Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
IV/R (2452)
Vorlage Nr. 20141632
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Beantwortung der Anfragen der Alternative für Deutschland zur Vorlage 20141332
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.09.2014
Anlagen
Wirtschaftlichkeit des Verwaltungstraktes
Wortlaut
Die Alternative für Deutschland hat zum Tagesordnungspunkt 1.32 der Ratssitzung am
25.09.2014 Vorlagennummer 20141332 folgende Anfrage gestellt:
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Wer hat die Berechnung zur Wirtschaftlichkeit durchgeführt und hat sich die Verwaltung bei
der Beratung Dritter bedient?
Antwort:
Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit haben die Zentralen Dienste erstellt. Bei der Beratung
wurden externe Dritte nicht einbezogen.
Frage 2:
Können Sie eine Excel-Datei mit den Berechnungen der beiden Alternativen (Szenario 1:
Neubau; Szenario 2: Anmietung) bereitstellen? Alternativ bitten wir um eine jahresscharfe
Zahlungsreihe für die Alternativen "Neubau" und "Mieten" in einem Format, welches sich
weiterverarbeiten lässt (z. B. Tabellen in Word).
Antwort:
Stadt Bochum
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- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
IV/R (2452)
Vorlage Nr. 20141632
Die Informationen sind beigefügt.
Frage 3:
Warum weichen die Baukosten deutlich nach oben ab gegenüber vergleichbaren
Verwaltungsgebäuden? Wurde die Baukostenschätzung von fachkundiger Stelle geprüft?
Wenn ja, bitten wir Sie zur Bereitstellung der Unterlagen.
Antwort:
Die Baukosten der Verwaltungsbauaufstockung wurden durch den Generalplaner empirisch
aufgrund der Bauplanung und der Massenaufstellung ermittelt. Hierbei wurden die
gebäudespezifischen Randbedingungen (z. B. dass der Gebäudeteil der
Versammlungsstättenverordnung unterliegt oder dass ein bestimmter Fenster- und
Fassadenaufbau bereits festgelegt ist) berücksichtigt. Die zugrunde liegenden Einheitspreise
für die Bauleistungen wurden im Zuge der vertieften Kostenprüfung durch die
Projektsteuerung überprüft und angepasst. Die angepassten Werte sind in der
Kostenschätzung enthalten, die der Ratsvorlage als Anlage beigefügt ist.
Zur Plausibilisierung der Errichtungskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276)
wurden die geschätzten Kosten mit dem Bruttorauminhalt ins Verhältnis gesetzt (666.449 €
+ 148.750 €) / 1.485 m³ = 546 EUR/m³. Dieser Wert wurde mit den Werten des
Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) abgeglichen. Das BKI
weist für Verwaltungsgebäude ähnlicher Bauart und Ausstattung einen Wert von 550
EUR/m³ aus (bei einer Spannbreite zwischen 326 bis 951 €/m³; Kostenstand Quartal
3/2013). Die Kostenschätzung ist damit angemessen und plausibel.
Bei der Ermittlung der Planungskosten für die Verwaltungsbauaufstockung mussten die
erhöhten Honorarsätze der HOAI 2013 berücksichtigt werden, dem dieses Teilprojekt
voraussichtlich unterliegen wird. Der Abgleich mit dem bereits erstellen EnEV-Nachweis der
Hauptgebäudeteile sowie dem Brandschutzkonzept bedingt weitere erhöhte Honorarkosten
gegenüber den Hauptgebäudeteilen. Der Generalplaner hat daher in Abstimmung mit dem
Bauherrn 26 % anstatt wie bei den Hauptgebäudeteilen 21 % der Errichtungskosten als
Baunebenkosten angesetzt (285.319 von 1.100.000 €). Der Vergleich mit den
Planungskosten bei privatwirtschaftlichem Wohnungsbau o. Ä., wird Projekten dieser Größe
und Komplexität nicht gerecht.
Frage 4:
Gibt es Leerstand von Bürogebäuden in städtischem Eigentum in der Umgebung des
Musikzentrums (Umkreis 1,5 km)? Sind dort Leerstände in privatem Eigentum bekannt?
Antwort:
In Bürogebäuden, die sich im städtischen Eigentum in der Umgebung des Musikzentrums
befinden, gibt es keinen Leerstand in der benötigten Größenordnung.
In direkter Nachbarschaft zum Musikzentrum wären Flächen zu einem Mietpreis von 11 €
pro Quadratmeter frei.
Frage 5:
Stadt Bochum
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- Seite 3 -
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IV/R (2452)
Vorlage Nr. 20141632
Welche zusätzlichen Kosten und in welcher Höhe wären entstanden, wenn man mit der
Entscheidung über den Erweiterungsbau bis zur Ratssitzung am 25.09. abgewartet hätte?
(Baukran, Aufrechterhaltung der Baustelle … )
Antwort:
Die Rohbauarbeiten der Hauptgebäudeteile werden zum 07.10.2014 abgeschlossen sein.
Sofern die Rohbauarbeiten sich auch über den geplanten Zeitraum hinaus erstreckten,
würden diese unweigerlich zu Behinderungen anderer Gewerke auf dem Baufeld führen. Die
Behinderung könnte in Form belegter Baustelleneinrichtungsflächen, ungeschlossener
Gebäudeöffnungen und damit Witterungseinflüssen sowie Kollisionen der im Gebäude
tätigen Firmen auftreten. Die Nachfolgegewerke wie z. B. Rohinstallationen,
Flachdachabdichtungen, Klinkerarbeiten könnten hieraus Nachtragsforderungen ableiten,
die der Generalplaner auf 10.000 € pro Tag schätzt. Jeder Tag würde zudem unweigerlich
weitere Vorhaltungskosten für die Baustelleneinrichtung des Rohbauunternehmens nach
sich ziehen (Kran, Kranführer, Mannschaftscontainer, Geräte). In Summe wäre mit
Mehrkosten von rund 10.500 € pro Tag zu rechnen.
Würde die Entscheidung über die Aufstockung erst am 25.09.2014 gefällt werden,
verschöbe sich das Ausführungsende auf den 26.10.2014. Dies würde Zusatzkosten von
19d x 10.500 €/d = 199.500 € verursachen. Die Verhinderung dieser unnötigen Mehrkosten
i. H. v. rd. 200.000 € begründet die Dringlichkeit.
Frage 6:
Wird für den Verwaltungstrakt auch ein entsprechender Kredit über 30 Jahre aufgenommen.
Falls nein, warum nicht und wie sind die Konditionen des alternativen Kreditgeschäfts?
Antwort:
Nein, für den Verwaltungstrakt wird nicht zwingend ein entsprechender Kredit mit einer 30jährigen Laufzeit aufgenommen.
Grundlage für die Kreditaufnahmen ist die jeweilige Haushaltssatzung.
Bei der Stadt Bochum wird i.d.R. das Gesamtdeckungsprinzip angewendet, d.h. alle zu
finanzierenden Vermögensgegenstände werden über das Kommunalkredit-Portfolio
(Investitions-Kredite) finanziert. Eine Einzelzuordnung von Kreditaufnahmen zu
Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich nicht. Durch die Anwendung des
Gesamtdeckungsprinzips im Kreditbereich werden Kreditvolumina zusammengefügt, die
attraktiv für Banken und Investoren sind und somit besser finanzierbar sind.
Aufgrund des angewendeten Gesamtdeckungsprinzips kann kein direktes alternatives
Kreditgeschäft bestimmt werden. Die tatsächliche Kreditaufnahme erfolgt unabhängig von
den zu finanzierenden Vermögensgegenständen abhängig von der dann gegebenen
Situation am Kreditmarkt und im Einklang mit den Strategien des Zins- und
Schuldenmanagements.
Frage 7:
Zur Schenkung
A.) Welche städtischen Unternehmen oder Unternehmen mit städtischer Beteiligung haben
in diesem Jahr in welcher Höhe an die Stiftung gespendet oder Spenden zugesagt?
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Vorlage Nr. 20141632
Es gibt in diesem Jahr keine Spende und keine Spendenzusage eines städtischen
Unternehmens oder eines Unternehmens mit städtischer Beteiligung.
B.) Gibt es einen Nachfolgebürgen der GLS Bank, wenn die Spenden nicht in voller Höhe
gesammelt werden?
Antwort:
Es liegt eine schriftliche Spendenzusage der Stiftung Bochumer Symphonie vor (s. Anlage
„Finanzierungszusage“ zur Vorlage 2014332). Treuhänder dieser Stiftung ist die GLS Bank.