Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
24.12.14, 20:28
Aktualisiert
27.01.18, 12:42

öffnen download melden Dateigröße: 25 kB

Inhalt der Datei

ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20141444 Seite 1 von 3 Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 852 - Bochumer Straße / Schreberstraße in der Fassung vom 01.09.2014 Die relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie der förmlichen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind nachfolgend zusammengefasst. 1. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 1.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren: 1.1.1 Stellungnahme 1, Schreiben vom 03.04.2009 Die Variante 2 sollte der weiteren Planung zugrunde gelegt werden. Antwort: Im Plangebiet soll aus städtebaulichen Gründen eine lockere Bebauung entsprechend der Umgebungsbebauung vorgesehen werden. Die Variante 2 entspricht nicht dieser Zielsetzung. Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt (Vorlage Nr. 20141445). 1.2 Stellungnahmen der Behörden Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren: 1.2.1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW 18.03.2009 Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist unter dem Plangebiet Steinkohlenbergbau vor dem Jahre 1900 im oberflächennahen Bereich umgegangen, der auch heute noch einwirkungsrelevant sein kann. Es kann daher mit geringfügigen Senkungen und Setzungen im Plangebiet gerechnet werden. ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20141444 Seite 2 von 3 Es wird empfohlen, das Plangebiet als Fläche gemäß § 9 Abs. 5 BauGB zu kennzeichnen. Antwort: Der Empfehlung wird gefolgt. 1.2.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, 18.03.2009 Im Plangebiet befinden sich sonstige Stromversorgungsleitungen und Hochspannungsleitungen /Strom). Antwort: In den Bebauungsplan werden der Verlauf der Leitung mit Schutzstreifen und ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 1.2.3 Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr, 03.04.2009 Es ist zu gewährleisten, dass keine Festsetzungen z.B. für den Immissionsschutz zu Lasten der Straßenbauverwaltung getroffen werden. Antwort: Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurde eine Untersuchung des Verkehrslärms durchgeführt. Für die A40 wurde die Ausbauplanung für die "Bochumer Lösung" (6-streifiger Ausbau der BAB 40, Umbau der AS BochumStahlhausen, Direktanbindung des Donezk-Ring sowie die Verlegung der Wattenscheider Straße und der Darpestraße inklusive der planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen aus den Planfeststellungsunterlagen übernommen und bei der Untersuchung berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt für Teile seines Geltungsbereiches Maßnahmen zum Schallschutz fest. 1.2.4 Stadtwerke Bochum Holding GmbH, 02.04.2009 Im Gehweg Bochumer Straße befinden sich Versorgungsleitungen. Wenn diese Flächen nicht als öffentliche Fläche Verkehrsfläche ausgewiesen werden, wird darum gebeten, diese mit Leitungsrechten zu versehen. Antwort: Der Gehweg ist öffentliche Verkehrsfläche und wird als solche festgesetzt. ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20141444 Seite 3 von 3 2. Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung 2.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren. 2.2 Stellungnahmen der Behörden Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren: 2.2.1 Emschergenossenschaft, 20.05.2014 Es sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, die Abflüsse in die Mischkanalisation zu verringern. Sollten aufgrund der Bodenverhältnisse keine ober- oder unterirdischen Versickerung bzw. Teilversickerung möglich sein, können dazu auch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder die durchlässige Befestigung von Flächen vorgesehen werden, die weniger von der Untergrundbeschaffenheit abhängig sind. Für solche Abkopplungsmaßnahmen stehen grundsätzlich Fördermittel der Emschergenossenschaft zur Verfügung. Antwort: Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund der Ergebnisse der Bodenuntersuchung zur Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich. Der Bebauungsplan enthält im Sinne der Anregung eine Festsetzung, wonach Garagen und Dächer bis zu einer Dachneigung von 15° zu begrünen sind. Der Anregung wird somit teilweise gefolgt, auch wenn aus städtebaulichen Gründen in Teilen des Plangebietes steilere Dachneigungen festgesetzt werden. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 2.2.2 Westnetz, 21.05.2014 Im Planbereich liegt das 110-kV-Hochspannungskabel Mast 205 – Heribertstraße. Antwort: In den Bebauungsplan werden der Verlauf der Leitung mit Schutzstreifen und ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2.2.2 LWL-Archäologie für Westfalen, 23.04.2014 Hinweis auf Bodendenkmäler Antwort Ein Hinweis ist nicht notwendig.