Daten
Kommune
Bochum
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Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.pdf
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25 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:42
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ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20141444
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Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
zum
Bebauungsplan Nr. 852
- Bochumer Straße / Schreberstraße in der Fassung vom 01.09.2014
Die relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie der förmlichen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind nachfolgend
zusammengefasst.
1.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
1.1
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren:
1.1.1
Stellungnahme 1, Schreiben vom 03.04.2009
Die Variante 2 sollte der weiteren Planung zugrunde gelegt werden.
Antwort:
Im Plangebiet soll aus städtebaulichen Gründen eine lockere Bebauung entsprechend der Umgebungsbebauung vorgesehen werden. Die Variante 2 entspricht nicht dieser Zielsetzung.
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil
dieser Sitzung beigefügt (Vorlage Nr. 20141445).
1.2
Stellungnahmen der Behörden
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im
Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren:
1.2.1
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
18.03.2009
Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist unter dem Plangebiet Steinkohlenbergbau vor dem Jahre 1900 im oberflächennahen Bereich umgegangen, der
auch heute noch einwirkungsrelevant sein kann. Es kann daher mit geringfügigen Senkungen und Setzungen im Plangebiet gerechnet werden.
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Es wird empfohlen, das Plangebiet als Fläche gemäß § 9 Abs. 5 BauGB zu
kennzeichnen.
Antwort:
Der Empfehlung wird gefolgt.
1.2.2
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, 18.03.2009
Im Plangebiet befinden sich sonstige Stromversorgungsleitungen und Hochspannungsleitungen /Strom).
Antwort:
In den Bebauungsplan werden der Verlauf der Leitung mit Schutzstreifen und
ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
1.2.3
Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr, 03.04.2009
Es ist zu gewährleisten, dass keine Festsetzungen z.B. für den Immissionsschutz zu Lasten der Straßenbauverwaltung getroffen werden.
Antwort:
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde eine Untersuchung des Verkehrslärms durchgeführt. Für die A40 wurde die Ausbauplanung für die "Bochumer Lösung" (6-streifiger Ausbau der BAB 40, Umbau der AS BochumStahlhausen, Direktanbindung des Donezk-Ring sowie die Verlegung der Wattenscheider Straße und der Darpestraße inklusive der planfestgestellten
Lärmschutzmaßnahmen aus den Planfeststellungsunterlagen übernommen
und bei der Untersuchung berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt für Teile
seines Geltungsbereiches Maßnahmen zum Schallschutz fest.
1.2.4
Stadtwerke Bochum Holding GmbH, 02.04.2009
Im Gehweg Bochumer Straße befinden sich Versorgungsleitungen. Wenn diese Flächen nicht als öffentliche Fläche Verkehrsfläche ausgewiesen werden,
wird darum gebeten, diese mit Leitungsrechten zu versehen.
Antwort:
Der Gehweg ist öffentliche Verkehrsfläche und wird als solche festgesetzt.
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2.
Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
2.1
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren.
2.2
Stellungnahmen der Behörden
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im
Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren:
2.2.1
Emschergenossenschaft, 20.05.2014
Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, die Abflüsse in die Mischkanalisation zu verringern. Sollten aufgrund der Bodenverhältnisse keine ober- oder
unterirdischen Versickerung bzw. Teilversickerung möglich sein, können dazu
auch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder die durchlässige Befestigung
von Flächen vorgesehen werden, die weniger von der Untergrundbeschaffenheit abhängig sind. Für solche Abkopplungsmaßnahmen stehen grundsätzlich
Fördermittel der Emschergenossenschaft zur Verfügung.
Antwort:
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund der Ergebnisse der
Bodenuntersuchung zur Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich.
Der Bebauungsplan enthält im Sinne der Anregung eine Festsetzung, wonach
Garagen und Dächer bis zu einer Dachneigung von 15° zu begrünen sind.
Der Anregung wird somit teilweise gefolgt, auch wenn aus städtebaulichen
Gründen in Teilen des Plangebietes steilere Dachneigungen festgesetzt werden.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
2.2.2
Westnetz, 21.05.2014
Im Planbereich liegt das 110-kV-Hochspannungskabel Mast 205 – Heribertstraße.
Antwort:
In den Bebauungsplan werden der Verlauf der Leitung mit Schutzstreifen und
ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2.2.2
LWL-Archäologie für Westfalen, 23.04.2014
Hinweis auf Bodendenkmäler
Antwort
Ein Hinweis ist nicht notwendig.