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Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.pdf
Größe
809 kB
Erstellt
24.12.14, 20:29
Aktualisiert
27.01.18, 20:52

Inhalt der Datei

ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 1 von 114 ABWÄGUNG zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – in der Fassung für den Satzungsbeschluss Stand 31.01.2014 Die relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie der förmlichen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind nachfolgend zusammengefasst. 1. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung 1.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren: 1.1.1 Stellungnahme 1, ohne Datum (Fragen an die Stadt / das Baudezernat der Stadt Bochum zur Lennershofsiedlung) 1) Für welche Zielgruppe sieht sie Bedarf an neuen Wohnungen? 2) Falls mehrere Zielgruppen vorhanden sind, wie sollen die Anteile in etwa sein? 3) Für wie viele neue Anwohner soll neuer Wohnraum geschaffen werden? 4) Mit wie vielen zusätzlichen PKW und Motorrädern rechnet die Stadt dann im Lennershof? 5) Wie sieht die Verkehrsplanung für die Steuerung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens aus (Zufahrtswege, Skizzierung typischer Verkehrswege, Einrichtung von Spielstraßen, etc.)? 6) Wie viele Kinder leben laut Unterlagen der Stadt im Lennershof? Wie werden ihre Bedürfnisse in den Bebauungsplänen berücksichtigt (Freiflächen, Verkehrsplanung, Freizeitangebote...)? Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 2 von 114 7) Für wie viele neu anzuschließende Wohnungen reicht die vorhandene Infrastruktur (Kanalisation etc.) aus, bzw. ab wie viel zusätzlichen Wohnungen werden Folgearbeiten notwendig? Welchen zeitlichen Umfang werden solche Maßnahmen einnehmen? Mit welchen Kosten für die Stadt bzw. für die Anwohner? 8) Wie schätzt die Stadt den Wert des alten Baumbestandes ein (z. B. möglichst vollständig erhaltenswert, gar nicht erhaltenswert, anteilig zu xx % erhaltenswert)? 9) Die bisherigen Vorschläge der VBW sehen eine weitgehende Bebauung von bisherigen Grünflächen und eine Zerstörung des alten Baumbestandes vor. Inwieweit sind diese Vorschläge mit der strategische Umweltplanung der Stadt Bochum vereinbar und inwiefern soll Konformität mit Umweltplanung in die Bewertung zukünftiger Vorschläge eingehen? 10) Falls die Grünflächen und der Baumbestand vernichtet werden, wird es vor Ort einen Ausgleich für den Verlust geben? 11) Gibt es neuere Erkenntnisse bezüglich der Sanierungsfähigkeit des noch nicht renovierten Gebäudebestandes der VBW in der Lennershofsiedlung? Wenn ein Teil der Gebäude sanierungsfähig ist, welche Gebäude könnten grundsätzlich erhalten werden? 12) Sollen durch die Baumaßnahmen nur Wohneinheiten oder auch Gewerbeflächen entstehen? Wenn Gewerbeflächen als sinnvoll angesehen werden - welche Art von Gewerbe ist geplant? 13) Welche konkreten Zielsetzungen des Stadtumbaus West werden in der Lennershofsiedlung umgesetzt? Gibt es eine Zweckbindung der verwendeten Mittel? Wenn ja, wie sieht diese Zweckbindung aus? 14) Wurden bereits Fördermittel für Maßnahmen (auch planerische) im Lennershof verwendet? In welcher Höhe? Wie viel entfiel davon auf den Architekturwettbewerb? 15) Wer ist direkter Nutznießer der Fördermittel, die auf die Lennershofsiedlung entfallen / entfallen sollen? Die Stadt Bochum, die VBW, andere? Wenn mehrere oder andere - wer und zu welchen Anteilen? 16) Wird bei der Zielsetzung des Bebauungsprojekts versucht, einen Wertverlust von Wohnungen, Grundstücken und Häusern zu verhindern, die in privater Hand sind? 17) In den letzten Jahren haben viele Familien mit kleinen oder noch jungen Kindern Eigentum im Lennershof erworben. Dies spricht dafür, dass der Lennershof grundsätzlich attraktiv für junge Familien ist, die eine langfristige Bindung an Bochum suchen - eine nicht unwichtige Zielgruppe für die Stadt. Plant die Stadt, diese bereits gegebene Attraktivität zu nutzen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 18) Wird sich die Neubebauung an die bisherige Bauhöhe / Geschosshöhe, die in der Lennershofsiedlung üblich ist, anpassen, oder sollen Gebäude erlaubt Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 3 von 114 werden, die höher sind? Wenn größere Höhen vorgesehen sind, in welcher Höhe sollen Gebäude gebaut werden dürfen? Antwort: Bei den nachfolgenden Antworten ist zu berücksichtigen, dass sich Angaben zur Anzahl von Wohneinheiten, zum Verkehr u. ä. auf den aktuellen Stand der Planung sowie bestimmte Annahmen beziehen. Bei Veränderungen der Größe der geplanten Wohnungen oder anderer Faktoren im Zuge des weiteren Planungsprozesses oder der Vermarktung können sich somit auch Veränderungen der jeweils davon abhängigen Kennwerte ergeben. Zu 1) Zielgruppen für die geplanten Wohnungen sind Studierende, Wissenschaftler und sonstige Angestellte der Ruhr-Universität Bochum, der Hochschule Bochum und der angrenzenden Institute sowie Familien. Die hohe Eignung des Standortes Lennershof für diese Zielgruppen wurde im Rahmen von wohnungswirtschaftlichen Analysen im Vorfeld sowie im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung festgestellt. Zu 2) Zu konkreten Anteilen der Zielgruppen können keine Aussagen getroffen werden. Nach den vorliegenden Untersuchungen kann aber davon ausgegangen werden, dass ein ausreichendes Marktpotenzial vorhanden ist. Zu 3) Die Planung sieht nach derzeitigem Stand der Dinge ca. 70 Wohneinheiten vor. Entsprechend der durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2 Personen im Bereich Querenburg ergäbe sich eine Einwohnerzahl von ca. 140 Personen. Aufgrund der Wohnfunktion für Universitäts- bzw. Hochschulangehörige kann jedoch evtl. von einem höheren Anteil an 1-Personen-Haushalten ausgegangen werden, so dass von einer Einwohnerzahl von 120-140 Personen ausgegangen wird. Zu der Wohnbevölkerung hinzu kommen noch ca. 50-100 Beschäftigte. Zu 4) Zwar können keine Aussagen zur Anzahl der zusätzlichen PKW und Motorräder im Lennershof getroffen werden. Es kann aber die Menge des zusätzlichen Kfz-Verkehrs abgeschätzt werden. Aufgrund der guten Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Richtung Universität und Innenstadt (Hauptbahnhof) und die direkte Nähe zur Hochschule und Universität sowie der Konzeption als „autoarmes Quartier“ wird von einem Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 50 % ausgegangen. Zu 5) Die Verwaltung plant keine aktive Steuerung der Verkehrswege. Durch die eingeschränkten Auf- und Abfahrmöglichkeiten von und zur Universitätsstraße wird ca. 80 % des Verkehrsaufkommens (Bestand und Zusatzverkehr) über die Verbindung Schattbachstraße - Lennershofstraße das Wohngebiet anfahren. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrt in der Lennershofstraße wird diese Wegeverbindung zudem unterstützt. Ca. 20 % des Verkehrsaufkommens wird von Norden kommend über die Overbergstraße und die Straße „Im Westenfeld“ abgewickelt. Im Gegensatz zu den anderen Wohnstraßen wird die Straße „Zum Schebbruch“ nicht als Bestandteil des Zonengeschwindigkeitsbereichs 30 km/h ausgewiesen, sondern als Mischverkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 4 von 114 Bereich („Spielstraße“). Dadurch wird u. a. die Fußwegeverbindung von der Haltestelle „Lennershof“ der U 35 zur Ruhr-Universität Bochum gestärkt. Zu 6) Zum Stichtag 14.09.2010 lebten in der Lennershofsiedlung 169 Kinder in folgender Altersstaffelung: - 0 bis unter 3 Jahre: 19 Kinder 3 bis unter 6 Jahre: 26 Kinder 6 bis unter 11 Jahre: 40 Kinder 11 bis unter 14 Jahre: 33 Kinder 14 bis unter 18 Jahre: 51 Kinder. Für die Kinder stehen die Freiflächen der Gebäude sowie die in die geplante neue Wegeverbindung integrierten Frei- und Platzflächen, für die auch Spielbereiche vorgesehen sind, als Spielflächen zur Verfügung. Darüber hinaus sind auf den privaten Grundstücksflächen die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Kleinkinderspielplätze nachzuweisen. Ferner wird die Straße „Zum Schebbruch“ von einer Tempo-30-Zone mit von der Fahrbahn getrennten Fußwegen in einen verkehrsberuhigten Bereich mit einer Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer umgebaut, die auch von Kindern zum Spielen genutzt werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung im Rahmen der Aufstellung des unmittelbar an die Lennershofsiedlung angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 949 – Hochschule Bochum – prüfen, ob bzw. inwiefern dort größere öffentliche Spielmöglichkeiten - gerade auch für ältere Kinder - wie auch Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche geschaffen werden können. Zu 7) Entsprechend der Überprüfung der hydraulischen Situation im Plangebiet und dessen Umgebung ist die vorhandene Kanalisation leistungsfähig genug, die Abwassermenge der geplanten Bebauung aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das anfallende Regenwasser zurück gehalten und gedrosselt eingeleitet wird. Zudem ist vorgesehen, das Plangebiet zukünftig im Trennsystem, d. h. über separate Schmutz- und Regenwasserkanäle, zu entwässern sowie das Regenwasser im Plangebiet zurückzuhalten, bevor es der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Damit wird die Abwassermenge in den bestehenden Mischwasserkanälen eher noch abnehmen. Für die Anwohner entstehen durch den geplanten Umbau des Entwässerungssystems keine Kosten. Zu 8) Der Baumbestand im Plangebiet besitzt zweifellos einen hohen ökologischen wie auch das Ortsbild der Siedlung betreffenden Wert. Im Rahmen der räumlichen Planung sind jedoch unterschiedlichste, vielfach konträre Belange zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, von denen die Erhaltung des Baumbestandes nur einer ist. Andere Belange sind z. B. die Versorgung universitärer Nutzergruppen mit Wohnraum, die Bereitstellung von Flächen für die Wirtschaft und die Wissenschaft, der Vorrang der baulichen Innenentwicklung gegenüber der Inanspruchnahme von Freiflächen außerhalb der bestehenden Siedlungsbereiche und anderes mehr. Im Sinne eines Ausgleichs der verschiedenen Belange wird jedoch im Rahmen der Bebauungsplanung wie auch in den nachgelagerten Baugenehmigungsverfahren versucht, unter Berücksichtigung der weiteren zu beachtenden Belange möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 5 von 114 und, wo dies nicht möglich ist, durch neue Bepflanzungen für einen gewissen Ersatz zu sorgen. Hierzu werden im Bebauungsplan Festsetzungen zum Anpflanzen sowie alternativen Erhalt von Bäumen getroffen. Zu 9) Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum ist bei der Beseitigung von Bäumen einer bestimmten Qualität entsprechender Ersatz zu schaffen, d. h. es sind als Ersatz neue Bäume zu pflanzen. Soweit möglich, werden Ersatzpflanzungen innerhalb des Plangebietes durchgeführt. Die Ersatzpflanzungen, die nicht im Plangebiet umgesetzt werden können, erfolgen an anderen Standorten. Zu 10) Ebenso wie andere Belange unterliegen auch die in der Strategischen Umweltplanung (StrUP) formulierten Ziele der Abwägung. Während einige Ziele der StrUP im Rahmen der Planung umgesetzt werden können, so z. B. die Regenwasserabkopplung, müssen andere Ziele angesichts des Vorrangs anderer Belange zurückstehen. Zu 11) Nach Aussage des Eigentümers der Gebäude im Plan- bzw. Stadtumbaugebiet sind die Gebäude nicht mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu sanieren. Eine Erhaltung kommt daher nicht in Frage. Zu 12) Neben dem Wohnen sind ergänzend auch gewerbliche Nutzungen vorgesehen wie z. B. Gastonomie (Café), Copyshop, sonstige das Wohnen nicht störende Dienstleistungen. Zu 13) Ziel ist die Entwicklung eines „Campus Quartiers“ gem. dem städtebaulichen Entwicklungskonzept mit folgenden Bausteinen: 1. 2. 3. 4. Baustein: Wohnen und Arbeiten im Campus Quartier Baustein: Die Welt zu Gast im Campus Quartier Baustein: Studentisches Wohnen im Campus Quartier Baustein: Werkstatt Wohnen Zu 14) Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 124.527,96 € abgerufen, die in folgender Aufteilung für folgende Maßnahmen verwendet wurden bzw. werden: 1. Städtebauliches Entwicklungskonzept: 6.874,63 € 2. Städtebaulicher Wettbewerb „Neubau Campus Quartier“ und weitere planerische Bearbeitung: 97.653,33 € 3. aktuell: Moderationsverfahren Campus Quartier: 20.000,00 € Zu 15) Nutznießer sind die Stadt Bochum sowie die VBW Bauen und Wohnen GmbH. Nach aktuellem Stand sollen von der Gesamtförderung in Höhe von rund 910.000 € rund 620.000 € in städtische Maßnahmen fließen. Der Abbruch von VBW-eigenen Gebäuden soll mit rund 140.000 €, die Freiflächengestaltung des Quartiers mit rund 150.000 € gefördert werden. Zu 16) Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof ist die Ansiedlung universitärer und -naher Büro-, Dienstleistungs- und Forschungsnutzungen sowie hochwertiger Wohungen und Ateliers im Plangebiet vorgesehen. Angesichts dieser Nutzungen sowie der geplanten hochwertigen Gestaltung der Gebäude und Freiflächen und den damit verbundenen Mietpreisen ist davon auszugehen, dass durch die Realisierung des Campus Quartiers nicht Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 6 von 114 ein Wertverlust eintritt, sondern vielmehr die Lage eher höherwertiger wird und so zu einer Wertsteigerung der Immobilien in dessen Umfeld führen wird. Zu 17) Vor dem Hintergrund der Nähe zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst die Zielgruppe Beschäftigte und Studierende von RUB und Hochschule Bochum sowie Familien. Junge Familien sind somit (lediglich) eine - aber nicht die einzige - von mehreren Nutzergruppen, die mit der neuen Bebauung angesprochen werden sollen. Zu 18) Grundsätzlich wird mit der neuen städtebaulichen Konzeption, die aus dem im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahren hervorgegangenen ist, eine (stärkere) Orientierung der geplanten Bebauung an den bestehenden Gebäuden in der Lennershofsiedlung angestrebt als in dem vorherigen städtebaulichen Rahmenplan. Die Geschossigkeit der geplanten Bebauung wird je nach Lage der Gebäude bzw. Baufenster unterschiedlich festgesetzt. Ziel der differenzierten Festsetzungen der Geschossigkeit ist es, dass sich die zu errichtende Bebauung einerseits - wie auch in dem durchgeführten Moderationsverfahren von Seiten der Anwohnerschaft gefordert - hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die benachbarte Bestandsbebauung der Lennershofsiedlung einfügt, andererseits aber die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme und eine ausreichende Flexibilität für die zukünftige Bebauung für den Investor gewahrt bleiben. Das städtebauliche Konzept sieht daher hinsichtlich der Höhenstaffelung vor, dass die geplanten Gebäude zu der dem Plangebiet benachbarten Bebauung hin – d. h. entlang der Lennershofstraße, der Straße „Im Westenfeld“ sowie der neuen Wegeverbindung – mit drei Stockwerken niedriger ausfällt als im Innern des Plangebietes, wo bis zu vier Stockwerke (im Rechtssinne) zulässig sind. Darüber hinaus sieht das städtebauliche Konzept für die Höhenstaffelung eine Betonung der Anfangs- und Endpunkte der Wegeverbindung in Form von architektonisch besonders gestalteten Gebäuden vor, die ebenfalls eine höhere Geschossigkeit von bis zu vier Stockwerken aufweisen können. Mit der Festsetzung der Geschossigkeit auf drei bis maximal vier Stockwerke wird auch eine Höhenstaffelung fortgesetzt, die sich in der übrigen Lennershofsiedlung feststellen lässt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sich lediglich im äußersten Westen und Osten der Siedlung - d. h. westlich der Lennershofstraße sowie beiderseits der Voßstraße - eine eingeschossige Bebauung befindet, an die sich zum Innern der Siedlung hin zweigeschossige und schließlich dreigeschossige Gebäude anschließen. Das Gebäude mit der höchsten Geschossigkeit stellt das bestehende, neuere Wohngebäude „Zum Schebbruch“ 5 und 5a dar, das im baurechtlichen Sinne vier Vollgeschosse umfasst, dessen oberstes Geschoss jedoch teilweise von den darunter liegenden Außenwänden des Gebäudes zurückgesetzt ist und sich so optisch an der umgebenden Bestandsbebauung orientiert, die bis zu drei Vollgeschosse aufweist. Textlich wird festgesetzt, dass in den Teilbereichen WA 1 bis WA 3 des Allgemeinen Wohngebietes und SO 3 des Sondergebietes oberhalb des dritten Vollgeschosses nur solche Geschosse zulässig sind, die gegenüber allen darunter liegenden Außenwänden des Gebäudes um mindestens 1,0 m Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 7 von 114 zurückgesetzt sind. Hiervon ausgenommen werden lediglich Treppenhäuser und Fahrstuhlschächte. Ergänzend werden maximal zulässige Gebäudehöhen festgesetzt, durch die sichergestellt wird, dass oberhalb des entsprechend der maximal zulässigen Geschossigkeit obersten Vollgeschosses kein weiteres Geschoss - z. B. in Form eines Staffelgeschosses - errichtet werden kann. Die Kombination der vorstehend dargestellten textlichen Festsetzung zu zurückgesetzten Geschossen mit den maximal zulässigen Gebäudehöhen führt dazu, dass bei den im Innern des Plangebietes liegenden Gebäuden des Allgemeinen Wohngebietes sowie bei dem Gebäude im Teilbereich SO 3 des Sondergebietes, deren maximale Geschossigkeit auf vier Stockwerke festgesetzt wurde, das oberste Geschoss ähnlich einem Staffelgeschoss gegenüber allen darunter liegenden Außenwänden des Gebäudes um mindestens 1,0 m zurückgesetzt werden muss. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass auch diese Gebäude optisch eher wie dreigeschossige Gebäude wirken und sich somit in die Umgebung einfügen. Nicht zurückgesetzt werden müssen lediglich Treppenhäuser und Fahrstuhlschächte, da sie gemäß der architektonischen Konzeption für die Gebäude außen liegend errichtet werden sollen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 1.1.2 Stellungnahme 2, ohne Datum (Ziele der Anwohner im Lennershof für eine Planung der weiteren Bebauung) 1) Die Neubebauung soll an die bestehende Bebauung der Wohngebäude in der Lennershofsiedlung angepasst werden. D.h. insbesondere, dass die neuen Gebäude maximal dieselbe Firsthöhe haben sollen wie die alten VBWGebäude in der Lennershofstraße, „Zum Schebbruch“ und „Im Westenfeld“. 2) Die derzeitige Bebauungsdichte soll beibehalten werden. So ergeben sich u. a. schon jetzt trotz vieler Leerstände Verkehrsprobleme, die auch die Sicherheit der Kinder betreffen. 3) Das von der VBW neu gebaute Gebäude (Ecke „Im Westenfeld“ und „Zum Schebbruch“) passt weder von der Höhe noch von der Architektur in die Siedlung. Es wirkt wie ein Fremdkörper in der Umgebung. Dagegen ist das optische Erscheinungsbild der von der VBW bereits sanierten Gebäude im Bereich Bahrenbergstr./ Uhlenbrinkstr. akzeptabel. Die Sanierung der bestehenden Gebäude erscheint als beste Lösung. 4) Es soll ein nachhaltiges Konzept für den Verkehr in der Siedlung vorgelegt werden, das insbesondere auch die Bedürfnisse der Kinder im Lennershof berücksichtigt. Gewünscht wird eine möglichst umfassende Verkehrsberuhigung. Denkbar erscheint auch eine Umwandlung einiger Straßen in Einbahnstraßen. 5) Der Baumbestand in dem für die Bebauung vorgesehenen Gebiet soll erhalten bleiben. Er ist ein wichtiges Element sowohl für die Attraktivität als auch für die Lebensqualität in der Lennershofsiedlung. 6) Die Anwohner des Lennershof setzen sich für eine weitgehende Erhaltung der Grünflächen ein. Anstelle eines zugepflasterten Innenhofs umgeben von 4- bis Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 8 von 114 5-stöckigen Gebäuden wird vorgeschlagen, einen Campus Park als zentrale Begegnungs- und auch Veranstaltungsstätte sowie Spielfläche für die Kinder in die Siedlung zu schaffen. 7) Die Anwohnerstruktur in der Siedlung sollte mehrheitlich auf Anwohner ausgerichtet sein, die ein langfristiges Interesse an Erhalt und Pflege der Siedlung haben. 8) Mit den aktuellen Baumaßnahmen der RUB werden in Zukunft sowohl umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder als auch hochwertige Arbeitsplätze im unmittelbaren Umfeld der Lennershofsiedlung geschaffen. Schon jetzt ist der Lennershof für junge Familien attraktiv. Diese Zielgruppe sollte in Zukunft berücksichtigt werden. Antwort: Zu 1) Hinsichtlich der Höhe und Geschossigkeit der Gebäude: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 18. Zu 2) Verkehrsprobleme, die die Sicherheit der Kinder gefährden, sind der Verwaltung nicht bekannt. Durch die Errichtung einer Tiefgarage und die auf den privaten Grundstücken zu errichtenden Stellplatzanlagen wird der größte Teil des ruhenden Verkehrs straßenabgewandt abgewickelt. Die Straße „Zum Schebbruch“ wird im Rahmen der Neubebauung als verkehrsberuhigter Bereich (max. 7 km/h) ausgewiesen und im Mischprinzip hergestellt, so dass alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. Im südlichen Bereich der Lennershofstraße (Hausnr. 21-23, Geothermiezentrum) wird derzeit von der Verwaltung geprüft, ob ein absolutes Haltverbot eingerichtet werden kann. Zu 3) Eine zukunftsfähige Anpassung der im Plangebiet vorhandenen Gebäude ist nach Aussage des Eigentümers nicht wirtschaftlich umsetzbar. Daher wurde die bisherige Wohnnutzung bereits weitgehend aufgegeben, und sollen die Gebäude sukzessive abgebrochen werden, um an ihrer Stelle ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier mit engem Bezug zu den umliegenden Nutzungen und Funktionen zu errichten - das „Campus Quartier Lennershof“. Das von derm Eigentümer der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke vor einigen Jahren neu gebaute Gebäude an der Ecke „Im Westenfeld“ / „Zum Schebbruch“ stellt den ersten Baustein der Neubebauung des Plangebietes dar. Durch die Errichtung der weiteren geplanten Gebäude wird sich dieses Gebäude zukünftig nicht mehr in Randlage befinden, sondern im Innern des Campus Quartiers liegen. Dabei sieht die städtebauliche Konzeption vor, dass die Gebäude, die am westlichen und östlichen Rand des Plangebietes liegen, hinsichtlich der Höhe und Geschossigkeit der Gebäude den Übergang zwischen der umgebenden Bestandsbebauung und dem Innern des Plangebietes bilden. Die geplante Bebauung mit höheren Gebäuden im Zentrum des Plangebiets und niedrigeren Gebäuden an dessen Rändern greift eine Höhenstaffelung auf, die auch in der übrigen Lennershofsiedlung vorzufinden ist. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sich lediglich im äußersten Westen und Osten der Siedlung - d. h. westlich der Lennershofstraße sowie beiderseits der Voßstraße - eine eingeschossige Bebauung befindet, an die sich zum Innern Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 9 von 114 der Siedlung hin zweigeschossige und schließlich dreigeschossige Gebäude anschließen. Zu 4) Im Rahmen der Neubebauung in der Straße „Zum Schebbruch“ erfolgt die Umwandlung der Verkehrsfläche in einen verkehrsberuhigten Bereich. Die Umwandlung einiger Straße als Einbahnstraßen wurde von der Verwaltung geprüft. Das Ergebnis zeigt, dass es in bestimmten Bereichen des Wohngebietes durch die Ausweisung von Einbahnstraßen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens kommen würde und die eingeschränkten Auf- und Abfahrtsbeziehungen von und auf die Universitätsstraße der Errichtung eines funktionsfähigen Einbahnstraßensystems entgegenwirken. Zu 5) Der Baumbestand im Plangebiet ist zweifellos ein wichtiges Element für die Attraktivität und die Lebensqualität in der Lennershofsiedlung in ihrer heutigen Form. Mit der Planung für das Campus-Quartier Lennershof soll das Plangebiet als westlicher Teil der Lennershofsiedlung jedoch von einer eher vorstädtischen Wohnsiedlung zu einem innovativen Wohn- und Arbeitsquartier entwickelt werden, das seine besondere Lage an der Schnittstelle von RuhrUniversität Bochum und Hochschule Bochum auf der einen Seite und Wohnbereichen auf der anderen Seite im Sinne der Zielsetzungen des Masterplanes Universität – Stadt sowie des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Wohnsiedlung Lennershof nutzt. Hierzu zählt auch, dass die vorhandenen Flächen angesichts ihrer Lagegunst in unmittelbarer Hochschulnähe und an der Fußgängerverbindung von der Stadtbahnhaltestelle der CampusLinie U 35 zum östlichen Teil der Universität intensiver baulich genutzt werden, als es heute der Fall ist. Wenngleich angestrebt wird, möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten, ist dies vor dem Hintergrund der v. g. Zielsetzung nur begrenzt möglich. Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zur Begrünung der oberirdischen Stellplätze, sonstiger Grundstücksflächen sowie der öffentlichen Grünfläche und der Dachflächen wird jedoch ein gewisser Ersatz für die im Zuge der Bebauung wegfallende Vegetation geschaffen. Zudem ist für die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum fallenden Bäume durch weitere neue Bepflanzungen für Ersatz zu sorgen, der - soweit möglich - auch im Plangebiet selbst erfolgen soll. Zu 6) Wie vorstehend unter 5) erläutert, ist es Ziel der Planung, im Plangebiet ein innovatives Wohn- und Arbeitsquartier zu entwickeln, und ist es angesichts der besonderen Lagegunst auch geboten, die zur Verfügung stehenden Flächen intensiver baulich zu nutzen als bisher. Eine weitgehende Erhaltung der Grünflächen in der heutigen Form ist mit diesen Zielen nicht vereinbar. Eines der wesentlichen Elemente des städtebaulichen Konzeptes für das Campus Quartier ist jedoch eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende neue Wegeverbindung, die die Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ mit dem IDGebäude der Ruhr-Universität Bochum verbindet. Integriert in die neue Wegeverbindung ist die Anlage einer Spielfläche vorgesehen. Sie stellt einen wesentlichen Baustein der öffentlichen Wege- und Grünflächen dar, die neben ihrer Verbindungsfunktion insbesondere auch die Funktion eines Aufenthaltsortes und eines Spielortes für Kinder sowie eines Ortes der Kommunikation wahrnehmen und damit den Mittelpunkt des Quartiers bilden soll. Mit seinen Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten soll sie somit auch einen Ersatz für heute noch im Zentrum des Plangebietes vorhandene Freifläche Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 10 von 114 bieten, bei der es sich zwar um eine private Fläche handelt, die sich im Eigentum der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude befindet, die in der Lennershofsiedlung aber eher als öffentliche Grünfläche wahrgenommenen und von den Kindern aus der gesamten Siedlung als Spielfläche genutzt wird. Zu 7) Sowohl die Stadt Bochum als auch der Grundstückseigentümer und Investor streben mit der geplanten Bebauung einen positiven Beitrag zur Entwicklung der Lennershofsiedlung an. Die Ausrichtung der neuen Bebauung gerade auch auf universitäre Nutzergruppen ist dabei angesichts der Lagegunst des Quartiers politisch gewollt. Die hohe Eignung dieses Standortes für diese Zielgruppen wurde im Rahmen von wohnungswirtschaftlichen Analysen im Vorfeld sowie im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung festgestellt. Zu 8) Familien sind eine, aber nicht die einzige oder die vorrangige Nutzergruppe, die mit der neuen Bebauung angesprochen werden sollen. Angesichts der Nähe des Plangebietes zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst die Zielgruppe der geplanten Bebauung Beschäftigte und Studierende von RUB und Hochschule Bochum, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Familien oder z. B. kinderlose Paare oder Singles handelt. Die Gebäude sind so flexibel geplant, dass je nach konkreter Nachfrage die Realisierung verschiedener Wohnungstypen und -größen möglich ist. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.3 Stellungnahme 3 vom 08.09.2009 (Bewohner der Lennershofsiedlung / Querenburger Bürger) Nach ersten empörten Protesten der Anwohner/innen, die sich in den Unterschriftenlisten widerspiegeln, möchten wir in diesem Anschreiben die wichtigsten Punkte zusammenfassen: - Der Bebauungsvorschlag des Architekten Luczak: (öffentlich vorgestellte Fassung vom 27.08.2009) wird von den Anwohnern/innen in dieser Form abgelehnt, da auch wir genau wie die VBW Wohnumfeld und Nachbarschaft in den Mittelpunkt stellen (VBW Geschäftsbericht 2008, S. 9.). - Die Anwohner/innen stellen sich vielmehr eine harmonische und behutsame Stadtteilentwicklung vor, die zu einer Aufwertung des Wohngebietes unter Erhalt der gegenwärtigen Besiedlungsstruktur führt. - Es wird eine maximal zweistöckige Vollgeschossbebauung gewünscht. Ferner setzen sich die Bürger/innen für einen größtmöglichen Erhalt der Grünflächen sowie des alten Baumbestandes ein. - Es soll die von der VBW begonnene und beworbene Stadtplanentwicklung kontinuierlich fortgeführt werden. Dazu gehört eine familienfreundliche Gestaltung des Wohnumfeldes, Schaffung von verkehrsberuhigten Strassen sowie eine sinnvolle Hin- und Ableitung des Verkehrs. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 11 von 114 Abschließend schlagen wir eine Begehung des Geländes mit Ihnen vor sowie die Erstellung einer Bedarfs- und Verkehrsprognose, im Hinblick auf Nachhaltigkeit für das Bauvorhaben Campus Quartier Lennershof. Antwort: Der Entwurf des Architekten Luczak mit der viergeschossigen sog. Arena als Kernstück wird nicht mehr weiterverfolgt. Grundlage der Planung ist nunmehr der städtebauliche Entwurf, der aus dem im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahren hervorgegangen ist. Konzeptioneller Ansatz der Planung ist hierbei, das Plangebiet unter Berücksichtigung der vorhandenen städtebaulichen Struktur der Lennershofsiedlung zu einem Campus Quartier und somit unter Würdigung des Vorhandenen etwas Neues zu entwickeln. Dabei orientiert sich die geplante Bebauung hinsichtlich der Geschossigkeit an den höheren bereits in der Lennershofsiedlung vorhandenen Gebäuden, um eine wirtschaftliche Realisierung der Planung zu ermöglichen. Familien sind eine, aber nicht die einzige oder die vorrangige Nutzergruppe, die mit der neuen Bebauung angesprochen werden sollen. Angesichts der Nähe des Plangebietes zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst die Zielgruppe der geplanten Bebauung Beschäftigte und Studierende von RUB und Hochschule Bochum, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Familien oder z. B. kinderlose Paare oder Singles handelt. Die Gebäude sind so flexibel geplant, dass je nach konkreter Nachfrage die Realisierung verschiedener Wohnungstypen und -größen möglich ist. Insofern findet eine familienfreundliche Gestaltung des Quartiers zwar Berücksichtigung, hat aber in Anbetracht der weiter gefassten Zielklientel nicht Priorität. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, ein autorames Quartier zu entwickeln, ist aber vorgesehen, die Straße „Zum Schebbruch“ in einen verkehrsberuhigten Bereich umzubauen. Der mit der geplanten Bürobebauung verbundene Kfz-Verkehr wird voraussichtlich überwiegend die Lennershofstraße nutzten und bereits im Süden des Plangebietes in die unterhalb dieser Gebäude geplante Tiefgarage geführt. Der mit den geplanten Wohngebäuden verbundene Kfz-Verkehr wird - wie bei der im Plangebiet bestehenden Bebauung - über die Straße „Zum Schebbruch“ abgewickelt. Da die Bebauung des Plangebietes jedoch als autorames Quartier geplant ist und die Vermarktung der Wohnungen dementsprechend auch hierauf ausgerichtet werden soll, ist nur mit einem moderaten Anstieg des wohnungsbedingten Verkehrs zu rechnen. Das Wohngebiet ist als Zonengeschwindigkeitsbereich 30 km/h (Tempo-30-Zone) ausgewiesen. Die Straße „Zum Schebbruch“ wird im Rahmen des Ausbaus als Mischverkehrsfläche in einen verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet. Durch die eingeschränkten Auf- und Abfahrtsbeziehungen von der Universitätsstraße ergeben sich automatisch Verkehrswege über die Schattbachstraße und die Lennershofstraße ins Wohngebiet. Zur Ermittlung des Bedarfs an Wohnraum und Büroflächen etc. für universitäre Nutzergruppen wurden sowohl im Vorfeld als auch im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung verschiedene Untersuchungen durchgeführt, die für den Standort ein entsprechendes Potenzial feststellen. Für den Bereich des Verkehrs wurden ebenfalls Untersuchungen erstellt, die in der Planung Berücksichtigung gefunden haben. So wurden neben der Durchführung einer Verkehrsprognose verschiedene Varianten der Führung des KfzBebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 12 von 114 Verkehrs geprüft, um die Verkehrsabwicklung möglichst stadt- und insbesondere nachbarschaftsverträglich zu gestalten. Der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke konzipiert die Neubebauung des Plangebietes als autoarmes Quartier. Aufgrund der Nähe zur Haltestelle „Lennershof“ der Stadtbahnlinie U 35 und der Ausrichtung der Zielgruppen für die Wohnbebauung wird in der Verkehrsprognose von einem Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 50 % ausgegangen. Weitere spezifische Kennziffern für die Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens sind die Wegehäufigkeit (hier 3,8 Wege/Person und Tag), die Einwohnerzahl (hier 70 WE x 2,01 Personen) sowie der PKW-Besetzungsgrad (1,2 Personen/Pkw). In Abhängigkeit von der Anzahl der Firmen und Beschäftigen sowie einem Besucherverkehr von ca. 10 % erhöht sich die Anzahl der täglichen Fahrten. Insgesamt lässt sich festhalten, dass das zukünftige Verkehrsaufkommen wohngebietsverträglich ist und keine unzumutbaren Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand eintreten. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.4 Stellungnahme 4 vom 10.09.2009 Wir haben ein starkes Interesse daran, dass dieser Bebauungsplan schnell rechtskräftig wird, eröffnet er uns doch evtl. die Aussicht, im Alter in Querenburg wohnen zu bleiben, da wir beabsichtigen, unser Haus in der Merianstraße aus Altersgründen zu verkaufen. Aus dieser Sicht möchten wir unsere Anregungen und Bedenken einbringen. 1) Wir fanden den vorgelegten Entwurf sehr gut, durchbricht doch gerade die ovale Bauform der viel gescholtenen Arena die bestehende rechteckige, längs und quer zur Straße stehende einförmige Bebauung sehr gelungen. 2) Die beanstandete Höhe des geplanten fünfgeschossigen Baukörpers an der Straße ,“Im Westenfeld“' könnte durch Reduzierung auf IV Geschosse der bestehenden Bebauung angepasst werden. 3) Die Arena könnte unserer Meinung nach bestehen bleiben, wie es der Entwurf vorsieht. Das vierte Geschoss evtl. als Staffel zurücksetzen. Damit würde die Seitenansicht aufgelockert. 4) An der Lennershofstraße könnte man das fünfgeschossige Gebäude so belassen wie geplant, bildet es doch einen Übergang zu dem auf dem Unigelände entstehenden großen Gebäudekomplex. Auch hier könnte das obere Geschoss zurückgesetzt werden, um Penthousewohnungen mit geräumigen Balkonen zu schaffen. Durch die fünfgeschossige Bauweise würden auch keine bestehenden Gebäude - wie befürchtet - durch Schattenwurf beeinträchtigt. 5) Sehr stark wurde die Anzahl der oberirdischen Stellplätze beanstandet. Es wird befürchtet, dass zu viel Grün zerstört wird und die Siedlungsstraßen durch anfallenden Autoverkehr verstopft werden. Zu überlegen wäre, den Arenabereich mit einer Tiefgarage zu versorgen, deren Rampe zur Lennershofstraße geführt wird. Dadurch würde in den Siedlungsstraßen keine Verkehrsverdichtung auftreten und die Grünflächen erhalten bleiben. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 13 von 114 Zugeparkte Grünflächen passen auch nicht in ein aufgewertetes Wohnumfeld. Bei den anderen Gebäuden könnten die Parkplätze jeweils direkt angrenzend als offene Einstellplätze und Garagen in Fertigbauweise entstehen. 6) Die geäußerte Angst vor einem sozialen Brennpunkt sollte ernst genommen werden. Bisher konnte in der Lennershofsiedlung, nicht zuletzt durch die umsichtige Vermietung der VBW, eine derartige Situation vermieden werden. Mit einem Angebot hochwertig ausgestatteter Mietwohnungen könnten diese Bedenken zerstreut werden. Mit Grundrissvarianten von 1 ½- bis 3 ½-RaumWohnungen zwischen 30 qm und 115 qm werden die unterschiedlichsten Interessengruppen angesprochen. Hochwertig ausgestattete Mietwohnungen mit 105 qm bis 115 qm sind in Bochum Mangelware. Eine Erkenntnis aus eigener Erfahrung. 7) Eine optische Aufwertung der Fassaden durch die Verwendung von Klinkermaterial würde dem ganzen Quartier einen exklusiven Charakter geben. 8) Wie fast alle Ausführungen, die der Architekt machte, wurde auch die fußläufige Verbindung durch die Arena von der U 35-Haltestelle „Lennershof“ zur Uni als nicht notwendig abgetan. Dabei wurde vollkommen ausgeblendet, dass nahe der Lennershofstraße auf dem Unigelände ein neuer großer Gebäudekomplex entsteht. Auch der bestehende Ostteil der Uni kann über diese Verbindung von der Haltestelle ,Lennershof' besser erreicht werden als von der Haltestelle „Uni-Center“ Zudem besteht die Möglichkeit, mit einem Zusatz „Botanischer Garten“ an der Haltestelle „Lennershof“ Besucher über diesen Weg zum Haupteingang des Gartens zu leiten. 9) Nachdem stark angezweifelt wurde, dass der Innenraum der Arena mit Leben gefüllt werden kann, versuchte es der Architekt vergleichsweise mit der Urbanität einer antiken Arena, z. B. in Lucca, zu erklären. Auch dieser Versuch schlug fehl. Die Phantasie bei einigen Anwesenden reichte nur bis zur Vorstellung einer ovalen Fußballarena. Wir sind schon der Meinung, dass bei Ansiedlung entsprechen der Gewerbe die Arena ein Kommunikationszentrum werden kann. Wir hoffen, dass in dem angedachten Bereich nicht nur - wie es in der Begründung zum Bebauungsplan heißt - spezieller Wohnbedarf für Studenten, Hochschulangehörige und Gäste der Hochschulen entsteht, sondern auch Mietwohnungen für interessierte Bürger zur Verfügung gestellt werden. Antwort: Zu 1) Der Entwurf des Architekten Luczak mit der viergeschossigen sog. Arena als Kernstück wird u. a. aufgrund der Bürgerproteste, aber auch wegen der ungünstigen abschnittsweisen Realisierbarkeit nicht mehr weiterverfolgt. Grundlage der Planung ist nunmehr der städtebauliche Entwurf, der aus dem im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahren hervorgegangen ist. Zu 2) Der nun vorliegende städtebauliche Entwurf sieht an der Straße „Im Westenfeld“ anstelle des von Luczak Architekten geplante fünfgeschossigen Gebäudes einen maximal viergeschossigen Baukörper vor. Das Gebäude lehnt sich somit stärker an die Bestandsbebauung in der unmittelbaren Umgebung an. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 14 von 114 Zu 3) Siehe Antwort zu Punkt 1. Zu 4) Anstelle des von Luczak Architekten an der Lennershofstraße vorgesehen langgestreckten fünfgeschossigen Gebäudes ist in dem aktuellen städtebaulichen Entwurf ein kreisrundes, maximal viergeschossiges Punkthaus geplant, dessen oberstes Geschoss ähnlich einem Staffelgeschoss zurückgesetzt ist. Eine nachbarschaftsunverträgliche Verschattung somit nicht zu erwarten. Zu 5) Für die Bürogebäude in dem geplanten Sondergebiet im östlichen Bereich des Plangebietes ist eine Tiefgarage mit ca. 96 Stellplätzen vorgesehen, deren Zufahrt sich an der Südspitze des Plangebietes an der Lennershofstraße befindet. Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über die Lennershofstraße. Damit wird ein Großteil des mit den geplanten Nutzungen einhergehenden Kfz-Verkehrs so zu der Tiefgarage geführt, dass die angrenzende Wohnbebauung möglichst wenig durch diesen Verkehr tangiert wird. Die privaten Stellplatzanlagen der einzelnen Gebäude sind von der Straße abgewandt und passen sich in das Grünkonzept der Siedlung ein. Zu 6) Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof ist die Ansiedlung universitärer und -naher Büro-, Dienstleistungs- und Forschungsnutzungen sowie hochwertiger Wohungen und Ateliers im Plangebiet vorgesehen. Angesichts dieser Nutzungen sowie der geplanten hochwertigen Gestaltung der Gebäude und Freiflächen und den damit verbundenen Mietpreisen ist eine Entwicklung hin zu einem sozialen Brennpunkt nicht zu erwarten. Zu 7) Die architektonische Gestaltung und die Materialwahl obliegen dem Investor. Vor dem Hintergrund der Bestrebungen des Investors, ein hochwertiges Wohn- und Arbeitsquartier zu entwickeln, ist davon auszugehen, dass dieser ein besonderes Augenmerk auf eine entsprechend Wertigkeit von Gestaltung und Material legen wird. Zu 8) Wie der Einwender richtiger Weise darlegt, ist auf dem Gelände der RuhrUniversität Bochum bereits der Gebäudekomplex des sog. ID-Gebäudes entstanden, wodurch der östlich Teil der Universität ein größeres Gewicht erhalten hat und auch von einer Zunahme der Personen auszugehen ist, die statt der Haltestelle „Uni-Center“ die Haltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 nutzten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass durch die im Plangebiet vorgesehenen, selbst als Zielort fungierenden universitären bzw. hochschulaffinen Nutzungen weitere Personen hinzukommen werden, die die neue Wegeverbindung nutzen werden. Nicht zuletzt kann eine attraktive Linienführung und Gestaltung der Wegeverbindung dazu beitragen, dass der Fuß- und Radweg nach seiner Realisierung gut angenommen wird. Zu 9) Siehe Antwort zu Punkt 1. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.5 Stellungnahme 5 vom 11.09.2009 Als direkte Anwohnerin des geplanten Gebiets bin ich nach anfänglicher Freude über die Neugestaltung nun sehr besorgt, dass sich bei Umsetzung Ihres Planes, die Atmosphäre unserer Siedlung massiv verschlechtert. Sie entwickeln unseren Stadtteil Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 15 von 114 und ich befürchte, dass Sie damit den Lebensbedürfnissen von jetzigen und künftigen Anwohnern nicht gerecht werden. Sie sprechen von städtebaulicher Entwicklung, die nach vorliegendem Plan wohl keinen Raum für bestmögliche Lebensentfaltung hat. Die „Arena“, als eigenständige Großform, sowie die Hochbauten sprengen den Rahmen der Siedlung. Ich empfinde die Pläne des Architekten Luczak als Bausünde in spe und davon haben wir in Querenburg doch schon Einige. Es entsteht ein weiterer Stadtteil, in dem vorhandene Grünflächen einfach zubetoniert werden. Diese Pläne wirken fern von jedem Wohlgefühl und haben mit einem „Gefühl von zu Hause“ nichts zu tun. Diese Bauten „vermitteln“ nicht, sie dominieren und schirmen die Universität weit von der Lennershofsiedlung ab. Die bauliche Großform, welche laut Herr Luczak „eine Strahlkraft über Bochum hinaus entwickeln kann“ strahlt nicht, sondern schreit gen Himmel! Nach meinen Beobachtungen, als direkte Anwohnerin, ist mit vorliegendem Plan die Zukunftsfähigkeit bzw. Nachhaltigkeit nicht gegeben. Begründung: 1) Die enge und hohe Bebauung ist hässlich und wird lediglich von fluktuierenden Anwohnern genutzt werden, die sich weder mit der Siedlung noch mit dem Stadtteil identifizieren sollten. Die Zielgruppe an sich schließt Nachhaltigkeit aus. 2) Es werden weiterhin keine Universitätsangestellten in die Siedlung ziehen. Wir haben uns, wegen des kurzen Arbeitsweges, bewusst zur Uninähe entschieden und fühlen uns wohl. Eine homogene Bebauung, wie in der Hustadt, dem Uni-Center und künftig im Campusquartier, wird wohl weiterhin die Universitätsangestellten fernhalten. 3) Der Bedarf für „ergänzende Infrastruktur“ wie diverse Läden ist nicht gegeben. Ein Geschäft in der Siedlung hat schon nach kurzer Zeit wieder geschlossen und das Ladenlokal in unserem Haus steht nunmehr seit 5 Jahren leer. Ich befürchte die gleichen Zustände, wie heute auf dem Brunnenplatz. 4) Die geplante Fußgängerverbindung scheint völlig am Bedarf vorbei zu sein. Von der Stadtbahn aus gehen die Studenten zur Fachhochschule. Die meisten nutzen, für den Weg zur Universität, die Haltestelle „Ruhr-Universität Bochum“. Also werden wohl sehr wenig Menschen durch die Arena gehen. Und woher sollen denn die Fahrradfahrer kommen? 5) Leider werden bestehende Ressourcen nicht genutzt. Die Chance wird vertan, das Uni-Center zu beleben. Dieses rückt noch weiter von der Universität weg. 6) Das sich der Verkehr und der Parkplatzbedarf nicht wesentlich erhöhen, ist unglaubhaft. Schon jetzt sind die zur Fachhochschule gehörigen Parkplätze nicht ausreichend und es wird in der Siedlung geparkt. Ein Blick auf die Parkplätze der Universität macht klar, dass es sehr wenige Studenten ohne Auto gibt. Ich möchte Sie bitten, die Planung zu überdenken und von der engen, dominierenden Hochhausplanung Abstand zu nehmen. Mit einer harmonischen Architektur, die einen wirklichen Übergang von der Universität zur Nachbarschaft bildet, kann ein lebensBebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 16 von 114 wertes, nachhaltiges Beispiel der Stadteilentwicklung geschaffen werden. Bitte Beachten Sie unser Bedürfnis nach Lebensqualität. Schaffen Sie bitte für alle Beteiligten eine langfristig bestmögliche und dauerhafte Lösung. Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.4 Punkt 1. Zu 2) Zielgruppen für die geplanten Wohnungen sind (aber weiterhin) Studierende, Wissenschaftler und sonstige Angestellte der Ruhr-Universität Bochum, der Hochschule Bochum und der angrenzenden Institute sowie Familien. Die hohe Eignung des Standortes Lennershof für diese Zielgruppen wurde im Rahmen von wohnungswirtschaftlichen Analysen im Vorfeld sowie im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung festgestellt. Zusammen mit den kurzen Wegen zur RuhrUniversität Bochum und zur Hochschule Bochum sollen die hochwertige Bebauung und Freiflächengestaltung sowie entsprechende auf diese Zielgruppen zugeschnittene Wohnungsangebote dazu beitragen, dass das Campus Quartier von universitären Nutzergruppen als Wohn- und Arbeitsstandort angenommen wird. Zu 3) Der Bebauungsplan lässt zwar ergänzende Infrastruktureinrichtungen wie Nahversorgungsläden sowie Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe zu, ihr Vorhandensein ist aber keine Notwendigkeit. Für das „Boardinghouse“ als eine der angestrebten Nutzungen ist jedoch heute schon eine entsprechende Nachfrage zu verzeichnen. Zu 4) Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum ist bereits der Gebäudekomplex des sog. ID-Gebäudes entstanden, wodurch der östlich Teil der Universität ein größeres Gewicht erhalten hat und auch von einer Zunahme der Personen auszugehen ist, die statt der Haltestelle „Uni-Center“ die Haltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 nutzten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass durch die im Plangebiet vorgesehenen, selbst als Zielort fungierenden universitären bzw. hochschulaffinen Nutzungen weitere Personen hinzukommen werden, die neue Wegeverbindung nutzen werden. Nicht zuletzt kann eine attraktive Linienführung und Gestaltung der Wegeverbindung dazu beitragen, dass der Fuß- und Radweg nach seiner Realisierung gut angenommen wird. Zu 5) Durch die Umsetzung der Planung werden im Plangebiet zukünfig mehr Menschen wohnen, arbeiten und Bildungseinrichtungen etc. besuchen, als es heute der Fall ist. Damit wird auch das Uni-Center in gewissem - wenn auch sehr begrenzten - Maße gestärkt. Zu 6) Die Zunahme des Verkehrsaufkommens erfolgt in einem Umfang, der für das Wohngebiet verträglich ist und keine Beeinträchtigung der Wohnqualität bewirkt. Im Rahmen der Baugenehmigung müssen vom Bauherrn entsprechend dem tatsächlichen Bedarf Stellplätze auf den privaten Grundstücken nachgewiesen werden. Unter anderem plant der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebietes eine Tiefgarage mit 96 Stellplätzen. In der Straße „Zum Schebbruch“ werden nach Umgestaltung der Verkehrsfläche vereinzelt Stellplätze ausgewiesen werden. Zudem werden den Studierenden und Lehrkräften der Hochschule mittelfristig Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 17 von 114 die Stellplätze des Parkplatzes P 20 wieder zur Verfügung stehen. Diese werden derzeit als Baustelleneinrichtung genutzt, werden aber nach Fertigstellung der Baumaßnahmen wieder als Stellplätze hergestellt werden. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.6 Stellungnahme 6 vom 13.09.2009 Nach Einsicht der Bebauungspläne für o. g. Bauvorhaben legen wir Einspruch ein, den wir wie folgt begründen: Unsere Lebensqualität wir in höchstem Maße eingeschränkt durch 1) hohe Beeinträchtigung des Tageslichts durch Schatten und dadurch zu wenig Sonnenlicht für unseren Garten und das Wohnzimmer durch ein 4- bis 5stöckiges Gebäude (ca. 12 m). 2) Blick aus unserem Garten auf eine gigantische „Arena“ und ebenso der Blick aus dem Gebäude in unseren Garten und auf den Kaffeetisch im Wohnzimmer, weil der Bebauungsabstand nur 10 m beträgt. 3) die zu erwartende Ruhestörung auf Grund der Gebäudenutzung durch Gastronomie, Geschäfte und Parkplatzsuche der Nutzer und Mieter. 4) verlorene Familienfreundlichkeit sowie der verloren gegangene dörfliche Charakter der Siedlung. 5) fehlende Parkplätze und dadurch zugeparkte Strassen. 6) einen nicht eingeplanten Kinderspielplatz. Die jetzt benutzte große Wiese, auf der die Kinder ungestört spielen und toben können, würde wegfallen und den Kindern ihre Spielmöglichkeit rauben. 7) Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 durch ein überhöhtes Verkehrsaufkommen. 8) Ruhestörung und Dreck für lange Zeit durch das riesige Ausmaß der Großbaustelle, 9) einem enormen Wertverlust für unser Haus und Grundstück. Wir möchten Sie dringend bitten, das Bauvorhaben in dieser Dimension noch einmal zu überdenken und evtl. zusammen mit den Anliegern nach einer für alle akzeptablen Lösung zu suchen. Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.4 Punkt 1. In dem neuen Entwurf ist nunmehr an den Rändern des Plangebietes überwiegend eine maximal dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Eine Ausnahme bilden lediglich die Auftaktgebäude am nördlichen und südlichen Ende der durch das Plangebiet verlaufenden Wegeverbindung, die ein Geschoss mehr aufweisen dürfen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 18 von 114 Der Schattenwurf der geplanten Bebauung wurde anhand einer Simulation untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Gebäude in der Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise verschattet werden. Zu 2) Die viergeschossige Arena ist nicht mehr vorgesehen. Die nunmehr geplante Bebauung ist überwiegend weniger hoch als in dem Entwurf von Luczak Architekten und zudem so angeordnet, dass größere Abstände zu der benachbarten Bebauung eingehalten werden, als es bei der Arena der Fall war. Zu 3) Entsprechend dem Entwurf des Bebauungsplanes wird Gastronomie lediglich in den beiden Auftaktgebäuden im Norden und im Süden der Wegeverbindung zugelassen. Für die Unterbringung des Kfz-Verkehrs, der mit den in dem Sondergebiet zulässigen Nutzungen verbunden ist, ist eine Tiefgarage geplant, deren Ein- und Ausfahrt an der Südspitze des Plangebietes liegt. Auf dieses Weise soll Parksuchverkehr im Quartier vermieden werden. Was Geräuschemissionen der möglichen Außengastronomie anbelangt, so ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sicherzustellen, dass die entsprechenden Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die durch das Plangebiet verlaufende Wegeverbindung ist lediglich für Fuß- und Radfahrer sowie Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Zu 4) Einer der konzeptionellen Ansätze des städtebaulichen Entwurfs ist es, unter Berücksichtigung des Bestandes - d. h. der vorhandnen Nutzungen und der städtebaulichen Struktur - in der Nachbarschaft des Plangebietes etwas Neues zu entwickeln, was einerseits einen eigenen Charakter hat, sich aber dennoch in Umgebung einfügt. In diesem Sinne ist es nicht Ziel der Planung, im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten, sondern die besondere Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle und Ruhr-Universität Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung eines Quartiers zu nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander verzahnt werden. Familien sind eine, aber nicht die einzige oder die vorrangige Nutzergruppe, die mit der neuen Bebauung angesprochen werden sollen. Angesichts der Nähe des Plangebietes zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst die Zielgruppe der geplanten Bebauung Beschäftigte und Studierende von RUB und Hochschule Bochum, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Familien oder z. B. kinderlose Paare oder Singles handelt. Die Gebäude sind so flexibel geplant, dass je nach konkreter Nachfrage die Realisierung verschiedener Wohnungstypen und -größen möglich ist. Insofern findet eine familienfreundliche Gestaltung des Quartiers zwar Berücksichtigung, hat aber in Anbetracht der weiter gefassten Zielklientel nicht Priorität. Zu 5) Aufgrund der guten Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Richtung Universität und Innenstadt (Hauptbahnhof) und die direkte Nähe zur Hochschule und Universität sowie der Konzeption als „autoarmes Quartier“ wird von einem Anteil des Kfz-Verkehrs an dem gesamten Fahrtenaufkommen von 50 % ausgegangen. Für die Unterbringung des KfzVerkehrs sind entsprechende Stellplätze in einer Tiefgarage in dem geplanten Sondergebiet sowie in Form von oberirdischen Parkplätzen auf den privaten Grundstücken vorgesehen. Durch die Umgestaltung der Straße „Zum Schebbruch“ entstehen hier in markierten Bereichen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 19 von 114 Zu 6) Integriert in den öffentlichen Raum der neuen Fuß- und Radwegeverbindung sind auch Flächen für den Aufenthalt und das Spielen von Kindern und Jugendlichen vorgesehen. Diese dienen zu einem gewissen Grad auch als Ersatz für die im Rahmen der Realisierung der Planung wegfallende Wiese, die sich auf dem zwischen der Lennershofstraße und den Straßen „Zum Schebbruch“ sowie „Im Westenfeld“ auf dem Grundstück des Investors befindet und bisher hierfür genutzt wurde. Zu 7) Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse über Nicht-Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt im gesamten Wohngebiet und wird durch die Straßenquerschnitte und zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen ergänzt. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen entspricht dem einer charakteristischen Nachverdichtung und ist in der Höhe wohngebietsverträglich, insbesondere da der Verkehr große Teile des Wohngebiets nicht durchquert, sondern über die Lennershofstraße die Siedlung erreicht. Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof als autoarmes Quartier ist jedoch vorgesehen, die Straße „Zum Schebbruch“ und die Lennershofstraße in den Bereichen, in den diese Straßen von dem neuen Fuß- und Radweg gequert werden, z. B. durch kissenartige Straßeneinbauten auf das Niveau der Wegeverbindung anzuheben sowie den übrigen Teil der Straße „Zum Schebbruch“ von einer Straße mit Fahrbahn und getrennten Fußwegen zu einer Mischverkehrsfläche in Form eines verkehrsberuhigten Bereichs umzubauen. Durch diese Maßnahmen wird insofern eine weitere Verkehrsberuhigung erfolgen. Zu 8) Dass es während der Bauphase zu Belästigungen der Anwohner einer Baustelle durch Lärm u. a. kommt, ist nicht gänzlich vermeidbar. Es kann jedoch versucht werden, solche Belästigungen auf ein Minimum zu reduzieren, z. B. indem der Bauablauf und die Transportwege optimiert werden. Dies obliegt allerdings dem Bauherrn. Regelungen zur Verkehrsführung während der Bauphase – etwa als Auflage zu einer Baugenehmigung – sind nicht üblich, und werden auch im vorliegenden Fall nicht für erforderlich erachtet. Zu 9) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass zur Vermittlung zwischen den Interessen der unterschiedlichen Beteiligten ein Moderationsverfahren durchgeführt wurde. Bereits zu Beginn dieses Verfahrens wurde von Seiten der Stadt Bochum wie auch des Grundstückseigentümers und Investors deutlich gemacht, dass die Planung von Luczak Architekten mit der Arena nicht mehr verfolgt wird. In dem Moderationsverfahren hatten die Anwohner die Möglichkeit, ihre Kritik und Anregungen nochmals vorzubringen und sich aktiv daran zu beteiligen, eine neue städtebauliche Konzeption für das Campus Quartier zu entwickeln. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.7 Stellungnahme 7 vom 13.09.2009 Wir wollen aus folgenden Gründen Einspruch erheben: Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 20 von 114 1) Ruhestörung aufgrund der enormen Ausmaße der Großbaustelle 2) Beeinträchtigung des Tageslichts durch Schatten und weniger Sonnenlicht für unseren Garten (12 m Hohe Gebäude) 3) Charakter der Lennershof - Siedlung (Familienfreundlichkeit) geht verloren 4) Wertverlust für unser Haus / Grundstück 5) Der direkte Blickkontakt der neuen Wohnungen in unseren Garten, weil der Bebauungsabstand nur 10 m beträgt 6) Zu erwartende Ruhestörung aufgrund der Nutzung der Gebäude nach Fertigstellung durch: Gastronomie, Geschäfte und Parkplatzsuche der Nutzer 7) Einschränkung der Lebensqualität Wir hoffen, dass eine andere Lösung für dieses Bauvorhaben gefunden wird! Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 1. Zu 3) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4. Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 5) Die viergeschossige Arena ist nicht mehr vorgesehen. Die nunmehr geplante Bebauung ist überwiegend weniger hoch als in dem Entwurf von Luczak Architekten und zudem so angeordnet, dass größere Abstände zu der benachbarten Bebauung eingehalten werden, als es bei der Arena der Fall war. Zu 6) Entsprechend dem Entwurf des Bebauungsplanes wird Gastronomie lediglich in den beiden Auftaktgebäuden im Norden und im Süden der Wegeverbindung zugelassen. Für die Unterbringung des Kfz-Verkehrs, der mit den in dem Sondergebiet zulässigen Nutzungen verbunden ist, ist eine Tiefgarage geplant, deren Ein- und Ausfahrt an der Südspitze des Plangebietes liegt. Auf dieses Weise soll Parksuchverkehr im Quartier vermieden werden. Was Geräuschemissionen der möglichen Außengastronomie anbelangt, so ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sicherzustellen, dass die entsprechenden Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die durch das Plangebiet verlaufende Wegeverbindung ist lediglich für Fuß- und Radfahrer sowie Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Zu 7) Wie in den Ausführungen zu 4) bereits dargestellt, ist angesichts der geplanten Nutzungen und Gestaltung der Gebäude und Freiflächen davon auszugehen, dass das Plangebiet und seine Umgebung durch die Realisierung des Campus Quartiers eher eine Wertsteigerung erfahren wird. Belästigungen der Anwohner durch die geplanten Baumaßnahmen sind auf Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 21 von 114 die Bauphase begrenzt, so dass insgesamt keine Einschränkung der Lebensqualität zu erwarten ist. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.8 Stellungnahme 8 vom 14.09.2009 Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 895 vom 27.08.2009 möchten wir Ihnen aus unserer Sicht als Anwohner einige Anregungen und Vorschläge unterbreiten: 1) Ziel des B-Planes soll u. a. eine Aufwertung des Wohngebietes sein. Aufgrund der Entwicklungsziele von Stadt und VBW sind damit doch in erster Linie Aufwertungen der Wohnqualität gemeint. Aus unserer Sicht besteht Wohnqualität in erster Linie aus den Bausteinen bauliche Qualität, soziales Umfeld und Freiraumqualität. Unter diesen Bausteinen besteht sicher Verbesserungsbedarf bei der baulichen Qualität der Siedlung, während die anderen Bausteine ein relatives Optimum darstellen. Der Bebauungsplanentwurf stellt aber eine deutliche Verschlechterung der Wohnqualität hinsichtlich der Freiraumgestaltung dar; hier sind insbesondere die räumliche Verdichtung, der Verlust des alten Baumbestandes und die Höhe der Bebauung zu nennen. Das soziale Umfeld wird evtl. leiden unter der geplanten höheren Wohndichte und dem Verlust von Spiel- und Bewegungsflächen insbesondere für größere Kinder. Wir sind der Meinung, dass eine rein am Ertragswert orientierte Aufwertung des Wohngebietes nicht Ziel einer Stadtentwicklung sein darf, auch wenn der Eigentümer des Plangebietes derzeit im teilweisen mittelbaren Besitz der Stadt ist. Wir schlagen daher vor unter diesen Aspekten den Entwurf zu überarbeiten und über eine deutlich weniger massive Bebauung nachzudenken und dem Erhalt von Grünflächen und altem Baumbestand einen höheren Stellenwert einzuräumen. 2) Ein weiteres Planziel soll die Schaffung einer direkten fußläufigen Anbindung der Uni-Ost an die U-Bahn-Station Lennershof sein. Aufgrund der Erfahrungen als Anwohner mit den vorhandenen Fußgängerströmen muss der Bedarf für eine derart raumgreifende Gehwegfläche bezweifelt werden. Dies wird bestärkt durch die Erfahrungen aus früheren Uni-Planungen, wo Verkehrswege insbesondere Gehwege weit überdimensioniert wurden. Wir schlagen vor, hier als Planungsgrundlage eine Prognose der zu erwartenden Fußgängerströme anhand von Verkehrszählungen und Befragungen durch eine Ingenieurfirma für Verkehrsplanung erstellen zu lassen. 3) Nach dem Planentwurf ist eine Trennung der Verkehrsströme auf der I-NordStraße von der Lennershofsiedlung geplant. Aufgrund des ID-Neubaus haben wir schon Erfahrungen mit dieser Verkehrssituation sammeln können. Der Nachteil dieser Situation ist, dass alle Anwohner auf dem Weg in Richtung Innenstadt mit dem PKW Umwege fahren müssen, die zu zusätzlichen vermeidbaren Verkehrsbelastungen im Bereich der Lennershofstraße führen und unnötige Umweltbelastungen mit sich bringen. Das in der Bürgerversammlung vorgebrachte Argument, dass damit Verkehrströme in Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 22 von 114 Richtung Uni aus der Siedlung gehalten werden, muss dadurch relativiert werden, dass der siedlungsnahe Uni-Parkplatz inzwischen bebaut ist und damit kein Fahrtziel mehr sein kann. Wir regen daher an über diese Situation ebenfalls eine eingehende Verkehrsprognose erstellen zu lassen, in der beide Varianten (Situation wie derzeit und offene Zufahrt zur I-Nord-Straße) mit allen Auswirkungen gegenübergestellt werden. 4) Seit jeher bestehen in Teilen der Siedlung Beeinträchtigungen durch parkende Fahrzeuge und den dadurch verursachten Parksuchverkehr. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt ,dass die Beschilderung als Anliegerstraße völlig ignoriert wird und damit wirkungslos ist. Diese Situation wird sich voraussichtlich durch die geplante höhere Besiedlungsdichte und geänderte Nutzerstruktur, sowie durch den Wegfall des Parkplatzes am Standort des neuen ID-Gebäudes, weiter verschärfen. Es wird angeregt durch geeignete Verkehrsleitmaßnahmen (z. B. Anwohnerparkplätze, Anwohnerparkausweise) eine Lösung in das Planverfahren einzubringen. 5) Weiterhin kommt es oft vor, dass Lieferanten auf der Suche nach einer Zufahrt zum Uni-Center in die Sackgasse der Lennershofstraße geraten. Diese Z. T. sehr großen Fahrzeuge müssen hier unter Schwierigkeiten wenden. Diese Problematik sollte bei einer Neugestaltung der Verkehrswege beachtet werden. Durch geeignete Beschilderung oder Straßengestaltung können Lieferanten für das Uni-Center eventuell schon vor der Einfahrt in das Wohngebiet auf ihren Irrtum hingewiesen werden. Antwort: Zu 1) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Quartiers mit einem vielfältigen, zielgruppenspezifischen und nachhaltigen Wohnungsangebot sowie ergänzender Infrastruktur entsprechend der städtebaulichen Rahmenplanung, die aufbauend auf den Ergebnissen des im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahrens entwickelt wurde. In diesem Sinne ist es nicht Ziel der Planung, im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten, sondern die besondere Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle und Ruhr-Universität Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung eines Quartiers zu nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander verzahnt werden. Dabei gilt es, unter Berücksichtigung des Bestandes in der Nachbarschaft des Plangebietes - d. h. der vorhandnen Nutzungen und der städtebaulichen Struktur etwas Neues zu entwickeln, was einerseits einen eigenen Charakter hat, sich aber dennoch in Umgebung einfügt. Zu 2) Die Haltestelle „Lennershof“ der Stadtbahnlinie U 35 liegt einen etwa zehnminütigen Gehweg von der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule Bochum Hochschule Bochum entfernt. Im Haltestellenplan der Bogestra wird durch das Logo der Hochschule Bochum explizit auf diesen Haltepunkt hingewiesen. Durch die doppelten Abiturjahrgänge werden ca. 300 Studierende mehr an der Hochschule Bochum eingeschrieben sein. Da nur ca. 25 % mit dem PKW anreisen werden, wird die Haltestelle der U 35 von ca. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 23 von 114 225 weiteren Studierenden benutzt werden, und diese durchqueren auf dem Weg zur Hochschule die Lennershofsiedlung. Der Ausbau der Wegeverbindung von der Haltestelle über eine neue Verbindung abseits des Kfz-Verkehrs sowohl für die Fußgänger als auch für die Anwohner vorteilhaft. Zu 3) Die Trennung der I-Nordstraße und der Lennershofstraße ist seit Neubau des ID-Gebäudes der Ruhr-Universität Bochum Bestandteil der Verkehrsführung im Bereich der Lennershofsiedlung und wird bestehen bleiben. Die neue Fußund Radwegeverbindung von der U 35-Haltestelle „Lennershof“ führt direkt auf diesen Knotenpunkt und wird der Querungspunkt für den nicht motorisierten Individualverkehr Richtung Universität (insbesondere zu den Ingenieurswissenschaften) sein. Für die Lennershofsiedlung bedeutet dies keinen Durchgangsverkehr von Stellplatzsuchenden im Bereich der IGebäude und in umgekehrter Fahrtrichtung auch keinen Durchgangsverkehr Richtung A 43. Der Umweg für die Anwohner der Lennershofsiedlung über die Schattbachstraße auf die Universitätsstraße ist vertretbar und als zumutbar anzusehen. Zu 4) Die Problematik mit den parkenden Fahrzeugen im Straßenraum ist der Verwaltung bekannt. Im Rahmen der Baugenehmigung müssen vom Bauherrn entsprechend dem tatsächlichen Bedarf Stellplätze auf den privaten Grundstücken nachgewiesen werden. Stichprobenhaft wurden von der Verwaltung Erhebungen der Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum während der Vorlesungszeiten durchgeführt. Ergebnis der Untersuchung ist, dass lediglich die Lennershofstraße von den parkenden Fahrzeugen betroffen ist und dies z. T. auch auf das hier ansässige Geothermiezentrum sowie das Zentrum für die schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zurückzuführen ist. Die Verwaltung wird diesen Sachverhalt weiter beobachten und ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten. Derzeit wird das „Integrierte Mobilitätskonzept Campus Bochum“ erarbeitet, in dem für den Bereich vom Gesundheitscampus über den Campus der RuhrUniversität bis zur Hochschule Bochum und dessen Umgebung Maßnahmen zur Verbesserung der fließenden wie auch des ruhenden Verkehrs zusammengestellt werden. Themen sind hierbei u. a. auch das Parken und die Verkehrsabwicklung in der Lennershofsiedlung. Gleiches gilt auch für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 949 – Hochschule Bochum – in dem das Thema Verkehr – auch mit Blick auf die Lennershofsiedlung – ebenfalls eingehend behandelt wird. Neben dem Kfz-Verkehr („motorisierter Individualverkehr“ (MIV)) wird hierbei auch der Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr betrachtet. Ein wichtiges Thema ist in diesem Zusammenhang auch die hohe Auslastung der CampusLine U 35 – insbesondere zwischen den Haltestellen „Hauptbahnhof“ und RuhrUniversität. Eine bereits umgestzte Maßnahme ist in diesem Zusammenhang z. B. die teilweise zeitliche Verschiebung des Beginns von Veranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren etc., die zu einer Entzerrung der Stoßzeiten und Verringerung der Belastungsspitzen führt. Zu 5) Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei den Lieferanten, die auf der Suche nach einer Zufahrt zum Uni-Center in die Lennershofstraße geraten und dort ggf. unter Schwierigkeiten wenden müssen, um ein häufiger auftretendes Phänomen handelt, oder ob dies lediglich vereinzelt geschieht. Sofern hier nicht nur Einzelfälle vorliegen, sollte Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 24 von 114 sich der Einwender nochmals mit der Bitte an die Stadt Bochum wenden, dies zu unterbinden. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.9 Stellungnahme 9 vom 14.09.2009 Wir haben die Bebauungspläne eingesehen und legen aus nachfolgend ausgeführten Gründen Einspruch ein: 1) Durch die enorme Bauhöhe wird uns die Sonne genommen und hat zur Folge, dass unser Garten/unser Haus im Schatten liegen. 2) Der Bebauungsabstand beträgt nur 10 m, so dass die neuen Wohnungsinhaber durch die Abholzung der Bäume direkten Blick auf und in unser Haus haben. Bzgl. Der Abholzaktionen werden wir uns mit pro grün in Verbindung setzen. (Die Bäume wären noch ein natürlicher Sichtschutz und stehen schließlich direkt an der Grenze!) 3) Der Charakter der Lennershofsiedlung geht verloren. Diesbezüglich werden wir mit Frau Gabriela Schäfer als Bürgermeisterin für Querenburg das Gespräch suchen. Zusammenfassend wäre zu bemerken, dass das Bauvorhaben für die Anwohner der Lennershofsiedlung eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität bedeutet. Nicht nur die Lärmbelästigung des monatelangen Bauens wäre hier zu nennen, sondern die kontinuierliche Lärmbelästigung durch die Neubebauung (Parkplatzsuche der Nutzer, evtl. Vorhaben der Geschäfte etc.). Wir hoffen auf neue Lösungsvorschläge Ihrerseits. Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 1. Zu 2) Die viergeschossige Arena ist nicht mehr vorgesehen. Die nunmehr geplante Bebauung ist überwiegend weniger hoch als in dem Entwurf von Luczak Architekten und zudem so angeordnet, dass größere Abstände zu der benachbarten Bebauung eingehalten werden, als es bei der Arena der Fall war. Zu 3) Einer der konzeptionellen Ansätze des städtebaulichen Entwurfs ist es, unter Berücksichtigung des Bestandes – d. h. der vorhandnen Nutzungen und der städtebaulichen Struktur – in der Nachbarschaft des Plangebietes etwas Neues zu entwickeln, was einerseits einen eigenen Charakter hat, sich aber dennoch in Umgebung einfügt. In diesem Sinne ist es nicht Ziel der Planung, im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten, sondern die besondere Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle und Ruhr-Universität Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung eines Quartiers zu nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander verzahnt werden. Der Anregung wird teilweise gefolgt. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 25 von 114 1.1.10 Stellungnahme 10 vom 16.09.2009 Ich schreibe Ihnen als Anwohner der Lennershofsiedlung. In unserer Siedlung finden Sie ein gewachsenes und gelungenes Miteinander von Menschen mit sehr unterschiedlichem Hintergrund, unterschiedlichstem Einkommen, Alter und insbesondere mit vielen Kindern. Ein kleines Idyll in Bochum, das eine sorgfältige und nachhaltige Planung verdient. Diese sollte mit einer genauen Problemanalyse beginnen. Ich habe im Internet unter www.bochum.de folgenden Abschnitt gefunden: Der Rahmen Der Stadtumbau ist ein integratives Programm, das insbesondere die Anliegen von Städte- und Wohnungsbau miteinander verzahnt und zukunftsweisende Lösungen in Stadtteilen und Wohnquartieren entwickeln soll. Der gesetzliche Rahmen ist das Programm Stadtumbau West §§ 171 a-d Baugesetzbuch (BauGB). Das Förderprogramm leistet einen Beitrag zur Lösung der sich aus dem demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandel ergebenden Problemlagen. Die Probleme Wohnungsleerstände Häuser mit Sanierungsstau Schrott- / Problemimmobilien Fehlende Nahversorgung / Defizite in der lokalen Ökonomie Hohe Verkehrsbelastung Fehlende bzw. nicht angepasste soziale Infrastruktur Brachen und Areale ohne Nutzung Negatives Erscheinungsbild der öffentlichen Freiflächen und des privaten Wohnumfelds „auffällige“ Sozialdaten Zu den einzelnen Punkten sind hoffentlich folgende Informationen hilfreich: 1) Wohnungsleerstände: Diese dürften sich durch die geplanten Baumaßnahmen zukünftig tatsächlich in der Lennershofsiedlung ergeben. Schon jetzt ziehen Familien aus den sanierten Häusern wieder aus, weil die Miete zu teuer ist - Familien, die auch gerne in der Siedlung bleiben würden. Andere ziehen aus demselben Grund nicht her. 2) Häuser mit Sanierungsstau Dies ist sicherlich ein Problem, das auf die Lennershofsiedlung zutrifft. Aber Häuser kann man auf unterschiedlichste Weise sanieren. Man kann eine zweite Hustadt schaffen, oder man respektiert den Charakter und die bereits in dieser Siedlung lebenden Menschen, und sucht nach Konzepten, die den Wert der Siedlung langfristig erhalten. Letzteres kommt nicht nur den jetzigen und künftigen Bewohnern, sondern auch der Stadt zu Gute. Sie muss die hausgemachten Probleme in wenigen Jahren nicht durch neue teure Lösungen in den Griff kriegen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 26 von 114 3) Schrott- / Problemimmobilien S. Häuser mit Sanierungsstau 4) Fehlende Nahversorgung / Defizite in der lokalen Ökonomie Derartige Defizite gibt es in der Lennershofsiedlung nicht. 10 Minuten brauchen wir zu Fuß zum Uni-Center, 1 Minute mit der U-35. Mit dem Auto ist man in 3 Minuten an der A43, in 10 Minuten im Ruhrpark, etc. 5) Fehlende bzw. nicht angepasste soziale Infrastruktur In der Lennershofsiedlung leben viele sehr unterschiedliche Menschen in einem gelungenen und gewachsenen Miteinander. Rentner und junge Familien, Menschen unterschiedlichen Glaubens und Herkunft, es gibt sozialen Wohnraum, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Das Umfeld ist - noch - ideal für Kinder, aber auch schön für Menschen mittleren Alters sowie für ältere Menschen. Unsere Kinder wachsen miteinander auf, und sie treffen sich auf den Strassen und Freiflächen, die sie nutzen. Die Ruhr-Universität Bochum plant eine Kita / einen Kindergarten, und schon jetzt stehen im Umkreis eine Reihe guter Kindergärten zur Verfügung. Auch die RUB beschäftigt Angestellte mit Familie, die sicher gerne in einem kleinen grünen Idyll in der Nähe der Uni wohnen würden. Die Waldschule hat einen guten Ruf, andere Schulen sind dank der U 35 relativ gut zu erreichen. Bibliothek, Musikschule, Sportmöglichkeiten – es ist alles da. Was ein wenig fehlt, sind Möglichkeiten für das altersgerechte Wohnen. Die bisher sanierten Gebäude besitzen keinen Aufzug. Es wäre sicher Schade, wenn die Siedlung auf längere Sicht ihre älteren Bewohner verlieren würde. 6) Brachen und Areale ohne Nutzung Allein in 4 Strassen der Lennershofsiedlung (Voßstr., Bahrenbergstr., Lennershofstraße zwischen Schattbachstr. und „Im Westenfeld“, sowie der Straße „Im Westenfeld“ leben mehr als 40 Kinder! In der gesamten Siedlung dürften es mehr als 60 Kinder sein. Da ein geeigneter, frei zugänglicher und für unsere Kinder nahegelegener Spielplatz fehlt, spielen sie auf den Straßen und auf der Wiese! Das ist keine Brache oder Areal ohne Nutzung. 7) Hohe Verkehrsbelastung Unsere Kinder spielen auch auf den Straßen. Diese Situationen dürften sich häufen, wenn Sie ihnen die Spielflächen nehmen Die neu entstehenden Wohneinheiten mit Parkmöglichkeiten werden dazu führen, dass mehr Fahrzeuge durch die Siedlung fahren. Aber die Straßen sind eng, und wenn Autos parken, dann sind sie oft unübersichtlich. Schaffen Sie bitte nicht genau das Problem, dass Sie bei Beginn Ihrer Planung verhindern wollten. 8) Negatives Erscheinungsbild der öffentlichen Freiflächen und des privaten Wohnumfelds Genau dieses negative Erscheinungsbild werden Sie schaffen, wenn Sie die sehr schöne und von altem Baumbestand und Wiesenflächen durchzogene Lennershofsiedlung mit einer Campus Arena bebauen. Diese „Landmarke“ wird nicht nur die die nahegelegenen Häuser verschatten. Einen Eindruck, was den Anwohnern droht, liefert das ID-Gebäude der RUB. Trotz des Abstandes zu den nächstgelegenen Häusern ist dem Viertel bereits eine Menge verloren gegangen. Was passiert, wenn ein solcher Koloss in eine auf Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 27 von 114 2-geschossige Häuser ausgerichtete Siedlung gesetzt wird - in engster Nähe zu den umliegenden Häusern - ist vielleicht am besten erkennbar, wenn Sie sich die Situation einmal vor Ort ansehen. Hier wird sich niemand mehr wirklich wohl fühlen. Zudem lässt die von der VBW präferierte Architektur sehr zu wünschen übrig. Fügen sich die ersten Sanierungsmaßnahmen (Bahrenbergstr., „Im Westenfeld“ ...) noch in die Optik ein, so ist der neben der Haltestelle „Lennershof“ lieblos in die Landschaft gesetzte grauweiße Klotz optisch wirklich eine Zumutung. Auch die 2 1/2 Einfamilienhäuser in der Lennershofstraße mit ihren vollflächig dunkelgrauen Rückseiten haben uns als Anwohner entsetzt. Schlimm trifft uns auch der Verlust des Baumbestandes. Viele Bäume, die bereits gefällt wurden, waren 50 Jahre und älter. Die Bäume geben der Lennershofsiedlung ihren Charakter. Einmal gefällt sind Sie sind leider auch in den nächsten 50 Jahren nicht wieder zu ersetzen. Noch einmal die Bitte: Begeben Sie sich in die Lennershofsiedlung. Stellen Sie sich die Gegend vor, wie sie aussehen wird, wenn anstelle der Bäume Parkplätze entstehen. Sehen Sie sich bitte an, was sie zerstören, wenn Sie den Plänen zustimmen. 9) „Auffällige“ Sozialdaten Die Lennershofsiedlung kann sich für ihr derzeitiges Miteinander und die „auffälligen Sozialdaten“ sicher sehen lassen. Ein derartiges Miteinander dürfte in Bochum eher selten sein. Bitte sorgen Sie dafür, dass dieses Miteinander auch in Zukunft erhalten bleibt. Im Wahlkampf sind viele Schlagwörter genannt worden. Sozial, menschlich, mutig, modern. Wenn Ihnen die Werte hinter diesen Wörtern etwas bedeuten, dann verhindern Sie den derzeitigen Bebauungsplan. Sorgen Sie stattdessen für eine sorgfältige, langfristige Planung, auf die Sie auch noch in 20 Jahren mit Stolz zurückblicken können. Antwort: Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die in den Erläuterungen zum Stadtumbau aufgeführten Probleme alle möglichen Problemlagen darstellen, die dazu führen können, dass ein Bereich als Stadtumbaugebiet eingestuft und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Es müssen aber nicht alle Problemlagen auf jedes Gebiet zutreffen. Mit dem Stadtumbau West sollen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen – vor allem in Demographie und Wirtschaft – und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die Anpassungen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten vorgenommen werden. Zu 1) Die qualitativen Veränderungen in der Wohnungsnachfrage treffen auf einen Wohnungsbestand, der sich durch einen erheblichen Umfang an unsanierten Wohngebäuden der 1950er und -60er Jahre auszeichnet. Unter bestimmten Umständen, etwa bei qualitativ ungenügender Bausubstanz, sind angesichts Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 28 von 114 der Rahmenbedingungen am Wohnungsmarkt vorhandene Rückbaupotenziale zu nutzen. Bei Abriss mit anschließendem Neubau gilt es, die darin liegenden Chancen für eine positive Quartiersentwicklung zu nutzen. Hinsichtlich teilräumlicher Weiterentwicklungsbedarfe wird es insbesondere darum gehen, langfristige Perspektiven mit einzelnen Wohnquartieren zu verfolgen, die es erlauben, Quartiere als eigene „Marken“ zu entwickeln und beispielsweise auch in das Wohnumfeld zu investieren. Derartige Strategien greifen vorhandene Potenziale auf und bilden darauf aufbauend eigenständige Images aus. Dazu zählt auch das soziale Umfeld, dss als Adresse entwickelt werden muss. Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof ist die Ansiedlung universitärer und -naher Büro-, Dienstleistungs- und Forschungsnutzungen sowie hochwertiger Wohungen und Ateliers im Plangebiet vorgesehen. Angesichts dieser Nutzungen sowie der geplanten hochwertigen Gestaltung der Gebäude und Freiflächen und den damit verbundenen Mietpreisen ist davon auszugehen, dass durch die Realisierung des Campus Quartiers nicht ein Wertverlust eintritt, sondern vielmehr die Lage eher höherwertiger wird und so zu einer Wertsteigerung der Immobilien in dessen Umfeld führen wird. Zudem ist davon auszugehen, dass der Investor das Angebot an Flächen für Wohnen und Büros und sonstige Nutzungen entsprechend dem jeweiligen Vermarktungsstand an die Nachfrage anpassen wird, so dass auch insofern keine Leerstände zu erwarten sind. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1. Zu 3) Siehe Antwort zu Punkt 2. Zu 4) Ein Defizit an Nahversorgungsangeboten wird im Plangebiet und dessen Umgebung nicht gesehen. Die Ergänzung von Nahversorgungsangeboten ist demnach auch nicht zwingend notwendig, aber entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich. Zu 5) Eine fehlende oder nicht angepasste Infrastruktur ist im Plangebiet nicht gegeben. Zu 6) Die auf dem Grundstück des Investors zwischen der Lennershofstraße und den Straßen „Zum Schebbruch“ sowie „Im Westenfeld“ befindliche Wiese wird keineswegs als Brache oder Areal ohne Nutzung angesehen. Dass diese Fläche von Kindern als Spielfläche genutzt wird, wird im Rahmen der Planung durchaus berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Zielsetzung, ein Wohn- und Arbeitsquartier zu entwickeln, dass die besondere Lagegunst zwischen der Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ auf der einen Seite und der Ruhr-Universität Bochum sowie der Hochschule Bochum auf der anderen Seite aufgreift, ist jedoch zwischen unterschiedlichen Zielsetzungen, Nutzungsansprüchen und sonstigen Belangen abzuwägen. Einen gewissen Ersatz für die im Rahmen der Realisierung der Planung in ihrer heutigen Form wegfallende Wiese sollen die Flächen für den Aufenthalt und das Spielen von Kindern und Jugendlichen bieten, die in den öffentlichen Raum der neuen Fuß- und Radwegeverbindung integriert werden sollen. Zu 7) Die Verkehrsbelastung in der Lennershofsiedlung wird sich durch die Neubebauung in einem Maße erhöhen, das als wohngebietsverträglich Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 29 von 114 einzustufen ist. Für die Bedürfnisse der Kinder sind Flächen zum Spielen und zum Aufenthalt im Bereich der Fuß- und Radwegeverbindung bzw. der öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Dorthin führt eine gesicherte Fußwegeverbindungen abseits des motorisierten Individualverkehrs. Hinzukommt, dass die Straße „Zum Schebbruch“ in einen verkehrsberuhigten Bereich mit ausgewiesenen Stellplätzen umgewandelt wird. Zu 8) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 1. Zu 9) „Auffällige“ Sozialdaten sind im Plangebiet nicht gegeben. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.1.11 Stellungnahme 11 vom 08.10.2009 WAZ vom 22.09.2009 „Schaffung von Campus-Atmosphäre durch entsprechende Infrastrukturentscheidungen“ „Wir wollen, dass Bochum bald solch ein Universitätsbezogenes Wohnen anbieten kann ... das können wir bislang nirgendwo bieten.“ Sehr geehrter Herr Kröck, wurden nicht Hustadt und Uni-Center u. a. aus diesen Gründen gebaut? Antwort: Mit seiner Lage an der Schnittstelle von Ruhr-Universität Bochum und Hochschule Bochum auf der einen Seite und Wohnbereichen auf der anderen Seite sowie unmittelbar an der Stadtbahnhaltestelle der CampusLinie U 35 besitzt die Lennershofsiedlung ein besonderes Standortpotenzial. Die Lennershofsiedlung unterscheidet sich dabei insofern von der in den 1960er Jahren im Zuge des Baus der Ruhr-Universität Bochum geplanten Hustadt, als dass die Lennershofsiedlung unmittelbar an die Ruhr-Universität Bochum und Hochschule Bochum angrenzt, und insofern von dem Uni-Center und der entsprechend dem Leitbild „Urbanität durch Dichte“ geplanten Inneren Hustadt, als dass die bauliche Dichte, die Wohnform und die architektonische Gestaltung dort eine andere sind. Daher sprechen sie auch unterschiedliche Zielgruppen auf dem Wohnungsmarkt an. Wie es auch im Masterplan Universität – Stadt dargelegt wird, strebt die Stadt Bochum an, im Zuge der Stärkung des Wohnens, nicht nur für Studenten, sondern auch für Lehrende und Mitarbeiter unterschiedlicher Altersgruppen Universitätsnahen Wohnraum und dessen Umfeld zu sichern und zu qualifizieren. Erste Schritte in diese Richtung sind mit den bereits umgesetzten Modernisierungsmaßnahmen in der Lennershofsiedlung und der Qualifizierung der Hustadt über das Programm Stadtumbau-West schon begonnen worden. In diesem Zusammenhang sollen auch zukunftsweisende differenzierte und neutrale Wohnformen entwickelt werden, die je nach Bedarf für Mehrgenerationenwohnen, Alleinerziehende, junge Familien und Singles angepasst werden können. Einen wichtigen Baustein des Themenfeldes „Universitäres Wohnen“ des v. g. Masterplans stellt die Entwicklung des westlichen Teils der Lennershofsiedlung zum „Campus Quartier Lennershof“ dar. Hierzu sollen u. a. die Lennershofsiedlung Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 30 von 114 städtebaulich wie inhaltlich mit den südlich und westlich angrenzenden Universitätsund Hochschuleinrichtungen verknüpft, der veraltete Mietwohnungsbestand durch Wohnungsneubau ersetzt sowie ein attraktives Wohnungsangebot für Hochschulangehörige und MitarbeiterInnen des Technologie-Quartiers und umliegenden Betriebe geschaffen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass „besondere Universitätsnahe Wohnformen kombiniert mit Arbeitsmöglichkeiten“ zu einem zwar kleinen aber durchaus prägnanten Angebot führen werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt (Vorlage Nr. 20140171). 1.2 Stellungnahmen der Behörden Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren: 1.2.1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, 28.08.2009 Der Bereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Glück und Segener Erbstolln“, sowie über dem auf Eisenerz verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Keppler“. Letzte Eigentümerin des Feldes „Glück und Segener Erbstolln“ war die Kali und Salz Beteiligungs AG mit Sitz in Kassel, hier vertreten durch die E. ON AG, Bruchstraße Sc in 45883 Gelsenkirchen. Letzte Eigentümerin des Feldes „Keppler“ war die Barbara Rohstoffbetriebe GmbH, Hauptstraße 113 in 40764 Langenfeld. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich und zu den altbergbaulichen Verhältnissen empfehle ich Ihnen, auch die o. g. E.ON an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Nach den hier vorliegenden Grubenbildern ist im südlichen Randbereich der Bebauungsplanfläche Gewinnung von Steinkohle im oberflächennahen Bereich im ca. 2,6 m mächtigen Flöz Sonnenschein umgegangen. Das Flöz fällt mit ca. 70 gon nach Nordwesten ein. Im Zentralen Bereich der Fläche ist hier oberflächennaher Bergbau bis in den tagesnahen Bereich gehend im Flöz Dickebank umgegangen. Das Flöz hat hier eine Mächtigkeit von ca. 1,0 m und fällt ebenfalls mit ca. 70 gon nach Nordwesten ein. Das Flöz streicht im Bereich der Fläche an der Tagesoberfläche aus. Im Bebauungsplangebiet streichen weitere, möglicherweise bauwürdige Steinkohlenflöze tagesnah aus. Aufgrund der o. g. anstehenden Lagerstättenverhältnisse kann daher nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder sogen. „Uraltbergbau“ (Grundeigentümerbergbau) der hier nicht verzeichnet ist, Hohlräume und Verbruchzonen im tagesnahen Bereich unter der Maßnahme vorhanden sind. Die Frage, ob und inwieweit im Bereich unter der Fläche möglicherweise diese bis in den tagesnahen Bereich reichenden Gewinnungstätigkeiten umgegangen sind, lässt sich Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 31 von 114 letztendlich erst nach der Durchführung von Baugrunduntersuchungen (z. B. Bohrungen) beantworten. Die hier verzeichneten tages-, oberflächennahen Abbaubereiche sind in der Anlage 1 dargestellt. Aus den vorliegenden urkundlichen Unterlagen (Grubenbildern) in Verbindung mit den gegebenen Lagerstättenverhältnissen können folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz des umgegangenen bzw. möglicherweise umgegangenen Bergbaus abgeleitet werden: Sollten im tages-, oberflächennahen Bereich Hohlräume oder Verbruchzonen in Folge des verzeichneten bzw. des möglicherweise umgegangenen Bergbaus vorhanden sein, so kann eine Absenkung der Tagesoberfläche oder die Entstehung von Tagesbrüchen nicht ausgeschlossen werden. Ich empfehle, bezüglich einer abschließenden gutachterlichen Bewertung der bergbaulichen Verhältnisse im Bereich der von Ihnen angezeigten Bebauungsplanfläche einschließlich einer Empfehlung ggf. erforderlicher Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen einen Sachverständigen einzuschalten. Antwort: Die Aussagen zu den bei der Bezirksregierung vorliegenden Informationen zur bergbaulichen Situation wurden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Zur genaueren Klärung der bergbaulichen Situation wurden bereits im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens am 05.08.2004 eine Grubenbildeinsichtnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW in Dortmund durchgeführt und einschlägige Kartenwerke des ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhunderts ausgewertet. Die Untersuchungen ergaben, dass unter dem Plangebiet verschiedene Steinkohlenflöze verlaufen, innerhalb derer Abbautätigkeiten stattgefunden haben. Aufgrund der Hinweise auf tagesnahen Bergbau innerhalb der Flöze Dickebank, Glück und Segen sowie ggf. innerhalb der Flöze Banck und Geithling konnte eine Tagesbruch-, Senkungs- und Setzungsgefährdung für Teilbereiche des Plangebietes nicht ausgeschlossen werden. Um eine konkrete Gefährdung zu bestätigen bzw. für einzelne Flözabschnitte Standsicherheitsnachweise zu führen, wurden in der Zeit von 17.05. bis 01.06.2005 Erkundungs- bzw. Suchbohrungen niedergebracht. Im Zuge der Erkundungsmaßnahme wurden Standsicherheitsnachweise für die im betreffenden Bereich ausstreichenden bzw. lagernden Steinkohlenflöze Wasserfall, Bänksgen, Dickebank, unbenanntes Flöz und Flöz Geithling geführt. Darüber hinaus wurde mit den Bohrungen nachgewiesen, dass der südliche Teil des Plangebietes frei von Einflüssen aus Abbau innerhalb des südlich ausstreichenden und nach den Grubenbildern gebauten Flöz Sonnenschein ist, da dieses an der südlichen Plangebietgrenze bereits in Tiefen von > 28 m unter Felsoberkante liegt. Die Untergrunddiskontinuitäten reichen in den einflussrelevanten Tiefenbereich von rd. 19 m unter Felsoberkante hinein, sodass negative Auswirkungen auf die Tagesoberfläche und die hier bestehenden bzw. geplanten Bauwerke und Verkehrsflächen in Form von Tagesbrüchen, Setzungen und Senkungen nicht ausgeschlossen werden können. Aufgrund des nachgewiesenen Gefährdungspotenzials im Bereich der Flöze Banck und Glück und Segen wird von dem Gutachter empfohlen, für die im Gutachten als Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 32 von 114 Gefährdungsbereiche ausgewiesenen Flächen die nachgewiesenen Verbruchzonen räumlich abzugrenzen und für die restlichen Abschnitte einen abschließenden Standsicherheitsnachweis zu führen. Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist nichts bekannt. Zum Zweck der Information zukünftiger Bauherren wird folgende textliche Kennzeichnung in den Bebauungsplan aufgenommen: Der Anregung wird gefolgt. 1.2.2 LWL-Archäologie für Westfalen, In der Wüste 4, 57462 Olpe, 02.09.2009 Nach bisherigem Kenntnisstand werden bodendenkmalpflegerische Belange im Geltungsbereich der o. g. Planung nicht berührt. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. Deshalb wird aus bodendenkmalpflegerischer Sicht folgender Hinweis gegeben, der zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bescheid bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW). Antwort: Da bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler entdeckt werden können, wird zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener ein Hinweis auf mögliche Bodendenkmäler in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Anregung wird gefolgt. 1.2.3 Stadt Hagen, Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen, Rathausstr. 11, 58095 Hagen, 25.08.2009 Die direkte Umgebung des Plangebietes stellt sich als Reines Wohngebiet dar. Die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ist deshalb unkritisch. Bei der Ausweisung eines Teiles des PIangebietes als Mischgebiet sollte durch Ausschluss lärmkritischer Nutzungen dem direkt angrenzenden Reinen Wohngebiet Rechnung getragen werden um spätere Konflikte zu verhindern. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 33 von 114 Antwort: In der Tat besteht die Umgebung des Plangebietes nördlich der Lennershofstraße weitgehend aus reiner Wohnbebauung. Aufgrund der Vorprägung - insbesondere des südlichen Teils - des Plangebietes durch die Bebauung der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule Bochum sowie den damit verbundenen Verkehr einerseits sowie bereits vorhandene, regulär nicht in Reinen Wohngebieten zulässige gewerbliche Nutzungen im nördlichen Teil der Straße „Im Westenfeld“ (Fahrschule) wird die an das Plangebiet angrenzende Bebauung jedoch als Allgemeines Wohngebiet eingestuft. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die in dem Sondergebiet zulässigen Nutzungen in Bezug auf die benachbarte Wohnbebauung verträglich sind. Die grundsätzliche Realisierbarkeit der geplanten Tiefgarage wurde bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes untersucht. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.2.4 Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum, 09.09.2009 Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben die Stadtwerke Versorgungsleitungen und Versorgungskabel für die örtliche Gas-, Wasser- und Stromversorgung. Der Bestand und die Zugänglichkeit zu diesen Kabel und Leitungen muss nach Fertigstellung der von Ihnen im Bebauungsplan festgesetzten Bebauung gesichert sein. Insoweit regen wir an, dass der in den öffentlichen Raum der Straße „Im Westenfeld“ hineinragende Baukörper derart hoch aufgeständert wird, dass das normale Lichtraumprofil einer Straße nicht beeinträchtigt wird. Für unsere Zwecke halten wir eine lichte Höhe von 5 m für völlig ausreichend. Ferner muss sichergestellt sein, dass die Pfeiler, die dieses Bauwerk abfangen sollen nicht im Bereich unserer Versorgungsleitungen und Kabel errichtet werden. Einen lichten Abstand zu unseren Leitungen von mindestens 1,5 m sehen wir als ausreichend an. Bei einer derart nahen Gründung zu unseren Versorgungsleitungen muss jedoch sichergestellt sein, dass im Falle einer Undichtigkeit an unserer Wasserleitung die Gründung derart tief niedergebracht worden ist, damit diese nicht unterspült werden kann. Ferner liegt nach unseren Unterlagen der Gehweg entlang der Straße „Im Westenfeld“ auf den privaten, an der Straße „Im Westenfeld“ angrenzenden Grundstücken. Zur Sicherung des Bestandes und der Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Unterhaltung unserer Kabel und Leitungen bitten wir einen 1,5 m breiten Streifen entlang der zur Wohnbebauung gelegen Leitung oder Kabel im Bebauungsplan als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten im Bebauungsplan auszuweisen. Dieser Geländestreifen muss bis an die Grenze der im Bebauungsplan als öffentliche Straße ausgewiesenen Fläche herangeführt werden. Entsprechende Kabel- und Leitungspläne im Maßstab 1 : 500 haben wir diesem Schreiben beigefügt. Da die Gehwege entlang der Straße „Zum Schebbruch“ sehr schmal sind, haben wir in der Vergangenheit die entlang dieser Straße erforderlichen Kabelverteilerschränke, auf den privaten Grundstücken errichtet. Zur Bestandssicherung dieser Anlagenteile bitten wir Sie rechts und links entlang der Straße „Zum Schebbruch“ einen 1 m breiten Grundstücksstreifen als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten auszuweisen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 34 von 114 Ferner betreiben wir in diesen Grundstücksstreifen in Ihrem Auftrage die öffentliche Beleuchtungsanlage, so dass wir zur Bestandssicherung dieser Anlage die Ausweisung der Grundstücksstreifen ebenfalls empfehlen. Im Bereich des Grundstücks Lennershofstraße 25 betreiben wir die Freileitungsbeleuchtungsanlage, die im beiliegenden Lageplan blau strich punktiert dargestellt ist. Zur Bestandssicherung regen wir an, diese Beleuchtungsanlage durch die Ausweisung eines entsprechenden Geländestreifens im Bebauungsplan zu sichern. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die im Plangebiet befindlichen Häuser, die bei der Realisierung der Planung abgerissen werden müssen allesamt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen sind. Vor Aufnahmen der Abbrucharbeiten müssen diese Anschlüsse fachgerecht durch uns vom Netzt getrennt werden, um eine Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden. Antwort: In den Randbereichen der im Plangebiet liegenden sowie der diesem benachbarten Verkehrsflächen der Straßen „Zum Schebbruch“, „Im Westenfeld“ und Lennershofstraße befinden sich Gas-, Wasser- und Stromleitungen der Stadtwerke Bochum. Die Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich bis auf die angrenzenden Grundstücksflächen. Um die Anfahrbarkeit der Leitungstrassen für Wartungsarbeiten u. ä. zu gewährleisten, wird zugunsten der Versorgungsträger ein entsprechendes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht (GFL) festgesetzt. Im Teilbereich SO 1 des Sondergebietes, in dem die Errichtung eines Boardinghouses vorgesehen ist, reicht der geplante Baukörper und damit auch die Baugrenzen teilweise geringfügig in die Schutzstreifen der Leitungen hinein. Von den Stadtwerken Bochum wird dieses Hineinragen jedoch aufgrund der Kleinflächigkeit der betroffenen Bereiche sowie der technischen Beschaffenheit der Leitungen als unkritisch eingestuft, so dass einer entsprechenden punktuellen Reduzierung der Breite der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen zugestimmt wurde. Die Planungen für das Boardinghouse sehen vor, dass die Fassaden an den Längsseiten des Gebäudes oberhalb des Erdgeschosses von Kuben durchbrochen werden, die z. T. in den Luftraum über der neuen Wegeverbindung sowie über der Straße „Im Westenfeld“ hinein ragen. Für den Bereich der Auskragung in die Straße „Im Westenfeld“ haben die Stadtwerke Bochum einer Reduzierung der lichten Höhe, die von Bebauung freizuhalten ist, auf 2,25 m zugestimmt. Durch die Festsetzung dieser mindestens einzuhaltenden lichten Höhe wird sichergestellt, dass dort bei Bauarbeiten genügend Platz für das erforderliche technische Gerät wie Kleinbagger o. ä. vorhanden ist. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 1.2.5 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum, 24.08.2009 Im Plangebiet befinden sich Breitbandkommunikationsanlagen der Unitymedia NRW GmbH, die ggf. von Baumaßnahmen berührt werden und infolgedessen verändert oder verlegt werden müssen. Wir möchten Sie daher bitten, uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich zu benachrichtigen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 35 von 114 Antwort: Die Anlagen liegen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und erfordern keine Schutzstreifen bis in den Bereich der Grundstücksflächen in den Baugebieten, so dass es nicht notwendig ist, diese bauplanungsrechtlich zu sichern. In Kap. 7.3.4 Leitungen der Begründung wurde jedoch ein Hinweis auf diese Anlagen aufgenommen. Im Baugenehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass die Leitungsträger rechtzeitig über Baumaßnahmen informiert werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2. Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung 2.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren: 2.1.1 Stellungnahme 1 – 25, 09./10./11./12.09.2013 Den Stellungnahmen 1 – 25 liegt ein einheitliches Formular zu Grunde, bei dem die Punkte 1 – 6 bei jeweils überein stimmen und individuell weitere Punkte ergänzt wurden. Auf Grund der weitgehenden Übereinstimmung der Stellungnahmen werden diese im Folgenden zusammengefasst dargestellt. Die über die Punkte 1 – 6 hinaus vorgebrachten Einwendungen sind als Punkt 7 ff. aufgeführt. Hiermit erhebe ich als betroffener Anwohner der Lennershofsiedlung folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan: 1) Der Bebauungsplan berücksichtigt in unzureichendem Maße die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Lennershofsiedlung, in der die Baufläche liegt. Es wird kein Ausgleich zwischen den Interessen der VBW und den Anwohnern hergestellt. Der Plan spiegelt einseitig die Interessen der VBW wieder, die für Büroräume in Kombination mit Laboren ca. die doppelte Miete (13 Euro/qm laut Büromarktbericht 2013) wie für Wohnungen verlangen kann. 2) Der Kahlschlag an 90 % der Gehölze führt zu einer massiven negativen Ortsbildveränderung für den gesamten Lennershof. Der alte Baumbestand ist für die Lennershofsiedlung prägend. Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen können hierfür keinen Ausgleich schaffen. 3) Die Erlaubnis, Büros, Schulungen, Labore und Hotelgewerbe mitten im Lennershof anzusiedeln, verändert den Siedlungscharakter. Der Lennershof ist ein Wohngebiet und soll es auch bleiben. Die Gewerbeansiedlung ist damit unverträglich. U. a. führt die Zunahme des Verkehrs zu einer Veränderung, die den Anwohnern nicht zumutbar ist – insbesondere durch die größtenteils von außerhalb kommenden Angestellten sowie durch den Lieferverkehr. 4) Die Verkehrszunahme gefährdet besonders Senioren und Kinder, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bereits jetzt fahren viele Fahrzeuge Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 36 von 114 schneller als die erlaubten 30 km/h. Die "Bürgersteige" sind an vielen Stellen weniger als 80 cm breit (Bahrenbergstr., Uhlenbrinkstr., lm Westenfeld). Einander entgegenkommende Fußgänger – auch Kinder – müssen an diesen Stellen auf die Straße ausweichen. Die Straßen sind so eng, dass breitere Autos und Lieferfahrzeuge teilweise über die Bürgersteige fahren. Die Zunahme des Verkehrs stellt hier also eine wesentlich höhere Gefährdung dar als bei Gebieten mit gut ausgebauten Bürgersteigen und breiten Straßen. Insgesamt sind derartige Besonderheiten und Gefährdungssituationen im Lennershof nicht aufgenommen und in ihren Auswirkungen berücksichtigt worden. 5) Im Lennershof leben viele Familien mit Kindern (Stand 2010: ca. 170 Kinder). Die Bebauungsplanung nimmt den Kindern im Lennershof eine wichtige Fläche für Spiel- und Freizeit. Die neue kleine Spielplatzfläche stellt für die Kinder im Lennershof keinen Ersatz dar. 6) Im Bebauungsplan wird kein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung vorgegeben. Bereits seit mehreren Jahren sind die Anwohner von Baulärm, Schmutz und LKW-Durchfahrten für Baumaßnahmen an der RuhrUniversität betroffen. Den Anwohnern ist das nicht zumutbar. Dazu kommen die geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum. Eine weitere Bauerlaubnis ohne enge zeitliche Begrenzung ist nicht zumutbar. 7) Dadurch dass die Grünfläche nicht erhalten bleibt, werden unseren Kindern Spielmöglichkeiten genommen. 8) Der Wert der Grundstücke wird fallen, da die unmittelbar anliegenden Häuser unzumutbar verschattet werden. Die großzügigen Grünflächen waren bislang immer ein Qualitätsmerkmal der Siedlung. Zudem ist wegen des massiv erhöhten Verkehrsaufkommens mit Lärmbelästigungen und Wertverlust der Grundstücke zu rechnen. Eigentlich sollte unser Haus unserer Altersversorgung dienen. Der Wertverlust ist inakzeptabel. 9) Durch die Versiegelung weiterer Flächen werden Überschwemmungen / vollgelaufene Keller, Wohnräume, Garagen und Gärten bei Starkregen zunehmen. Die Kanalisation reicht jetzt schon nicht aus. Die Keller laufen bei starkem Regen jetzt schon voll (u. a. in Bahrenberg- und Voßstr.). (Wir hatten jetzt schon ca. 40 – 50 cm Wasser im Keller.) 10) In den vergangenen Jahren war die Lärmbelästigung durch Abrisse / Neubau durch die VBW und die Universität bereits unerträglich. Weiterer Lärm ist nicht zumutbar. 11) Wir sind damals wegen der ruhigen und naturnahen Lage hier her gezogen und wünschen uns, dass dieses so bleibt. Da soviel von Prävention die Rede ist, möchten wir hiermit auch auf die gesundheitlichen Aspekte aufmerksam machen: Gerade in unserer heutigen, sehr stressigen Zeit, brauchen Menschen einen Ort zum Ausruhen und Kraft tanken und Kinder Freiraum sowie Kontakt mit der Natur. Die Folgen dieser Einschränkungen dürften ausreichend bekannt sein. 12) Wir machen uns Sorgen, wenn Ihre Bauarbeiten und unsere (BahrenbergKanalarbeiten) sich kreuzen. Noch mehr Baulärm, noch mehr LKWs. Grünflächen werden immer weniger. Schon für die Eigenheime hinter der Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 37 von 114 Bahrenbergstraße wurden uralte riesige Bäume gefällt. Wo sind die „Neuen“? Parken wird hier zur Zumutung. 13) Wir sind nicht damit einverstanden, was hier bei uns im Lennershof passiert. Der Verkehr, den wir heute schon hinnehmen müssen, ist schon zuviel. 14) Warum wird die Lennershofstraße entlang der Fachhochschule nicht umbenannt? Seit ca. 5 – 6 Jahren erfolgen totale Fehlleitungen von LKWs und PKWs von 6.00 Uhr – Ende offen. 15) Im Kurvenbereich der Lennershofstraße ist der Bordstein gegenüber dem IDGebäude (auf Höhe Haus Nr. 25) zu niedrig. Daher fahren die LKWs und PKWs dort drüber, so z. B. am 10.09.2013 ein ca. 16 m langer LKW (zunächst drüber zur Universität und später an gleicher Stelle zurück). 16) Durch das Parken wurden von den größeren Handwerksautos ein Korrosionsschutzrohr der Gasmessleitung sowie Verkehrszeichen schräg gefahren (Haus Nr. 25). Unsere Anliegerstraße wird demnächst wieder zugeparkt (September / Oktober). Das ist kein Miteinander. Wir brauchen dringend Parkausweise. Da ich hier seit 1957 wohne, kann ich mir ein Urteil erlauben. 17) Dass so viele alte Bäume gefällt werden, ist traurig. Keine Bäume, keine Vogelstimmen mehr. Wohnqualität gleich Null. Die Abholung der Bäume gefährdet immer mehr die einheimische Tierwelt. Umweltschutz sollte beachtet werden! (Luftreinigung) 18) Es sind nicht ausreichend Stellplätze bzw. Parkplätze vorhanden, und es gibt auch keine Möglichkeiten, ausreichende Plätze zu schaffen. Bereits jetzt ist es teilweise schwierig, einen Parkplatz in der Nähe des eigenen Hauses zu finden. Da im Bebauungsplan keine ausreichenden Stellplätze für das Campus Quartier eingeplant wurden, wird sich die jetzt schon angespannte Parkplatzproblematik in der gesamten Siedlung weiter verschärfen. Anwohner und Beschäftigte des Campus Quartiers werden sich einem Parkplatzchaos ausgesetzt sehen, dass nicht zu einem „harmonischen Miteinander“ führen wird. Insgesamt gesehen, gibt es kein durchdachtes Konzept, diese Verkehrsproblematiken zu lösen. 19) Die Zufahrt zur Lennershofsiedlung wird nur durch die schmalen, teilweise verkehrsberuhigten Straßen Lennershof- und Overbergstraße ermöglicht. Zu den Hauptverkehrszeiten 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr sind auf diesen beiden Straßen Konflikte zwischen den unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern – Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer – kaum zu vermeiden. Das Unfallrisiko wird durch die zu erwartende größere Anzahl der Verkehrsteilnehmer (nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten) überproportional erhöht. 20) Als Lokführer habe ich sehr oft Nachtschicht, so dass ich am Tag schlafen muss. Bei dem Baukrach ist das wohl kaum möglich, da die Baustelle genau uns gegenüber wäre. Sie würde außerdem direkt an unseren Garten grenzen, den uns die VBW mitverkauft hat. Den Garten würden wir wohl kaum noch nutzen können. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 38 von 114 21) In der Bahrenbergstraße ist ein Kanalbau zur Trennung von Regenwasser und Abwasser geplant. Die Belästigung und Bauarbeiten treffen besonders Anwohner der Bahrenbergstraße und Voßstraße. 22) Es gibt keine Planung, wie während der Bauphase die Verkehrsführung umgesetzt wird, ohne Anwohner und insbesondere Kinder zu gefährden. 23) Wir sind vor 8 Jahren wegen Ruhe, Grünanlagen, Naherholungswert, wenig Verkehr und Straßenlärm an die Bahrenbergstr. gezogen. Umliegende Baustellen sind so gerade noch hinnehmbar. Noch mehr Bebauung, Baumfällung und Verkehrsaufkommen sowie viele fremde Menschen senken aber eindeutig die Wohnqualität in der Siedlung! Die Kriminalitätsrate wird steigen (Gewerbe). 24) Im Uni-Center bzw. in der Hustadt stehen etliche Gewerbe- und Wohneinheiten leer. Man sollte dies zunächst nutzen! Dort verkommt die Anlage! 25) Hohes Verkehrsaufkommen / Parkmöglichkeiten, schlechtes Durchkommen für Rettungsfahrzeuge! Verkehrsregelung sichern! 26) Der Wert der Grundstücke um die Universität herum wird entweder sehr hoch ansteigen oder fallen. In Siegen-Weidenau ist der Immobilienpreis z. B. rapide gestiegen (auf Düsseldorfer Niveau). 27) Mit dem Bebauungsplan ist eine direkte Einbruchsgefahr verbunden. Die neue Siedlung mit Büros und Hotelgewerbe mitten im Lennershof wird nicht nur für die Firmen attraktiv, sondern auch für Kriminelle. 28) Es ist beschämend für die SPD und die Grünen im Stadtrat, dass sie den Profitinteressen der VBW den Vorrang vor den vitalen Interessen der Menschen geben, die in der Lennershofsiedlung leben! Ziel kommunaler Politik muss mindestens der Erhalt der Lebensqualität der Menschen am Ort sein. Dieses Ziel verrät die SPD, verraten die Grünen, wenn sie am Bebauungsplan festhalten. Beide Parteien im Stadtrat/Bauausschuss zeigen mit ihrer Unbelehrbarkeit, dass ihre Bürgernähe nur geheuchelt ist. 29) Bereits jeden Samstag kommt es infolge des Flohmarktes auf dem FH- / UniParkplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Parkchaos, z. T. mit Beinahe-Unfällen. Aufgrund des unzureichenden Konzepts bzgl. Stellplätzen wird diese Belastung uns unerträglicherweise wohl Werktags immer drohen. Antwort: Zu 1) Die Auswirkungen auf die Lennershofsiedlung wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in der Breite und Tiefe untersucht, wie es in einem solchen Planungsstadium möglich und geboten ist. Grundsätzlich wird mit dem Bebauungsplan ein Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt, des Eigentümers der im Plangebiet liegenden Grundstücke sowie der Bewohner der Lennershofsiedlung angestrebt. Hierzu diente auch das im Jahr 2011 durchgeführte Moderationsverfahren. Aus Sicht der Stadt Bochum wird Lennershofsiedlung von den geplanten Maßnahmen im öffentlichen Raum – die neue Fuß- und Radwegeverbindung sowie die begleitende Grünfläche – Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 39 von 114 wie auch von den von Seiten des Investors vorgesehenen Investitionen profitieren. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8. Zu 3) Ziel der Stad Bochum ist es, im Plangebiet ein Wohn- und Arbeitsquartier zu entwickeln, dass die besondere Lagegunst zwischen der Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ auf der einen Seite und der Ruhr-Universität Bochum sowie der Hochschule Bochum auf der anderen Seite aufgreift. Einer der konzeptionellen Ansätze des städtebaulichen Entwurfs ist es daher, unter Berücksichtigung des Bestandes - d. h. der vorhandnen Nutzungen und der städtebaulichen Struktur - in der Nachbarschaft des Plangebietes etwas Neues zu entwickeln, was einerseits einen eigenen Charakter hat, sich aber dennoch in Umgebung einfügt. In diesem Sinne ist es nicht Ziel der Planung, im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten, sondern die besondere Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle und Ruhr-Universität Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung eines Quartiers zu nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander verzahnt werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Planung explizit vor, Hochschul- und hochschulbezogene ergänzende Nutzungen im Campus Quartier zuzulassen. Die Zunahme des Verkehrsaufkommens erfolgt in einem Umfang, der für das Wohngebiet verträglich ist und keine Beeinträchtigung der Wohnqualität bewirkt. Zu 4) Die verkehrliche Situation vor Ort wurde von der Verwaltung eingehend geprüft. Um eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Abwicklung des Verkehrs zu gewährleisten, werden entsprechende verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen. Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7. Zu 5) Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Wiese südlich der Straße „Zum Schebbruch“ um eine private Fläche der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude handelt, auch wenn die Wiese in der Lennershofsiedlung eher als öffentliche Grünfläche wahrgenommenen und von den Kindern aus der gesamten Siedlung als Spielfläche genutzt wird. Mit der in die neue Nord-Süd-Wegeverbindung integrierten Spielfläche kann unter Berücksichtigung der städtebaulichen Konzeption für den Bebauungsplan aufgrund der geringeren hierfür zur Verfügung stehenden Fläche sowie der Topgrafie nur bis zu einem gewissen Grad ein Ersatz für die wegfallende Wiese geschaffen werden. Die Verwaltung wird jedoch im Rahmen der Aufstellung des unmittelbar an die Lennershofsiedlung angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 949 – Hochschule Bochum – prüfen, ob bzw. inwiefern dort größere öffentliche Spielmöglichkeiten - gerade auch für ältere Kinder - wie auch Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche geschaffen werden können. Dessen ungeachtet stehen für die Kinder in der Lennershofsiedlung jedoch die Freiflächen der Gebäude sowie die auf den privaten Grundstücksflächen bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Kleinkinderspielplätze zur Verfügung. Zudem wird die Straße „Zum Schebbruch“ von einer Tempo-30-Zone mit von der Fahrbahn getrennten Fußwegen in einen verkehrsberuhigten Bereich mit einer Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer umgebaut, die auch von Kindern zum Spielen genutzt werden kann. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 40 von 114 Zu 6) Dass ein Bebauungsplan ohne Fristsetzung für seine Realisierung aufgestellt wird, ist der Regelfall. Das Baugesetzbuch sieht eine Befristung des Baurechts lediglich im Fall des sogenannten „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ vor, und zwar in dem zwingend hierzu abzuschließenden Durchführungsvertrag. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist jedoch nur möglich, wenn ein Bauvorhaben exakt so realsiert werden soll, wie es die hierfür erstellte Planung – der sogenannte „Vorhaben- und Erschließungsplan“ – vorsieht. Bei dem Bebauungsplan Nr. 895 handelt es sich jedoch um einen sogenannten „Angebotsbebauungsplan“, der zwar die Möglichkeit eröffnet, eine Bebauung innerhalb des durch ihn gesetzten Rahmens zu errichten, aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Dass sich die Anwohner in einem Bereich, in dem über Jahre hinweg Baumaßnahmen durchgeführt werden, von den damit verbundenen Auswirkungen wie Baulärm, Schmutz und LKW-Durchfahrten belästigt fühlen – zumal wenn eine weitere Baustelle hinzu kommt –, ist nachvollziehbar. Letztendlich ist es aber nicht vermeidbar, dass es zu solchen Belästigungen kommt. Es kann jedoch versucht werden, diese auf ein Minimum zu reduzieren, z. B. indem der Bauablauf und die Transportwege optimiert werden. Dies obliegt allerdings dem Bauherrn. Zu 7) Siehe Antwort zu Punkt 5. Zu 8) Der Schattenwurf der geplanten Bebauung wurde anhand einer Simulation untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Gebäude in der Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise verschattet werden. Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 9) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 7. Bei der entwässerungstechnischen Erschließung des BebauungsplanGebietes ist vorgesehen, die Einleitungsmenge des Regenwassers in die Kanalisation deutlich zu begrenzen. Hierdurch ist sichergestellt, dass sich die hydraulische Belastung der Kanalisation in der Bahrenbergstraße und der Voßstraße durch die Neubebauung nicht erhöht sondern reduziert. Zudem sind im Bereich der Voßstraße Kanalerneuerungen in deutlich größerer Dimension geplant, die unmittelbar vor dem Baubeginn stehen. Insgesamt wird sich die Überflutungssicherheit im Bereich der o. g. Straßen deutlich verbessern. Zu 10) Siehe Antwort zu Punkt 6. Zu 11) Die räumliche Nähe zur Natur (Lottental etc.) wird in der Lennershofsiedlung auch zukünftig gegeben sein. Der westliche Teil der Siedlung, in dem sich das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 895 befindet, soll jedoch entsprechend den Zielsetzungen der Stadt Bochum von einer eher vorstädtischen Wohnsiedlung zu einem innovativen Wohn- und Arbeitsquartier entwickelt werden, das seine besondere Lage an der Schnittstelle von Ruhr-Universität Bochum und Hochschule Bochum auf der einen Seite und Wohnbereichen auf der anderen Seite im Sinne der Zielsetzungen des Masterplanes Universität – Stadt sowie des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Wohnsiedlung Lennershof nutzt. Hierzu zählt auch, dass die vorhandenen Flächen angesichts ihrer Lagegunst in unmittelbarer Hochschulnähe und an Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 41 von 114 der Fußgängerverbindung von der Stadtbahnhaltestelle der CampusLinie U 35 zum östlichen Teil der Universität intensiver baulich genutzt werden, als es heute der Fall ist. Zu 12) Hinsichtlich des Baulärms: Siehe Antwort zu Punkt 6. Zur Frage der Grünflächen: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2 Punkt 5. Zu 13) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6. Zu 14) Grundsätzlich ist das Problem der Fehlleitung von Fahrzeugen nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht im Rahmen dieses Planes gelöst werden. Dessen ungeachtet ist jedoch festzustellen, dass eine Umbenennung der Lennershofstraße mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand für die davon Betroffenen verbunden wäre. Sie beträfe entweder die Anwohner des nördlichen, durch die Lennershofsiedlung bzw. an deren Südrand verlaufendes Asts der Lennershofstraße sowie das Zentrum für die schulpraktische Lehrerausbildung oder aber die an dem südlichen Ast der Lennershofstraße liegende Hochschule Bochum. Angesichts des sehr begrenzten möglichen Effekts, dass damit lediglich die Fehlleitung einer vergleichsweise geringen Anzahl von Fahrzeugen vermieden werden kann, erscheint dieser Aufwand unverhältnismäßig groß. Zu 15) Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es sich beim Überfahren des Bordsteins zwischen der Lennershofstraße und der INordstraße auf dem Gelände der Ruhr-Universität durch Fahrzeuge um einen häufiger auftretenden Vorgang handelt, der erfordert, dass dies seitens der Stadt Bochum unterbunden wird, oder ob dies lediglich vereinzelt geschieht. Sofern hier nicht nur Einzelfälle vorliegen, sollte sich der Einwender nochmals mit der Bitte an die Stadt Bochum wenden, dies zu unterbinden. Grundsätzlich ist das Überfahren des Bordsteins nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht im Rahmen dieses Planes gelöst werden. Es ist jedoch denkbar, dass zwischen den beiden Straßen Hindernisse wie einige größere Fels- oder Betonblöcke, Poller o. ä. platziert werden, die eine Überfahrung des Bordsteins wirksam verhindern. Dies kann z. B. im Rahmen des Stadtumbaus erfolgen. In jeden Falle wäre jedoch das Land NRW bzw. der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Grundstückseigentümer der betreffenden Flächen mit einzubeziehen. Zu 16) Die Information bzgl. des beschädigten Korrosionsschutzrohrs der Gasmessleitung und des Verkehrszeichens wurde an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Hinsichtlich des Parkens ist Folgendes festzuhalten: In der Lennershofsiedlung sind viele Bereiche als Halteverbotszonen ausgewiesen, so dass das Parken im öffentlichen Straßenraum heute bereits nur eingeschränkt möglich ist. Sonderparkberechtigungen für Bewohner sind an zwingende Bedingungen geknüpft und nur dort zulässig, wo a) „dem Parkraummangel für die ansässige Wohnbevölkerung wegen fehlender privater Stellplätze und hohen Parkdrucks durch nicht Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 42 von 114 quartiersansässige Pendler oder Besucher nur durch eine entsprechende Anordnung abgeholfen werden kann“ und b) „die Bewohner in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung keinen Stellplatz für ihre Kraftfahrzeuge finden“. Zur Sicherung des garantierten Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen ist innerhalb des Bereiches ein Mindestanteil von Parkraum zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Im Zeitraum von 9-18 Uhr dürfen nur max. 50 % des Parkraums durch Bewohnerparkvorrechte reserviert sein. Von dieser Vorgabe kann jedoch abgewichen werden, wenn in unmittelbar angrenzenden Stadtbereichen ausreichend Parkstände für den Gemeingebrauch zur Verfügung stehen. Für die Anwohner bedeutet dies, dass sie nach erfolgter Untersuchung und Beschluss zur Einführung des Bewohnerparkens, jeweils für die Dauer eines Jahres einen Bewohnerparkausweis gebührenpflichtig erwerben können. Dieser Ausweis ist jedoch keine Garantie für einen Stellplatz in Wohnungsnähe. In der Lennershofsiedlung wird ein Großteil des Parkdrucks durch die angrenzende Hochschule Bochum, die Ruhr-Universität und das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung verursacht. Grundsätzlich ist die Einführung von Bewohnerparkbereichen eine geeignete Lösung, Fremdparken zu reduzieren. Im vorliegenden Fall sind jedoch auf den privaten Grundstücksflächen soviele Stellplätze für die Anwohner vorhanden, dass die Bedingungen für die Einführung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner trotz des großen, in nicht unerheblichem Maße auf die benachbarten Hochschuleinrichtungen zurückzuführenden Parkdrucks nicht gegeben sind. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass derzeit das „Integrierte Mobilitätskonzept Campus Bochum“ erarbeitet wird, in dem für den Bereich vom Gesundheitscampus über den Campus der Ruhr-Universität bis zur Hochschule Bochum und dessen Umgebung Maßnahmen zur Verbesserung der fließenden wie auch des ruhenden Verkehrs zusammengestellt werden. Themen sind hierbei u. a. auch das Parken und die Verkehrsabwicklung in der Lennershofsiedlung. (Siehe hierzu auch Antwort zu 1.1.8 Punkt 4.) Zu 17) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8. Zu 18) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Zu 19) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7. Zu 20) Siehe Antwort zu Punkt 6. Zu 21) Die Bauarbeiten dienen in erster Linie der hydraulischen Sanierung der Kanalisation. Die zusätzliche Trennung vom Mischsystem zum Trennsystem (hier: qualifiziertes Mischsystem) wird in diesem Falle mit relativ geringem Bauaufwand (zweites Rohr in der Baugrube des Mischwasserkanals) und somit geringer zusätzlicher Lärmbelästigung erreicht. Zu 22) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8. Abs. 2. Dass während der Bauphase entsprechende Baufahrzeuge durch die Siedlung fahren werden, lässt sich nicht vermeiden. Der Baustellenverkehr wird sich jedoch voraussichtlich auf einige wenige Straßen beschränken, so z. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 43 von 114 B. die Lennershofstraße, die Straße „Zum Schebbruch“ sowie ggf. den nördlichen Teil der Straße „Im Westenfeld“. Die übrigen Straßen (Bahrenberg-, Uhlenbrink und Voßstraße) werden den älteren Kindern somit weiterhin als Spielräume zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der kleineren Kinder dürfte bereits das heutige Verkehrsaufkommen zu hoch sein, als dass diese unbeaufsichtigt in der Siedlung spielen könnten. Zu 23) Zu den Aspekten Ruhe, Grünanlagen und Naherholungswert: Siehe Antworten zu 1.1.1 Punkt 8 und zu 2.1.1 Punkt 11. Hinsichtlich des Themas Verkehr: Siehe Antworten zu 1.1.5 Punkt 6. Zur Sicherstellung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohnnutzung und Sondergebietsnutzungen wurde eine Schalluntersuchung durchgeführt. Hierzu wurde zunächst die Lärmbelastung für die beiden Belastungsfälle Analyse (IstZustand) und Prognose (Zustand nach Umsetzung der Planung) berechnet sowie anschließend die Veränderung durch eine Differenzberechnung ermittelt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan nicht erforderlich sind. Im konkreten Einzelfall ist die Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an der vorhandenen und geplanten Bebauung im Baugenehmigungsverfahren durch ein Lärmgutachten nachzuweisen. Die Ergebnisse für den Analysefall zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht im Nahbereich des Plangebietes eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Im Prognosefall, in dem neben der geplanten Bebauung auch das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die im Plangebiet vorgesehene Wohnnutzung und die Tiefgarage berücksichtigt wurden, werden die schalltechnischen Orientierungswerte ebenfalls überwiegend eingehalten. Durch das Zusatzverkehrsaufkommen kommt es zu einer leichten Erhöhung der Beurteilungspegel von rund 1 dB(A) an der vorhandenen Bebauung. Lediglich auf der Lennershofstraße erhöht sich der Beurteilungspegel östlich der geplanten Tiefgaragenzufahrt um bis zu 3 dB(A). Die schalltechnischen Orientierungswerte werden jedoch weiterhin eingehalten. Auch an der Bebauung im Bereich der Straße „Im Westenfeld“ kommt es an einzelnen Gebäudefassaden zu einer Erhöhung von 3 dB(A), und zwar an den Fassaden der Gebäude „Im Westenfeld“ 1 und 23. Auch an diesen Fassaden werden jedoch die schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten. Zwar kommt es an einzelnen Gebäudefassaden auch zu einer leichten Überschreitung der Orientierungswerte, hier liegt die Erhöhung aber deutlich unter 3 dB(A) und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden überall eingehalten. Von Seiten der Stadt Bochum wird nicht davon ausgegangen, dass die Kriminalitätsrate in der Lennershofsiedlung aufgrund der in dem Sondergebiet zulässigen Nutzungen ansteigen wird, da es sich bei diesen Hochschul- und hochschulbezogenen Nutzungen nicht um Nutzungen handelt, die üblicherweise mit Strafdelikten in Verbindung gebracht werden. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 44 von 114 Zu 24) Siehe Antwort zu 1.1.11. Zu 25) Siehe Antworten zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Zu 26) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Dass die Immobilienpreise im Umfeld des Plangebietes durch die Realisierung dieser Baumaßnahme extrem ansteigen, wird nicht erwartet. Wahrscheinlich ist vielmehr allenfalls ein leichter Anstieg auf das Niveau besserer Lagen in Querenburg. Zu 27) Siehe Antwort zu Punkt 23, letzter Abs. Zu 28) Gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Während es das Ziel des der Planung gegenüber kritisch eingestellten Teils der Anwohnerschaft ist, die heutige Situation im Plangebiet beizubehalten oder dort zumindest nur eine reine Wohnbebauung realisiert zu sehen, streben der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke sowie die Stadt Bochum die Realisierung eines innovativen Wohn- und Arbeitsquartiers mit engem Bezug zu den umliegenden Nutzungen und Funktionen an, zu denen auch die benachbarten Hochschulen gehören. Die Stadt Bochum und der v. g. Eigentümer verfolgen damit eine auch im Masterplan Universität – Stadt niedergelegte Zielsetzung, die vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Entwicklung zu betrachten ist. Einer der maßgeblichen Faktoren für die Betrebungen, im Plangebiet das CampusQuartier Lennershof zu entwickeln ist die besondere Lagegunst, die es eben nur an diesem Standort gibt. Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1. Zu 29) Die Sicherstellung eines geordneten Ablaufs des Flohmarktes auf den Parkplätzen der Hochschule und der Ruhr-Universität einschließlich des fließenden und ruhenden Verkehrs ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Die Behebung etwaiger im Zusammenhang mit dem Flohmark stehender Missstände ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Diese überwachen die Parksituation im Rahmen der vorhandenen personellen Resourcen. Zum Thema Verkehrszunahme und Stellplätze: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.2 Stellungnahme 26 – 34, 08./09./10./11.09.2013 Den Stellungnahmen 26 – 34 liegt ein einheitliches Musterdokument zu Grunde, so dass die Punkte 1 – 28 bei den Stellungnahmen weitestgehend überein stimmen. Bei einigen Stellungnahmen wurden einzelne der Punkte weggelassen oder individuell ergänzt. Auf Grund der weitgehenden Übereinstimmung der Stellungnahmen werden diese im Folgenden zusammengefasst dargestellt. Die über die Punkte 1 – 28 hinaus vorgebrachten Einwendungen sind als Punkt 29 ff. aufgeführt. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 45 von 114 Wir erheben als betroffene Anwohner und Bürger der Stadt Bochum aufgrund eigener Betroffenheit und Sorge um das Gemeinwohl folgende Einwendungen wegen Planungsmängeln, Verfahrensfehlern bzw. fehlerhafter Abwägungen: Die Reihenfolge der Einwendungen stellt keine Wichtung oder Wertung dar. Die Einwendungen basieren auf den ausgelegten Unterlagen, wie sie am 29.07.2013 um 8.00 Uhr eingesehen wurden bzw. auf den elektronischen Unterlagen des Ratsinformationssystem, wie sie zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung vom 03.07.2013 bereitgestellt wurden. 1) Fehlerhafte Entscheidungsgrundlage der Ausschussmitglieder Der Auslegungsbeschluss vom 03.07.2013 ist formal fehlerhaft zustande gekommen. Grund hierfür ist eine unzureichende und fehlerhafte Information der Ausschussmitglieder. Das Verkehrsgutachten in der aktuellen Fassung ist als wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplanes den Ausschussmitgliedern weder über das Ratsinformationssystem noch in Papier zur Sitzung zur Verfügung gestellt worden. Dies wiegt umso schwerer, da mit der aktuellen Fassung Korrekturen eingebracht wurden, die einen erheblich höheren Zusatzverkehr durch die gewerbliche Nutzung belegen. Statt 160 zusätzliche tägliche Fahrten (Fassung vom März 2013) werden in der aktuellen Fassung nun 583 zusätzliche Fahrten prognostiziert. Die als Entscheidungsgrundlage bereitgestellte Anlage A zur Vorlage 20130390, die dieses Verkehrsaufkommen zusammenfasst, basiert auf den Zahlen des Verkehrsgutachtens in der Fassung von März 2013. Die Ausschussmitglieder haben also aufgrund verharmlosenden Information der Offenlage zugestimmt. 2) einer falschen Fehlerhaftes Verkehrsgutachten Das Verkehrsgutachten ist wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplanes, da es Prognosen über zusätzlichen Verkehr und damit eine zusätzliche Belastung der Anwohner beinhaltet. Außerdem ist es Grundlage für das separate Schallgutachten. Dieses Verkehrsgutachten ist aus folgenden Gründen fehlerhaft: a) Es wird ausgeführt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt das gesamte betrachtete Areal als "Anlieger frei" gekennzeichnet ist. Dies ist nicht richtig. Eine Kennzeichnung findet sich nur im Bereich der Zufahrt durch die Straße „Im Westenfeld“, für die südliche Zufahrt in die Voßstraße, die südliche Zufahrt in die Straße „Im Westenfeld“ sowie die Lennershofstraße südwestlich der Einmündung „Im Westenfeld“. b) Es wird erläutert, dass der südliche Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ eine Einbahnstraße sei. Dies ist falsch. Dieser Abschnitt kann in beiden Richtungen befahren werden, lediglich die Einfahrt von Norden ist verboten, mit dem Zusatz "Fahrräder frei". c) Es wird ausgeführt, dass die Fahrbeziehung Lennershofstraße - I-Nord Straße durch eine bauliche Maßnahme unterbunden sei. Diese bauliche Maßnahme besteht aus Kantsteinen, die an schmalster Stelle ca. 1 m Abstand aufweisen. Wie örtlich durch Fahrspuren zu erkennen ist, wird diese bauliche Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 46 von 114 Maßnahme häufig durch größere Fahrzeuge überfahren. Auf diesen Umstand wird im Gutachten nicht eingegangen. d) Es wird erklärt, dass die Verkehrsmengen im Jahr 2012 an 2 Wochen erhoben wurden. Im Anhang finden sich Tabellen über Verkehrserhebungen mit Zählergebnissen über 5 Tage (Montag 16.04.2012, 9.49 Uhr bis Freitag 20.04.2012, 0.00 Uhr) und Ergebnissen von Geschwindigkeitsmessungen über 7 Tage (Montag 16.04.2012, 09.49 bis Montag 23.04.2012, 10.20 Uhr). Wieso haben keine Zählungen am Wochenende stattgefunden? Wo sind die Ergebnisse der zweiten Messwoche? Wann war diese Messwoche? e) Als Ergebnis der Verkehrszählungen wird eine Zahl von 1900 Fzf/Tag angegeben. Diese Zahl ist nicht aus den tabellarischen Messergebnissen herauszulesen. f) In der Tabelle der Zählergebnisse sind erhebliche Differenzen zwischen der Gesamtzahl der in das Gebiet einfahrenden und ausfahrenden Fahrzeugen aufgeführt. So sind aufgrund der Zählung im Erhebungszeitraum angeblich über 500 Fahrzeuge mehr heraus, als hineingefahren. Dies ist nicht vorstellbar. Auch in den Tagesbilanzen sind Differenzen zu erkennen, die die Parkmöglichkeiten weit übersteigen. Die Messwerte sind nicht plausibel. g) Die morgendliche Hauptverkehrszeit am Montag vor 09.49 Uhr ist überhaupt nicht gemessen worden. h) Es sind Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen angegeben. Die Anzahl der gemessenen Fahrzeuge ist identisch mit der Anzahl der gezählten Fahrzeuge. Die Messzeiträume sind aber unterschiedlich. Diese Ergebnisse sind somit nicht plausibel. i) Auf die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen wird an keiner Stelle eingegangen. Dies verwundert insbesondere, da zu 71 % eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gemessen wurde. j) Es wird auf die gute Anbindung des Plangebietes zur U 35 verwiesen. Es wird aber nicht erwähnt, dass die U 35 zu Spitzenzeiten bereits heute hoffnungslos überlastet ist. k) Zur Ermittlung der Zahl der Beschäftigten wird bei gewerblicher Nutzung von 30 m² BGF je Beschäftigtem ausgegangen. Diese Zahlen scheinen erheblich zu hoch angesetzt zu sein. Bei einer überwiegenden Büronutzung muss mit 12- 15 m² je Beschäftigtem gerechnet werden (Richtwerte Flächen BGI 650, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Auch mit Nebenräumen, die in den Zahlen noch nicht enthalten sind, werden 30 m² bei kleinen Büroeinheiten in der Regel nicht erreicht. Durch diese irreführenden Zahlen wird der Anteil des zusätzlich geplanten gewerblichen Verkehrs unterschätzt. Die planungsrechtliche gewerbliche Nutzung im allgemeinen Wohngebiet wird sogar völlig unterschlagen. I) Es wird der zusätzliche Verkehr durch einen Standort eines Boardinghauses berechnet. Es bleibt unberücksichtigt, dass ein zweiter Standort planungsrechtlich möglich ist. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 47 von 114 m) In der abschließenden Bewertung wird angeführt, dass es sich bei der Planung um ein autoarmes Quartier handeln soll. Diese Eigenschaft fließt offensichtlich in die Bewertung der Verkehrsströme mit ein. Eine Definition eines autoarmen Gebietes, dessen wesentlichen Eigenschaften und durch welche Maßnahmen es gesichert werden soll, fehlt sowohl in diesem Verkehrsgutachten, als auch im B-Plan Entwurf. Aus vorgenannten Punkten wird deutlich, dass dieses sog. Gutachten erhebliche inhaltliche und fachliche Mängel aufweist, die Auswertung bez. des zusätzlichen Verkehrsaufkommens fehlerhaft ist und damit für die abschließende Bewertung seitens des Planungsamtes hier nicht brauchbar sein kann. Für Planungen dieser Größenordnung halte ich es weiterhin für erforderlich ein Verkehrsgutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen und nicht durch Mitarbeiter der Planungsbehörde selber. Wir fordern daher ein neues Gutachten von unabhängiger kompetenter Stelle erarbeiten zu lassen. 3) Das Verkehrsgutachten ist bez. des Betrachtungsraumes unzureichend Das vorhandene Verkehrsgutachten betrachtet ungeachtet seiner derzeitigen Fehler nur den Bereich des B-Planes 895. Mit der geplanten Aufstellung des B-Planes Hochschule Bochum und den damit einhergehenden baulichen Veränderungen ist ein erheblicher Einfluss auf den Bereich des B-Planes 895 zu erwarten. Dieser Zusammenhang wurde auch durch den Leiter des Planungs- und Bauordnungsamtes in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung vom 03.07.2013 herausgestellt. Nach seiner dortigen Aussage ist es erforderlich ein integriertes Verkehrskonzept zu entwickeln, das über den Bereich des B-Planes 895 hinausgeht. Aufgrund dieser Sachlage ist der B-Plan 895 aufgrund unzureichender Kenntnisse über zukünftige Verkehrsentwicklungen im derzeitigen Zustand abzulehnen. Nebenbei stellt sich natürlich die Frage, wieso ein Bebauungsplan in die Offenlage kommt, wenn dem Amtsleiter bewusst ist, dass Grundlagen unzureichend sind. 4) Aufgabe eines Bebauungsplanes Ein Bebauungsplan hat nach BauGB die Aufgabe der langfristigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Bei der Planung sind nach BauGB u. a. folgende Aspekte zu beachten: - eine nachhaltige Entwicklung, - soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen, - Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, - dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung, - menschenwürdige Umwelt, - Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, - Klimaschutz, - städtebauliche Gestalt, - baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 48 von 114 In der derzeitigen Planung reagiert der B-Plan aber auf kurz- bis mittelfristige Flächenbedarfe der Universität (Sondergebiet Hochschul- und hochschul bezogene Nutzung). Da aufgrund der demografischen Entwicklung und aufgrund sanierungsbedingt vorübergehenden erhöhten Raumbedarfs der Universität der hochschulbezogene Raumbedarf mittelfristig zurückgehen wird, findet hier keine langfristige Planung im Sinne einer nachhaltigen Nutzung statt. Aus diesen Gründen ist die Planung abzulehnen, da nicht im Einklang mit den Zielen eines Bebauungsplanes nach BauGB. 5) Konflikt mit dem Flächennutzungsplan Im regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche des B-Planes 895 als Wohnbaufläche erfasst. In Abschnitt 4.2 der Begründung wird die Vereinbarkeit mit dem regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) damit begründet, dass nur ein kleiner Teil als Sondergebiet genutzt wird. Aus Abschnitt 10 wird deutlich, dass ca. 28 % der Bauflächen als Sondergebiet genutzt werden sollen. Zusammen mit den Tatsachen, dass das Sondergebiet höhere Geschosszahlen erhalten soll, Abstandsflächen sich an Regeln für Kerngebiete orientieren sollen und weitere gewerbliche Nutzungen im WAGebiet vorgesehen sind, ist hier der Charakter einer Wohnbaufläche nicht mehr gegeben. Aufgrund dieser Widersprüche zum RFNP ist die Planung abzulehnen. 6) Spielplätze Aus Abschnitt 4.3.7 der Begründung des B-Planes wird deutlich, dass der Stadtteil bezüglich der bereitstehenden Spielplätze absolut unterversorgt ist. Bisher konnte dies insbesondere für ältere Kinder sehr gut ausgeglichen werden durch die bislang geduldete Nutzung der privaten Freifläche im Kern des Gebietes. Hier war ein gefahrenfreier und gut einsehbarer Spielraum gegeben, der Raum für vielfältige Aktivitäten bot. Durch den Wegfall dieser Fläche wird der angebotene Spielraum nun noch weiter reduziert. Die neu geplante Spielfläche ist wegen folgender Punkte absolut unzureichend: Die Fläche ist aufgrund der Größe nur für kleine Kinder geeignet. Die Fläche liegt direkt am Hauptfußgängerstrom, aber uneinsehbar aus den Bereichen der Wohnbebauung. Aus Gründen der Sicherheit und Schaffung ausreichender Spielmöglichkeiten fordere ich daher eine Umplanung, die eine ausreichende Spielfläche in unmittelbarer Nähe des geplanten WA-Gebietes vorsieht. 7) Regelungen während der Bauphase Aus den Ausführungen der Begründung und auch den vorlaufenden Gesprächen ist deutlich geworden, dass die VBW als Eigentümer des BPlangebietes die Fläche schrittweise entwickeln will. Das wird in der Praxis bedeuten, dass über mehrere Jahre hier ein Baugebiet entsteht, mit den daraus resultierenden Belastungen der Anwohner durch Baustellenverkehr, Baustellenlärm, Staubverwehungen und Schmutz. Dies ist besonders belastend, da insbesondere die Anwohner westlich der Lennershofstraße bereits seit mehreren Jahren den Belastungen durch die Neubauten ID, die neuen Versuchshallen und die Sanierungen der I-Gebäude in starkem Maße Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 49 von 114 ausgesetzt sind. Dies sind bereits jetzt massive Belastungen in der Regel an 6 Tagen die Woche von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr. In der Begründung wird die schrittweise Entwicklung der neuen Bebauung ausdrücklich unterstützt durch die Möglichkeit eine temporäre Zufahrt zur neuen Tiefgarage am Nordende der Straße „Zum Schebbruch“ vorzusehen. Vorgaben über diese temporäre Verkehrsführung sind nicht vorgesehen. Dies würde für unbekannte Zeit zu weiterem erheblichem Verkehr über die Straßen „Zum Schebbruch“ und Lennershofstraße führen. Diese Zusatzbelastung und die Dauer dieser Situation wird in der Begründung an keiner Stelle gewertet. Es ist offensichtlich rechtlich nicht ausgeschlossen, dass ein solcher Zustand auch 10 Jahre oder länger andauern kann, wenn dies für die VBW wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt zu befürchten, dass die VBW die Häuser Lennershofstraße 19 bis 23 erst kürzlich renoviert und neu vermietet hat. Um diese bisher nicht bilanzierten Zusatzbelastungen für die Anwohner zu reduzieren, fordere ich die Umsetzung der Bebauung zeitlich zu befristen und provisorische Zufahrten zur Tiefgarage an anderen als den endgültig vorgesehenen Stellen nicht zuzulassen. Entsprechende Forderungen sind bereits von den politischen Vertretern erhoben worden. 8) Stellplatzsituation ist unzureichend geklärt Im B-Plan-Gebiet herrscht bereits jetzt ein erheblicher Mangel an Stellplätzen. Dies ist z. T. darin begründet, dass aus dem Bereich der Universität ein erheblicher Parkdruck besteht, der aus dem Wegfall von Uni-Parkplätzen durch Überbauung und Nutzung für Baustelleneinrichtung resultiert. Dies zeigt sich in teilweiser chaotischer Parkraumnutzung unter Missachtung der StVO und Behinderung von Müll- und Rettungsfahrzeugen. Diese Situation wird durch die geplante Verdichtung der Bebauung noch mal deutlich verschärft. Es werden zwar nach Planung weitere Stellplätze geschaffen, es muss aber bezweifelt werden, dass dies in ausreichendem Maße passiert. In der Begründung findet sich lediglich der Hinweis, dass ein Stellplatzschlüssel von 0,7 je Wohneinheit vorgesehen ist. Dies geschieht mit Hinweis auf die Planung als autoarmes Gebiet (zum Thema autoarmes Gebiet siehe Punkt 22). Es wird allerdings in keinem Punkt darauf eingegangen, wie mit der gewerblichen Nutzung umzugehen ist. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist auszuschließen, dass alle Mitarbeiter, die in diesem Gebiet arbeiten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln. Weiterhin ist anzunehmen, dass Wohnungen, die im Rahmen des erlaubten als Büro genutzt werden, einen höheren Stellplatzschlüssel benötigen, als bei reiner Wohnnutzung. Weiterhin ist auszuschließen, dass Freiberufler oder Gewerbetreibende, die Wohnen und Arbeiten räumlich verbinden, ohne ein Auto auskommen. Dazu kommen Stellplatzbedarfe durch Kundenkontakte, Anlieferverkehr (auch mit LKW) und Bewohner der Boardinghäuser. Alle diese Stellplatzbedarfe sind nicht erwähnt. Es muss zwingend geschlossen werden, dass der Bedarf an Stellplätzen hier absichtlich zu niedrig angesetzt wird, um den Anteil der Bauflächen hoch zu halten. Zu wenig Stellplätze stellen hier nicht nur eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Anwohner dar, sondern stellen im Hinblick auf die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr auch eine Gefährdung dar. Dies wird durch derzeitige Beobachtungen belegt. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 50 von 114 Um in Zukunft eine weitere Verschlechterung der jetzt schon angespannten Parksituation zu vermeiden, fordere ich eine konkrete Prognose für den zukünftigen Stellplatzbedarf und Vorgaben diese zu erfüllen. Ggf. ist die Einrichtung von Anwohnerparkzonen zu überdenken. 9) Zulassung von Schank- und Speisewirtschaften Im B-Plan-Gebiet soll in den Sondergebieten SO 1 und SO 3 die Ansiedlung von Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. Zusätzlich sollen solche Betriebe ausnahmsweise im SO 2-Gebiet zugelassen werden. Solche Betriebe führen erfahrungsgemäß in Wohngebieten zu erheblichen Belästigungen insbesondere durch Lärm (Außengastronomie, Raucher, Abluftanlagen) aber auch durch zusätzlichen Besucher- und Anlieferverkehr. Dies ist insbesondere in den Abendstunden und bei Außengastronomie der Fall. Ein Bedarf für zusätzliche Gastronomie ist in Anbetracht der guten Infrastruktur in fußläufiger Nähe im Bereich Buscheyplatz und Uni-Center nicht erkennbar. Wir fordern daher aus Gründen des Anwohnerschutzes auf Gastronomie im Plangebiet vollständig zu verzichten. Falls dies aus mir nicht erkennbaren Gründen nicht möglich sein sollte, fordern wir die Nichtzulassung von Außengastronomie insbesondere in den Abendstunden. 10) Zulassung von Beherbergungsbetrieben Im B-Plan-Gebiet soll in den Sondergebieten SO 1 und SO 3 die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben zugelassen werden. Zusätzlich sollen solche Betriebe ausnahmsweise im SO 2-Gebiet zugelassen werden. Solche Beherbergungsbetriebe stellen aufgrund ihrer Struktur eine deutliche Störung innerhalb eines überwiegenden Wohnbereichs dar. Dies resultiert aus häufigen Bewohnerwechseln, zusätzlichem Servicepersonal, vermehrtem Verkehr. Daher sollte das Ausmaß solcher Betriebe auf das notwendige Maß reduziert werden. Nach einer privaten Erhebung gibt es im näheren Umfeld bei den in Frage kommenden Beherbergungsbetrieben schon jetzt keine zufriedenstellende Auslastung. Auch die VBW, die ja im Gebiet bereits zwei möblierte Gästewohnungen vermietet, weist häufigen Leerstand auf. Eine Erhebung des tatsächlichen Bedarfs hat es offensichtlich nicht gegeben und der angenommene Bedarf wurde lediglich geschätzt. Zusätzlich ist zu beachten, dass jede Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben über den tatsächlichen Bedarf hinaus aufgrund der Lage zunächst die vorhandene Infrastruktur schädigt. Wir fordern daher vor der Beherbergungsbetriebe im Interesse Hotelgewerbes eine Bedarfsanalyse. 11) Fällung von Bäumen Laut Planung wird eine große Zahl an erhaltenswerten alten Bäumen gefällt werden, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Nach Punkt 8.2. der Begründung handelt es sich um 81 Standorte. Ein Kahlschlag in dieser Größenordnung ist nicht hinnehmbar. Zwar wird zugesagt dies durch Neupflanzungen oder sonstige Maßnahmen auszugleichen, aber die Realität sieht in der Regel anders aus. So weist die Soziale Liste in einer Pressemeldung vom 31.07.2013 (WAZ) darauf hin, dass Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 51 von 114 allein im Jahr 2012 833 geschützte Bäume mehr gefällt, als neu gepflanzt wurden. Auf rund 1.500 Fällgenehmigungen entfielen nur ca. 1.000 Neupflanzungen. Diese Zahlen stammen laut Meldung von der Stadtverwaltung. Der bestehende Trend zur Entgrünung des Stadtgebietes wird mit der aktuellen Planung also noch einmal verstärkt. Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung des Stadtgebietes ist die bestehende Planung daher aufgrund des großflächigen Kahlschlages abzulehnen. 12) Hochwertige Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen In der Begründung zum Bebauungsplan wird an mehreren Stellen darauf verwiesen, dass ein wesentlicher Baustein der Planung die hochwertige Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen darstellt. Dies ist ein an sich sehr lobenswertes Ziel. Allerdings wird dieser Begriff an keiner Stelle derart mit Inhalt gefüllt, dass der Bürger sich eine Vorstellung machen kann, welche Art der Gestaltung gemeint ist, noch gibt es irgendeine Art von Vorgaben, die sichern könnten, dass tatsächliche in hochwertiger Gestaltung gebaut wird. In Gesprächen mit politischen Vertretern und Diskussionen in den politischen Gremien wurde in diesem Zusammenhang gelegentlich auf den bestehenden Neubau Ecke „Zum Schebbruch“ / „Im Westenfeld“ verwiesen. Dieses Gebäude kann aus meiner Sicht aufgrund seiner schlichten Gestaltung und bautechnisch einfachen Ausführung nicht als Referenz für hochwertige Gestaltung angeführt werden. Wir fordern daher im Hinblick auf die aufgestellten Ziele des B-Planes eine Nachbesserung des B-Planes im Hinblick auf konkrete Angaben, in welcher Art und Weise die gewünschte hochwertige Gestaltung erreicht und gesichert werden soll. 13) Studentisches Wohnen Ziel des Bebauungsplanes soll unter anderem die Schaffung von Wohnmöglichkeiten für Studenten sein. Dieses Ziel kann nur in geringem Maße erfüllt werden. Die bisherige Wohnungsstruktur im Plangebiet bot überwiegend kleine und einfach ausgestattete und daher auch preiswerte Wohnungen. Aufgrund der demografischen Entwicklung sind in den letzten Jahren viele alte Bewohner, die z. T. noch Erstmieter waren, aus Altersgründen umgezogen oder verstorben. Diese Wohnungen waren in hohem Maße von Studenten nachgefragt worden. Leider hat die VBW diese Wohnungen nicht mehr ausreichend unterhalten, keine neuen Mietverträge abgeschlossen, Mieter rausgeklagt und dann leerstehende Gebäude bereits teilweise abgerissen. Damit ist eine Struktur, die sehr gute Bedingungen für studentisches Wohnen bot, vom Eigentümer gezielt vernichtet worden. Die geplante Neubebauung kann aufgrund der vielfältigen Zielsetzungen nur in geringem Umfang Wohnungen für Studenten bieten. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass bei frei finanziertem Wohnraum diese Wohnungen nicht für die Mehrheit der Studenten erschwinglich sein werden. Das Ziel der Schaffung von studentischem Wohnraum wird mit der Planung also nicht nur verfehlt werden, sondern durch diese Planungen ist idealer Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 52 von 114 vorhandener Wohnraum für Studenten in erheblichem Maße bereits vernichtet worden. Im Sinne des Grundsatzes der Klarheit und Wahrheit fordern wir die Verwaltung daher auf, entweder das Ziel der Schaffung studentischen Wohnraumes aus der B-Plan-Begründung zu entfernen oder konkret Anforderungen zu stellen, wie und in welchem Maße Kompensation für die vernichteten studentengeeigneten Wohnungen geschaffen werden muss. 14) Artenschutz Aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorprüfung wird u. a. ausgeführt, dass nicht damit zu rechnen sei, dass Tiere i. S. d. § 44 BNatSchG beeinträchtigt werden bzw. sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Diese Einschätzung ist schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes bei einer Mindestkenntnis der lokalen Population völlig unglaubhaft. Ein erheblicher Teil der lokalen Vogelpopulation ist zwingend an den vorhandenen alten Baumbestand gebunden. Dies trifft in besonderem Maße auf die hier vorkommenden Grünspechte, Schwarzspechte, Buntspechte, Mittelspechte, Eichelhäher, Gartenrotschwanz, Rotkelchen, Kleiber, Blaumeise, Kohlmeise, Grünling, Amsel, Nachtigall und Kuckucke zu (beide letztere Arten Kat. 3 rote Liste). In vielen Gebieten gibt es keine Spatzen mehr. Auch Haussperlinge stehen heute schon unter Artenschutz: hier sind sie noch zu finden und zu Hause. Die Honigbienen finden in den blühenden Hecken noch genug Nahrung. Ohne Bienen bald kein Obst und Gemüse, das ist It. allen Medien eine nackte Tatsache. Die lokale Population wird durch den beabsichtigten nahezu vollständigen Kahlschlag nicht nur nicht unwesentlich verschlechtert, sondern komplett vernichtet. Im Interesse des Artenschutzes fordere ich daher die Verwaltung auf, die vorliegende artenschutzrechtliche (Vor)prüfung durch ein neues sorgfältiges Gutachten zu ergänzen. 15) Lichte Höhe im Bereich von Auskragungen Im Bereich SO 1 soll es für das geplante Boardinghouse zugelassen werden, Auskragungen von max. 3,0 m in Form von kubischen Gebäudeteilen zu erstellen. Diese Auskragungen sollen in den Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche reichen dürfen, bei einer lichten Höhe von lediglich 2,25 m. Dieses Maß wurde offensichtlich gewählt um diese Auskragungen bereits im 1. OG erstellen zu können. Bei der Wahl dieses Maßes wurde nicht beachtet, dass hierdurch eine hohe Kollisionsgefahr mit Kraftfahrzeugen besteht. Außerdem ist diese Höhe so gering, dass sie zum Beispiel als lichte Höhe in Wohnräumen nicht zugelassen wäre. Diese Bestimmung stellt eine starke Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität auf der Verkehrsfläche dar und erzeugt ein hohes Unfall- und Beschädigungsrisiko. Ich fordere daher die Bestimmung bez. der lichten Höhe über einer Verkehrsfläche zu ändern und die Höhe auf ein vernünftiges Maß zu erhöhen. 16) Flächenbedarf für gewerbliche Nutzungen Als ein wesentlicher Punkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein universitätsnaher Flächenbedarf an Büro- und Gewerbeflächen für hochschulund hochschulnahe Einrichtungen angeführt. Dieser Flächenbedarf ist, wie nachfolgend begründet, nicht nachhaltig vorhanden. Zusätzlicher Flächenbedarf der Hochschulen resultiert zum einen aus höheren Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 53 von 114 Studierendenzahlen und Flächenbedarf aufgrund von baulichen Sanierungen. Erhöhte Studierendenzahlen resultieren zu einem hohen Anteil aus doppelten Abiturjahrgängen und der Abschaffung der Wehrpflicht. Beide Effekte sind vorübergehend. Durch bauliche Sanierungen haben die Hochschulen vorübergehend erhöhten Flächenbedarf. Zur Deckung dieser Flächenbedarfe hat die Universität bereits größere Flächen angemietet, bevorzugt an der Universitätsstraße und der Innenstadt. Hinzu kommen weitere geplante Hochschulneubauten. Ein Flächenbedarf der Hochschulen im Bereich der Lennershofsiedlung ist daher nicht erkennbar. Für hochschulnahe private Einrichtungen und Unternehmen stehen bereits jetzt ausreichende Flächen zur Verfügung. Es gibt noch Bauflächen im Bereich Technologiepark und Gesundheitscampus. Weiterhin sind uninahe Gewerbeflächen in Entwicklung an der Unistraße (Seven Stones und Ecke Wasserstraße). Außerdem werden derzeit Gewerbeflächen im ehem. Kirchenforum neu erschlossen. Der Standort Exzenterhaus weist nach Zeitungsberichten ebenfalls noch Kapazitäten auf. Ein Bedarf für kleinere Büroeinheiten kann vor dem Hintergrund derzeitiger Leerstände auch nicht erkannt werden. So gibt es im Uni-Center Leerstände (6 Ladenlokale Stand 01.09.2013) und zwischengenutzte Flächen in der Ladenstraße (hier bereits Büronutzung vorhanden z. B. Techniker Krankenkasse), kleinere Büroflächen stehen leer im Bereich Querenburger Höhe 169 und Hustadtring 141 und 143, ein Ladengeschäft am Bucheyplatz (nur Zwischennutzung wegen Brandschaden Oase), Overbergstraße 2 und „Im Westenfeld“ (Eigentümer VBW I). Für Anwohner ist es aufgrund eigener Beobachtung der vergangenen Jahre deutlich geworden, dass diese Leerstände wiederholt und längerfristig aufgetreten sind. Ein Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen im Bereich der Lennershofsiedlung ist aus obigen Gründen nicht langfristig vorhanden, daher ist der Bebauungsplan in der jetzigen Form abzulehnen. 17) Mangelnde Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Bebauung Ein wesentlicher Punkt der Begründung des Bebauungsplanes ist, dass ein Erhalt der derzeitigen Bebauung nicht wirtschaftlich sei. Dieses Argument ist für mich nicht nachvollziehbar. Die vorhandene Bebauung weist keine erheblichen baulichen Mängel auf, die einer weiteren Vermietung im Wege stünden. Vorhandene Mängel sind lediglich auf langjährige Vernachlässigung bzw. auf derzeitigen Leerstand zurückzuführen. Gegen erhebliche Mängel spricht auch, dass die VBW die Häuser Lennershofstraße 19-25 mit geringem Aufwand renovieren konnte, um sie zeitlich begrenzt wieder zu vermieten. Ein Teil der Häuser an der Straße „Im Westenfeld“ wurde vor einigen Jahren renoviert und um eine Etage aufgestockt. Diese Häuser sind damals in der Öffentlichkeit als vorbildliche Erneuerungsmaßnahme vorgestellt worden, die auch die Forderungen des B-Plans an hochwertige Gestaltung voll erfüllen. Eine ähnliche Aufwertung der vorhandenen baulichen Struktur ist in der übrigen Siedlung ohne großen Aufwand möglich und sinnvoll. Von Seiten der VBW wird eingewendet, dass die Raumaufteilung nicht mehr heutigen Ansprüchen genügt. Der Umbau der Häuser „Im Westenfeld“ hat aber gezeigt, dass eine Anpassung durchaus möglich ist. Außerdem weisen die Häuser teilweise Wohnungszuschnitte auf, die zwar heute nicht mehr für die Kleinfamilie angemessen erscheinen, aber bei Studentenhaushalten sehr nachgefragt werden. Die als Begründung für die Notwendigkeit des Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 54 von 114 Bebauungsplanes aufgeführte Verbindung von Wohnen und Arbeiten wird bereits jetzt durch die Zwischennutzung der Häuser Lennershofstraße 19-25 realisiert. Von Seiten der VBW wird versucht durch selbstproduzierte Leerstände, Vernachlässigung und Abriss Fakten zu schaffen. Da das Argument der mangelnden Wirtschaftlichkeit weder plausibel ist, noch in irgendeiner Weise in der Begründung zum Bebauungsplan belegt wird, sowie die angestrebte teilweise Büronutzung bereits jetzt existiert, ist der BPlan aufgrund falscher Begründung des Erfordernisses abzulehnen. 18) Wertentwicklung der an den B-Plan-Bereich angrenzenden Grundstücke Eine tiefgreifende Veränderung wie die Entwicklung des B-Planes 895 hat immer Auswirkungen auf die Wertentwicklung der angrenzenden Grundstücke. Bisher war das gesamte Wohnquartier geprägt von hohem Grünanteil, wenig Verkehr und einem hohem Maß an Ruhe. Durch die Entwicklung von einem reinen Wohngebiet zu einem mischgenutzten Gebiet mit starker Verdichtung ist mit mehr Verkehr, mehr Lärm und weniger Grünflächen zu rechnen. Dies wird im B-Plan auch so dargelegt. Grundstückswerte für mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke werden neben den Eigenschaften der Gebäude und der reinen Grundstücksgröße maßgeblich von den Lagequalitäten beeinflusst. Diese Lagequalitäten verschlechtern sich nachweislich, wie oben ausgeführt. Auch wenn es von politischen Vertretern immer wieder gegenteilig beschworen wird, die Grundstückswerte der an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke werden daher sinken. Richtig ist natürlich, dass die Grundstücke im Plangebiet, die im Eigentum der VBW sind, infolge der verbesserten Ausnutzung der Flächen an Wert zulegen werden. Aus meiner Sicht als anliegender Eigentümer wird daher der Bebauungsplan abgelehnt, da er in nicht unerheblichem Maße nicht nur die Lebensqualität der Anwohner einschränkt, sondern auch zu nicht zumutbaren wirtschaftlichen Belastungen führt. Um ein Gegenargument vorwegzunehmen, diese Belastung der anliegenden Eigentümer findet gerade nicht zum Wohle der Allgemeinheit statt, weil von diesem B-Plan vor allem der alleinige Eigentümer des B-Plan-Gebietes wirtschaftlich profitiert. Eine Sondersituation stellt noch die möglicherweise jahrelang andauernde Baustellensituation dar (s. Punkt 7), während der eine Verwertung anliegender Grundstücke zusätzlich erschwert wird. Aus vorgenannten Gründen und Argumenten fordere ich daher, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, das darlegt, wie sich die Grundstückswerte der an das B-Plan-Gebiet angrenzenden Grundstücke entwickeln werden. Dieses Gutachten sollte dann in der B-Plan-Begründung mit bewertet werden. 19) Schallgutachten Es wurde ein Gutachten erstellt, das die schalltechnischen Auswirkungen der Zunahme des Straßenverkehrs ermittelt. Dieses Schallgutachten basiert auf dem ermittelten Verkehrsaufkommen des Verkehrsgutachtens. Da das Verkehrsgutachten, wie in Punkten 2 und 3 ausgeführt, fehlerhaft und unzureichend ist, kann auch das hierauf basierende Schallgutachten nicht konsistent sein. Ich fordere daher nach Vorlage eines neuen Verkehrsgutachtens, ein neues Schallgutachten in Auftrag zu geben und die Ergebnisse in den B-Plan einzuarbeiten. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 55 von 114 20) Laubengänge In den Bereichen WA 1 und WA 3 sollen die großzügigst dimensionierten Baufenster weiter durch Laubengänge vergrößert werden. Diese Laubengänge dürfen bei bereits reichlichen 2,5 m Breite die gesamte Länge des Baukörpers erreichen. Dadurch wird es ermöglicht, die gesamte Erschließung der Gebäude außerhalb im Bereich der Laubengänge anzuordnen und die Ausnutzung der Bauflächen noch weiter zu erhöhen. Dem optischen Eindruck nach sind derartige Laubengänge i.d.R. nicht von der Gesamtstruktur des Gebäudes getrennt wahrzunehmen. Dies bedeutet de facto, dass diese Zulässigkeit der Überschreitung zu einer weiteren Vergrößerung der Baufenster beiträgt. Weiterhin wird nicht erläutert, ob diese Überschreitung der Bauflächen durch Laubengänge in die Berechnung der GFZ einzurechnen ist. Aus Gründen der Klarheit ist daher zu fordern, die Zulässigkeit von Laubengängen zu streichen und ggf. die Baufenster anzupassen. Weiterhin ist die Frage zu klären, ob Laubengänge in die Berechnung der zulässigen GFZ einzurechnen sind. 21) Überschreitung der GFZ In der Begründung des B-Plans wird in Abschnitt 7.1.2 die zulässige Grundflächenzahl auf 0,8 festgelegt. Dies ist das Maximum, das die BauNVO vorsieht und entspricht dem Verdichtungsgrad, der im B-Plan Ruhr-Universität zugelassen ist. Im Bereich Sondergebiet soll die zulässige GFZ noch um 0,1 überschritten werden. Diese Überschreitung wird begründet mit städtebaulichen Gründen, die nicht wesentlich erläutert werden. Eine Überschreitung ist nach BauNVO zulässig, wenn die Überschreitungen durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden. Ein entsprechender Ausgleich ist aus der Begründung nicht ersichtlich; nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind offensichtlich (Versiegelungsgrad, Baumschutz, Lärm etc.); die Bedürfnisse des Verkehrs werden nicht ausreichend berücksichtigt (s. Punkte 2, 3 und 8). Aus diesen Gründen ist eine Überschreitung der Vorgaben der BauNVO hier nicht zulässig. Aus vorgenannten Punkten wird deutlich, dass die hier vorgesehene Planung aus rein wirtschaftlichen Gründen eine starke Verdichtung, wie im Bereich Universität, erlaubt und zusätzlich gegen die BauNVO verstößt, indem sie eine Überschreitung der zulässigen Verdichtung in Teilbereichen zulassen will. Im Text der Begründung wird auch auf das sog. Moderationsverfahren verwiesen. Dies suggeriert, dass eine solche Verdichtung in diesem Verfahren von der beteiligten Öffentlichkeit mitgetragen worden wäre. In Wahrheit sind Details wie Fragen der Grundflächenzahl und das Maß der Verdichtung nicht Thema der Veranstaltung gewesen. Hier werden die Ergebnisse des Moderationsverfahrens missbraucht, um Zustimmung der Bevölkerung zu Fragen der Verdichtung vorzutäuschen. Aufgrund des Grades der Verdichtung und Verstoßes gegen die BauNVO ist der B-Plan abzulehnen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 56 von 114 22) Autoarmes Gebiet An mehreren Stellen der B-Plan-Begründung und des bisherigen Verkehrsgutachtens wird auf die Planung als autoarmes Gebiet verwiesen. U. a. wird damit begründet einen niedrigen Stellplatzschlüssel auszuweisen. Ich kann in der Begründung zum B-Plan nichts finden, was über den Mangel an Stellplätzen und die Nähe zu einer überlasteten U-Bahn-Strecke hinaus ein sog. autoarmes Gebiet rechtfertigen soll. Ich vermisse hier eindeutige Vorgaben, mit denen verhindert werden kann, dass hier statt eines autoarmen Gebietes lediglich ein Wohn- und Gewerbegebiet mit Stellplatzmangel entsteht. Ich fordere das Planungsamt daher auf, den Punkt "autoarmes Gebiet" um eindeutige und wirksame Regelungen zu ergänzen, die sicherstellen können, dass dieses Detailziel erreicht wird. 23) Wegeführung Wir sind direkte Anwohner an die zu bebauende Fläche im Lennershof und somit unmittelbar betroffen: Durch unsere Straße „Im Westenfeld“ zieht sich morgens, mittags und abends ein Strom von Studierenden und Mitarbeitenden, die zur Hochschule und zur Universität wollen. Nach dem Bebauungsplan ist eine direkte Wege- und Zufahrtsverbindung zwischen den Grundstücken „Im Westenfeld“ und der sogenannten Schlange von der Brücke Haltestelle Lennershof bis zur Lennershofstraße (ID-Gebäude) geplant. Das würde bedeuten, dass unser Haus und die Häuser unserer Nachbarn auf einer Insel liegen, an der rechts und links Ströme von Menschen vorbei ziehen. Auf der Straße „Im Westenfeld“ laufen die Menschen zur Hochschule. Unmittelbar hinter unserem Garten laufen dann die Menschen zur Universität. Dazu kommen die stets rasenden Radfahrer und der Lieferverkehr bzw. Zufahrtsverkehr zu den Büros usw. die ja auch diesen Verbindungsweg nutzen werden. Wir haben einsehbare Gärten, eine Privatsphäre wäre gleich Null, ganz zu Schweigen von der Gefahr. Unsere Enkelkinder und auch die anderen Kinder aus den Nachbarhäusern könnten die Gärten nur unter Lebensgefahr verlassen. Ein Spielen auf dem sogenannten Spielplatz würde noch zusätzlich Gefahr bedeuten. Der liegt ja in der Gewerbezone, was total unverständlich ist. Weder Radfahrer noch Autofahrer passen ihre Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten an!!! Das wird auch kein Verkehrskonzept erzwingen. Können Sie für die Sicherheit unserer Kinder und Enkelkinder garantieren? Aufgrund dieser Gefahren ist der B-Plan abzulehnen. 24) Verschattung/Wurfschatten Lt. Bebauungsplan kann das zu errichtende Gebäude, die sogenannte durchgehende Schlange bis zu 14 m hoch werden. Das bedeutet, dass sich unmittelbar an unser Grundstück ein Koloss in den Himmel hebt, der unseren Garten durch Wurfschatten verdunkelt. Das würde bedeuten, dass nur in den Monaten Juni und Juli, in denen die Sonne am Höchsten steht, keine wesentliche Verschattung eintreten würde. In den anderen Monaten wären die Sonneneinbußen immens, im Winter würden wir sie kaum bis nie sehen. Ein sogenanntes Verschattungsgutachten, aus dem genau hervorgeht, wie, wann und in welchen Monaten uns der Wurfschatten bei einer derartigen Bebauung beeinflusst, wurde den Anliegern nie!!! zur Verfügung gestellt. Durch die Verschattung bzw. durch den Wurfschatten eines solchen großen Gebäudes verringert sich der Wiederverkaufswert deutlich. Welcher Käufer will schon sehenden Auges im sprichwörtlichen Schatten eines solchen Kolosses leben. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 57 von 114 Da kann uns niemand einreden, dass unser Grundstück einen Wertzuwachs bekommt. Das wäre ein Witz aus Schilda. Ich fordere Sie auf, ein Gutachten einzuholen und uns dieses zur Verfügung zu stellen. Nach § 24 GO NRW ist der B-Plan abzulehnen. 25) Einfahrt der geplanten Tiefgarage Von der Straße „Zum Schebbruch“ soll eine Einfahrt zu der geplanten Tiefgarage entstehen. Durch die einfahrenden Autos entsteht unablässig Verkehrslärm, dazu kommt die Geruchsbelästigung durch Kraftstoff (die Autos müssen an der Einfahrt der Tiefgarage anhalten um das Tor zu öffnen und dann wieder anfahren) und bei Dämmerung oder Dunkelheit entsteht noch zusätzlich Blendgefahr. Wir schauen von unserem Garten direkt auf die Einfahrt und würden in der entsprechenden Jahres- und Tageszeit ständig von Lichtkegeln wie unter einer Flutlichtanlage belästigt. Da Gewerbe auch am Wochenende nicht ruht, die Mieter der Wohnhäuser ebenfalls nicht auf ihre Autos verzichten, ist zu befürchten, dass die Einfahrt rund um die Uhr genutzt wird und dadurch ständig Verkehrslärm und Geruchsbelästigung herrschen werden. Wir fordern Sie auf, aufgrund des Verkehrslärms und der damit zu erwartenden ständigen Belästigungen und Belastungen den B-Plan abzulehnen. 26) Befangenheit und Beeinflussung von Mitgliedern des Ratsausschusses Die Auslegung des Bebauungsplans ist durch ein ungültiges Verfahren zustande gekommen. An der Abstimmung über die Offenlegung waren 2 Ratsmitglieder beteiligt, die zuvor durch eine Aufsichtsratsentscheidung der VBW gebunden waren. Anders als andere von der Kommune in einen Aufsichtsrat gesandte Ratsmitglieder hatten sie in dieser Situation rechtlich im Sinne der VBW zu entscheiden und waren bei der Wahl nicht frei und unabhängig. Zudem war Frau OB Ottilie Scholz anwesend, die aufgrund ihrer Stellung als Vorsitzende der Deutschen Annington Stiftung als befangen gelten muss. Die Deutsche Annington ist direkt an der VBW GmbH beteiligt. Auch ein zuvor von Frau OB Ottilie Scholz im Sinne der Geschäftsführung der VBW und dem Baudezernat weitergeleiteter Brief an die Mitglieder des Ratsausschusses trägt zur Ungültigkeit des Verfahrens bei. 27) Unvereinbarkeit des Bebauungsplans mit dem Stadtumbau West Der Bebauungsplan widerspricht den Planungsvorgaben, die bei der Ausweisung der Baufläche als Stadtumbau West Gebiet durch den Rat im Jahr 2008 zu Grunde gelegt wurde. Die Sondergebiete, in denen gemäß dem Verkehrsgutachten ein Großteil der Angestellten von außerhalb erwartet werden, stellen keine Verknüpfung von "Wohnen und Arbeiten" dar. Mit diesen Ausweisungszielen wären Allgemeine Wohngebiete verträglich, nicht aber das Ausmaß an Gewerbe, das eingeplant wurde. Der Plan widerspricht zudem den Anforderungen des Stadtumbaus West an eine nachhaltige Planung. Es gibt keine aktuelle Rahmenplanung, die einen Bedarf der Stadt Bochum insbesondere an den Sondergebieten begründet. Stattdessen stehen an der Universitätsstraße viele alternative und auch schon erschlossene Standorte für Gewerbe zur Verfügung oder liegen teilweise trotz städtischen Marketings brach (z. B. Seven Stones). Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 58 von 114 28) Ungültige Einordnung des derzeitigen Wohngebietscharakters und der Gebäudehöhen durch Ausnahmeregelungen Die Lennershofsiedlung entspricht bis auf die Zwischennutzung der RUB und eine zeitl. begrenzte Genehmigung für die am Rand liegende Fahrschule den Anforderungen an ein reines Wohngebiet. Die Ausnahmegenehmigungen der Stadt werden jetzt genutzt, um für die weitere Ansiedlung des Gewerbes zu argumentieren. Wenn die Ausnahmegenehmigungen aber den ursprünglichen Gebietscharakter gefährden, so hätten schon diese nicht erteilt werden dürfen. Aus diesen Ausnahmen dürfen sich keine Umstände für weitere Ausnahmen ableiten, insbesondere für eine erweiterte Ansiedlung von Gewerbe. Eine weitere Ausnahme in der Lennershofsiedlung stellt das in den Jahren 2007/2008 von der VBW neu erstellte Mietgebäude dar. Es ist um ein Stockwerk höher als die übrigen Gebäude im Lennershof. Aus dieser Ausnahmegenehmigung wird jetzt die Zulässigkeit der neu geplanten maximalen Bauhöhe abgeleitet. 29) Für uns stellt sich in den letzten Jahren immer wieder die Frage nach einem Wechsel des Wohnortes, da unser Haus eher etwas zu klein für unsere siebenköpfige Familie ist. Doch gerade die hohe Lebensqualität, welche sich durch das enge nachbarschaftliche Verhältnis, die vielen Familien vor Ort und die Möglichkeit der Kinder sich auf der Straße und auf der großen Wiese hinter unserem Haus zu verabreden auszeichnet, haben uns mit Freude von unseren Plänen abbringen lassen. Wir stellen jedoch immer mehr fest, dass sich durch das nicht wirklich durchdachte Verkehrskonzept in Verbindung mit dem stark zunehmenden Verkehrsaufkommen durch die anliegenden Bildungseinrichtungen schon jetzt eine Verschlechterung durch zu schnelles Fahren auf der Straße „Im Westenfeld“, dem häufig verkehrswidrigen Parken auf Bürgersteigen (Lennershofstraße) ergeben hat. Diese Situation wird sich mit dem geplanten Bauvorhaben wohl eher verschlechtern. Ein wirklich passendes Verkehrskonzept ist dringend notwendig. 30) Eine erhebliche Beeinträchtigung wird sich durch die Schaffung eines weiteren Weges hinter unserem Grundstück ergeben. Nun werden wir nicht nur vor unserem Haus mit mehr Durchgangsverkehr (Fußgänger und Fahrzeuge) konfrontiert, sondern unsere bisherige Ruhezone (Garten) wäre hinfällig. 31) Aus den Plänen geht hervor, dass die Höhe der neu entstehenden Gebäude hinter unserem Grundstück höher als unsere Traufhöhe bzw. unsere Firsthöhe sein wird. Dies bedeutet für uns, dass unser Grundstück eine stärke Beschattung als bisher erfährt. Da unser Garten sehr klein ist, würde die Reduzierung der Sonnenstunden durch Beschattung, eine erhebliche Minderung der Wohnqualität bedeuten. Die zur Zeit geplante Bebebauung ist zu hoch und zu dicht. 32) Ebenso stellen wir die Frage, wie eine Verkehrsführung während der Bauphase aussehen soll. Große Fahrzeuge werden durch die Straßen in der Lennershofsiedlung fahren. Die Kinder könnten über einen langen Zeitraum nicht mehr in der Siedlung unbeaufsichtigt spielen. Unsere Kinder sind zwischen 1 und 16 Jahren alt. Gerade unsere 1- und 3-Jährige und unser 8Jähriger müssten sich enorm einschränken. 33) Vor unserem Haus gibt es fünf Parkplätze. Zwei davon liegen auf unserem Grundstück, die anderen 3 Parkplätze gehören zum Haus Nr. 19. Da die Studenten oft verzweifelt auf der Suche nach einem Parkplatz sind, kommt es Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 59 von 114 schon jetzt häufiger vor, dass unsere Parkplätze in Anspruch genommen werden. Dies möchten wir Ihnen mitteilen, um auf die schon jetzt unzureichende Parksituation hinzuweisen. 34) Aus den Plänen lässt sich nicht entnehmen, wie die Ansichten gestaltet sind. Ob es Einblicke in unseren Garten bzw. Haus gibt, ist somit nicht klar. 35) Die Planung einer Schank- und Speisewirtschaft direkt vor unserem Haus ist für uns ebenfalls nicht vorstellbar. Zur Zeit sind auf unseren Straßen Kinderstimmen und Verkehr zu hören. Das nun Gastronomie mit dem entsprechenden Lärmpegel zum Geräuschbild hinzukommen soll, ist für uns als schon fast zehnjährige Anwohner des Lennershofes schwer vorstellbar. Das „Le Clochard“ am Buscheyplatz und auch das Uni-Center mit seinen Imbissen und Restaurants bieten bisher genügend Möglichkeiten für gastronomische Ausflüge (5 Min. Fußweg). Die Interessen von Anwohnern und Mitarbeitern der Gewerbefläche sind einfach sehr unterschiedlich und mit dem bisherigen Leben im Lennershof nicht übereinstimmend. 36) Bei dem letzten starken Regenguss ist auch unser Keller vollgelaufen. Gibt es ein Konzept für eine Vergrößerung der Regenwasserleitung? 37) Für uns stellt auch die Entwertung unseres Grundstücks einen wichtigen Einwand dar. Die obengenannten Punkte und vor allen Dingen der Verlust des Status „Reines Wohngebiet“ in ein Wohn- und Gewerbegebiet passt nicht zu dem Wohnkonzept, dem die meisten Häuser in der Siedlung entsprechen. Die ca. 120 m² Wohnfläche unseres Hauses lassen keinerlei Vermietung an z. B. Studenten zu. Die kleine Grundfläche von ca. 40 m² macht eine Aufteilung sinnlos. Sämtliche Häuser „Im Westenfeld“ sind von Familien genutzt. Die Einkesselung unseres Hauses durch den neuen Weg, mit der Angrenzung zu einem Wohn- und Gewerbegebiet macht das Grundstück für Familien unattraktiver. Antwort: Zu 1) Im Rahmen einer internen Überprüfung ist aufgefallen, dass die Berechnung des mit den Nutzungen in dem geplanten Sondergebiet verbundenen Verkehrs auf der Grundlage zu geringer Flächengrößen erfolgte. So wurde aufgrund einer missverständlichen Bezeichnung in dem städtebaulichen Entwurf, der dem Bebauungsplan zugrunde liegt, anstelle der über alle Stockwerke aufsummierten Geschossfläche lediglich die Grundfläche der im Sondergebiet geplanten Gebäude in die Berechnung eingestellt. Die auf der Basis dieser Daten ermittelte Verkehrsmenge war dementsprechend ebenfalls zu gering. Daher wurden sowohl das Verkehrs- als auch das darauf aufbauende Schallgutachten umgehend korrigiert. Hierbei wurde auch geprüft, ob die geänderten Eingangsdaten auch zu einer anderen Bewertung der verkehrlichen sowie schalltechnischen Auswirkungen der Planung führen. Es wurde jedoch festgestellt, dass zwar sowohl die aus der Planung resultierende Verkehrsmenge als auch die damit verbundenen Schallpegel höher liegen, diese im Ergebnis aber nicht zu einer abweichenden Bewertung des Sachverhalts führen. Öffentlich ausgelegt wurden zusammen mit dem Bebauungsplan und weiteren Unterlagen das korrigierte Verkehrs- und Schallgutachten. Diese Unterlagen bilden somit auch die Grundlage für den nun anstehenden Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 60 von 114 Satzungsbeschluss. Im Rahmen der Beratung der diesbezüglichen Beschlussvorlage haben die Mitglieder der politischen Gremien damit die Möglichkeit, die Verkehrs- und Schallsituation auf dieser Grundlage ihrerseits zu bewerten. Zu 2) a) Die Straßen „Im Westenfeld“, Voßstraße und Lennershofstraße sind mit dem Zeichen 260 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Das KFZVerbot soll den Durchgangsverkehr im Wohngebiet verhindern und dafür Sorge tragen, dass nur solche Kfz-Fahrer das Gebiet befahren, die ein Anliegen haben. Dies sind neben den Anwohnern auch die Studierenden des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), dessen Angestelle, die Angestellten und Besucher des Geothermiezentrums, Handwerker, Besucher, Kuriere etc. Die Beschilderung von Kfz-Verboten in Verbindung mit Anlieger freiRegelungen eignet sich nicht, um den ruhenden Verkehr zu regeln. Aus heutiger Sicht würde die Beschilderung, wie sie in der Lennershofsiedlung vorliegt, daher nicht wieder angeordnet werden. b) Es ist richtig, dass der südliche Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ keine Einbahnstraße im eigentlichen Sinne ist. Von Norden kommend unterbindet jedoch das Verkehrszeichen 267 StVO („Verbot der Einfahrt“) mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ das Einfahren in die Straße „Im Westenfeld“. c) Das Gutachten geht davon aus, dass die Verkehrsteilnehmer sich an die Straßenverkehrsordnung halten. Die bauliche Trennung der Lennershofstraße und der I-Nord-Straße erfolgte insbesondere zum Schutz der Anwohner vor Durchgangsverkehr in und aus Richtung Universität. Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 15. d) Für den Bereich der Lennershofstraße lagen aufgrund der Kleinteiligkeit des Gebietes keine Daten im Bochumer Verkehrsmodell vor. Daher hat die Verwaltung entsprechend dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen zwei Kurzzeitzählungen vorgenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Erhebungen an einem „normalen Werktag“ (Dienstag bis Donnerstag) zwischen März und November außerhalb der Schulferien stattfinden sollte. Die erste Zählung erfasste die Fahrzeuge auf der Brücke Im Westenfeld im Zeitraum von Montag, 2. April bis Mittwoch 4. April 2012. Die elektronischen Radargeräte erfassten dabei alle passierenden Fahrzeuge von Montag 15 Uhr bis Mittwoch 14 Uhr. Der repräsentative Dienstag wurde über 24 Stunden erhoben. Die zweite Zählung fand von Montag, 16. April bis Freitag 20. April 2012 statt. Hier befand sich das Radargerät in der Lennershofstraße auf Höhe der Hausnummer Lennershofstraße 35. Für die Berechnung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs an Werktagen sind keine Erhebungen an einem Wochenende notwendig, sondern es sind die repräsentativen Erhebungstage Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag ausschlaggebend. Die in der Tabelle genannten Zeiträume von Montag, 16.04.12 9.49 Uhr bis Montag, 23.04.2012, 10.20 Uhr beziehen sich auf die Montage- und Demontagezeiten der Radargeräte. Die Aufzeichnung fand nur im Zeitraum Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 61 von 114 Montag 16.04.2012 bis Freitag, 20.04.2012 0.00 Uhr statt. Insofern ist die tabellarisch-grafische Darstellung ungenau. Die elektronischen Messgeräte sind theoretisch in der Lage, Geschwindigkeiten zu ermitteln. Diese werden in den Auswertungen auch als V85-Wert mit ausgegeben. Richtig ist jedoch, dass die Geräte nicht für Geschwindigkeitsmessungen geeicht sind und so ein erheblicher Fehlerfaktor berücksichtigt werden muss. e) Das durchschnittliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag wurde anhand der verkehrsintensivsten Tagen ermittelt. Der Wert bezieht sich dabei auf den DTVw für die gesamte Lennershofsiedlung. Dabei wurde die höchste Verkehrsbelastung aus der Verkehrserhebung an der Brücke Im Westenfeld mit der höchsten ermittelten Belastung in der Lennershofstraße addiert – ohne Abschlagsfaktoren o. ä. An den übrigen Tagen lag die Verkehrsbelastung deutlich niedriger. f) Die dargestellten Zählergebnisse sind mittels elektronischen Radars ermittelt worden. Dabei werden alle Fahrzeuge erfasst, die im Zählzeitraum das Radar am Erhebungsort passieren. Die Lennershofstraße ist nicht die einzige Verbindung, über die die Lennershofsiedlung angefahren und verlassen werden kann. Weitere Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten bestehen über die Straße „Im Westenfeld“ Richtung Norden und über die Voßstraße Richtung Schattbachstraße. Insofern ist es durchaus möglich, dass Fahrzeuge, die über die Lennershofstraße in die Siedlung einfahren, diese auf einem anderen Weg wieder verlassen. Es bleibt weiterhin anzumerken, dass die ermittelten Belastungswerte keine Rückschlüsse auf die vorhandenen Parkmöglichkeiten zulassen. Auch die Fahrzeugbewegungen der Anwohner, die in der Regel eigene Stellplätze haben, und der Liefeverkehr (z. B. Kurierdienste) sind in den Erhebungen enthalten. Wie im Gutachten dargestellt, wird ein Großteil des Verkehrs durch die Bewohner selbst verursacht, z. B. durch Fahrten zum und vom Arbeitsplatz, zum/vom Einkaufen, zum/vom Kinder-Wegbringen o. ä. g) Siehe Antwort zu zu 2.1.2 Punkt 2 c). Die morgendliche Spitzenzeit an einem „normalen Werktag“ (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) liegt im Zeitraum zwischen 7.00-9.00 Uhr. Sowohl bei der ersten Erhebung im Bereich der Brücke Im Westenfeld als auch in der zweiten Erhebung in der Lennershofstraße sind die morgendlichen Spitzenzeiten miterhoben worden. h) Wie unter Punkt d) bereits erläutert, fand die Erhebung im Zeitraum Montag, 16.04.2012 bis Freitag, 20.04.2012 statt. Demontiert wurden die Radargeräte jedoch erst am Montag, 23.04.2012. Dies ist der Grund warum in der Abbildung der Erhebungszeitraum vom 16.04-23.04.2012 ausgewiesen wird. i) Auf die Ergebnisse der Geschwindigkeitsübertretungen wird nicht eingegangen, da die Radargeräte nicht für entsprechende Messungen geeicht sind und die aufgezeichneten Ergenisse nicht aussagekräftig sind. Bei der Auswertung der Verkehrszahlen werden in der Tabelle automatisch die Werte Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 62 von 114 der Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeitsübertretung angegeben. Eine Aussagekraft besitzen diese Werte nicht. j) Wie richtig erwähnt, wurde auf die gute Anbindung an die U 35 hingewiesen. Eine Aussage zu den bekannten Überlastungstendenzen zu Spitzenzeiten wurde nicht getroffen, da es um eine generelle Aussage über die Erreichbarkeit des Plangebietes mit Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ging. Hinzu kommt, dass die Haltestelle Lennershof vor bzw. hinter der Haltestelle der Ruhr-Universität liegt. k) Die Ermittlung der Beschäftigenanzahl erfolgte durch das Programm VER_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Dipl.-Ing. D. Bosserhoff, Stand Februar 2013. Hier werden im Dienstleistungsbereich für normale Büros 30-40 m² Bruttogeschossfläche je Beschäftigten angenommen. Für die Berechnung wurde im Sinne einer auf der sicheren Seite liegenden Abschätzung der Wert von 30 m² gewählt. Es ist richtig, dass nach der BauNVO auch in Allgemeinen Wohngebieten gewerbliche Nutzungen zulässig sind. Diese dürfen jedoch nur einen untergeordneten Anteil der Flächen ausmachen und müssen mit der Wohnnutzung vereinbar sein, so dass diese im Verkehrsgutachten nicht eigens betrachtet werden. l) Dem Verkehrsgutachten liegt der städtebauliche Entwurf zugrunde, der auch die Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Dieser sieht neben der Errichtung von Wohngebäuden einen Bereich für die Ansiedlung von Büros und Dienstleistungsunternehmen sowie ein Bordinghouse und Gastronomie vor. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wurde von diesen Nutzungen ausgehend prognostiziert. Dabei stellt die Gastronomie die Nutzung mit der höchsten Verkehrserzeugung dar. Sie wurde sowohl für das Erdgeschoss des Bordinghouses (SO 1) als auch des Rundbaus (SO 3) angesetzt, so dass insofern von einer höheren Verkehrserzeugung als bei einer reinen Büronutzung ausgegangen wurde. Die Nutzung „Bordinghouse“ wurde nur für den den Teilbereich SO 1 des Sondergebietes angenommen, da sich die konkreten Planungen auf diesen Bereich beschränken. Würde im Teilbereich SO 3 die Ansiedlung eines weiteren – laut Bebauungsplan grundsätzlich zulässigen – Beherbergungsbetriebes angestrebt, so wäre dessen Nachbarschaftsverträglichkeit im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Mögliche zukünftige Entwicklungen im Bereich der Hochschule waren nicht Bestandteil der Untersuchung, da hierfür derzeit lediglich erste Überlegungen vorliegen, die keine Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens zulassen. m) Unter einem „autoarmen Quartier“ wird üblicherweise ein Wohngebiet verstanden, in dem weniger privater Pkw-Verkehr anfällt als in anderen Quartieren. Gekennzeichnet wird ein solches Quartier durch einen reduzierten Stellplatzschlüssel, i. d. R. zwischen 0,3 und 0,7 Stellplätze je Wohneinheit, sowie Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Eine rechtliche Verpflichtung zur Autofreiheit bzw. Reduzierung des Pkw-Verkehrs in einem bestimmten Maße besteht nicht. Vielmehr sollen Anreize für eine autoarme Nutzung gegeben werden. Die Vorteile eines „autoarmen Quartiers“ liegen in der geringeren Lärmbelastung und höheren Wohnqualität, mehr Sicherheit auf den Straßen und größeren Gestaltungsmöglichen im öffentlichen Raum. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 63 von 114 Im Bereich des Campus Quartiers soll entsprechend diesem Ansatz die Straße „Zum Schebbruch“ als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Zu 3) Das Verkehrsgutachten wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 895 Campus Quartier Lennershof erstellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung war noch kein Aufstellungsbeschluss für den angrenzenden Bebauungsplan Nr. 949 – Hochschule Bochum – gefasst worden. Unter diesem Aspekt konnten auch keine zukünftigen Entwicklungen in diesem Geltungsbereich berücksichtigt werden. Das Gutachten bezieht sich nur auf die Auswirkungen der geplanten Bebauung und stellt kein integriertes Konzept für den gesamten Hochschul- und Universitätsbereich dar. Es ist jedoch vorgesehen, das Thema Verkehr – auch mit Blick auf die Lennershofsiedlung – im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 949 eingehend zu behandeln. Neben dem Kfz-Verkehr („motorisierter Individualverkehr“ (MIV)) wird hierbei auch der Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr betrachtet. Darüber hinaus wird derzeit das „Integrierte Mobilitätskonzept Campus Bochum“ erarbeitet, in dem für den Bereich vom Gesundheitscampus über den Campus der Ruhr-Universität bis zur Hochschule Bochum und dessen Umgebung Maßnahmen zur Verbesserung der fließenden wie auch des ruhenden Verkehrs zusammengestellt werden. Themen sind hierbei u. a. auch das Parken und die Verkehrsabwicklung in der Lennershofsiedlung. Zu 4) Mit dem Bebauungsplan wird ausdrücklich nicht die Zielsetzung verfolgt, auf kurz- bis mittelfristige Entwicklungen zu reagieren wie z. B. den temporär erhöhten Bedarf an Kapazitäten für universitäre Einrichtungen oder Wohnraum für Studierende, die aus dem doppelten Abiturjahrgang resultieren. Vielmehr sollen mit dem Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Quartiers mit einem vielfältigen, zielgruppenspezifischen und nachhaltigen Wohnungsangebot sowie ergänzender Infrastruktur entsprechend der städtebaulichen Rahmenplanung aus dem Jahr 2011 sowie dem Masterplan Universität – Stadt geschaffen werden. Somit ist es Ziel der Planung, einen Beitrag dazu zu leisten, den sich vom Gesundheitscampus im Westen über die RuhrUniversität und die Hochschule Bochum bis hin zum Technologiequartier im Osten erstreckenden Bereich des sogenannten „Campus Bochum“ einschließlich seines Umfeldes im Sinne einer langfristig ausgelegten, nachhaltigen Strategie zu entwickeln. Hierbei geht es – auch angesichts des anhaltenden Verlustes industrieller Arbeitsplätze in Bochum – um die zukunftsgerichtete Fortentwicklung der Stadt Bochum als Hochschulstandort, zu der neben der Entwicklung der Hochschulen selbst auch die Entwicklung des Wohnstandortes Bochum für die Studierenden und Beschäftigten der Hochschulen zählt. So ist eines der wesentlichen Ziele des Masterplanes die stärkere räumliche und funktionale Integration der Ruhr-Universität in die Stadt. Hierzu sollen u. a. Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Freizeit im direkten Umfeld des Campus Bochum gesichert und gestärkt werden. Grundsätzlich unterliegen alle im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu berücksichtigenden Belange der Abwägung. Während einige der im Baugesetzbuch aufgeführten generellen Ziele im Rahmen der Planung umgesetzt werden können, müssen andere Ziele angesichts des Vorrangs anderer Belange zurückstehen. Dennoch wird unter der Maßgabe Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 64 von 114 der für den Bebauungsplan formulierten konkreten Zielsetzungen angestrebt, den generellen Zielen gerecht zu werden. Zu 5) Wie bereits in der Begründung zum Bebauungsplan in Kap. 4.2 dargelegt, liegt die Darstellungsschwelle des Regionalen Flächennutzungsplanes (RFNP) bei 5 ha. Dies bedeutet, dass Flächen mit einer geringeren Größe nicht gesondert dargestellt werden, auch wenn es sich bei deren Nutzung um eine andere Nutzung als derjenigen in ihrer Umgebung handelt. Mit einer Größe von rd. 4.400 m² liegt die Größe des geplanten Sondergebietes weit unterhalb der Darstellungsschwelle. Durch die Festsetzung eines kleinen Teils der Wohnbaufläche als Sondergebiet „Hochschul- und hochschulbezogene Nutzungen“ bleibt der Charakter der Baufläche (Funktion und Wertigkeit) insgesamt gewahrt. Durch entsprechende Festsetzung der in dem Sondergebiet zulässigen Nutzungen wird den Anforderungen des Immissionsschutzes entsprochen und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Genüge geleistet. Damit wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan bzw. aus dem Regionalen Flächennutzungsplan entwickelt sein. Für die Frage der Vereinbarkeit der Sondergebietsfestsetzung im Bebauungsplan mit der Darstellung einer Wohnbaufläche im RFNP ist es unerheblich, wie groß der Anteil des Sondergebietes an den Bauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist. Maßgeblich ist insofern vielmehr, wie groß ihr Anteil bezogen auf die im RFNP dargestellte Wohnbaufläche ist. Relevant ist in dieser Hinsicht, dass das Sondergebiet nicht so groß sein darf, dass die Darstellung einer Wohnbaufläche im RFNP nicht mehr gerechtfertigt wäre. Angesichts einer Größe der im RFNP dargestellten Wohnbaufläche von rd. 10 ha fällt das Sondergebiet mit seiner Größe von weniger als 0,5 ha nicht ins Gewicht. Die für das Sondergebiet festgesetzten Nutzungsmaße wie Grund- und Geschossflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhe sind für die Frage der Vereinbarkeit der Sondergebietsfestsetzung mit der Darstellung einer Wohnbaufläche im RFNP nicht relevant. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang, dass dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprochen wird. Relevant ist hier z. B. die Einhaltung der Abstandsflächen gegenüber der benachbarten Wohnbebauung und die Beschränkung der zulässigen Nutzungen auf ein für die Umgebung verträgliches Maß. Dies ist vorliegend der Fall. Die Festsetzung der Tiefe der Abstandsfläche auf das in Kerngebieten geltende Maß bezieht sich ausschließlich auf die Abstände zwischen den Gebäuden, die innerhalb der Sondergebiete SO 2 und SO 3 errichtet werden, d. h. jeweils zwischen den drei im SO 2 vorgesehenen Gebäuden sowie zwischen dem südlichen dieser drei Gebäude und dem im SO 3 geplanten Rundbau. Gegenüber der angrenzenden bestehenden und geplanten Wohnbebauung gilt die generell für Wohngebiete anzuwendende (größere) Tiefe der Abstandsflächen. Die nachbarrechtlichen Belange der Anwohner sind somit durch die Anwendung der für Kerngebiete geltenden Regelungen im Sondergebiet insofern nicht betroffen. Auch wenn die Geschossigkeit der Bebauung im Sondergebiet für die Frage der Vereinbarkeit der Wohnbauflächen-Darstellung im RFNP mit der Sondergebietsfestsetzung im Bebauungsplan nicht relevant ist, so sei der Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 65 von 114 Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die Zahl der Geschosse im Sondergebiet mit drei bis maximal vier Vollgeschossen nicht höher als in dem festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet ist. Sie beträgt im Bereich des wellenförmigen Baufeldes (SO 2) ebenso wie am südwestlichen und östlichen Rand des WA-Gebietes drei Vollgeschosse und bei den Baufeldern für das nördliche (SO 1) sowie das südliche Auftaktgebäude (SO 3) jeweils vier Vollgeschosse. Dabei sind in den Teilbereichen WA 1 bis WA 3 des Allgemeinen Wohngebietes und SO 3 des Sondergebietes oberhalb des dritten Vollgeschosses nur solche Geschosse zulässig, die gegenüber allen darunter liegenden Außenwänden des Gebäudes um mindestens 1,0 m zurückgesetzt sind. Das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet entspricht in vollem Umfang den Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Entgegen der Ansicht des Einwenders, dass in dem WA-Gebiet in unzulässiger Weise gewerbliche Nutzungen zugelassen würden, werden die entsprechend § 4 BauNVO zulässigen Nutzungen sogar eingeschränkt. Diese Einschränkung erfolgt dergestalt, dass zum einen der Versorgung des Gebietes dienende Läden sowie Schank- und Speisewirtschaften, die regulär in solchen Wohngebieten zulässig sind, ausgeschlossen werden, sowie zum anderen die gem. § 4 BauNVO in WA-Gebieten ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und Tankstellen als unzulässig festgesetzt werden. Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5. Zu 7) Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Die für die Dauer der Bauphase am Nordende der Straße „Zum Schebbruch“ vorgesehene Zufahrt zu der in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des Sondergebietes geplanten Tiefgarage wurde im Rahmen der Planaufstellung durchaus berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf die Umgebung betrachtet. Sowohl in verkehrlicher als auch in lärmtechnischer Hinsicht ist diese Lösung für einen begrenzten Zeitraum praktikabel. Eine dauerhafte Führung der Fahrzeuge von der Lennershofstraße über die Straße „Zum Schebbruch“ zu der Tiefgarage widerspräche jedoch dem planerischen Ziel, die Straße „Zum Schebbruch“ in eine Mischverkehrsfläche umzuwandeln, und wird daher auch von Seiten der Stadt Bochum abgelehnt. Hinsichtlich Regelungen des Verkehrs während der Bauphase: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 22. Zu 8) Siehe Antworten zu 1.1.5 Punkt 6 und Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4. Zu 9) Eines der wesentlichen Ziele des Masterplanes Universität – Stadt ist die stärkere räumliche und funktionale Integration der Ruhr-Universität in die Stadt. Hierzu sollen u. a. Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Freizeit im direkten Umfeld des Campus Bochum gesichert und gestärkt werden. In diesem Sinne soll in den beiden Auftaktgebäude, die in den Teilbereichen SO 1 und SO 3 des Sondergebietes vorgesehen sind, auch Gastronomie zulässig sein. Angedacht ist hier konkret die Ansiedlung einer Cafeteria in Ergänzung zu dem im Teilbereich SO 1 geplanten Boardinghouse. Ähnliches ist auch im Teilbereich SO 3 denkbar, wobei anzunehmen ist, dass sich derartige Einrichtungen nicht an beiden Standorten zugleich wirtschaftlich betreiben lassen, so dass tendenziell nur an einem der Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 66 von 114 beiden Standorte tatsächlich ein solcher Betrieb angesiedelt werden wird. Im Teilbereich SO 2 sollen Gastronomiebetriebe zwar im Sinne einer größeren Flexibilität ebenfalls realisierbar sein; da sie aber vor allem an den Anfangsund Endpunkten der Wegeverbindung untergebracht werden sollen, sind sie im Teilbereich SO 2 nur ausnahmsweise zulässig, d. h. im Rahmen einer Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist, dass den Anforderungen an den Immissionsschutz entsprochen wird und z. B. bei einem Bauantrag für einen Gastronomiebetrieb die Richtwerte der Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) für Allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Dies gilt auch für die Frage, ob Außengastronomie zugelassen werden kann oder nicht. Zu 10) Wie vorstehend unter Punkt 9 dargelegt gilt für alle Nutzungen, dass deren städtebauliche Verträglichkeit im Hinblick auf benachbarte sensiblere Nutzungen im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Dies betrifft sowohl den mit diesen Nutzungen verbundenen Kfz-Verkehr und Verkehrslärm als auch sonstige von ihnen ausgehende Auswirkungen wie z. B. die aus dem Betrieb technischer Anlagen resultierenden Immissionen. Davon abgesehen ist im Teilbereich SO 1 des Sondergebietes konkret die Ansiedlung eines Boardinghouses geplant, dass sich insofern deutlich von anderen Beherbergungsbetrieben unterscheidet, als dass die dort untergebrachten Gäste dort für einen begrenzten Zeitraum (z. B. mehrere Monate) wohnen und nicht nur für einige Tage dort übernachten. Damit ist auch mit einem anderen Verkehrsaufkommen zu rechnen als bei einem Hotel oder einer Pension, bei denen die Gäste wesentlich häufiger wechseln. Der Bedarf für ein Boardinghouse wurde von dem Eigentümer und Investor der im Plangebiet liegenden Grundstücke anhand der Auslastung vergleichbarer Einrichtungen in Bochum ermittelt. Eine etwaige geringe Auslastung bestehender Hotels oder Pensionen ist insofern nicht aussagekräftig. Generell kann davon ausgegangen werden, dass die Investition in eine entsprechende Baumaßnahme nur dann getätigt wird, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb angenommen werden kann. Zu 11) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8. Grundsätzlich ist bei den Aussagen zu den durch die Planung bedingten Verlusten an Gehölzen im Plangebiet zu berücksichtigen, dass es sich hierbei nicht durchweg um Bäume, sondern auch um Hecken, Gehölzstreifen bzw. Gebüsche handelt. Darüber hinaus ist in die Betrachtung mit einzubeziehen, dass nicht alle Gehölze eine derart hohe ökologische Wertigkeit aufweisen, dass sie unter die Baumschutzsatzung fallen. So wird rd. ein Viertel der Gehölze nicht durch die Baumschutzsatzung erfasst. Geschützt sind insofern 66 der 91 Gehölze. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Realisierung der geplanten Baumaßnahmen sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken wird. Daher ist vorgesehen, die Gehölze, die nicht erhalten werden können, entsprechend den unterschiedlichen Bauphasen erst nach und nach zu beseitigen. Auf diese Weise werden ggf. bereits in einem Teil des Plangebietes Neupflanzungen vorgenommen, während an anderen Stellen Gehölze noch einige Zeit stehen bleiben. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 67 von 114 Um eine dem städtebaulichen Anspruch entsprechende hohe Durchgrünung des neuen Quartiers und einen möglichst weit gehenden Ersatz der nicht zu erhaltenden Gehölze im Plangebiet selbst zu gewährleisten, werden im Bebauungsplan Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. So werden neben der Begrünung der oberirdischen Stellplätze durch Bäume und Hecken, Dachbegrünung u. ä. entsprechend dem Maßnahmenplan des Grünordnungsplanes Festsetzungen zur Anpflanzung und alternativen Erhaltung von Gehölzen getroffen. Durch die festgesetzten Pflanzmaßnahmen wird das Biotopwertdefizit erheblich verringert und beträgt im Ergebnis 18.746 Punkte. Damit weist das Plangebiet nach Umsetzung der Planung einen Biotopwert von 32.175 Punkten auf. Hinsichtlich der Pressemeldung der Sozialen Liste vom 31.07.2013 (WAZ) nach der im Jahr 2012 mehr geschützte Bäume gefällt als neu gepflanzt wurden, ist darüber hinaus auf Folgendes hinzuweisen: Eine Ersatzverpflichtung von 1:1 bei Bäumen entsprechend der Bochumer Baumschutzsatzung existiert nicht. Die Auflage zur Pflanzung eines Ersatzbaumes wird dem Bauherrn nur im Rahmen eines Bauvorhabens auferlegt. Bei den Ersatzbäumen handelt es sich um Bäume mit einem Stammumfang von 20 - 25 cm und i.d.R. einer Höhe von 3 - 4 Metern. Gibt es keine Möglichkeit zur Neupflanzung (z. B. keinen Platz), so greift das Ersatzgeld in Höhe von 1200 € je gefälltem Baum. Bei kranken Bäumen und Bäumen, die eine Gefahr darstellen (z. B. für die Verkehrssicherheit) besteht keine Verpflichtung zum Anpflanzen von Ersatzbäumen. Da Bäume Lebewesen sind und wachsen, benötigen sie einen entsprechenden Platz, sodass es im Rahmen der Grünflächenunterhaltung sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen erforderlich ist, diese „freizustellen“. Auch hier sieht die Baumschutzsatzung einen Befreiungstatbestand ohne Ersatzbaumverpflichtung vor. Zu 12) Die Möglichkeiten, architektonische Qualität über die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sicherzustellen, sind begrenzt. Zwar können bestimmte städtebauliche Qualitätsvorstellungen wie z. B. einheitliche Fluchtlinien, Traufoder Firsthöhen sowie die Dachform, die Art der Dacheindeckung oder auch das Material der Fassaden bei entsprechender städtebaulicher Rechtfertigung festgesetzt werden. Eine hochwertige Architektur kann damit jedoch nicht garantiert werden. So können auch in einem hinsichtlich der architektonischen Gestaltung eng gesetzten planungsrechtlichen Rahmen und mit hochwertigen Materialien durchaus wenig ansprechende Gebäude errichtet werden. Auch wenn es sich bei dem Neubau an der Ecke „Zum Schebbruch“ / „Im Westenfeld“ um ein Gebäude des Eigentümers und Investors der im Plangebiet liegenden Grundstücke handelt, so ist dies hinsichtlich Hochwertigkeit der architektonischen Gestaltung nicht als Referenzobjekt anzusehen. Angestrebt wird vielmehr eine Qualität der Bebauung, wie sie der Investor bei verschiedenen anderen Bauprojekten umgesetzt hat. Beispiele hierfür sind u. a. die kombinierte Wohn- und Pflegeeinrichtigung in BochumGerthe oder der Umbau und die Modernisierung im Grummer Karree, für die der Investor auch den Deutschen Bauherrenpreis 2011/2012 für Wohnprojekte in NRW erhalten hat. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 68 von 114 Ein bereits in anderen Städten beschrittener Weg ist es, stadtbedeutsame Bauprojekte durch einen aus Architekten, Stadt- und Landschaftsplanern u. ä. Fachleuten bestehenden Gestaltungsbeirat begleiten zu lassen. Mit der jüngst erfolgten Einrichtung des Gestaltungsbeirates der Stadt Bochum besteht nun auch hier ein entsprechendes Gremium, mit dem zu einer hohen städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Qualität von Bauvorhaben beigetragen werden kann. Ob das Projekt „Campus Quartier Lennershof“ (insgesamt oder einzelne Gebäude) Gegenstand der Beratungen des Gestaltungsbeirates werden, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden. Zu 13) Mit dem Bebauungsplan soll hochschulnaher Wohnraum für alle universitären Nutzergruppen geschaffen werden. Die Zielgruppe für die neuen Wohnungen umfasst somit neben den Studierenden auch die an den Hochschulen Beschäftigten einschließlich der Professorenschaft. Auch wenn der neu entstehende Wohnraum für einen – ggf. auch großen – Teil der Studierenden nicht erschwinglich wäre, würde dies den Zielaussagen nicht widersprechen, da es durchaus auch Studierende gibt, die Wohnraum im frei finanzierten Neubau nachfragen. Zu 14) Die artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde für das Campus Quartier vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 bis 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchgeführt. Dabei wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen das Augenmerk auf die besonders geschützten Arten und die streng geschützten Arten gerichtet. Die Arten entsprechen mit Ausnahme vieler häufiger Vogelarten den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) definierten planungsrelevanten Arten. So orientierte sich die Artenschutzprüfung an den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) vom 13.04.2010. Das heißt umgekehrt, dass z. B. die nicht planungsrelevanten, in NRW vorkommenden europäischen Vogelarten, erst gar nicht artenschutzrechtlich untersucht werden. „Die übrigen in in Nordrhein-Westfalen vorkommenden europäischen Arten, die nicht der Gruppe der planungsrelevanten Arten angehören, werden grundsätzlich nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen das Zugriffsverbot verstoßen wird“ (Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010). Ferner ist zu beachten, dass das Störungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG für die festgestellten planungsrelevanten Arten eine Erheblichkeitsschwelle vorsieht. Es gilt damit anders als das Tötungsverbot nicht individuenbezogen, sondern nur soweit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art durch die Störung verschlechtert. Bei den von den Einwendern angeführten Vogelarten wie z. B. Blaumeise, Kohlmeise, Amsel, Grünling, etc. handelt es sich um häufig vorkommende Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 69 von 114 Vogelarten, die nicht unter die „planungsrelevanten Arten“ einzuordnen sind. Lediglich die verschiedenen Spechte, der Gartenrotschwanz und die Nachtigall fallen unter diese Kategorie. Brutvorkommen sind jedoch innerhalb des Plangebietes auszuschließen. Da jedoch Brutplätze im Bereich der südlich und nördlich gelegenen Waldbereiche möglich sind, können diese Arten als Nahrungsgäste innerhalb des Untersuchungsraumes vorkommen. Die Beobachtungen der Einwender deuten darauf hin. Da das Areal des Campus Quartiers kein essenzielles Nahrungshabitat darstellt und in der näheren Umgebung ausreichend ähnliche und auch besser geeignete Strukturen vorhanden sind, hat das Planungsvorhaben keine Beeinträchtigungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Folge. Die Vorgaben des § 39 BNatSchG zum Schutz der Brutvögel sind selbstverständlich einzuhalten. Zu 15) Die Festsetzung der einzuhaltenden lichten Höhe von Auskragungen, die aus dem Teilbereich SO 1 des Sondergebietes in den Bereich der öffentlichen Straßenverkehrsfläche hinein reichen, wurde mit allen relevanten Stellen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit den Stadtwerken Bochum abgestimmt. Grundsätzlich ist hierbei zu berücksichtigen, dass bei dem Bereich, in den sich die Auskragungen erstrecken dürfen, nicht um die Fahrbahn der Straße handelt, sondern den Fußweg, so dass keine Kollisionsgefahr mit Kraftfahrzeugen besteht. Die gewählte Höhe von 2,25 m stellt darüber hinaus sicher, dass auch Radfahrer unter einer solchen Auskragung hindurchfahren können. Ferner ist durch die Festsetzung gewährleistet, dass die Auskragung sich nur über maximal vier Frontmeter erstrecken darf, so dass hierdurch keine Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität auf der Verkehrsfläche zu erwarten ist. Zu 16) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 4. Anders als an anderen Sondergebiets-Standorten wie etwa dem Areal „Seven Stones“ an der Ecke Universitätsstraße / Nordhausen-Ring oder der Fläche Wasserstraße / Paulstraße ist im Campus Quartier nicht die Planung eines klassischen Büroparks vorgesehen, sondern wird hier angesichts der engen räumlichen Nähe zur Ruhr-Universität sowie zur Hochschule Bochum ausdrücklich die Unterbringung von Einrichtungen dieser Hochschulen angestrebt. Dies schließt nicht aus, dass auch in den beiden v. g. Büroparks Hochschulnutzungen untergebracht werden bzw. werden können. Im Lennershof ist dies dagegen nicht nur eine Möglichkeit sondern erklärtes Ziel der Stadt Bochum. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Bochum eine langfristig angelegte Flächenvorsorge betreibt. Daher werden durchaus auch Flächen entwickelt, wenn kein akuter Bedarf vorhanden ist, mit diesem aber zukünftig zu rechnen ist. Nur so kann in Anbetracht der sich in der Regel über mehrere Jahre erstreckenden Verfahren zur Schaffung von Baurecht sichergestellt werden, dass dann, wenn Flächen konkret nachgefragt werden, auch entsprechend nutzbare Flächen zur Verfügung stehen. Zu 17) Der Entschluss, die Altbestände in einer geordneten Form zurückzubauen und die Flächen zukunftsfähig mit Gebäuden für einen Mix aus Wohnen und Arbeiten zu entwickeln, beruht auf einer Unternehmensentscheidung der EignerGesellschaft und deren Gremien, die diese Entscheidung nach sorgfältiger Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 70 von 114 Abwägung unter wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten getroffen haben. Die temporär angelegte Zwischennutzung der Gebäude an der Lennershofstraße resultiert aus dem extrem dringlichen Bedarf nach Zwischenunterbringung der benachbarten Hochschulen im Zusammenhang mit den dort laufenden Um- und Neubauaktivitäten. Die Umnutzung der Gebäude war wirtschaftlich nur möglich, weil die Nutzer selbst einen großen Teil der Investitionen direkt und indirekt getragen haben. Dieses Modell lässt sich auf die übrigen Gebäude und die damit verbundenen Anforderungen jedoch nicht übertragen. Zu 18) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Freiflächen und Grünstrukturen im Zentrum des Plangebietes, die aus Sicht der Anwohnerschaft einen Großteil der heutigen städtebaulichen Qualität der Lennershofsiedlung ausmachen, nicht um öffentliche Flächen handelt, sondern um die Flächen der Eigentümerin der im Plangebiet befindlichen Baugrundstücke. Ein Anspruch auf die Beibehaltung des heutigen Zustandes der Fläche besteht insofern nicht. Zu 19) Die hinsichtlich des Verkehrsgutachtens vorgebrachten Kritikpunkte wurden geprüft. Ein Überarbeitung des Schallgutachtens ergibt sich hieraus nicht. Zu 20) Die Zulassung von Laubengängen außerhalb der Baugrenzen bezieht sich auf den Bereich der beiden nordöstlichen Baufenster des Teilbereichs WA 1 und des nordöstlichen Baufensters des Teilbereichs WA 2. Dort sind Gebäude geplant, die über Laubengänge erschlossen werden sollen, die ein Stück weit von der Fassade abgerückt sind. Um die Errichtung dieser Laubengänge zu ermöglichen, die Baufenster jedoch nicht übermäßig groß zu dimensionieren wird festgesetzt, dass die Baugrenzen dort an den nicht zu öffentlichen Verkehrsflächen ausgerichteten Längsseiten durch Laubengänge überschritten werden dürfen. Das Maß der zulässigen Überschreitung wird so festgesetzt, dass einerseits eine hinreichend große Flexibilität für die konkrete bauliche Ausgestaltung der Laubengänge besteht, andererseits aber eine zu große Massivität dieser Gebäudeteile vermieden wird. Durch die durch Baugrenzen definierten Baufenster werden die Flächen festgelegt, in denen Gebäude und ähnliche bauliche Anlagen errichtet werden dürfen, d. h. deren Standort auf dem Baugrundstück. Der Grad der möglichen Versiegelung eines Grundstücks wird dagegen durch die Grundflächenflächenzahl (GRZ) und der Grad von dessen baulicher Ausnutzung bzw. Dichte durch die Geschossflächenflächenzahl (GFZ) oder auch die Grundflächenflächenzahl in Kombination mit der Festsetzung der Zahl der zulässigen Geschosse oder der Gebäudehöhe bestimmt. Die Laubengänge sind bei der Berechnung der GFZ mitzurechnen, so dass sich die bauliche Dichte durch deren Zulassung außerhalb der Baugrenzen nicht erhöht. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 71 von 114 Zu 21) Dass die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) anhand der Obergrenzen von § 17 BauNVO erfolgt, ist durchaus üblich und rechtlich nicht zu beanstanden. Mit der Festsetzung des für die Unterbringung von hochschulsowie hochschulbezogenen Nutzungen vorgesehenen Bereichs als dementsprechendes Sondergebiet sind auch die für diesen Baugebietstyp geltenden Nutzungsmaße des § 17 BauNVO heranziehbar. Für die Teilbereiche SO 2 und SO 3 des Sondergebietes wird aus städtebaulichen Gründen festgesetzt, dass die hierfür ansonsten geltende GRZ von 0,8 durch die Grundfläche der Tiefgarage einschließlich ihrer Einund Ausfahrten bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass der Versiegelungsgrad gegenüber dem regulären Höchstwert geringfügig erhöht werden darf. Die Überschreitung ist erforderlich, um einerseits die städtebauliche Konzeption umsetzen zu können, die aus dem im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahren hervorgegangen ist, und andererseits dem Grundstückseigentümer und Investor die Möglichkeit zu eröffnen, eine wirtschaftlich tragfähige Bebauung im Plangebiet zu realisieren. Um die Fläche entsprechend der städtebaulichen Konzeption wirtschaftlich entwickeln und die angestrebten Nutzungen im Plangebiet unterbringen zu können, ist es erforderlich, die Bebauung - insbesondere in dem Bereich, in dem universitäre und hochschulaffine Einrichtungen sowie Büro- und Dienstleistungsnutzungen u. ä. angesiedelt werden sollen, - stärker zu verdichten und für einen Großteil der Stellplätze eine Tiefgarage zu errichten. Da diese Verdichtung aber nicht zu Lasten des dem Wohnen vorbehaltenen Teils des Plangebietes erfolgen soll, wird die starke Verdichtung auf das Sondergebiet beschränkt. Die Kombination dieser Anforderungen führt jedoch dazu, dass die Obergrenze der BauNVO für die GRZ von 0,8 nicht eingehalten werden kann. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass die Überschreitung lediglich durch die geplante Tiefgarage erfolgt, nicht aber durch die Gebäude (einschließlich Terrassen etc.) selbst. Zudem grenzt das Sondergebiet westlich unmittelbar an die geplante Wegeverbindung mit ihren Grünflächen, so dass die bauliche Verdichtung in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des Sondergebietes durch die Freiflächen der öffentlichen Wege- und Grünflächen ausgeglichen wird. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Die Bedürfnisse des Verkehrs werden ebenfalls befriedigt, da die Tiefgarage, durch deren Anlage die Überschreitung der Obergrenze der BauNVO für die GRZ hervor gerufen wird, gerade für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs vorgesehen ist. Sonstige öffentliche Belange stehen der Überschreitung ebenfalls nicht entgegen. Ferner ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Überschreitung der Obergrenze der BauNVO für die GRZ vor allem auch dadurch entsteht, dass ein nicht geringer Teil der bisher im Eigentum des Investors stehenden Grundstücksflächen als öffentliche Wege- und Grünfläche an die Stadt Bochum übertragen wird. Dadurch verkleinert sich die Grundstückfläche, die der Berechnung der GRZ zugrunde zu legen ist erheblich. Ohne diese Verkleinerung würde die Obergrenze der BauNVO für die GRZ problemlos eingehalten. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 72 von 114 Zu 22) Im Rahmen der Baugenehmigung müssen vom Bauherrn entsprechend dem tatsächlichen Bedarf Stellplätze auf den privaten Grundstücken nachgewiesen werden. Insofern obliegt es dem Bauherrn, der Baugenehmigungsbehörde plausibel darzulegen, wie hoch der Stellplatzbedarf ist bzw. wie sichergestellt wird, dass das Ziel, ein autoarmes Quartier zu realisieren, erreicht werden kann. Dies kann beispielsweise über eine Verpflichtungserklärung erfolgen, mit der sich der Bauherr und Vermieter gegenüber der Stadt Bochum dazu verplichtet, den Stellplatzbedarf dauerhaft auf ein bestimmtes Maß zu reduzieren. Hierfür können z. B. wiederum Verpflichtungserklärungen der Mieterinnen und Mieter herangezogen werden, die sich dazu verpflichten, für die Dauer des Mietverhältnisses auf ein Auto zu verzichten. Zu 23) Die von Norden nach Süden durch das Plangebiet verlaufende neue Wegeverbindung ist als Fuß- und Radweg geplant. Dieser übernimmt neben der Verbindungsfunktion zwischen der Haltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 und dem ID-Gebäude der Ruhr-Universität Bochum auch Erschließungsfunktionen für die angrenzenden Gebäude der geplanten Bebauung. Die Erschließungsfunktionen beziehen sich dabei jedoch in erster Linie auf die Zugänglichkeit für Fußgänger und Radfahrer. Lediglich in in besonderen Fällen soll der Weg auch mit Kfz befahren werden dürfen, so z. B. durch Rettungsfahrzeuge oder Möbelwagen. Als reguläre Zufahrt für Kfz für die angrenzenden Gebäude ist der Weg nicht vorgesehen, so dass hier insofern auch keine Gefährdung von Fußgängern durch Kfz-Verkehr zu befürchten ist. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schaffung einer neuen Wegeverbindung von der Haltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 zum ID-Gebäude der Ruhr-Universität seit dem Beginn der Planungen für das Stadtumbaugebiet ein wesentlicher Bestandteil des städetbaulichen Konzeptes ist. Sie war daher bereits eine der Planungsvorgaben für den städtebaulich-architektonischen Wettbewerb im Jahre 2007 und stellt auch weiterhin einen wichtigen Baustein der städetbaulichen Konzeption dar. U. a. um jedoch Beeinträchtigungen der benachbarten Wohngrundstücke – insbesondere deren Gärten – durch den Fuß- und Radfahrerverkehr auf der Wegeverbindung zu vermeiden, sind Pflanzmaßnahmen in Form von Baumpflanzungen entlang der östlichen Grenze der öffentlichen Grünfläche vorgesehen, durch die eine gewisse Abschirmung erfolgen soll. Denkbar ist ferner auch die Abschirmung der Gärten durch einen kleinen bepflanzten Wall. Zu 24) Zur Verschattung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8. Die Untersuchung der Verschattungssituation hat zusammen mit dem Bebauungsplan und den sonstigen Gutachten gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen. Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 25) Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen nur in dem dafür zeichnerisch festgesetzten Bereich zulässig sind, der sich im Süden des Plangebietes befindet. Da die Bestandsbebauung jedoch sukzessive von Norden nach Süden abgerissen und anschließend die Neubebauung errichtet werden soll, ist es für die Zeit der Bauphase der Gebäude in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des Sondergebietes erforderlich, zunächst eine provisorische Ein- und Ausfahrt zu der Tiefgarage Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 73 von 114 im nördlichen Bereich des Teilgebietes SO 2 anzulegen. Diese westlich des dortigen Baufensters geplante Zufahrt soll nach Errichtung der endgültigen Ein- und Ausfahrt zurückgebaut werden. Um den geplanten Bauablauf zu ermöglichen, wird zugelassen, dass provisorische Ein- und Ausfahrten von Tiefgaragen während der Bauphase auch an anderer als der im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzten Stelle zugelassen werden können. Sowohl die provisorische als auch die dauerhafte Tiefgarageneinfahrt sind so geplant, dass von den dort ein- und ausfahrenden Kfz eine möglichst geringe Blendwirkung gegenüber den jeweils benachbarten – insbesondere den auf der jeweils gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen – Wohngebäuden ausgehen. Dementsprechend sind die Ein- und Ausfahrten versetzt zu den ihnen gegenüberliegenden Gebäuden angeordnet. Die mit den ein- und ausfahrenden Kfz verbundenen Schallimmissionen wurden entsprechend den Vorgaben der hierfür geltenden Technischen Anleitung Lärm (TA Lärm) für beide Ein- und Ausfahrten (d. h. die provisorische wie auch die dauerhafte) untersucht. Es wurde nachgewiesen, dass an den maßgeblichen Wohngebäuden die einschlägigen Richtwerte für Allgemeine Wohngebiete sowohl tags als auch nachts eingehalten werden. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Einhaltung der maßgebenden Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der vorhandenen und geplanten Bebauung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch ein Lärmgutachten auf Basis der TA Lärm nachzuweisen ist. Erfahrungsgemäß sind die Abgasemissionen der in eine Tiefgarage ein- und ausfahrenden Kfz nicht so groß, dass sie zu einer Geruchsbelästigung der benachbarten Nutzungen führen würden. Dies gilt insbesondere bei einer Tiefgarage in der vorliegenden Größenordnung. Selbst wenn jedoch in dem unmittelbaren Ein- und Ausfahrtsbereich Abgaskonzentrationen auftreten würden, die so hoch wären, dass sie dort als Geruchsbelästigung wahrgenommen werden könnten, wäre dies nur wenige Meter weiter aufgrund der Verdünnung mit der frischen Luft der Umgebung nicht mehr gegeben, so bereits in den unmittelbar angrenzenden Gärten keine Geruchsbelästigung mehr wahrnehmbar wäre. Zu 26) Der Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans ist keineswegs durch ein ungültiges Verfahren zustande gekommen. Die Ratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat der Eigentümerin der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke angehören, sind als Vertreter bzw. auf Vorschlag der Stadt Bochum Mitglied dieses Gremiums und haben daher aufgrund ihrer Treuepflicht gem. § 32 GO NRW ausschließlich das Interesse der entsendenden Gemeinde zu vertreten. In diesen Fällen gilt das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nicht. Dies ergibt sich eindeutig aus § 31 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz GO NRW. Die Gefahr eines Interessenkonfliktes bestand daher erkennbar nicht. Selbst wenn jedoch ein Mitwirkungsverbot für die betreffenden Ratsmitglieder bestanden hätte (was hier aber, wie zuvor ausgeführt, nicht der Fall ist), wäre die dann bestehende Befangenheit unerheblich gewesen, da sie vorliegend für das Ergebnis nicht entscheidend war, denn die Mehrheitsentscheidung des Beschlussgremiums wäre auch ohne die Stimmen der betreffenden Ratsmitglieder in gleicher Weise getroffen worden. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 74 von 114 Frau Oberbürgermeisterin Dr. Scholz war (nach dem Ruhestand von Herrn Stadtdirektor Aschenbrenner) als zuständige Dezernentin für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften in der Sitzung, in der der Auslegungsbeschluss gefasst wurde, anwesend, hatte aber in ihrer Eigenschaft als Vertreterin der Verwaltung kein Stimmrecht und hat dementsprechend auch nicht an der Abstimmung teilgenommen. Die Weiterleitung eines gemeinsamen Positionspapiers des vom Eigentümer der im Plangebiet liegenden Gebäude und Grundstücke sowie des Baudezernates an die Mitglieder des zuständigen Ratsausschusses durch die Oberbürgermeisterin diente der Information der Ausschussmitglieder über den Stand und die Zielsetzung des Projektes aus Sicht der Stadt Bochum wie auch aus dem Blickwinkel des Grundstückseigentümers und Investors. Eine unzulässige Beeinflussung der Ausschussmitglieder liegt damit aus Sicht der Stadt Bochum nicht vor. Zu 27) Siehe Antwort zu Punkt 4. Die Vereinbarkeit der vorliegenden Planung für das Campus-Quartier Lennershof mit den Anforderungen des Stadtumbaus West wurde anlässlich einer Bürger-Eingabe durch das zuständige Landesministerium geprüft und bestätigt. So wurde nochmals dargestellt, dass in dem Stadtumbaugebiet erhebliche städtebauliche Funktionsverluste in Form eines Überangebotes an nicht zukunftsfähigen Wohnungsbeständen der 1950er Jahre im Bereich von Lennershofstraße und „Zum Schebbruch“ gegeben sind, die sich in einem im Verhältnis zum übrigen Teil der Siedlung großen Anteil leer stehender Wohngebäude zeigen. Mit dem Rückbau der Bestände wird – auch mit Bezug auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation in Querenburg eine Konzentration schlichtest ausgestatteter und nicht sanierungsfähiger Wohnungen und deren einseitige Belegung vermieden. Neben ihrer Rücknahme vom Wohnungsmarkt und der Vermeidung negativer Ausstrahleffekte auf das Quartier richten sich die Maßnahmen des Stadtumbaus auch auf gestalterische und funktionale Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Aufwertung von Fußwegen, Wegebeziehungen und öffentlichen Freiflächen im Lennershof. Die Investitionen zum geplanten Campus Quartier werden durch Maßnahmen des Stadtumbaus in einzelnen Bereichen vorbereitet, sind selbst jedoch nicht Gegenstand der Förderung. Zu 28) Die bisher in der Lennershofsiedlung erteilten Baugenehmigungen wurden auf der Grundlage des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt, da es sich hier um einen sogenannten „unbeplanten Innenbereich“ handelt, d. h. ein Gebiet, für das (derzeit noch) kein Bebauungsplan vorliegt. Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder einer Nutzung bemisst sich in diesen Fällen daran, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Entspricht die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung – wie z. B. Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet -, so beurteilt sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es in dem jeweiligen Baugebiet zulässig wäre. Den in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen lag eine Einstufung der Umgebung als Allgemeines Wohngebiet zugrunde. Es wurde jeweils Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 75 von 114 festgestellt, dass sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Dies gilt sowohl für die Fahrschule als auch für das Gebäude „Zum Schebbruch“ 5 und 5 a. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) können in einem Allgemeinen Wohngebiet sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden. Von dieser Regelung wurde bei der Erteilung der Baugenehmigung für die Fahrschule Gebrauch gemacht. Grundsätzlich ist hierbei zu berücksichtigen, dass das Gebäude, in dem heute die Fahrschule untergebracht ist, bereits 1955 als Wohn- und Geschäftshaus genehmigt worden ist und dort seitdem wechselnde gewerbliche Nutzungen untergebracht waren. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 895 in einem förmlichen Verfahren neues Baurecht für den Geltungsbreich dieses Planes geschaffen wird und dass in einem solchen Verfahren auch Baurechte für Nutzungen oder Nutzungsmaße begründet werden können, die dort bisher aufgrund des bestehenden Baurechts nicht zulässig waren. Zu 29) Zum Verkehrsaufkommen: Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7. Hinsichtlich der Nicht-Einhaltung von Tempo 30 und Verkehrsberuhigung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7. Zu Spielmöglichkeiten: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5. Zu 30) Hinsichtlich der neuen Wegeverbindung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 23. Zu 31) Zur Verschattung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8. Zu 32) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 22. Zu 33) Zum Verkehrsaufkommen und Stellplätzen: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6. Zu 34) Die im Plangebiet vorgesehene Bebauung wird sicherlich auch an den zu der jeweiligen bestehenden Nachbarbebauung hin orientierten Fassaden Fenster aufweisen. Was die östlich des Sondergebietes liegenden vorhandenen Wohngebäude bzw. deren Gärten anbelangt, so ist geplant, diese durch Baumpflanzungen u. ä. im Bereich der neuen öffentlichen Grünfläche gegenüber dem Sondergebiet und der neuen Fuß- und Radwegeverbindung abzuschirmen. Zu 35) Zum Thema Gastronomie: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3, 1.1.6 Punkt 3 und 2.1.2 Punkt 9. Zu 36) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 9. Zu 37) Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Hinsichtlich der Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 76 von 114 2.1.3 Stellungnahme 35 – 36, 12.09.2013 Als vom o. g. Bebauungsplan betroffener Bürger erhebe ich folgende Einwendungen aufgrund von Planungsmängeln und Verfahrensfehlern, sowie aus Sorge um das Gemeinwohl, wobei die Reihenfolge der Einwendungen keine Wichtung oder Wertung darstellt. Die Einwendungen basieren auf den aktuell ausgelegten und den im Ratsinformationssystem zum heutigen Tag einsehbaren Unterlagen. 1) Der Bebauungsplan berücksichtigt in unzureichendem Maße die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Lennershofsiedlung, in der die Baufläche liegt. Es wird kein Ausgleich zwischen den Interessen der VBW und denen der Anwohner hergestellt. Der Plan spiegelt einseitig die Interessen der VBW wieder, die für Büroräume in Kombination mit Laboren eine deutlich höhere Miete als für Wohnungen verlangen kann. 2) Der Kahlschlag von bis zu 90 % der vorhandenen Bäume und Gehölze führt zu einer massiven negativen Ortsbildveränderung und einer verminderten Lebensqualität für den gesamten Lennershof. Der alte Baumbestand ist für die Lennershofsiedlung prägend. Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen können hierfür keinen Ausgleich schaffen. 3) Die Erlaubnis Büros, Schulungen, Labore und Hotelgewerbe mitten im Lennershof anzusiedeln verändert den Siedlungscharakter massiv. Der Lennershof ist ein gewachsenes Wohngebiet und soll es auch bleiben. Die Gewerbeansiedlung ist damit unverträglich. U. a. führt die zu erwartende Zunahme durch den Verkehr zu einer Veränderung, die den Anwohnern nicht zumutbar ist - insbesondere durch die größtenteils von außerhalb kommenden Angestellten sowie durch den Lieferverkehr. 4) Die Verkehrszunahme gefährdet besonders Senioren und Kinder, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bereits jetzt fahren viele Fahrzeuge schneller als die erlaubten 30km/h. Die "Bürgersteige" (eigentlich Schrammborde) sind an vielen Stellen weniger als 80 cm breit (Bahrenbergstr., Uhlenbrinkstr., „Im Westenfeld“). Einander entgegenkommende Fußgänger - auch Kinder müssen an diesen Stellen auf die Straße ausweichen. Die Straßen sind so eng, dass breitere Autos und Lieferfahrzeuge teilweise über die Bürgersteige fahren. Die Zunahme des Verkehrs stellt hier also eine wesentlich höhere Gefährdung dar als bei Gebieten mit gut ausgebauten Bürgersteigen und breiten Straßen. Insgesamt sind derartige Besonderheiten und Gefährdungssituationen im Lennershof nicht aufgenommen und in ihren Auswirkungen berücksichtigt worden. Dazu kommt, dass bereits jetzt die Gehwege durch Studierende von FH und Universität, Besucher des Lehramtseminars und Handwerker der UniBaustellen tagsüber rücksichtslos zugeparkt werden. Selbst das im Planungsverfahren erstellte Verkehrsgutachten kommt letztlich zu dem Schluss, dass es de facto schon jetzt kein Verkehrskonzept gibt, das die Situation verbessert. Eine zusätzliche Bebauung im geplanten Umfang wird sie hingegen deutlich verschlimmern. Dies ist nicht hinnehmbar. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 77 von 114 5) Im Lennershof leben viele Familien mit Kindern (Stand 2010: ca. 170 Kinder). Die Bebauungsplanung nimmt den Kindern im Lennershof eine wichtige Fläche für Spiel- und Freizeit. Die neue kleine Spielplatzfläche stellt für die Kinder im Lennershof keinen Ersatz dar. 6) Im Bebauungsplan wird kein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung vorgegeben. Bereits seit mehreren Jahren sind die Anwohner von Baulärm, Schmutz und LKW Durchfahrten für Baumaßnahmen an der Ruhr Universität betroffen. Den Anwohnern ist das nicht zumutbar. Dazu kommen die geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum. Eine weitere Bauerlaubnis ohne enge zeitliche Begrenzung ist nicht zumutbar. 7) Die Straße „Im Westenfeld“ ist von Haus Nr. 1 bis zur Einmündung der Bahrenbergstraße nur in Richtung Norden befahrbar und in südlicher Richtung ist die Einfahrt verboten. Obwohl diese Straße extrem schmal ist und die Einfahrt nur für Anlieger zugelassen ist, wird die Straße „Im Westenfeld“ bereits heute widerrechtlich von vielen Autofahrern aus Richtung FH/Uni kommend als Abkürzung in Richtung Uni-Center genutzt. Die Planung der Ein- und Ausfahrt der zentralen Tiefgarage und der zu erwartende Verkehr wechselnder Besucher und Mitarbeiter zum geplanten Boardinghaus lassen erwarten, dass der Verkehrsstrom ein unerträgliches Ausmaß erreichen wird. Eine besondere Brisanz ergibt sich dadurch, dass die Straße „Im Westenfeld“ von Studierenden der FH als Fußweg von und zu der U-Bahn-Haltestelle im Lennershof genutzt wird, ebenso von Eltern und Kindern auf dem Weg von und zu der Akafö-Kita ggü. der FH (hier gehen z. T. schon Kinder im KiTa-Alter alleine nach Hause!). Durch den zunehmenden Verkehr in Verbindung mit der unter Pkt. 4 geschilderten Parksituation, wird sich die Unfallgefahr allgemein und besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen extrem erhöhen. Dieser Aspekt wird im BP nicht ausreichend berücksichtigt. Hier ist m. E. zu prüfen, ob die Straße „Im Westenfeld“ z. B. durch herausnehmbare Pfosten zwischen der Häusergruppe Nr. ga-gd und Haus Nr. 11 (an der nördlichen Grenze des vorhandenen Parkplatzes) für den Durchgangsverkehr gesperrt werden kann. 8) Meines Wissens haben beim Auslegungsbeschluss im Rat der Stadt Bochum Ratsmitglieder mit abgestimmt, die sich eigentlich aufgrund ihrer Befangenheit durch gleichzeitige Mandate/Ämter bei Unternehmen, die ein Interesse an der Umsetzung des Bebauungsplanes in seiner jetzigen Form haben, hätten enthalten müssen. Ich bitte Sie um Prüfung und Mitteilung, welche Ratsmitglieder beim Auslegungsbeschluss mit abgestimmt haben, die unmittelbar oder mittelbar Ämter und/oder Mandate bei Firmen und/oder Institutionen bekleiden, die hinsichtlich des Bebauungsplanes Interessen haben (z. B. die VBW und deren größere Anteilseigner). 9) Die fehlende zeitliche Begrenzung der Baumaßnahmen ist eine Zumutung für die Anwohner, die dadurch vermutlich über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren (im Moderationsverfahren geäußerte Zeitspanne seitens der Planer) in einer Dauerbaustelle leben werden und bisher schon durch die Um- und Neubauten in der Siedlung, den Bau von Lehramtsseminar, ID-Gebäude und die Renovierung der BlueBox über Gebühr durch Baustellen belastet wurden. 10) Durch die Verschärfung der Verkehrssituation, die Verschlechterung der Lebensqualität durch mehr Lärm und den Kahlschlag im Grünbewuchs, sowie Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 78 von 114 die dauerhafte Baustellensituation werden die Immobilienwerte der Anwohner nachhaltig gemindert. 11) Die getroffene Grundannahme, dass die Bestandsbebauung nicht sanierungswürdig und -fähig ist, stimmt nicht. Bei den grundrissgleichen Bauten zwischen Bahrenberg und Uhlenbrinkstraße hat die VBW erfolgreich bewiesen, dass die Sanierung sehr wohl machbar und sinnvoll ist. 12) Die geplante Bebauung zielt offensichtlich auf maximalen Mietflächenertrag je m² Baugrund und passt in keiner Weise in den bisherigen Siedlungscharakter. Der Bebauungsplan nimmt in dieser Hinsicht keine ausreichende Rücksicht auf die bestehende Bebauung. 13) Die Situation für die vielen in der Lennershofsiedlung lebenden Kinder wird durch die Vernichtung von Freispielflächen und die Verschärfung der Verkehrssituation unzumutbar verschlechtert. 14) Die Ausweisung des BP-Gebietes als "autoarmes Gebiet" mit einer reduzierten Zahl vorzuhaltender Stellplätze geht an der Realität vorbei. Die Annahmen zur An- und Abreise der neuen Anwohner mit ÖPNV, Fahrrad und zu Fuß, sowie die Annahmen zur zu erwartenden zusätzlichen Fahrzeugzahl sind Wunschdenken und rein spekulativ. Die Realität dürfte deutlich anders aussehen als ein Bedarf von 0,7 Stellplätzen je Wohneinheit. 15) Die geplante Ansiedlung von Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe ist m. E. nicht erforderlich und bringt zusätzliche Belastungen durch Lärm- und Geruchsemissionen mit sich, die im BP nicht ausreichend berücksichtigt sind. Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8. Zu 3) Hinsichtlich der Zielsetzung des Bebauungsplanes: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1. Zur Zulassung von Gastronomie: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3, 1.1.6 Punkt 3 sowie 2.1.2 Punkt 4 und 9. Zur Zulassung von Beherbergungsbetrieben: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10. Zum Thema Verkehr: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6. Zu 4) Zum Verkehrsaufkommen: Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7. Hinsichtlich der Nicht-Einhaltung von Tempo 30 und Verkehrsberuhigung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7. Zur Frage des Parkens: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Zu 5) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6 und 2.1.1 Punkt 5. Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 79 von 114 Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.8 Punkt 7. Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 26. Zu 9) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Zu 10) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 11) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17. Zu 12) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1. Zu 13) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5. Zu 14) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 22. Zu 15) Hinsichtlich der Zulassung von Beherbergungsbetrieben: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10. Zur Frage der Zulassung von Gastronomie: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3, 1.1.6 Punkt 3 sowie 2.1.2 Punkt 4 und 9. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.4 Stellungnahme 37, ohne Datum Hiermit erhebe ich erhebe als betroffener Anwohner und Bürger der Stadt Bochum aufgrund eigener Betroffenheit und Sorge um das Gemeinwohl folgende Einwendungen wegen Planungsmängeln, Verfahrensfehlern bzw. fehlerhafter Abwägungen: Als direkte Anwohnerin des geplanten Gebiets, bin ich nach anfänglicher Freude über die Neugestaltung nun sehr besorgt, dass sich bei Umsetzung Ihres Planes, die Atmosphäre unserer Siedlung massiv verschlechtert. Sie entwickeln unseren Stadtteil und ich befürchte, dass Sie damit den Lebensbedürfnissen von jetzigen und künftigen Anwohnern nicht gerecht werden. Sie sprechen von städtebaulicher Entwicklung, der nach vorliegendem Plan, wohl keinen Raum für bestmögliche Lebensentfaltung hat. Es entsteht ein weiterer Stadtteil, in dem vorhandene Grünflächen einfach zubetoniert werden. Diese Pläne wirken fern von jedem Wohlgefühl und haben mit einem "Gefühl von zu Hause" nichts zu tun. Nach meinen Beobachtungen, als direkte Anwohnerin, ist mit vorliegendem Plan die Zukunftsfähigkeit bzw. Nachhaltigkeit nicht gegeben. Begründung: 1) Die enge und hohe Bebauung ist hässlich und wird lediglich von fluktuierenden Anwohnern genutzt werden, die sich weder mit der Siedlung noch mit dem Stadtteil identifizieren sollten. 2) Es werden weiterhin keine Universitätsangestellten in die Siedlung ziehen. Wir haben uns wegen des kurzen Arbeitsweges bewusst zur Uninähe entschieden und fühlen uns wohl. Eine homogene Bebauung wie in der Hustadt, dem UniCenter und künftig im Campusquartier wird wohl weiterhin die Universitätsangestellten fernhalten. Es gibt kein Konzept, dass die Auswirkung der Baupläne Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 80 von 114 durch die RUB und die Hochschule Bochum für die Lennershofsiedlung berücksichtigt. 3) Persönlich wird unsere Wohnung durch die hohen Bauten verschatten. Dies verschlechtert unsere Lebensbedingungen und mindert den Wert unserer Immobilie. 4) Der Bedarf für "ergänzende Infrastruktur" wie diverse Läden ist nicht gegeben. Das Ladenlokal in unserem Haus steht (bis auf kurzzeitige Vermietungen) nunmehr seit 8 Jahren leer. Ich befürchte die gleichen Zustände, wie heute auf dem Brunnenplatz. Die VBW findet schlichtweg keine Mieter für das Ladenlokal. Wo sollen denn also die Nutzer für die geplanten Büroräume auf einmal herkommen? 5) Leider werden bestehende Ressourcen nicht genutzt. Die Chance wird vertan, das Uni-Center zu beleben. Dieses rückt noch weiter von der Uni weg. Sie forcieren mit diesem Bauplan den Fortbestand, dass das Uni-Center zum Ghetto verkommt. 6) Das sich der Verkehr und der Parkplatzbedarf nicht wesentlich erhöhen ist unglaubhaft. Schon jetzt sind die zur Fachschule gehörigen Parkplätze nicht ausreichend und es wird in der Siedlung geparkt. Ein Blick auf die Parkplätze der Universität macht klar, dass es sehr wenige Studenten ohne Auto gibt. Bereits jetzt ist der Lennershof tagsüber oft zugeparkt. Im Lennershof und Umgebung fehlen derart viele Parkplätze, dass häufig verkehrswidrig auf den Bürgersteigen und an schlecht einsehbaren Stellen geparkt wird. In dem Bebauungsplan sind nicht ausreichend Stellplätze für die Neubebaung eingeplant, das Parkchaos wird noch schlimmer werden. 7) Wir sorgen uns sehr über die Lärmbelastung während der Bauphasen, welche eine unzumutbare Verschlechterung unsere Lebensumstände darstellen Ich möchte Sie bitten, von dem Bauplan Abstand zu nehmen. Mit einer harmonischen Architektur, die einen wirklichen Übergang von der Universität zur Nachbarschaft bildet, kann ein lebenswertes, nachhaltiges Beispiel der Stadteilentwicklung geschaffen werden. Bitte Beachten Sie unser Bedürfnis nach Lebensqualität. Die Lebensqualität in Bochum empfinde ich schon länger sehr massiv schlecht. Nicht zuletzt, da wir gerade Zurzeit mit Baustellen überflutet sind und ich es als Horror empfinde überhaupt mich in der Stadt zu bewegen. Die Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 895 schafft nur eine weitere Bausünde. Das wäre dann die dritte in Querenburg! Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 12. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.11. Die Bauplanungen und -projekte der Ruhr-Universität und der Hochschule Bochum werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bauund Liegenschaftsbetriebs NRW als Bauherr, der beiden Hochschulen, der Stadt Bochum sowie weiteren Beteiligten begleitet und koordiniert. Hierbei findet auch Berücksichtigung, dass die benachbarten Bereiche wie die Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 81 von 114 Lennershofsiedlung durch beeinträchtigt werden. die Baumaßnahmen nicht unzumutbar Zu 3) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3. Zu 5) Im „Campus Quartier Lennershof“ sollen Infrastruktureinrichtungen angesiedelt werden, die das Angebot im Umfeld der Ruhr-Universität und der Hochschule Bochum ergänzen, also idealerweise zu – z. B. im Uni-Center – vorhandenen Angeboten hinzutreten und diese nicht ersetzen. Mit dem Bebauungsplan für das Campus Quartier können jedoch nicht die Probleme gelöst werden, die ggf. beim Uni-Center bestehen. Zu 6) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Zu 7) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8. Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.5 Stellungnahme 38, ohne Datum 1) Ich wohne in unmittelbarer Nähe des geplanten Turms. Dies bedeutet für mich, dass unser Grundstück in einer nicht zumutbaren Art und Weise beschattet wird, da das Gebäude zu hoch ist. Das wird wiederum zur Folge haben, dass unser Haus- und Grundstückswert deutlich fallen wird. 2) Die Lärmbelästigung, die durch den zusätzlichen Verkehr und auch durch die vor unserem Grundstück geplante Tiefgarage entsteht, stellt ebenfalls eine unzumutbare Verschlechterung dar. 3) Unsere Siedlung ist bisher eine ruhige Wohnsiedlung. Die Verkehrszunahme gefährdet besonders Senioren und Kinder. Bereits jetzt fahren viele Fahrzeuge schneller als die erlaubten 30 km/h. Die Zunahme des Verkehrs stellt hier also eine wesentlich höhere Gefährdung dar. 4) Die Parksituation in der Lennershofstrasse ist jetzt bereits schon katastrophal. Es vergeht kein Tag, an dem nicht widerrechtlich geparkt wird. Die geplante Tiefgarage kann den zunehmenden Bedarf nicht decken, da zukünftig auch Gewerbe angesiedelt wird und ein Parkplatz pro Einheit nicht ausreichen wird. 5) Viele Eigentümer haben sich der Kinder wegen entschlossen, in die Lennershofsiedlung zu ziehen, da ihnen dort eine ruhige und kinderfreundliche Umgebung geboten wurde. Die Bebauungsplanung nimmt den zur Zeit 170 Kindern diese wichtige Umgebung, in der sie sich entfalten können. Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 25. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 82 von 114 Zu 3) Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7. Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Zu 5) Zur Zielsetzung und Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4 und 1.1.8 Punkt 1. Hinsichtlich der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.6 Stellungnahme 39, 13.09.2013 1) Die Sicherheit der Kinder geht vor. Kinder sollten weiterhin gefahrlos Skateboard auf den Straßen fahren können. 2) Vor jeglichem Bauvorhaben muss eine Optimierung der Straßenkanalisation erfolgen, damit die Keller nicht absaufen. 3) Sollte der Eigentümer rechtens dort bauen, sollte er auch pflichtgemäß alleinig dafür haften. 4) Die VBW sollte nicht skrupellos die Wiese wegnehmen, sondern Ersatz dafür sponsern, z. B. einen Rasenplatz für den TUS Querenburg am Hustadtring; vielleicht kommt er später einmal den zuziehenden Professorenkindern zu Gute. 5) Generell sollten wir die Natur schützen; es gibt genug Leerraum in Querenburg. Die Lebenssituation der Jugend sollte verbessert nicht verschlechtert werden. Antwort: Zu 1) Hinsichtlich der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5. Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 9. Zu 3) Grundsätzlich haftet der Bauherr für die sachgerechte Umsetzung der Planung entsprechend der Baugenehmigung einschließlich der entsprechenden Auflagen der jeweiligen Fachbehörden (z. B. hinsichtlich der Entwässerung). Zu 4) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5. Zu 5) Zur Zielsetzung und Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4 und 1.1.8 Punkt 1. Hinsichtlich der Abwägung unterschiedlicher Belange: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 2.1.2 Punkt 4 (Abs. 2). Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 83 von 114 2.1.7 Stellungnahme 40, 12.09.2013 Der Bebauungsplan entspricht nicht den Anforderungen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB. So ist unter anderem die Verfolgung einer nachhaltige Entwicklung auf Basis des Bebauungsplans nicht erkennbar. Vielmehr wird die familienfreundliche Lennershofsiedlung (Lennershofstr, 1m Westenfeld, Voßstr., Bahrenbergstr. Uhlenbrinkstr., „Zum Schebbruch“) mit bestehenden guten sozialen Strukturen durch die Ansiedlung von Gewerbe in den Sondergebieten ihres familienfreundlichen Charakters beraubt. In vielen Punkten stellt der Bebauungsplan keine gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange dar. Er spiegelt vielmehr Wünsche und Profitstreben der VBW wieder, die laut Büromarktbericht 2012/ 2013 mit Büromieten etwa doppelt so viel Miete erwirtschaften kann wie mit Wohnungsmieten. Gleichzeitig befindet sich die Stadt dank ihrer finanziellen Notlage in einem Interessenkonflikt - da sie an Profiten der VBW als Teil des "Konzern Bochums" zu beteiligt ist. Hinzu kommt eine strukturelle Abhängigkeit der Stadt Bochum von ihren Konzerntöchtern (z. B. Stadtwerke als größter VBW Anteilseigner), die eine Reihe freiwilliger finanzieller Aufgaben der Stadt abnehmen, oder in der Vergangenheit mit dem Atriumtalk und Steiger Award politischen Vertretern repräsentative Auftritte ermöglicht haben. Die Liste der Einwände: 1) Der Bebauungsplan berücksichtigt in unzureichendem Maße die Auswirkungen auf die Lennershofsiedlung, in der die Baufläche liegt. 2) Die Wegeführung durch das Baugebiet bringt keinen Mehrwert, da die Studierenden von der Haltestelle zur RUB schon jetzt einen nur geringfügig längeren Weg zurücklegen. Die Kosten für die Pflege und Wartung durch die Stadt Bochum stehen in keinem Verhältnis zu irgend einem Nutzen. 3) Der Bebauungsplan erlaubt eine massive negative Ortsbildveränderung – zum einen durch den Kahlschlag an 90 % der Gehölze, zum anderen durch die erlaubten Bauhöhen und Baudichten. Diese fügen sich nicht in die Lennershofsiedlung ein, sondern bedeuten eine Verdoppelung der derzeitig vorhandenen Bebauung in Höhe und Dichte, die die VBW als nicht sanierungsfähig bezeichnet hat. 4) Wenn von einer geplanten hochwertigen Bebauung die Rede ist, so wird an keiner Stelle definiert, was darunter zu verstehen ist. Die Hochwertigkeit einer Immobilie besteht im Übrigen nicht nur in der Bauweise, sondern auch in der Lagequalität - Grün, Ruhe, Abstände zu anderen Gebäuden und die Abwesenheit von Gewerbeverkehr in der Siedlung sind hier ausschlaggebende Faktoren. 5) Das Verkehrsgutachten wurde nicht von einem unparteilichen, qualifizierten Gutachter erstellt. 6) Die Auswertungen der Messdaten und Rahmenbedingungen im Verkehrsgutachten sind fehlerhaft. 7) Das Schallgutachten, das sich vom Verkehrsgutachten ableitet, ist in Folge fehlerhaft. 8) Zusammen mit der verdichteten Bebauung führt der Bebauungsplan zu einem wohngebietsunverträglichen Anstieg des Verkehrs. Die Zunahme des Verkehrs, die aus den Messdaten des Verkehrsgutachtens hervorgeht, ist den Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 84 von 114 derzeitigen Anwohnern nicht zumutbar. Sie zeigen, dass mit einer Vervielfachung des Verkehrs zu rechnen ist. Eine Zunahme um mehr als 300 % lässt sich plausibel aus den Messdaten ableiten. 9) Die Messdaten zeigen, dass Zone 30 Beschränkungen in der Lennershofsiedlung nicht wirksam sind. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass mehr als 70 % der in Zukunft hinzukommenden Fahrzeuge mit 40km/h und mehr durch den Lennershof fahren. Aufgrund der engen "Bürgersteige" und Straßen ist die Gefährdung den Anwohnern nicht zumutbar. 10) Die Verkehrszunahme gefährdet besonders Senioren und Kinder, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Da die "Bürgersteige" an vielen Stellen weniger als 80cm betragen (Bahrenbergstr., Uhlenbrinkstr., lm Westenfeld) und die Straßen sehr eng sind. Zudem müssen einander entgegenkommende Passanten – auch Kinder - an diesen Stellen auf die Straße ausweichen. Die Zunahme des Verkehrs stellt hier also eine wesentlich höhere Gefährdung dar als bei Gebieten mit gut ausgebauten Bürgersteigen. Insgesamt sind derartige Besonderheiten und Gefährdungssituationen im Lennershof nicht aufgenommen und in ihren Auswirkungen berücksichtigt worden. 11) Bei der Bewertung von Gefährdungssituationen wurde nicht angemessen berücksichtigt, dass im Lennershof viele Familien mit Kindern leben (Stand 2010: ca. 170 Kinder). Die Werte sind für Bochum außergewöhnlich hoch. Da eines der größten Probleme Bochums der Mangel an Familien und die prognostizierte Schrumpfung ist stellt der Erhalt der Familienfreundlichkeit auch für Bochum einen wichtigen Faktor dar. Auch dies wurde in keiner Weise berücksichtigt. 12) Obwohl von Vertretern des Ratsauschusses ein Konzept gefordert wurde, das die Verkehrsauswirkungen der benachbarten Hochschule und RuhrUniversität berücksichtigen soll, werden auch im nachträglich angepassten Verkehrsgutachten nur die Auswirkungen des Bebauungsplans selbst auf die Verkehrssituation im Lennershof ausgewertet. Zudem ist die Darstellung der Ist-Situation im Lennershof fehlerhaft (z. B. falsch eingezeichnete Einbahnstr.). 13) lm Bebauungsplan sind nicht genügend Stellplätze ausgewiesen. Die Begründungen, warum das Gebiet als autoarmes Gebiet funktionieren soll, sind nicht plausibel. Eine getrennte Betrachtung der Baufläche vom Rest der Lennershofsiedlung macht aufgrund der Lage und Fläche des betroffenen Gebiets sowie der Zufahrtswege keinen Sinn. 14) Bereits jetzt ist die Parkplatzsituation im Lennershof kritisch. Die Stadtverwaltung ist darauf mehrfach hingewiesen worden - u. a. sind durch politische Vertreter der Stadt Bochum auch Bilder der Ist-Situation gemacht worden, aus denen hervorgeht, dass bereits jetzt die Situation eines Parkplatzmangels besteht. Dies führt schon jetzt dazu, dass Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig parken und u. a. Kreuzungen und Straßenübergänge uneinsehbar machen. Wieder sind hier insbesondere die Kinder gefährdet, die zwischen den Autos erst sichtbar werden, wenn sie die Straße betreten. 15) Ein Konzept, wie die Verkehrssicherheit der Anwohner während der zeitlich unbegrenzten Bauphase durch die VBW gewährleistet werden soll, existiert nicht. Insbesondere die Gefährdung durch die temporäre Tiefgarageneinfahrt Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 85 von 114 und Baustellenverkehr bleiben unberücksichtigt. Auf welchem Wege die Baufahrzeuge das Baugebiet erreichen sollen, ist ebenso wenig vorgegeben. Und selbst wenn hier Vorgaben gemacht werden: Bereits bei den Bauphasen der RUB hat sich gezeigt, dass viele Fahrer nicht in der Lage sind, der Beschilderung zu folgen. So fahren LKW regelmäßig durch die Lennershofstr. und in Höhe des lD-Gebäudes der RUB über die Bordsteine. 16) Bereits seit 2008 werden die Anwohner der Lennershofsiedlung von Baulärm und Schmutz belästigt. Zu diesem Zeitpunkt begannen die Arbeiten zur Errichtung des lD-Gebäudes an der Ruhr-Universität. Zudem ist dank der Bauplanung durch die Hochschule und RUB mit weiteren diesbezüglichen Beeinträchtigungen der Anwohner zu rechnen. Eine zusätzliche jahrelange Lärmbelästigung durch blockweise und zeitlich nicht begrenzte Bauvorhaben ist nicht zumutbar. 17) Eine derartig langfristig angelegte Baumaßnahme sorgt für einen Verlust der Marktwerte eines Großteils der Grundstücke im Lennershof zunächst während der Bauphase. Diese werden durch die Bebauung auch langfristig an Wert verlieren. Derzeit bietet der Lennershof eine gute Lagequalität. Die VBW eigenen Angebote an Einfamilienhäusern zu Spitzenpreisen von über 300.000 Euro an der Lennershofstr. zeigen dies deutlich. Slogan der VBW dazu: "In kürzester Zeit verkauft". Die Lagequalität begründet sich insbesondere in der Ruhe, im vielen Grün mit altem Gehölzbestand, der Übersichtlichkeit der Siedlung und dem noch familienverträglichen Verkehrsaufkommen. Gemäß Forschungen des Stadtumbau West sind dies die Kernfaktoren für familienfreundliche Siedlungen. Genau diese Faktoren wird eine Bebauung gemäß Bebauungsplan zerstören. Weder Art, Dichte und Umfang der Bebauung ist damit akzeptabel noch die unzulängliche Begrenzung des zeitlichen Baufensters für die VBW. 18) Eine Bauzeit von maximal 4 Jahren ist der VBW zumutbar. Da die Planung seit 2003 läuft und 2009 die erste Bebauung geplant war, hatte sie Zeit, über 5 Jahre Rücklagen für die Investition aufzubauen. Weitere 4 Jahre würden einen überschaubaren Investitionszeitraum von 9 Jahren bedeuten. Wenn die VBW dies versäumt hat, so stellt es keinen Ausgleich der Interessen dar, wenn jetzt die Anwohner einen zeitlich längeren Baulärm ertragen müssen. 19) Die Baumaßnahmen an der RUB haben zu einer Abholzung vieler wohnortnaher Bäume und einer Reduzierung der Parkflächen an der RUB geführt. Eine weitere Erhöhung des Parkdrucks, Parksuchverkehrs und die Veränderung der Umwelt, insbesondere durch die Abholzung der Bäume verändert den Charakter der Lennershofsiedlung bereits zur Zeit negativ. Dieser Umstand wurde nicht berücksichtigt. 20) Die Rahmenbedingungen für die erlaubten Bauten sorgen dafür, dass die Zufahrten für Fahrzeuge im Notfall nicht gewährleistet werden können. Auch die bereits angesprochene Parkplatzsituation stellt hier eine Gefahr für die Anwohner dar. Die Zufahrt für die Feuerwehr über die U-Bahn-Brücke „Im Westenfeld“ wird z. B. durch die Grenzen des geplanten Boardinghouses gefährdet. Ein Hineinkragen um den erlaubten Wert in die Verkehrsfläche in der erlaubten Höhe schafft zudem eine immense Unfallgefahr für alle anderen Verkehrsbeteiligten. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 86 von 114 21) Es lässt sich aus den derzeitigen Leerständen des Hotelgewerbes in Bochum kein Bedarf an weiterem Hotelgewerbe ableiten. 22) Die vorgestellte Architektur des Boardinghouses durch Archwerk fügt sich in nichts in den Lennershof ein. Sie bildet einen Fremdkörper, der den einheitlichen attraktiven Siedlungscharakter zerstören wird. 23) Für An- und Abfahrten des Boardinghouses sowie Anlieferung wurden keine besonderen Stellflächen eingeplant. Aufgrund der vorgesehenen Größe und des klar anvisierten Hotelbetriebs ist mit einem zusätzlichen Zustellen der Straßenflächen vor dem Boardinghouse zu rechnen. Genau hier kreuzen sich die Straßen „Im Westenfeld“, Bahrenbergstr., „Zum Schebbruch“ und Uhlenbrinkstr. Für eine sichere Überquerung ist das Einsehen von 5 Straßenbereichen nötig. Eine sichere Überquerung ist schon jetzt eine Herausforderung - auch aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge. 24) Die Fahrtwege und für ein Wohngebiet unverträglichen Zeiten z. B. der Anlieferung wurden nicht berücksichtigt. Auch der durch Hotelgewerbe und Gastronomie verursachte Lärm (z. B. Abluft der Küche, Klimatisierung etc.) sind im Schallgutachten nicht berücksichtigt. Außerdem scheinen die Planer davon auszugehen, dass die Gäste mit der überfüllten U 35 anreisen werden. Erfahrungsgemäß aber sind Taxis und eigene Autos wichtigste Anreisemittel, insbesondere bei Hochschulangestellten und Geschäftsleuten. Eigene Autos bedeuten weiteren Parkplatzmangel, Taxis aber eine Hin- und Rückfahrt pro Gast bei Ankunft und Abfahrt - auch dies wurde nicht realistisch berücksichtigt. 25) Bereits beim letzten Unwetter sind in der Lennershofsiedlung viele Keller vollgelaufen, u. a. waren Häuser betroffen, die direkt an die Bauflächen angrenzen, aber auch Häuser in der Bahrenbergstr. und in der Voßstr.. Eine weitgehende Versiegelung großer Flächen wie z. B. durch die Tiefgarage wird diese Situation weiter verschärfen. Dies ist für die Anwohner nicht zumutbar. 26) Es gibt keine aktuelle Rahmenplanung, die einen Bedarf der Stadt Bochum insbesondere an den Sondergebieten begründet. Stattdessen stehen an der Universitätsstraße viele alternative und auch schon erschlossene Standorte für Gewerbe zur Verfügung oder liegen teilweise trotz städtischen Marketings brach (z. B. Seven Stones). 27) Die Lennershofsiedlung besteht derzeit größtenteils aus zweigeschossigen Ein- und Mehrfamilienhäusern, die z. T. ein zusätzliches Staffelgeschoss aufweisen. Da die Bebauungsfläche innerhalb der Lennershofsiedlung liegt, sollte sich die Bebauung an den derzeitigen Höhen orientieren. Der Anstieg der Höhen zur Mitte der Baufläche hin stellt keine ausreichende Integration in die Siedlung dar. 28) Die Lennershofsiedlung entspricht bis auf die Zwischennutzung der RUB und eine zeitlich begrenzte Genehmigung für die am Rand liegende Fahrschule den Anforderungen an ein reines Wohngebiet. Die Ausnahmegenehmigungen der Stadt werden jetzt genutzt, um für die weitere Ansiedlung des Gewerbes zu argumentieren. Wenn die Ausnahmegenehmigungen aber den ursprünglichen Gebietscharakter gefährden, so hätten schon diese nicht erteilt werden dürfen. Aus Ausnahmen dürfen sich keine Umstände für weitere Ausnahmen ableiten. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 87 von 114 29) Die VBW ist Treiber und Profiteur des Projektes. Von Anfang an wurde entgegen den Empfehlungen der Experten bei der Ausweisung des Gebiets als Stadtumbaugebiet - 2008 keine frühzeitige Beteiligung durch die Anwohner sichergestellt, bzw. die aufgenommenen Einsprüche nach Planungen ohne Anwohnerbeteiligung wurden weitestgehend im Sinne der VBW ignoriert. So konnte kein Ausgleich zwischen den Interessen der VBW und den Anwohnern hergestellt werden. Die Verwaltung der Stadt Bochum setzt mit dem Bebauungsplan die Wünsche der VBW um, ohne eine angemessene Abwägung der Interessen vorzunehmen. 30) Die Auslegung des Bebauungsplans ist durch ein ungültiges Verfahren zustande gekommen. An der Abstimmung über die Offenlegung waren 2 Ratsmitglieder beteiligt, die zuvor durch eine Aufsichtsratsentscheidung der VBW gebunden waren. Anders als andere von der Kommune in einen Aufsichtsrat gesandte Ratsmitglieder hatten sie in dieser Situation rechtlich im Sinne der VBW zu entscheiden und waren bei der Wahl nicht frei und unabhängig. Zudem war Frau OB Ottilie Scholz anwesend, die aufgrund ihrer Stellung als Vorsitzende der Deutschen Annington Stiftung als befangen gelten muss. Die Deutsche Annington ist direkt an der VBW GmbH beteiligt. Auch ein zuvor von Frau OB Ottilie Scholz im Sinne der Geschäftsführung der VBW und dem Baudezernat weitergeleiteter Brief an die Mitglieder des Ratsausschusses trägt zur Ungültigkeit des Verfahrens bei. 31) Das Verkehrsgutachten, das dem Ratsausschuss für die Offenlegung zur Verfügung stand ist grob fehlerhaft. Dieses grob fehlerhafte Verkehrsgutachten hätte in die Offenlegung gehen müssen. Stattdessen wurde ein leidlich korrigiertes Verkehrsgutachten offengelegt, das wiederum fehlerhaft ist. Es interpretiert Messdaten einseitig zu Gunsten einer Durchführung einer möglichst massiven Bebauung und eines hohen Gewerbeanteils und wendet Begründungen und Verfahren z. T. nur insoweit an, wie es diesem wohl erwünschten Ergebnis entspricht. Ein Beispiel unter vielen ist die Annahme, dass die U 35Anbindung hervorragend sei und deshalb auch ein Großteil der Angestellten in den Sondergebieten statt ein Auto die U 35 nutzen würden. Dass die U 35 in Spitzenzeiten jeweils bereits jetzt in die entscheidenden Richtungen überlastet ist, wird dagegen nicht erwähnt und Folgen für die Wahl des Verkehrsmittels nicht analysiert. 32) Der Bebauungsplan widerspricht den Planungsvorgaben, die bei der Ausweisung der Baufläche als Stadtumbau West Gebiet durch den Rat im Jahr 2008 zu Grunde gelegt wurde. Die Sondergebiete, in denen gemäß dem Verkehrsgutachten ein Großteil der Angestellten von Außerhalb erwartet werden, stellen keine Verknüpfung von "Wohnen und Arbeiten" dar. Mit diesen Ausweisungszielen wären Allgemeine Wohngebiete verträglich, nicht aber das Ausmaß an Gewerbe, das eingeplant wurde. 33) Auszug aus UVPG § 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben: "Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht auch, wenn mehrere Vorhaben derselben Art, die gleichzeitig von demselben oder mehreren Trägern verwirklicht werden sollen und in einem engen Zusammenhang stehen (kumulierende Vorhaben), zusammen die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten. Ein enger Zusammenhang ist gegeben, wenn diese Vorhaben Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 88 von 114 1. als technische oder sonstige Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind oder 2. als sonstige in Natur und Landschaft eingreifende Maßnahmen in einem engen räumlichen Zusammenhang stehen. und wenn sie einem vergleichbaren Zweck dienen." Die Baumaßnahmen der Hochschule Bochum, der Ruhr-Universität sowie die bereits erfolgten Baumaßnahmen der VBW in der Lennershofsiedlung, insbesondere an der Lennershofstr. hätten bezüglich der Umweltauswirkungen gemeinsam berücksichtigt werden müssen. Insgesamt fanden und finden hier Eingriffe in die Natur statt, die sowohl hinsichtlich der betroffenen Fläche als auch des Umfanges und der zur erwarteten Auswirkungen gemeinsam hätten betrachtet werden müssen. Die Einordnung der Baumaßnahme Campus Quartier in den Masterplan Universität-Stadt mit dem Fokus "Universitätsstadt Bochum" begründet den gemeinsamen Zweck. Kahlschläge in größerem Umfang sind u. a. auf dem Baugelände lD/ RUB sowie auf der Baufläche für das Ausbildungszentrum zur Lehrerausbildung an der Lennershofstr. erfolgt. Weitere sind derzeit in Planung an der Hochschule Bochum sowie an der RUB an dem ehemaligen Frauenparkplatz neben dem ND-Gebäude. Zudem drohen Eingriffe in den Wald an der Schattbachstr. Aus diesem Grund muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. 34) Die Bewertung der Umweltfolgen ist ungenügend. Der Kahlschlag am alten Gehölzbestand (81/ca.90 Gehölzen, >60 schützenswert) stellt nicht nur eine den Anwohnern unzumutbare Änderung des Siedlungscharakters dar. Der Anteil des Kahlschlags am Gesamtbestand der schützenswerten Gehölze dürfte einem Abholzen von mehr als 50 % des Altbestandes der gesamten Lennershofsiedlung betreffen. Zudem dürfte es sich um eine der größten Kahlschlagaktionen auf einer zusammenhängenden Fläche in einem Wohngebiet innerhalb der Stadt Bochum handeln. Die Auswirkungen auf Vögel und Bienen aber auch andere Tierpopulationen (Insektenvielfalt) dürften verheerend sein. Die Bäume, insbesondere alte Bäume, großkronig und mit alter Rinde sind ebenso wie die Hecken wichtige Brutplätze für eine Vielzahl an Vögeln. Hier reicht es nicht, den Wert einzelner Fällaktionen zu bewerten, sondern es hätte eine Prüfung der Gesamtauswirkung auf die Umwelt durchgeführt werden müssen. Die Anwohner des Lennershofs haben bereits Erfahrung mit der Abholzpolitik der VBW gemacht. Die neugebauten Einfamilienhäuser an der Lennershofstr. hätten unter Erhalt der Bäume und mit einer besseren Ausrichtung der Gärten gen Süden durchgeführt werden können. Stattdessen wurden ebenfalls mehr als 60 Jahre alte Bäume abgeholzt, die Gärten haben schon früh keine Sonne mehr und gehen zur Straße hin. Einer Vorgabe der VBW, man könne nur Bauen wenn alles abgeholzt werde, ist also mit Vorsicht zu begegnen. Bei den bisher erfolgten Maßnahmen hätte eine distanzierte Bewertung und entsprechende Empfehlung im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung durch die Verwaltung der Stadt Bochum Anforderungen an den Naturschutz in Einklang mit den Interessen der VBW bringen können. lnfolge der Abholzung ist die Vogelpopulation merklich zurückgegangen und hat sich noch immer nicht erholt. Zuvor wurde man morgens von einer Vielzahl von Vogelstimmen geweckt. Seit der Abholzung gehört das der Vergangenheit an. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 89 von 114 Wenn nun 81 Gehölze gefällt werden, dürften die Vögel den Lennershof zum Großteil völlig verlassen - und die Umwelt in Bochum ist wieder um ein Vielfaches ärmer. Ich beantrage, dass vor dem Beginn jeglicher Fällaktionen eine Aufnahme der Tier- und Pflanzenarten in der Baufläche erfolgt und geprüft wird, ob sich gefährdete Tier /Pflanzenarten bzw. -gesellschaften darunter finden. 35) Die Lennershofsiedlung entspricht bis auf die Zwischennutzung der RUB und eine zeitlich begrenzte Genehmigung für die am Rand liegende Fahrschule den Anforderungen an ein reines Wohngebiet. Die Ausnahmegenehmigungen der Stadt werden jetzt genutzt, um für die weitere Ansiedlung des Gewerbes zu argumentieren. Wenn die Ausnahmegenehmigungen aber den ursprünglichen Gebietscharakter gefährden, so hätten schon diese nicht erteilt werden dürfen. Aus diesen Ausnahmen dürfen sich keine Umstände für weitere Ausnahmen ableiten, insbesondere für eine erweiterte Ansiedlung von Gewerbe. Eine weitere Ausnahme in der Lennershofsiedlung stellt das in den Jahren 2007/2008 von der VBW neu erstellte Mietgebäude dar. Es ist um ein Stockwerk höher als die übrigen Gebäude im Lennershof. Aus dieser Ausnahmegenehmigung wird jetzt die Zulässigkeit der neu geplanten maximalen Bauhöhe abgeleitet. 36) Die ausgewiesene GFZ entspricht dem Maximum, dass die BauNVO vorsieht und überschreitet es in den Sondergebieten. Dieses Maß an Verdichtung ist mit einem hochwertigen Wohnangebot gemäß dem Stadtumbau West nicht vereinbar. Dass zudem noch Laubengänge und Bauteile sowohl im Allgemeinen Wohngebiet als auch in den Sondergebieten teilweise 2,5m und mehr auskragen dürfen, stellt eine weitere unzulässige Erhöhung der erlaubten Verdichtung und damit der GFZ dar. 37) Eine tiefgreifende Veränderung wie die Entwicklung des B-Planes 895 hat immer Auswirkungen auf die Wertentwicklung der angrenzenden Grundstücke. In dem Umfang der Baumaßnahmen und aufgrund der in diesem Dokument kritisierten Auswirkungen werden aber alle Grundstücke in der Lennershofsiedlung betroffen sein. Bisher war das gesamte Wohnquartier geprägt von hohem Grünanteil, wenig Verkehr während der Freizeit und einem hohem Maß an Ruhe. Durch die Entwicklung von einem reinen Wohngebiet zu einem mischgenutzten Gebiet mit starker Verdichtung ist mit mehr Verkehr, mehr Lärm und weniger Grünflächen zu rechnen. Dies wird im B-Plan auch so dargelegt. Grundstückswerte für mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke werden neben den Eigenschaften der Gebäude und der reinen Grundstücksgröße maßgeblich von den Lagequalitäten beeinflusst. Diese Lagequalitäten verschlechtern sich nachweislich, wie oben ausgeführt. Während die Grundstückswerte für die Besitzer der Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser außerhalb des Bebauungsplans sinken werden, werden die Grundstücke im Plangebiet, die im Eigentum der VBW sind, infolge der verbesserten Ausnutzung der Flächen an Wert zulegen werden. Da insbesondere die Verdichtung durch die Sondergebiete nicht im Einklang mit dem Stadtumbau West erfolgt, erfolgt auch die Bebauung nicht zum Wohle der Allgemeinheit. Vom Bebauungsplan profitiert in der derzeitigen Form ausschließlich der Eigentümer des B-Plan-Gebietes. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 90 von 114 38) Aus vorgenannten Gründen und Argumenten fordere ich daher, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, das darlegt, wie sich die Grundstückswerte Grundstücke in allen Straßen in der Lennershofssiedlung entwickeln werden. In dieses Gutachten müssen dann die von der VBW erzielten Preise für die Einfamilienhäuser an der Lennershofstr. berücksichtigt werden. Dieses Gutachten sollte dann in der B-Plan-Begründung mit bewertet werden. 39) Ein direkter Nutzen für die Stadt - abgesehen von indirekten Profitbeteiligungen bei der VBW - hat die Stadtverwaltung an keiner Stelle transparent machen können. Die Übernahme der öffentlichen Wege sowie die Pflege in der Folge verursachen laufende Kosten und [vermutlich gemeint: „ohne“] ersichtlichen Gegenwert. Für die doppelten Abiturjahrgänge mit ihrem erhöhten Wohnbedarf kommen die Baumaßnahmen zu spät. Einschlägige Gutachten prognostizieren bereits für 2020 wieder sinkende Studierendenzahlen. Ein nachhaltiges Angebot entsteht hier nicht. Generationengerechtigkeit wird auch nicht hergestellt. Die Neubauten wirken sich aufgrund der Verkehrsbelastung insbesondere zum Nachteil von Senioren und Kindern aus. Als größte Herausforderung gilt in Bochum der demografische Wandel. Insbesondere der Mangel an Kindern stellt ein Problem dar. Die Stadt Bochum, die eine Zertifizierung als "familienfreundliche Stadt" anstrebt, nimmt wird sogar Nachteile durch die Bebauung zu verkraften haben, wenn sie bestehende familienfreundliche Gebiete langfristig für Familien uninteressant macht. Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.2 Punkt 6 und 1.1.4 Punkt 8. Zu 3) Hinsichtlich der Höhe und Geschossigkeit der Gebäude: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 18. Zum Ziel des Planung: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1. Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.4 Punkt 7 und 2.1.2 Punkt 12. Hinsichtlich des die Standortqualität mitbestimmenden Faktors Grün ist auf zweierlei hinzuweisen: Zum Einen ist für das Campus Quartier eine hochwertige Gestaltung und Begrünung der Freiflächen vorgesehen, die einen Beitrag dazu leisten sollen, sicherzustellen, dass das Campus Quartier ein attraktiver Wohnstandort wird. Zum Anderen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Wiese mit ihrem alten Baumbestand südlich der Straße „Zum Schebbruch“, die die heutige Freiraumsituation mitprägt, um eine private Fläche der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude handelt, die ein Interesse an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Grundstücke hat. Zu 5) Das Verkehrsgutachten wurde von qualifiziertem Personal aus dem Bereich Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauornungsamtes erstellt. Diese Vorgehensweise entspricht vollumfänglich den rechtlichen Anforderungen an die Ermittlung des Abwägungsmaterials. Eine Beauftragung externer Fachleute ist rechtlich nicht erforderlich. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 91 von 114 Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 2 l). Die Auswertung der Messdaten erfolgt mittels einer speziellen Software (ViaGraph). Diese liest die aufgezeichneten Verkehrsmengen aus und ermittelt mit einem speziellen Algorithmus den Typ „Fahrzeug“, der dass Messgerät passiert hat. Dabei wird zwischen Zweirädern, Pkw, Transportern, Lkw und Lastzügen unterschieden. Dabei erfolgt die Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen automatisch mit in dem Programm, ist jedoch aufgrund der Tatsache, dass die Geräte nicht geeicht und nicht für Geschwindigkeitsmessungen vorgesehen sind, nicht aussagekräftig. Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 19. Zu 8) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.6 Punkt 7. Zu 9) Wie unter Punkt 6 bereits erläutert, sind die elektronischen Messgeräte nicht für Geschwindigkeitsmessungen gedacht, sondern zur Ermittlung der Verkehrsstärke. Insoweit kann es zu Abweichungen zwischen der gemessenen und tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit kommen. Die dargestellten Messdaten geben Geschwindigkeitsübertretungen in Prozent dar. In der Abbildung wird eine Übertretung von 65 % angezeigt. Dieser Wert ist nicht aussagekräftig, da hier alle Geschwindigkeitsübertretungen vermerkt werden. Dies bedeutet, dass eine Übertretung um 1 km/h genauso gewichtet wird, wie eine Übertretung von 15 km/h. In der Tabelle sind ebenfalls die durchschnittliche Geschwindigkeit je Fahrzeugklasse, die Geschwindigkeit des schnellsten Fahrzeuges in seiner Klasse und der V85-Wert angezeigt. Letzterer zeigt, dass 85 % der Verkehrsteilnehmer die angegebene Geschwindigkeit oder langsamer fahren. Dies bedeutet für den Pkw-Verkehr, dass 85 % der Fahrzeuge 40 km/h oder langsamer fahren. Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt bei ca. 33 km/h. Die Befürchtung, dass 70 % des Zusatzverkehrs 40km/h oder schneller fahren ist nicht belegbar. Wie gezeigt, liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit bei Pkws bei 33 km/h – laut Aufzeichnung, welche jedoch nicht aussagekräftig sind. Für aussagekräftige Ergebnisse zu Geschwindigkeitsübertretungen muss von den entsprechnenden Stellen eine Messung vorgenommen werden. Zu 10) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5. Zu 11) Hinsichtlich der Sicherheit von Kindern: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5. Zur Frage der Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 17. Zu 12) Hinsichtlich der Berücksichtigung der Verkehrsauswirkungen der RuhrUniversität und der Hochschule Bochum: Siehe 1.1.8 Punkt 4 Abs. 2. Der Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ südlich der Einmündung der Bahrenbergstraße ist im Verkehrsgutachten in der Tat als Einbahnstraße gekennzeichnet, obwohl lediglich ein Einfahrtsverbot von Norden ab der v. g. Einmündung besteht. Dies führt aber in keiner Weise zu anderen Ergebnissen Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 92 von 114 des Gutachtens. Der einzige – hier relevante – Unterschied gegenüber einer „echten“ Einbahnstraße ist nämlich der, dass hier auch ein Befahren der Straße in südlicher Richtung von den anliegenden Grundstücken aus möglich ist. Dies stützt aber eher die dem Gutachten zugrunde liegende Annahme, dass die Abwicklung des mit der geplanten Bebauung verbundenen KfzVerkehrs – wenn nicht von Norden über die Brücke und den nördlichen Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ – über die Lennershofstraße (zur geplanten Tiefgarage) bzw. über die Lennershofstraße direkt in die Straße „Zum Schebbruch“ (zu der geplanten Wohnbebauung) erfolgen wird, und dem südlichen Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ somit nur eine sehr untergeordnete Bedeutug zukommen wird. Zu 13) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 22. Zu 14) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4. Zu 15) Hinsichtlich eines Verkehrskonzeptes und Belästigungen während der Bauphase: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8. Zur Überfahrung der Bordsteine: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 15. Zu 16) Allein angesichts der Größe und des vorhandenen Sanierungsbedarfs der Ruhr-Universität ist es unvermeidlich, dass sich die Baumaßnahmen im Bereich der Ruhr-Universität und der Hochschule Bochum über einen langen Zeitraum erstrecken. Dieser Zustand wird in Anbetracht der noch anstehenden Sanierungs- wie auch Nebaumaßnahmen voraussichtlich noch einige Jahre andauern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lennershofsiedlung vor allem von den negativen Begleiterscheinungen wie Baulärm etc. derjenigen Baumaßnahmen betroffen ist, die im Bereich der unmittelbar angrenzenden Ingenieurwissenschaftten (d. h. entlang der I-Nordstraße) stattfinden, der Großteil der Baumaßnahmen im Zuge der Sanierung der RUB aber in Bereichen erfolgt, die weiter von der Lennershofsiedlung entfernt liegen. Von der Sanierung abgesehen ist allerdings davon auszugehen, dass mit der zukünftigen Entwicklung des Campus Bochum – eines Bereichs, der sich vom Gesundheitscampus im Westen über die Ruhr-Universität und die Hochschule Bochum bis hin zum Technologiequartier im Osten erstreckt, – im Zuge des Ausbaus Bochums als Wissenschaftsstandort weitere Baumaßnahmen einher gehen werden, deren Auswirkungen u. a. auch die Lennershofsiedlung betreffen werden, da ein Großteil der möglichen Entwicklungsflächen sich im Bereich nördlich und östlich der Hochschule Bochum befindet. Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Zu 17) Zur Frage der Grundstückswerte: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Hinsichtlich der Prägung der Siedlung durch den Baumbestand: Siehe Antwort zu 2.1.7 Punkt 4 Abs. 2. Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Zu 18) Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Wie lange eine Baumaßnahme dauert, ist letztendlich eine Entscheidung des Bauherrn. Im Falle der Errichtung von Gebäuden, die zur Vermietung oder Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 93 von 114 zum Verkauf bestimmt sind, hängt die Dauer einer Baumaßnahme zudem von der Vermarktungsituation ab. Bleibt diese z. B. hinter den Erwartungen zurück, so kann sich die Umsetzung durchaus über einen längeren Zeitraum hinziehen. Zu 19) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4. Zu 20) Die Planung wurde mit der Feuerwehr abgestimmt. Es ist sichergestellt, dass aller Gebäude den feuerwehrtechnischen Anforderungen entsprechend erreicht werden können. Im Fall eines Rettungseinsatzes erfolgt die Zufahrt in das Plangebiet über die Lennershofstraße. Die Gebäude in den teilbereichen SO 2 und SO 3 des Sondergebietes, d. h. zwischen der Lennershofstraße im Süden und der Straße „Zum Schebbruch“ im Norden, werden über den geplanten Fuß- und Radweg angefahren, die als Rettungsweg vorgesehen sind und entsprechend ausgebaut werden. Zur Zulassung von Auskragungen außerhalb der Baugrenzen: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 15. Zu 21) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10. Zu 22) Konzeptioneller Ansatz der Planung ist, das Plangebiet unter Berücksichtigung der vorhandenen städtebaulichen Struktur der Lennershofsiedlung zu einem Campus Quartier und somit unter Würdigung des Vorhandenen etwas Neues zu entwickeln. Dabei orientiert sich die geplante Bebauung hinsichtlich der Geschossigkeit an den höheren bereits in der Lennershofsiedlung vorhandenen Gebäuden, um eine wirtschaftliche Realisierung der Planung zu ermöglichen. Ebenso wie der Rundbau ist auch das Boardinghouse als Auftaktgebäude für das Campus Quartier vorgesehen und soll durch seine besondere Gestaltung den Eingangsbereich betonen. Dass sich dieser Bau von den Gebäuden in seiner Umgebung abhebt, ist Ausdruck dieser besonderen Funktion und insofern gewollt. Zu 23) Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10. Zur überhöhten Geschwindigkeit: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7. Zu 24) Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Nachbarschaftsverträglichkeit: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10. Zu 25) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 9. Zu 26) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 16. Zu 27) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 18. Zu 28) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 28. Zu 29) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1. Zu 30) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 26. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 94 von 114 Zu 31) Hinsichtlich des Verkehrsgutachtens: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 1. Zur Frage der Überlastung der U 35: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4. Zu 32) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 27. Zu 33) Gem. § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur für Vorhaben, die in der Anlage 1 zum UVPG aufgeführt sind (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“). Von den dort aufgeführten Vorhaben kommen im vorliegenden Fall nur die Vorhaben in der Kategorie „Bauvorhaben“ als möglicherweise UVP-pflichtig in Frage und hier wiederum lediglich die unter der Nr. 18.7 (Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen im Außenbereich) sowie unter der Nr. 18.9 (Vorhaben, für das nach Landesrecht eine UVP vorgesehen ist). Bei dem Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes handelt es sich um eine Fläche im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Damit ist die Planung kein Vorhaben nach Nr. 18.7. Nach Landesrecht ist ebenfalls keine UVP für Planungen wie die Vorliegende vorgesehen, so dass die Planung auch nicht unter Nr. 18.9 fällt. Gem. der Anlage 1 zum UVPG des Landes NordrheinWestfalen (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) besteht eine UVP-Pflicht nach Landesrecht nämlich nur für den Bau von Infrastruktureinrichtungen wie z. B. vier- oder mehrstreifigen Straßen oder Abwasserbehandlungsanlagen, den Gewässerausbau sowie den Bau von speziellen gewerblichen Anlagen wie z. B. Anlagen zur intensiven Fischzucht sowie den Bau von Feriendörfern, Hotelkomplexen oder sonstigen großen Einrichtungen für die Ferien- und Fremdenbeherbergung u. ä. Vorhaben, die i. d. R. mit größeren Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand und besteht für die vorliegende Planung demnach eindeutig nicht. Im Übrigen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade für Flächen wie die des vorliegenden Bebauungsplanes vom Gesetzgeber die Regelungen des § 13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) geschaffen wurden, die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung erleichtern sollen. Für diese Flächen ist gerade ausdrücklich vorgesehen, dass keine Umweltprüfung durchgeführt wird, auch wenn die Umweltbelange selbstverständlich entsprechend § 1 Abs. 6 BauGB im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind. Zu 34) Im Grünordnungsplan wird der Bestand gewürdigt und die Auswirkungen des Bauvorhabens dargestellt. Unstrittig ist, dass 80 der 91 kartierten Einzelgehölze gefällt werden und die Flächenversiegelung von 30 % auf künftig rund 69 % steigt. Grundsätzlich entspricht jedoch die durch das Bauleitplanverfahren vorstrukturierte Nachverdichtung den übergeordneten Zielen des Regionalen Flächennutzungsplans. Nach Abschluss der Maßnahme werden innerhalb des Plangebietes 54 neue Bäume gepflanzt. 45 weitere sind laut Baumschutzsatzung noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder an anderer Stelle im Stadtgebiet zu pflanzen. Zudem ist seitens des Vorhabenträgers ein Defizit von rund 18.746 Ökopunkten auszugleichen. Damit sollen die befürchteten Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 95 von 114 Auswirkungen auf Flora und Fauna in Bochum aufgefangen werden. Naturschutz- und planungsrechtlich wird damit den gängigen Anforderungen an ein solches Verfahren genüge geleistet. Eine detaillierte Aufnahme der Tier- und Pflanzenwelt in der Baufläche ist nach den einschlägigen Rechtsnormen, wie unter 2.1.2 Punkt 14 dargelegt, nicht erforderlich. Mit dem Grünordnungsplan und der Artenschutzprüfung wurden die mit der Planung einhergehenden Auswirkungen ausreichend untersucht. Zu 35) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 28. Zu 36) Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 21. Zur Zulassung von Laubengängen außerhalb der Baugrenzen: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 20. Zur Zulassung von Auskragungen außerhalb der Baugrenzen: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 15. Zu 37) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 18. Zu 38) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1. Zu 39) Hinsichtlich der Frage des Interessenausgleichs: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1. Zur Frage des Bedarfs und des zeitlichen Horizonts der Entwicklungsperspektive: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 4. Zur Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 17. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.8 Stellungnahme 41, 10.09.2013 Als betroffene Anwohnerin erhebe ich folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan: 1) Fehlende Spielplätze / Spielmöglichkeiten Im Lennershof leben viele Familien mit Kindern. Der Bebauungsplan sieht vor, die große Wiese, auf der unsere Kinder spielen, zu bebauen. Die kleine Spielplatzfläche, die entstehen soll, ist kein Ersatz und nicht nur ältere Kinder nutzbar. 2) Parksituation Bereits jetzt ist die Parksituation im Lennershof katastrophal. Häufig parken Fahrzeuge die Gehwege zu, so dass man als Fußgänger auf die Straße ausweichen muss. Der Bebauungsplan sieht keine ausreichenden Parkmöglichkeiten vor, so dass sich die Situation noch drastisch verschlimmern wird. An dieser Stelle möchte ich anregen, die Zufahrt und Parkmöglichkeiten des Seminargebäudes an der Lennershofstraße zur anderen Seite, nämlich zum Hochschulparkplatz auszurichten. Das würde die Situation in meinen Augen schon entschärfen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 96 von 114 3) Dauerbaustellen / Baulärm Durch Neubauten in der Lennershofstraße, Bau des Seminargebäudes, Sanierung der Blue-Box und Bau des ID- Gebäudes sind wir Anwohner in der Lennershofsiedlung seit Jahren Baulärm ausgesetzt. Da nur den Bebauungsplan kein zeitlicher Rahmen vorgegeben ist, berurchten wir, dass es noch Jahre so weiter geht. Die ständige Durchfahrt von Baufahrzeugen und LKW belastet und gefährdet unsere Kinder und uns zusätzlich. Ferner gibt es keine Planung, wie während der Bauphase die Verkehrsführung durchgesetzt wird. 4) Verkehrsführung Als Anwohner der Straße '„Im Westenfeld“', haben wir die Befürchtung, dass diese Straße demnächst als Durchfahrtsstraße von der Lennershofstraße zur Straße '„Zum Schebbruch“' genutzt wird. Unsere Straße ist sehr schmal, so dass keine 2 Autos aneinander vorbeifahren können. Ich habe Angst um unsere Kinder und Katzen, die durchaus auf der Straße spielen bzw. herumlaufen. Kann man die Straße „Im Westenfeld“ zu einer Sackgasse machen, so dass sie nicht als Durchfahrtsstraße genutzt werden kann (z. B. durch einen umlegbaren Poller?) 5) Flächenversiegelung / Abwasser Die Abwasser- und Regenwasserableitung ist unzureichend geplant. Bereits in der Vergangenheit sind bei starkem Regen viele Keller vollgelaufen. Die weitgehende Versiegelung der Flächen wird die Situation in Zukunft noch verschlimmern. 6) Wohnqualität Wir sind im Jahre 2002 mit 2 Kindern (mittlerweile haben wir 3) hier in die Lennershofsiedlung gezogen. Die ruhige Wohnsiedlung hat uns sehr gut gefallen, leider ist davon jetzt schon nicht mehr viel übrig. Sämtliche Grünflächen und Spielflächen werden hier systematisch vernichtet, viele schützenswerte Bäume mussten bereits fallen. 7) Kahlschlag Laut Planung soll eine große Zahl von erhaltenswerten alten Bäumen gefallt werden, das ist nicht hinnehmbar! Der Charakter unserer Siedlung geht unter anderem dadurch komplett verloren. Neupflanzungen kleiner Bäumchen irgendwo auf dem "freien Feld" können keinen Ersatz für jahrzehnte alte Bäume sein. 8) Artenschutz Bei uns im Lennershof gibt es viele seltene Vögel, die teilweise auf der rotenListe stehen. Hier sieht man unter anderem Spechte, Nachtigallen, Zaunkönige, Kuckucke und Eichelhäher. Außerdem gibt es hier eine Vielzahl von Fledermäusen. Alle diese Tiere sind zwingend an den alten Baumbestand gebunden, ihre Populationen würden durch einen Kahlschlag vernichtet. 9) Bestehende Gebäude erhalten In der Vergangenheit wurden von der VBW in unserer Siedlung Häuser renoviert und/oder aufgestockt. Warum kann das nicht auch mit den bestehenden Häusern an der Lennershofstraße und '„Zum Schebbruch“' geschehen. Dass diese Häuser nicht erhaltenswürdig sind, kann ich nicht glauben, zumal sie Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 97 von 114 kürzlich erst renoviert und gestrichen worden sind. Bereits die Hustadt und das Uni-Center gleichen Geisterstätten, wir brauchen nicht noch eine dritte! Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Unmittelbar am Seminargebäude des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) befinden sich lediglich acht Stellplätze für Verwaltungsmitarbeiter. (Für die Dozenten und Seminarteilnehmer stehen Stellplätze auf den Parkplätzen nördlich der Hochschule Bochum zur Verfügung.) Eine Verlegung der Zufahrt von Norden nach Süden hätte daher nur sehr begrenzte verkehrliche Auswirkungen. Zu 3) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 22. Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 5. Der weit überwiegende Teil der Gebäude in dem geplanten Sondergebiet – d. h. das wellenförmige Gebäude sowie der Rundbau – erhält eine Tiefgarage, deren Ein- und Ausfahrt sich im Süden des Plangebietes befindet. Die neuen Wohngebäude werden durchweg im mittleren und westlichen Teil des Plangebietes entstehen. Vor dem Hintergrund der beengten Platzverhältnisse in der Straße „Im Westenfeld“ sowie des umständlichen Weges über die Straße „Im Westenfeld“, den Fahrzeuge aus Richtung Schattbachstraße über die Lennershofstraße zu der neuen Bebauung an der Straße „Zum Schebbruch“ nehmen müssten, ist davon auszugehen, dass der Kfz-Verkehr seinen Weg weitestgehend direkt von der Lennershofstraße (von Westen) zu der Straße „Zum Schebbruch“ nehmen wird. Insofern wird der Kfz-Verkehr auf der Straße „Im Westenfeld“ aller Voraussicht nach allenfalls in geringem Umfang zunehmen. Zu 5) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 9. Zu 6) Hinsichtlich der Grünflächen: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2 Punkt 5. Zu Spielflächen: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5. Zu 7) Hinsichtlich des Baumbestandes: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2 Punkt 5. Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 14. Zu 9) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.9 Stellungnahme 42, 11.09.2013 Hiermit erhebe ich als betroffene Anwohnerin der Lennershofsiedlung Bochum folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan: Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 98 von 114 1) Die geplante Bebauung mit massiven Gebäudekomplexen, die Büros und Gewerbe beinhalten sollen, zerstört den Siedlungskern und -charakter, den bisher im Wesentlichen ein ruhiges, locker bebautes Wohngebiet mit vielen Grünflächen ausmacht. 2) Mit dem Umbau ist ein Kahlschlag des jahrzehntealten Baumbestandes verbunden, der ebenfalls den besonderen Charakter der Siedlung ausmacht und Bestandteil des Wohn- und Grundstückwertes der Wohngrundstücke ist. Die Ersatzpflanzungen können hierfür keinen Ausgleich schaffen. 3) Die geplante Ansiedlung von Büros und Gewerbe führt zu einem erheblichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen, das für die Anwohner hinsichtlich der Gefährdung der anwohnenden Kinder und Senioren, der damit verbundenen Lärmentwicklung und Abgasentwicklung und des Parkplatzmangels nicht zumutbar ist. Die stark erhöhte Gefährdung von Fußgängern ergibt sich insbesondere auch aus der Enge der Straßen durch parkende Pkw und Gegenverkehr. In dem Bebauungsplan ist keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen enthalten. 4) Die geplante Bebauung nimmt den Kindern im Lennershof wichtige Rasenund Spielflächen, die ein ungefährdetes Spielen ermöglichen. 5) Die geplante dichte Bebauung entlang der Lennershofstraße versperrt den Blick auf jegliches Grün und führt zu einem beengten Großstadtwohneindruck, der das bisherige Siedlungsbild in sein Gegenteil verkehrt und eine massive Einwirkung auf die Wohnsituation darstellt. 6) Der Bebauungsplan berücksichtigt einseitig die finanziellen Interessen der VBW auf Kosten der dort wohnenden und lebenden Anwohner. Die Anwohner sind zudem durch die jahrelangen Baumaßnahmen an der Universität und auch Hochschule beeinträchtigt. Im Bebauungsplan wird ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung nicht vorgegeben, so dass auch hier mit sich über Jahre hinziehenden Baumaßnahmen zu rechnen ist. 7) Durch die geplante Bebauung, die nicht in den Siedlungscharakter passt, verlieren gerade die alten Ursprungsbauten der Siedlung, zu denen auch mein Haus gehört, erheblich an Wert. 8) Die geplante Bebauung verstößt in erheblicher Weise gegen das baurechtlich zu beachtende Rücksichtnahmegebot. Antwort: Zu 1) Zum Ziel der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4. Zu 2) Hinsichtlich der Prägung der Siedlung durch den Baumbestand: Siehe Antwort zu 2.1.7 Punkt 4 Abs. 2. Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 3) Zum Verkehrsaufkommen: Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 99 von 114 Hinsichtlich der Nicht-Einhaltung von Tempo 30 und Verkehrsberuhigung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7. Zur Frage des Parkens: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4. Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6 und 2.1.1 Punkt 5. Zu 5) Hinsichtlich des die Standortqualität mitbestimmenden Faktors Grün ist auf zweierlei hinzuweisen: Zum Einen ist für das Campus Quartier eine hochwertige Gestaltung und Begrünung der Freiflächen vorgesehen, die einen Beitrag dazu leisten sollen, sicherzustellen, dass das Campus Quartier ein attraktiver Wohnstandort wird. Zum Anderen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Wiese mit ihrem alten Baumbestand südlich der Straße „Zum Schebbruch“, die die heutige Freiraumsituation mitprägt, um eine private Fläche der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude handelt, die ein Interesse an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Grundstücke hat. Zu 6) Zur Frage des Interessenausgleichs: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1. Hinsichtlich Belästigungen der Anwohner während der Bauphase: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8. Zum Frage des zeitlichen Rahmens der Baumaßnahme: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Zu 7) Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 5. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.10 Stellungnahme 43, 08.09.2013 Hiermit erheben mein Mann und ich als betroffener Anwohner der Lennershofsiedlung Bochum folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan: 1) In der Begründung steht unter anderem: „ … soll insbesondere auf die Wohnbedürfnisse von Studenten und Hochschulangehörigen und Gästen ausgerichtet sein.“ Wofür war das Uni-Center oder aber auch die Hustadt gedacht??? Ist hier nicht schon genug Leerstand an Wohn- und Geschäftsräumen? Laut Aussage von Frau Oberbürgermeisterin Scholz ist doch Opel der ideale Standort für künftige universitäre Einrichtungen. Erst Campusquartier Lennershof; dann Opel und in 10-15 Jahren Leerstand. Genau das, was als Begründung zum Campus-Quartier Lennershof steht („.... Entwicklung eines neuen Wohn- und Arbeitsquartiers....“) steht laut WAZ vom 26.08.2013 für das Opelareal Laer. Zitat: „Scholz schwebt eine Quartiersentwicklung vor, die Arbeiten und Wohnen zusammenbringt.“ 2) Soll Bochum nicht Familienfreundliches Wohnen anbieten? Im Lennershof gibt es so etwas noch. Aber bald nicht mehr. Grüngürtel werden zugepflastert. Wiesen bebaut. Und die Kinder? Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 100 von 114 3) Ein anderer Punkt ist der Verkehr. Es wird jeden Tag die Lennershofstraße zugeparkt. Da kann die Stadt Knöllchen schreiben oder nicht, es wird trotzdem alles zugeparkt. Die Anwohner füllen nur die Stadtkasse, wenn wir die Straßenreinigung bezahlen, aber die Fahrzeuge trotz Parkverbot nicht ihren Dienst tun können. 4) Warum entsprechen die Gebäude nicht mehr den Wohnbedürfnissen? Hätte die VBW die Häuser nicht so heruntergewirtschaftet wären sie noch nach den heutigen Wohnbedürfnissen in Ordnung. 5) Das ID-Gebäude der Uni steht nicht in der Siedlung und ist durch die Straßenführung und Begrünung mit Bäumen nicht als Maßstab für die Neubebauung. 6) Die an die Baufläche angrenzenden Häuser werden in einer nicht zumutbaren Art und Weise beschattet. Die Bebauung ist zu hoch und zu dicht. Die Grundstückswerte werden dadurch fallen. 7) Was geschieht mit der Vielzahl der Vögel (unter anderem welche aus der roten Liste)? 8) Es gibt keine Planung, wie während der Bauphase die Verkehrsführung umgesetzt wird, ohne Anwohner und insbesondere Kinder zu gefährden. Im Bebauungsplan wird kein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung vorgegeben. Bereits seit mehreren Jahren sind die Anwohner von Baulärm, Schmutz und LKW-Durchfahrten für Baumaßnahmen an der Ruhruniversität betroffen. Den Anwohnern ist das nicht zumutbar. Dazu kommen die geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum. Eine weitere Bauerlaubnis ohne enge zeitliche Begrenzung ist nicht zumutbar. Antwort: Zu 1) Hinsichtlich der Unterschiede zwischen dem Campus Quartier und dem UniCenter sowie der Hustadt: Siehe Antwort zu 1.1.11. Derzeit werden Entwicklungsvorstellungen dafür erarbeitet, wie die frei werdenden Opel-Flächen zukünftig genutzt werden sollen. In diesem Zusammenhang werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortqualitäten und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen unterschiedliche Optionen geprüft. Angesichts des noch laufenden Arbeitsprozesses können jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen zu der Nutzungskonzeption getroffen werden. Zu 2) Hinsichtlich der Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4. Zu Spielmöglichkeiten: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5. Zu 3) Die Sicherstellung eines geordneten Ablaufs des ruhenden Verkehrs ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes. Die Behebung etwaiger Missstände ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Diese überwachen die Parksituation im Rahmen der vorhandenen personellen Resourcen. Zu 4) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 101 von 114 Zu 5) Das ID-Gebäude der Ruhr-Universität stellt keineswegs den generellen Maßstab für die geplante Bebauung des Campus Quartiers dar; es entfaltet aber durchaus eine gewisse visuelle Wirkung auf den südwestlichen Randbereich der Siedlung. Daher sieht die städtebauliche Konzeption für das Campus Quartier vor, dass sich der dem ID-Gebäude nächstgelegene geplante Gebäude – der Rundbau – hinsichtlich seiner Geschossigkeit an diesem orientiert und so einen Übergang zu der Bebauung im Plangebiet schafft. Zu 6) Zur Verschattung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8. Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16. Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 14. Zu 8) Hinsichtlich Regelungen des Verkehrs während der Bauphase: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 22. Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.11 Stellungnahme 44, 13.09.2013 Hiermit erhebe ich als Anwohner der Lennershofsiedlung Bochum aufgrund eigener Betroffenheit und Sorge um das Gemeinwohl folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan: Die Reihenfolge der Einwendungen ist nicht nach Wichtung oder Wertung dargelegt. 1) Spielfläche Eine Unterversorgung von Spielflächen konnte bisher insbesondere für ältere Kinder sehr gut durch die bislang geduldete Nutzung der privaten Freifläche im Kern des Gebietes ausgeglichen werden. Hier war ein gefahrenfreier und gut einsehbarer Spielraum gegeben, der Raum für vielfältige und kreative Aktivitäten bot. Durch den Wegfall dieser Fläche wird der angebotene Spielraum nun noch weiter reduziert. Die neu geplante Spielfläche ist der Größe nur für kleine Kinder geeignet und liegt direkt am Hauptfußgängerstrom, aber uneinsehbar aus den Bereichen der Wohnbebauung. Sie ist daher unzureichend. Aus Gründen der Sicherheit und Schaffung ausreichender Spielmöglichkeiten fordere ich daher eine Umplanung, die eine ausreichende Spiel- und Grünfläche, insbesondere auch für diverse Ballsportarten, in unmittelbarer Nähe des geplanten WA-Gebietes vorsieht. 2) Zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung Im B-Plan ist weder ein zeitlicher Rahmen für die Bebauung, noch eine temporäre Verkehrsführung vorgesehen. Dies bedeutet, dass, wenn es im wirtschaftlichen Interesse der VBW ist, über mehrere Jahre ein Baugebiet entsteht plus der daraus resultierenden Belastungen der Anwohner durch Baustellenverkehr, Baustellenlärm, Staubverwehungen und Schmutz. Dies ist besonders belastend, da die Anwohner der Lennershofstraße bereits seit mehre- Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 102 von 114 ren Jahren den Belastungen durch die Neubauten der Ruhr-Universität (u. a. ID-Gebäude und die neuen Versuchshallen) und die Sanierungen der IGebäude in starkem Maße ausgesetzt sind. Dies sind bereits jetzt massive Belastungen in der Regel an 6 Tagen die Woche von 06.00 bis 20:00 Uhr. Dazu kommen die geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum. Ich fordere daher die Umsetzung der Bebauung zeitlich zu befristen und provisorische Zufahrten zu den Baustellen an anderen als den endgültig vorgesehenen Stellen nicht zuzulassen. 3) Das Verkehrsgutachten ist fehlerhaft und unzureichend Das gesamte betrachtete Areal wird als „Anlieger frei“ gekennzeichnet, dies ist ebenso falsch wie der Punkt, dass der südliche Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ eine Einbahnstraße sei. Eine Fahrbeziehung Lennershofstraße – INord Straße soll durch Kantsteine, welche an der schmalsten Stelle 1 m Abstand haben, unterbunden sein. Dies ist nicht korrekt, wie Fahrspuren auf der Begrenzungsfläche eindeutig beweisen. Es fanden keine Verkehrszählungen am Wochenende statt. Es wird nicht auf die Überlastung der U 35 zu Spitzenzeiten hingewiesen. Eine genaue Definition des autoarmen Gebietes fehlt sowohl in diesem Verkehrsgutachten, als auch im B-Plan Entwurf. Das Verkehrsgutachten betrachtete nur den Bereich des B-Planes 895. Mit der geplanten Aufstellung des B-Planes Hochschule Bochum und den damit einhergehenden baulichen Veränderungen ist auch ein erheblicher Einfluss auf den Bereich des B-Planes 895 zu erwarten. Dies wurde auch durch den Leiter des Planungs- und Bauordnungsamtes in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung am 03.07.2013 angesprochen. Daher ist der B-Plan 895 aufgrund unzureichender Kenntnisse über zukünftige Verkehrsentwicklungen und oben genannter Fehler im derzeitigen Zustand abzulehnen. Ich fordere zudem ein neues Gesamtverkehrsgutachten unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung um die RUB, den Gesundheitscampus und die Hochschule von unabhängiger kompetenter Stelle erarbeiten zu lassen. 4) Zulassung von Schank- und Speisewirtschaften Es soll laut B-Plan in den Sondergebieten SO 1 und SO 3 die Ansiedlung von Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. Zusätzlich sollen solche Betriebe ausnahmsweise im SO 2-Gebiet zugelassen werden. Wie sind diese Ausnahmen überhaupt geregelt, wird sich hier eventuell nur eine Hintertür offen gehalten, um möglichst viele Gastronomiebetriebe anzusiedeln? Solche Betriebe führen erfahrungsgemäß zu erheblichen Belästigungen insbesondere durch Lärm (Musik, Außengastronomie, Abluftanlagen), aber auch durch zusätzlichen Besucher- und Anlieferverkehr. Dies ist besonders in den Abendstunden und bei Außengastronomie der Fall. Ein Bedarf für zusätzliche Gastronomie ist in Anbetracht der guten Infrastruktur in fußläufiger Nähe im Bereich Buscheyplatz und Uni-Center nicht erkennbar. Ich fordere daher aus Gründen des Anwohnerschutzes auf Schank- und Speisewirtschaften im Plangebiet vollständig zu verzichten. Falls dies aus irgendwelchen imaginären Gründen nicht möglich sein sollte, fordere ich die Nichtzulassung von Außengastronomie insbesondere in den Abendstunden und auf einen vollständigen Verzicht auf Gastronomie im Sondergebiet SO 2. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 103 von 114 5) Geschosshöhe der geplanten Gebäude Laut B-Plan sind in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 fünf Gebäude mit 4 Vollgeschossen geplant. Diese überragen alle bestehenden Wohngebäude des B-Plan-Gebietes um 1 bzw. 2 Geschosse (ausgenommen des 07 / 08 mit einer Ausnahmegenehmigung gebauten Mietshauses der VBW Ecke Schebbruch / „Im Westenfeld“). Dies widerspricht dem allgemeinen Wohnbild des Lennershofs, insbesondere auch, da sämtliche Gebäude entgegen der allgemeinen Bauweise im Lennershof mit Flachdächern geplant sind. Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch oben erwähnte Ausnahmegenehmigung jetzt die Zulässigkeit der maximalen Bauhöhe abgeleitet wird. Im Sinne einer einheitlich städtebaulichen Gestaltung fordere ich eine zwei-, maximal dreigeschossige Bauweise mit Satteldach und eine Anpassung der maximalen Bauhöhe der Gebäude. 6) Umweltschutz Nach Punkt 8.2. der Begründung sollen an 81 Standorten Bäume gefällt werden. Hierbei handelt es sich um teilweise alte erhaltenswerte Bäume u. a. Buchen, Eiben, Kirschbäume, eine Eiche und eine Linde. Dieser Kahlschlag ist nicht tragbar. Nicht nur das hierdurch der Charakter der Lennershofsiedlung vernichtet wird, sondern auch schützenswerten Vogel- und Fledermausarten ihres Lebensraums beraubt werden. Es wird zwar aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorprüfung u. a. ausgeführt, dass nicht damit zu rechnen sei, dass Tiere i. S. d. § 44 BNatSchG beeinträchtigt werden bzw. sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, aber ein erheblicher Teil der lokalen Vogel- und Fledermauspopulation ist zwingend an den vorhandenen alten Baumbestand gebunden, insbesondere seien hier Kuckuck, Grün- und Buntspecht erwähnt. Im Interesse des Artenschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung des Stadtgebietes fordere ich daher dazu auf, die vorliegende artenschutzrechtliche (Vor)Prüfung durch ein neues sorgfältiges Gutachten zu ergänzen und die bestehende Planung aufgrund des großflächigen Kahlschlags abzulehnen. 7) Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Bebauung Einer der wichtigsten Punkte der Begründung des Bebauungsplanes ist, dass ein Erhalt der derzeitigen Bebauung nicht wirtschaftlich sei. Dies ist nicht nachvollziehbar. Die vorhandene Bebauung weist keine erheblichen baulichen Mängel auf, die einer weiteren Vermietung im Wege stünden. Vorhandene Mängel sind lediglich auf langjährige Vernachlässigung durch den Eigentümer bzw. auf derzeitigen Leerstand zurückzuführen. Gegen erhebliche Mängel spricht auch, dass die Häuser Lennershofstraße 19-25 mit geringem Aufwand renoviert wurden, um sie zeitlich begrenzt wieder zu vermieten. Zudem wurde ein Teil der Häuser an der Straße „Im Westenfeld“, in der Bahrenbergstraße und in der Uhlenbrinkstraße vor einigen Jahren renoviert und um eine Etage aufgestockt. Diese Häuser sind damals in der Öffentlichkeit als vorbildliche Erneuerungsmaßnahme vorgestellt worden, die auch die Forderungen des BPlans an hochwertige Gestaltung voll erfüllen. Von Seiten der VBW wird eingewendet, dass die Raumaufteilung nicht mehr heutigen Ansprüchen genügt. Der Umbau oben genannter Häuser hat aber gezeigt, dass eine Anpassung durchaus möglich ist. Außerdem weisen die Häuser teilweise Wohnungszuschnitte auf, die zwar heute nicht mehr für die Kleinfamilie angemessen erscheinen, aber bei Studenten- und Singlehaushal- Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 104 von 114 ten sehr nachgefragt werden. Eine mangelnde Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Bausubstanz ist weder plausibel noch wird diese im B-Plan belegt. Aufgrund dessen ist der vorhandene Bebauungsplan abzulehnen. 8) Wohnmöglichkeiten für Studenten Ziel des Bebauungsplanes soll unter anderem die Schaffung von Wohnmöglichkeiten für Studenten sein. Dieses Ziel kann nur in geringem Maße erfüllt werden. Die bisherige Wohnungsstruktur im Plangebiet bot überwiegend kleine und einfach ausge stattete und daher auch preiswerte Wohnungen. Leider hat die VBW diese Wohnungen nicht mehr ausreichend unterhalten, keine neuen Mietverträge abgeschlossen, Mieter rausgeklagt und dann leerstehende Gebäude bereits teilweise abgerissen. Damit ist eine Struktur, die sehr gute Bedingungen für studentisches Wohnen bot, vom Eigentümer gezielt vernichtet worden. Die geplante Neubebauung kann aufgrund der vielfältigen Zielsetzungen nur in geringem Umfang Wohnungen für Studenten bieten. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass bei frei finanziertem Wohnraum diese Wohnungen nicht für die Mehrheit der Studenten erschwinglich sein werden. Hierzu möchte ich auch noch auf die Studie „Universitäres Wohnen in Bochum“ von der Firma Georg & Ottenströer hinweisen. In Punkt 5.3.2 heißt es: […] sind einem Großteil der drei betrachteten Wohnstiltypen insbesondere eine günstige Miete sowie Aspekte, die den Grundriss und die Ausstattung der Wohnung betreffen, besonders wichtig. 94,6 % der „Individualisten“, 82,3 % der „Jungen Urbanisten“ und 87,7 % der „Älteren Urbanisten“ gaben an, dass ihnen eine günstige Miete „Sehr wichtig“ oder „Wichtig“ ist. Bezüglich des Wohnungsgrundrisses und der Wohnungsausstattung sind ein Balkon bzw. eine Terrasse [...] wichtige Aspekte der Wohnung. Weiterhin ist aus der Studie unter Punkt 5.3.3 aus den Abbildungen 125 – 127, sowie unter Punkt 6.4 zu entnehmen, dass den untersuchten Wohnstiltypen, welche u. a. den Standort Querenburg bevorzugen, Grünflächen und Freiräume „Wichtig“ bis „Sehr wichtig“ sind. Zurzeit sind diese in der Lennershofsiedlung noch ausreichend vorhanden. Das Ziel der Schaffung von studentischem Wohnraum wird mit der Planung also nicht nur verfehlt werden, sondern durch diese Planungen wird / ist idealer vorhandener Wohnraum für Studenten (bereits) vernichtet (worden) (siehe dazu auch Punkt 7 und 6). Ich fordere daher die Streichung des Ziels oder ein Umdenken zum Erhalt der noch vorhandenen Gebäude und Grünflächen. 9) Gewerbliche Nutzungen Als ein wesentlicher Punkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein universitätsnaher Flächenbedarf an Büro- und Gewerbeflächen für hochschulund hochschulnahe Einrichtungen angeführt. Dieser Flächenbedarf ist aber nur temporär vorhanden. Der Bedarf resultiert zum einen aus höheren Studierendenzahlen (durch den doppelten Abiturjahrgang und die Abschaffung der Wehrpflicht) und aufgrund baulicher Sanierungen. Beide Effekte sind vorübergehend, sodass die Hochschulen nur temporär erhöhten Flächenbedarf haben werden. Zur Deckung dieser Flächenbedarfe hat die Universität bereits größere Flächen angemietet, bevorzugt an der Universitätsstraße und der Innenstadt. Hinzu kommen weitere geplante und schon im Bau befindliche umfangreiche Hochschulneubauten (GD-Gebäude, AKAFÖ-Neubau, Geothermie- Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 105 von 114 und Verwaltungszentrum). Ein Flächenbedarf der Hochschulen im Bereich der Lennershofsiedlung ist daher nicht erkennbar. Zumal bis zur Fertigstellung des B-Plans einige Jahre vergehen werden (es ist ja auch kein zeitliches Limit hinterlegt), sodass oben genannte Effekte hier gar nicht mehr ausgeglichen werden können. Für hochschulnahe private Einrichtungen und Unternehmen stehen bereits jetzt ausreichende Flächen zur Verfügung (u. a. Gesundheitscampus und Technologiequartier Lise-Meitner-Allee). Weiterhin werden an der Unistraße derzeit die Gewerbeflächen Seven Stones und Wasserstraße / Paulstraße entwickelt. Seven Stones wird im Übrigen auch in der Studie „Universitäres Wohnen in Bochum“ im Gegensatz zur Lennershofsiedlung unter Punkt 6.2 explizit als Standort für Wohnraum neben gewerblichen Nutzungen erwähnt. Es stellt sich die Frage, ob diese Studie von der Stadt Bochum in irgendeiner Weise verwendet wird. Außerdem werden derzeit Gewerbeflächen im ehemaligen Kirchenforum neu erschlossen. Ein Bedarf von kleineren Büroeinheiten kann aufgrund von derzeitigen Leerständen auch nicht erkannt werden. So gibt es im Uni-Center Leerstände und zwischengenutzte Flächen in der Ladenstraße. Kleinere Büro- bzw. Ladenflächen stehen leer im Bereich Querenburger Höhe und Hustadtring, ein Ladengeschäft am Buscheyplatz (nur Zwischennutzung wegen Brandschaden Oase), in der Overbergstraße 2 und „Im Westenfeld“ (Eigentümer VBW!). Daher ist ein Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen im Bereich der Lennershofsiedlung aus obigen Gründen langfristig nicht vorhanden. Auch dieses Ziel des Bauplans wird verfehlt. Es kommt die Vermutung auf, dass dieses Ziel, insbesondere mit den hinterlegten Ausnahmeregelungen, aufgenommen wurde, um bei Leerständen gezielt nichtuniversitätsnahes Gewerbe im B-PlanGebiet anzusiedeln. Der Bebauungsplan ist damit in der jetzigen Form abzulehnen. 10) Bergbau Laut Karte des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen und Punkt 8.10 der Begründung ist im Plangebiet tages- und oberflächennaher Bergbau umgegangen. Es ist löblich, dass dies bei der Planung sowohl durch Einsicht in die Grubenbilder als auch durch Bohrungen geprüft wurde und entsprechende Vermerke hinterlegt wurden. Allerdings sind die Bohrungen schon einige Jahre her und alleine der Neubau des ID-Gebäudes in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kann mittlerweile zu signifikanten Veränderungen des Untergrunds geführt haben. Zudem wurden erst in diesem Jahr auf dem Grundstück des Studienseminars für Lehrkräfte (Lennershofstraße 50) Verfüllungsmaßnahmen aufgrund von Bergschäden durchgeführt. Ich fordere daher ein neues umfangreiches geologisches Gutachten des gesamten Plangebietes von einem kompetenten unabhängigen Institut. Weiterhin fordere ich, dass die aufgeführte Empfehlung, einen Sachverständigen aufgrund des hohen Gefährdungspotentials hinzuziehen, als verpflichtend in den Bauplan aufgenommen wird (sowohl zur Abwehr von Bergschäden, als auch von eventuell auftretenden Ausgasungen). 11) Autoarmes Gebiet Wie soll dieses Autoarme Gebiet, welches mehrmals erwähnt wird, bitte aussehen? Es werden hierzu keine eindeutigen Vorgaben gemacht, insbesondere um ein Wohn- und Gewerbegebiet mit Stellplatzmangel verhindern. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 106 von 114 Hiermit fordere ich detaillierte Vorgaben, um das Planungsziel „Autoarmes Gebiet“ zu erreichen. Ich bitte um Prüfung meiner Einwendungen und Berücksichtigung in weiteren Planungsschritten. Ich bitte um eine Stellungnahme zu meinen Einwendungen. Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5. Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 7. Zu 3) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 2 und 3 sowie zu 2.1.7 Punkt 6. Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3, 1.1.6 Punkt 3 sowie 2.1.2 Punkt 4 und 9. Zu 5) Hinsichtlich des Gebäudes „Zum Schebbruch“ 5 und 5 a: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 28. Zur Frage der Geschossigkeit und des städtebaulichen Konzeptes: Siehe Antwort zu 2.1.7 Punkt 22. Zu 6) Hinsichtlich des Baumbestandes: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2 Punkt 5. Zum Artenschutz: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 14. Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17. Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 13. Zu 9) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 16. Zu 10) Wie richtiger Weise von dem Einwender festgestellt, wurden für das Plangebiet bereits verschiedene gutachterliche Untersuchungen zu den Themen Bergbau und Baugrund durchgeführt. So wurden im Jahr 2004 das „Gutachten zur allgemeinen Bebaubarkeit“ sowie das „Gutachten zur bergbaulichen Situation“ auf der Grundlage einer Grubenbildeinsichtnahme vorgelegt. Aufgrund der Hinweise auf tagesnahen Bergbau wurden darüber hinaus im Jahr 2005 ergänzend Erkundungsbohrungen niedergebracht und ein entsprechendes Gutachten erstellt. Vor dem Hintergrund des nachgewiesenen Gefährdungspotenzials im Bereich der Flöze Banck sowie Glück und Segen wurden von dem Gutachter verschiedene Sicherungsmaßnahmen empfohlen, so u. a. die Verfüllung mit anschließender Verpressung der nachweislich abgebauten Abschnitte und das Erbringen eines abschließenden Standsicherheitsnachweises für die übrigen Bereiche. Gemäß § 9 Abs. 5 BauGB sollen u. a. Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich sind, sowie Flächen, unter denen der Bergbau umgeht, im Bebauungsplan gekennzeichnet werden. Daher wurde in den Bebauungsplan die textliche Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 107 von 114 Kennzeichnung aufgenommen, dass unter den im Plangebiet liegenden Flächen sowohl oberflächen- als auch tagesnah der Bergbau umgegangen ist, und eine Absenkung der Tagesoberfläche oder die Entstehung von Tagesbrüchen nicht ausgeschlossen werden kann. Zur gutachterlichen Bewertung der bergbaulichen Verhältnisse im Plangebiet einschließlich einer Empfehlung ggf. erforderlicher Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen wird empfohlen, einen Sachverständigen einzuschalten. Den konkreten Nachweis der Standsicherheit der geplanten Bebauung zu erbringen, obliegt dem Bauherrn. Somit ist es dessen Aufgabe, angesichts der im Bebauungsplan enthaltenen Informationen zur bergbaulichen Situation weitergehende Gutachten einzuholen, um eine entsprechende Grundlage für die notwenigen statischen Berechnungen zu erhalten. Den rechtlichen Anforderungen an die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials zu den Themen Bergbau und Baugrund im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird mit den vorliegenden Gutachten bereits entsprochen. Dass der Neubau des ID-Gebäudes der Ruhr-Universität zu signifikanten Veränderungen des Untergrundes im Plangebiet geführt haben könnte, erscheint ausgeschlossen, da auch für dieses Gebäude ein entsprechender Standsicherheitsnachweis erforderlich war. Dieser wäre jedoch nicht zu erbringen gewesen, wenn der Untergrund nicht ausreichend tragfähig für dessen Fundamente gewesen wäre. Zu 11) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 22. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.12 Stellungnahme 45, 12.09.2013 1) Siedlungscharakter Durch die geplante Bebauung wird der Charakter der Wohnsiedlung am Stadtrand erheblich verändert. Zu befürchten sind hohe Verkehrsaufkommen auf nicht dafür ausgelegten Straßen. Bei der Siedlung handelt es sich um eine offene Siedlung mit viel nachbarschaftlicher Kommunikation, in der Kinder u. a. gefahrlos vor den Häusern spielen können und bspw. erste Radfahrversuche machen, Bänke nicht nur in den rückwärtigen Gärten, sondern auch vor den Häusern stehen und genutzt werden. Zusätzlich würde die geplante Beseitigung von altem Baumbestand und freien Spielflächen die Qualität des Wohngebietes erheblich vermindern. 2) Abwasser Durch die weitere Bebauung und damit verbunden erhöhtes Abwasseraufkommen in Verbindung mit weiterer Flächenversiegelung ist mit zusätzlichen Problemen bspw. bei Starkregen zu rechnen. Erst vor einigen Monaten liefen zahlreiche Keller voll, u. a. auch meiner. 3) Fußgänger und Radfahrer Im Lennershof sind enorm viele Fußgänger unterwegs. Die Straße „Im Westenfeld“ ist der direkte Fußweg von der U 35 zur Hochschule Bochum und den östlichen Unigebäuden ID, IC sowie ND - NB. Insbesondere in den Morgenstunden wird die gesamte Straßenbreite inkl. den schmalen Bürgersteigen für die zu ihren Lehrveranstaltungen strebenden Studierenden in Anspruch genommen. Hier wäre bspw. mit einer verstärkten Nutzung durch PKW, die ja Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 108 von 114 dann auch Anwohner wären, mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen, was ich nicht gutheißen würde. Auch die zahlreichen Radfahrer, die das Gebiet durchfahren, wären davon betroffen. 4) Gewerbliche Nutzung Die Errichtung weiterer gewerblicher Nutzflächen in Querenburg halte ich für absolut überflüssig, da das benachbarte Uni-Center eigens hierfür errichtet wurde und genutzt werden könnte. Leider gibt es dort erheblichen Leerstand sowie eine unzureichende Vielfalt an Gewerbe. In den 1980er und -90er Jahren war das Uni-Center ein attraktiver Einkaufsstandort. Durch die Ansiedlung von Gewerbe, Gastronomie, Einzelhandel, Büros in der unmittelbaren Nachbarschaft würde ich befürchten, dass das Uni-Center über kurz oder lang zur heruntergekommenen Geisterstadt wird. Antwort: Zu 1) Hinsichtlich der Zielsetzung des Bebauungsplanes: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1. Zum Thema Verkehr: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6. Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 9. Zu 3) Eines der wesentlichen Elemente des städtebaulichen Konzeptes für das Campus Quartier ist die in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet verlaufende, als Fuß- und Radweg geplante neue Wegeverbindung, die die Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ mit dem ID-Gebäude der Ruhr-Universität Bochum verbindet. Insofern ist davon auszugehen, dass die Straße „Im Westenfeld“ zukünftig weniger stark von Fußgängern und Radfahrern frequentiert werden wird, als es heute der Fall ist. Was den mit der geplanten Bebauung verbundenen Kfz-Verkehr angeht, so ist davon auszugehen, dass dessen Abwicklung – wenn nicht von Norden über die Brücke und den nördlichen Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ – über die Lennershofstraße (zur geplanten Tiefgarage) bzw. über die Lennershofstraße direkt in die Straße „Zum Schebbruch“ (zu der geplanten Wohnbebauung) erfolgen wird, und dem südlichen Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ somit nur eine sehr untergeordnete Bedeutug zukommen wird. Zu 4) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 16. Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen. 2.1.13 Stellungnahme 46, ohne Datum Fragen zum Bebauungsplan 1) Voraussetzung für die Förderung durch Stadtumbau West Fördermittel ist das Vorliegen von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten in dem Gebiet. a. Welche erheblichen Funktionsverluste lagen zum Zeitpunkt des Förderantrags (2007?) in der Lennershofsiedlung und l oder dem Stadtumbaugebiet vor? b. Welche erheblichen Funktionsverluste liegen aktuell (04/2013) vor? Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 109 von 114 2) In Bochum sollen 2013 mehr als 50.000 qm Gewerbefläche realisiert werden. Bei ca. 20qm/Beschäftigter ergibt sich damit Raum für ca. 2500 Beschäftige. Wenn dabei "nur" 1250 neue Beschäftigte nach Bochum geholt werden, dann ergibt sich bei einem durchschnittlichen Bedarf an Eigenheimen (=38 % gemäß Statistiken) Bedarf für ca. neue 475 Häuser. Des Weiteren ergibt sich Bedarf durch das Wohnbaulandkonzept, da bereits für die jetzige Nachfrage zu wenig Bauland zur Verfügung steht. Eine der größten Chancen Bochums besteht darin, hochqualifizierte Arbeitnehmer nicht nur in Bochum arbeiten zu lassen, sondern dafür zu sorgen, dass sie in Bochum wohnen. Wie begründet sich vor dem Hintergrund, dass Bochum zulässt, dass Büroflächen in eine Wohnsiedlung gebaut werden, anstatt hochwertige Angebote in diesem Bereich auszubauen? 3) Aktuell kommen ca. 25 % der Beschäftigten der RUB mit dem ÖPNV. Wie begründen Sie vor diesem Hintergrund, dass 50 % der Beschäftigten in den Sondergebieten mit dem ÖPNV kommen? 4) Das Handlungskonzept stammt von 2007 bzw. den Jahren davor. Wurde in den letzten 6 Jahren überprüft, ob Voraussetzungen, Ziele und Maßnahmen noch aktuell sind? Wenn ja: a. Was wurde überprüft? b. Wann? c. Wie? d. In Zusammenarbeit mit wem? 5) Wurde eine Berechnung angestellt, welche Folgekosten sich für die Stadt Bochum aus den Plänen der VBW / Stadt ergeben? Wenn ja: a. Wie hoch sind die Kosten? b. Wofür fallen sie an? c. Wer trägt die Kosten genau? 6) Wie sieht die Rechnung der VBW aus, die besagt dass die Maßnahmen in der Lennershofsiedlung für sie ohne Fördergelder nicht profitabel seien? Antwort: Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 27. Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1, 1.1.11 und 2.1.1 Punkt 3. Zu 3) Der Anteil der Beschäftigten, die den ÖPNV wählen, hängt maßgeblich von der fußläufigen Entfernung zur Haltestelle (möglichst unter 300 m), der Attraktivität des Angebots an Fahrtquelle und Fahrtziel, der verkehrlichen und sozialen Sicherheit an der Haltestelle, den Kosten des ÖPNV und des Parkraumangebotes ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in unmittelbarer Nähe zur Stadtbahn-Haltestelle „Lennershof“ der U 35 mit einer dichten Taktfolge in Richtung Bochum-Hauptbahnhof. Das Gutachten geht nicht von einem Anteil der ÖPNV-Nutzung von 50 % durch die Beschäftigten in dem Sondergebiet aus. Vielmehr wurde der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) mit 50 % angesetzt. Der Anteil des MIVs hängt vor allem vom Parkraumangebot, der Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fußgänger- und Radverkehr, ÖPNV) und dem Angebot an Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 110 von 114 Wohnungen im Umfeld ab. Je nach Abhängigkeit von der vorherrschenden Situation in einem Plangebiet beträgt der MIV-Anteil zwischen 30-90 %. Die Aufteilung der Transportleistung auf die verschiedenen Verkehrsträger bzw. -mittel (der sog. „Modal Split“) in Bochum liegt aktuell bei 56 % MIV, 20 % ÖPNV, 18 % Fußgänger und 6 % Radfahrer. Aufgrund der Durchmischung des Gebietes mit universitätsnahen Dienstleistungen und Wohnungen, des Ansatzes eines „autoarmen Quartiers“ sowie des guten ÖPNV-Anschlusses (insbesondere der Nähe zur Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ und der Anbindung an den Bochumer Hauptbahnhof) erscheint der Ansatz 50 % MIV gerechtfertigt. Desweiteren sieht der städtebauliche Entwurf eine enge Verknüpfung der Dienstleistungsbereiche im Sondergebiet mit der Ruhr-Universität und der Hochschule Bochum vor, so dass hier von Verknüpfungspunkten ausgegangen wird. Die Stellplatzsituation soll durch die Errichtung einer Tiefgarage geregelt werden. Zu 4) Bei jeder Veränderung der ursprünglichen Planung holt die Stadt eine erneute Genehmigung der Bezirksregierung für das Entwicklungskonzept ein. Dies ist zuletzt mit Schreiben vom 27.08.2012 auf Basis des aktuellen Planungsstandes geschehen. Nach Beteiligung des fachlich zuständigen Referates beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 19.11.2012 ihre Zustimmung erteilt. Zu 5) Im Rahmen der ordentlichen Haushaltsführung werden bei jeder Planung entsprechende Überlegungen angestellt. Die Verfahren werden grundsätzlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft. Mögliche Kosten: - Erschließungskosten: trägt die VBW - Kosten für den Umbau von Straßen (Umbau der Straße „Zum Schebbruch“ in eine Mischverkehrsfläche): trägt das Land NRW (Stadtumbauförderung) und / oder die VBW (noch nicht abschließend geklärt) - Kosten für öffentliche Wege: trägt im Fall der neuen Wegeverbindung das Land NRW (Stadtumbauförderung) - Kosten für die Pflege des öffentlichen Grüns: trägt die Stadt (wie üblich) - mögliche Kosten für eine Trennung von Regenwasser und Abwasser, Kanalbau: trägt die Stadt (Gebührenhaushalt) Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2.1.14 Stellungnahme 47, 06.12.2012 Hiermit legen wir Beschwerde gemäß §24 GO NRW gegen den o.g. Bebauungsplan Nr. 895 - Bebauung Lennershofsiedlung - ein. Die kleinen Gärten und Terrassen der Häuser der Straße „Im Westenfeld“ 11, 13, 15 und 17 (und fast alle anderen Grundstücke ebenso) liegen den neuen, von der VBW geplanten Häusern, der sogenannten Schlange, so nahe, dass bei einer geplanten Geschosshöhe von 3 Geschossen (als Arbeits- bzw. Gewerbegebäude mit mindestens 12-14 m Höhe anzunehmen) mindestens 2/3 des Jahres eine Verschattung durch Wurfschatten gegeben Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 111 von 114 ist Die Bebauung soll von der Straße Im Schebbruch beginnend wenige Meter hinter unseren Gärten verlaufen, wie man aus dem anliegenden Bauplan ersehen kann. Außerdem sollen im Mittelteil des Baugebietes noch höhere Bauten von mindestens 4 Geschossen entstehen. Diese Bebauung lässt in den Monaten August - April keine Sonne zu uns in die Gärten. Anderswo haben wir die Mauern niedergerissen, hier werden sie direkt vor unserer Nase aufgebaut!!! In der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 13.11.2012 in Bochum-Querenburg wollte Herr Müller vom Bauamt nicht mitteilen, wie hoch die tatsächliche Verschattung sein wird, obwohl ihm nach eigener Aussage das Gutachten hierüber vorlag. Im Schnelldurchlauf versuchte er, den April und den August darzustellen. Auch in diesen kurzen Sequenzen konnte man sehen, dass der Wurfschatten enorm sein würde. Bis zum 13.11.2012 sind wir über dieses Gutachten in Unkenntnis gelassen worden. So wie es aussieht, werden wir bei der Bebauung vom August bis April keine Sonne in unseren Gärten sehen. Betroffen sind fast alle Anwohner/Innen südlich der neuen Bebauung, die ebenfalls Beschwerde einlegen werden. Wir fordern deshalb dringend, die Baumaßnahmen mit diesen Bebauungshöhen zu stoppen und den Bebauungsplan neu zu überarbeiten. Eine Umsetzung der Bebauung, so wie sie zur Zeit angedacht ist, wird unsere Lebensqualität für alle Zeiten unerträglich stark beeinträchtigen. Antwort: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8. Die Stellungnahme wird zurückgewiesen. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung beigefügt (Vorlage Nr. 20140171). 2.2 Stellungnahmen der Behörden Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren: 2.2.1 Barbara Rohstoffbetriebe, Haupstraße 13, 40764 Langenfeld, 08.08.2013 Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 28. Juli 2009, in dem wir das von Ihnen beauftragte Büro - Entwicklungsgesellschaft Ruhr Bochum mbH, Herrn Dr.-Ing. Uwe Stockers - ausreichend informiert haben. Da es sich um ein erloschenes Bergwerksfeld handelt und auch die Bezirksregierung Arnsberg keine Einwände bezogen auf unser inzwischen erloschenes Bergwerksfeld "Keppler" hat und es für uns auch keine Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung des Bebauungsplanes mehr gibt, stellt sich hier die Frage, inwieweit wir hier noch beteiligt werden müssen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits eine Grubenbildeinsichtnahme im Jahre 2004 stattgefunden hat, zu dem wir im Übrigen keine Einverständniserklärung gegeben haben. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 112 von 114 Außerdem wurden offensichtlich im Jahre 2005 mehrere Such- und Erkundungsbohrungen niedergebracht - ohne uns zu beteiligen. Aufgrund der Tatsache, dass nicht dokumentierter Kohlebergbau nachgewiesen ist, halten wir die textliche Festsetzung im Bebauungsplan für nicht ausreichend. Ferner sollte die geplante Verpressmaßnahme bei einer Durchführung auch textlich fixiert werden oder sind diese nur zur möglichen Durchführung von Coiled tubing Bohrungen eines gewissen Institutes vorgesehen? Im Übrigen wären wir Ihnen dankbar in der Zukunft gleichlautende Bezeichnungen für irgendwie geartete Vorhaben zu benutzen (hier: B-Plan 895 - "Campus Quartier Lennershof" / "Projekt südlich Hof Bernsau"). Antwort: Ein Schreiben der Barbara Rohstoffbetriebe vom 28. Juli 2009 ist der Entwicklungsgesellschaft Ruhr Bochum mbH nicht bekannt. Möglicherweise wurde die Planung für den vorliegenden Bebauungsplan aufgrund seiner Bezeichnung „Campus Quartier Lennershof“ mit einer vor einigen Jahren für den Bereich südlich des Lennershofs (auch Hof Bernsau genannt) verwechselt. Hierauf deutet auch der letzte Satz der Stellungnahme des Einwenders hin. Vor dem Hintergrund des geplanten Abrisses der nicht mehr marktgängigen vorhandenen Bebauung im Plangebiet und der anschließenden Errichtung einer Neubebauung wurden im Jahr 2004 im Auftrag des Grundstückseigentümers eine Grubenbildeinsichtnahme durchgeführt sowie ergänzend Such- und Erkundungsbohrungen niedergebracht, um Informationen über die bergbauliche Situation und damit die Bebaubarkeit der dortigen Grundstücksflächen zu erlangen. Zur Sicherstellung der Standsicherheit der geplanten Bebauung wurden in der Zwischenzeit auf der Grundlage der gewonnenen Informationen bereits Verpressmaßnahmen durchgeführt. Grundsätzlich ist der textliche Teil eines Bebauungsplanes genauso zu beachten wie dessen zeichnerischer Teil. Insofern ist es rechtlich unerheblich, ob der Hinweis auf erfolgte bergbauliche Aktivitäten im Wege der Kennzeichnung – in zeichnerischer oder textlicher Form erfolgt. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2.2.2 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund, 12.08.2013 Das Plangebiet grenzt an einer Stelle unmittelbar an die BLB-eigenen Grundstücke des Hochschulcampus, so dass wir als TÖB und auch als Grundstückseigentümer hiermit unsere Stellungnahme abgeben. Auf Seite 60 der Begründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass der südliche Planbereich zwischen ID-Gebäude der Ruhr-Universität und Lennershofstraße umgestaltet werden soll, um eine Wegeverbindung vom Campus-Quartier auf das Hochschulgelände zu ermöglichen. Dafür soll zum BLB Kontakt aufgenommen werden. Sollte sich die Umgestaltung außerhalb bzw. nur bis an die Grenze der landeseigenen Grundstücke erstrecken, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass wir Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 113 von 114 für eine bauliche Umgestaltung keine Kosten übernehmen werden aber an der Planung dieses Bereiches beteiligt werden möchten. Wenn für die Umgestaltung landeseigene Grundstücke in Anspruch genommen werden sollten, kann dies nur über einen Erwerb der Flächen durch die Stadt Bochum erfolgen, da der BLB NRW seine Grundstücke nicht für öffentliche Zwecke zur Verfügung stellen kann. Ein Verkauf kann jedoch nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch unsere Zentrale erfolgen. In Abstimmung mit der Stadt Bochum hat der BLB NRW seinerzeit den Bordstein an der Lennershofstraße entlang der Grundstücksgrenze zum Universitätsgelände so umgebaut, dass der Verkehr nicht vom Hochschulgelände auf die Lennershofstraße bzw. umgekehrt fahren kann. Diese Situation muss auch nach einer Umgestaltung beibehalten werden, damit es nicht zu einer Vermischung der Verkehre auf dem Hochschulcampus und dem Plangebiet kommt. Darüber hinaus bitten wir, dafür zu sorgen, dass es durch die Festsetzung des künftigen Campus-Quartiers als Allgemeines Wohngebiet nicht zu einer Einschränkung der Nutzung des Hochschulgeländes kommt, beispielsweise durch Emissionsauflagen oder -beschränkungen. Durch Forschungsbetrieb und andere typisch universitäre Nutzungen kann es durchaus auch außerhalb von üblichen Geschäftszeiten zu Geräuschen oder anderen Auswirkungen kommen. Durch die neuen Nutzungen auf dem Campus-Quartier Lennershof wird es voraussichtlich zu einer noch stärkeren Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs kommen. Daher regen wir an, rechtzeitig auch die Belange der Straßenbahn- und Busanbindung dieses Bereiches zu berücksichtigen. Antwort: Die Trennung der Fahrspuren der Lennershofstraße und derjenigen auf dem Gelände der Ruhr-Universität soll auch zukünftig beibehalten werden. Für die Umgestaltung der Lennershofstraße in diesem Bereich – d. h. zwischen dem geplanten Rundbau und dem ID-Gebäude – sowie der Verkehrsinsel zwischen den beiden v. g. Fahrspuren liegen bislang lediglich erste Überlegungen vor. Wenn sich die Planungen konkretisieren, ist es erforderlich, diese sowie die Frage der Kosten ebenso wie die Grundstücksfrage mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW abzustimmen. Da die Wohnbebauung in der Lennershofsiedlung auch heute schon bauplanungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet eingestuft wird, ändert sich der Grad der zulässigen, von den Hochschulnutzungen ausgehenden Emissionen durch die Festsetzung des Großteils des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet nicht. Abgesehen von dem als problematisch empfundenen fließenden und ruhenden Verkehr in der Lennershofsiedlung, der z. T. auch mit den benachbarten Hochschulnutzungen verbunden ist, liegen der Stadt Bochum jedoch ohnehin keine Erkenntnisse dazu vor, dass es negative Auswirkungen der Nutzung des Hochschulgeländes gibt, die eine Einschränkung dieser Nutzung aufgrund des benachbarten Wohngebietes der Lennershofsiedlung erfordern würde. Hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4 Abs. 2. Der Anregung wird teilweise gefolgt. 2.2.3 E.ON SE, Immobilien/Montan, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, 06.08.2013 Wir stellen fest, dass unsere Gesellschaft an dem Bauleitplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 895 bis heute nicht beteiligt wurde. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170 Seite 114 von 114 Unsere erstmalige Stellungnahme zur bergbaulichen Situation lautet wie folgt: Der o. a. Planbereich liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON SE. Im Bereich des o. a. Bebauungsplanes sowie im Umfeld und in unmittelbarer Nachbarschaft des o. a. Bebauungsplanes entnehmen wir den Archivunterlagen Hinweise auf tagesnahen Uraltbergbau, der geplante Bauvorhaben gefährden kann. Zudem weisen wir darauf hin, dass im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach den geologischen Gegebenheiten Abbau Dritter, den die E.ON AG nicht zu vertreten hat, nicht ausgeschlossen werden kann. Wir haben daher den gesamten Geltungsbereich in dem als Anlage zurückgehenden Lageplan (DlN A3) gekennzeichnet als: „Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden können (§ 9 Abs. 5 BauGB)“ Diese Kennzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen. Die in der Begründung des o. a Bebauungsplanes unter Pkt 7.2.1 Bergbau und unter Pkt 8 Umweltbelange, 8.10 Bergbau aufgeführte Stellungnahme können wir nachvollziehen und bestätigen. (Eine) Kopie dieses Schreibens nebst Plankennzeichnung erhält die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 in Dortmund zur Kenntnisnahme. Antwort: Der Bebauungsplan enthält bereits eine textliche Kennzeichnung, in der auf erfolgte bergbauliche Aktivitäten im Plangebiet hingewiesen und die Einschaltung eines Sachverständigen empfohlen wird. Der Anregung wird inhaltlich gefolgt. 2.2.4 Hochschule Bochum, Lennershof 140, 44801 Bochum, 07.08.2013 Aus Sicht der Hochschule ist allein die Auswirkung auf die Zuwegung von der UBahnhaltestelle zur Hochschule Bochum von Belang. Ich möchte Sie bitten, im Rahmen der Veränderung des Bebauungsplans sicher zu stellen, dass die bereits jetzt etwas ungünstige Zuwegung nicht weiter verschlechtert wird. Eine Umlenkung über den neu geplanten Hauptweg Richtung ID-Gebäude, der von der Hochschule weglenkt, wäre aus unserer Sicht eine deutliche Verschlechterung. Ich möchte Sie bitten zu prüfen, inwieweit die derzeitige Zuwegung von der U-Bahn zu Hochschule noch weiter gestärkt werden kann (z. B. durch eine Beschilderung, die über den derzeitigen Standard für Fußwege hinausgeht). Antwort: Von Seiten der Stadt Bochum wird davon ausgegangen, dass diejenigen Personen, die die Lennershofsiedlung von der Stadtbahnhaltestelle Lennershof kommend mit dem Ziel „Hochschule Bochum“ durchqueren, aufgrund der kürzeren fußläufigen Verbindung auch weiterhin den direkten Weg über die Straße „Im Westenfeld“ nehmen werden. Eine Verschlechterung der Zuwegung zur Hochschule wird insofern nicht erwartet. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – Abwägung