.
Trotz hoher Wechselkursvolatilität durch die Eigenschaft des Schweizer Franken als
Fluchtwährung in finanziell „unruhigen“ Zeiten war der EUR/CHF-Wechselkurs auf
lange Sicht relativ stabil. Die verhältnismäßig wenig volatilen Schwankungen waren
mittelfristig überbrückbar, insb. bei Berücksichtigung der seinerzeitigen problemlosen
Finanzierungsfähigkeit und der laufenden Zinsvorteile dieser Geschäfte.
Seit dem erheblichen Kursverfall des Wechselkurses (EUR/CHF) ab dem Jahr 2011
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verharrt der EUR/CHF-Wechselkurs auf einem historisch gesehen relativ niedrigen
Niveau von knapp über 1,20 EUR/CHF. Ein weiterer Kursverfall wird seit September
2011 durch eine von der Schweizer Nationalbank (SNB) fixierte Kursuntergrenze
verhindert.
Die Entwicklungen seit 2011 / 2012 waren immer wieder stark beeinflusst von
unvorhersehbaren Ereignissen (Auswirkungen der Finanzkrise, Wirtschaftskrise,
Staatsschuldenkrise
/
Euro-Krise
mit
dadurch
verursachten
Bankenund
Versicherungszusammenbrüchen, Rettungspaketen für Banken und Staaten, umfangreichen
Reformpaketen, weitgehenden aufsichtsrechtlichen Veränderungen) und infolgedessen für
die Marktteilnehmer (zu denen auch die Stadt Bochum gehört) nicht ansatzweise
vorhersehbar. Gewohnte und vertraute Marktregeln und Marktmechanismen wurden
dadurch außer Kraft gesetzt. Diese negative Entwicklung betrifft nicht nur einen Teilaspekt
der Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Einsatz von Fremdwährungskrediten,
sondern kumulativ alle wesentlichen Teilaspekte.
Die ungewöhnlich extremen Auswirkungen der Geld- und Kapitalmarktkrisen der letzten
Jahre sowie die Abhängigkeit des Wechselkurses von der Zentralbankpolitik der Schweizer
Nationalbank (SNB) (auch in Kombination mit den geld- und devisenmarktpolitischen
Aktivitäten anderer Notenbanken) sorgen dafür, dass die Wechselkursentwicklung nicht
länger in dem gewohnten Maße überschaubar und kalkulierbar ist.
In Anbetracht dieser Entwicklungen scheidet die Neuaufnahme von Fremdwährungskrediten
bis auf weiteres aus.
Die bereits vorhandenen Fremdwährungskredite werden weiter strategisch gesteuert und
möglichst sinnvoll in Fremdwährung (auch in Teilbeträgen) umgeschuldet bzw. bei Bedarf in
Euro konvertiert. Dafür können bei Bedarf auch weiterhin Termin- oder Optionsgeschäfte
eingesetzt werden.
[Durch Termingeschäfte kann ggf. auch vor der Fälligkeit des Fremdwährungskredites ein
Wechselkurs gesichert werden, um ein Ausstiegsszenario zu erstellen. Ein
Devisentermingeschäft betrifft lediglich den Devisentausch, nicht aber das zugrunde
liegende Kreditgeschäft, so dass jederzeit gehandelt werden kann. Ähnliches gilt für
Optionsgeschäfte, die Wechselkurse bei gleichzeitiger Rücktrittsmöglichkeit sichern können.]
Probleme bzgl. der aktuellen Marktlage / Prognose-Schwierigkeiten:
Derzeit ist eine Prognose über die Entwicklung des EUR/CHF-Wechselkurses kaum
möglich. Die geführten Gespräche mit Volkswirten und Devisenanalysten einzelner
Banken sowie die eigenen Einschätzungen zeigen mehrere voneinander unabhängige
Problemstränge bezüglich der Abgabe einigermaßen verlässlicher Prognosen über die
Wechselkursentwicklung:
•
Die Schweiz gilt bei Anlegern seit je her als „sicherer Hafen“ in Krisenzeiten.
Anleger hoffen darauf, dass das in der Schweiz angelegte Kapital auch in
schwierigen Marktsituationen erhalten bleibt. Seit den teilweise in unterschiedlicher
Intensität noch immer andauernden verschiedenen Krisen der Finanzmärkte
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(Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Staatsschuldenkrise / Euro-Krise mit dadurch
verursachten Banken- und Versicherungszusammenbrüchen, Rettungspaketen für
Banken
und
Staaten,
umfangreichen
Reformpaketen,
weitgehenden
aufsichtsrechtlichen Veränderungen) haben äußere Einflüsse der Weltmärkte einen
deutlich größeren Einfluss auf die Wechselkursentwicklung erfahren. Die aktuellen
politischen Krisen in der Welt (insb. Ukraine-Krise, Nahost-Konflikt) sorgen zudem
tendenziell für eine zusätzliche Nachfrage nach sicheren Geldanlagen (in Schweizer
Franken).
•
Das in der Schweiz traditionell niedrigere Zinsniveau als im Euro-Raum sowie in
anderen Währungsgebieten macht Finanzierungen in Schweizer Franken bei
risikobereiten
Anlegern
(bspw.
Hedge-Fonds)
attraktiv,
sofern
die
Rahmenbedingungen (insb. der Zinsunterschied, aber auch ein überschaubares
Wechselkursrisiko) stimmen. Im Rahmen von sog. „Carry-Trade-Geschäften“
finanzieren sich diese Anleger in Schweizer Franken und legen ihr Geld in
höherverzinslichen Währungen an. Solche Geschäfte können Einfluss auf die
Wechselkursentwicklung haben, sind aber derzeit aufgrund der krisenbedingten
Störungen vernachlässigbar. Unklar ist aber, ob solche Geschäfte zukünftig
wieder an Bedeutung gewinnen.
•
Die volkswirtschaftliche Entwicklung der Schweiz in Abhängigkeit von der
volkswirtschaftlichen Entwicklung Europas wirkt ebenfalls auf den Wechselkurs.
Beide Volkswirtschaften entwickeln sich unabhängig voneinander, wobei auch
hier die Prognose über zukünftige Entwicklungen aufgrund der in den
Volkswirtschaften zu verarbeitenden Krisen schwer fällt. Die Entwicklung in
Europa stockt insbesondere hinsichtlich der Entwicklungen in den Krisenländern
Griechenland, Spanien, Portugal, Italien. Doch auch einstig stärkend wirkende
Länder wie bspw. Frankreich und die Niederlande werden von den
Marktteilnehmern kritisch betrachtet. Die Entwicklung in der Schweiz ist ebenfalls
schwierig zu prognostizieren, da geld- und devisenmarktpolitische Maßnahmen
übermäßig stark auf die volkswirtschaftliche Entwicklung wirken (bspw.
Beeinflussung der Entwicklung der Exportwirtschaft durch Devisenmarkt Interventionen). Die wirtschaftliche Entwicklung in beiden Volkswirtschaften steht
derzeit stark unter dem Einfluss der Geld- und Devisenmarktpolitik der
entsprechenden Notenbanken, deren Sorge derzeit stärker der konjunkturellen
Entwicklung als der Inflationsbekämpfung gilt.
•
Aus Sorge um die konjunkturelle Entwicklung in den Krisenländern der Eurozone
hat die Europäische Zentralbank geldpolitische Maßnahmen eingeleitet, die mit
dazu beigetragen haben, dass sich der Euro gegenüber anderen Währungen
abgeschwächt hat. Dies erleichtert die Exporte aus den von der Krise
betroffenen Euro-Staaten.
•
Unklar ist, wie die beteiligten Nationalbanken (Schweizer Nationalbank und
Europäische Zentralbank) nach Überwindung der derzeitigen Probleme in den
Finanzmärkten und in den Volkswirtschaften ihre Geld- und Zinspolitik gestalten
werden. Eine Ausweitung des Zinsunterschiedes zwischen dem Währungsraum
der Schweiz und dem Europas könnte neue Impulse für eine wieder von der
Zentralbankpolitik weitgehend losgelöste Wechselkursentwicklung setzen (u.a. in
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Bezug auf „Cary-Trade-Geschäfte“). Die derzeitige volkswirtschaftliche Lage in
Europa und die Inflationsprognosen lassen kurzfristige Zinserhöhungen durch
die Europäische Zentralbank (EZB) allerdings nicht zu.
•
Einer der größten Unsicherheitsfaktoren bei Abgabe einer Prognose über die
Wechselkursentwicklung des Euro zum Schweizer Franken ist die aktuell alles
bestimmende Zentralbankpolitik. Die Schweizer Nationalbank (SNB) hält nun
schon seit 09/2011 eine Kursuntergrenze von 1,20 EUR/CHF aufrecht. Dabei ist
unklar, wie lange eine Kursuntergrenze noch bestehen bleibt und in welcher
Höhe. Es wurde bereits mehrmals spekuliert, ob diese Kursuntergrenze nicht auf
ein Niveau von rd. 1,25 EUR/CHF oder sogar 1,30 EUR/CHF angehoben werde n
könne. Eine Aufhebung der Kursuntergrenze kommt allerdings ebenfalls in
Betracht, wenngleich die letzten Äußerungen der Schweizer Nationalbank (SNB)
die Aufrechterhaltung bis auf weiteres bekräftigten. Durch die Kursuntergrenze
soll ein weiteres Erstarken des Schweizer Franken verhindert und damit die
Deflationsgefahr in der Schweiz eingedämmt werden. Bei einem zu starken
Franken würden zu importierende Güter zu billig werden und die Preise in der
Schweiz verfallen. Außerdem könnten zu exportierende Güter für die
Interessenten in Europa zu teuer werden, was wiederum der Exportwirtschaft der
Schweiz schaden würde.
Eine Einschätzung über die zukünftige Wechselkursentwicklung des EUR/CHF Wechselkurses ist schon grundsätzlich schwer. In diesen (Krisen-) Zeiten mit den oben
dargestellten Einflussfaktoren ist eine einigermaßen verlässliche Prognose für die Stadt
Bochum und auch für Banken unmöglich.
Der Kursverlauf EUR/CHF stellt sich seit 1999 wie folgt dar:
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Die Lage an den Geld- und Devisenmärkten wird weiterhin aufmerksam beobachtet und
strategisch weiterverarbeitet.
Aussichten für noch laufende Fremdwährungskredite in Schweizer Franken:
Derzeit bestehen noch zwei Fremdwährungskredite in Schweizer Franken (CHF):
1. Laufzeitbeginn der Kreditaufnahme:
Kreditbetrag in EUR:
Erzielter Konvertierungskurs:
Kreditbetrag in CHF:
19.01.2010
70.000.000,00 EUR
1,4759 EUR/CHF
103.313.000,00 CHF
Aktuell ist dieser Kredit als Festzinskredit mit einer Laufzeit vom 15.07.2013 bis
zum 15.07.2015 gebunden. Bei Erreichen des Zinsbindungsendes am
15.07.2015 kann über den Kreditbetrag frei verfügt werden (→
Handlungsoptionen). Rechte oder Pflichten aus dem Kreditvertrag entstehen
dann nicht mehr.
2. Laufzeitbeginn der Kreditaufnahme:
Kreditbetrag in EUR:
Erzielter Konvertierungskurs:
Kreditbetrag in CHF:
11.02.2010
80.000.000,00 EUR
1,4689 EUR/CHF
117.512.000,00 CHF
Aktuell ist dieser Kredit als Festzinskredit mit einer Laufzeit vom 07.08.2014 bis
zum 18.03.2015 gebunden. Bei Erreichen des Zinsbindungsendes am
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18.03.2015 kann über den Kreditbetrag frei verfügt werden (→
Handlungsoptionen). Rechte oder Pflichten aus dem Kreditvertrag entstehen
dann nicht mehr.
Folgende Handlungsoptionen ergeben sich und werden je nach Marktlage und
fachlicher Einschätzung der Verwaltung gewählt:
Variante A
Ein weiteres Festhalten an den noch vorhandenen Fremdwährungskrediten könnte zur
Minimierung oder vielleicht sogar zum Ausgleich der Verluste führen, sofern sich der
Wechselkurs wieder deutlich verbessern würde. Sofern der EUR/CHF-Wechselkurs
bspw. aufgrund der Aufhebung der Kursuntergrenze durch die Schweizer Nationalbank
weiter sinkt, könnte ein Festhalten an den Fremdwährungskrediten allerdings zu
weiteren Verlusten führen.
Weitere Finanzierungsschwierigkeiten durch neu wegbrechende Kreditgeber oder
Kreditlimite könnten zu einer Zwangskonvertierung in EUR-Kredite führen, da die
Finanzierung in einem solchen Fall nicht anders sichergestellt werden könnte. Dann
wäre der Stadt Bochum jeglicher Handlungsspielraum genommen und die Kredite wären
zu dem dann gültigen Wechselkurs zu konvertieren. Zu bedenken ist in diesem
Zusammenhang, dass sich der Markt der Kommunalfinanzierung laufend weiter
entwickelt. Möglicherweise ergeben sich zukünftig auch für den Fremdwährungsbereich
Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Schuldscheindarlehen oder Anleihen), welche die
derzeit bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten beseitigen.
Eine möglichst langfristige Prolongation der noch vorhandenen Fremdwährungskredite
würde die Realisierung von Kursverlusten aber auch von Kursgewinnen für die Dauer
der Kreditlaufzeit ausschließen. Buchhalterisch müssten etwaige Kursverluste oder
Kursgewinne allerdings auch während der Kreditlaufzeit verarbeitet werden. Die dann
im Hinblick auf die Liquiditätsversorgung erreichte Sicherheit würde allerdings ggf. zu
höheren Zinsaufwendungen (verglichen mit einem Kredit in EUR) führen.
Variante B
Ein baldmöglicher Ausstieg aus den noch vorhandenen Fremdwährungskrediten in
Schweizer Franken und die Konvertierung in EUR-Kredite würde einerseits einige der
vorgenannten Unwägbarkeiten ausschließen, andererseits aber auch zu einem zu
realisierenden Verlust führen. Eine Erholung des Wechselkurses (bspw. aufgrund einer
Anhebung der Kursuntergrenze durch die Schweizer Nationalbank) könnte dann nicht
genutzt werden, um Verluste zu minimieren oder sogar auszugleichen.
Variante C
Eine Teil-Auflösung der noch vorhandenen Fremdwährungskredite könnte mögliche
Verluste begrenzen, würde aber auch die Möglichkeiten eines Verlustausgleiches
hinsichtlich des Gesamtgeschäftes auf das verbliebene Teilvolumen reduzieren.