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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:29
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27.01.18, 20:51
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (12 92)
Vorlage Nr.: 20140170
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB, § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
30.09.2014
21.10.2014
06.11.2014
13.11.2014
Anlagen
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB
Anlage 3: Protokoll der Bürgerversammlung
Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 5: Planzeichnung des Bebauungsplanes
Anlage 6: Übersichtskarte
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Vorlage Nr.: 20140170
1.
Anlass, Erfordernis und Zielsetzung des Bebauungsplanes
Die im Plangebiet vorhandenen Wohngebäude entsprechen nicht mehr den aktuellen
Wohnbedürfnissen.
Da eine zukunftsfähige Anpassung der Gebäude nicht wirtschaftlich umsetzbar ist, wurde
die bisherige Wohnnutzung bereits weitgehend aufgegeben, und sollen die Gebäude
sukzessive abgebrochen werden. An ihrer Stelle ist die Errichtung eines innovativen Wohnund Arbeitsquartiers mit engem Bezug zu den umliegenden Nutzungen und Funktionen des sogenannten „Campus-Quartiers Lennershof“ - vorgesehen. Dabei soll das Campus
Quartier einerseits insbesondere auf die Wohnbedürfnisse von Studenten,
Hochschulangehörigen und Gästen der Hochschulen ausgerichtet sein, andererseits aber
auch universitäre Einrichtungen sowie ergänzend in geringem Umfang auch Gastronomie
beherbergen.
Für das Plangebiet existiert kein Bebauungsplan. Um das Gebiet städtebaulich geordnet zu
entwickeln, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dies ist vor allem vor
dem Hintergrund des geplanten Abrisses eines Großteils der bestehenden Gebäude und
der Errichtung der geplanten Gebäude in Form einer neuen städtebaulichen Figur und mit
weiteren als den dort bisher vorhandenen Nutzungen erforderlich. Eine planungsrechtliche
Genehmigung nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) kann aufgrund des Maßes der
im Plangebiet vorgesehenen Bebauung in weiten Teilen nicht erfolgen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof - ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohn- und
Arbeitsquartiers mit einem vielfältigen, zielgruppenspezifischen und nachhaltigen
Wohnungsangebot, mit Flächen für universitäre und hochschulaffine Nutzungen sowie mit
ergänzender Infrastruktur entsprechend der städtebaulichen Rahmenplanung, die
aufbauend auf den Ergebnissen des im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahrens
entwickelt wurde.
2.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Bochumer Stadtteil Querenburg innerhalb der Wohnsiedlung
Lennershof. Es hat eine Größe von ca. 2,1 ha.
Begrenzt wird das Plangebiet
-
im Südwesten durch die Lennershofstraße,
im Osten durch die rückwärtigen (westlichen) Grundstückgrenzen der mit den
ungeraden Hausnummern versehenen Wohnhäuser Lennershofstraße 27-27d und
„Im Westenfeld“ 1-19 sowie weiter nördlich durch die Straße „Im Westenfeld“, die in
diesem Bereich Bestandteil des Plangebietes ist, und
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-
im Norden durch die südöstlichen Grundstückgrenzen der mit den ungeraden
Hausnummern
versehenen
Wohnhäuser
„Im
Westenfeld“
25-37
und
Lennershofstraße 15a.
Die Straße „Zum Schebbruch“ durchquert es von Südwesten in Richtung Nordosten.
Darüber hinaus gehören zum Plangebiet
-
im Norden eine schmale dreieckige Fläche östlich des Gebäudes „Im Westenfeld“ 25,
die sich entlang der Straße „Im Westenfeld“ in Richtung der Brücke über die
Universitätsstraße erstreckt, sowie
im Süden der vor den Gebäuden Lennershofstraße 21 / 23 / 25 liegende Teil der
Lennershofstraße bis etwa zum Gebäude Lennershofstraße 46 im Westen und zum
Gebäude Lennershofstraße 25 im Osten.
Im Vorfeld der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde das
Plangebiet um die beiden v. g. Flächen erweitert, da die geplante Wegeverbindung von der
Haltestelle Lennershof der Stadtbahnline U 35 zum ID-Gebäude der Ruhr-Universität
Bochum über diese Flächen verläuft, sie somit für die Umsetzung der Planung erforderlich
sind und auch die bestehenden Verkehrsflächen in den Bereichen, in denen sie von der
neuen Wegeverbindung gequert werden, umgestaltet werden sollen.
3.
Inhalte des Bebauungsplanes
Entsprechend der städtebaulichen Konzeption, die aufbauend auf den Ergebnissen des
Moderationsverfahrens entwickelt wurde, sind im östlichen Teil des Plangebietes eine von
Norden nach Süden durch das Gebiet führende neue Fuß- und Radwegeverbindung und
daran nach Osten anschließend eine öffentliche Grünfläche mit Spiel- und
Aufenthaltsflächen für Kinder vorgesehen. Angelagert an den Fuß- und Radweg sind
Gebäude für universitäre und hochschulaffine Nutzungen wie Forschungs- und
Bildungseinrichtungen, Büro- und Dienstleistungsnutzungen sowie ergänzende
Infrastruktureinrichtungen wie z. B. ein Boardinghouse mit Wohnraum für
Gastwissenschaftler u. ä. oder eine Cafeteria geplant. Den westlichen Teil des
Plangebietes nehmen dagegen Wohngebäude ein, in denen neben Wohnungen auch
andere wohnverträgliche Nutzungen wie z. B. Ateliers oder Büros möglich sein sollen. Die
bestehende Straße „Zum Schebbruch“ soll entsprechend dem Ziel, das Plangebiet nicht
nur als innovatives Wohn- und Arbeitsquartier, sondern auch als autoarmes Quartier zu
entwickeln, in einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut werden.
Die Grünfläche im Osten des Plangebietes wird als öffentliche Grünfläche und der Bereich
der Wegeverbindung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit der
Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt.
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Die für universitäre und hochschulaffine Nutzungen vorgesehenen Flächen werden
entsprechend der geplanten Nutzung gemäß § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
als Sonstiges Sondergebiet „Hochschul- und hochschulbezogene Nutzungen“ festgesetzt.
Die beiderseits der Straße „Zum Schebbruch“ gelegenen Flächen westlich des
Sondergebietes sowie das Grundstück „Im Westenfeld 21 und 23“ werden entsprechend
der heutigen wie auch der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4
BauNVO festgesetzt. Mit der Festsetzung des Sondergebietes „Hochschul- und
hochschulbezogene Nutzungen“ zusammen mit der Festsetzung des Allgemeinen
Wohngebietes wird der städtebaulichen Zielsetzung entsprochen, im Plangebiet eine
Mischung aus Wohnen und mit dem Wohnen vereinbaren universitären oder
universitätsnahen sowie - in gewissem Umfang - gewerblichen und gastronomischen
Nutzungen anzusiedeln.
Für das Sondergebiet werden entsprechend § 17 Abs. 1 BauNVO eine Grundflächenzahl
von 0,8 und eine Geschossflächenzahl von 2,4 sowie für das Allgemeine Wohngebiet eine
Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 1,2 festgesetzt. Für die
Teilbereiche SO 2 und SO 3 des Sondergebietes wird festgesetzt, dass die festgesetzte
GRZ durch die Grundfläche der Tiefgaragen einschließlich ihrer Ein- und Ausfahrten bis zu
einer GRZ von 0,9 überschritten werden darf.
Die Geschossigkeit der geplanten Bebauung wird je nach Lage der Gebäude bzw.
Baufenster unterschiedlich festgesetzt, so dass sie sich einerseits in die benachbarte
Bestandsbebauung einfügt, andererseits aber die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme
und eine ausreichende Flexibilität für die zukünftige Bebauung für den Investor gewahrt
bleiben. So werden entlang der Lennershofstraße, der Straße „Im Westenfeld“ sowie der
neuen Wegeverbindung Gebäude mit drei Stockwerken zugelassen, während im Innern
des Plangebietes sowie am Anfangs- und Endpunkt der Wegeverbindung bis zu vier
Stockwerke (im Rechtssinne) möglich sind. Dabei wird für die maximal viergeschossigen
Bereiche in den Teilbereichen WA 1 bis WA 3 des Allgemeinen Wohngebietes sowie SO 3
des Sondergebietes festgesetzt, dass oberhalb des dritten Vollgeschosses nur gegenüber
den Außenwänden zurückgesetzte Geschosse zulässig sind („unechte“ Staffelgeschosse).
Entsprechend der vorgesehenen modernen Architektur werden nur Flachdächer
zugelassen.
Die städtebauliche Konzeption greift die vorhandene Struktur der Lennershofsiedlung auf,
indem sich die geplante Wohnbebauung in Form von straßenbegleitenden Gebäuden
sowie Zeilenbauten in das Siedlungsgefüge einordnet. Lediglich die Bebauung des
Sondergebietes weicht von dieser Struktur ab, indem sie einerseits dem geschwungenen
Verlauf der geplanten neuen Wegeverbindung folgt, anderseits aber in Form von
besonderen Baukörpern an deren Anfangs- bzw. Endpunkt in Gestalt des Boardinghouses
und eines Rundbaus ausgebildet ist.
Die Baufenster zeichnen die städtebauliche Konzeption nach, geben aber genügend
Spielraum für die konkrete Ausgestaltung der Gebäude. Die Länge der Baukörper wird auf
maximal 40 m begrenzt.
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Somit können auch in den Baufenstern im Teilbereich WA 3 des Allgemeinen
Wohngebietes sowie SO 2 des Sondergebietes, die an sich längere Baukörper
ermöglichen, keine Gebäude errichtet werden, die die gesamte Länge den Baufensters
ausnutzen.
Für die Unterbringung des mit den Büro- und Verwaltungsgebäuden verbundenen
ruhenden Verkehrs ist die Errichtung einer Tiefgarage in den Teilbereichen SO 2 und SO 3
des Sondergebietes vorgesehen. Da das Campus-Quartier Lennershof als autoarmes
Quartier geplant ist, soll der Kfz-Verkehr möglichst nicht durch das Plangebiet, aber soweit vermeidbar - auch nicht durch die benachbarten Bereiche der Lennershofsiedlung
geführt werden. Daher werden Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen nur südlich des SO 3
zugelassen. Lediglich für die Bauphase wird eine provisorische Ein- und Ausfahrt zu der
Tiefgarage im nördlichen Bereich des SO 2 zugelassen, da vorgesehen ist, die
Bestandsbebauung sukzessive von Norden nach Süden abzureißen und anschließend die
Neubebauung zu errichten.
Sowohl aus gestalterischen als auch aus ökologischen Gründen werden für das Plangebiet
Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen. Hierzu zählen die Begrünung der oberirdischen
Stellplätze, der sonstigen Freiflächen der zur Bebauung anstehenden Grundstücksflächen
und von Dachflächen. Sofern sie den Anforderungen an Art und Qualität entsprechen,
können vorhandene Bäume bei der Ermittlung der Zahl der zu pflanzenden Bäume
eingerechnet werden. Auf diese Weise wird darauf hingewirkt, vorhandene Bäume
möglichst zu erhalten.
4.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Durch die Realisierung der Planung wird der nicht mehr den aktuellen Wohnbedürfnissen
entsprechende Gebäudebestand im Plangebiet durch eine neue Bebauung ersetzt.
Entsprechend den Zielsetzungen des Masterplanes Universität - Stadt sowie des
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung wird anstelle der eher
vorstädtischen Wohnsiedlung ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier mit engem Bezug
zu den umliegenden universitären und hochschulaffinen sowie technologieorientierten
Nutzungen und Funktionen - das sogenannte „Campus Quartier Lennershof“ - errichtet.
Dabei soll das Campus Quartier einerseits insbesondere auf die Wohnbedürfnisse von
Studenten, Hochschulangehörigen und Gästen der Hochschulen ausgerichtet sein,
andererseits
aber
auch
universitäre
Einrichtungen
sowie
ergänzende
Infrastruktureinrichtungen wie z. B. ein Boardinghouse und in begrenztem Umfang auch
Gastronomie beherbergen.
Mit der Planung wird die besondere Lage des Standortes an der Schnittstelle von RuhrUniversität Bochum und Hochschule Bochum auf der einen Seite und Wohnbereichen mit
der Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 auf der anderen Seite besser
als bisher genutzt. Hierzu zählt auch, dass die vorhandenen Flächen angesichts ihrer
Lagegunst intensiver baulich genutzt werden, als es heute der Fall ist.
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Durch die Umsetzung der Planung wird ferner die Wegeverbindung für Fußgänger und
Radfahrer zwischen der Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ und den nördlich der
Lennershofsiedlung liegenden Bereichen und dem ID-Gebäude der Universität verbessert.
Im Zuge der Realisierung der Planung soll die Straße „Zum Schebbruch“ entsprechend der
städtebaulichen Konzeption als autoarmes Quartier von einer derzeit als Zone 30
ausgewiesenen Straße mit (sehr schmalen) beidseitigen Fußwegen zu einer
Mischverkehrsfläche umgebaut und in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt
werden. Zudem ist vorgesehen, die Straße „Zum Schebbruch“ und die Lennershofstraße in
den Bereichen, in denen die neue Wegeverbindung sie quert, so zu gestalten, dass für
Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Radfahrer eine ebenerdige Querung möglich ist, und
Autofahrer auf diese Verkehrsteilnehmer aufmerksam gemacht werden. Denkbar ist hier z.
B. eine Anhebung des Fahrbahnniveaus in diesem Bereich mittels des Einbaus eines
Kissens.
Durch die Errichtung der geplanten Bebauung sowie die Anlage der oberirdischen
Stellplätze, der vorgesehenen Tiefgarage einschließlich der entsprechenden Zuwegungen
sowie die Anlage einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung wird der Großteil des Baumund Gehölzbestandes verloren gehen. Gleiches gilt auch für die heute von den Kindern und
Jugendlichen in der Lennershofsiedlung als Spielfläche genutzten Wiese im Zentrum des
Plangebietes.
Da der Bebauungsplan Nr. 895 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt wird, gelten
Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als vor dem
planerischen Eingriff erfolgt oder zulässig. Sie brauchen daher nicht ausgeglichen zu
werden. Dessen ungeachtet werden im Bebauungsplan jedoch aus stadtklimatischen,
ökologischen und gestalterischen Gründen verschiedene Pflanzmaßnahmen festgesetzt,
die zu einer Verringerung des Defizits beitragen, das sich durch die Planung im Saldo
ergibt. Zu diesen Maßnahmen zählen die Begrünung der oberirdischen Stellplätze durch
Laubbäume sowie Hecken aus Laubgehölzen, das Anpflanzen bzw. der alternative Erhalt
von Bäumen in den zur Bebauung anstehenden Bereichen und die Begrünung von
Dachflächen. Da der überwiegende Teil der Bäume im Plangebiet unter die
Baumschutzsatzung fällt, sind für den Großteil der Gehölze Ersatzpflanzungen
vorzunehmen, obwohl gemäß § 13 a BauGB kein Ausgleich des Eingriffs erforderlich ist.
Die Ersatzpflanzungen sind im Baugenehmigungsverfahren zu regeln.
Integriert in die neue Wegeverbindung ist die Anlage einer Spielfläche vorgesehen. Sie
stellt einen wesentlichen Baustein der öffentlichen Wege- und Grünflächen dar, die neben
ihrer Verbindungsfunktion insbesondere auch die Funktion eines Aufenthaltsortes und
eines Spielortes für Kinder sowie eines Ortes der Kommunikation wahrnehmen und damit
den Mittelpunkt des Quartiers bilden soll. Mit seinen Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten
soll sie somit auch einen gewissen Ersatz für die heute noch vorhandene Wiese im
Zentrum des Plangebietes bieten.
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Bei dieser handelt es sich zwar um eine private Fläche, die sich im Eigentum der Eignerin
der im Plangebiet befindlichen Gebäude befindet, sie wird in der Lennershofsiedlung aber
eher als öffentliche Grünfläche wahrgenommenen und von den Kindern aus der gesamten
Siedlung als Spielfläche genutzt.
Durch die Realisierung der Planung wird sich die Zusammensetzung der Bevölkerung im
Plangebiet voraussichtlich verändern. Die Ausrichtung der neuen Bebauung auf
universitäre Nutzergruppen ist dabei angesichts der Lagegunst des Quartiers jedoch eine
ausdrückliche Zielsetzung der Planung.
Mit Ausnahme der bestehenden Verkehrsflächen der Straßen „Zum Schebbruch“, „Im
Westenfeld“ und Lennershofstraße gehören derzeit noch alle Flächen im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes dem Investor, der die Realisierung des Campus-Quartiers
Lennershof plant. Für die Errichtung der neuen öffentlichen Wegeverbindung von der
Stadtbahnhaltestelle Lennershof der U 35 zum ID-Gebäude der Ruhr-Universität Bochum
einschließlich der darin integrierten Spiel- und Grünflächen ist es erforderlich, ein
entsprechendes Flurstück aus den bestehenden Flurstücken herauszuparzellieren. Es ist
vorgesehen, dass die Stadt Bochum diese Flächen von dem bisherigen Grundstückseigentümer bzw. dem Investor erwirbt.
Zur Sicherstellung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohnnutzung und
Sondergebietsnutzungen wurde eine Schalluntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse
zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine
Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht im Nahbereich des
Plangebietes im Analysefall eingehalten bzw. deutlich unterschritten und auch im
Prognosefall ebenfalls überwiegend eingehalten werden. In den Fällen, in denen die
Orientierungswerte nicht eingehalten werden, erhöht sich der Beurteilungspegel jedoch um
deutlich unter 3 dB(A). Damit bewegt sich die Erhöhung in einem Bereich, in dem die
Veränderung des Beurteilungspegels überhaupt erst wahrnehmbar ist. Die
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden
jedoch auch in diesen Fällen eingehalten, so dass Festsetzungen zum Schallschutz im
Bebauungsplan nicht erforderlich sind.
Im konkreten Einzelfall ist die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TALärm an der vorhandenen und geplanten Bebauung im Baugenehmigungsverfahren durch
ein Lärmgutachten nachzuweisen.
5.
Bisheriges Planverfahren
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 895 wurde am 19.05.2009 vom
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Der Bebauungsplan wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
aufgestellt. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die
Umgebungsbebauung
wurde
jedoch
eine
frühzeitige
Öffentlichkeitsund
Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
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Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 19.08.2009 bis zum 16.09.2009.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 27.08.2009 die städtebauliche
Rahmenplanung in einer Bürgerversammlung vorgestellt. In aber auch jenseits dieser
Veranstaltung wurde sowohl von Seiten der Bürgerinnen und Bürger als auch von
Vertretern der politischen Gremien deutliche Kritik an der vorgestellten Planung geübt. In
Frage gestellt wurde sowohl die „Campus-Arena“ als Kernstück des städtebaulichen
Konzeptes als auch die Höhe der bis zu fünfgeschossigen geplanten Bebauung. Zudem
wollte auch der Grundstückseigentümer und Bauherr die Campus-Arena insbesondere aus
betriebswirtschaftlichen Gründen nicht errichten. Durch den Verzicht auf die Campus-Arena
entfiel das tragende Element des städtebaulichen Entwurfes, so dass das gesamte
Konzept in Frage gestellt werden musste. In der Konsequenz führten die dargestellten
Entwicklungen dazu, dass das Bebauungsplanverfahren unterbrochen wurde.
Um einen Ausgleich der Interessen der verschiedenen Akteure herbeizuführen, das
Bebauungsplanverfahren fortführen und die Stadtumbauziele erreichen zu können, wurde
unter Hinzuziehung eines externen Moderators, des Planungsbüros Dr. Jansen aus Köln,
im Frühjahr 2011 ein Moderationsverfahren durchgeführt. Wesentliche Elemente dieses
Verfahrens waren eine zweistufige Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner der
Lennershofsiedlung
in
Form
von
Bürgerveranstaltungen
sowie
begleitende
Abstimmungsgespräche der Stadt Bochum mit dem Grundstückseigentümer und Investors
sowie mit der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule Bochum als potenziellen
Nutzern.
Unter Berücksichtigung der Anregungen und Kritik aus der ersten Bürgerveranstaltung
wurde ein neuer städtebaulicher Entwurf entwickelt, in dem eine (stärkere) Orientierung der
geplanten Bebauung an den bestehenden Gebäuden in der Lennershofsiedlung angestrebt
wird. Auch der neue Entwurf, der in der zweiten Bürgerveranstaltung vorgestellt wurde, wird
jedoch von vielen Anwohnern kritisch gesehen. Neben der grundsätzlichen Kritik an der
Zielrichtung der Planung, ein „Campus Quartier“ mit Wohnungen insbesondere für
Beschäftigte und Studierende der Hochschulen, aber auch mit universitären Nutzungen
und ergänzenden Infrastruktureinrichtungen - und nicht etwa ein reines Wohngebiet mit
Einfamilienhäusern für junge Familien - zu errichten, wurden u. a. die zu starke Verdichtung
sowie die zu große Höhe bzw. zu hohe Geschossigkeit der Bebauung kritisiert, die zu
große Länge einiger Baukörper sowie die unzureichende Ausarbeitung der Erschließung
und die Unterbringung des ruhenden Verkehrs.
Am 14.06.2011 wurden die wesentlichen Elemente des neuen städtebaulichen Entwurfs
aber dennoch von der Bezirksvertretung Bochum-Süd und am 29.06.2011 vom Ausschuss
für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung als Grundlage für die weitere Planung
beschlossen und darauf aufbauend ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Aufgrund der
anhaltenden Kritik aus der Anwohnerschaft wurden im weiteren Verfahren noch im Vorfeld
der Auslegung des Bebauungsplanes die Pflanzfestsetzungen erweitert sowie die
maximale Geschossigkeit des Rundbaus um ein Stockwerk reduziert.
Stadt Bochum
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Am 03.07.2013 wurde vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
die Auslegung des Bebauungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese fand
vom 29.07. bis 13.09.2013 statt. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der
Auslegung vorgebrachten Anregungen und Einwendungen führten nicht zu einer Änderung
des Bebauungsplanes.
6.
Gutachten
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 895 wurden folgende
Gutachten und gutachterlichen Fachplanungen erstellt:
-
7.
Grünordnungsplan einschließlich landschaftspflegerischer Bestandsaufnahme und
Eingriffs-Ausgleichbilanzierung
Artenschutzrechtliche (Vor-) Prüfung
Bergbaugutachten bzw. Grubenbildeinsichtnahme
Versickerungsgutachten
Verkehrsgutachten
Schallgutachten zu Verkehrs- und Gewerbelärm
Verschattungsuntersuchung
Verträge
Es ist vorgesehen, dass der Grundstückseigentümer und Investor die neue Nord-SüdWegeverbindung sowie die öffentliche Grünfläche errichtet und diese anschließend der
Stadt Bochum überträgt. Zur Regelung der entsprechenden Modalitäten ist der Abschluss
eines Erschließungsvertrags beabsichtigt.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof hier: a) Entscheidung über abgegebene Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
zu a)
Über die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen wird entsprechend dem in Anlage 1
dargestellten Abwägungsvorschlag entschieden (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
zu b)
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 895 - Campus-Quartier Lennershof - in der Fassung vom
31.01.2014 wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch).
Es wird die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 895 gemäß Anlage 4 beschlossen (§ 9 Abs. 8
Baugesetzbuch).