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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
214 kB
Erstellt
24.12.14, 20:29
Aktualisiert
27.01.18, 20:51

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB, § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Planung und Grundstücke Haupt- und Finanzausschuss Rat 30.09.2014 21.10.2014 06.11.2014 13.11.2014 Anlagen Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan Anlage 5: Planzeichnung des Bebauungsplanes Anlage 6: Übersichtskarte Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 1. Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes Die im Plangebiet vorhandenen Wohngebäude entsprechen nicht mehr den aktuellen Wohnbedürfnissen. Da eine zukunftsfähige Anpassung der Gebäude nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, wurde die bisherige Wohnnutzung bereits weitgehend aufgegeben, und sollen die Gebäude sukzessive abgebrochen werden. An ihrer Stelle ist die Errichtung eines innovativen Wohnund Arbeitsquartiers mit engem Bezug zu den umliegenden Nutzungen und Funktionen des sogenannten „Campus-Quartiers Lennershof“ - vorgesehen. Dabei soll das Campus Quartier einerseits insbesondere auf die Wohnbedürfnisse von Studenten, Hochschulangehörigen und Gästen der Hochschulen ausgerichtet sein, andererseits aber auch universitäre Einrichtungen sowie ergänzend in geringem Umfang auch Gastronomie beherbergen. Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. Um das Gebiet städtebaulich geordnet zu entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund des geplanten Abrisses eines Großteils der bestehenden Gebäude und der Errichtung der geplanten Gebäude in Form einer neuen städtebaulichen Figur und mit weiteren als den dort bisher vorhandenen Nutzungen erforderlich. Eine planungsrechtliche Genehmigung nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) kann aufgrund des Maßes der im Plangebiet vorgesehenen Bebauung in weiten Teilen nicht erfolgen. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof - ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohn- und Arbeitsquartiers mit einem vielfältigen, zielgruppenspezifischen und nachhaltigen Wohnungsangebot, mit Flächen für universitäre und hochschulaffine Nutzungen sowie mit ergänzender Infrastruktur entsprechend der städtebaulichen Rahmenplanung, die aufbauend auf den Ergebnissen des im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahrens entwickelt wurde. 2. Plangebiet Das Plangebiet liegt im Bochumer Stadtteil Querenburg innerhalb der Wohnsiedlung Lennershof. Es hat eine Größe von ca. 2,1 ha. Begrenzt wird das Plangebiet - im Südwesten durch die Lennershofstraße, im Osten durch die rückwärtigen (westlichen) Grundstückgrenzen der mit den ungeraden Hausnummern versehenen Wohnhäuser Lennershofstraße 27-27d und „Im Westenfeld“ 1-19 sowie weiter nördlich durch die Straße „Im Westenfeld“, die in diesem Bereich Bestandteil des Plangebietes ist, und Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 - im Norden durch die südöstlichen Grundstückgrenzen der mit den ungeraden Hausnummern versehenen Wohnhäuser „Im Westenfeld“ 25-37 und Lennershofstraße 15a. Die Straße „Zum Schebbruch“ durchquert es von Südwesten in Richtung Nordosten. Darüber hinaus gehören zum Plangebiet - im Norden eine schmale dreieckige Fläche östlich des Gebäudes „Im Westenfeld“ 25, die sich entlang der Straße „Im Westenfeld“ in Richtung der Brücke über die Universitätsstraße erstreckt, sowie im Süden der vor den Gebäuden Lennershofstraße 21 / 23 / 25 liegende Teil der Lennershofstraße bis etwa zum Gebäude Lennershofstraße 46 im Westen und zum Gebäude Lennershofstraße 25 im Osten. Im Vorfeld der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde das Plangebiet um die beiden v. g. Flächen erweitert, da die geplante Wegeverbindung von der Haltestelle Lennershof der Stadtbahnline U 35 zum ID-Gebäude der Ruhr-Universität Bochum über diese Flächen verläuft, sie somit für die Umsetzung der Planung erforderlich sind und auch die bestehenden Verkehrsflächen in den Bereichen, in denen sie von der neuen Wegeverbindung gequert werden, umgestaltet werden sollen. 3. Inhalte des Bebauungsplanes Entsprechend der städtebaulichen Konzeption, die aufbauend auf den Ergebnissen des Moderationsverfahrens entwickelt wurde, sind im östlichen Teil des Plangebietes eine von Norden nach Süden durch das Gebiet führende neue Fuß- und Radwegeverbindung und daran nach Osten anschließend eine öffentliche Grünfläche mit Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder vorgesehen. Angelagert an den Fuß- und Radweg sind Gebäude für universitäre und hochschulaffine Nutzungen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzende Infrastruktureinrichtungen wie z. B. ein Boardinghouse mit Wohnraum für Gastwissenschaftler u. ä. oder eine Cafeteria geplant. Den westlichen Teil des Plangebietes nehmen dagegen Wohngebäude ein, in denen neben Wohnungen auch andere wohnverträgliche Nutzungen wie z. B. Ateliers oder Büros möglich sein sollen. Die bestehende Straße „Zum Schebbruch“ soll entsprechend dem Ziel, das Plangebiet nicht nur als innovatives Wohn- und Arbeitsquartier, sondern auch als autoarmes Quartier zu entwickeln, in einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut werden. Die Grünfläche im Osten des Plangebietes wird als öffentliche Grünfläche und der Bereich der Wegeverbindung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Die für universitäre und hochschulaffine Nutzungen vorgesehenen Flächen werden entsprechend der geplanten Nutzung gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Sonstiges Sondergebiet „Hochschul- und hochschulbezogene Nutzungen“ festgesetzt. Die beiderseits der Straße „Zum Schebbruch“ gelegenen Flächen westlich des Sondergebietes sowie das Grundstück „Im Westenfeld 21 und 23“ werden entsprechend der heutigen wie auch der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Mit der Festsetzung des Sondergebietes „Hochschul- und hochschulbezogene Nutzungen“ zusammen mit der Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes wird der städtebaulichen Zielsetzung entsprochen, im Plangebiet eine Mischung aus Wohnen und mit dem Wohnen vereinbaren universitären oder universitätsnahen sowie - in gewissem Umfang - gewerblichen und gastronomischen Nutzungen anzusiedeln. Für das Sondergebiet werden entsprechend § 17 Abs. 1 BauNVO eine Grundflächenzahl von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 sowie für das Allgemeine Wohngebiet eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 festgesetzt. Für die Teilbereiche SO 2 und SO 3 des Sondergebietes wird festgesetzt, dass die festgesetzte GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen einschließlich ihrer Ein- und Ausfahrten bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden darf. Die Geschossigkeit der geplanten Bebauung wird je nach Lage der Gebäude bzw. Baufenster unterschiedlich festgesetzt, so dass sie sich einerseits in die benachbarte Bestandsbebauung einfügt, andererseits aber die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme und eine ausreichende Flexibilität für die zukünftige Bebauung für den Investor gewahrt bleiben. So werden entlang der Lennershofstraße, der Straße „Im Westenfeld“ sowie der neuen Wegeverbindung Gebäude mit drei Stockwerken zugelassen, während im Innern des Plangebietes sowie am Anfangs- und Endpunkt der Wegeverbindung bis zu vier Stockwerke (im Rechtssinne) möglich sind. Dabei wird für die maximal viergeschossigen Bereiche in den Teilbereichen WA 1 bis WA 3 des Allgemeinen Wohngebietes sowie SO 3 des Sondergebietes festgesetzt, dass oberhalb des dritten Vollgeschosses nur gegenüber den Außenwänden zurückgesetzte Geschosse zulässig sind („unechte“ Staffelgeschosse). Entsprechend der vorgesehenen modernen Architektur werden nur Flachdächer zugelassen. Die städtebauliche Konzeption greift die vorhandene Struktur der Lennershofsiedlung auf, indem sich die geplante Wohnbebauung in Form von straßenbegleitenden Gebäuden sowie Zeilenbauten in das Siedlungsgefüge einordnet. Lediglich die Bebauung des Sondergebietes weicht von dieser Struktur ab, indem sie einerseits dem geschwungenen Verlauf der geplanten neuen Wegeverbindung folgt, anderseits aber in Form von besonderen Baukörpern an deren Anfangs- bzw. Endpunkt in Gestalt des Boardinghouses und eines Rundbaus ausgebildet ist. Die Baufenster zeichnen die städtebauliche Konzeption nach, geben aber genügend Spielraum für die konkrete Ausgestaltung der Gebäude. Die Länge der Baukörper wird auf maximal 40 m begrenzt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Somit können auch in den Baufenstern im Teilbereich WA 3 des Allgemeinen Wohngebietes sowie SO 2 des Sondergebietes, die an sich längere Baukörper ermöglichen, keine Gebäude errichtet werden, die die gesamte Länge den Baufensters ausnutzen. Für die Unterbringung des mit den Büro- und Verwaltungsgebäuden verbundenen ruhenden Verkehrs ist die Errichtung einer Tiefgarage in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des Sondergebietes vorgesehen. Da das Campus-Quartier Lennershof als autoarmes Quartier geplant ist, soll der Kfz-Verkehr möglichst nicht durch das Plangebiet, aber soweit vermeidbar - auch nicht durch die benachbarten Bereiche der Lennershofsiedlung geführt werden. Daher werden Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen nur südlich des SO 3 zugelassen. Lediglich für die Bauphase wird eine provisorische Ein- und Ausfahrt zu der Tiefgarage im nördlichen Bereich des SO 2 zugelassen, da vorgesehen ist, die Bestandsbebauung sukzessive von Norden nach Süden abzureißen und anschließend die Neubebauung zu errichten. Sowohl aus gestalterischen als auch aus ökologischen Gründen werden für das Plangebiet Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. Hierzu zählen die Begrünung der oberirdischen Stellplätze, der sonstigen Freiflächen der zur Bebauung anstehenden Grundstücksflächen und von Dachflächen. Sofern sie den Anforderungen an Art und Qualität entsprechen, können vorhandene Bäume bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume eingerechnet werden. Auf diese Weise wird darauf hingewirkt, vorhandene Bäume möglichst zu erhalten. 4. Auswirkungen des Bebauungsplanes Durch die Realisierung der Planung wird der nicht mehr den aktuellen Wohnbedürfnissen entsprechende Gebäudebestand im Plangebiet durch eine neue Bebauung ersetzt. Entsprechend den Zielsetzungen des Masterplanes Universität - Stadt sowie des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung wird anstelle der eher vorstädtischen Wohnsiedlung ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier mit engem Bezug zu den umliegenden universitären und hochschulaffinen sowie technologieorientierten Nutzungen und Funktionen - das sogenannte „Campus Quartier Lennershof“ - errichtet. Dabei soll das Campus Quartier einerseits insbesondere auf die Wohnbedürfnisse von Studenten, Hochschulangehörigen und Gästen der Hochschulen ausgerichtet sein, andererseits aber auch universitäre Einrichtungen sowie ergänzende Infrastruktureinrichtungen wie z. B. ein Boardinghouse und in begrenztem Umfang auch Gastronomie beherbergen. Mit der Planung wird die besondere Lage des Standortes an der Schnittstelle von RuhrUniversität Bochum und Hochschule Bochum auf der einen Seite und Wohnbereichen mit der Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 auf der anderen Seite besser als bisher genutzt. Hierzu zählt auch, dass die vorhandenen Flächen angesichts ihrer Lagegunst intensiver baulich genutzt werden, als es heute der Fall ist. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Durch die Umsetzung der Planung wird ferner die Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen der Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ und den nördlich der Lennershofsiedlung liegenden Bereichen und dem ID-Gebäude der Universität verbessert. Im Zuge der Realisierung der Planung soll die Straße „Zum Schebbruch“ entsprechend der städtebaulichen Konzeption als autoarmes Quartier von einer derzeit als Zone 30 ausgewiesenen Straße mit (sehr schmalen) beidseitigen Fußwegen zu einer Mischverkehrsfläche umgebaut und in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Zudem ist vorgesehen, die Straße „Zum Schebbruch“ und die Lennershofstraße in den Bereichen, in denen die neue Wegeverbindung sie quert, so zu gestalten, dass für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Radfahrer eine ebenerdige Querung möglich ist, und Autofahrer auf diese Verkehrsteilnehmer aufmerksam gemacht werden. Denkbar ist hier z. B. eine Anhebung des Fahrbahnniveaus in diesem Bereich mittels des Einbaus eines Kissens. Durch die Errichtung der geplanten Bebauung sowie die Anlage der oberirdischen Stellplätze, der vorgesehenen Tiefgarage einschließlich der entsprechenden Zuwegungen sowie die Anlage einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung wird der Großteil des Baumund Gehölzbestandes verloren gehen. Gleiches gilt auch für die heute von den Kindern und Jugendlichen in der Lennershofsiedlung als Spielfläche genutzten Wiese im Zentrum des Plangebietes. Da der Bebauungsplan Nr. 895 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt wird, gelten Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor dem planerischen Eingriff erfolgt oder zulässig. Sie brauchen daher nicht ausgeglichen zu werden. Dessen ungeachtet werden im Bebauungsplan jedoch aus stadtklimatischen, ökologischen und gestalterischen Gründen verschiedene Pflanzmaßnahmen festgesetzt, die zu einer Verringerung des Defizits beitragen, das sich durch die Planung im Saldo ergibt. Zu diesen Maßnahmen zählen die Begrünung der oberirdischen Stellplätze durch Laubbäume sowie Hecken aus Laubgehölzen, das Anpflanzen bzw. der alternative Erhalt von Bäumen in den zur Bebauung anstehenden Bereichen und die Begrünung von Dachflächen. Da der überwiegende Teil der Bäume im Plangebiet unter die Baumschutzsatzung fällt, sind für den Großteil der Gehölze Ersatzpflanzungen vorzunehmen, obwohl gemäß § 13 a BauGB kein Ausgleich des Eingriffs erforderlich ist. Die Ersatzpflanzungen sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln. Integriert in die neue Wegeverbindung ist die Anlage einer Spielfläche vorgesehen. Sie stellt einen wesentlichen Baustein der öffentlichen Wege- und Grünflächen dar, die neben ihrer Verbindungsfunktion insbesondere auch die Funktion eines Aufenthaltsortes und eines Spielortes für Kinder sowie eines Ortes der Kommunikation wahrnehmen und damit den Mittelpunkt des Quartiers bilden soll. Mit seinen Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten soll sie somit auch einen gewissen Ersatz für die heute noch vorhandene Wiese im Zentrum des Plangebietes bieten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Bei dieser handelt es sich zwar um eine private Fläche, die sich im Eigentum der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude befindet, sie wird in der Lennershofsiedlung aber eher als öffentliche Grünfläche wahrgenommenen und von den Kindern aus der gesamten Siedlung als Spielfläche genutzt. Durch die Realisierung der Planung wird sich die Zusammensetzung der Bevölkerung im Plangebiet voraussichtlich verändern. Die Ausrichtung der neuen Bebauung auf universitäre Nutzergruppen ist dabei angesichts der Lagegunst des Quartiers jedoch eine ausdrückliche Zielsetzung der Planung. Mit Ausnahme der bestehenden Verkehrsflächen der Straßen „Zum Schebbruch“, „Im Westenfeld“ und Lennershofstraße gehören derzeit noch alle Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dem Investor, der die Realisierung des Campus-Quartiers Lennershof plant. Für die Errichtung der neuen öffentlichen Wegeverbindung von der Stadtbahnhaltestelle Lennershof der U 35 zum ID-Gebäude der Ruhr-Universität Bochum einschließlich der darin integrierten Spiel- und Grünflächen ist es erforderlich, ein entsprechendes Flurstück aus den bestehenden Flurstücken herauszuparzellieren. Es ist vorgesehen, dass die Stadt Bochum diese Flächen von dem bisherigen Grundstückseigentümer bzw. dem Investor erwirbt. Zur Sicherstellung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohnnutzung und Sondergebietsnutzungen wurde eine Schalluntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht im Nahbereich des Plangebietes im Analysefall eingehalten bzw. deutlich unterschritten und auch im Prognosefall ebenfalls überwiegend eingehalten werden. In den Fällen, in denen die Orientierungswerte nicht eingehalten werden, erhöht sich der Beurteilungspegel jedoch um deutlich unter 3 dB(A). Damit bewegt sich die Erhöhung in einem Bereich, in dem die Veränderung des Beurteilungspegels überhaupt erst wahrnehmbar ist. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden jedoch auch in diesen Fällen eingehalten, so dass Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan nicht erforderlich sind. Im konkreten Einzelfall ist die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TALärm an der vorhandenen und geplanten Bebauung im Baugenehmigungsverfahren durch ein Lärmgutachten nachzuweisen. 5. Bisheriges Planverfahren Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 895 wurde am 19.05.2009 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Umgebungsbebauung wurde jedoch eine frühzeitige Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 19.08.2009 bis zum 16.09.2009. Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 27.08.2009 die städtebauliche Rahmenplanung in einer Bürgerversammlung vorgestellt. In aber auch jenseits dieser Veranstaltung wurde sowohl von Seiten der Bürgerinnen und Bürger als auch von Vertretern der politischen Gremien deutliche Kritik an der vorgestellten Planung geübt. In Frage gestellt wurde sowohl die „Campus-Arena“ als Kernstück des städtebaulichen Konzeptes als auch die Höhe der bis zu fünfgeschossigen geplanten Bebauung. Zudem wollte auch der Grundstückseigentümer und Bauherr die Campus-Arena insbesondere aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht errichten. Durch den Verzicht auf die Campus-Arena entfiel das tragende Element des städtebaulichen Entwurfes, so dass das gesamte Konzept in Frage gestellt werden musste. In der Konsequenz führten die dargestellten Entwicklungen dazu, dass das Bebauungsplanverfahren unterbrochen wurde. Um einen Ausgleich der Interessen der verschiedenen Akteure herbeizuführen, das Bebauungsplanverfahren fortführen und die Stadtumbauziele erreichen zu können, wurde unter Hinzuziehung eines externen Moderators, des Planungsbüros Dr. Jansen aus Köln, im Frühjahr 2011 ein Moderationsverfahren durchgeführt. Wesentliche Elemente dieses Verfahrens waren eine zweistufige Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner der Lennershofsiedlung in Form von Bürgerveranstaltungen sowie begleitende Abstimmungsgespräche der Stadt Bochum mit dem Grundstückseigentümer und Investors sowie mit der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule Bochum als potenziellen Nutzern. Unter Berücksichtigung der Anregungen und Kritik aus der ersten Bürgerveranstaltung wurde ein neuer städtebaulicher Entwurf entwickelt, in dem eine (stärkere) Orientierung der geplanten Bebauung an den bestehenden Gebäuden in der Lennershofsiedlung angestrebt wird. Auch der neue Entwurf, der in der zweiten Bürgerveranstaltung vorgestellt wurde, wird jedoch von vielen Anwohnern kritisch gesehen. Neben der grundsätzlichen Kritik an der Zielrichtung der Planung, ein „Campus Quartier“ mit Wohnungen insbesondere für Beschäftigte und Studierende der Hochschulen, aber auch mit universitären Nutzungen und ergänzenden Infrastruktureinrichtungen - und nicht etwa ein reines Wohngebiet mit Einfamilienhäusern für junge Familien - zu errichten, wurden u. a. die zu starke Verdichtung sowie die zu große Höhe bzw. zu hohe Geschossigkeit der Bebauung kritisiert, die zu große Länge einiger Baukörper sowie die unzureichende Ausarbeitung der Erschließung und die Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Am 14.06.2011 wurden die wesentlichen Elemente des neuen städtebaulichen Entwurfs aber dennoch von der Bezirksvertretung Bochum-Süd und am 29.06.2011 vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung als Grundlage für die weitere Planung beschlossen und darauf aufbauend ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Aufgrund der anhaltenden Kritik aus der Anwohnerschaft wurden im weiteren Verfahren noch im Vorfeld der Auslegung des Bebauungsplanes die Pflanzfestsetzungen erweitert sowie die maximale Geschossigkeit des Rundbaus um ein Stockwerk reduziert. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Am 03.07.2013 wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung die Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand vom 29.07. bis 13.09.2013 statt. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen führten nicht zu einer Änderung des Bebauungsplanes. 6. Gutachten Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 895 wurden folgende Gutachten und gutachterlichen Fachplanungen erstellt: - 7. Grünordnungsplan einschließlich landschaftspflegerischer Bestandsaufnahme und Eingriffs-Ausgleichbilanzierung Artenschutzrechtliche (Vor-) Prüfung Bergbaugutachten bzw. Grubenbildeinsichtnahme Versickerungsgutachten Verkehrsgutachten Schallgutachten zu Verkehrs- und Gewerbelärm Verschattungsuntersuchung Verträge Es ist vorgesehen, dass der Grundstückseigentümer und Investor die neue Nord-SüdWegeverbindung sowie die öffentliche Grünfläche errichtet und diese anschließend der Stadt Bochum überträgt. Zur Regelung der entsprechenden Modalitäten ist der Abschluss eines Erschließungsvertrags beabsichtigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (12 92) Vorlage Nr.: 20140170 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss zu a) Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). zu b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof - in der Fassung vom 31.01.2014 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch). Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 895 gemäß Anlage 4 beschlossen (§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch).