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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
185 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:41

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2452) Vorlage Nr. 20141632 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Beantwortung der Anfragen der Alternative für Deutschland zur Vorlage 20141332 Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 25.09.2014 Anlagen Wirtschaftlichkeit des Verwaltungstraktes Wortlaut Die Alternative für Deutschland hat zum Tagesordnungspunkt 1.32 der Ratssitzung am 25.09.2014 Vorlagennummer 20141332 folgende Anfrage gestellt: Die Fragen werden wie folgt beantwortet: Frage 1: Wer hat die Berechnung zur Wirtschaftlichkeit durchgeführt und hat sich die Verwaltung bei der Beratung Dritter bedient? Antwort: Die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit haben die Zentralen Dienste erstellt. Bei der Beratung wurden externe Dritte nicht einbezogen. Frage 2: Können Sie eine Excel-Datei mit den Berechnungen der beiden Alternativen (Szenario 1: Neubau; Szenario 2: Anmietung) bereitstellen? Alternativ bitten wir um eine jahresscharfe Zahlungsreihe für die Alternativen "Neubau" und "Mieten" in einem Format, welches sich weiterverarbeiten lässt (z. B. Tabellen in Word). Antwort: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2452) Vorlage Nr. 20141632 Die Informationen sind beigefügt. Frage 3: Warum weichen die Baukosten deutlich nach oben ab gegenüber vergleichbaren Verwaltungsgebäuden? Wurde die Baukostenschätzung von fachkundiger Stelle geprüft? Wenn ja, bitten wir Sie zur Bereitstellung der Unterlagen. Antwort: Die Baukosten der Verwaltungsbauaufstockung wurden durch den Generalplaner empirisch aufgrund der Bauplanung und der Massenaufstellung ermittelt. Hierbei wurden die gebäudespezifischen Randbedingungen (z. B. dass der Gebäudeteil der Versammlungsstättenverordnung unterliegt oder dass ein bestimmter Fenster- und Fassadenaufbau bereits festgelegt ist) berücksichtigt. Die zugrunde liegenden Einheitspreise für die Bauleistungen wurden im Zuge der vertieften Kostenprüfung durch die Projektsteuerung überprüft und angepasst. Die angepassten Werte sind in der Kostenschätzung enthalten, die der Ratsvorlage als Anlage beigefügt ist. Zur Plausibilisierung der Errichtungskosten (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276) wurden die geschätzten Kosten mit dem Bruttorauminhalt ins Verhältnis gesetzt (666.449 € + 148.750 €) / 1.485 m³ = 546 EUR/m³. Dieser Wert wurde mit den Werten des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) abgeglichen. Das BKI weist für Verwaltungsgebäude ähnlicher Bauart und Ausstattung einen Wert von 550 EUR/m³ aus (bei einer Spannbreite zwischen 326 bis 951 €/m³; Kostenstand Quartal 3/2013). Die Kostenschätzung ist damit angemessen und plausibel. Bei der Ermittlung der Planungskosten für die Verwaltungsbauaufstockung mussten die erhöhten Honorarsätze der HOAI 2013 berücksichtigt werden, dem dieses Teilprojekt voraussichtlich unterliegen wird. Der Abgleich mit dem bereits erstellen EnEV-Nachweis der Hauptgebäudeteile sowie dem Brandschutzkonzept bedingt weitere erhöhte Honorarkosten gegenüber den Hauptgebäudeteilen. Der Generalplaner hat daher in Abstimmung mit dem Bauherrn 26 % anstatt wie bei den Hauptgebäudeteilen 21 % der Errichtungskosten als Baunebenkosten angesetzt (285.319 von 1.100.000 €). Der Vergleich mit den Planungskosten bei privatwirtschaftlichem Wohnungsbau o. Ä., wird Projekten dieser Größe und Komplexität nicht gerecht. Frage 4: Gibt es Leerstand von Bürogebäuden in städtischem Eigentum in der Umgebung des Musikzentrums (Umkreis 1,5 km)? Sind dort Leerstände in privatem Eigentum bekannt? Antwort: In Bürogebäuden, die sich im städtischen Eigentum in der Umgebung des Musikzentrums befinden, gibt es keinen Leerstand in der benötigten Größenordnung. In direkter Nachbarschaft zum Musikzentrum wären Flächen zu einem Mietpreis von 11 € pro Quadratmeter frei. Frage 5: Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2452) Vorlage Nr. 20141632 Welche zusätzlichen Kosten und in welcher Höhe wären entstanden, wenn man mit der Entscheidung über den Erweiterungsbau bis zur Ratssitzung am 25.09. abgewartet hätte? (Baukran, Aufrechterhaltung der Baustelle … ) Antwort: Die Rohbauarbeiten der Hauptgebäudeteile werden zum 07.10.2014 abgeschlossen sein. Sofern die Rohbauarbeiten sich auch über den geplanten Zeitraum hinaus erstreckten, würden diese unweigerlich zu Behinderungen anderer Gewerke auf dem Baufeld führen. Die Behinderung könnte in Form belegter Baustelleneinrichtungsflächen, ungeschlossener Gebäudeöffnungen und damit Witterungseinflüssen sowie Kollisionen der im Gebäude tätigen Firmen auftreten. Die Nachfolgegewerke wie z. B. Rohinstallationen, Flachdachabdichtungen, Klinkerarbeiten könnten hieraus Nachtragsforderungen ableiten, die der Generalplaner auf 10.000 € pro Tag schätzt. Jeder Tag würde zudem unweigerlich weitere Vorhaltungskosten für die Baustelleneinrichtung des Rohbauunternehmens nach sich ziehen (Kran, Kranführer, Mannschaftscontainer, Geräte). In Summe wäre mit Mehrkosten von rund 10.500 € pro Tag zu rechnen. Würde die Entscheidung über die Aufstockung erst am 25.09.2014 gefällt werden, verschöbe sich das Ausführungsende auf den 26.10.2014. Dies würde Zusatzkosten von 19d x 10.500 €/d = 199.500 € verursachen. Die Verhinderung dieser unnötigen Mehrkosten i. H. v. rd. 200.000 € begründet die Dringlichkeit. Frage 6: Wird für den Verwaltungstrakt auch ein entsprechender Kredit über 30 Jahre aufgenommen. Falls nein, warum nicht und wie sind die Konditionen des alternativen Kreditgeschäfts? Antwort: Nein, für den Verwaltungstrakt wird nicht zwingend ein entsprechender Kredit mit einer 30jährigen Laufzeit aufgenommen. Grundlage für die Kreditaufnahmen ist die jeweilige Haushaltssatzung. Bei der Stadt Bochum wird i.d.R. das Gesamtdeckungsprinzip angewendet, d.h. alle zu finanzierenden Vermögensgegenstände werden über das Kommunalkredit-Portfolio (Investitions-Kredite) finanziert. Eine Einzelzuordnung von Kreditaufnahmen zu Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich nicht. Durch die Anwendung des Gesamtdeckungsprinzips im Kreditbereich werden Kreditvolumina zusammengefügt, die attraktiv für Banken und Investoren sind und somit besser finanzierbar sind. Aufgrund des angewendeten Gesamtdeckungsprinzips kann kein direktes alternatives Kreditgeschäft bestimmt werden. Die tatsächliche Kreditaufnahme erfolgt unabhängig von den zu finanzierenden Vermögensgegenständen abhängig von der dann gegebenen Situation am Kreditmarkt und im Einklang mit den Strategien des Zins- und Schuldenmanagements. Frage 7: Zur Schenkung A.) Welche städtischen Unternehmen oder Unternehmen mit städtischer Beteiligung haben in diesem Jahr in welcher Höhe an die Stiftung gespendet oder Spenden zugesagt? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung IV/R (2452) Vorlage Nr. 20141632 Es gibt in diesem Jahr keine Spende und keine Spendenzusage eines städtischen Unternehmens oder eines Unternehmens mit städtischer Beteiligung. B.) Gibt es einen Nachfolgebürgen der GLS Bank, wenn die Spenden nicht in voller Höhe gesammelt werden? Antwort: Es liegt eine schriftliche Spendenzusage der Stiftung Bochumer Symphonie vor (s. Anlage „Finanzierungszusage“ zur Vorlage 2014332). Treuhänder dieser Stiftung ist die GLS Bank.