Daten
Kommune
Bochum
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Anlage 1: Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.pdf
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24.12.14, 20:29
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27.01.18, 20:52
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ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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ABWÄGUNG
zu den eingegangenen Stellungnahmen
zum
Bebauungsplan Nr. 895
– Campus-Quartier Lennershof –
in der Fassung für den Satzungsbeschluss
Stand 31.01.2014
Die relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie der förmlichen Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind nachfolgend
zusammengefasst.
1.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
1.1
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren:
1.1.1 Stellungnahme 1, ohne Datum
(Fragen an die Stadt / das Baudezernat der Stadt Bochum zur Lennershofsiedlung)
1)
Für welche Zielgruppe sieht sie Bedarf an neuen Wohnungen?
2)
Falls mehrere Zielgruppen vorhanden sind, wie sollen die Anteile in etwa
sein?
3)
Für wie viele neue Anwohner soll neuer Wohnraum geschaffen werden?
4)
Mit wie vielen zusätzlichen PKW und Motorrädern rechnet die Stadt dann im
Lennershof?
5)
Wie sieht die Verkehrsplanung für die Steuerung des zusätzlichen
Verkehrsaufkommens
aus
(Zufahrtswege,
Skizzierung
typischer
Verkehrswege, Einrichtung von Spielstraßen, etc.)?
6)
Wie viele Kinder leben laut Unterlagen der Stadt im Lennershof? Wie werden
ihre Bedürfnisse in den Bebauungsplänen berücksichtigt (Freiflächen,
Verkehrsplanung, Freizeitangebote...)?
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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7)
Für wie viele neu anzuschließende Wohnungen reicht die vorhandene
Infrastruktur (Kanalisation etc.) aus, bzw. ab wie viel zusätzlichen Wohnungen
werden Folgearbeiten notwendig? Welchen zeitlichen Umfang werden solche
Maßnahmen einnehmen? Mit welchen Kosten für die Stadt bzw. für die
Anwohner?
8)
Wie schätzt die Stadt den Wert des alten Baumbestandes ein (z. B. möglichst
vollständig erhaltenswert, gar nicht erhaltenswert, anteilig zu xx %
erhaltenswert)?
9)
Die bisherigen Vorschläge der VBW sehen eine weitgehende Bebauung von
bisherigen Grünflächen und eine Zerstörung des alten Baumbestandes vor.
Inwieweit sind diese Vorschläge mit der strategische Umweltplanung der Stadt
Bochum vereinbar und inwiefern soll Konformität mit Umweltplanung in die
Bewertung zukünftiger Vorschläge eingehen?
10)
Falls die Grünflächen und der Baumbestand vernichtet werden, wird es vor
Ort einen Ausgleich für den Verlust geben?
11)
Gibt es neuere Erkenntnisse bezüglich der Sanierungsfähigkeit des noch nicht
renovierten Gebäudebestandes der VBW in der Lennershofsiedlung? Wenn
ein Teil der Gebäude sanierungsfähig ist, welche Gebäude könnten
grundsätzlich erhalten werden?
12)
Sollen durch die Baumaßnahmen nur Wohneinheiten oder auch
Gewerbeflächen entstehen? Wenn Gewerbeflächen als sinnvoll angesehen
werden - welche Art von Gewerbe ist geplant?
13)
Welche konkreten Zielsetzungen des Stadtumbaus West werden in der
Lennershofsiedlung umgesetzt? Gibt es eine Zweckbindung der verwendeten
Mittel? Wenn ja, wie sieht diese Zweckbindung aus?
14)
Wurden bereits Fördermittel für Maßnahmen (auch planerische) im
Lennershof verwendet? In welcher Höhe? Wie viel entfiel davon auf den
Architekturwettbewerb?
15)
Wer ist direkter Nutznießer der Fördermittel, die auf die Lennershofsiedlung
entfallen / entfallen sollen? Die Stadt Bochum, die VBW, andere? Wenn
mehrere oder andere - wer und zu welchen Anteilen?
16)
Wird bei der Zielsetzung des Bebauungsprojekts versucht, einen Wertverlust
von Wohnungen, Grundstücken und Häusern zu verhindern, die in privater
Hand sind?
17)
In den letzten Jahren haben viele Familien mit kleinen oder noch jungen
Kindern Eigentum im Lennershof erworben. Dies spricht dafür, dass der
Lennershof grundsätzlich attraktiv für junge Familien ist, die eine langfristige
Bindung an Bochum suchen - eine nicht unwichtige Zielgruppe für die Stadt.
Plant die Stadt, diese bereits gegebene Attraktivität zu nutzen? Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
18)
Wird sich die Neubebauung an die bisherige Bauhöhe / Geschosshöhe, die in
der Lennershofsiedlung üblich ist, anpassen, oder sollen Gebäude erlaubt
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werden, die höher sind? Wenn größere Höhen vorgesehen sind, in welcher
Höhe sollen Gebäude gebaut werden dürfen?
Antwort:
Bei den nachfolgenden Antworten ist zu berücksichtigen, dass sich Angaben zur
Anzahl von Wohneinheiten, zum Verkehr u. ä. auf den aktuellen Stand der Planung
sowie bestimmte Annahmen beziehen. Bei Veränderungen der Größe der geplanten
Wohnungen oder anderer Faktoren im Zuge des weiteren Planungsprozesses oder
der Vermarktung können sich somit auch Veränderungen der jeweils davon
abhängigen Kennwerte ergeben.
Zu 1) Zielgruppen für die geplanten Wohnungen sind Studierende, Wissenschaftler
und sonstige Angestellte der Ruhr-Universität Bochum, der Hochschule
Bochum und der angrenzenden Institute sowie Familien. Die hohe Eignung
des Standortes Lennershof für diese Zielgruppen wurde im Rahmen von
wohnungswirtschaftlichen Analysen im Vorfeld sowie im Rahmen der
Erarbeitung
des
städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes
für
die
Lennershofsiedlung festgestellt.
Zu 2) Zu konkreten Anteilen der Zielgruppen können keine Aussagen getroffen
werden. Nach den vorliegenden Untersuchungen kann aber davon
ausgegangen werden, dass ein ausreichendes Marktpotenzial vorhanden ist.
Zu 3) Die Planung sieht nach derzeitigem Stand der Dinge ca. 70 Wohneinheiten
vor. Entsprechend der durchschnittlichen Haushaltsgröße von 2 Personen im
Bereich Querenburg ergäbe sich eine Einwohnerzahl von ca. 140 Personen.
Aufgrund der Wohnfunktion für Universitäts- bzw. Hochschulangehörige kann
jedoch evtl. von einem höheren Anteil an 1-Personen-Haushalten
ausgegangen werden, so dass von einer Einwohnerzahl von 120-140
Personen ausgegangen wird. Zu der Wohnbevölkerung hinzu kommen noch
ca. 50-100 Beschäftigte.
Zu 4) Zwar können keine Aussagen zur Anzahl der zusätzlichen PKW und
Motorräder im Lennershof getroffen werden. Es kann aber die Menge des
zusätzlichen Kfz-Verkehrs abgeschätzt werden. Aufgrund der guten
Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Richtung
Universität und Innenstadt (Hauptbahnhof) und die direkte Nähe zur
Hochschule und Universität sowie der Konzeption als „autoarmes Quartier“
wird von einem Anteil des motorisierten Individualverkehrs von 50 %
ausgegangen.
Zu 5) Die Verwaltung plant keine aktive Steuerung der Verkehrswege. Durch die
eingeschränkten Auf- und Abfahrmöglichkeiten von und zur Universitätsstraße wird ca. 80 % des Verkehrsaufkommens (Bestand und Zusatzverkehr)
über die Verbindung Schattbachstraße - Lennershofstraße das Wohngebiet
anfahren. Durch die Lage der Tiefgaragenzufahrt in der Lennershofstraße wird
diese
Wegeverbindung
zudem
unterstützt.
Ca.
20
%
des
Verkehrsaufkommens wird von Norden kommend über die Overbergstraße
und die Straße „Im Westenfeld“ abgewickelt.
Im Gegensatz zu den anderen Wohnstraßen wird die Straße „Zum
Schebbruch“ nicht als Bestandteil des Zonengeschwindigkeitsbereichs 30
km/h ausgewiesen, sondern als Mischverkehrsfläche als verkehrsberuhigter
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Bereich („Spielstraße“). Dadurch wird u. a. die Fußwegeverbindung von der
Haltestelle „Lennershof“ der U 35 zur Ruhr-Universität Bochum gestärkt.
Zu 6) Zum Stichtag 14.09.2010 lebten in der Lennershofsiedlung 169 Kinder in
folgender Altersstaffelung:
-
0 bis unter 3 Jahre: 19 Kinder
3 bis unter 6 Jahre: 26 Kinder
6 bis unter 11 Jahre: 40 Kinder
11 bis unter 14 Jahre: 33 Kinder
14 bis unter 18 Jahre: 51 Kinder.
Für die Kinder stehen die Freiflächen der Gebäude sowie die in die geplante
neue Wegeverbindung integrierten Frei- und Platzflächen, für die auch
Spielbereiche vorgesehen sind, als Spielflächen zur Verfügung. Darüber
hinaus sind auf den privaten Grundstücksflächen die bauordnungsrechtlich
vorgeschriebenen Kleinkinderspielplätze nachzuweisen. Ferner wird die
Straße „Zum Schebbruch“ von einer Tempo-30-Zone mit von der Fahrbahn
getrennten Fußwegen in einen verkehrsberuhigten Bereich mit einer
Mischverkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer umgebaut, die auch von
Kindern zum Spielen genutzt werden kann.
Darüber hinaus wird die Verwaltung im Rahmen der Aufstellung des
unmittelbar an die Lennershofsiedlung angrenzenden Bebauungsplanes Nr.
949 – Hochschule Bochum – prüfen, ob bzw. inwiefern dort größere
öffentliche Spielmöglichkeiten - gerade auch für ältere Kinder - wie auch
Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche geschaffen werden können.
Zu 7) Entsprechend der Überprüfung der hydraulischen Situation im Plangebiet und
dessen Umgebung ist die vorhandene Kanalisation leistungsfähig genug, die
Abwassermenge der geplanten Bebauung aufzunehmen. Voraussetzung
hierfür ist jedoch, dass das anfallende Regenwasser zurück gehalten und
gedrosselt eingeleitet wird. Zudem ist vorgesehen, das Plangebiet zukünftig
im Trennsystem, d. h. über separate Schmutz- und Regenwasserkanäle, zu
entwässern sowie das Regenwasser im Plangebiet zurückzuhalten, bevor es
der öffentlichen Kanalisation zugeführt. Damit wird die Abwassermenge in den
bestehenden Mischwasserkanälen eher noch abnehmen. Für die Anwohner
entstehen durch den geplanten Umbau des Entwässerungssystems keine
Kosten.
Zu 8) Der Baumbestand im Plangebiet besitzt zweifellos einen hohen ökologischen
wie auch das Ortsbild der Siedlung betreffenden Wert. Im Rahmen der
räumlichen Planung sind jedoch unterschiedlichste, vielfach konträre Belange
zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, von denen die Erhaltung
des Baumbestandes nur einer ist. Andere Belange sind z. B. die Versorgung
universitärer Nutzergruppen mit Wohnraum, die Bereitstellung von Flächen für
die Wirtschaft und die Wissenschaft, der Vorrang der baulichen
Innenentwicklung gegenüber der Inanspruchnahme von Freiflächen außerhalb
der bestehenden Siedlungsbereiche und anderes mehr.
Im Sinne eines Ausgleichs der verschiedenen Belange wird jedoch im
Rahmen der Bebauungsplanung wie auch in den nachgelagerten
Baugenehmigungsverfahren versucht, unter Berücksichtigung der weiteren zu
beachtenden Belange möglichst viele der vorhandenen Bäume zu erhalten
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und, wo dies nicht möglich ist, durch neue Bepflanzungen für einen gewissen
Ersatz zu sorgen. Hierzu werden im Bebauungsplan Festsetzungen zum
Anpflanzen sowie alternativen Erhalt von Bäumen getroffen.
Zu 9) Gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum ist bei der Beseitigung von
Bäumen einer bestimmten Qualität entsprechender Ersatz zu schaffen, d. h.
es sind als Ersatz neue Bäume zu pflanzen. Soweit möglich, werden
Ersatzpflanzungen
innerhalb
des
Plangebietes
durchgeführt.
Die
Ersatzpflanzungen, die nicht im Plangebiet umgesetzt werden können,
erfolgen an anderen Standorten.
Zu 10) Ebenso wie andere Belange unterliegen auch die in der Strategischen
Umweltplanung (StrUP) formulierten Ziele der Abwägung. Während einige
Ziele der StrUP im Rahmen der Planung umgesetzt werden können, so z. B.
die Regenwasserabkopplung, müssen andere Ziele angesichts des Vorrangs
anderer Belange zurückstehen.
Zu 11) Nach Aussage des Eigentümers der Gebäude im Plan- bzw.
Stadtumbaugebiet sind die Gebäude nicht mit wirtschaftlich vertretbarem
Aufwand zu sanieren. Eine Erhaltung kommt daher nicht in Frage.
Zu 12) Neben dem Wohnen sind ergänzend auch gewerbliche Nutzungen
vorgesehen wie z. B. Gastonomie (Café), Copyshop, sonstige das Wohnen
nicht störende Dienstleistungen.
Zu 13) Ziel ist die Entwicklung eines „Campus Quartiers“ gem. dem städtebaulichen
Entwicklungskonzept mit folgenden Bausteinen:
1.
2.
3.
4.
Baustein: Wohnen und Arbeiten im Campus Quartier
Baustein: Die Welt zu Gast im Campus Quartier
Baustein: Studentisches Wohnen im Campus Quartier
Baustein: Werkstatt Wohnen
Zu 14) Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 124.527,96 € abgerufen, die in
folgender Aufteilung für folgende Maßnahmen verwendet wurden bzw.
werden:
1. Städtebauliches Entwicklungskonzept: 6.874,63 €
2. Städtebaulicher Wettbewerb „Neubau Campus Quartier“ und weitere
planerische Bearbeitung: 97.653,33 €
3. aktuell: Moderationsverfahren Campus Quartier: 20.000,00 €
Zu 15) Nutznießer sind die Stadt Bochum sowie die VBW Bauen und Wohnen GmbH.
Nach aktuellem Stand sollen von der Gesamtförderung in Höhe von rund
910.000 € rund 620.000 € in städtische Maßnahmen fließen. Der Abbruch von
VBW-eigenen Gebäuden soll mit rund 140.000 €, die Freiflächengestaltung
des Quartiers mit rund 150.000 € gefördert werden.
Zu 16) Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof ist die Ansiedlung
universitärer und -naher Büro-, Dienstleistungs- und Forschungsnutzungen
sowie hochwertiger Wohungen und Ateliers im Plangebiet vorgesehen.
Angesichts dieser Nutzungen sowie der geplanten hochwertigen Gestaltung
der Gebäude und Freiflächen und den damit verbundenen Mietpreisen ist
davon auszugehen, dass durch die Realisierung des Campus Quartiers nicht
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ein Wertverlust eintritt, sondern vielmehr die Lage eher höherwertiger wird und
so zu einer Wertsteigerung der Immobilien in dessen Umfeld führen wird.
Zu 17) Vor dem Hintergrund der Nähe zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst
die Zielgruppe Beschäftigte und Studierende von RUB und Hochschule
Bochum sowie Familien. Junge Familien sind somit (lediglich) eine - aber nicht
die einzige - von mehreren Nutzergruppen, die mit der neuen Bebauung
angesprochen werden sollen.
Zu 18) Grundsätzlich wird mit der neuen städtebaulichen Konzeption, die aus dem im
Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahren hervorgegangenen ist, eine
(stärkere) Orientierung der geplanten Bebauung an den bestehenden
Gebäuden in der Lennershofsiedlung angestrebt als in dem vorherigen
städtebaulichen Rahmenplan.
Die Geschossigkeit der geplanten Bebauung wird je nach Lage der Gebäude
bzw. Baufenster unterschiedlich festgesetzt. Ziel der differenzierten
Festsetzungen der Geschossigkeit ist es, dass sich die zu errichtende
Bebauung einerseits - wie auch in dem durchgeführten Moderationsverfahren
von Seiten der Anwohnerschaft gefordert - hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung
in die benachbarte Bestandsbebauung der Lennershofsiedlung einfügt,
andererseits aber die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme und eine
ausreichende Flexibilität für die zukünftige Bebauung für den Investor gewahrt
bleiben.
Das städtebauliche Konzept sieht daher hinsichtlich der Höhenstaffelung vor,
dass die geplanten Gebäude zu der dem Plangebiet benachbarten Bebauung
hin – d. h. entlang der Lennershofstraße, der Straße „Im Westenfeld“ sowie
der neuen Wegeverbindung – mit drei Stockwerken niedriger ausfällt als im
Innern des Plangebietes, wo bis zu vier Stockwerke (im Rechtssinne) zulässig
sind. Darüber hinaus sieht das städtebauliche Konzept für die
Höhenstaffelung eine Betonung der Anfangs- und Endpunkte der
Wegeverbindung in Form von architektonisch besonders gestalteten
Gebäuden vor, die ebenfalls eine höhere Geschossigkeit von bis zu vier
Stockwerken aufweisen können.
Mit der Festsetzung der Geschossigkeit auf drei bis maximal vier Stockwerke
wird auch eine Höhenstaffelung fortgesetzt, die sich in der übrigen
Lennershofsiedlung feststellen lässt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass
sich lediglich im äußersten Westen und Osten der Siedlung - d. h. westlich der
Lennershofstraße sowie beiderseits der Voßstraße - eine eingeschossige
Bebauung befindet, an die sich zum Innern der Siedlung hin zweigeschossige
und schließlich dreigeschossige Gebäude anschließen. Das Gebäude mit der
höchsten Geschossigkeit stellt das bestehende, neuere Wohngebäude „Zum
Schebbruch“ 5 und 5a dar, das im baurechtlichen Sinne vier Vollgeschosse
umfasst, dessen oberstes Geschoss jedoch teilweise von den darunter
liegenden Außenwänden des Gebäudes zurückgesetzt ist und sich so optisch
an der umgebenden Bestandsbebauung orientiert, die bis zu drei
Vollgeschosse aufweist.
Textlich wird festgesetzt, dass in den Teilbereichen WA 1 bis WA 3 des
Allgemeinen Wohngebietes und SO 3 des Sondergebietes oberhalb des
dritten Vollgeschosses nur solche Geschosse zulässig sind, die gegenüber
allen darunter liegenden Außenwänden des Gebäudes um mindestens 1,0 m
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zurückgesetzt sind. Hiervon ausgenommen werden lediglich Treppenhäuser
und Fahrstuhlschächte. Ergänzend werden maximal zulässige Gebäudehöhen
festgesetzt, durch die sichergestellt wird, dass oberhalb des entsprechend der
maximal zulässigen Geschossigkeit obersten Vollgeschosses kein weiteres
Geschoss - z. B. in Form eines Staffelgeschosses - errichtet werden kann.
Die Kombination der vorstehend dargestellten textlichen Festsetzung zu
zurückgesetzten Geschossen mit den maximal zulässigen Gebäudehöhen
führt dazu, dass bei den im Innern des Plangebietes liegenden Gebäuden des
Allgemeinen Wohngebietes sowie bei dem Gebäude im Teilbereich SO 3 des
Sondergebietes, deren maximale Geschossigkeit auf vier Stockwerke
festgesetzt wurde, das oberste Geschoss ähnlich einem Staffelgeschoss
gegenüber allen darunter liegenden Außenwänden des Gebäudes um
mindestens 1,0 m zurückgesetzt werden muss. Auf diese Weise soll erreicht
werden, dass auch diese Gebäude optisch eher wie dreigeschossige
Gebäude wirken und sich somit in die Umgebung einfügen. Nicht
zurückgesetzt
werden
müssen
lediglich
Treppenhäuser
und
Fahrstuhlschächte, da sie gemäß der architektonischen Konzeption für die
Gebäude außen liegend errichtet werden sollen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
1.1.2 Stellungnahme 2, ohne Datum
(Ziele der Anwohner im Lennershof für eine Planung der weiteren Bebauung)
1)
Die Neubebauung soll an die bestehende Bebauung der Wohngebäude in der
Lennershofsiedlung angepasst werden. D.h. insbesondere, dass die neuen
Gebäude maximal dieselbe Firsthöhe haben sollen wie die alten VBWGebäude in der Lennershofstraße, „Zum Schebbruch“ und „Im Westenfeld“.
2)
Die derzeitige Bebauungsdichte soll beibehalten werden. So ergeben sich u.
a. schon jetzt trotz vieler Leerstände Verkehrsprobleme, die auch die
Sicherheit der Kinder betreffen.
3)
Das von der VBW neu gebaute Gebäude (Ecke „Im Westenfeld“ und „Zum
Schebbruch“) passt weder von der Höhe noch von der Architektur in die
Siedlung. Es wirkt wie ein Fremdkörper in der Umgebung. Dagegen ist das
optische Erscheinungsbild der von der VBW bereits sanierten Gebäude im
Bereich Bahrenbergstr./ Uhlenbrinkstr. akzeptabel. Die Sanierung der
bestehenden Gebäude erscheint als beste Lösung.
4)
Es soll ein nachhaltiges Konzept für den Verkehr in der Siedlung vorgelegt
werden, das insbesondere auch die Bedürfnisse der Kinder im Lennershof
berücksichtigt. Gewünscht wird eine möglichst umfassende Verkehrsberuhigung. Denkbar erscheint auch eine Umwandlung einiger Straßen in
Einbahnstraßen.
5)
Der Baumbestand in dem für die Bebauung vorgesehenen Gebiet soll erhalten
bleiben. Er ist ein wichtiges Element sowohl für die Attraktivität als auch für die
Lebensqualität in der Lennershofsiedlung.
6)
Die Anwohner des Lennershof setzen sich für eine weitgehende Erhaltung der
Grünflächen ein. Anstelle eines zugepflasterten Innenhofs umgeben von 4- bis
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5-stöckigen Gebäuden wird vorgeschlagen, einen Campus Park als zentrale
Begegnungs- und auch Veranstaltungsstätte sowie Spielfläche für die Kinder
in die Siedlung zu schaffen.
7)
Die Anwohnerstruktur in der Siedlung sollte mehrheitlich auf Anwohner
ausgerichtet sein, die ein langfristiges Interesse an Erhalt und Pflege der
Siedlung haben.
8)
Mit den aktuellen Baumaßnahmen der RUB werden in Zukunft sowohl
umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder als auch hochwertige
Arbeitsplätze im unmittelbaren Umfeld der Lennershofsiedlung geschaffen.
Schon jetzt ist der Lennershof für junge Familien attraktiv. Diese Zielgruppe
sollte in Zukunft berücksichtigt werden.
Antwort:
Zu 1) Hinsichtlich der Höhe und Geschossigkeit der Gebäude: Siehe Antwort zu
1.1.1 Punkt 18.
Zu 2) Verkehrsprobleme, die die Sicherheit der Kinder gefährden, sind der
Verwaltung nicht bekannt. Durch die Errichtung einer Tiefgarage und die auf
den privaten Grundstücken zu errichtenden Stellplatzanlagen wird der größte
Teil des ruhenden Verkehrs straßenabgewandt abgewickelt. Die Straße „Zum
Schebbruch“ wird im Rahmen der Neubebauung als verkehrsberuhigter
Bereich (max. 7 km/h) ausgewiesen und im Mischprinzip hergestellt, so dass
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind. Im südlichen Bereich der
Lennershofstraße (Hausnr. 21-23, Geothermiezentrum) wird derzeit von der
Verwaltung geprüft, ob ein absolutes Haltverbot eingerichtet werden kann.
Zu 3) Eine zukunftsfähige Anpassung der im Plangebiet vorhandenen Gebäude ist
nach Aussage des Eigentümers nicht wirtschaftlich umsetzbar. Daher wurde
die bisherige Wohnnutzung bereits weitgehend aufgegeben, und sollen die
Gebäude sukzessive abgebrochen werden, um an ihrer Stelle ein innovatives
Wohn- und Arbeitsquartier mit engem Bezug zu den umliegenden Nutzungen
und Funktionen zu errichten - das „Campus Quartier Lennershof“.
Das von derm Eigentümer der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke vor
einigen Jahren neu gebaute Gebäude an der Ecke „Im Westenfeld“ / „Zum
Schebbruch“ stellt den ersten Baustein der Neubebauung des Plangebietes
dar. Durch die Errichtung der weiteren geplanten Gebäude wird sich dieses
Gebäude zukünftig nicht mehr in Randlage befinden, sondern im Innern des
Campus Quartiers liegen. Dabei sieht die städtebauliche Konzeption vor, dass
die Gebäude, die am westlichen und östlichen Rand des Plangebietes liegen,
hinsichtlich der Höhe und Geschossigkeit der Gebäude den Übergang
zwischen der umgebenden Bestandsbebauung und dem Innern des
Plangebietes bilden.
Die geplante Bebauung mit höheren Gebäuden im Zentrum des Plangebiets
und niedrigeren Gebäuden an dessen Rändern greift eine Höhenstaffelung
auf, die auch in der übrigen Lennershofsiedlung vorzufinden ist. Diese
zeichnet sich dadurch aus, dass sich lediglich im äußersten Westen und
Osten der Siedlung - d. h. westlich der Lennershofstraße sowie beiderseits der
Voßstraße - eine eingeschossige Bebauung befindet, an die sich zum Innern
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der Siedlung hin zweigeschossige und schließlich dreigeschossige Gebäude
anschließen.
Zu 4) Im Rahmen der Neubebauung in der Straße „Zum Schebbruch“ erfolgt die
Umwandlung der Verkehrsfläche in einen verkehrsberuhigten Bereich. Die
Umwandlung einiger Straße als Einbahnstraßen wurde von der Verwaltung
geprüft. Das Ergebnis zeigt, dass es in bestimmten Bereichen des
Wohngebietes durch die Ausweisung von Einbahnstraßen zu einer Erhöhung
des Verkehrsaufkommens kommen würde und die eingeschränkten Auf- und
Abfahrtsbeziehungen von und auf die Universitätsstraße der Errichtung eines
funktionsfähigen Einbahnstraßensystems entgegenwirken.
Zu 5) Der Baumbestand im Plangebiet ist zweifellos ein wichtiges Element für die
Attraktivität und die Lebensqualität in der Lennershofsiedlung in ihrer heutigen
Form. Mit der Planung für das Campus-Quartier Lennershof soll das
Plangebiet als westlicher Teil der Lennershofsiedlung jedoch von einer eher
vorstädtischen Wohnsiedlung zu einem innovativen Wohn- und Arbeitsquartier
entwickelt werden, das seine besondere Lage an der Schnittstelle von RuhrUniversität Bochum und Hochschule Bochum auf der einen Seite und
Wohnbereichen auf der anderen Seite im Sinne der Zielsetzungen des
Masterplanes Universität – Stadt sowie des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Wohnsiedlung Lennershof nutzt. Hierzu zählt auch, dass die
vorhandenen Flächen angesichts ihrer Lagegunst in unmittelbarer
Hochschulnähe und an der Fußgängerverbindung von der Stadtbahnhaltestelle der CampusLinie U 35 zum östlichen Teil der Universität intensiver
baulich genutzt werden, als es heute der Fall ist.
Wenngleich angestrebt wird, möglichst viele der vorhandenen Bäume zu
erhalten, ist dies vor dem Hintergrund der v. g. Zielsetzung nur begrenzt
möglich. Durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen zur
Begrünung der oberirdischen Stellplätze, sonstiger Grundstücksflächen sowie
der öffentlichen Grünfläche und der Dachflächen wird jedoch ein gewisser
Ersatz für die im Zuge der Bebauung wegfallende Vegetation geschaffen.
Zudem ist für die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Bochum fallenden
Bäume durch weitere neue Bepflanzungen für Ersatz zu sorgen, der - soweit
möglich - auch im Plangebiet selbst erfolgen soll.
Zu 6) Wie vorstehend unter 5) erläutert, ist es Ziel der Planung, im Plangebiet ein
innovatives Wohn- und Arbeitsquartier zu entwickeln, und ist es angesichts
der besonderen Lagegunst auch geboten, die zur Verfügung stehenden
Flächen intensiver baulich zu nutzen als bisher. Eine weitgehende Erhaltung
der Grünflächen in der heutigen Form ist mit diesen Zielen nicht vereinbar.
Eines der wesentlichen Elemente des städtebaulichen Konzeptes für das
Campus Quartier ist jedoch eine in Nord-Süd-Richtung verlaufende neue
Wegeverbindung, die die Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ mit dem IDGebäude der Ruhr-Universität Bochum verbindet. Integriert in die neue
Wegeverbindung ist die Anlage einer Spielfläche vorgesehen. Sie stellt einen
wesentlichen Baustein der öffentlichen Wege- und Grünflächen dar, die neben
ihrer Verbindungsfunktion insbesondere auch die Funktion eines
Aufenthaltsortes und eines Spielortes für Kinder sowie eines Ortes der
Kommunikation wahrnehmen und damit den Mittelpunkt des Quartiers bilden
soll. Mit seinen Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten soll sie somit auch einen
Ersatz für heute noch im Zentrum des Plangebietes vorhandene Freifläche
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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bieten, bei der es sich zwar um eine private Fläche handelt, die sich im
Eigentum der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude befindet, die in
der
Lennershofsiedlung
aber
eher
als
öffentliche
Grünfläche
wahrgenommenen und von den Kindern aus der gesamten Siedlung als
Spielfläche genutzt wird.
Zu 7) Sowohl die Stadt Bochum als auch der Grundstückseigentümer und Investor
streben mit der geplanten Bebauung einen positiven Beitrag zur Entwicklung
der Lennershofsiedlung an. Die Ausrichtung der neuen Bebauung gerade
auch auf universitäre Nutzergruppen ist dabei angesichts der Lagegunst des
Quartiers politisch gewollt. Die hohe Eignung dieses Standortes für diese
Zielgruppen wurde im Rahmen von wohnungswirtschaftlichen Analysen im
Vorfeld sowie im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung festgestellt.
Zu 8) Familien sind eine, aber nicht die einzige oder die vorrangige Nutzergruppe,
die mit der neuen Bebauung angesprochen werden sollen. Angesichts der
Nähe des Plangebietes zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst die
Zielgruppe der geplanten Bebauung Beschäftigte und Studierende von RUB
und Hochschule Bochum, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Familien
oder z. B. kinderlose Paare oder Singles handelt. Die Gebäude sind so flexibel
geplant, dass je nach konkreter Nachfrage die Realisierung verschiedener
Wohnungstypen und -größen möglich ist.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.3 Stellungnahme 3 vom 08.09.2009
(Bewohner der Lennershofsiedlung / Querenburger Bürger)
Nach ersten empörten Protesten der Anwohner/innen, die sich in den
Unterschriftenlisten widerspiegeln, möchten wir in diesem Anschreiben die
wichtigsten Punkte zusammenfassen:
- Der Bebauungsvorschlag des Architekten Luczak: (öffentlich vorgestellte Fassung
vom 27.08.2009) wird von den Anwohnern/innen in dieser Form abgelehnt, da
auch wir genau wie die VBW Wohnumfeld und Nachbarschaft in den Mittelpunkt
stellen (VBW Geschäftsbericht 2008, S. 9.).
- Die Anwohner/innen stellen sich vielmehr eine harmonische und behutsame
Stadtteilentwicklung vor, die zu einer Aufwertung des Wohngebietes unter Erhalt
der gegenwärtigen Besiedlungsstruktur führt.
- Es wird eine maximal zweistöckige Vollgeschossbebauung gewünscht. Ferner
setzen sich die Bürger/innen für einen größtmöglichen Erhalt der Grünflächen
sowie des alten Baumbestandes ein.
- Es soll die von der VBW begonnene und beworbene Stadtplanentwicklung
kontinuierlich fortgeführt werden. Dazu gehört eine familienfreundliche Gestaltung
des Wohnumfeldes, Schaffung von verkehrsberuhigten Strassen sowie eine
sinnvolle Hin- und Ableitung des Verkehrs.
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Abschließend schlagen wir eine Begehung des Geländes mit Ihnen vor sowie die
Erstellung einer Bedarfs- und Verkehrsprognose, im Hinblick auf Nachhaltigkeit für
das Bauvorhaben Campus Quartier Lennershof.
Antwort:
Der Entwurf des Architekten Luczak mit der viergeschossigen sog. Arena als
Kernstück wird nicht mehr weiterverfolgt. Grundlage der Planung ist nunmehr der
städtebauliche Entwurf, der aus dem im Jahr 2011 durchgeführten
Moderationsverfahren hervorgegangen ist. Konzeptioneller Ansatz der Planung ist
hierbei, das Plangebiet unter Berücksichtigung der vorhandenen städtebaulichen
Struktur der Lennershofsiedlung zu einem Campus Quartier und somit unter
Würdigung des Vorhandenen etwas Neues zu entwickeln. Dabei orientiert sich die
geplante Bebauung hinsichtlich der Geschossigkeit an den höheren bereits in der
Lennershofsiedlung vorhandenen Gebäuden, um eine wirtschaftliche Realisierung
der Planung zu ermöglichen.
Familien sind eine, aber nicht die einzige oder die vorrangige Nutzergruppe, die mit
der neuen Bebauung angesprochen werden sollen. Angesichts der Nähe des
Plangebietes zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst die Zielgruppe der
geplanten Bebauung Beschäftigte und Studierende von RUB und Hochschule
Bochum, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Familien oder z. B. kinderlose
Paare oder Singles handelt. Die Gebäude sind so flexibel geplant, dass je nach
konkreter Nachfrage die Realisierung verschiedener Wohnungstypen und -größen
möglich ist. Insofern findet eine familienfreundliche Gestaltung des Quartiers zwar
Berücksichtigung, hat aber in Anbetracht der weiter gefassten Zielklientel nicht
Priorität.
Vor dem Hintergrund der Zielsetzung, ein autorames Quartier zu entwickeln, ist aber
vorgesehen, die Straße „Zum Schebbruch“ in einen verkehrsberuhigten Bereich
umzubauen. Der mit der geplanten Bürobebauung verbundene Kfz-Verkehr wird
voraussichtlich überwiegend die Lennershofstraße nutzten und bereits im Süden des
Plangebietes in die unterhalb dieser Gebäude geplante Tiefgarage geführt. Der mit
den geplanten Wohngebäuden verbundene Kfz-Verkehr wird - wie bei der im
Plangebiet bestehenden Bebauung - über die Straße „Zum Schebbruch“ abgewickelt.
Da die Bebauung des Plangebietes jedoch als autorames Quartier geplant ist und die
Vermarktung der Wohnungen dementsprechend auch hierauf ausgerichtet werden
soll, ist nur mit einem moderaten Anstieg des wohnungsbedingten Verkehrs zu
rechnen.
Das Wohngebiet ist als Zonengeschwindigkeitsbereich 30 km/h (Tempo-30-Zone)
ausgewiesen. Die Straße „Zum Schebbruch“ wird im Rahmen des Ausbaus als
Mischverkehrsfläche in einen verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet. Durch die
eingeschränkten Auf- und Abfahrtsbeziehungen von der Universitätsstraße ergeben
sich automatisch Verkehrswege über die Schattbachstraße und die Lennershofstraße
ins Wohngebiet.
Zur Ermittlung des Bedarfs an Wohnraum und Büroflächen etc. für universitäre
Nutzergruppen wurden sowohl im Vorfeld als auch im Rahmen der Erarbeitung des
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Lennershofsiedlung verschiedene
Untersuchungen durchgeführt, die für den Standort ein entsprechendes Potenzial
feststellen. Für den Bereich des Verkehrs wurden ebenfalls Untersuchungen erstellt,
die in der Planung Berücksichtigung gefunden haben. So wurden neben der
Durchführung einer Verkehrsprognose verschiedene Varianten der Führung des KfzBebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Verkehrs geprüft, um die Verkehrsabwicklung möglichst stadt- und insbesondere
nachbarschaftsverträglich zu gestalten.
Der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke konzipiert die
Neubebauung des Plangebietes als autoarmes Quartier. Aufgrund der Nähe zur
Haltestelle „Lennershof“ der Stadtbahnlinie U 35 und der Ausrichtung der Zielgruppen
für die Wohnbebauung wird in der Verkehrsprognose von einem Anteil des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) von 50 % ausgegangen. Weitere spezifische
Kennziffern für die Berechnung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens sind die
Wegehäufigkeit (hier 3,8 Wege/Person und Tag), die Einwohnerzahl (hier 70 WE x
2,01 Personen) sowie der PKW-Besetzungsgrad (1,2 Personen/Pkw). In
Abhängigkeit von der Anzahl der Firmen und Beschäftigen sowie einem
Besucherverkehr von ca. 10 % erhöht sich die Anzahl der täglichen Fahrten.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass das zukünftige Verkehrsaufkommen
wohngebietsverträglich ist und keine unzumutbaren Veränderungen gegenüber dem
Ist-Zustand eintreten.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.4 Stellungnahme 4 vom 10.09.2009
Wir haben ein starkes Interesse daran, dass dieser Bebauungsplan schnell
rechtskräftig wird, eröffnet er uns doch evtl. die Aussicht, im Alter in Querenburg
wohnen zu bleiben, da wir beabsichtigen, unser Haus in der Merianstraße aus
Altersgründen zu verkaufen.
Aus dieser Sicht möchten wir unsere Anregungen und Bedenken einbringen.
1)
Wir fanden den vorgelegten Entwurf sehr gut, durchbricht doch gerade die
ovale Bauform der viel gescholtenen Arena die bestehende rechteckige, längs
und quer zur Straße stehende einförmige Bebauung sehr gelungen.
2)
Die beanstandete Höhe des geplanten fünfgeschossigen Baukörpers an der
Straße ,“Im Westenfeld“' könnte durch Reduzierung auf IV Geschosse der
bestehenden Bebauung angepasst werden.
3)
Die Arena könnte unserer Meinung nach bestehen bleiben, wie es der Entwurf
vorsieht. Das vierte Geschoss evtl. als Staffel zurücksetzen. Damit würde die
Seitenansicht aufgelockert.
4)
An der Lennershofstraße könnte man das fünfgeschossige Gebäude so
belassen wie geplant, bildet es doch einen Übergang zu dem auf dem
Unigelände entstehenden großen Gebäudekomplex. Auch hier könnte das
obere Geschoss zurückgesetzt werden, um Penthousewohnungen mit
geräumigen Balkonen zu schaffen. Durch die fünfgeschossige Bauweise
würden auch keine bestehenden Gebäude - wie befürchtet - durch
Schattenwurf beeinträchtigt.
5)
Sehr stark wurde die Anzahl der oberirdischen Stellplätze beanstandet. Es
wird befürchtet, dass zu viel Grün zerstört wird und die Siedlungsstraßen
durch anfallenden Autoverkehr verstopft werden. Zu überlegen wäre, den
Arenabereich mit einer Tiefgarage zu versorgen, deren Rampe zur
Lennershofstraße geführt wird. Dadurch würde in den Siedlungsstraßen keine
Verkehrsverdichtung auftreten und die Grünflächen erhalten bleiben.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Zugeparkte Grünflächen passen auch nicht in ein aufgewertetes Wohnumfeld.
Bei den anderen Gebäuden könnten die Parkplätze jeweils direkt angrenzend
als offene Einstellplätze und Garagen in Fertigbauweise entstehen.
6)
Die geäußerte Angst vor einem sozialen Brennpunkt sollte ernst genommen
werden. Bisher konnte in der Lennershofsiedlung, nicht zuletzt durch die
umsichtige Vermietung der VBW, eine derartige Situation vermieden werden.
Mit einem Angebot hochwertig ausgestatteter Mietwohnungen könnten diese
Bedenken zerstreut werden. Mit Grundrissvarianten von 1 ½- bis 3 ½-RaumWohnungen zwischen 30 qm und 115 qm werden die unterschiedlichsten
Interessengruppen angesprochen. Hochwertig ausgestattete Mietwohnungen
mit 105 qm bis 115 qm sind in Bochum Mangelware. Eine Erkenntnis aus
eigener Erfahrung.
7)
Eine optische Aufwertung der Fassaden durch die Verwendung von
Klinkermaterial würde dem ganzen Quartier einen exklusiven Charakter
geben.
8)
Wie fast alle Ausführungen, die der Architekt machte, wurde auch die
fußläufige Verbindung durch die Arena von der U 35-Haltestelle „Lennershof“
zur Uni als nicht notwendig abgetan. Dabei wurde vollkommen ausgeblendet,
dass nahe der Lennershofstraße auf dem Unigelände ein neuer großer
Gebäudekomplex entsteht. Auch der bestehende Ostteil der Uni kann über
diese Verbindung von der Haltestelle ,Lennershof' besser erreicht werden als
von der Haltestelle „Uni-Center“ Zudem besteht die Möglichkeit, mit einem
Zusatz „Botanischer Garten“ an der Haltestelle „Lennershof“ Besucher über
diesen Weg zum Haupteingang des Gartens zu leiten.
9)
Nachdem stark angezweifelt wurde, dass der Innenraum der Arena mit Leben
gefüllt werden kann, versuchte es der Architekt vergleichsweise mit der
Urbanität einer antiken Arena, z. B. in Lucca, zu erklären. Auch dieser
Versuch schlug fehl. Die Phantasie bei einigen Anwesenden reichte nur bis
zur Vorstellung einer ovalen Fußballarena.
Wir sind schon der Meinung, dass bei Ansiedlung entsprechen der Gewerbe die
Arena ein Kommunikationszentrum werden kann. Wir hoffen, dass in dem
angedachten Bereich nicht nur - wie es in der Begründung zum Bebauungsplan heißt
- spezieller Wohnbedarf für Studenten, Hochschulangehörige und Gäste der
Hochschulen entsteht, sondern auch Mietwohnungen für interessierte Bürger zur
Verfügung gestellt werden.
Antwort:
Zu 1) Der Entwurf des Architekten Luczak mit der viergeschossigen sog. Arena als
Kernstück wird u. a. aufgrund der Bürgerproteste, aber auch wegen der
ungünstigen abschnittsweisen Realisierbarkeit nicht mehr weiterverfolgt.
Grundlage der Planung ist nunmehr der städtebauliche Entwurf, der aus dem
im Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahren hervorgegangen ist.
Zu 2) Der nun vorliegende städtebauliche Entwurf sieht an der Straße „Im
Westenfeld“ anstelle des von Luczak Architekten geplante fünfgeschossigen
Gebäudes einen maximal viergeschossigen Baukörper vor. Das Gebäude
lehnt sich somit stärker an die Bestandsbebauung in der unmittelbaren
Umgebung an.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 14 von 114
Zu 3) Siehe Antwort zu Punkt 1.
Zu 4) Anstelle des von Luczak Architekten an der Lennershofstraße vorgesehen
langgestreckten fünfgeschossigen Gebäudes ist in dem aktuellen
städtebaulichen Entwurf ein kreisrundes, maximal viergeschossiges
Punkthaus geplant, dessen oberstes Geschoss ähnlich einem Staffelgeschoss
zurückgesetzt ist. Eine nachbarschaftsunverträgliche Verschattung somit nicht
zu erwarten.
Zu 5) Für die Bürogebäude in dem geplanten Sondergebiet im östlichen Bereich des
Plangebietes ist eine Tiefgarage mit ca. 96 Stellplätzen vorgesehen, deren
Zufahrt sich an der Südspitze des Plangebietes an der Lennershofstraße
befindet. Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über die Lennershofstraße. Damit wird
ein Großteil des mit den geplanten Nutzungen einhergehenden Kfz-Verkehrs
so zu der Tiefgarage geführt, dass die angrenzende Wohnbebauung
möglichst wenig durch diesen Verkehr tangiert wird. Die privaten
Stellplatzanlagen der einzelnen Gebäude sind von der Straße abgewandt und
passen sich in das Grünkonzept der Siedlung ein.
Zu 6) Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof ist die Ansiedlung
universitärer und -naher Büro-, Dienstleistungs- und Forschungsnutzungen
sowie hochwertiger Wohungen und Ateliers im Plangebiet vorgesehen.
Angesichts dieser Nutzungen sowie der geplanten hochwertigen Gestaltung
der Gebäude und Freiflächen und den damit verbundenen Mietpreisen ist eine
Entwicklung hin zu einem sozialen Brennpunkt nicht zu erwarten.
Zu 7) Die architektonische Gestaltung und die Materialwahl obliegen dem Investor.
Vor dem Hintergrund der Bestrebungen des Investors, ein hochwertiges
Wohn- und Arbeitsquartier zu entwickeln, ist davon auszugehen, dass dieser
ein besonderes Augenmerk auf eine entsprechend Wertigkeit von Gestaltung
und Material legen wird.
Zu 8) Wie der Einwender richtiger Weise darlegt, ist auf dem Gelände der RuhrUniversität Bochum bereits der Gebäudekomplex des sog. ID-Gebäudes
entstanden, wodurch der östlich Teil der Universität ein größeres Gewicht
erhalten hat und auch von einer Zunahme der Personen auszugehen ist, die
statt der Haltestelle „Uni-Center“ die Haltestelle „Lennershof“ der CampusLinie
U 35 nutzten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass durch die im
Plangebiet vorgesehenen, selbst als Zielort fungierenden universitären bzw.
hochschulaffinen Nutzungen weitere Personen hinzukommen werden, die die
neue Wegeverbindung nutzen werden. Nicht zuletzt kann eine attraktive
Linienführung und Gestaltung der Wegeverbindung dazu beitragen, dass der
Fuß- und Radweg nach seiner Realisierung gut angenommen wird.
Zu 9) Siehe Antwort zu Punkt 1.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.5 Stellungnahme 5 vom 11.09.2009
Als direkte Anwohnerin des geplanten Gebiets bin ich nach anfänglicher Freude über
die Neugestaltung nun sehr besorgt, dass sich bei Umsetzung Ihres Planes, die
Atmosphäre unserer Siedlung massiv verschlechtert. Sie entwickeln unseren Stadtteil
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ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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und ich befürchte, dass Sie damit den Lebensbedürfnissen von jetzigen und künftigen
Anwohnern nicht gerecht werden. Sie sprechen von städtebaulicher Entwicklung, die
nach vorliegendem Plan wohl keinen Raum für bestmögliche Lebensentfaltung hat.
Die „Arena“, als eigenständige Großform, sowie die Hochbauten sprengen den
Rahmen der Siedlung. Ich empfinde die Pläne des Architekten Luczak als Bausünde
in spe und davon haben wir in Querenburg doch schon Einige. Es entsteht ein
weiterer Stadtteil, in dem vorhandene Grünflächen einfach zubetoniert werden. Diese
Pläne wirken fern von jedem Wohlgefühl und haben mit einem „Gefühl von zu Hause“
nichts zu tun. Diese Bauten „vermitteln“ nicht, sie dominieren und schirmen die
Universität weit von der Lennershofsiedlung ab.
Die bauliche Großform, welche laut Herr Luczak „eine Strahlkraft über Bochum
hinaus entwickeln kann“ strahlt nicht, sondern schreit gen Himmel!
Nach meinen Beobachtungen, als direkte Anwohnerin, ist mit vorliegendem Plan die
Zukunftsfähigkeit bzw. Nachhaltigkeit nicht gegeben.
Begründung:
1)
Die enge und hohe Bebauung ist hässlich und wird lediglich von
fluktuierenden Anwohnern genutzt werden, die sich weder mit der Siedlung
noch mit dem Stadtteil identifizieren sollten. Die Zielgruppe an sich schließt
Nachhaltigkeit aus.
2)
Es werden weiterhin keine Universitätsangestellten in die Siedlung ziehen. Wir
haben uns, wegen des kurzen Arbeitsweges, bewusst zur Uninähe
entschieden und fühlen uns wohl. Eine homogene Bebauung, wie in der
Hustadt, dem Uni-Center und künftig im Campusquartier, wird wohl weiterhin
die Universitätsangestellten fernhalten.
3)
Der Bedarf für „ergänzende Infrastruktur“ wie diverse Läden ist nicht gegeben.
Ein Geschäft in der Siedlung hat schon nach kurzer Zeit wieder geschlossen
und das Ladenlokal in unserem Haus steht nunmehr seit 5 Jahren leer. Ich
befürchte die gleichen Zustände, wie heute auf dem Brunnenplatz.
4)
Die geplante Fußgängerverbindung scheint völlig am Bedarf vorbei zu sein.
Von der Stadtbahn aus gehen die Studenten zur Fachhochschule. Die
meisten nutzen, für den Weg zur Universität, die Haltestelle „Ruhr-Universität
Bochum“. Also werden wohl sehr wenig Menschen durch die Arena gehen.
Und woher sollen denn die Fahrradfahrer kommen?
5)
Leider werden bestehende Ressourcen nicht genutzt. Die Chance wird vertan,
das Uni-Center zu beleben. Dieses rückt noch weiter von der Universität weg.
6)
Das sich der Verkehr und der Parkplatzbedarf nicht wesentlich erhöhen, ist
unglaubhaft. Schon jetzt sind die zur Fachhochschule gehörigen Parkplätze
nicht ausreichend und es wird in der Siedlung geparkt. Ein Blick auf die
Parkplätze der Universität macht klar, dass es sehr wenige Studenten ohne
Auto gibt.
Ich möchte Sie bitten, die Planung zu überdenken und von der engen, dominierenden
Hochhausplanung Abstand zu nehmen. Mit einer harmonischen Architektur, die einen
wirklichen Übergang von der Universität zur Nachbarschaft bildet, kann ein lebensBebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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wertes, nachhaltiges Beispiel der Stadteilentwicklung geschaffen werden. Bitte Beachten Sie unser Bedürfnis nach Lebensqualität. Schaffen Sie bitte für alle Beteiligten
eine langfristig bestmögliche und dauerhafte Lösung.
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.4 Punkt 1.
Zu 2) Zielgruppen für die geplanten Wohnungen sind (aber weiterhin) Studierende,
Wissenschaftler und sonstige Angestellte der Ruhr-Universität Bochum, der
Hochschule Bochum und der angrenzenden Institute sowie Familien. Die hohe
Eignung des Standortes Lennershof für diese Zielgruppen wurde im Rahmen
von wohnungswirtschaftlichen Analysen im Vorfeld sowie im Rahmen der
Erarbeitung
des
städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes
für
die
Lennershofsiedlung festgestellt. Zusammen mit den kurzen Wegen zur RuhrUniversität Bochum und zur Hochschule Bochum sollen die hochwertige
Bebauung und Freiflächengestaltung sowie entsprechende auf diese
Zielgruppen zugeschnittene Wohnungsangebote dazu beitragen, dass das
Campus Quartier von universitären Nutzergruppen als Wohn- und
Arbeitsstandort angenommen wird.
Zu 3) Der Bebauungsplan lässt zwar ergänzende Infrastruktureinrichtungen wie
Nahversorgungsläden sowie Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe zu, ihr
Vorhandensein ist aber keine Notwendigkeit. Für das „Boardinghouse“ als
eine der angestrebten Nutzungen ist jedoch heute schon eine entsprechende
Nachfrage zu verzeichnen.
Zu 4) Auf dem Gelände der Ruhr-Universität Bochum ist bereits der
Gebäudekomplex des sog. ID-Gebäudes entstanden, wodurch der östlich Teil
der Universität ein größeres Gewicht erhalten hat und auch von einer
Zunahme der Personen auszugehen ist, die statt der Haltestelle „Uni-Center“
die Haltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 nutzten. Darüber hinaus ist
davon auszugehen, dass durch die im Plangebiet vorgesehenen, selbst als
Zielort fungierenden universitären bzw. hochschulaffinen Nutzungen weitere
Personen hinzukommen werden, die neue Wegeverbindung nutzen werden.
Nicht zuletzt kann eine attraktive Linienführung und Gestaltung der
Wegeverbindung dazu beitragen, dass der Fuß- und Radweg nach seiner
Realisierung gut angenommen wird.
Zu 5) Durch die Umsetzung der Planung werden im Plangebiet zukünfig mehr
Menschen wohnen, arbeiten und Bildungseinrichtungen etc. besuchen, als es
heute der Fall ist. Damit wird auch das Uni-Center in gewissem - wenn auch
sehr begrenzten - Maße gestärkt.
Zu 6) Die Zunahme des Verkehrsaufkommens erfolgt in einem Umfang, der für das
Wohngebiet verträglich ist und keine Beeinträchtigung der Wohnqualität
bewirkt. Im Rahmen der Baugenehmigung müssen vom Bauherrn
entsprechend dem tatsächlichen Bedarf Stellplätze auf den privaten
Grundstücken nachgewiesen werden. Unter anderem plant der Eigentümer
der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke in den Teilbereichen SO 2 und
SO 3 des im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebietes eine Tiefgarage
mit 96 Stellplätzen. In der Straße „Zum Schebbruch“ werden nach
Umgestaltung der Verkehrsfläche vereinzelt Stellplätze ausgewiesen werden.
Zudem werden den Studierenden und Lehrkräften der Hochschule mittelfristig
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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die Stellplätze des Parkplatzes P 20 wieder zur Verfügung stehen. Diese
werden derzeit als Baustelleneinrichtung genutzt, werden aber nach
Fertigstellung der Baumaßnahmen wieder als Stellplätze hergestellt werden.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.6 Stellungnahme 6 vom 13.09.2009
Nach Einsicht der Bebauungspläne für o. g. Bauvorhaben legen wir Einspruch ein,
den wir wie folgt begründen:
Unsere Lebensqualität wir in höchstem Maße eingeschränkt durch
1)
hohe Beeinträchtigung des Tageslichts durch Schatten und dadurch zu wenig
Sonnenlicht für unseren Garten und das Wohnzimmer durch ein 4- bis 5stöckiges Gebäude (ca. 12 m).
2)
Blick aus unserem Garten auf eine gigantische „Arena“ und ebenso der Blick
aus dem Gebäude in unseren Garten und auf den Kaffeetisch im
Wohnzimmer, weil der Bebauungsabstand nur 10 m beträgt.
3)
die zu erwartende Ruhestörung auf Grund der Gebäudenutzung durch
Gastronomie, Geschäfte und Parkplatzsuche der Nutzer und Mieter.
4)
verlorene Familienfreundlichkeit sowie der verloren gegangene dörfliche
Charakter der Siedlung.
5)
fehlende Parkplätze und dadurch zugeparkte Strassen.
6)
einen nicht eingeplanten Kinderspielplatz. Die jetzt benutzte große Wiese, auf
der die Kinder ungestört spielen und toben können, würde wegfallen und den
Kindern ihre Spielmöglichkeit rauben.
7)
Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 durch ein
überhöhtes Verkehrsaufkommen.
8)
Ruhestörung und Dreck für lange Zeit durch das riesige Ausmaß der
Großbaustelle,
9)
einem enormen Wertverlust für unser Haus und Grundstück.
Wir möchten Sie dringend bitten, das Bauvorhaben in dieser Dimension noch einmal
zu überdenken und evtl. zusammen mit den Anliegern nach einer für alle akzeptablen
Lösung zu suchen.
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.4 Punkt 1.
In dem neuen Entwurf ist nunmehr an den Rändern des Plangebietes
überwiegend eine maximal dreigeschossige Bebauung vorgesehen. Eine
Ausnahme bilden lediglich die Auftaktgebäude am nördlichen und südlichen
Ende der durch das Plangebiet verlaufenden Wegeverbindung, die ein
Geschoss mehr aufweisen dürfen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Der Schattenwurf der geplanten Bebauung wurde anhand einer Simulation
untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Gebäude in
der Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise verschattet werden.
Zu 2) Die viergeschossige Arena ist nicht mehr vorgesehen. Die nunmehr geplante
Bebauung ist überwiegend weniger hoch als in dem Entwurf von Luczak
Architekten und zudem so angeordnet, dass größere Abstände zu der
benachbarten Bebauung eingehalten werden, als es bei der Arena der Fall
war.
Zu 3) Entsprechend dem Entwurf des Bebauungsplanes wird Gastronomie lediglich
in den beiden Auftaktgebäuden im Norden und im Süden der Wegeverbindung
zugelassen. Für die Unterbringung des Kfz-Verkehrs, der mit den in dem
Sondergebiet zulässigen Nutzungen verbunden ist, ist eine Tiefgarage
geplant, deren Ein- und Ausfahrt an der Südspitze des Plangebietes liegt. Auf
dieses Weise soll Parksuchverkehr im Quartier vermieden werden. Was
Geräuschemissionen der möglichen Außengastronomie anbelangt, so ist im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sicherzustellen, dass die
entsprechenden Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die durch das
Plangebiet verlaufende Wegeverbindung ist lediglich für Fuß- und Radfahrer
sowie Rettungsfahrzeuge vorgesehen.
Zu 4) Einer der konzeptionellen Ansätze des städtebaulichen Entwurfs ist es, unter
Berücksichtigung des Bestandes - d. h. der vorhandnen Nutzungen und der
städtebaulichen Struktur - in der Nachbarschaft des Plangebietes etwas
Neues zu entwickeln, was einerseits einen eigenen Charakter hat, sich aber
dennoch in Umgebung einfügt. In diesem Sinne ist es nicht Ziel der Planung,
im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten, sondern die besondere
Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle und Ruhr-Universität
Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung eines Quartiers zu
nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander verzahnt werden.
Familien sind eine, aber nicht die einzige oder die vorrangige Nutzergruppe,
die mit der neuen Bebauung angesprochen werden sollen. Angesichts der
Nähe des Plangebietes zur RUB und zur Hochschule Bochum umfasst die
Zielgruppe der geplanten Bebauung Beschäftigte und Studierende von RUB
und Hochschule Bochum, unabhängig davon, ob es sich hierbei um Familien
oder z. B. kinderlose Paare oder Singles handelt. Die Gebäude sind so flexibel
geplant, dass je nach konkreter Nachfrage die Realisierung verschiedener
Wohnungstypen und -größen möglich ist. Insofern findet eine
familienfreundliche Gestaltung des Quartiers zwar Berücksichtigung, hat aber
in Anbetracht der weiter gefassten Zielklientel nicht Priorität.
Zu 5) Aufgrund der guten Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) in Richtung Universität und Innenstadt (Hauptbahnhof) und die direkte
Nähe zur Hochschule und Universität sowie der Konzeption als „autoarmes
Quartier“ wird von einem Anteil des Kfz-Verkehrs an dem gesamten
Fahrtenaufkommen von 50 % ausgegangen. Für die Unterbringung des KfzVerkehrs sind entsprechende Stellplätze in einer Tiefgarage in dem geplanten
Sondergebiet sowie in Form von oberirdischen Parkplätzen auf den privaten
Grundstücken vorgesehen. Durch die Umgestaltung der Straße „Zum
Schebbruch“ entstehen hier in markierten Bereichen Stellplätze im öffentlichen
Straßenraum.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Zu 6) Integriert in den öffentlichen Raum der neuen Fuß- und Radwegeverbindung
sind auch Flächen für den Aufenthalt und das Spielen von Kindern und
Jugendlichen vorgesehen. Diese dienen zu einem gewissen Grad auch als
Ersatz für die im Rahmen der Realisierung der Planung wegfallende Wiese,
die sich auf dem zwischen der Lennershofstraße und den Straßen „Zum
Schebbruch“ sowie „Im Westenfeld“ auf dem Grundstück des Investors
befindet und bisher hierfür genutzt wurde.
Zu 7) Der Verwaltung liegen keine Kenntnisse über Nicht-Einhaltung der
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt
im gesamten Wohngebiet und wird durch die Straßenquerschnitte und
zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen ergänzt. Das zusätzliche
Verkehrsaufkommen entspricht dem einer charakteristischen Nachverdichtung
und ist in der Höhe wohngebietsverträglich, insbesondere da der Verkehr
große Teile des Wohngebiets nicht durchquert, sondern über die
Lennershofstraße die Siedlung erreicht.
Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof als autoarmes
Quartier ist jedoch vorgesehen, die Straße „Zum Schebbruch“ und die
Lennershofstraße in den Bereichen, in den diese Straßen von dem neuen
Fuß- und Radweg gequert werden, z. B. durch kissenartige Straßeneinbauten
auf das Niveau der Wegeverbindung anzuheben sowie den übrigen Teil der
Straße „Zum Schebbruch“ von einer Straße mit Fahrbahn und getrennten
Fußwegen zu einer Mischverkehrsfläche in Form eines verkehrsberuhigten
Bereichs umzubauen. Durch diese Maßnahmen wird insofern eine weitere
Verkehrsberuhigung erfolgen.
Zu 8) Dass es während der Bauphase zu Belästigungen der Anwohner einer
Baustelle durch Lärm u. a. kommt, ist nicht gänzlich vermeidbar. Es kann
jedoch versucht werden, solche Belästigungen auf ein Minimum zu
reduzieren, z. B. indem der Bauablauf und die Transportwege optimiert
werden. Dies obliegt allerdings dem Bauherrn.
Regelungen zur Verkehrsführung während der Bauphase – etwa als Auflage
zu einer Baugenehmigung – sind nicht üblich, und werden auch im
vorliegenden Fall nicht für erforderlich erachtet.
Zu 9) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass zur Vermittlung zwischen den
Interessen der unterschiedlichen Beteiligten ein Moderationsverfahren durchgeführt
wurde. Bereits zu Beginn dieses Verfahrens wurde von Seiten der Stadt Bochum wie
auch des Grundstückseigentümers und Investors deutlich gemacht, dass die Planung
von Luczak Architekten mit der Arena nicht mehr verfolgt wird. In dem
Moderationsverfahren hatten die Anwohner die Möglichkeit, ihre Kritik und
Anregungen nochmals vorzubringen und sich aktiv daran zu beteiligen, eine neue
städtebauliche Konzeption für das Campus Quartier zu entwickeln.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.7 Stellungnahme 7 vom 13.09.2009
Wir wollen aus folgenden Gründen Einspruch erheben:
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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1)
Ruhestörung aufgrund der enormen Ausmaße der Großbaustelle
2)
Beeinträchtigung des Tageslichts durch Schatten und weniger Sonnenlicht für
unseren Garten (12 m Hohe Gebäude)
3)
Charakter der Lennershof - Siedlung (Familienfreundlichkeit) geht verloren
4)
Wertverlust für unser Haus / Grundstück
5)
Der direkte Blickkontakt der neuen Wohnungen in unseren Garten, weil der
Bebauungsabstand nur 10 m beträgt
6)
Zu erwartende Ruhestörung aufgrund der Nutzung der Gebäude nach
Fertigstellung durch: Gastronomie, Geschäfte und Parkplatzsuche der Nutzer
7)
Einschränkung der Lebensqualität
Wir hoffen, dass eine andere Lösung für dieses Bauvorhaben gefunden wird!
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 1.
Zu 3) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4.
Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 5) Die viergeschossige Arena ist nicht mehr vorgesehen. Die nunmehr geplante
Bebauung ist überwiegend weniger hoch als in dem Entwurf von Luczak
Architekten und zudem so angeordnet, dass größere Abstände zu der
benachbarten Bebauung eingehalten werden, als es bei der Arena der Fall
war.
Zu 6) Entsprechend dem Entwurf des Bebauungsplanes wird Gastronomie lediglich
in den beiden Auftaktgebäuden im Norden und im Süden der Wegeverbindung
zugelassen. Für die Unterbringung des Kfz-Verkehrs, der mit den in dem
Sondergebiet zulässigen Nutzungen verbunden ist, ist eine Tiefgarage
geplant, deren Ein- und Ausfahrt an der Südspitze des Plangebietes liegt. Auf
dieses Weise soll Parksuchverkehr im Quartier vermieden werden. Was
Geräuschemissionen der möglichen Außengastronomie anbelangt, so ist im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sicherzustellen, dass die
entsprechenden Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die durch das
Plangebiet verlaufende Wegeverbindung ist lediglich für Fuß- und Radfahrer
sowie Rettungsfahrzeuge vorgesehen.
Zu 7) Wie in den Ausführungen zu 4) bereits dargestellt, ist angesichts der
geplanten Nutzungen und Gestaltung der Gebäude und Freiflächen davon
auszugehen, dass das Plangebiet und seine Umgebung durch die
Realisierung des Campus Quartiers eher eine Wertsteigerung erfahren wird.
Belästigungen der Anwohner durch die geplanten Baumaßnahmen sind auf
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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die Bauphase begrenzt, so dass insgesamt keine Einschränkung der
Lebensqualität zu erwarten ist.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.8 Stellungnahme 8 vom 14.09.2009
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 895 vom 27.08.2009 möchten wir Ihnen
aus unserer Sicht als Anwohner einige Anregungen und Vorschläge unterbreiten:
1)
Ziel des B-Planes soll u. a. eine Aufwertung des Wohngebietes sein. Aufgrund
der Entwicklungsziele von Stadt und VBW sind damit doch in erster Linie
Aufwertungen der Wohnqualität gemeint. Aus unserer Sicht besteht
Wohnqualität in erster Linie aus den Bausteinen bauliche Qualität, soziales
Umfeld und Freiraumqualität. Unter diesen Bausteinen besteht sicher
Verbesserungsbedarf bei der baulichen Qualität der Siedlung, während die
anderen
Bausteine
ein
relatives
Optimum
darstellen.
Der
Bebauungsplanentwurf stellt aber eine deutliche Verschlechterung der
Wohnqualität hinsichtlich der Freiraumgestaltung dar; hier sind insbesondere
die räumliche Verdichtung, der Verlust des alten Baumbestandes und die
Höhe der Bebauung zu nennen. Das soziale Umfeld wird evtl. leiden unter der
geplanten höheren Wohndichte und dem Verlust von Spiel- und
Bewegungsflächen insbesondere für größere Kinder.
Wir sind der Meinung, dass eine rein am Ertragswert orientierte Aufwertung
des Wohngebietes nicht Ziel einer Stadtentwicklung sein darf, auch wenn der
Eigentümer des Plangebietes derzeit im teilweisen mittelbaren Besitz der
Stadt ist.
Wir schlagen daher vor unter diesen Aspekten den Entwurf zu überarbeiten
und über eine deutlich weniger massive Bebauung nachzudenken und dem
Erhalt von Grünflächen und altem Baumbestand einen höheren Stellenwert
einzuräumen.
2)
Ein weiteres Planziel soll die Schaffung einer direkten fußläufigen Anbindung
der Uni-Ost an die U-Bahn-Station Lennershof sein. Aufgrund der Erfahrungen
als Anwohner mit den vorhandenen Fußgängerströmen muss der Bedarf für
eine derart raumgreifende Gehwegfläche bezweifelt werden. Dies wird
bestärkt durch die Erfahrungen aus früheren Uni-Planungen, wo
Verkehrswege insbesondere Gehwege weit überdimensioniert wurden.
Wir schlagen vor, hier als Planungsgrundlage eine Prognose der zu
erwartenden Fußgängerströme anhand von Verkehrszählungen und
Befragungen durch eine Ingenieurfirma für Verkehrsplanung erstellen zu
lassen.
3)
Nach dem Planentwurf ist eine Trennung der Verkehrsströme auf der I-NordStraße von der Lennershofsiedlung geplant. Aufgrund des ID-Neubaus haben
wir schon Erfahrungen mit dieser Verkehrssituation sammeln können. Der
Nachteil dieser Situation ist, dass alle Anwohner auf dem Weg in Richtung
Innenstadt mit dem PKW Umwege fahren müssen, die zu zusätzlichen
vermeidbaren Verkehrsbelastungen im Bereich der Lennershofstraße führen
und unnötige Umweltbelastungen mit sich bringen. Das in der
Bürgerversammlung vorgebrachte Argument, dass damit Verkehrströme in
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Richtung Uni aus der Siedlung gehalten werden, muss dadurch relativiert
werden, dass der siedlungsnahe Uni-Parkplatz inzwischen bebaut ist und
damit kein Fahrtziel mehr sein kann.
Wir regen daher an über diese Situation ebenfalls eine eingehende
Verkehrsprognose erstellen zu lassen, in der beide Varianten (Situation wie
derzeit und offene Zufahrt zur I-Nord-Straße) mit allen Auswirkungen
gegenübergestellt werden.
4)
Seit jeher bestehen in Teilen der Siedlung Beeinträchtigungen durch parkende
Fahrzeuge und den dadurch verursachten Parksuchverkehr. Die Erfahrungen
der Vergangenheit haben gezeigt ,dass die Beschilderung als Anliegerstraße
völlig ignoriert wird und damit wirkungslos ist. Diese Situation wird sich
voraussichtlich durch die geplante höhere Besiedlungsdichte und geänderte
Nutzerstruktur, sowie durch den Wegfall des Parkplatzes am Standort des
neuen ID-Gebäudes, weiter verschärfen.
Es wird angeregt durch geeignete Verkehrsleitmaßnahmen (z. B.
Anwohnerparkplätze, Anwohnerparkausweise) eine Lösung in das
Planverfahren einzubringen.
5)
Weiterhin kommt es oft vor, dass Lieferanten auf der Suche nach einer Zufahrt
zum Uni-Center in die Sackgasse der Lennershofstraße geraten. Diese Z. T.
sehr großen Fahrzeuge müssen hier unter Schwierigkeiten wenden.
Diese Problematik sollte bei einer Neugestaltung der Verkehrswege beachtet
werden. Durch geeignete Beschilderung oder Straßengestaltung können
Lieferanten für das Uni-Center eventuell schon vor der Einfahrt in das
Wohngebiet auf ihren Irrtum hingewiesen werden.
Antwort:
Zu 1) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Quartiers mit einem
vielfältigen, zielgruppenspezifischen und nachhaltigen Wohnungsangebot
sowie ergänzender Infrastruktur entsprechend der städtebaulichen
Rahmenplanung, die aufbauend auf den Ergebnissen des im Jahr 2011
durchgeführten Moderationsverfahrens entwickelt wurde. In diesem Sinne ist
es nicht Ziel der Planung, im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten,
sondern die besondere Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle
und Ruhr-Universität Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung
eines Quartiers zu nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander
verzahnt werden. Dabei gilt es, unter Berücksichtigung des Bestandes in der
Nachbarschaft des Plangebietes - d. h. der vorhandnen Nutzungen und der
städtebaulichen Struktur etwas Neues zu entwickeln, was einerseits einen
eigenen Charakter hat, sich aber dennoch in Umgebung einfügt.
Zu 2) Die Haltestelle „Lennershof“ der Stadtbahnlinie U 35 liegt einen etwa
zehnminütigen Gehweg von der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule
Bochum Hochschule Bochum entfernt. Im Haltestellenplan der Bogestra wird
durch das Logo der Hochschule Bochum explizit auf diesen Haltepunkt
hingewiesen. Durch die doppelten Abiturjahrgänge werden ca. 300
Studierende mehr an der Hochschule Bochum eingeschrieben sein. Da nur
ca. 25 % mit dem PKW anreisen werden, wird die Haltestelle der U 35 von ca.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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225 weiteren Studierenden benutzt werden, und diese durchqueren auf dem
Weg zur Hochschule die Lennershofsiedlung. Der Ausbau der
Wegeverbindung von der Haltestelle über eine neue Verbindung abseits des
Kfz-Verkehrs sowohl für die Fußgänger als auch für die Anwohner vorteilhaft.
Zu 3) Die Trennung der I-Nordstraße und der Lennershofstraße ist seit Neubau des
ID-Gebäudes der Ruhr-Universität Bochum Bestandteil der Verkehrsführung
im Bereich der Lennershofsiedlung und wird bestehen bleiben. Die neue Fußund Radwegeverbindung von der U 35-Haltestelle „Lennershof“ führt direkt auf
diesen Knotenpunkt und wird der Querungspunkt für den nicht motorisierten
Individualverkehr
Richtung
Universität
(insbesondere
zu
den
Ingenieurswissenschaften) sein. Für die Lennershofsiedlung bedeutet dies
keinen Durchgangsverkehr von Stellplatzsuchenden im Bereich der IGebäude und in umgekehrter Fahrtrichtung auch keinen Durchgangsverkehr
Richtung A 43. Der Umweg für die Anwohner der Lennershofsiedlung über die
Schattbachstraße auf die Universitätsstraße ist vertretbar und als zumutbar
anzusehen.
Zu 4) Die Problematik mit den parkenden Fahrzeugen im Straßenraum ist der
Verwaltung bekannt. Im Rahmen der Baugenehmigung müssen vom Bauherrn
entsprechend dem tatsächlichen Bedarf Stellplätze auf den privaten
Grundstücken nachgewiesen werden. Stichprobenhaft wurden von der
Verwaltung Erhebungen der Stellplatzauslastung im öffentlichen Straßenraum
während der Vorlesungszeiten durchgeführt. Ergebnis der Untersuchung ist,
dass lediglich die Lennershofstraße von den parkenden Fahrzeugen betroffen
ist und dies z. T. auch auf das hier ansässige Geothermiezentrum sowie das
Zentrum für die schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zurückzuführen ist.
Die Verwaltung wird diesen Sachverhalt weiter beobachten und ggf.
entsprechende Maßnahmen einleiten.
Derzeit wird das „Integrierte Mobilitätskonzept Campus Bochum“ erarbeitet, in
dem für den Bereich vom Gesundheitscampus über den Campus der RuhrUniversität bis zur Hochschule Bochum und dessen Umgebung Maßnahmen
zur Verbesserung der fließenden wie auch des ruhenden Verkehrs
zusammengestellt werden. Themen sind hierbei u. a. auch das Parken und
die Verkehrsabwicklung in der Lennershofsiedlung. Gleiches gilt auch für den
in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 949 – Hochschule Bochum – in
dem das Thema Verkehr – auch mit Blick auf die Lennershofsiedlung –
ebenfalls eingehend behandelt wird. Neben dem Kfz-Verkehr („motorisierter
Individualverkehr“ (MIV)) wird hierbei auch der Fuß- und Radverkehr sowie
der öffentliche Personennahverkehr betrachtet. Ein wichtiges Thema ist in
diesem Zusammenhang auch die hohe Auslastung der CampusLine U 35 –
insbesondere zwischen den Haltestellen „Hauptbahnhof“ und RuhrUniversität. Eine bereits umgestzte Maßnahme ist in diesem Zusammenhang
z. B. die teilweise zeitliche Verschiebung des Beginns von Veranstaltungen
wie Vorlesungen, Seminaren etc., die zu einer Entzerrung der Stoßzeiten und
Verringerung der Belastungsspitzen führt.
Zu 5) Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei den
Lieferanten, die auf der Suche nach einer Zufahrt zum Uni-Center in die
Lennershofstraße geraten und dort ggf. unter Schwierigkeiten wenden
müssen, um ein häufiger auftretendes Phänomen handelt, oder ob dies
lediglich vereinzelt geschieht. Sofern hier nicht nur Einzelfälle vorliegen, sollte
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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sich der Einwender nochmals mit der Bitte an die Stadt Bochum wenden, dies
zu unterbinden.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.9 Stellungnahme 9 vom 14.09.2009
Wir haben die Bebauungspläne eingesehen und legen aus nachfolgend ausgeführten
Gründen Einspruch ein:
1)
Durch die enorme Bauhöhe wird uns die Sonne genommen und hat zur Folge,
dass unser Garten/unser Haus im Schatten liegen.
2)
Der Bebauungsabstand beträgt nur 10 m, so dass die neuen
Wohnungsinhaber durch die Abholzung der Bäume direkten Blick auf und in
unser Haus haben. Bzgl. Der Abholzaktionen werden wir uns mit pro grün in
Verbindung setzen. (Die Bäume wären noch ein natürlicher Sichtschutz und
stehen schließlich direkt an der Grenze!)
3)
Der Charakter der Lennershofsiedlung geht verloren. Diesbezüglich werden
wir mit Frau Gabriela Schäfer als Bürgermeisterin für Querenburg das
Gespräch suchen.
Zusammenfassend wäre zu bemerken, dass das Bauvorhaben für die Anwohner der
Lennershofsiedlung eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität bedeutet.
Nicht nur die Lärmbelästigung des monatelangen Bauens wäre hier zu nennen,
sondern die kontinuierliche Lärmbelästigung durch die Neubebauung (Parkplatzsuche
der Nutzer, evtl. Vorhaben der Geschäfte etc.).
Wir hoffen auf neue Lösungsvorschläge Ihrerseits.
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 1.
Zu 2) Die viergeschossige Arena ist nicht mehr vorgesehen. Die nunmehr geplante
Bebauung ist überwiegend weniger hoch als in dem Entwurf von Luczak
Architekten und zudem so angeordnet, dass größere Abstände zu der
benachbarten Bebauung eingehalten werden, als es bei der Arena der Fall
war.
Zu 3) Einer der konzeptionellen Ansätze des städtebaulichen Entwurfs ist es, unter
Berücksichtigung des Bestandes – d. h. der vorhandnen Nutzungen und der
städtebaulichen Struktur – in der Nachbarschaft des Plangebietes etwas
Neues zu entwickeln, was einerseits einen eigenen Charakter hat, sich aber
dennoch in Umgebung einfügt. In diesem Sinne ist es nicht Ziel der Planung,
im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten, sondern die besondere
Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle und Ruhr-Universität
Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung eines Quartiers zu
nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander verzahnt werden.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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1.1.10 Stellungnahme 10 vom 16.09.2009
Ich schreibe Ihnen als Anwohner der Lennershofsiedlung. In unserer Siedlung finden
Sie ein gewachsenes und gelungenes Miteinander von Menschen mit sehr
unterschiedlichem Hintergrund, unterschiedlichstem Einkommen, Alter und
insbesondere mit vielen Kindern. Ein kleines Idyll in Bochum, das eine sorgfältige und
nachhaltige Planung verdient.
Diese sollte mit einer genauen Problemanalyse beginnen. Ich habe im Internet unter
www.bochum.de folgenden Abschnitt gefunden:
Der Rahmen
Der Stadtumbau ist ein integratives Programm, das insbesondere die Anliegen von
Städte- und Wohnungsbau miteinander verzahnt und zukunftsweisende Lösungen in
Stadtteilen und Wohnquartieren entwickeln soll.
Der gesetzliche Rahmen ist das Programm Stadtumbau West §§ 171 a-d
Baugesetzbuch (BauGB).
Das Förderprogramm leistet einen Beitrag zur Lösung der sich aus dem
demografischen und wirtschaftlichen Strukturwandel ergebenden Problemlagen.
Die Probleme
Wohnungsleerstände
Häuser mit Sanierungsstau
Schrott- / Problemimmobilien
Fehlende Nahversorgung / Defizite in der lokalen Ökonomie
Hohe Verkehrsbelastung
Fehlende bzw. nicht angepasste soziale Infrastruktur
Brachen und Areale ohne Nutzung
Negatives Erscheinungsbild der öffentlichen Freiflächen und des privaten
Wohnumfelds
„auffällige“ Sozialdaten
Zu den einzelnen Punkten sind hoffentlich folgende Informationen hilfreich:
1)
Wohnungsleerstände:
Diese dürften sich durch die geplanten Baumaßnahmen zukünftig tatsächlich
in der Lennershofsiedlung ergeben.
Schon jetzt ziehen Familien aus den sanierten Häusern wieder aus, weil die
Miete zu teuer ist - Familien, die auch gerne in der Siedlung bleiben würden.
Andere ziehen aus demselben Grund nicht her.
2)
Häuser mit Sanierungsstau
Dies ist sicherlich ein Problem, das auf die Lennershofsiedlung zutrifft. Aber
Häuser kann man auf unterschiedlichste Weise sanieren. Man kann eine
zweite Hustadt schaffen, oder man respektiert den Charakter und die bereits
in dieser Siedlung lebenden Menschen, und sucht nach Konzepten, die den
Wert der Siedlung langfristig erhalten. Letzteres kommt nicht nur den jetzigen
und künftigen Bewohnern, sondern auch der Stadt zu Gute. Sie muss die
hausgemachten Probleme in wenigen Jahren nicht durch neue teure
Lösungen in den Griff kriegen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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3)
Schrott- / Problemimmobilien
S. Häuser mit Sanierungsstau
4)
Fehlende Nahversorgung / Defizite in der lokalen Ökonomie
Derartige Defizite gibt es in der Lennershofsiedlung nicht. 10 Minuten
brauchen wir zu Fuß zum Uni-Center, 1 Minute mit der U-35. Mit dem Auto ist
man in 3 Minuten an der A43, in 10 Minuten im Ruhrpark, etc.
5)
Fehlende bzw. nicht angepasste soziale Infrastruktur
In der Lennershofsiedlung leben viele sehr unterschiedliche Menschen in
einem gelungenen und gewachsenen Miteinander. Rentner und junge
Familien, Menschen unterschiedlichen Glaubens und Herkunft, es gibt
sozialen
Wohnraum,
Mietwohnungen,
Eigentumswohnungen
und
Einfamilienhäuser. Das Umfeld ist - noch - ideal für Kinder, aber auch schön
für Menschen mittleren Alters sowie für ältere Menschen.
Unsere Kinder wachsen miteinander auf, und sie treffen sich auf den Strassen
und Freiflächen, die sie nutzen. Die Ruhr-Universität Bochum plant eine Kita /
einen Kindergarten, und schon jetzt stehen im Umkreis eine Reihe guter
Kindergärten zur Verfügung. Auch die RUB beschäftigt Angestellte mit
Familie, die sicher gerne in einem kleinen grünen Idyll in der Nähe der Uni
wohnen würden. Die Waldschule hat einen guten Ruf, andere Schulen sind
dank der U 35 relativ gut zu erreichen. Bibliothek, Musikschule,
Sportmöglichkeiten – es ist alles da.
Was ein wenig fehlt, sind Möglichkeiten für das altersgerechte Wohnen. Die
bisher sanierten Gebäude besitzen keinen Aufzug. Es wäre sicher Schade,
wenn die Siedlung auf längere Sicht ihre älteren Bewohner verlieren würde.
6)
Brachen und Areale ohne Nutzung
Allein in 4 Strassen der Lennershofsiedlung (Voßstr., Bahrenbergstr.,
Lennershofstraße zwischen Schattbachstr. und „Im Westenfeld“, sowie der
Straße „Im Westenfeld“ leben mehr als 40 Kinder! In der gesamten Siedlung
dürften es mehr als 60 Kinder sein. Da ein geeigneter, frei zugänglicher und
für unsere Kinder nahegelegener Spielplatz fehlt, spielen sie auf den Straßen
und auf der Wiese! Das ist keine Brache oder Areal ohne Nutzung.
7)
Hohe Verkehrsbelastung
Unsere Kinder spielen auch auf den Straßen. Diese Situationen dürften sich
häufen, wenn Sie ihnen die Spielflächen nehmen Die neu entstehenden
Wohneinheiten mit Parkmöglichkeiten werden dazu führen, dass mehr
Fahrzeuge durch die Siedlung fahren. Aber die Straßen sind eng, und wenn
Autos parken, dann sind sie oft unübersichtlich. Schaffen Sie bitte nicht genau
das Problem, dass Sie bei Beginn Ihrer Planung verhindern wollten.
8)
Negatives Erscheinungsbild der öffentlichen Freiflächen und des privaten
Wohnumfelds
Genau dieses negative Erscheinungsbild werden Sie schaffen, wenn Sie die
sehr schöne und von altem Baumbestand und Wiesenflächen durchzogene
Lennershofsiedlung mit einer Campus Arena bebauen. Diese „Landmarke“
wird nicht nur die die nahegelegenen Häuser verschatten. Einen Eindruck,
was den Anwohnern droht, liefert das ID-Gebäude der RUB. Trotz des
Abstandes zu den nächstgelegenen Häusern ist dem Viertel bereits eine
Menge verloren gegangen. Was passiert, wenn ein solcher Koloss in eine auf
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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2-geschossige Häuser ausgerichtete Siedlung gesetzt wird - in engster Nähe
zu den umliegenden Häusern - ist vielleicht am besten erkennbar, wenn Sie
sich die Situation einmal vor Ort ansehen. Hier wird sich niemand mehr
wirklich wohl fühlen.
Zudem lässt die von der VBW präferierte Architektur sehr zu wünschen übrig.
Fügen sich die ersten Sanierungsmaßnahmen (Bahrenbergstr., „Im
Westenfeld“ ...) noch in die Optik ein, so ist der neben der Haltestelle
„Lennershof“ lieblos in die Landschaft gesetzte grauweiße Klotz optisch
wirklich eine Zumutung. Auch die 2 1/2 Einfamilienhäuser in der
Lennershofstraße mit ihren vollflächig dunkelgrauen Rückseiten haben uns als
Anwohner entsetzt. Schlimm trifft uns auch der Verlust des Baumbestandes.
Viele Bäume, die bereits gefällt wurden, waren 50 Jahre und älter. Die Bäume
geben der Lennershofsiedlung ihren Charakter. Einmal gefällt sind Sie sind
leider auch in den nächsten 50 Jahren nicht wieder zu ersetzen.
Noch einmal die Bitte: Begeben Sie sich in die Lennershofsiedlung. Stellen
Sie sich die Gegend vor, wie sie aussehen wird, wenn anstelle der Bäume
Parkplätze entstehen. Sehen Sie sich bitte an, was sie zerstören, wenn Sie
den Plänen zustimmen.
9)
„Auffällige“ Sozialdaten
Die Lennershofsiedlung kann sich für ihr derzeitiges Miteinander und die
„auffälligen Sozialdaten“ sicher sehen lassen. Ein derartiges Miteinander
dürfte in Bochum eher selten sein.
Bitte sorgen Sie dafür, dass dieses Miteinander auch in Zukunft erhalten
bleibt.
Im Wahlkampf sind viele Schlagwörter genannt worden. Sozial, menschlich, mutig,
modern. Wenn Ihnen die Werte hinter diesen Wörtern etwas bedeuten, dann
verhindern Sie den derzeitigen Bebauungsplan. Sorgen Sie stattdessen für eine
sorgfältige, langfristige Planung, auf die Sie auch noch in 20 Jahren mit Stolz
zurückblicken können.
Antwort:
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die in den Erläuterungen zum Stadtumbau
aufgeführten Probleme alle möglichen Problemlagen darstellen, die dazu führen
können, dass ein Bereich als Stadtumbaugebiet eingestuft und entsprechende
Maßnahmen ergriffen werden. Es müssen aber nicht alle Problemlagen auf jedes
Gebiet zutreffen.
Mit dem Stadtumbau West sollen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt
werden, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen – vor allem in Demographie und
Wirtschaft – und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen
einzustellen. Stadtumbaumaßnahmen sind Maßnahmen, durch die Anpassungen zur
Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen
städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten vorgenommen werden.
Zu 1) Die qualitativen Veränderungen in der Wohnungsnachfrage treffen auf einen
Wohnungsbestand, der sich durch einen erheblichen Umfang an unsanierten
Wohngebäuden der 1950er und -60er Jahre auszeichnet. Unter bestimmten
Umständen, etwa bei qualitativ ungenügender Bausubstanz, sind angesichts
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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der Rahmenbedingungen am Wohnungsmarkt vorhandene Rückbaupotenziale zu nutzen. Bei Abriss mit anschließendem Neubau gilt es, die darin
liegenden Chancen für eine positive Quartiersentwicklung zu nutzen.
Hinsichtlich teilräumlicher Weiterentwicklungsbedarfe wird es insbesondere
darum gehen, langfristige Perspektiven mit einzelnen Wohnquartieren zu
verfolgen, die es erlauben, Quartiere als eigene „Marken“ zu entwickeln und
beispielsweise auch in das Wohnumfeld zu investieren. Derartige Strategien
greifen vorhandene Potenziale auf und bilden darauf aufbauend eigenständige
Images aus. Dazu zählt auch das soziale Umfeld, dss als Adresse entwickelt
werden muss.
Im Zuge der Entwicklung des Campus-Quartiers Lennershof ist die Ansiedlung
universitärer und -naher Büro-, Dienstleistungs- und Forschungsnutzungen
sowie hochwertiger Wohungen und Ateliers im Plangebiet vorgesehen.
Angesichts dieser Nutzungen sowie der geplanten hochwertigen Gestaltung
der Gebäude und Freiflächen und den damit verbundenen Mietpreisen ist
davon auszugehen, dass durch die Realisierung des Campus Quartiers nicht
ein Wertverlust eintritt, sondern vielmehr die Lage eher höherwertiger wird und
so zu einer Wertsteigerung der Immobilien in dessen Umfeld führen wird.
Zudem ist davon auszugehen, dass der Investor das Angebot an Flächen für
Wohnen und Büros und sonstige Nutzungen entsprechend dem jeweiligen
Vermarktungsstand an die Nachfrage anpassen wird, so dass auch insofern
keine Leerstände zu erwarten sind.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1.
Zu 3) Siehe Antwort zu Punkt 2.
Zu 4) Ein Defizit an Nahversorgungsangeboten wird im Plangebiet und dessen
Umgebung nicht gesehen. Die Ergänzung von Nahversorgungsangeboten ist
demnach auch nicht zwingend notwendig, aber entsprechend den
Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich.
Zu 5) Eine fehlende oder nicht angepasste Infrastruktur ist im Plangebiet nicht
gegeben.
Zu 6) Die auf dem Grundstück des Investors zwischen der Lennershofstraße und
den Straßen „Zum Schebbruch“ sowie „Im Westenfeld“ befindliche Wiese wird
keineswegs als Brache oder Areal ohne Nutzung angesehen. Dass diese
Fläche von Kindern als Spielfläche genutzt wird, wird im Rahmen der Planung
durchaus berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Zielsetzung,
ein Wohn- und Arbeitsquartier zu entwickeln, dass die besondere Lagegunst
zwischen der Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ auf der einen Seite und der
Ruhr-Universität Bochum sowie der Hochschule Bochum auf der anderen
Seite aufgreift, ist jedoch zwischen unterschiedlichen Zielsetzungen,
Nutzungsansprüchen und sonstigen Belangen abzuwägen. Einen gewissen
Ersatz für die im Rahmen der Realisierung der Planung in ihrer heutigen Form
wegfallende Wiese sollen die Flächen für den Aufenthalt und das Spielen von
Kindern und Jugendlichen bieten, die in den öffentlichen Raum der neuen
Fuß- und Radwegeverbindung integriert werden sollen.
Zu 7) Die Verkehrsbelastung in der Lennershofsiedlung wird sich durch die
Neubebauung in einem Maße erhöhen, das als wohngebietsverträglich
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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einzustufen ist. Für die Bedürfnisse der Kinder sind Flächen zum Spielen und
zum Aufenthalt im Bereich der Fuß- und Radwegeverbindung bzw. der
öffentlichen Grünfläche vorgesehen. Dorthin führt eine gesicherte
Fußwegeverbindungen abseits des motorisierten Individualverkehrs.
Hinzukommt, dass die Straße „Zum Schebbruch“ in einen verkehrsberuhigten
Bereich mit ausgewiesenen Stellplätzen umgewandelt wird.
Zu 8) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 1.
Zu 9) „Auffällige“ Sozialdaten sind im Plangebiet nicht gegeben.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.1.11 Stellungnahme 11 vom 08.10.2009
WAZ vom 22.09.2009 „Schaffung von Campus-Atmosphäre durch entsprechende
Infrastrukturentscheidungen“
„Wir wollen, dass Bochum bald solch ein Universitätsbezogenes Wohnen anbieten
kann ... das können wir bislang nirgendwo bieten.“
Sehr geehrter Herr Kröck,
wurden nicht Hustadt und Uni-Center u. a. aus diesen Gründen gebaut?
Antwort:
Mit seiner Lage an der Schnittstelle von Ruhr-Universität Bochum und Hochschule
Bochum auf der einen Seite und Wohnbereichen auf der anderen Seite sowie
unmittelbar an der Stadtbahnhaltestelle der CampusLinie U 35 besitzt die
Lennershofsiedlung ein besonderes Standortpotenzial.
Die Lennershofsiedlung unterscheidet sich dabei insofern von der in den 1960er
Jahren im Zuge des Baus der Ruhr-Universität Bochum geplanten Hustadt, als dass
die Lennershofsiedlung unmittelbar an die Ruhr-Universität Bochum und Hochschule
Bochum angrenzt, und insofern von dem Uni-Center und der entsprechend dem
Leitbild „Urbanität durch Dichte“ geplanten Inneren Hustadt, als dass die bauliche
Dichte, die Wohnform und die architektonische Gestaltung dort eine andere sind.
Daher sprechen sie auch unterschiedliche Zielgruppen auf dem Wohnungsmarkt an.
Wie es auch im Masterplan Universität – Stadt dargelegt wird, strebt die Stadt
Bochum an, im Zuge der Stärkung des Wohnens, nicht nur für Studenten, sondern
auch für Lehrende und Mitarbeiter unterschiedlicher Altersgruppen Universitätsnahen
Wohnraum und dessen Umfeld zu sichern und zu qualifizieren. Erste Schritte in diese
Richtung sind mit den bereits umgesetzten Modernisierungsmaßnahmen in der
Lennershofsiedlung und der Qualifizierung der Hustadt über das Programm
Stadtumbau-West schon begonnen worden. In diesem Zusammenhang sollen auch
zukunftsweisende differenzierte und neutrale Wohnformen entwickelt werden, die je
nach Bedarf für Mehrgenerationenwohnen, Alleinerziehende, junge Familien und
Singles angepasst werden können.
Einen wichtigen Baustein des Themenfeldes „Universitäres Wohnen“ des v. g.
Masterplans stellt die Entwicklung des westlichen Teils der Lennershofsiedlung zum
„Campus Quartier Lennershof“ dar. Hierzu sollen u. a. die Lennershofsiedlung
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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städtebaulich wie inhaltlich mit den südlich und westlich angrenzenden Universitätsund Hochschuleinrichtungen verknüpft, der veraltete Mietwohnungsbestand durch
Wohnungsneubau ersetzt sowie ein attraktives Wohnungsangebot für
Hochschulangehörige und MitarbeiterInnen des Technologie-Quartiers und
umliegenden Betriebe geschaffen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass
„besondere Universitätsnahe Wohnformen kombiniert mit Arbeitsmöglichkeiten“ zu
einem zwar kleinen aber durchaus prägnanten Angebot führen werden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil
dieser Sitzung beigefügt (Vorlage Nr. 20140171).
1.2
Stellungnahmen der Behörden
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im
Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren:
1.2.1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW,
Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, 28.08.2009
Der Bereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen inzwischen erloschenen
Bergwerksfeld „Glück und Segener Erbstolln“, sowie über dem auf Eisenerz
verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Keppler“.
Letzte Eigentümerin des Feldes „Glück und Segener Erbstolln“ war die Kali und Salz
Beteiligungs AG mit Sitz in Kassel, hier vertreten durch die E. ON AG, Bruchstraße
Sc in 45883 Gelsenkirchen. Letzte Eigentümerin des Feldes „Keppler“ war die
Barbara Rohstoffbetriebe GmbH, Hauptstraße 113 in 40764 Langenfeld.
Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt.
Diesbezüglich und zu den altbergbaulichen Verhältnissen empfehle ich Ihnen, auch
die o. g. E.ON an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits
erfolgt ist.
Nach den hier vorliegenden Grubenbildern ist im südlichen Randbereich der
Bebauungsplanfläche Gewinnung von Steinkohle im oberflächennahen Bereich im
ca. 2,6 m mächtigen Flöz Sonnenschein umgegangen. Das Flöz fällt mit ca. 70 gon
nach Nordwesten ein. Im Zentralen Bereich der Fläche ist hier oberflächennaher
Bergbau bis in den tagesnahen Bereich gehend im Flöz Dickebank umgegangen.
Das Flöz hat hier eine Mächtigkeit von ca. 1,0 m und fällt ebenfalls mit ca. 70 gon
nach Nordwesten ein. Das Flöz streicht im Bereich der Fläche an der
Tagesoberfläche aus.
Im
Bebauungsplangebiet
streichen
weitere,
möglicherweise
bauwürdige
Steinkohlenflöze
tagesnah
aus.
Aufgrund
der
o.
g.
anstehenden
Lagerstättenverhältnisse kann daher nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen
werden, dass infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder sogen. „Uraltbergbau“
(Grundeigentümerbergbau) der hier nicht verzeichnet ist, Hohlräume und
Verbruchzonen im tagesnahen Bereich unter der Maßnahme vorhanden sind. Die
Frage, ob und inwieweit im Bereich unter der Fläche möglicherweise diese bis in den
tagesnahen Bereich reichenden Gewinnungstätigkeiten umgegangen sind, lässt sich
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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letztendlich erst nach der Durchführung von Baugrunduntersuchungen (z. B.
Bohrungen) beantworten.
Die hier verzeichneten tages-, oberflächennahen Abbaubereiche sind in der Anlage 1
dargestellt.
Aus den vorliegenden urkundlichen Unterlagen (Grubenbildern) in Verbindung mit
den gegebenen Lagerstättenverhältnissen können folgende allgemeingültige
Hinweise zur Einwirkungsrelevanz des umgegangenen bzw. möglicherweise
umgegangenen Bergbaus abgeleitet werden:
Sollten im tages-, oberflächennahen Bereich Hohlräume oder Verbruchzonen in
Folge des verzeichneten bzw. des möglicherweise umgegangenen Bergbaus
vorhanden sein, so kann eine Absenkung der Tagesoberfläche oder die Entstehung
von Tagesbrüchen nicht ausgeschlossen werden.
Ich empfehle, bezüglich einer abschließenden gutachterlichen Bewertung der
bergbaulichen
Verhältnisse
im
Bereich
der
von
Ihnen
angezeigten
Bebauungsplanfläche einschließlich einer Empfehlung ggf. erforderlicher
Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen einen Sachverständigen einzuschalten.
Antwort:
Die Aussagen zu den bei der Bezirksregierung vorliegenden Informationen zur bergbaulichen Situation wurden in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Zur genaueren Klärung der bergbaulichen Situation wurden bereits im Vorfeld des
Bebauungsplanverfahrens am 05.08.2004 eine Grubenbildeinsichtnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW in Dortmund
durchgeführt und einschlägige Kartenwerke des ausgehenden 18. und frühen 19.
Jahrhunderts ausgewertet. Die Untersuchungen ergaben, dass unter dem Plangebiet
verschiedene Steinkohlenflöze verlaufen, innerhalb derer Abbautätigkeiten stattgefunden haben.
Aufgrund der Hinweise auf tagesnahen Bergbau innerhalb der Flöze Dickebank,
Glück und Segen sowie ggf. innerhalb der Flöze Banck und Geithling konnte eine Tagesbruch-, Senkungs- und Setzungsgefährdung für Teilbereiche des Plangebietes
nicht ausgeschlossen werden. Um eine konkrete Gefährdung zu bestätigen bzw. für
einzelne Flözabschnitte Standsicherheitsnachweise zu führen, wurden in der Zeit von
17.05. bis 01.06.2005 Erkundungs- bzw. Suchbohrungen niedergebracht. Im Zuge
der Erkundungsmaßnahme wurden Standsicherheitsnachweise für die im betreffenden Bereich ausstreichenden bzw. lagernden Steinkohlenflöze Wasserfall, Bänksgen,
Dickebank, unbenanntes Flöz und Flöz Geithling geführt. Darüber hinaus wurde mit
den Bohrungen nachgewiesen, dass der südliche Teil des Plangebietes frei von Einflüssen aus Abbau innerhalb des südlich ausstreichenden und nach den Grubenbildern gebauten Flöz Sonnenschein ist, da dieses an der südlichen Plangebietgrenze
bereits in Tiefen von > 28 m unter Felsoberkante liegt. Die Untergrunddiskontinuitäten
reichen in den einflussrelevanten Tiefenbereich von rd. 19 m unter Felsoberkante
hinein, sodass negative Auswirkungen auf die Tagesoberfläche und die hier bestehenden bzw. geplanten Bauwerke und Verkehrsflächen in Form von Tagesbrüchen,
Setzungen und Senkungen nicht ausgeschlossen werden können.
Aufgrund des nachgewiesenen Gefährdungspotenzials im Bereich der Flöze Banck
und Glück und Segen wird von dem Gutachter empfohlen, für die im Gutachten als
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Gefährdungsbereiche ausgewiesenen Flächen die nachgewiesenen Verbruchzonen
räumlich abzugrenzen und für die restlichen Abschnitte einen abschließenden Standsicherheitsnachweis zu führen.
Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist nichts bekannt.
Zum Zweck der Information zukünftiger Bauherren wird folgende textliche Kennzeichnung in den Bebauungsplan aufgenommen:
Der Anregung wird gefolgt.
1.2.2 LWL-Archäologie für Westfalen, In der Wüste 4, 57462 Olpe, 02.09.2009
Nach bisherigem Kenntnisstand werden bodendenkmalpflegerische Belange im
Geltungsbereich der o. g. Planung nicht berührt.
Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass wegen der hier gegebenen Situation bei
Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden
können. Deshalb wird aus bodendenkmalpflegerischer Sicht folgender Hinweis
gegeben, der zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bescheid bzw. in
den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte:
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber
auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit)
entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als
Unterer Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle
Olpe (Tel.: 02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die
Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten
(§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den
Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist
berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche
Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).
Antwort:
Da bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler entdeckt
werden können, wird zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener ein Hinweis auf
mögliche Bodendenkmäler in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Anregung wird gefolgt.
1.2.3 Stadt Hagen, Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde
der Städte Bochum, Dortmund und Hagen, Rathausstr. 11, 58095 Hagen,
25.08.2009
Die direkte Umgebung des Plangebietes stellt sich als Reines Wohngebiet dar. Die
Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ist deshalb unkritisch. Bei der
Ausweisung eines Teiles des PIangebietes als Mischgebiet sollte durch Ausschluss
lärmkritischer Nutzungen dem direkt angrenzenden Reinen Wohngebiet Rechnung
getragen werden um spätere Konflikte zu verhindern.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Antwort:
In der Tat besteht die Umgebung des Plangebietes nördlich der Lennershofstraße
weitgehend aus reiner Wohnbebauung. Aufgrund der Vorprägung - insbesondere des
südlichen Teils - des Plangebietes durch die Bebauung der Ruhr-Universität Bochum
und der Hochschule Bochum sowie den damit verbundenen Verkehr einerseits sowie
bereits vorhandene, regulär nicht in Reinen Wohngebieten zulässige gewerbliche
Nutzungen im nördlichen Teil der Straße „Im Westenfeld“ (Fahrschule) wird die an
das Plangebiet angrenzende Bebauung jedoch als Allgemeines Wohngebiet eingestuft.
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist nachzuweisen, dass die in dem
Sondergebiet zulässigen Nutzungen in Bezug auf die benachbarte Wohnbebauung
verträglich sind. Die grundsätzliche Realisierbarkeit der geplanten Tiefgarage wurde
bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes untersucht.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.2.4 Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum, 09.09.2009
Im
Geltungsbereich
des
Bebauungsplanes
betreiben
die
Stadtwerke
Versorgungsleitungen und Versorgungskabel für die örtliche Gas-, Wasser- und
Stromversorgung.
Der Bestand und die Zugänglichkeit zu diesen Kabel und Leitungen muss nach
Fertigstellung der von Ihnen im Bebauungsplan festgesetzten Bebauung gesichert
sein. Insoweit regen wir an, dass der in den öffentlichen Raum der Straße „Im
Westenfeld“ hineinragende Baukörper derart hoch aufgeständert wird, dass das
normale Lichtraumprofil einer Straße nicht beeinträchtigt wird. Für unsere Zwecke
halten wir eine lichte Höhe von 5 m für völlig ausreichend. Ferner muss sichergestellt
sein, dass die Pfeiler, die dieses Bauwerk abfangen sollen nicht im Bereich unserer
Versorgungsleitungen und Kabel errichtet werden. Einen lichten Abstand zu unseren
Leitungen von mindestens 1,5 m sehen wir als ausreichend an. Bei einer derart
nahen Gründung zu unseren Versorgungsleitungen muss jedoch sichergestellt sein,
dass im Falle einer Undichtigkeit an unserer Wasserleitung die Gründung derart tief
niedergebracht worden ist, damit diese nicht unterspült werden kann.
Ferner liegt nach unseren Unterlagen der Gehweg entlang der Straße „Im
Westenfeld“ auf den privaten, an der Straße „Im Westenfeld“ angrenzenden
Grundstücken. Zur Sicherung des Bestandes und der Möglichkeit einer
ordnungsgemäßen Unterhaltung unserer Kabel und Leitungen bitten wir einen 1,5 m
breiten Streifen entlang der zur Wohnbebauung gelegen Leitung oder Kabel im
Bebauungsplan als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren
Gunsten im Bebauungsplan auszuweisen. Dieser Geländestreifen muss bis an die
Grenze der im Bebauungsplan als öffentliche Straße ausgewiesenen Fläche
herangeführt werden. Entsprechende Kabel- und Leitungspläne im Maßstab 1 : 500
haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Da die Gehwege entlang der Straße „Zum Schebbruch“ sehr schmal sind, haben wir
in der Vergangenheit die entlang dieser Straße erforderlichen Kabelverteilerschränke,
auf den privaten Grundstücken errichtet. Zur Bestandssicherung dieser Anlagenteile
bitten wir Sie rechts und links entlang der Straße „Zum Schebbruch“ einen 1 m
breiten Grundstücksstreifen als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten
auszuweisen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Ferner betreiben wir in diesen Grundstücksstreifen in Ihrem Auftrage die öffentliche
Beleuchtungsanlage, so dass wir zur Bestandssicherung dieser Anlage die
Ausweisung der Grundstücksstreifen ebenfalls empfehlen.
Im Bereich des Grundstücks Lennershofstraße 25 betreiben wir die
Freileitungsbeleuchtungsanlage, die im beiliegenden Lageplan blau strich punktiert
dargestellt ist. Zur Bestandssicherung regen wir an, diese Beleuchtungsanlage durch
die Ausweisung eines entsprechenden Geländestreifens im Bebauungsplan zu
sichern.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die im Plangebiet befindlichen
Häuser, die bei der Realisierung der Planung abgerissen werden müssen allesamt an
das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen sind.
Vor Aufnahmen der Abbrucharbeiten müssen diese Anschlüsse fachgerecht durch
uns vom Netzt getrennt werden, um eine Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden.
Antwort:
In den Randbereichen der im Plangebiet liegenden sowie der diesem benachbarten
Verkehrsflächen der Straßen „Zum Schebbruch“, „Im Westenfeld“ und Lennershofstraße befinden sich Gas-, Wasser- und Stromleitungen der Stadtwerke Bochum.
Die Schutzstreifen der Leitungen erstrecken sich bis auf die angrenzenden Grundstücksflächen. Um die Anfahrbarkeit der Leitungstrassen für Wartungsarbeiten u. ä.
zu gewährleisten, wird zugunsten der Versorgungsträger ein entsprechendes Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht (GFL) festgesetzt.
Im Teilbereich SO 1 des Sondergebietes, in dem die Errichtung eines Boardinghouses vorgesehen ist, reicht der geplante Baukörper und damit auch die Baugrenzen
teilweise geringfügig in die Schutzstreifen der Leitungen hinein. Von den Stadtwerken
Bochum wird dieses Hineinragen jedoch aufgrund der Kleinflächigkeit der betroffenen
Bereiche sowie der technischen Beschaffenheit der Leitungen als unkritisch eingestuft, so dass einer entsprechenden punktuellen Reduzierung der Breite der mit Geh-,
Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen zugestimmt wurde.
Die Planungen für das Boardinghouse sehen vor, dass die Fassaden an den Längsseiten des Gebäudes oberhalb des Erdgeschosses von Kuben durchbrochen werden,
die z. T. in den Luftraum über der neuen Wegeverbindung sowie über der Straße „Im
Westenfeld“ hinein ragen. Für den Bereich der Auskragung in die Straße „Im Westenfeld“ haben die Stadtwerke Bochum einer Reduzierung der lichten Höhe, die von Bebauung freizuhalten ist, auf 2,25 m zugestimmt. Durch die Festsetzung dieser mindestens einzuhaltenden lichten Höhe wird sichergestellt, dass dort bei Bauarbeiten
genügend Platz für das erforderliche technische Gerät wie Kleinbagger o. ä. vorhanden ist.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
1.2.5 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum, 24.08.2009
Im Plangebiet befinden sich Breitbandkommunikationsanlagen der Unitymedia NRW
GmbH, die ggf. von Baumaßnahmen berührt werden und infolgedessen verändert
oder verlegt werden müssen. Wir möchten Sie daher bitten, uns mindestens 6
Monate vor Baubeginn schriftlich zu benachrichtigen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Antwort:
Die Anlagen liegen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und erfordern keine
Schutzstreifen bis in den Bereich der Grundstücksflächen in den Baugebieten, so
dass es nicht notwendig ist, diese bauplanungsrechtlich zu sichern. In Kap. 7.3.4 Leitungen der Begründung wurde jedoch ein Hinweis auf diese Anlagen aufgenommen.
Im Baugenehmigungsverfahren ist dafür Sorge zu tragen, dass die Leitungsträger
rechtzeitig über Baumaßnahmen informiert werden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2.
Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung
2.1
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
gingen folgende Stellungnahmen ein, die im Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren:
2.1.1
Stellungnahme 1 – 25, 09./10./11./12.09.2013
Den Stellungnahmen 1 – 25 liegt ein einheitliches Formular zu Grunde, bei dem die
Punkte 1 – 6 bei jeweils überein stimmen und individuell weitere Punkte ergänzt wurden. Auf Grund der weitgehenden Übereinstimmung der Stellungnahmen werden
diese im Folgenden zusammengefasst dargestellt. Die über die Punkte 1 – 6 hinaus
vorgebrachten Einwendungen sind als Punkt 7 ff. aufgeführt.
Hiermit erhebe ich als betroffener Anwohner der Lennershofsiedlung folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan:
1)
Der Bebauungsplan berücksichtigt in unzureichendem Maße die
Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Lennershofsiedlung, in der die
Baufläche liegt. Es wird kein Ausgleich zwischen den Interessen der VBW und
den Anwohnern hergestellt. Der Plan spiegelt einseitig die Interessen der
VBW wieder, die für Büroräume in Kombination mit Laboren ca. die doppelte
Miete (13 Euro/qm laut Büromarktbericht 2013) wie für Wohnungen verlangen
kann.
2)
Der Kahlschlag an 90 % der Gehölze führt zu einer massiven negativen
Ortsbildveränderung für den gesamten Lennershof. Der alte Baumbestand ist
für die Lennershofsiedlung prägend. Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen
können hierfür keinen Ausgleich schaffen.
3)
Die Erlaubnis, Büros, Schulungen, Labore und Hotelgewerbe mitten im
Lennershof anzusiedeln, verändert den Siedlungscharakter. Der Lennershof
ist ein Wohngebiet und soll es auch bleiben. Die Gewerbeansiedlung ist damit
unverträglich. U. a. führt die Zunahme des Verkehrs zu einer Veränderung, die
den Anwohnern nicht zumutbar ist – insbesondere durch die größtenteils von
außerhalb kommenden Angestellten sowie durch den Lieferverkehr.
4)
Die Verkehrszunahme gefährdet besonders Senioren und Kinder, aber auch
alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bereits jetzt fahren viele Fahrzeuge
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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schneller als die erlaubten 30 km/h. Die "Bürgersteige" sind an vielen Stellen
weniger als 80 cm breit (Bahrenbergstr., Uhlenbrinkstr., lm Westenfeld).
Einander entgegenkommende Fußgänger – auch Kinder – müssen an diesen
Stellen auf die Straße ausweichen. Die Straßen sind so eng, dass breitere
Autos und Lieferfahrzeuge teilweise über die Bürgersteige fahren. Die
Zunahme des Verkehrs stellt hier also eine wesentlich höhere Gefährdung dar
als bei Gebieten mit gut ausgebauten Bürgersteigen und breiten Straßen.
Insgesamt sind derartige Besonderheiten und Gefährdungssituationen im
Lennershof nicht aufgenommen und in ihren Auswirkungen berücksichtigt
worden.
5)
Im Lennershof leben viele Familien mit Kindern (Stand 2010: ca. 170 Kinder).
Die Bebauungsplanung nimmt den Kindern im Lennershof eine wichtige
Fläche für Spiel- und Freizeit. Die neue kleine Spielplatzfläche stellt für die
Kinder im Lennershof keinen Ersatz dar.
6)
Im Bebauungsplan wird kein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der
Bebauung vorgegeben. Bereits seit mehreren Jahren sind die Anwohner von
Baulärm, Schmutz und LKW-Durchfahrten für Baumaßnahmen an der RuhrUniversität betroffen. Den Anwohnern ist das nicht zumutbar. Dazu kommen
die geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum. Eine weitere
Bauerlaubnis ohne enge zeitliche Begrenzung ist nicht zumutbar.
7)
Dadurch dass die Grünfläche nicht erhalten bleibt, werden unseren Kindern
Spielmöglichkeiten genommen.
8)
Der Wert der Grundstücke wird fallen, da die unmittelbar anliegenden Häuser
unzumutbar verschattet werden. Die großzügigen Grünflächen waren bislang
immer ein Qualitätsmerkmal der Siedlung. Zudem ist wegen des massiv
erhöhten Verkehrsaufkommens mit Lärmbelästigungen und Wertverlust der
Grundstücke zu rechnen. Eigentlich sollte unser Haus unserer
Altersversorgung dienen. Der Wertverlust ist inakzeptabel.
9)
Durch die Versiegelung weiterer Flächen werden Überschwemmungen /
vollgelaufene Keller, Wohnräume, Garagen und Gärten bei Starkregen
zunehmen. Die Kanalisation reicht jetzt schon nicht aus. Die Keller laufen bei
starkem Regen jetzt schon voll (u. a. in Bahrenberg- und Voßstr.). (Wir hatten
jetzt schon ca. 40 – 50 cm Wasser im Keller.)
10)
In den vergangenen Jahren war die Lärmbelästigung durch Abrisse / Neubau
durch die VBW und die Universität bereits unerträglich. Weiterer Lärm ist nicht
zumutbar.
11)
Wir sind damals wegen der ruhigen und naturnahen Lage hier her gezogen
und wünschen uns, dass dieses so bleibt. Da soviel von Prävention die Rede
ist, möchten wir hiermit auch auf die gesundheitlichen Aspekte aufmerksam
machen: Gerade in unserer heutigen, sehr stressigen Zeit, brauchen
Menschen einen Ort zum Ausruhen und Kraft tanken und Kinder Freiraum
sowie Kontakt mit der Natur. Die Folgen dieser Einschränkungen dürften
ausreichend bekannt sein.
12)
Wir machen uns Sorgen, wenn Ihre Bauarbeiten und unsere (BahrenbergKanalarbeiten) sich kreuzen. Noch mehr Baulärm, noch mehr LKWs.
Grünflächen werden immer weniger. Schon für die Eigenheime hinter der
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Bahrenbergstraße wurden uralte riesige Bäume gefällt. Wo sind die „Neuen“?
Parken wird hier zur Zumutung.
13)
Wir sind nicht damit einverstanden, was hier bei uns im Lennershof passiert.
Der Verkehr, den wir heute schon hinnehmen müssen, ist schon zuviel.
14)
Warum wird die Lennershofstraße entlang der Fachhochschule nicht
umbenannt? Seit ca. 5 – 6 Jahren erfolgen totale Fehlleitungen von LKWs und
PKWs von 6.00 Uhr – Ende offen.
15)
Im Kurvenbereich der Lennershofstraße ist der Bordstein gegenüber dem IDGebäude (auf Höhe Haus Nr. 25) zu niedrig. Daher fahren die LKWs und
PKWs dort drüber, so z. B. am 10.09.2013 ein ca. 16 m langer LKW (zunächst
drüber zur Universität und später an gleicher Stelle zurück).
16)
Durch das Parken wurden von den größeren Handwerksautos ein
Korrosionsschutzrohr der Gasmessleitung sowie Verkehrszeichen schräg
gefahren (Haus Nr. 25). Unsere Anliegerstraße wird demnächst wieder
zugeparkt (September / Oktober). Das ist kein Miteinander. Wir brauchen
dringend Parkausweise. Da ich hier seit 1957 wohne, kann ich mir ein Urteil
erlauben.
17)
Dass so viele alte Bäume gefällt werden, ist traurig. Keine Bäume, keine
Vogelstimmen mehr. Wohnqualität gleich Null. Die Abholung der Bäume
gefährdet immer mehr die einheimische Tierwelt. Umweltschutz sollte
beachtet werden! (Luftreinigung)
18)
Es sind nicht ausreichend Stellplätze bzw. Parkplätze vorhanden, und es gibt
auch keine Möglichkeiten, ausreichende Plätze zu schaffen. Bereits jetzt ist es
teilweise schwierig, einen Parkplatz in der Nähe des eigenen Hauses zu
finden. Da im Bebauungsplan keine ausreichenden Stellplätze für das
Campus Quartier eingeplant wurden, wird sich die jetzt schon angespannte
Parkplatzproblematik in der gesamten Siedlung weiter verschärfen. Anwohner
und Beschäftigte des Campus Quartiers werden sich einem Parkplatzchaos
ausgesetzt sehen, dass nicht zu einem „harmonischen Miteinander“ führen
wird. Insgesamt gesehen, gibt es kein durchdachtes Konzept, diese
Verkehrsproblematiken zu lösen.
19)
Die Zufahrt zur Lennershofsiedlung wird nur durch die schmalen, teilweise
verkehrsberuhigten Straßen Lennershof- und Overbergstraße ermöglicht. Zu
den Hauptverkehrszeiten 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr
sind auf diesen beiden Straßen Konflikte zwischen den unterschiedlichen
Verkehrsteilnehmern – Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer – kaum zu
vermeiden. Das Unfallrisiko wird durch die zu erwartende größere Anzahl der
Verkehrsteilnehmer (nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten) überproportional
erhöht.
20)
Als Lokführer habe ich sehr oft Nachtschicht, so dass ich am Tag schlafen
muss. Bei dem Baukrach ist das wohl kaum möglich, da die Baustelle genau
uns gegenüber wäre. Sie würde außerdem direkt an unseren Garten grenzen,
den uns die VBW mitverkauft hat. Den Garten würden wir wohl kaum noch
nutzen können.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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21)
In der Bahrenbergstraße ist ein Kanalbau zur Trennung von Regenwasser und
Abwasser geplant. Die Belästigung und Bauarbeiten treffen besonders
Anwohner der Bahrenbergstraße und Voßstraße.
22)
Es gibt keine Planung, wie während der Bauphase die Verkehrsführung
umgesetzt wird, ohne Anwohner und insbesondere Kinder zu gefährden.
23)
Wir sind vor 8 Jahren wegen Ruhe, Grünanlagen, Naherholungswert, wenig
Verkehr und Straßenlärm an die Bahrenbergstr. gezogen. Umliegende
Baustellen sind so gerade noch hinnehmbar. Noch mehr Bebauung,
Baumfällung und Verkehrsaufkommen sowie viele fremde Menschen senken
aber eindeutig die Wohnqualität in der Siedlung! Die Kriminalitätsrate wird
steigen (Gewerbe).
24)
Im Uni-Center bzw. in der Hustadt stehen etliche Gewerbe- und
Wohneinheiten leer. Man sollte dies zunächst nutzen! Dort verkommt die
Anlage!
25)
Hohes Verkehrsaufkommen / Parkmöglichkeiten, schlechtes Durchkommen
für Rettungsfahrzeuge! Verkehrsregelung sichern!
26)
Der Wert der Grundstücke um die Universität herum wird entweder sehr hoch
ansteigen oder fallen. In Siegen-Weidenau ist der Immobilienpreis z. B. rapide
gestiegen (auf Düsseldorfer Niveau).
27)
Mit dem Bebauungsplan ist eine direkte Einbruchsgefahr verbunden. Die neue
Siedlung mit Büros und Hotelgewerbe mitten im Lennershof wird nicht nur für
die Firmen attraktiv, sondern auch für Kriminelle.
28)
Es ist beschämend für die SPD und die Grünen im Stadtrat, dass sie den
Profitinteressen der VBW den Vorrang vor den vitalen Interessen der
Menschen geben, die in der Lennershofsiedlung leben! Ziel kommunaler
Politik muss mindestens der Erhalt der Lebensqualität der Menschen am Ort
sein. Dieses Ziel verrät die SPD, verraten die Grünen, wenn sie am
Bebauungsplan festhalten. Beide Parteien im Stadtrat/Bauausschuss zeigen
mit ihrer Unbelehrbarkeit, dass ihre Bürgernähe nur geheuchelt ist.
29)
Bereits jeden Samstag kommt es infolge des Flohmarktes auf dem FH- / UniParkplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Parkchaos, z. T. mit
Beinahe-Unfällen. Aufgrund des unzureichenden Konzepts bzgl. Stellplätzen
wird diese Belastung uns unerträglicherweise wohl Werktags immer drohen.
Antwort:
Zu 1) Die Auswirkungen auf die Lennershofsiedlung wurden im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens in der Breite und Tiefe untersucht, wie es in einem
solchen Planungsstadium möglich und geboten ist. Grundsätzlich wird mit
dem Bebauungsplan ein Ausgleich zwischen den Interessen der Stadt, des
Eigentümers der im Plangebiet liegenden Grundstücke sowie der Bewohner
der Lennershofsiedlung angestrebt. Hierzu diente auch das im Jahr 2011
durchgeführte Moderationsverfahren. Aus Sicht der Stadt Bochum wird
Lennershofsiedlung von den geplanten Maßnahmen im öffentlichen Raum –
die neue Fuß- und Radwegeverbindung sowie die begleitende Grünfläche –
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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wie auch von den von Seiten des Investors vorgesehenen Investitionen
profitieren.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8.
Zu 3) Ziel der Stad Bochum ist es, im Plangebiet ein Wohn- und Arbeitsquartier zu
entwickeln, dass die besondere Lagegunst zwischen der Stadtbahnhaltestelle
„Lennershof“ auf der einen Seite und der Ruhr-Universität Bochum sowie der
Hochschule Bochum auf der anderen Seite aufgreift. Einer der
konzeptionellen Ansätze des städtebaulichen Entwurfs ist es daher, unter
Berücksichtigung des Bestandes - d. h. der vorhandnen Nutzungen und der
städtebaulichen Struktur - in der Nachbarschaft des Plangebietes etwas
Neues zu entwickeln, was einerseits einen eigenen Charakter hat, sich aber
dennoch in Umgebung einfügt. In diesem Sinne ist es nicht Ziel der Planung,
im Plangebiet die bestehende Situation zu erhalten, sondern die besondere
Lage des Plangebietes zwischen Stadtbahnhaltestelle und Ruhr-Universität
Bochum sowie Hochschule Bochum durch die Schaffung eines Quartiers zu
nutzen, indem universitäre und Wohnnutzung miteinander verzahnt werden.
Vor diesem Hintergrund sieht die Planung explizit vor, Hochschul- und
hochschulbezogene ergänzende Nutzungen im Campus Quartier zuzulassen.
Die Zunahme des Verkehrsaufkommens erfolgt in einem Umfang, der für das
Wohngebiet verträglich ist und keine Beeinträchtigung der Wohnqualität
bewirkt.
Zu 4) Die verkehrliche Situation vor Ort wurde von der Verwaltung eingehend
geprüft. Um eine für alle Verkehrsteilnehmer sichere Abwicklung des Verkehrs
zu gewährleisten, werden entsprechende verkehrsberuhigende Maßnahmen
ergriffen. Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7.
Zu 5) Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Wiese südlich der
Straße „Zum Schebbruch“ um eine private Fläche der Eignerin der im
Plangebiet befindlichen Gebäude handelt, auch wenn die Wiese in der
Lennershofsiedlung eher als öffentliche Grünfläche wahrgenommenen und
von den Kindern aus der gesamten Siedlung als Spielfläche genutzt wird.
Mit der in die neue Nord-Süd-Wegeverbindung integrierten Spielfläche kann
unter Berücksichtigung der städtebaulichen Konzeption für den
Bebauungsplan aufgrund der geringeren hierfür zur Verfügung stehenden
Fläche sowie der Topgrafie nur bis zu einem gewissen Grad ein Ersatz für die
wegfallende Wiese geschaffen werden. Die Verwaltung wird jedoch im
Rahmen der Aufstellung des unmittelbar an die Lennershofsiedlung
angrenzenden Bebauungsplanes Nr. 949 – Hochschule Bochum – prüfen, ob
bzw. inwiefern dort größere öffentliche Spielmöglichkeiten - gerade auch für
ältere Kinder - wie auch Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche geschaffen
werden können. Dessen ungeachtet stehen für die Kinder in der
Lennershofsiedlung jedoch die Freiflächen der Gebäude sowie die auf den
privaten
Grundstücksflächen
bauordnungsrechtlich
vorgeschriebenen
Kleinkinderspielplätze zur Verfügung. Zudem wird die Straße „Zum
Schebbruch“ von einer Tempo-30-Zone mit von der Fahrbahn getrennten
Fußwegen in einen verkehrsberuhigten Bereich mit einer Mischverkehrsfläche
für alle Verkehrsteilnehmer umgebaut, die auch von Kindern zum Spielen
genutzt werden kann.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Zu 6) Dass ein Bebauungsplan ohne Fristsetzung für seine Realisierung aufgestellt
wird, ist der Regelfall. Das Baugesetzbuch sieht eine Befristung des
Baurechts lediglich im Fall des sogenannten „vorhabenbezogenen
Bebauungsplans“ vor, und zwar in dem zwingend hierzu abzuschließenden
Durchführungsvertrag.
Die
Aufstellung
eines
vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ist jedoch nur möglich, wenn ein Bauvorhaben exakt so
realsiert werden soll, wie es die hierfür erstellte Planung – der sogenannte
„Vorhaben- und Erschließungsplan“ – vorsieht. Bei dem Bebauungsplan Nr.
895 handelt es sich jedoch um einen sogenannten „Angebotsbebauungsplan“,
der zwar die Möglichkeit eröffnet, eine Bebauung innerhalb des durch ihn
gesetzten Rahmens zu errichten, aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun.
Dass sich die Anwohner in einem Bereich, in dem über Jahre hinweg
Baumaßnahmen durchgeführt werden, von den damit verbundenen
Auswirkungen wie Baulärm, Schmutz und LKW-Durchfahrten belästigt fühlen
– zumal wenn eine weitere Baustelle hinzu kommt –, ist nachvollziehbar.
Letztendlich ist es aber nicht vermeidbar, dass es zu solchen Belästigungen
kommt. Es kann jedoch versucht werden, diese auf ein Minimum zu
reduzieren, z. B. indem der Bauablauf und die Transportwege optimiert
werden. Dies obliegt allerdings dem Bauherrn.
Zu 7) Siehe Antwort zu Punkt 5.
Zu 8) Der Schattenwurf der geplanten Bebauung wurde anhand einer Simulation
untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Gebäude in
der Nachbarschaft nicht in unzumutbarer Weise verschattet werden.
Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 9) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 7.
Bei der entwässerungstechnischen Erschließung des BebauungsplanGebietes ist vorgesehen, die Einleitungsmenge des Regenwassers in die
Kanalisation deutlich zu begrenzen. Hierdurch ist sichergestellt, dass sich die
hydraulische Belastung der Kanalisation in der Bahrenbergstraße und der
Voßstraße durch die Neubebauung nicht erhöht sondern reduziert. Zudem
sind im Bereich der Voßstraße Kanalerneuerungen in deutlich größerer
Dimension geplant, die unmittelbar vor dem Baubeginn stehen. Insgesamt
wird sich die Überflutungssicherheit im Bereich der o. g. Straßen deutlich
verbessern.
Zu 10) Siehe Antwort zu Punkt 6.
Zu 11) Die räumliche Nähe zur Natur (Lottental etc.) wird in der Lennershofsiedlung
auch zukünftig gegeben sein. Der westliche Teil der Siedlung, in dem sich das
Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 895 befindet, soll jedoch entsprechend
den Zielsetzungen der Stadt Bochum von einer eher vorstädtischen
Wohnsiedlung zu einem innovativen Wohn- und Arbeitsquartier entwickelt
werden, das seine besondere Lage an der Schnittstelle von Ruhr-Universität
Bochum und Hochschule Bochum auf der einen Seite und Wohnbereichen auf
der anderen Seite im Sinne der Zielsetzungen des Masterplanes Universität –
Stadt sowie des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die
Wohnsiedlung Lennershof nutzt. Hierzu zählt auch, dass die vorhandenen
Flächen angesichts ihrer Lagegunst in unmittelbarer Hochschulnähe und an
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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der Fußgängerverbindung von der Stadtbahnhaltestelle der CampusLinie U 35
zum östlichen Teil der Universität intensiver baulich genutzt werden, als es
heute der Fall ist.
Zu 12) Hinsichtlich des Baulärms: Siehe Antwort zu Punkt 6.
Zur Frage der Grünflächen: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2 Punkt 5.
Zu 13) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6.
Zu 14) Grundsätzlich ist das Problem der Fehlleitung von Fahrzeugen nicht
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht im Rahmen
dieses Planes gelöst werden.
Dessen ungeachtet ist jedoch festzustellen, dass eine Umbenennung der
Lennershofstraße mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand für die
davon Betroffenen verbunden wäre. Sie beträfe entweder die Anwohner des
nördlichen, durch die Lennershofsiedlung bzw. an deren Südrand
verlaufendes Asts der Lennershofstraße sowie das Zentrum für die
schulpraktische Lehrerausbildung oder aber die an dem südlichen Ast der
Lennershofstraße liegende Hochschule Bochum. Angesichts des sehr
begrenzten möglichen Effekts, dass damit lediglich die Fehlleitung einer
vergleichsweise geringen Anzahl von Fahrzeugen vermieden werden kann,
erscheint dieser Aufwand unverhältnismäßig groß.
Zu 15) Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es sich beim
Überfahren des Bordsteins zwischen der Lennershofstraße und der INordstraße auf dem Gelände der Ruhr-Universität durch Fahrzeuge um einen
häufiger auftretenden Vorgang handelt, der erfordert, dass dies seitens der
Stadt Bochum unterbunden wird, oder ob dies lediglich vereinzelt geschieht.
Sofern hier nicht nur Einzelfälle vorliegen, sollte sich der Einwender nochmals
mit der Bitte an die Stadt Bochum wenden, dies zu unterbinden.
Grundsätzlich ist das Überfahren des Bordsteins nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens und kann daher nicht im Rahmen dieses Planes
gelöst werden. Es ist jedoch denkbar, dass zwischen den beiden Straßen
Hindernisse wie einige größere Fels- oder Betonblöcke, Poller o. ä. platziert
werden, die eine Überfahrung des Bordsteins wirksam verhindern. Dies kann
z. B. im Rahmen des Stadtumbaus erfolgen. In jeden Falle wäre jedoch das
Land NRW bzw. der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als
Grundstückseigentümer der betreffenden Flächen mit einzubeziehen.
Zu 16) Die Information bzgl. des beschädigten Korrosionsschutzrohrs der
Gasmessleitung und des Verkehrszeichens wurde an die zuständigen Stellen
weitergeleitet.
Hinsichtlich des Parkens ist Folgendes festzuhalten:
In der Lennershofsiedlung sind viele Bereiche als Halteverbotszonen
ausgewiesen, so dass das Parken im öffentlichen Straßenraum heute bereits
nur eingeschränkt möglich ist. Sonderparkberechtigungen für Bewohner sind
an zwingende Bedingungen geknüpft und nur dort zulässig, wo
a) „dem Parkraummangel für die ansässige Wohnbevölkerung wegen
fehlender privater Stellplätze und hohen Parkdrucks durch nicht
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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quartiersansässige Pendler oder Besucher nur durch eine entsprechende
Anordnung abgeholfen werden kann“ und
b) „die Bewohner in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer
Wohnung keinen Stellplatz für ihre Kraftfahrzeuge finden“.
Zur Sicherung des garantierten Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen ist
innerhalb des Bereiches ein Mindestanteil von Parkraum zur allgemeinen
Nutzung zur Verfügung zu stellen. Im Zeitraum von 9-18 Uhr dürfen nur max.
50 % des Parkraums durch Bewohnerparkvorrechte reserviert sein. Von
dieser Vorgabe kann jedoch abgewichen werden, wenn in unmittelbar
angrenzenden
Stadtbereichen
ausreichend
Parkstände
für
den
Gemeingebrauch zur Verfügung stehen. Für die Anwohner bedeutet dies,
dass sie nach erfolgter Untersuchung und Beschluss zur Einführung des
Bewohnerparkens, jeweils für die Dauer eines Jahres einen
Bewohnerparkausweis gebührenpflichtig erwerben können. Dieser Ausweis ist
jedoch keine Garantie für einen Stellplatz in Wohnungsnähe.
In der Lennershofsiedlung wird ein Großteil des Parkdrucks durch die
angrenzende Hochschule Bochum, die Ruhr-Universität und das Zentrum für
schulpraktische Lehrerausbildung verursacht. Grundsätzlich ist die Einführung
von Bewohnerparkbereichen eine geeignete Lösung, Fremdparken zu
reduzieren. Im vorliegenden Fall sind jedoch auf den privaten
Grundstücksflächen soviele Stellplätze für die Anwohner vorhanden, dass die
Bedingungen für die Einführung von Sonderparkberechtigungen für Bewohner
trotz des großen, in nicht unerheblichem Maße auf die benachbarten
Hochschuleinrichtungen zurückzuführenden Parkdrucks nicht gegeben sind.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass derzeit das „Integrierte
Mobilitätskonzept Campus Bochum“ erarbeitet wird, in dem für den Bereich
vom Gesundheitscampus über den Campus der Ruhr-Universität bis zur
Hochschule Bochum und dessen Umgebung Maßnahmen zur Verbesserung
der fließenden wie auch des ruhenden Verkehrs zusammengestellt werden.
Themen sind hierbei u. a. auch das Parken und die Verkehrsabwicklung in der
Lennershofsiedlung. (Siehe hierzu auch Antwort zu 1.1.8 Punkt 4.)
Zu 17) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8.
Zu 18) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4.
Zu 19) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7.
Zu 20) Siehe Antwort zu Punkt 6.
Zu 21) Die Bauarbeiten dienen in erster Linie der hydraulischen Sanierung der
Kanalisation. Die zusätzliche Trennung vom Mischsystem zum Trennsystem
(hier: qualifiziertes Mischsystem) wird in diesem Falle mit relativ geringem
Bauaufwand (zweites Rohr in der Baugrube des Mischwasserkanals) und
somit geringer zusätzlicher Lärmbelästigung erreicht.
Zu 22) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8. Abs. 2.
Dass während der Bauphase entsprechende Baufahrzeuge durch die
Siedlung fahren werden, lässt sich nicht vermeiden. Der Baustellenverkehr
wird sich jedoch voraussichtlich auf einige wenige Straßen beschränken, so z.
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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B. die Lennershofstraße, die Straße „Zum Schebbruch“ sowie ggf. den
nördlichen Teil der Straße „Im Westenfeld“. Die übrigen Straßen (Bahrenberg-, Uhlenbrink und Voßstraße) werden den älteren Kindern somit weiterhin
als Spielräume zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der kleineren Kinder dürfte
bereits das heutige Verkehrsaufkommen zu hoch sein, als dass diese
unbeaufsichtigt in der Siedlung spielen könnten.
Zu 23) Zu den Aspekten Ruhe, Grünanlagen und Naherholungswert: Siehe
Antworten zu 1.1.1 Punkt 8 und zu 2.1.1 Punkt 11.
Hinsichtlich des Themas Verkehr: Siehe Antworten zu 1.1.5 Punkt 6.
Zur Sicherstellung eines verträglichen Nebeneinanders von Wohnnutzung und
Sondergebietsnutzungen wurde eine Schalluntersuchung durchgeführt. Hierzu
wurde zunächst die Lärmbelastung für die beiden Belastungsfälle Analyse (IstZustand) und Prognose (Zustand nach Umsetzung der Planung) berechnet
sowie anschließend die Veränderung durch eine Differenzberechnung
ermittelt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Festsetzungen zum Schallschutz
im Bebauungsplan nicht erforderlich sind.
Im konkreten Einzelfall ist die Einhaltung
der maßgeblichen
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm an der vorhandenen und geplanten
Bebauung im Baugenehmigungsverfahren durch ein Lärmgutachten
nachzuweisen.
Die Ergebnisse für den Analysefall zeigen, dass die schalltechnischen
Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A)
am Tag und 45 dB(A) in der Nacht im Nahbereich des Plangebietes
eingehalten bzw. deutlich unterschritten werden. Im Prognosefall, in dem
neben der geplanten Bebauung auch das zusätzliche Verkehrsaufkommen
durch die im Plangebiet vorgesehene Wohnnutzung und die Tiefgarage
berücksichtigt wurden, werden die schalltechnischen Orientierungswerte
ebenfalls überwiegend eingehalten.
Durch das Zusatzverkehrsaufkommen kommt es zu einer leichten Erhöhung
der Beurteilungspegel von rund 1 dB(A) an der vorhandenen Bebauung.
Lediglich auf der Lennershofstraße erhöht sich der Beurteilungspegel östlich
der geplanten Tiefgaragenzufahrt um bis zu 3 dB(A). Die schalltechnischen
Orientierungswerte werden jedoch weiterhin eingehalten. Auch an der
Bebauung im Bereich der Straße „Im Westenfeld“ kommt es an einzelnen
Gebäudefassaden zu einer Erhöhung von 3 dB(A), und zwar an den
Fassaden der Gebäude „Im Westenfeld“ 1 und 23. Auch an diesen Fassaden
werden jedoch die schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten.
Zwar kommt es an einzelnen Gebäudefassaden auch zu einer leichten
Überschreitung der Orientierungswerte, hier liegt die Erhöhung aber deutlich
unter 3 dB(A) und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 59 dB(A)
tags und 49 dB(A) nachts werden überall eingehalten.
Von Seiten der Stadt Bochum wird nicht davon ausgegangen, dass die
Kriminalitätsrate in der Lennershofsiedlung aufgrund der in dem Sondergebiet
zulässigen Nutzungen ansteigen wird, da es sich bei diesen Hochschul- und
hochschulbezogenen Nutzungen nicht um Nutzungen handelt, die
üblicherweise mit Strafdelikten in Verbindung gebracht werden.
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Abwägung
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Zu 24) Siehe Antwort zu 1.1.11.
Zu 25) Siehe Antworten zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4.
Zu 26) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Dass die Immobilienpreise im Umfeld des Plangebietes durch die Realisierung
dieser Baumaßnahme extrem ansteigen, wird nicht erwartet. Wahrscheinlich
ist vielmehr allenfalls ein leichter Anstieg auf das Niveau besserer Lagen in
Querenburg.
Zu 27) Siehe Antwort zu Punkt 23, letzter Abs.
Zu 28) Gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Während es das Ziel des der Planung gegenüber kritisch eingestellten Teils
der Anwohnerschaft ist, die heutige Situation im Plangebiet beizubehalten
oder dort zumindest nur eine reine Wohnbebauung realisiert zu sehen,
streben der Eigentümer der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke sowie
die Stadt Bochum die Realisierung eines innovativen Wohn- und
Arbeitsquartiers mit engem Bezug zu den umliegenden Nutzungen und
Funktionen an, zu denen auch die benachbarten Hochschulen gehören.
Die Stadt Bochum und der v. g. Eigentümer verfolgen damit eine auch im
Masterplan Universität – Stadt niedergelegte Zielsetzung, die vor dem
Hintergrund der gesamtstädtischen Entwicklung zu betrachten ist. Einer der
maßgeblichen Faktoren für die Betrebungen, im Plangebiet das CampusQuartier Lennershof zu entwickeln ist die besondere Lagegunst, die es eben
nur an diesem Standort gibt.
Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1.
Zu 29) Die Sicherstellung eines geordneten Ablaufs des Flohmarktes auf den
Parkplätzen der Hochschule und der Ruhr-Universität einschließlich des
fließenden und ruhenden Verkehrs ist nicht Gegenstand des
Bebauungsplanes. Die Behebung etwaiger im Zusammenhang mit dem
Flohmark stehender Missstände ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Diese
überwachen die Parksituation im Rahmen der vorhandenen personellen
Resourcen.
Zum Thema Verkehrszunahme und Stellplätze: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt
6 und 1.1.8 Punkt 4.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.2
Stellungnahme 26 – 34, 08./09./10./11.09.2013
Den Stellungnahmen 26 – 34 liegt ein einheitliches Musterdokument zu Grunde, so
dass die Punkte 1 – 28 bei den Stellungnahmen weitestgehend überein stimmen. Bei
einigen Stellungnahmen wurden einzelne der Punkte weggelassen oder individuell
ergänzt. Auf Grund der weitgehenden Übereinstimmung der Stellungnahmen werden
diese im Folgenden zusammengefasst dargestellt. Die über die Punkte 1 – 28 hinaus
vorgebrachten Einwendungen sind als Punkt 29 ff. aufgeführt.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 45 von 114
Wir erheben als betroffene Anwohner und Bürger der Stadt Bochum aufgrund eigener
Betroffenheit und Sorge um das Gemeinwohl folgende Einwendungen wegen
Planungsmängeln, Verfahrensfehlern bzw. fehlerhafter Abwägungen:
Die Reihenfolge der Einwendungen stellt keine Wichtung oder Wertung dar. Die
Einwendungen basieren auf den ausgelegten Unterlagen, wie sie am 29.07.2013 um
8.00 Uhr eingesehen wurden bzw. auf den elektronischen Unterlagen des
Ratsinformationssystem, wie sie zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Infrastruktur und Stadtentwicklung vom 03.07.2013 bereitgestellt wurden.
1)
Fehlerhafte Entscheidungsgrundlage der Ausschussmitglieder
Der Auslegungsbeschluss vom 03.07.2013 ist formal fehlerhaft zustande
gekommen. Grund hierfür ist eine unzureichende und fehlerhafte Information
der Ausschussmitglieder. Das Verkehrsgutachten in der aktuellen Fassung ist
als wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplanes den Ausschussmitgliedern
weder über das Ratsinformationssystem noch in Papier zur Sitzung zur
Verfügung gestellt worden. Dies wiegt umso schwerer, da mit der aktuellen
Fassung Korrekturen eingebracht wurden, die einen erheblich höheren
Zusatzverkehr durch die gewerbliche Nutzung belegen. Statt 160 zusätzliche
tägliche Fahrten (Fassung vom März 2013) werden in der aktuellen Fassung
nun 583 zusätzliche Fahrten prognostiziert.
Die als Entscheidungsgrundlage bereitgestellte Anlage A zur Vorlage
20130390, die dieses Verkehrsaufkommen zusammenfasst, basiert auf den
Zahlen des Verkehrsgutachtens in der Fassung von März 2013.
Die
Ausschussmitglieder
haben
also
aufgrund
verharmlosenden Information der Offenlage zugestimmt.
2)
einer
falschen
Fehlerhaftes Verkehrsgutachten
Das Verkehrsgutachten ist wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplanes, da
es Prognosen über zusätzlichen Verkehr und damit eine zusätzliche
Belastung der Anwohner beinhaltet. Außerdem ist es Grundlage für das
separate Schallgutachten. Dieses Verkehrsgutachten ist aus folgenden
Gründen fehlerhaft:
a) Es wird ausgeführt, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt das gesamte
betrachtete Areal als "Anlieger frei" gekennzeichnet ist. Dies ist nicht richtig.
Eine Kennzeichnung findet sich nur im Bereich der Zufahrt durch die Straße
„Im Westenfeld“, für die südliche Zufahrt in die Voßstraße, die südliche Zufahrt
in die Straße „Im Westenfeld“ sowie die Lennershofstraße südwestlich der
Einmündung „Im Westenfeld“.
b) Es wird erläutert, dass der südliche Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“
eine Einbahnstraße sei. Dies ist falsch. Dieser Abschnitt kann in beiden
Richtungen befahren werden, lediglich die Einfahrt von Norden ist verboten,
mit dem Zusatz "Fahrräder frei".
c) Es wird ausgeführt, dass die Fahrbeziehung Lennershofstraße - I-Nord
Straße durch eine bauliche Maßnahme unterbunden sei. Diese bauliche
Maßnahme besteht aus Kantsteinen, die an schmalster Stelle ca. 1 m Abstand
aufweisen. Wie örtlich durch Fahrspuren zu erkennen ist, wird diese bauliche
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Maßnahme häufig durch größere Fahrzeuge überfahren. Auf diesen Umstand
wird im Gutachten nicht eingegangen.
d) Es wird erklärt, dass die Verkehrsmengen im Jahr 2012 an 2 Wochen
erhoben wurden. Im Anhang finden sich Tabellen über Verkehrserhebungen
mit Zählergebnissen über 5 Tage (Montag 16.04.2012, 9.49 Uhr bis Freitag
20.04.2012, 0.00 Uhr) und Ergebnissen von Geschwindigkeitsmessungen
über 7 Tage (Montag 16.04.2012, 09.49 bis Montag 23.04.2012, 10.20 Uhr).
Wieso haben keine Zählungen am Wochenende stattgefunden? Wo sind die
Ergebnisse der zweiten Messwoche? Wann war diese Messwoche?
e) Als Ergebnis der Verkehrszählungen wird eine Zahl von 1900 Fzf/Tag
angegeben. Diese Zahl ist nicht aus den tabellarischen Messergebnissen
herauszulesen.
f) In der Tabelle der Zählergebnisse sind erhebliche Differenzen zwischen der
Gesamtzahl der in das Gebiet einfahrenden und ausfahrenden Fahrzeugen
aufgeführt. So sind aufgrund der Zählung im Erhebungszeitraum angeblich
über 500 Fahrzeuge mehr heraus, als hineingefahren. Dies ist nicht
vorstellbar. Auch in den Tagesbilanzen sind Differenzen zu erkennen, die die
Parkmöglichkeiten weit übersteigen. Die Messwerte sind nicht plausibel.
g) Die morgendliche Hauptverkehrszeit am Montag vor 09.49 Uhr ist
überhaupt nicht gemessen worden.
h) Es sind Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen angegeben. Die
Anzahl der gemessenen Fahrzeuge ist identisch mit der Anzahl der gezählten
Fahrzeuge. Die Messzeiträume sind aber unterschiedlich. Diese Ergebnisse
sind somit nicht plausibel.
i) Auf die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen wird an keiner Stelle
eingegangen. Dies verwundert insbesondere, da zu 71 % eine Überschreitung
der zulässigen Geschwindigkeit gemessen wurde.
j) Es wird auf die gute Anbindung des Plangebietes zur U 35 verwiesen. Es
wird aber nicht erwähnt, dass die U 35 zu Spitzenzeiten bereits heute
hoffnungslos überlastet ist.
k) Zur Ermittlung der Zahl der Beschäftigten wird bei gewerblicher Nutzung
von 30 m² BGF je Beschäftigtem ausgegangen. Diese Zahlen scheinen
erheblich zu hoch angesetzt zu sein. Bei einer überwiegenden Büronutzung
muss mit 12- 15 m² je Beschäftigtem gerechnet werden (Richtwerte Flächen
BGI 650, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Auch mit
Nebenräumen, die in den Zahlen noch nicht enthalten sind, werden 30 m² bei
kleinen Büroeinheiten in der Regel nicht erreicht. Durch diese irreführenden
Zahlen wird der Anteil des zusätzlich geplanten gewerblichen Verkehrs
unterschätzt. Die planungsrechtliche gewerbliche Nutzung im allgemeinen
Wohngebiet wird sogar völlig unterschlagen.
I) Es wird der zusätzliche Verkehr durch einen Standort eines Boardinghauses
berechnet. Es bleibt unberücksichtigt, dass ein zweiter Standort
planungsrechtlich möglich ist.
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Abwägung
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m) In der abschließenden Bewertung wird angeführt, dass es sich bei der
Planung um ein autoarmes Quartier handeln soll. Diese Eigenschaft fließt
offensichtlich in die Bewertung der Verkehrsströme mit ein. Eine Definition
eines autoarmen Gebietes, dessen wesentlichen Eigenschaften und durch
welche Maßnahmen es gesichert werden soll, fehlt sowohl in diesem
Verkehrsgutachten, als auch im B-Plan Entwurf.
Aus vorgenannten Punkten wird deutlich, dass dieses sog. Gutachten
erhebliche inhaltliche und fachliche Mängel aufweist, die Auswertung bez. des
zusätzlichen Verkehrsaufkommens fehlerhaft ist und damit für die
abschließende Bewertung seitens des Planungsamtes hier nicht brauchbar
sein kann. Für Planungen dieser Größenordnung halte ich es weiterhin für
erforderlich
ein
Verkehrsgutachten
durch
einen
unabhängigen
Sachverständigen erstellen zu lassen und nicht durch Mitarbeiter der
Planungsbehörde selber.
Wir fordern daher ein neues Gutachten von unabhängiger kompetenter Stelle
erarbeiten zu lassen.
3)
Das Verkehrsgutachten ist bez. des Betrachtungsraumes unzureichend
Das vorhandene Verkehrsgutachten betrachtet ungeachtet seiner derzeitigen
Fehler nur den Bereich des B-Planes 895. Mit der geplanten Aufstellung des
B-Planes Hochschule Bochum und den damit einhergehenden baulichen
Veränderungen ist ein erheblicher Einfluss auf den Bereich des B-Planes 895
zu erwarten.
Dieser Zusammenhang wurde auch durch den Leiter des Planungs- und
Bauordnungsamtes in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Infrastruktur und Stadtentwicklung vom 03.07.2013 herausgestellt. Nach
seiner dortigen Aussage ist es erforderlich ein integriertes Verkehrskonzept zu
entwickeln, das über den Bereich des B-Planes 895 hinausgeht.
Aufgrund dieser Sachlage ist der B-Plan 895 aufgrund unzureichender
Kenntnisse über zukünftige Verkehrsentwicklungen im derzeitigen Zustand
abzulehnen.
Nebenbei stellt sich natürlich die Frage, wieso ein Bebauungsplan in die
Offenlage kommt, wenn dem Amtsleiter bewusst ist, dass Grundlagen
unzureichend sind.
4)
Aufgabe eines Bebauungsplanes
Ein Bebauungsplan hat nach BauGB die Aufgabe der langfristigen
städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Bei der Planung sind nach BauGB
u. a. folgende Aspekte zu beachten:
- eine nachhaltige Entwicklung,
- soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
- Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
- dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
- menschenwürdige Umwelt,
- Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
- Klimaschutz,
- städtebauliche Gestalt,
- baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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In der derzeitigen Planung reagiert der B-Plan aber auf kurz- bis mittelfristige
Flächenbedarfe der Universität (Sondergebiet Hochschul- und hochschul
bezogene Nutzung). Da aufgrund der demografischen Entwicklung und
aufgrund sanierungsbedingt vorübergehenden erhöhten Raumbedarfs der
Universität der hochschulbezogene Raumbedarf mittelfristig zurückgehen
wird, findet hier keine langfristige Planung im Sinne einer nachhaltigen
Nutzung statt.
Aus diesen Gründen ist die Planung abzulehnen, da nicht im Einklang mit den
Zielen eines Bebauungsplanes nach BauGB.
5)
Konflikt mit dem Flächennutzungsplan
Im regionalen Flächennutzungsplan ist die Fläche des B-Planes 895 als
Wohnbaufläche erfasst. In Abschnitt 4.2 der Begründung wird die
Vereinbarkeit mit dem regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) damit
begründet, dass nur ein kleiner Teil als Sondergebiet genutzt wird. Aus
Abschnitt 10 wird deutlich, dass ca. 28 % der Bauflächen als Sondergebiet
genutzt werden sollen. Zusammen mit den Tatsachen, dass das Sondergebiet
höhere Geschosszahlen erhalten soll, Abstandsflächen sich an Regeln für
Kerngebiete orientieren sollen und weitere gewerbliche Nutzungen im WAGebiet vorgesehen sind, ist hier der Charakter einer Wohnbaufläche nicht
mehr gegeben.
Aufgrund dieser Widersprüche zum RFNP ist die Planung abzulehnen.
6)
Spielplätze
Aus Abschnitt 4.3.7 der Begründung des B-Planes wird deutlich, dass der
Stadtteil bezüglich der bereitstehenden Spielplätze absolut unterversorgt ist.
Bisher konnte dies insbesondere für ältere Kinder sehr gut ausgeglichen
werden durch die bislang geduldete Nutzung der privaten Freifläche im Kern
des Gebietes. Hier war ein gefahrenfreier und gut einsehbarer Spielraum
gegeben, der Raum für vielfältige Aktivitäten bot. Durch den Wegfall dieser
Fläche wird der angebotene Spielraum nun noch weiter reduziert.
Die neu geplante Spielfläche ist wegen folgender Punkte absolut
unzureichend: Die Fläche ist aufgrund der Größe nur für kleine Kinder
geeignet. Die Fläche liegt direkt am Hauptfußgängerstrom, aber uneinsehbar
aus den Bereichen der Wohnbebauung.
Aus Gründen der Sicherheit und Schaffung ausreichender Spielmöglichkeiten
fordere ich daher eine Umplanung, die eine ausreichende Spielfläche in
unmittelbarer Nähe des geplanten WA-Gebietes vorsieht.
7)
Regelungen während der Bauphase
Aus den Ausführungen der Begründung und auch den vorlaufenden
Gesprächen ist deutlich geworden, dass die VBW als Eigentümer des BPlangebietes die Fläche schrittweise entwickeln will. Das wird in der Praxis
bedeuten, dass über mehrere Jahre hier ein Baugebiet entsteht, mit den
daraus resultierenden Belastungen der Anwohner durch Baustellenverkehr,
Baustellenlärm, Staubverwehungen und Schmutz. Dies ist besonders
belastend, da insbesondere die Anwohner westlich der Lennershofstraße
bereits seit mehreren Jahren den Belastungen durch die Neubauten ID, die
neuen Versuchshallen und die Sanierungen der I-Gebäude in starkem Maße
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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ausgesetzt sind. Dies sind bereits jetzt massive Belastungen in der Regel an 6
Tagen die Woche von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
In der Begründung wird die schrittweise Entwicklung der neuen Bebauung
ausdrücklich unterstützt durch die Möglichkeit eine temporäre Zufahrt zur
neuen Tiefgarage am Nordende der Straße „Zum Schebbruch“ vorzusehen.
Vorgaben über diese temporäre Verkehrsführung sind nicht vorgesehen. Dies
würde für unbekannte Zeit zu weiterem erheblichem Verkehr über die Straßen
„Zum Schebbruch“ und Lennershofstraße führen. Diese Zusatzbelastung und
die Dauer dieser Situation wird in der Begründung an keiner Stelle gewertet.
Es ist offensichtlich rechtlich nicht ausgeschlossen, dass ein solcher Zustand
auch 10 Jahre oder länger andauern kann, wenn dies für die VBW
wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies ist insbesondere unter dem Aspekt zu
befürchten, dass die VBW die Häuser Lennershofstraße 19 bis 23 erst kürzlich
renoviert und neu vermietet hat.
Um diese bisher nicht bilanzierten Zusatzbelastungen für die Anwohner zu
reduzieren, fordere ich die Umsetzung der Bebauung zeitlich zu befristen und
provisorische Zufahrten zur Tiefgarage an anderen als den endgültig
vorgesehenen Stellen nicht zuzulassen. Entsprechende Forderungen sind
bereits von den politischen Vertretern erhoben worden.
8)
Stellplatzsituation ist unzureichend geklärt
Im B-Plan-Gebiet herrscht bereits jetzt ein erheblicher Mangel an Stellplätzen.
Dies ist z. T. darin begründet, dass aus dem Bereich der Universität ein
erheblicher Parkdruck besteht, der aus dem Wegfall von Uni-Parkplätzen
durch Überbauung und Nutzung für Baustelleneinrichtung resultiert. Dies zeigt
sich in teilweiser chaotischer Parkraumnutzung unter Missachtung der StVO
und Behinderung von Müll- und Rettungsfahrzeugen.
Diese Situation wird durch die geplante Verdichtung der Bebauung noch mal
deutlich verschärft. Es werden zwar nach Planung weitere Stellplätze
geschaffen, es muss aber bezweifelt werden, dass dies in ausreichendem
Maße passiert. In der Begründung findet sich lediglich der Hinweis, dass ein
Stellplatzschlüssel von 0,7 je Wohneinheit vorgesehen ist. Dies geschieht mit
Hinweis auf die Planung als autoarmes Gebiet (zum Thema autoarmes Gebiet
siehe Punkt 22). Es wird allerdings in keinem Punkt darauf eingegangen, wie
mit der gewerblichen Nutzung umzugehen ist. Nach allgemeiner
Lebenserfahrung ist auszuschließen, dass alle Mitarbeiter, die in diesem
Gebiet arbeiten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln. Weiterhin ist
anzunehmen, dass Wohnungen, die im Rahmen des erlaubten als Büro
genutzt werden, einen höheren Stellplatzschlüssel benötigen, als bei reiner
Wohnnutzung. Weiterhin ist auszuschließen, dass Freiberufler oder
Gewerbetreibende, die Wohnen und Arbeiten räumlich verbinden, ohne ein
Auto auskommen. Dazu kommen Stellplatzbedarfe durch Kundenkontakte,
Anlieferverkehr (auch mit LKW) und Bewohner der Boardinghäuser. Alle diese
Stellplatzbedarfe sind nicht erwähnt.
Es muss zwingend geschlossen werden, dass der Bedarf an Stellplätzen hier
absichtlich zu niedrig angesetzt wird, um den Anteil der Bauflächen hoch zu
halten. Zu wenig Stellplätze stellen hier nicht nur eine Verschlechterung der
Lebensbedingungen der Anwohner dar, sondern stellen im Hinblick auf die
Erreichbarkeit durch die Feuerwehr auch eine Gefährdung dar. Dies wird
durch derzeitige Beobachtungen belegt.
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Um in Zukunft eine weitere Verschlechterung der jetzt schon angespannten
Parksituation zu vermeiden, fordere ich eine konkrete Prognose für den
zukünftigen Stellplatzbedarf und Vorgaben diese zu erfüllen. Ggf. ist die
Einrichtung von Anwohnerparkzonen zu überdenken.
9)
Zulassung von Schank- und Speisewirtschaften
Im B-Plan-Gebiet soll in den Sondergebieten SO 1 und SO 3 die Ansiedlung
von Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. Zusätzlich sollen
solche Betriebe ausnahmsweise im SO 2-Gebiet zugelassen werden. Solche
Betriebe führen erfahrungsgemäß in Wohngebieten zu erheblichen
Belästigungen insbesondere durch Lärm (Außengastronomie, Raucher,
Abluftanlagen) aber auch durch zusätzlichen Besucher- und Anlieferverkehr.
Dies ist insbesondere in den Abendstunden und bei Außengastronomie der
Fall.
Ein Bedarf für zusätzliche Gastronomie ist in Anbetracht der guten
Infrastruktur in fußläufiger Nähe im Bereich Buscheyplatz und Uni-Center nicht
erkennbar. Wir fordern daher aus Gründen des Anwohnerschutzes auf
Gastronomie im Plangebiet vollständig zu verzichten. Falls dies aus mir nicht
erkennbaren Gründen nicht möglich sein sollte, fordern wir die Nichtzulassung
von Außengastronomie insbesondere in den Abendstunden.
10)
Zulassung von Beherbergungsbetrieben
Im B-Plan-Gebiet soll in den Sondergebieten SO 1 und SO 3 die Ansiedlung
von Beherbergungsbetrieben zugelassen werden. Zusätzlich sollen solche
Betriebe ausnahmsweise im SO 2-Gebiet zugelassen werden. Solche
Beherbergungsbetriebe stellen aufgrund ihrer Struktur eine deutliche Störung
innerhalb eines überwiegenden Wohnbereichs dar. Dies resultiert aus
häufigen Bewohnerwechseln, zusätzlichem Servicepersonal, vermehrtem
Verkehr. Daher sollte das Ausmaß solcher Betriebe auf das notwendige Maß
reduziert werden.
Nach einer privaten Erhebung gibt es im näheren Umfeld bei den in Frage
kommenden Beherbergungsbetrieben schon jetzt keine zufriedenstellende
Auslastung. Auch die VBW, die ja im Gebiet bereits zwei möblierte
Gästewohnungen vermietet, weist häufigen Leerstand auf.
Eine Erhebung des tatsächlichen Bedarfs hat es offensichtlich nicht gegeben
und der angenommene Bedarf wurde lediglich geschätzt. Zusätzlich ist zu
beachten, dass jede Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben über den
tatsächlichen Bedarf hinaus aufgrund der Lage zunächst die vorhandene
Infrastruktur schädigt. Wir fordern daher vor der Beherbergungsbetriebe im
Interesse Hotelgewerbes eine Bedarfsanalyse.
11)
Fällung von Bäumen
Laut Planung wird eine große Zahl an erhaltenswerten alten Bäumen gefällt
werden, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Nach Punkt 8.2. der
Begründung handelt es sich um 81 Standorte. Ein Kahlschlag in dieser
Größenordnung ist nicht hinnehmbar.
Zwar wird zugesagt dies durch Neupflanzungen oder sonstige Maßnahmen
auszugleichen, aber die Realität sieht in der Regel anders aus. So weist die
Soziale Liste in einer Pressemeldung vom 31.07.2013 (WAZ) darauf hin, dass
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allein im Jahr 2012 833 geschützte Bäume mehr gefällt, als neu gepflanzt
wurden. Auf rund 1.500 Fällgenehmigungen entfielen nur ca. 1.000
Neupflanzungen. Diese Zahlen stammen laut Meldung von der
Stadtverwaltung. Der bestehende Trend zur Entgrünung des Stadtgebietes
wird mit der aktuellen Planung also noch einmal verstärkt.
Im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung des Stadtgebietes ist die
bestehende Planung daher aufgrund des großflächigen Kahlschlages
abzulehnen.
12)
Hochwertige Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen
In der Begründung zum Bebauungsplan wird an mehreren Stellen darauf
verwiesen, dass ein wesentlicher Baustein der Planung die hochwertige
Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen darstellt. Dies ist ein an sich sehr
lobenswertes Ziel. Allerdings wird dieser Begriff an keiner Stelle derart mit
Inhalt gefüllt, dass der Bürger sich eine Vorstellung machen kann, welche Art
der Gestaltung gemeint ist, noch gibt es irgendeine Art von Vorgaben, die
sichern könnten, dass tatsächliche in hochwertiger Gestaltung gebaut wird. In
Gesprächen mit politischen Vertretern und Diskussionen in den politischen
Gremien wurde in diesem Zusammenhang gelegentlich auf den bestehenden
Neubau Ecke „Zum Schebbruch“ / „Im Westenfeld“ verwiesen. Dieses
Gebäude kann aus meiner Sicht aufgrund seiner schlichten Gestaltung und
bautechnisch einfachen Ausführung nicht als Referenz für hochwertige
Gestaltung angeführt werden.
Wir fordern daher im Hinblick auf die aufgestellten Ziele des B-Planes eine
Nachbesserung des B-Planes im Hinblick auf konkrete Angaben, in welcher
Art und Weise die gewünschte hochwertige Gestaltung erreicht und gesichert
werden soll.
13)
Studentisches Wohnen
Ziel des Bebauungsplanes soll unter anderem die Schaffung von
Wohnmöglichkeiten für Studenten sein. Dieses Ziel kann nur in geringem
Maße erfüllt werden.
Die bisherige Wohnungsstruktur im Plangebiet bot überwiegend kleine und
einfach ausgestattete und daher auch preiswerte Wohnungen. Aufgrund der
demografischen Entwicklung sind in den letzten Jahren viele alte Bewohner,
die z. T. noch Erstmieter waren, aus Altersgründen umgezogen oder
verstorben. Diese Wohnungen waren in hohem Maße von Studenten
nachgefragt worden. Leider hat die VBW diese Wohnungen nicht mehr
ausreichend unterhalten, keine neuen Mietverträge abgeschlossen, Mieter
rausgeklagt und dann leerstehende Gebäude bereits teilweise abgerissen.
Damit ist eine Struktur, die sehr gute Bedingungen für studentisches Wohnen
bot, vom Eigentümer gezielt vernichtet worden.
Die geplante Neubebauung kann aufgrund der vielfältigen Zielsetzungen nur
in geringem Umfang Wohnungen für Studenten bieten. Darüber hinaus ist zu
erwarten, dass bei frei finanziertem Wohnraum diese Wohnungen nicht für die
Mehrheit der Studenten erschwinglich sein werden.
Das Ziel der Schaffung von studentischem Wohnraum wird mit der Planung
also nicht nur verfehlt werden, sondern durch diese Planungen ist idealer
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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vorhandener Wohnraum für Studenten in erheblichem Maße bereits vernichtet
worden.
Im Sinne des Grundsatzes der Klarheit und Wahrheit fordern wir die
Verwaltung daher auf, entweder das Ziel der Schaffung studentischen
Wohnraumes aus der B-Plan-Begründung zu entfernen oder konkret
Anforderungen zu stellen, wie und in welchem Maße Kompensation für die
vernichteten studentengeeigneten Wohnungen geschaffen werden muss.
14)
Artenschutz
Aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorprüfung wird u. a. ausgeführt, dass
nicht damit zu rechnen sei, dass Tiere i. S. d. § 44 BNatSchG beeinträchtigt
werden bzw. sich der Erhaltungszustand der lokalen Population
verschlechtert. Diese Einschätzung ist schon aufgrund des gesunden
Menschenverstandes bei einer Mindestkenntnis der lokalen Population völlig
unglaubhaft. Ein erheblicher Teil der lokalen Vogelpopulation ist zwingend an
den vorhandenen alten Baumbestand gebunden. Dies trifft in besonderem
Maße auf die hier vorkommenden Grünspechte, Schwarzspechte,
Buntspechte, Mittelspechte, Eichelhäher, Gartenrotschwanz, Rotkelchen,
Kleiber, Blaumeise, Kohlmeise, Grünling, Amsel, Nachtigall und Kuckucke zu
(beide letztere Arten Kat. 3 rote Liste). In vielen Gebieten gibt es keine
Spatzen mehr. Auch Haussperlinge stehen heute schon unter Artenschutz:
hier sind sie noch zu finden und zu Hause. Die Honigbienen finden in den
blühenden Hecken noch genug Nahrung. Ohne Bienen bald kein Obst und
Gemüse, das ist It. allen Medien eine nackte Tatsache. Die lokale Population
wird durch den beabsichtigten nahezu vollständigen Kahlschlag nicht nur nicht
unwesentlich verschlechtert, sondern komplett vernichtet.
Im Interesse des Artenschutzes fordere ich daher die Verwaltung auf, die
vorliegende artenschutzrechtliche (Vor)prüfung durch ein neues sorgfältiges
Gutachten zu ergänzen.
15)
Lichte Höhe im Bereich von Auskragungen
Im Bereich SO 1 soll es für das geplante Boardinghouse zugelassen werden,
Auskragungen von max. 3,0 m in Form von kubischen Gebäudeteilen zu
erstellen. Diese Auskragungen sollen in den Bereich der öffentlichen
Straßenverkehrsfläche reichen dürfen, bei einer lichten Höhe von lediglich
2,25 m. Dieses Maß wurde offensichtlich gewählt um diese Auskragungen
bereits im 1. OG erstellen zu können. Bei der Wahl dieses Maßes wurde nicht
beachtet, dass hierdurch eine hohe Kollisionsgefahr mit Kraftfahrzeugen
besteht. Außerdem ist diese Höhe so gering, dass sie zum Beispiel als lichte
Höhe in Wohnräumen nicht zugelassen wäre. Diese Bestimmung stellt eine
starke Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität auf der Verkehrsfläche dar und
erzeugt ein hohes Unfall- und Beschädigungsrisiko.
Ich fordere daher die Bestimmung bez. der lichten Höhe über einer
Verkehrsfläche zu ändern und die Höhe auf ein vernünftiges Maß zu erhöhen.
16)
Flächenbedarf für gewerbliche Nutzungen
Als ein wesentlicher Punkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein
universitätsnaher Flächenbedarf an Büro- und Gewerbeflächen für hochschulund hochschulnahe Einrichtungen angeführt. Dieser Flächenbedarf ist, wie
nachfolgend begründet, nicht nachhaltig vorhanden. Zusätzlicher
Flächenbedarf der Hochschulen resultiert zum einen aus höheren
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Studierendenzahlen und Flächenbedarf aufgrund von baulichen Sanierungen.
Erhöhte Studierendenzahlen resultieren zu einem hohen Anteil aus doppelten
Abiturjahrgängen und der Abschaffung der Wehrpflicht. Beide Effekte sind
vorübergehend. Durch bauliche Sanierungen haben die Hochschulen
vorübergehend erhöhten Flächenbedarf. Zur Deckung dieser Flächenbedarfe
hat die Universität bereits größere Flächen angemietet, bevorzugt an der
Universitätsstraße und der Innenstadt. Hinzu kommen weitere geplante
Hochschulneubauten. Ein Flächenbedarf der Hochschulen im Bereich der
Lennershofsiedlung ist daher nicht erkennbar.
Für hochschulnahe private Einrichtungen und Unternehmen stehen bereits
jetzt ausreichende Flächen zur Verfügung. Es gibt noch Bauflächen im
Bereich Technologiepark und Gesundheitscampus. Weiterhin sind uninahe
Gewerbeflächen in Entwicklung an der Unistraße (Seven Stones und Ecke
Wasserstraße). Außerdem werden derzeit Gewerbeflächen im ehem.
Kirchenforum neu erschlossen. Der Standort Exzenterhaus weist nach
Zeitungsberichten ebenfalls noch Kapazitäten auf. Ein Bedarf für kleinere
Büroeinheiten kann vor dem Hintergrund derzeitiger Leerstände auch nicht
erkannt werden. So gibt es im Uni-Center Leerstände (6 Ladenlokale Stand
01.09.2013) und zwischengenutzte Flächen in der Ladenstraße (hier bereits
Büronutzung vorhanden z. B. Techniker Krankenkasse), kleinere Büroflächen
stehen leer im Bereich Querenburger Höhe 169 und Hustadtring 141 und 143,
ein Ladengeschäft am Bucheyplatz (nur Zwischennutzung wegen
Brandschaden Oase), Overbergstraße 2 und „Im Westenfeld“ (Eigentümer
VBW I). Für Anwohner ist es aufgrund eigener Beobachtung der vergangenen
Jahre deutlich geworden, dass diese Leerstände wiederholt und längerfristig
aufgetreten sind.
Ein Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen im Bereich der
Lennershofsiedlung ist aus obigen Gründen nicht langfristig vorhanden, daher
ist der Bebauungsplan in der jetzigen Form abzulehnen.
17)
Mangelnde Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Bebauung
Ein wesentlicher Punkt der Begründung des Bebauungsplanes ist, dass ein
Erhalt der derzeitigen Bebauung nicht wirtschaftlich sei. Dieses Argument ist
für mich nicht nachvollziehbar. Die vorhandene Bebauung weist keine
erheblichen baulichen Mängel auf, die einer weiteren Vermietung im Wege
stünden. Vorhandene Mängel sind lediglich auf langjährige Vernachlässigung
bzw. auf derzeitigen Leerstand zurückzuführen. Gegen erhebliche Mängel
spricht auch, dass die VBW die Häuser Lennershofstraße 19-25 mit geringem
Aufwand renovieren konnte, um sie zeitlich begrenzt wieder zu vermieten.
Ein Teil der Häuser an der Straße „Im Westenfeld“ wurde vor einigen Jahren
renoviert und um eine Etage aufgestockt. Diese Häuser sind damals in der
Öffentlichkeit als vorbildliche Erneuerungsmaßnahme vorgestellt worden, die
auch die Forderungen des B-Plans an hochwertige Gestaltung voll erfüllen.
Eine ähnliche Aufwertung der vorhandenen baulichen Struktur ist in der
übrigen Siedlung ohne großen Aufwand möglich und sinnvoll. Von Seiten der
VBW wird eingewendet, dass die Raumaufteilung nicht mehr heutigen
Ansprüchen genügt. Der Umbau der Häuser „Im Westenfeld“ hat aber gezeigt,
dass eine Anpassung durchaus möglich ist. Außerdem weisen die Häuser
teilweise Wohnungszuschnitte auf, die zwar heute nicht mehr für die
Kleinfamilie angemessen erscheinen, aber bei Studentenhaushalten sehr
nachgefragt werden. Die als Begründung für die Notwendigkeit des
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Bebauungsplanes aufgeführte Verbindung von Wohnen und Arbeiten wird
bereits jetzt durch die Zwischennutzung der Häuser Lennershofstraße 19-25
realisiert. Von Seiten der VBW wird versucht durch selbstproduzierte
Leerstände, Vernachlässigung und Abriss Fakten zu schaffen.
Da das Argument der mangelnden Wirtschaftlichkeit weder plausibel ist, noch
in irgendeiner Weise in der Begründung zum Bebauungsplan belegt wird,
sowie die angestrebte teilweise Büronutzung bereits jetzt existiert, ist der BPlan aufgrund falscher Begründung des Erfordernisses abzulehnen.
18)
Wertentwicklung der an den B-Plan-Bereich angrenzenden Grundstücke
Eine tiefgreifende Veränderung wie die Entwicklung des B-Planes 895 hat
immer Auswirkungen auf die Wertentwicklung der angrenzenden
Grundstücke. Bisher war das gesamte Wohnquartier geprägt von hohem
Grünanteil, wenig Verkehr und einem hohem Maß an Ruhe. Durch die
Entwicklung von einem reinen Wohngebiet zu einem mischgenutzten Gebiet
mit starker Verdichtung ist mit mehr Verkehr, mehr Lärm und weniger
Grünflächen zu rechnen. Dies wird im B-Plan auch so dargelegt.
Grundstückswerte für mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke werden
neben den Eigenschaften der Gebäude und der reinen Grundstücksgröße
maßgeblich von den Lagequalitäten beeinflusst. Diese Lagequalitäten
verschlechtern sich nachweislich, wie oben ausgeführt. Auch wenn es von
politischen Vertretern immer wieder gegenteilig beschworen wird, die
Grundstückswerte der an das Plangebiet angrenzenden Grundstücke werden
daher sinken. Richtig ist natürlich, dass die Grundstücke im Plangebiet, die im
Eigentum der VBW sind, infolge der verbesserten Ausnutzung der Flächen an
Wert zulegen werden. Aus meiner Sicht als anliegender Eigentümer wird
daher der Bebauungsplan abgelehnt, da er in nicht unerheblichem Maße nicht
nur die Lebensqualität der Anwohner einschränkt, sondern auch zu nicht
zumutbaren wirtschaftlichen Belastungen führt. Um ein Gegenargument
vorwegzunehmen, diese Belastung der anliegenden Eigentümer findet gerade
nicht zum Wohle der Allgemeinheit statt, weil von diesem B-Plan vor allem der
alleinige Eigentümer des B-Plan-Gebietes wirtschaftlich profitiert. Eine
Sondersituation stellt noch die möglicherweise jahrelang andauernde
Baustellensituation dar (s. Punkt 7), während der eine Verwertung anliegender
Grundstücke zusätzlich erschwert wird.
Aus vorgenannten Gründen und Argumenten fordere ich daher, ein
unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, das darlegt, wie sich die
Grundstückswerte der an das B-Plan-Gebiet angrenzenden Grundstücke
entwickeln werden. Dieses Gutachten sollte dann in der B-Plan-Begründung
mit bewertet werden.
19)
Schallgutachten
Es wurde ein Gutachten erstellt, das die schalltechnischen Auswirkungen der
Zunahme des Straßenverkehrs ermittelt. Dieses Schallgutachten basiert auf
dem ermittelten Verkehrsaufkommen des Verkehrsgutachtens. Da das
Verkehrsgutachten, wie in Punkten 2 und 3 ausgeführt, fehlerhaft und
unzureichend ist, kann auch das hierauf basierende Schallgutachten nicht
konsistent sein.
Ich fordere daher nach Vorlage eines neuen Verkehrsgutachtens, ein neues
Schallgutachten in Auftrag zu geben und die Ergebnisse in den B-Plan
einzuarbeiten.
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20)
Laubengänge
In den Bereichen WA 1 und WA 3 sollen die großzügigst dimensionierten
Baufenster weiter durch Laubengänge vergrößert werden. Diese
Laubengänge dürfen bei bereits reichlichen 2,5 m Breite die gesamte Länge
des Baukörpers erreichen. Dadurch wird es ermöglicht, die gesamte
Erschließung der Gebäude außerhalb im Bereich der Laubengänge
anzuordnen und die Ausnutzung der Bauflächen noch weiter zu erhöhen. Dem
optischen Eindruck nach sind derartige Laubengänge i.d.R. nicht von der
Gesamtstruktur des Gebäudes getrennt wahrzunehmen. Dies bedeutet de
facto, dass diese Zulässigkeit der Überschreitung zu einer weiteren
Vergrößerung der Baufenster beiträgt. Weiterhin wird nicht erläutert, ob diese
Überschreitung der Bauflächen durch Laubengänge in die Berechnung der
GFZ einzurechnen ist.
Aus Gründen der Klarheit ist daher zu fordern, die Zulässigkeit von
Laubengängen zu streichen und ggf. die Baufenster anzupassen. Weiterhin ist
die Frage zu klären, ob Laubengänge in die Berechnung der zulässigen GFZ
einzurechnen sind.
21)
Überschreitung der GFZ
In der Begründung des B-Plans wird in Abschnitt 7.1.2 die zulässige
Grundflächenzahl auf 0,8 festgelegt. Dies ist das Maximum, das die BauNVO
vorsieht und entspricht dem Verdichtungsgrad, der im B-Plan Ruhr-Universität
zugelassen ist. Im Bereich Sondergebiet soll die zulässige GFZ noch um 0,1
überschritten werden. Diese Überschreitung wird begründet mit
städtebaulichen Gründen, die nicht wesentlich erläutert werden. Eine
Überschreitung ist nach BauNVO zulässig, wenn die Überschreitungen durch
Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden,
durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige
Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs
befriedigt werden. Ein entsprechender Ausgleich ist aus der Begründung nicht
ersichtlich; nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind offensichtlich
(Versiegelungsgrad, Baumschutz, Lärm etc.); die Bedürfnisse des Verkehrs
werden nicht ausreichend berücksichtigt (s. Punkte 2, 3 und 8). Aus diesen
Gründen ist eine Überschreitung der Vorgaben der BauNVO hier nicht
zulässig. Aus vorgenannten Punkten wird deutlich, dass die hier vorgesehene
Planung aus rein wirtschaftlichen Gründen eine starke Verdichtung, wie im
Bereich Universität, erlaubt und zusätzlich gegen die BauNVO verstößt, indem
sie eine Überschreitung der zulässigen Verdichtung in Teilbereichen zulassen
will.
Im Text der Begründung wird auch auf das sog. Moderationsverfahren
verwiesen. Dies suggeriert, dass eine solche Verdichtung in diesem Verfahren
von der beteiligten Öffentlichkeit mitgetragen worden wäre. In Wahrheit sind
Details wie Fragen der Grundflächenzahl und das Maß der Verdichtung nicht
Thema der Veranstaltung gewesen. Hier werden die Ergebnisse des
Moderationsverfahrens missbraucht, um Zustimmung der Bevölkerung zu
Fragen der Verdichtung vorzutäuschen.
Aufgrund des Grades der Verdichtung und Verstoßes gegen die BauNVO ist
der B-Plan abzulehnen.
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22)
Autoarmes Gebiet
An mehreren Stellen der B-Plan-Begründung und des bisherigen
Verkehrsgutachtens wird auf die Planung als autoarmes Gebiet verwiesen. U.
a. wird damit begründet einen niedrigen Stellplatzschlüssel auszuweisen. Ich
kann in der Begründung zum B-Plan nichts finden, was über den Mangel an
Stellplätzen und die Nähe zu einer überlasteten U-Bahn-Strecke hinaus ein
sog. autoarmes Gebiet rechtfertigen soll. Ich vermisse hier eindeutige
Vorgaben, mit denen verhindert werden kann, dass hier statt eines autoarmen
Gebietes lediglich ein Wohn- und Gewerbegebiet mit Stellplatzmangel
entsteht.
Ich fordere das Planungsamt daher auf, den Punkt "autoarmes Gebiet" um
eindeutige und wirksame Regelungen zu ergänzen, die sicherstellen können,
dass dieses Detailziel erreicht wird.
23)
Wegeführung
Wir sind direkte Anwohner an die zu bebauende Fläche im Lennershof und
somit unmittelbar betroffen: Durch unsere Straße „Im Westenfeld“ zieht sich
morgens, mittags und abends ein Strom von Studierenden und
Mitarbeitenden, die zur Hochschule und zur Universität wollen. Nach dem
Bebauungsplan ist eine direkte Wege- und Zufahrtsverbindung zwischen den
Grundstücken „Im Westenfeld“ und der sogenannten Schlange von der Brücke
Haltestelle Lennershof bis zur Lennershofstraße (ID-Gebäude) geplant. Das
würde bedeuten, dass unser Haus und die Häuser unserer Nachbarn auf einer
Insel liegen, an der rechts und links Ströme von Menschen vorbei ziehen. Auf
der Straße „Im Westenfeld“ laufen die Menschen zur Hochschule. Unmittelbar
hinter unserem Garten laufen dann die Menschen zur Universität. Dazu
kommen die stets rasenden Radfahrer und der Lieferverkehr bzw.
Zufahrtsverkehr zu den Büros usw. die ja auch diesen Verbindungsweg
nutzen werden. Wir haben einsehbare Gärten, eine Privatsphäre wäre gleich
Null, ganz zu Schweigen von der Gefahr. Unsere Enkelkinder und auch die
anderen Kinder aus den Nachbarhäusern könnten die Gärten nur unter
Lebensgefahr verlassen. Ein Spielen auf dem sogenannten Spielplatz würde
noch zusätzlich Gefahr bedeuten. Der liegt ja in der Gewerbezone, was total
unverständlich ist. Weder Radfahrer noch Autofahrer passen ihre
Geschwindigkeit den örtlichen Gegebenheiten an!!! Das wird auch kein
Verkehrskonzept erzwingen. Können Sie für die Sicherheit unserer Kinder und
Enkelkinder garantieren? Aufgrund dieser Gefahren ist der B-Plan
abzulehnen.
24)
Verschattung/Wurfschatten
Lt. Bebauungsplan kann das zu errichtende Gebäude, die sogenannte
durchgehende Schlange bis zu 14 m hoch werden. Das bedeutet, dass sich
unmittelbar an unser Grundstück ein Koloss in den Himmel hebt, der unseren
Garten durch Wurfschatten verdunkelt. Das würde bedeuten, dass nur in den
Monaten Juni und Juli, in denen die Sonne am Höchsten steht, keine
wesentliche Verschattung eintreten würde. In den anderen Monaten wären die
Sonneneinbußen immens, im Winter würden wir sie kaum bis nie sehen. Ein
sogenanntes Verschattungsgutachten, aus dem genau hervorgeht, wie, wann
und in welchen Monaten uns der Wurfschatten bei einer derartigen Bebauung
beeinflusst, wurde den Anliegern nie!!! zur Verfügung gestellt. Durch die
Verschattung bzw. durch den Wurfschatten eines solchen großen Gebäudes
verringert sich der Wiederverkaufswert deutlich. Welcher Käufer will schon
sehenden Auges im sprichwörtlichen Schatten eines solchen Kolosses leben.
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Da kann uns niemand einreden, dass unser Grundstück einen Wertzuwachs
bekommt. Das wäre ein Witz aus Schilda.
Ich fordere Sie auf, ein Gutachten einzuholen und uns dieses zur Verfügung
zu stellen. Nach § 24 GO NRW ist der B-Plan abzulehnen.
25)
Einfahrt der geplanten Tiefgarage
Von der Straße „Zum Schebbruch“ soll eine Einfahrt zu der geplanten
Tiefgarage entstehen. Durch die einfahrenden Autos entsteht unablässig
Verkehrslärm, dazu kommt die Geruchsbelästigung durch Kraftstoff (die Autos
müssen an der Einfahrt der Tiefgarage anhalten um das Tor zu öffnen und
dann wieder anfahren) und bei Dämmerung oder Dunkelheit entsteht noch
zusätzlich Blendgefahr. Wir schauen von unserem Garten direkt auf die
Einfahrt und würden in der entsprechenden Jahres- und Tageszeit ständig von
Lichtkegeln wie unter einer Flutlichtanlage belästigt. Da Gewerbe auch am
Wochenende nicht ruht, die Mieter der Wohnhäuser ebenfalls nicht auf ihre
Autos verzichten, ist zu befürchten, dass die Einfahrt rund um die Uhr genutzt
wird und dadurch ständig Verkehrslärm und Geruchsbelästigung herrschen
werden.
Wir fordern Sie auf, aufgrund des Verkehrslärms und der damit zu
erwartenden ständigen Belästigungen und Belastungen den B-Plan
abzulehnen.
26)
Befangenheit und Beeinflussung von Mitgliedern des Ratsausschusses
Die Auslegung des Bebauungsplans ist durch ein ungültiges Verfahren
zustande gekommen. An der Abstimmung über die Offenlegung waren 2
Ratsmitglieder beteiligt, die zuvor durch eine Aufsichtsratsentscheidung der
VBW gebunden waren. Anders als andere von der Kommune in einen
Aufsichtsrat gesandte Ratsmitglieder hatten sie in dieser Situation rechtlich im
Sinne der VBW zu entscheiden und waren bei der Wahl nicht frei und
unabhängig. Zudem war Frau OB Ottilie Scholz anwesend, die aufgrund ihrer
Stellung als Vorsitzende der Deutschen Annington Stiftung als befangen
gelten muss. Die Deutsche Annington ist direkt an der VBW GmbH beteiligt.
Auch ein zuvor von Frau OB Ottilie Scholz im Sinne der Geschäftsführung der
VBW und dem Baudezernat weitergeleiteter Brief an die Mitglieder des
Ratsausschusses trägt zur Ungültigkeit des Verfahrens bei.
27)
Unvereinbarkeit des Bebauungsplans mit dem Stadtumbau West
Der Bebauungsplan widerspricht den Planungsvorgaben, die bei der
Ausweisung der Baufläche als Stadtumbau West Gebiet durch den Rat im
Jahr 2008 zu Grunde gelegt wurde. Die Sondergebiete, in denen gemäß dem
Verkehrsgutachten ein Großteil der Angestellten von außerhalb erwartet
werden, stellen keine Verknüpfung von "Wohnen und Arbeiten" dar. Mit diesen
Ausweisungszielen wären Allgemeine Wohngebiete verträglich, nicht aber das
Ausmaß an Gewerbe, das eingeplant wurde.
Der Plan widerspricht zudem den Anforderungen des Stadtumbaus West an
eine nachhaltige Planung. Es gibt keine aktuelle Rahmenplanung, die einen
Bedarf der Stadt Bochum insbesondere an den Sondergebieten begründet.
Stattdessen stehen an der Universitätsstraße viele alternative und auch schon
erschlossene Standorte für Gewerbe zur Verfügung oder liegen teilweise trotz
städtischen Marketings brach (z. B. Seven Stones).
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28)
Ungültige Einordnung des derzeitigen Wohngebietscharakters und der
Gebäudehöhen durch Ausnahmeregelungen
Die Lennershofsiedlung entspricht bis auf die Zwischennutzung der RUB und
eine zeitl. begrenzte Genehmigung für die am Rand liegende Fahrschule den
Anforderungen an ein reines Wohngebiet. Die Ausnahmegenehmigungen der
Stadt werden jetzt genutzt, um für die weitere Ansiedlung des Gewerbes zu
argumentieren. Wenn die Ausnahmegenehmigungen aber den ursprünglichen
Gebietscharakter gefährden, so hätten schon diese nicht erteilt werden dürfen.
Aus diesen Ausnahmen dürfen sich keine Umstände für weitere Ausnahmen
ableiten, insbesondere für eine erweiterte Ansiedlung von Gewerbe. Eine
weitere Ausnahme in der Lennershofsiedlung stellt das in den Jahren
2007/2008 von der VBW neu erstellte Mietgebäude dar. Es ist um ein
Stockwerk höher als die übrigen Gebäude im Lennershof. Aus dieser
Ausnahmegenehmigung wird jetzt die Zulässigkeit der neu geplanten
maximalen Bauhöhe abgeleitet.
29)
Für uns stellt sich in den letzten Jahren immer wieder die Frage nach einem
Wechsel des Wohnortes, da unser Haus eher etwas zu klein für unsere
siebenköpfige Familie ist. Doch gerade die hohe Lebensqualität, welche sich
durch das enge nachbarschaftliche Verhältnis, die vielen Familien vor Ort und
die Möglichkeit der Kinder sich auf der Straße und auf der großen Wiese
hinter unserem Haus zu verabreden auszeichnet, haben uns mit Freude von
unseren Plänen abbringen lassen. Wir stellen jedoch immer mehr fest, dass
sich durch das nicht wirklich durchdachte Verkehrskonzept in Verbindung mit
dem stark zunehmenden Verkehrsaufkommen durch die anliegenden
Bildungseinrichtungen schon jetzt eine Verschlechterung durch zu schnelles
Fahren auf der Straße „Im Westenfeld“, dem häufig verkehrswidrigen Parken
auf Bürgersteigen (Lennershofstraße) ergeben hat. Diese Situation wird sich
mit dem geplanten Bauvorhaben wohl eher verschlechtern. Ein wirklich
passendes Verkehrskonzept ist dringend notwendig.
30)
Eine erhebliche Beeinträchtigung wird sich durch die Schaffung eines weiteren
Weges hinter unserem Grundstück ergeben. Nun werden wir nicht nur vor
unserem Haus mit mehr Durchgangsverkehr (Fußgänger und Fahrzeuge)
konfrontiert, sondern unsere bisherige Ruhezone (Garten) wäre hinfällig.
31)
Aus den Plänen geht hervor, dass die Höhe der neu entstehenden Gebäude
hinter unserem Grundstück höher als unsere Traufhöhe bzw. unsere Firsthöhe
sein wird. Dies bedeutet für uns, dass unser Grundstück eine stärke
Beschattung als bisher erfährt. Da unser Garten sehr klein ist, würde die
Reduzierung der Sonnenstunden durch Beschattung, eine erhebliche
Minderung der Wohnqualität bedeuten. Die zur Zeit geplante Bebebauung ist
zu hoch und zu dicht.
32)
Ebenso stellen wir die Frage, wie eine Verkehrsführung während der
Bauphase aussehen soll. Große Fahrzeuge werden durch die Straßen in der
Lennershofsiedlung fahren. Die Kinder könnten über einen langen Zeitraum
nicht mehr in der Siedlung unbeaufsichtigt spielen. Unsere Kinder sind
zwischen 1 und 16 Jahren alt. Gerade unsere 1- und 3-Jährige und unser 8Jähriger müssten sich enorm einschränken.
33)
Vor unserem Haus gibt es fünf Parkplätze. Zwei davon liegen auf unserem
Grundstück, die anderen 3 Parkplätze gehören zum Haus Nr. 19. Da die
Studenten oft verzweifelt auf der Suche nach einem Parkplatz sind, kommt es
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schon jetzt häufiger vor, dass unsere Parkplätze in Anspruch genommen
werden. Dies möchten wir Ihnen mitteilen, um auf die schon jetzt
unzureichende Parksituation hinzuweisen.
34)
Aus den Plänen lässt sich nicht entnehmen, wie die Ansichten gestaltet sind.
Ob es Einblicke in unseren Garten bzw. Haus gibt, ist somit nicht klar.
35)
Die Planung einer Schank- und Speisewirtschaft direkt vor unserem Haus ist
für uns ebenfalls nicht vorstellbar. Zur Zeit sind auf unseren Straßen
Kinderstimmen und Verkehr zu hören. Das nun Gastronomie mit dem
entsprechenden Lärmpegel zum Geräuschbild hinzukommen soll, ist für uns
als schon fast zehnjährige Anwohner des Lennershofes schwer vorstellbar.
Das „Le Clochard“ am Buscheyplatz und auch das Uni-Center mit seinen
Imbissen und Restaurants bieten bisher genügend Möglichkeiten für
gastronomische Ausflüge (5 Min. Fußweg). Die Interessen von Anwohnern
und Mitarbeitern der Gewerbefläche sind einfach sehr unterschiedlich und mit
dem bisherigen Leben im Lennershof nicht übereinstimmend.
36)
Bei dem letzten starken Regenguss ist auch unser Keller vollgelaufen. Gibt es
ein Konzept für eine Vergrößerung der Regenwasserleitung?
37)
Für uns stellt auch die Entwertung unseres Grundstücks einen wichtigen
Einwand dar. Die obengenannten Punkte und vor allen Dingen der Verlust des
Status „Reines Wohngebiet“ in ein Wohn- und Gewerbegebiet passt nicht zu
dem Wohnkonzept, dem die meisten Häuser in der Siedlung entsprechen. Die
ca. 120 m² Wohnfläche unseres Hauses lassen keinerlei Vermietung an z. B.
Studenten zu. Die kleine Grundfläche von ca. 40 m² macht eine Aufteilung
sinnlos. Sämtliche Häuser „Im Westenfeld“ sind von Familien genutzt. Die
Einkesselung unseres Hauses durch den neuen Weg, mit der Angrenzung zu
einem Wohn- und Gewerbegebiet macht das Grundstück für Familien
unattraktiver.
Antwort:
Zu 1) Im Rahmen einer internen Überprüfung ist aufgefallen, dass die Berechnung
des mit den Nutzungen in dem geplanten Sondergebiet verbundenen
Verkehrs auf der Grundlage zu geringer Flächengrößen erfolgte. So wurde
aufgrund einer missverständlichen Bezeichnung in dem städtebaulichen
Entwurf, der dem Bebauungsplan zugrunde liegt, anstelle der über alle
Stockwerke aufsummierten Geschossfläche lediglich die Grundfläche der im
Sondergebiet geplanten Gebäude in die Berechnung eingestellt. Die auf der
Basis dieser Daten ermittelte Verkehrsmenge war dementsprechend ebenfalls
zu gering. Daher wurden sowohl das Verkehrs- als auch das darauf
aufbauende Schallgutachten umgehend korrigiert. Hierbei wurde auch geprüft,
ob die geänderten Eingangsdaten auch zu einer anderen Bewertung der
verkehrlichen sowie schalltechnischen Auswirkungen der Planung führen. Es
wurde jedoch festgestellt, dass zwar sowohl die aus der Planung resultierende
Verkehrsmenge als auch die damit verbundenen Schallpegel höher liegen,
diese im Ergebnis aber nicht zu einer abweichenden Bewertung des
Sachverhalts führen.
Öffentlich ausgelegt wurden zusammen mit dem Bebauungsplan und weiteren
Unterlagen das korrigierte Verkehrs- und Schallgutachten. Diese Unterlagen
bilden somit auch die Grundlage für den nun anstehenden
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Satzungsbeschluss. Im Rahmen der Beratung der diesbezüglichen
Beschlussvorlage haben die Mitglieder der politischen Gremien damit die
Möglichkeit, die Verkehrs- und Schallsituation auf dieser Grundlage ihrerseits
zu bewerten.
Zu 2) a) Die Straßen „Im Westenfeld“, Voßstraße und Lennershofstraße sind mit
dem Zeichen 260 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „Verbot für
Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beschildert. Das KFZVerbot soll den Durchgangsverkehr im Wohngebiet verhindern und dafür
Sorge tragen, dass nur solche Kfz-Fahrer das Gebiet befahren, die ein
Anliegen haben. Dies sind neben den Anwohnern auch die Studierenden des
Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), dessen Angestelle, die
Angestellten und Besucher des Geothermiezentrums, Handwerker, Besucher,
Kuriere etc.
Die Beschilderung von Kfz-Verboten in Verbindung mit Anlieger freiRegelungen eignet sich nicht, um den ruhenden Verkehr zu regeln. Aus
heutiger Sicht würde die Beschilderung, wie sie in der Lennershofsiedlung
vorliegt, daher nicht wieder angeordnet werden.
b) Es ist richtig, dass der südliche Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ keine
Einbahnstraße im eigentlichen Sinne ist. Von Norden kommend unterbindet
jedoch das Verkehrszeichen 267 StVO („Verbot der Einfahrt“) mit dem
Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ das Einfahren in die Straße „Im Westenfeld“.
c) Das Gutachten geht davon aus, dass die Verkehrsteilnehmer sich an die
Straßenverkehrsordnung halten. Die bauliche Trennung der Lennershofstraße
und der I-Nord-Straße erfolgte insbesondere zum Schutz der Anwohner vor
Durchgangsverkehr in und aus Richtung Universität.
Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 15.
d) Für den Bereich der Lennershofstraße lagen aufgrund der Kleinteiligkeit
des Gebietes keine Daten im Bochumer Verkehrsmodell vor. Daher hat die
Verwaltung entsprechend dem Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen zwei Kurzzeitzählungen vorgenommen. Dabei wurde
berücksichtigt, dass die Erhebungen an einem „normalen Werktag“ (Dienstag
bis Donnerstag) zwischen März und November außerhalb der Schulferien
stattfinden sollte.
Die erste Zählung erfasste die Fahrzeuge auf der Brücke Im Westenfeld im
Zeitraum von Montag, 2. April bis Mittwoch 4. April 2012. Die elektronischen
Radargeräte erfassten dabei alle passierenden Fahrzeuge von Montag 15 Uhr
bis Mittwoch 14 Uhr. Der repräsentative Dienstag wurde über 24 Stunden
erhoben. Die zweite Zählung fand von Montag, 16. April bis Freitag 20. April
2012 statt. Hier befand sich das Radargerät in der Lennershofstraße auf Höhe
der Hausnummer Lennershofstraße 35. Für die Berechnung des
durchschnittlichen täglichen Verkehrs an Werktagen sind keine Erhebungen
an einem Wochenende notwendig, sondern es sind die repräsentativen
Erhebungstage Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag ausschlaggebend.
Die in der Tabelle genannten Zeiträume von Montag, 16.04.12 9.49 Uhr bis
Montag, 23.04.2012, 10.20 Uhr beziehen sich auf die Montage- und
Demontagezeiten der Radargeräte. Die Aufzeichnung fand nur im Zeitraum
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Montag 16.04.2012 bis Freitag, 20.04.2012 0.00 Uhr statt. Insofern ist die
tabellarisch-grafische Darstellung ungenau.
Die elektronischen Messgeräte sind theoretisch in der Lage,
Geschwindigkeiten zu ermitteln. Diese werden in den Auswertungen auch als
V85-Wert mit ausgegeben. Richtig ist jedoch, dass die Geräte nicht für
Geschwindigkeitsmessungen geeicht sind und so ein erheblicher Fehlerfaktor
berücksichtigt werden muss.
e) Das durchschnittliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag wurde
anhand der verkehrsintensivsten Tagen ermittelt. Der Wert bezieht sich dabei
auf den DTVw für die gesamte Lennershofsiedlung. Dabei wurde die höchste
Verkehrsbelastung aus der Verkehrserhebung an der Brücke Im Westenfeld
mit der höchsten ermittelten Belastung in der Lennershofstraße addiert – ohne
Abschlagsfaktoren o. ä. An den übrigen Tagen lag die Verkehrsbelastung
deutlich niedriger.
f) Die dargestellten Zählergebnisse sind mittels elektronischen Radars
ermittelt worden. Dabei werden alle Fahrzeuge erfasst, die im Zählzeitraum
das Radar am Erhebungsort passieren. Die Lennershofstraße ist nicht die
einzige Verbindung, über die die Lennershofsiedlung angefahren und
verlassen werden kann. Weitere Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten bestehen
über die Straße „Im Westenfeld“ Richtung Norden und über die Voßstraße
Richtung Schattbachstraße. Insofern ist es durchaus möglich, dass
Fahrzeuge, die über die Lennershofstraße in die Siedlung einfahren, diese auf
einem anderen Weg wieder verlassen.
Es bleibt weiterhin anzumerken, dass die ermittelten Belastungswerte keine
Rückschlüsse auf die vorhandenen Parkmöglichkeiten zulassen. Auch die
Fahrzeugbewegungen der Anwohner, die in der Regel eigene Stellplätze
haben, und der Liefeverkehr (z. B. Kurierdienste) sind in den Erhebungen
enthalten. Wie im Gutachten dargestellt, wird ein Großteil des Verkehrs durch
die Bewohner selbst verursacht, z. B. durch Fahrten zum und vom
Arbeitsplatz, zum/vom Einkaufen, zum/vom Kinder-Wegbringen o. ä.
g) Siehe Antwort zu zu 2.1.2 Punkt 2 c).
Die morgendliche Spitzenzeit an einem „normalen Werktag“ (Dienstag,
Mittwoch, Donnerstag) liegt im Zeitraum zwischen 7.00-9.00 Uhr. Sowohl bei
der ersten Erhebung im Bereich der Brücke Im Westenfeld als auch in der
zweiten Erhebung in der Lennershofstraße sind die morgendlichen
Spitzenzeiten miterhoben worden.
h) Wie unter Punkt d) bereits erläutert, fand die Erhebung im Zeitraum
Montag, 16.04.2012 bis Freitag, 20.04.2012 statt. Demontiert wurden die
Radargeräte jedoch erst am Montag, 23.04.2012. Dies ist der Grund warum in
der Abbildung der Erhebungszeitraum vom 16.04-23.04.2012 ausgewiesen
wird.
i) Auf die Ergebnisse der Geschwindigkeitsübertretungen wird nicht
eingegangen, da die Radargeräte nicht für entsprechende Messungen geeicht
sind und die aufgezeichneten Ergenisse nicht aussagekräftig sind. Bei der
Auswertung der Verkehrszahlen werden in der Tabelle automatisch die Werte
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Abwägung
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der Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeitsübertretung angegeben.
Eine Aussagekraft besitzen diese Werte nicht.
j) Wie richtig erwähnt, wurde auf die gute Anbindung an die U 35 hingewiesen.
Eine Aussage zu den bekannten Überlastungstendenzen zu Spitzenzeiten
wurde nicht getroffen, da es um eine generelle Aussage über die
Erreichbarkeit des Plangebietes mit Verkehrsmitteln des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) ging. Hinzu kommt, dass die Haltestelle
Lennershof vor bzw. hinter der Haltestelle der Ruhr-Universität liegt.
k) Die Ermittlung der Beschäftigenanzahl erfolgte durch das Programm
VER_Bau: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der
Bauleitplanung, Dipl.-Ing. D. Bosserhoff, Stand Februar 2013. Hier werden im
Dienstleistungsbereich für normale Büros 30-40 m² Bruttogeschossfläche je
Beschäftigten angenommen. Für die Berechnung wurde im Sinne einer auf
der sicheren Seite liegenden Abschätzung der Wert von 30 m² gewählt.
Es ist richtig, dass nach der BauNVO auch in Allgemeinen Wohngebieten
gewerbliche Nutzungen zulässig sind. Diese dürfen jedoch nur einen
untergeordneten Anteil der Flächen ausmachen und müssen mit der
Wohnnutzung vereinbar sein, so dass diese im Verkehrsgutachten nicht
eigens betrachtet werden.
l) Dem Verkehrsgutachten liegt der städtebauliche Entwurf zugrunde, der auch
die Grundlage für den Bebauungsplan bildet. Dieser sieht neben der
Errichtung von Wohngebäuden einen Bereich für die Ansiedlung von Büros
und Dienstleistungsunternehmen sowie ein Bordinghouse und Gastronomie
vor. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen wurde von diesen Nutzungen
ausgehend prognostiziert. Dabei stellt die Gastronomie die Nutzung mit der
höchsten Verkehrserzeugung dar. Sie wurde sowohl für das Erdgeschoss des
Bordinghouses (SO 1) als auch des Rundbaus (SO 3) angesetzt, so dass
insofern von einer höheren Verkehrserzeugung als bei einer reinen
Büronutzung ausgegangen wurde. Die Nutzung „Bordinghouse“ wurde nur für
den den Teilbereich SO 1 des Sondergebietes angenommen, da sich die
konkreten Planungen auf diesen Bereich beschränken. Würde im Teilbereich
SO 3 die Ansiedlung eines weiteren – laut Bebauungsplan grundsätzlich
zulässigen – Beherbergungsbetriebes angestrebt, so wäre dessen
Nachbarschaftsverträglichkeit im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Mögliche zukünftige Entwicklungen im Bereich der Hochschule waren nicht
Bestandteil der Untersuchung, da hierfür derzeit lediglich erste Überlegungen
vorliegen, die keine Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens
zulassen.
m) Unter einem „autoarmen Quartier“ wird üblicherweise ein Wohngebiet
verstanden, in dem weniger privater Pkw-Verkehr anfällt als in anderen
Quartieren. Gekennzeichnet wird ein solches Quartier durch einen reduzierten
Stellplatzschlüssel, i. d. R. zwischen 0,3 und 0,7 Stellplätze je Wohneinheit,
sowie Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Eine rechtliche
Verpflichtung zur Autofreiheit bzw. Reduzierung des Pkw-Verkehrs in einem
bestimmten Maße besteht nicht. Vielmehr sollen Anreize für eine autoarme
Nutzung gegeben werden. Die Vorteile eines „autoarmen Quartiers“ liegen in
der geringeren Lärmbelastung und höheren Wohnqualität, mehr Sicherheit auf
den Straßen und größeren Gestaltungsmöglichen im öffentlichen Raum.
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Abwägung
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Im Bereich des Campus Quartiers soll entsprechend diesem Ansatz die
Straße „Zum Schebbruch“ als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen
werden.
Zu 3) Das Verkehrsgutachten wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan
Nr. 895 Campus Quartier Lennershof erstellt. Zum Zeitpunkt der Erstellung
war noch kein Aufstellungsbeschluss für den angrenzenden Bebauungsplan
Nr. 949 – Hochschule Bochum – gefasst worden. Unter diesem Aspekt
konnten auch keine zukünftigen Entwicklungen in diesem Geltungsbereich
berücksichtigt werden. Das Gutachten bezieht sich nur auf die Auswirkungen
der geplanten Bebauung und stellt kein integriertes Konzept für den gesamten
Hochschul- und Universitätsbereich dar. Es ist jedoch vorgesehen, das Thema
Verkehr – auch mit Blick auf die Lennershofsiedlung – im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 949 eingehend zu behandeln. Neben dem
Kfz-Verkehr („motorisierter Individualverkehr“ (MIV)) wird hierbei auch der
Fuß- und Radverkehr sowie der öffentliche Personennahverkehr betrachtet.
Darüber hinaus wird derzeit das „Integrierte Mobilitätskonzept Campus
Bochum“ erarbeitet, in dem für den Bereich vom Gesundheitscampus über
den Campus der Ruhr-Universität bis zur Hochschule Bochum und dessen
Umgebung Maßnahmen zur Verbesserung der fließenden wie auch des
ruhenden Verkehrs zusammengestellt werden. Themen sind hierbei u. a. auch
das Parken und die Verkehrsabwicklung in der Lennershofsiedlung.
Zu 4) Mit dem Bebauungsplan wird ausdrücklich nicht die Zielsetzung verfolgt, auf
kurz- bis mittelfristige Entwicklungen zu reagieren wie z. B. den temporär
erhöhten Bedarf an Kapazitäten für universitäre Einrichtungen oder
Wohnraum für Studierende, die aus dem doppelten Abiturjahrgang resultieren.
Vielmehr sollen mit dem Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Quartiers mit einem
vielfältigen, zielgruppenspezifischen und nachhaltigen Wohnungsangebot
sowie ergänzender Infrastruktur entsprechend der städtebaulichen
Rahmenplanung aus dem Jahr 2011 sowie dem Masterplan Universität –
Stadt geschaffen werden. Somit ist es Ziel der Planung, einen Beitrag dazu zu
leisten, den sich vom Gesundheitscampus im Westen über die RuhrUniversität und die Hochschule Bochum bis hin zum Technologiequartier im
Osten erstreckenden Bereich des sogenannten „Campus Bochum“
einschließlich seines Umfeldes im Sinne einer langfristig ausgelegten,
nachhaltigen Strategie zu entwickeln. Hierbei geht es – auch angesichts des
anhaltenden Verlustes industrieller Arbeitsplätze in Bochum – um die
zukunftsgerichtete Fortentwicklung der Stadt Bochum als Hochschulstandort,
zu der neben der Entwicklung der Hochschulen selbst auch die Entwicklung
des Wohnstandortes Bochum für die Studierenden und Beschäftigten der
Hochschulen zählt. So ist eines der wesentlichen Ziele des Masterplanes die
stärkere räumliche und funktionale Integration der Ruhr-Universität in die
Stadt. Hierzu sollen u. a. Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und
Freizeit im direkten Umfeld des Campus Bochum gesichert und gestärkt
werden.
Grundsätzlich unterliegen alle im Rahmen der Aufstellung eines
Bebauungsplanes zu berücksichtigenden Belange der Abwägung. Während
einige der im Baugesetzbuch aufgeführten generellen Ziele im Rahmen der
Planung umgesetzt werden können, müssen andere Ziele angesichts des
Vorrangs anderer Belange zurückstehen. Dennoch wird unter der Maßgabe
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Abwägung
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der für den Bebauungsplan formulierten konkreten Zielsetzungen angestrebt,
den generellen Zielen gerecht zu werden.
Zu 5) Wie bereits in der Begründung zum Bebauungsplan in Kap. 4.2 dargelegt,
liegt die Darstellungsschwelle des Regionalen Flächennutzungsplanes
(RFNP) bei 5 ha. Dies bedeutet, dass Flächen mit einer geringeren Größe
nicht gesondert dargestellt werden, auch wenn es sich bei deren Nutzung um
eine andere Nutzung als derjenigen in ihrer Umgebung handelt. Mit einer
Größe von rd. 4.400 m² liegt die Größe des geplanten Sondergebietes weit
unterhalb der Darstellungsschwelle. Durch die Festsetzung eines kleinen Teils
der Wohnbaufläche als Sondergebiet „Hochschul- und hochschulbezogene
Nutzungen“ bleibt der Charakter der Baufläche (Funktion und Wertigkeit)
insgesamt gewahrt. Durch entsprechende Festsetzung der in dem
Sondergebiet zulässigen Nutzungen wird den Anforderungen des
Immissionsschutzes entsprochen und dem Gebot der gegenseitigen
Rücksichtnahme Genüge geleistet. Damit wird der Bebauungsplan aus dem
Flächennutzungsplan bzw. aus dem Regionalen Flächennutzungsplan
entwickelt sein.
Für die Frage der Vereinbarkeit der Sondergebietsfestsetzung im
Bebauungsplan mit der Darstellung einer Wohnbaufläche im RFNP ist es
unerheblich, wie groß der Anteil des Sondergebietes an den Bauflächen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist. Maßgeblich ist insofern vielmehr,
wie groß ihr Anteil bezogen auf die im RFNP dargestellte Wohnbaufläche ist.
Relevant ist in dieser Hinsicht, dass das Sondergebiet nicht so groß sein darf,
dass die Darstellung einer Wohnbaufläche im RFNP nicht mehr gerechtfertigt
wäre. Angesichts einer Größe der im RFNP dargestellten Wohnbaufläche von
rd. 10 ha fällt das Sondergebiet mit seiner Größe von weniger als 0,5 ha nicht
ins Gewicht.
Die für das Sondergebiet festgesetzten Nutzungsmaße wie Grund- und
Geschossflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse und Gebäudehöhe sind für
die Frage der Vereinbarkeit der Sondergebietsfestsetzung mit der Darstellung
einer Wohnbaufläche im RFNP nicht relevant. Bedeutsam ist in diesem
Zusammenhang, dass dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
entsprochen wird. Relevant ist hier z. B. die Einhaltung der Abstandsflächen
gegenüber der benachbarten Wohnbebauung und die Beschränkung der
zulässigen Nutzungen auf ein für die Umgebung verträgliches Maß. Dies ist
vorliegend der Fall.
Die Festsetzung der Tiefe der Abstandsfläche auf das in Kerngebieten
geltende Maß bezieht sich ausschließlich auf die Abstände zwischen den
Gebäuden, die innerhalb der Sondergebiete SO 2 und SO 3 errichtet werden,
d. h. jeweils zwischen den drei im SO 2 vorgesehenen Gebäuden sowie
zwischen dem südlichen dieser drei Gebäude und dem im SO 3 geplanten
Rundbau. Gegenüber der angrenzenden bestehenden und geplanten
Wohnbebauung gilt die generell für Wohngebiete anzuwendende (größere)
Tiefe der Abstandsflächen. Die nachbarrechtlichen Belange der Anwohner
sind somit durch die Anwendung der für Kerngebiete geltenden Regelungen
im Sondergebiet insofern nicht betroffen.
Auch wenn die Geschossigkeit der Bebauung im Sondergebiet für die Frage
der Vereinbarkeit der Wohnbauflächen-Darstellung im RFNP mit der
Sondergebietsfestsetzung im Bebauungsplan nicht relevant ist, so sei der
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Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die Zahl der Geschosse im
Sondergebiet mit drei bis maximal vier Vollgeschossen nicht höher als in dem
festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet ist. Sie beträgt im Bereich des
wellenförmigen Baufeldes (SO 2) ebenso wie am südwestlichen und östlichen
Rand des WA-Gebietes drei Vollgeschosse und bei den Baufeldern für das
nördliche (SO 1) sowie das südliche Auftaktgebäude (SO 3) jeweils vier
Vollgeschosse. Dabei sind in den Teilbereichen WA 1 bis WA 3 des
Allgemeinen Wohngebietes und SO 3 des Sondergebietes oberhalb des
dritten Vollgeschosses nur solche Geschosse zulässig, die gegenüber allen
darunter liegenden Außenwänden des Gebäudes um mindestens 1,0 m
zurückgesetzt sind.
Das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet entspricht in vollem Umfang den
Vorgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Entgegen der Ansicht des
Einwenders, dass in dem WA-Gebiet in unzulässiger Weise gewerbliche
Nutzungen zugelassen würden, werden die entsprechend § 4 BauNVO
zulässigen Nutzungen sogar eingeschränkt. Diese Einschränkung erfolgt
dergestalt, dass zum einen der Versorgung des Gebietes dienende Läden
sowie Schank- und Speisewirtschaften, die regulär in solchen Wohngebieten
zulässig sind, ausgeschlossen werden, sowie zum anderen die gem. § 4
BauNVO in WA-Gebieten ausnahmsweise zulässigen Gartenbaubetriebe und
Tankstellen als unzulässig festgesetzt werden.
Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5.
Zu 7) Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6.
Die für die Dauer der Bauphase am Nordende der Straße „Zum Schebbruch“
vorgesehene Zufahrt zu der in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des
Sondergebietes geplanten Tiefgarage wurde im Rahmen der Planaufstellung
durchaus berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf die Umgebung betrachtet.
Sowohl in verkehrlicher als auch in lärmtechnischer Hinsicht ist diese Lösung
für einen begrenzten Zeitraum praktikabel. Eine dauerhafte Führung der
Fahrzeuge von der Lennershofstraße über die Straße „Zum Schebbruch“ zu
der Tiefgarage widerspräche jedoch dem planerischen Ziel, die Straße „Zum
Schebbruch“ in eine Mischverkehrsfläche umzuwandeln, und wird daher auch
von Seiten der Stadt Bochum abgelehnt.
Hinsichtlich Regelungen des Verkehrs während der Bauphase: Siehe Antwort
zu 2.1.1 Punkt 22.
Zu 8) Siehe Antworten zu 1.1.5 Punkt 6 und Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4.
Zu 9) Eines der wesentlichen Ziele des Masterplanes Universität – Stadt ist die
stärkere räumliche und funktionale Integration der Ruhr-Universität in die
Stadt. Hierzu sollen u. a. Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und
Freizeit im direkten Umfeld des Campus Bochum gesichert und gestärkt
werden. In diesem Sinne soll in den beiden Auftaktgebäude, die in den
Teilbereichen SO 1 und SO 3 des Sondergebietes vorgesehen sind, auch
Gastronomie zulässig sein. Angedacht ist hier konkret die Ansiedlung einer
Cafeteria in Ergänzung zu dem im Teilbereich SO 1 geplanten
Boardinghouse. Ähnliches ist auch im Teilbereich SO 3 denkbar, wobei
anzunehmen ist, dass sich derartige Einrichtungen nicht an beiden Standorten
zugleich wirtschaftlich betreiben lassen, so dass tendenziell nur an einem der
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beiden Standorte tatsächlich ein solcher Betrieb angesiedelt werden wird. Im
Teilbereich SO 2 sollen Gastronomiebetriebe zwar im Sinne einer größeren
Flexibilität ebenfalls realisierbar sein; da sie aber vor allem an den Anfangsund Endpunkten der Wegeverbindung untergebracht werden sollen, sind sie
im Teilbereich SO 2 nur ausnahmsweise zulässig, d. h. im Rahmen einer
Einzelfallentscheidung.
Grundsätzlich ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist, dass den Anforderungen an den
Immissionsschutz entsprochen wird und z. B. bei einem Bauantrag für einen
Gastronomiebetrieb die Richtwerte der Technischen Anleitung Lärm (TA
Lärm) für Allgemeine Wohngebiete eingehalten werden. Dies gilt auch für die
Frage, ob Außengastronomie zugelassen werden kann oder nicht.
Zu 10) Wie vorstehend unter Punkt 9 dargelegt gilt für alle Nutzungen, dass deren
städtebauliche Verträglichkeit im Hinblick auf benachbarte sensiblere
Nutzungen im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Dies betrifft
sowohl den mit diesen Nutzungen verbundenen Kfz-Verkehr und
Verkehrslärm als auch sonstige von ihnen ausgehende Auswirkungen wie z.
B. die aus dem Betrieb technischer Anlagen resultierenden Immissionen.
Davon abgesehen ist im Teilbereich SO 1 des Sondergebietes konkret die
Ansiedlung eines Boardinghouses geplant, dass sich insofern deutlich von
anderen Beherbergungsbetrieben unterscheidet, als dass die dort
untergebrachten Gäste dort für einen begrenzten Zeitraum (z. B. mehrere
Monate) wohnen und nicht nur für einige Tage dort übernachten. Damit ist
auch mit einem anderen Verkehrsaufkommen zu rechnen als bei einem Hotel
oder einer Pension, bei denen die Gäste wesentlich häufiger wechseln.
Der Bedarf für ein Boardinghouse wurde von dem Eigentümer und Investor
der im Plangebiet liegenden Grundstücke anhand der Auslastung
vergleichbarer Einrichtungen in Bochum ermittelt. Eine etwaige geringe
Auslastung bestehender Hotels oder Pensionen ist insofern nicht
aussagekräftig. Generell kann davon ausgegangen werden, dass die
Investition in eine entsprechende Baumaßnahme nur dann getätigt wird, wenn
ein wirtschaftlicher Betrieb angenommen werden kann.
Zu 11) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8.
Grundsätzlich ist bei den Aussagen zu den durch die Planung bedingten
Verlusten an Gehölzen im Plangebiet zu berücksichtigen, dass es sich hierbei
nicht durchweg um Bäume, sondern auch um Hecken, Gehölzstreifen bzw.
Gebüsche handelt. Darüber hinaus ist in die Betrachtung mit einzubeziehen,
dass nicht alle Gehölze eine derart hohe ökologische Wertigkeit aufweisen,
dass sie unter die Baumschutzsatzung fallen. So wird rd. ein Viertel der
Gehölze nicht durch die Baumschutzsatzung erfasst. Geschützt sind insofern
66 der 91 Gehölze.
Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Realisierung der geplanten Baumaßnahmen sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken wird. Daher ist vorgesehen, die Gehölze, die nicht erhalten werden können, entsprechend den unterschiedlichen Bauphasen erst nach und nach zu beseitigen.
Auf diese Weise werden ggf. bereits in einem Teil des Plangebietes Neupflanzungen vorgenommen, während an anderen Stellen Gehölze noch einige Zeit
stehen bleiben.
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Um eine dem städtebaulichen Anspruch entsprechende hohe Durchgrünung
des neuen Quartiers und einen möglichst weit gehenden Ersatz der nicht zu
erhaltenden Gehölze im Plangebiet selbst zu gewährleisten, werden im Bebauungsplan Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. So werden neben der Begrünung der oberirdischen Stellplätze durch Bäume und Hecken, Dachbegrünung u. ä. entsprechend dem Maßnahmenplan des Grünordnungsplanes
Festsetzungen zur Anpflanzung und alternativen Erhaltung von Gehölzen getroffen.
Durch die festgesetzten Pflanzmaßnahmen wird das Biotopwertdefizit erheblich verringert und beträgt im Ergebnis 18.746 Punkte. Damit weist das Plangebiet nach Umsetzung der Planung einen Biotopwert von 32.175 Punkten
auf.
Hinsichtlich der Pressemeldung der Sozialen Liste vom 31.07.2013 (WAZ)
nach der im Jahr 2012 mehr geschützte Bäume gefällt als neu gepflanzt wurden, ist darüber hinaus auf Folgendes hinzuweisen:
Eine Ersatzverpflichtung von 1:1 bei Bäumen entsprechend der Bochumer
Baumschutzsatzung existiert nicht. Die Auflage zur Pflanzung eines Ersatzbaumes wird dem Bauherrn nur im Rahmen eines Bauvorhabens auferlegt.
Bei den Ersatzbäumen handelt es sich um Bäume mit einem Stammumfang
von 20 - 25 cm und i.d.R. einer Höhe von 3 - 4 Metern. Gibt es keine Möglichkeit zur Neupflanzung (z. B. keinen Platz), so greift das Ersatzgeld in Höhe von 1200 € je gefälltem Baum. Bei kranken Bäumen und Bäumen, die eine
Gefahr darstellen (z. B. für die Verkehrssicherheit) besteht keine Verpflichtung
zum Anpflanzen von Ersatzbäumen. Da Bäume Lebewesen sind und wachsen, benötigen sie einen entsprechenden Platz, sodass es im Rahmen der
Grünflächenunterhaltung sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten
Flächen erforderlich ist, diese „freizustellen“. Auch hier sieht die Baumschutzsatzung einen Befreiungstatbestand ohne Ersatzbaumverpflichtung vor.
Zu 12) Die Möglichkeiten, architektonische Qualität über die Festsetzungen eines
Bebauungsplanes sicherzustellen, sind begrenzt. Zwar können bestimmte
städtebauliche Qualitätsvorstellungen wie z. B. einheitliche Fluchtlinien, Traufoder Firsthöhen sowie die Dachform, die Art der Dacheindeckung oder auch
das Material der Fassaden bei entsprechender städtebaulicher Rechtfertigung
festgesetzt werden. Eine hochwertige Architektur kann damit jedoch nicht
garantiert werden. So können auch in einem hinsichtlich der architektonischen
Gestaltung eng gesetzten planungsrechtlichen Rahmen und mit hochwertigen
Materialien durchaus wenig ansprechende Gebäude errichtet werden.
Auch wenn es sich bei dem Neubau an der Ecke „Zum Schebbruch“ / „Im
Westenfeld“ um ein Gebäude des Eigentümers und Investors der im
Plangebiet liegenden Grundstücke handelt, so ist dies hinsichtlich
Hochwertigkeit der architektonischen Gestaltung nicht als Referenzobjekt
anzusehen. Angestrebt wird vielmehr eine Qualität der Bebauung, wie sie der
Investor bei verschiedenen anderen Bauprojekten umgesetzt hat. Beispiele
hierfür sind u. a. die kombinierte Wohn- und Pflegeeinrichtigung in BochumGerthe oder der Umbau und die Modernisierung im Grummer Karree, für die
der Investor auch den Deutschen Bauherrenpreis 2011/2012 für Wohnprojekte
in NRW erhalten hat.
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Ein bereits in anderen Städten beschrittener Weg ist es, stadtbedeutsame
Bauprojekte durch einen aus Architekten, Stadt- und Landschaftsplanern u. ä.
Fachleuten bestehenden Gestaltungsbeirat begleiten zu lassen. Mit der jüngst
erfolgten Einrichtung des Gestaltungsbeirates der Stadt Bochum besteht nun
auch hier ein entsprechendes Gremium, mit dem zu einer hohen
städtebaulichen, architektonischen und freiraumplanerischen Qualität von
Bauvorhaben beigetragen werden kann. Ob das Projekt „Campus Quartier
Lennershof“ (insgesamt oder einzelne Gebäude) Gegenstand der Beratungen
des Gestaltungsbeirates werden, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet
werden.
Zu 13) Mit dem Bebauungsplan soll hochschulnaher Wohnraum für alle universitären
Nutzergruppen geschaffen werden. Die Zielgruppe für die neuen Wohnungen
umfasst somit neben den Studierenden auch die an den Hochschulen
Beschäftigten einschließlich der Professorenschaft. Auch wenn der neu
entstehende Wohnraum für einen – ggf. auch großen – Teil der Studierenden
nicht erschwinglich wäre, würde dies den Zielaussagen nicht widersprechen,
da es durchaus auch Studierende gibt, die Wohnraum im frei finanzierten
Neubau nachfragen.
Zu 14) Die artenschutzrechtliche Vorprüfung wurde für das Campus Quartier vor dem
Hintergrund der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 bis 4
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durchgeführt. Dabei wurde nach den
gesetzlichen Bestimmungen das Augenmerk auf die besonders geschützten
Arten und die streng geschützten Arten gerichtet. Die Arten entsprechen mit
Ausnahme vieler häufiger Vogelarten den vom Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) definierten planungsrelevanten
Arten. So orientierte sich die Artenschutzprüfung an den Vorgaben der
Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum
Artenschutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz) vom
13.04.2010.
Das heißt umgekehrt, dass z. B. die nicht planungsrelevanten, in NRW
vorkommenden europäischen Vogelarten, erst gar nicht artenschutzrechtlich
untersucht werden. „Die übrigen in in Nordrhein-Westfalen vorkommenden
europäischen Arten, die nicht der Gruppe der planungsrelevanten Arten
angehören, werden grundsätzlich nicht näher betrachtet. Bei diesen Arten
kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer
Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes bei
vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen das Zugriffsverbot
verstoßen wird“ (Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
vom 22.12.2010).
Ferner ist zu beachten, dass das Störungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2
BNatSchG für die festgestellten planungsrelevanten Arten eine
Erheblichkeitsschwelle vorsieht. Es gilt damit anders als das Tötungsverbot
nicht individuenbezogen, sondern nur soweit sich der Erhaltungszustand der
lokalen Population einer Art durch die Störung verschlechtert.
Bei den von den Einwendern angeführten Vogelarten wie z. B. Blaumeise,
Kohlmeise, Amsel, Grünling, etc. handelt es sich um häufig vorkommende
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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Vogelarten, die nicht unter die „planungsrelevanten Arten“ einzuordnen sind.
Lediglich die verschiedenen Spechte, der Gartenrotschwanz und die
Nachtigall fallen unter diese Kategorie. Brutvorkommen sind jedoch innerhalb
des Plangebietes auszuschließen. Da jedoch Brutplätze im Bereich der
südlich und nördlich gelegenen Waldbereiche möglich sind, können diese
Arten als Nahrungsgäste innerhalb des Untersuchungsraumes vorkommen.
Die Beobachtungen der Einwender deuten darauf hin. Da das Areal des
Campus Quartiers kein essenzielles Nahrungshabitat darstellt und in der
näheren Umgebung ausreichend ähnliche und auch besser geeignete
Strukturen
vorhanden
sind,
hat
das
Planungsvorhaben
keine
Beeinträchtigungen im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG zur Folge.
Die Vorgaben des § 39 BNatSchG zum Schutz der Brutvögel sind
selbstverständlich einzuhalten.
Zu 15) Die Festsetzung der einzuhaltenden lichten Höhe von Auskragungen, die aus
dem Teilbereich SO 1 des Sondergebietes in den Bereich der öffentlichen
Straßenverkehrsfläche hinein reichen, wurde mit allen relevanten Stellen
innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit den Stadtwerken Bochum
abgestimmt. Grundsätzlich ist hierbei zu berücksichtigen, dass bei dem
Bereich, in den sich die Auskragungen erstrecken dürfen, nicht um die
Fahrbahn der Straße handelt, sondern den Fußweg, so dass keine
Kollisionsgefahr mit Kraftfahrzeugen besteht. Die gewählte Höhe von 2,25 m
stellt darüber hinaus sicher, dass auch Radfahrer unter einer solchen
Auskragung hindurchfahren können. Ferner ist durch die Festsetzung
gewährleistet, dass die Auskragung sich nur über maximal vier Frontmeter
erstrecken darf, so dass hierdurch keine Beeinträchtigung der
Aufenthaltsqualität auf der Verkehrsfläche zu erwarten ist.
Zu 16) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 4.
Anders als an anderen Sondergebiets-Standorten wie etwa dem Areal „Seven
Stones“ an der Ecke Universitätsstraße / Nordhausen-Ring oder der Fläche
Wasserstraße / Paulstraße ist im Campus Quartier nicht die Planung eines
klassischen Büroparks vorgesehen, sondern wird hier angesichts der engen
räumlichen Nähe zur Ruhr-Universität sowie zur Hochschule Bochum
ausdrücklich die Unterbringung von Einrichtungen dieser Hochschulen
angestrebt. Dies schließt nicht aus, dass auch in den beiden v. g. Büroparks
Hochschulnutzungen untergebracht werden bzw. werden können. Im
Lennershof ist dies dagegen nicht nur eine Möglichkeit sondern erklärtes Ziel
der Stadt Bochum.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Bochum eine langfristig
angelegte Flächenvorsorge betreibt. Daher werden durchaus auch Flächen
entwickelt, wenn kein akuter Bedarf vorhanden ist, mit diesem aber zukünftig
zu rechnen ist. Nur so kann in Anbetracht der sich in der Regel über mehrere
Jahre erstreckenden Verfahren zur Schaffung von Baurecht sichergestellt
werden, dass dann, wenn Flächen konkret nachgefragt werden, auch
entsprechend nutzbare Flächen zur Verfügung stehen.
Zu 17) Der Entschluss, die Altbestände in einer geordneten Form zurückzubauen und
die Flächen zukunftsfähig mit Gebäuden für einen Mix aus Wohnen und Arbeiten zu entwickeln, beruht auf einer Unternehmensentscheidung der EignerGesellschaft und deren Gremien, die diese Entscheidung nach sorgfältiger
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Abwägung unter wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten getroffen
haben.
Die temporär angelegte Zwischennutzung der Gebäude an der
Lennershofstraße resultiert aus dem extrem dringlichen Bedarf nach
Zwischenunterbringung der benachbarten Hochschulen im Zusammenhang
mit den dort laufenden Um- und Neubauaktivitäten. Die Umnutzung der Gebäude war wirtschaftlich nur möglich, weil die Nutzer selbst einen großen Teil
der Investitionen direkt und indirekt getragen haben. Dieses Modell lässt sich
auf die übrigen Gebäude und die damit verbundenen Anforderungen jedoch
nicht übertragen.
Zu 18) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Freiflächen und
Grünstrukturen im Zentrum des Plangebietes, die aus Sicht der
Anwohnerschaft einen Großteil der heutigen städtebaulichen Qualität der
Lennershofsiedlung ausmachen, nicht um öffentliche Flächen handelt,
sondern um die Flächen der Eigentümerin der im Plangebiet befindlichen
Baugrundstücke. Ein Anspruch auf die Beibehaltung des heutigen Zustandes
der Fläche besteht insofern nicht.
Zu 19) Die hinsichtlich des Verkehrsgutachtens vorgebrachten Kritikpunkte wurden
geprüft. Ein Überarbeitung des Schallgutachtens ergibt sich hieraus nicht.
Zu 20) Die Zulassung von Laubengängen außerhalb der Baugrenzen bezieht sich auf
den Bereich der beiden nordöstlichen Baufenster des Teilbereichs WA 1 und
des nordöstlichen Baufensters des Teilbereichs WA 2. Dort sind Gebäude
geplant, die über Laubengänge erschlossen werden sollen, die ein Stück weit
von der Fassade abgerückt sind. Um die Errichtung dieser Laubengänge zu
ermöglichen, die Baufenster jedoch nicht übermäßig groß zu dimensionieren
wird festgesetzt, dass die Baugrenzen dort an den nicht zu öffentlichen
Verkehrsflächen
ausgerichteten
Längsseiten
durch
Laubengänge
überschritten werden dürfen.
Das Maß der zulässigen Überschreitung wird so festgesetzt, dass einerseits
eine hinreichend große Flexibilität für die konkrete bauliche Ausgestaltung der
Laubengänge besteht, andererseits aber eine zu große Massivität dieser
Gebäudeteile vermieden wird.
Durch die durch Baugrenzen definierten Baufenster werden die Flächen
festgelegt, in denen Gebäude und ähnliche bauliche Anlagen errichtet werden
dürfen, d. h. deren Standort auf dem Baugrundstück. Der Grad der möglichen
Versiegelung eines Grundstücks wird dagegen durch die Grundflächenflächenzahl (GRZ) und der Grad von dessen baulicher Ausnutzung bzw.
Dichte durch die Geschossflächenflächenzahl (GFZ) oder auch die
Grundflächenflächenzahl in Kombination mit der Festsetzung der Zahl der
zulässigen Geschosse oder der Gebäudehöhe bestimmt.
Die Laubengänge sind bei der Berechnung der GFZ mitzurechnen, so dass
sich die bauliche Dichte durch deren Zulassung außerhalb der Baugrenzen
nicht erhöht.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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Zu 21) Dass die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) anhand der Obergrenzen
von § 17 BauNVO erfolgt, ist durchaus üblich und rechtlich nicht zu
beanstanden. Mit der Festsetzung des für die Unterbringung von hochschulsowie hochschulbezogenen Nutzungen vorgesehenen Bereichs als
dementsprechendes Sondergebiet sind auch die für diesen Baugebietstyp
geltenden Nutzungsmaße des § 17 BauNVO heranziehbar.
Für die Teilbereiche SO 2 und SO 3 des Sondergebietes wird aus
städtebaulichen Gründen festgesetzt, dass die hierfür ansonsten geltende
GRZ von 0,8 durch die Grundfläche der Tiefgarage einschließlich ihrer Einund Ausfahrten bis zu einer GRZ von 0,9 überschritten werden darf. Dies
bedeutet, dass der Versiegelungsgrad gegenüber dem regulären Höchstwert
geringfügig erhöht werden darf. Die Überschreitung ist erforderlich, um
einerseits die städtebauliche Konzeption umsetzen zu können, die aus dem im
Jahr 2011 durchgeführten Moderationsverfahren hervorgegangen ist, und
andererseits dem Grundstückseigentümer und Investor die Möglichkeit zu
eröffnen, eine wirtschaftlich tragfähige Bebauung im Plangebiet zu realisieren.
Um die Fläche entsprechend der städtebaulichen Konzeption wirtschaftlich
entwickeln und die angestrebten Nutzungen im Plangebiet unterbringen zu
können, ist es erforderlich, die Bebauung - insbesondere in dem Bereich, in
dem universitäre und hochschulaffine Einrichtungen sowie Büro- und
Dienstleistungsnutzungen u. ä. angesiedelt werden sollen, - stärker zu
verdichten und für einen Großteil der Stellplätze eine Tiefgarage zu errichten.
Da diese Verdichtung aber nicht zu Lasten des dem Wohnen vorbehaltenen
Teils des Plangebietes erfolgen soll, wird die starke Verdichtung auf das
Sondergebiet beschränkt. Die Kombination dieser Anforderungen führt jedoch
dazu, dass die Obergrenze der BauNVO für die GRZ von 0,8 nicht
eingehalten werden kann.
Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass die Überschreitung lediglich durch
die geplante Tiefgarage erfolgt, nicht aber durch die Gebäude (einschließlich
Terrassen etc.) selbst. Zudem grenzt das Sondergebiet westlich unmittelbar
an die geplante Wegeverbindung mit ihren Grünflächen, so dass die bauliche
Verdichtung in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des Sondergebietes durch
die Freiflächen der öffentlichen Wege- und Grünflächen ausgeglichen wird.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen an
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt und nachteilige
Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Die Bedürfnisse des
Verkehrs werden ebenfalls befriedigt, da die Tiefgarage, durch deren Anlage
die Überschreitung der Obergrenze der BauNVO für die GRZ hervor gerufen
wird, gerade für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs vorgesehen ist.
Sonstige öffentliche Belange stehen der Überschreitung ebenfalls nicht
entgegen.
Ferner ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die
Überschreitung der Obergrenze der BauNVO für die GRZ vor allem auch
dadurch entsteht, dass ein nicht geringer Teil der bisher im Eigentum des
Investors stehenden Grundstücksflächen als öffentliche Wege- und
Grünfläche an die Stadt Bochum übertragen wird. Dadurch verkleinert sich die
Grundstückfläche, die der Berechnung der GRZ zugrunde zu legen ist
erheblich. Ohne diese Verkleinerung würde die Obergrenze der BauNVO für
die GRZ problemlos eingehalten.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Zu 22) Im Rahmen der Baugenehmigung müssen vom Bauherrn entsprechend dem
tatsächlichen Bedarf Stellplätze auf den privaten Grundstücken nachgewiesen
werden. Insofern obliegt es dem Bauherrn, der Baugenehmigungsbehörde
plausibel darzulegen, wie hoch der Stellplatzbedarf ist bzw. wie sichergestellt
wird, dass das Ziel, ein autoarmes Quartier zu realisieren, erreicht werden
kann. Dies kann beispielsweise über eine Verpflichtungserklärung erfolgen,
mit der sich der Bauherr und Vermieter gegenüber der Stadt Bochum dazu
verplichtet, den Stellplatzbedarf dauerhaft auf ein bestimmtes Maß zu
reduzieren. Hierfür können z. B. wiederum Verpflichtungserklärungen der
Mieterinnen und Mieter herangezogen werden, die sich dazu verpflichten, für
die Dauer des Mietverhältnisses auf ein Auto zu verzichten.
Zu 23) Die von Norden nach Süden durch das Plangebiet verlaufende neue
Wegeverbindung ist als Fuß- und Radweg geplant. Dieser übernimmt neben
der Verbindungsfunktion zwischen der Haltestelle „Lennershof“ der
CampusLinie U 35 und dem ID-Gebäude der Ruhr-Universität Bochum auch
Erschließungsfunktionen für die angrenzenden Gebäude der geplanten
Bebauung. Die Erschließungsfunktionen beziehen sich dabei jedoch in erster
Linie auf die Zugänglichkeit für Fußgänger und Radfahrer. Lediglich in in
besonderen Fällen soll der Weg auch mit Kfz befahren werden dürfen, so z. B.
durch Rettungsfahrzeuge oder Möbelwagen. Als reguläre Zufahrt für Kfz für
die angrenzenden Gebäude ist der Weg nicht vorgesehen, so dass hier
insofern auch keine Gefährdung von Fußgängern durch Kfz-Verkehr zu
befürchten ist.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schaffung einer neuen
Wegeverbindung von der Haltestelle „Lennershof“ der CampusLinie U 35 zum
ID-Gebäude der Ruhr-Universität seit dem Beginn der Planungen für das
Stadtumbaugebiet ein wesentlicher Bestandteil des städetbaulichen
Konzeptes ist. Sie war daher bereits eine der Planungsvorgaben für den
städtebaulich-architektonischen Wettbewerb im Jahre 2007 und stellt auch
weiterhin einen wichtigen Baustein der städetbaulichen Konzeption dar. U. a.
um jedoch Beeinträchtigungen der benachbarten Wohngrundstücke –
insbesondere deren Gärten – durch den Fuß- und Radfahrerverkehr auf der
Wegeverbindung zu vermeiden, sind Pflanzmaßnahmen in Form von
Baumpflanzungen entlang der östlichen Grenze der öffentlichen Grünfläche
vorgesehen, durch die eine gewisse Abschirmung erfolgen soll. Denkbar ist
ferner auch die Abschirmung der Gärten durch einen kleinen bepflanzten Wall.
Zu 24) Zur Verschattung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8.
Die Untersuchung der Verschattungssituation hat zusammen mit dem
Bebauungsplan und den sonstigen Gutachten gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 25) Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass Ein- und Ausfahrten von
Tiefgaragen nur in dem dafür zeichnerisch festgesetzten Bereich zulässig
sind, der sich im Süden des Plangebietes befindet. Da die Bestandsbebauung
jedoch sukzessive von Norden nach Süden abgerissen und anschließend die
Neubebauung errichtet werden soll, ist es für die Zeit der Bauphase der
Gebäude in den Teilbereichen SO 2 und SO 3 des Sondergebietes
erforderlich, zunächst eine provisorische Ein- und Ausfahrt zu der Tiefgarage
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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im nördlichen Bereich des Teilgebietes SO 2 anzulegen. Diese westlich des
dortigen Baufensters geplante Zufahrt soll nach Errichtung der endgültigen
Ein- und Ausfahrt zurückgebaut werden. Um den geplanten Bauablauf zu
ermöglichen, wird zugelassen, dass provisorische Ein- und Ausfahrten von
Tiefgaragen während der Bauphase auch an anderer als der im
Bebauungsplan zeichnerisch festgesetzten Stelle zugelassen werden können.
Sowohl die provisorische als auch die dauerhafte Tiefgarageneinfahrt sind so
geplant, dass von den dort ein- und ausfahrenden Kfz eine möglichst geringe
Blendwirkung gegenüber den jeweils benachbarten – insbesondere den auf
der jeweils gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen – Wohngebäuden
ausgehen. Dementsprechend sind die Ein- und Ausfahrten versetzt zu den
ihnen gegenüberliegenden Gebäuden angeordnet.
Die mit den ein- und ausfahrenden Kfz verbundenen Schallimmissionen
wurden entsprechend den Vorgaben der hierfür geltenden Technischen
Anleitung Lärm (TA Lärm) für beide Ein- und Ausfahrten (d. h. die
provisorische wie auch die dauerhafte) untersucht. Es wurde nachgewiesen,
dass an den maßgeblichen Wohngebäuden die einschlägigen Richtwerte für
Allgemeine Wohngebiete sowohl tags als auch nachts eingehalten werden.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Einhaltung der maßgebenden
Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der vorhandenen und geplanten
Bebauung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch ein
Lärmgutachten auf Basis der TA Lärm nachzuweisen ist.
Erfahrungsgemäß sind die Abgasemissionen der in eine Tiefgarage ein- und
ausfahrenden Kfz nicht so groß, dass sie zu einer Geruchsbelästigung der
benachbarten Nutzungen führen würden. Dies gilt insbesondere bei einer
Tiefgarage in der vorliegenden Größenordnung. Selbst wenn jedoch in dem
unmittelbaren Ein- und Ausfahrtsbereich Abgaskonzentrationen auftreten
würden, die so hoch wären, dass sie dort als Geruchsbelästigung
wahrgenommen werden könnten, wäre dies nur wenige Meter weiter aufgrund
der Verdünnung mit der frischen Luft der Umgebung nicht mehr gegeben, so
bereits in den unmittelbar angrenzenden Gärten keine Geruchsbelästigung
mehr wahrnehmbar wäre.
Zu 26) Der Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans ist keineswegs durch ein
ungültiges Verfahren zustande gekommen. Die Ratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat der Eigentümerin der im Plangebiet liegenden Baugrundstücke
angehören, sind als Vertreter bzw. auf Vorschlag der Stadt Bochum Mitglied
dieses Gremiums und haben daher aufgrund ihrer Treuepflicht gem. § 32 GO
NRW ausschließlich das Interesse der entsendenden Gemeinde zu vertreten.
In diesen Fällen gilt das Mitwirkungsverbot des § 31 Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) nicht. Dies ergibt sich eindeutig aus § 31 Abs. 2 Nr. 2 letzter
Halbsatz GO NRW. Die Gefahr eines Interessenkonfliktes bestand daher
erkennbar nicht.
Selbst wenn jedoch ein Mitwirkungsverbot für die betreffenden Ratsmitglieder
bestanden hätte (was hier aber, wie zuvor ausgeführt, nicht der Fall ist), wäre
die dann bestehende Befangenheit unerheblich gewesen, da sie vorliegend
für das Ergebnis nicht entscheidend war, denn die Mehrheitsentscheidung des
Beschlussgremiums wäre auch ohne die Stimmen der betreffenden
Ratsmitglieder in gleicher Weise getroffen worden.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Frau Oberbürgermeisterin Dr. Scholz war (nach dem Ruhestand von Herrn
Stadtdirektor
Aschenbrenner)
als
zuständige
Dezernentin
für
Wirtschaftsförderung und Liegenschaften in der Sitzung, in der der
Auslegungsbeschluss gefasst wurde, anwesend, hatte aber in ihrer
Eigenschaft als Vertreterin der Verwaltung kein Stimmrecht und hat
dementsprechend auch nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Die Weiterleitung eines gemeinsamen Positionspapiers des vom Eigentümer
der im Plangebiet liegenden Gebäude und Grundstücke sowie des
Baudezernates an die Mitglieder des zuständigen Ratsausschusses durch die
Oberbürgermeisterin diente der Information der Ausschussmitglieder über den
Stand und die Zielsetzung des Projektes aus Sicht der Stadt Bochum wie
auch aus dem Blickwinkel des Grundstückseigentümers und Investors. Eine
unzulässige Beeinflussung der Ausschussmitglieder liegt damit aus Sicht der
Stadt Bochum nicht vor.
Zu 27) Siehe Antwort zu Punkt 4.
Die Vereinbarkeit der vorliegenden Planung für das Campus-Quartier
Lennershof mit den Anforderungen des Stadtumbaus West wurde anlässlich
einer Bürger-Eingabe durch das zuständige Landesministerium geprüft und
bestätigt. So wurde nochmals dargestellt, dass in dem Stadtumbaugebiet
erhebliche städtebauliche Funktionsverluste in Form eines Überangebotes an
nicht zukunftsfähigen Wohnungsbeständen der 1950er Jahre im Bereich von
Lennershofstraße und „Zum Schebbruch“ gegeben sind, die sich in einem im
Verhältnis zum übrigen Teil der Siedlung großen Anteil leer stehender
Wohngebäude zeigen. Mit dem Rückbau der Bestände wird – auch mit Bezug
auf die aktuelle Wohnungsmarktsituation in Querenburg eine Konzentration
schlichtest ausgestatteter und nicht sanierungsfähiger Wohnungen und deren
einseitige
Belegung
vermieden.
Neben
ihrer
Rücknahme
vom
Wohnungsmarkt und der Vermeidung negativer Ausstrahleffekte auf das
Quartier richten sich die Maßnahmen des Stadtumbaus auch auf
gestalterische und funktionale Verbesserungen. Dies betrifft insbesondere die
aus städtebaulicher Sicht sinnvolle Aufwertung von Fußwegen,
Wegebeziehungen und öffentlichen Freiflächen im Lennershof. Die
Investitionen zum geplanten Campus Quartier werden durch Maßnahmen des
Stadtumbaus in einzelnen Bereichen vorbereitet, sind selbst jedoch nicht
Gegenstand der Förderung.
Zu 28) Die bisher in der Lennershofsiedlung erteilten Baugenehmigungen wurden auf
der Grundlage des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt, da es sich hier
um einen sogenannten „unbeplanten Innenbereich“ handelt, d. h. ein Gebiet,
für das (derzeit noch) kein Bebauungsplan vorliegt. Die Beurteilung der
Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder einer Nutzung bemisst sich in diesen
Fällen daran, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Entspricht die Eigenart der näheren
Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung – wie z. B.
Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet -, so beurteilt sich
die Zulässigkeit des Vorhabens nach seiner Art allein danach, ob es in dem
jeweiligen Baugebiet zulässig wäre.
Den in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen lag eine Einstufung
der Umgebung als Allgemeines Wohngebiet zugrunde. Es wurde jeweils
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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festgestellt, dass sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt. Dies gilt sowohl für die Fahrschule als auch für das Gebäude „Zum
Schebbruch“ 5 und 5 a.
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) können in
einem Allgemeinen Wohngebiet sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
ausnahmsweise zugelassen werden. Von dieser Regelung wurde bei der
Erteilung der Baugenehmigung für die Fahrschule Gebrauch gemacht.
Grundsätzlich ist hierbei zu berücksichtigen, dass das Gebäude, in dem heute
die Fahrschule untergebracht ist, bereits 1955 als Wohn- und Geschäftshaus
genehmigt worden ist und dort seitdem wechselnde gewerbliche Nutzungen
untergebracht waren.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 895
in einem förmlichen Verfahren neues Baurecht für den Geltungsbreich dieses
Planes geschaffen wird und dass in einem solchen Verfahren auch Baurechte
für Nutzungen oder Nutzungsmaße begründet werden können, die dort bisher
aufgrund des bestehenden Baurechts nicht zulässig waren.
Zu 29) Zum Verkehrsaufkommen: Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7.
Hinsichtlich der Nicht-Einhaltung von Tempo 30 und Verkehrsberuhigung:
Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7.
Zu Spielmöglichkeiten: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5.
Zu 30) Hinsichtlich der neuen Wegeverbindung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 23.
Zu 31) Zur Verschattung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8.
Zu 32) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 22.
Zu 33) Zum Verkehrsaufkommen und Stellplätzen: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6.
Zu 34) Die im Plangebiet vorgesehene Bebauung wird sicherlich auch an den zu der
jeweiligen bestehenden Nachbarbebauung hin orientierten Fassaden Fenster
aufweisen. Was die östlich des Sondergebietes liegenden vorhandenen
Wohngebäude bzw. deren Gärten anbelangt, so ist geplant, diese durch
Baumpflanzungen u. ä. im Bereich der neuen öffentlichen Grünfläche
gegenüber dem Sondergebiet und der neuen Fuß- und Radwegeverbindung
abzuschirmen.
Zu 35) Zum Thema Gastronomie: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3, 1.1.6 Punkt 3 und
2.1.2 Punkt 9.
Zu 36) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 9.
Zu 37) Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Hinsichtlich der Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 76 von 114
2.1.3
Stellungnahme 35 – 36, 12.09.2013
Als vom o. g. Bebauungsplan betroffener Bürger erhebe ich folgende Einwendungen
aufgrund von Planungsmängeln und Verfahrensfehlern, sowie aus Sorge um das
Gemeinwohl, wobei die Reihenfolge der Einwendungen keine Wichtung oder Wertung darstellt.
Die Einwendungen basieren auf den aktuell ausgelegten und den im Ratsinformationssystem zum heutigen Tag einsehbaren Unterlagen.
1)
Der Bebauungsplan berücksichtigt in unzureichendem Maße die Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Lennershofsiedlung, in der die Baufläche
liegt. Es wird kein Ausgleich zwischen den Interessen der VBW und denen der
Anwohner hergestellt. Der Plan spiegelt einseitig die Interessen der VBW wieder, die für Büroräume in Kombination mit Laboren eine deutlich höhere Miete
als für Wohnungen verlangen kann.
2)
Der Kahlschlag von bis zu 90 % der vorhandenen Bäume und Gehölze führt
zu einer massiven negativen Ortsbildveränderung und einer verminderten Lebensqualität für den gesamten Lennershof. Der alte Baumbestand ist für die
Lennershofsiedlung prägend. Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen können
hierfür keinen Ausgleich schaffen.
3)
Die Erlaubnis Büros, Schulungen, Labore und Hotelgewerbe mitten im Lennershof anzusiedeln verändert den Siedlungscharakter massiv. Der Lennershof ist ein gewachsenes Wohngebiet und soll es auch bleiben. Die Gewerbeansiedlung ist damit unverträglich. U. a. führt die zu erwartende Zunahme
durch den Verkehr zu einer Veränderung, die den Anwohnern nicht zumutbar
ist - insbesondere durch die größtenteils von außerhalb kommenden Angestellten sowie durch den Lieferverkehr.
4)
Die Verkehrszunahme gefährdet besonders Senioren und Kinder, aber auch
alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bereits jetzt fahren viele Fahrzeuge schneller als die erlaubten 30km/h. Die "Bürgersteige" (eigentlich Schrammborde)
sind an vielen Stellen weniger als 80 cm breit (Bahrenbergstr., Uhlenbrinkstr.,
„Im Westenfeld“). Einander entgegenkommende Fußgänger - auch Kinder müssen an diesen Stellen auf die Straße ausweichen. Die Straßen sind so
eng, dass breitere Autos und Lieferfahrzeuge teilweise über die Bürgersteige
fahren.
Die Zunahme des Verkehrs stellt hier also eine wesentlich höhere Gefährdung
dar als bei Gebieten mit gut ausgebauten Bürgersteigen und breiten Straßen.
Insgesamt sind derartige Besonderheiten und Gefährdungssituationen im
Lennershof nicht aufgenommen und in ihren Auswirkungen berücksichtigt
worden. Dazu kommt, dass bereits jetzt die Gehwege durch Studierende von
FH und Universität, Besucher des Lehramtseminars und Handwerker der UniBaustellen tagsüber rücksichtslos zugeparkt werden.
Selbst das im Planungsverfahren erstellte Verkehrsgutachten kommt letztlich
zu dem Schluss, dass es de facto schon jetzt kein Verkehrskonzept gibt, das
die Situation verbessert. Eine zusätzliche Bebauung im geplanten Umfang
wird sie hingegen deutlich verschlimmern. Dies ist nicht hinnehmbar.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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5)
Im Lennershof leben viele Familien mit Kindern (Stand 2010: ca. 170 Kinder).
Die Bebauungsplanung nimmt den Kindern im Lennershof eine wichtige Fläche für Spiel- und Freizeit. Die neue kleine Spielplatzfläche stellt für die Kinder
im Lennershof keinen Ersatz dar.
6)
Im Bebauungsplan wird kein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung vorgegeben. Bereits seit mehreren Jahren sind die Anwohner von Baulärm, Schmutz und LKW Durchfahrten für Baumaßnahmen an der Ruhr Universität betroffen. Den Anwohnern ist das nicht zumutbar. Dazu kommen die
geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum. Eine weitere Bauerlaubnis ohne enge zeitliche Begrenzung ist nicht zumutbar.
7)
Die Straße „Im Westenfeld“ ist von Haus Nr. 1 bis zur Einmündung der Bahrenbergstraße nur in Richtung Norden befahrbar und in südlicher Richtung ist
die Einfahrt verboten. Obwohl diese Straße extrem schmal ist und die Einfahrt
nur für Anlieger zugelassen ist, wird die Straße „Im Westenfeld“ bereits heute
widerrechtlich von vielen Autofahrern aus Richtung FH/Uni kommend als Abkürzung in Richtung Uni-Center genutzt. Die Planung der Ein- und Ausfahrt
der zentralen Tiefgarage und der zu erwartende Verkehr wechselnder Besucher und Mitarbeiter zum geplanten Boardinghaus lassen erwarten, dass der
Verkehrsstrom ein unerträgliches Ausmaß erreichen wird. Eine besondere
Brisanz ergibt sich dadurch, dass die Straße „Im Westenfeld“ von Studierenden der FH als Fußweg von und zu der U-Bahn-Haltestelle im Lennershof genutzt wird, ebenso von Eltern und Kindern auf dem Weg von und zu der Akafö-Kita ggü. der FH (hier gehen z. T. schon Kinder im KiTa-Alter alleine nach
Hause!). Durch den zunehmenden Verkehr in Verbindung mit der unter Pkt. 4
geschilderten Parksituation, wird sich die Unfallgefahr allgemein und besonders für Kinder und Menschen mit Einschränkungen extrem erhöhen. Dieser
Aspekt wird im BP nicht ausreichend berücksichtigt.
Hier ist m. E. zu prüfen, ob die Straße „Im Westenfeld“ z. B. durch herausnehmbare Pfosten zwischen der Häusergruppe Nr. ga-gd und Haus Nr. 11 (an
der nördlichen Grenze des vorhandenen Parkplatzes) für den Durchgangsverkehr gesperrt werden kann.
8)
Meines Wissens haben beim Auslegungsbeschluss im Rat der Stadt Bochum
Ratsmitglieder mit abgestimmt, die sich eigentlich aufgrund ihrer Befangenheit
durch gleichzeitige Mandate/Ämter bei Unternehmen, die ein Interesse an der
Umsetzung des Bebauungsplanes in seiner jetzigen Form haben, hätten enthalten müssen. Ich bitte Sie um Prüfung und Mitteilung, welche Ratsmitglieder
beim Auslegungsbeschluss mit abgestimmt haben, die unmittelbar oder mittelbar Ämter und/oder Mandate bei Firmen und/oder Institutionen bekleiden,
die hinsichtlich des Bebauungsplanes Interessen haben (z. B. die VBW und
deren größere Anteilseigner).
9)
Die fehlende zeitliche Begrenzung der Baumaßnahmen ist eine Zumutung für
die Anwohner, die dadurch vermutlich über einen Zeitraum von mehr als zehn
Jahren (im Moderationsverfahren geäußerte Zeitspanne seitens der Planer) in
einer Dauerbaustelle leben werden und bisher schon durch die Um- und Neubauten in der Siedlung, den Bau von Lehramtsseminar, ID-Gebäude und die
Renovierung der BlueBox über Gebühr durch Baustellen belastet wurden.
10)
Durch die Verschärfung der Verkehrssituation, die Verschlechterung der Lebensqualität durch mehr Lärm und den Kahlschlag im Grünbewuchs, sowie
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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die dauerhafte Baustellensituation werden die Immobilienwerte der Anwohner
nachhaltig gemindert.
11)
Die getroffene Grundannahme, dass die Bestandsbebauung nicht sanierungswürdig und -fähig ist, stimmt nicht. Bei den grundrissgleichen Bauten
zwischen Bahrenberg und Uhlenbrinkstraße hat die VBW erfolgreich bewiesen, dass die Sanierung sehr wohl machbar und sinnvoll ist.
12)
Die geplante Bebauung zielt offensichtlich auf maximalen Mietflächenertrag je
m² Baugrund und passt in keiner Weise in den bisherigen Siedlungscharakter.
Der Bebauungsplan nimmt in dieser Hinsicht keine ausreichende Rücksicht
auf die bestehende Bebauung.
13)
Die Situation für die vielen in der Lennershofsiedlung lebenden Kinder wird
durch die Vernichtung von Freispielflächen und die Verschärfung der Verkehrssituation unzumutbar verschlechtert.
14)
Die Ausweisung des BP-Gebietes als "autoarmes Gebiet" mit einer reduzierten Zahl vorzuhaltender Stellplätze geht an der Realität vorbei. Die Annahmen
zur An- und Abreise der neuen Anwohner mit ÖPNV, Fahrrad und zu Fuß,
sowie die Annahmen zur zu erwartenden zusätzlichen Fahrzeugzahl sind
Wunschdenken und rein spekulativ. Die Realität dürfte deutlich anders aussehen als ein Bedarf von 0,7 Stellplätzen je Wohneinheit.
15)
Die geplante Ansiedlung von Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe ist m.
E. nicht erforderlich und bringt zusätzliche Belastungen durch Lärm- und Geruchsemissionen mit sich, die im BP nicht ausreichend berücksichtigt sind.
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8.
Zu 3) Hinsichtlich der Zielsetzung des Bebauungsplanes: Siehe Antwort zu 1.1.8
Punkt 1.
Zur Zulassung von Gastronomie: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3, 1.1.6 Punkt
3 sowie 2.1.2 Punkt 4 und 9.
Zur Zulassung von Beherbergungsbetrieben: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10.
Zum Thema Verkehr: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6.
Zu 4) Zum Verkehrsaufkommen: Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7.
Hinsichtlich der Nicht-Einhaltung von Tempo 30 und Verkehrsberuhigung:
Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7.
Zur Frage des Parkens: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4.
Zu 5) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6 und 2.1.1 Punkt 5.
Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.8 Punkt 7.
Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 26.
Zu 9) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6.
Zu 10) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 11) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17.
Zu 12) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1.
Zu 13) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5.
Zu 14) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 22.
Zu 15) Hinsichtlich der Zulassung von Beherbergungsbetrieben: Siehe Antwort zu
2.1.2 Punkt 10.
Zur Frage der Zulassung von Gastronomie: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3,
1.1.6 Punkt 3 sowie 2.1.2 Punkt 4 und 9.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.4
Stellungnahme 37, ohne Datum
Hiermit erhebe ich erhebe als betroffener Anwohner und Bürger der Stadt Bochum
aufgrund eigener Betroffenheit und Sorge um das Gemeinwohl folgende Einwendungen wegen Planungsmängeln, Verfahrensfehlern bzw. fehlerhafter Abwägungen:
Als direkte Anwohnerin des geplanten Gebiets, bin ich nach anfänglicher Freude über
die Neugestaltung nun sehr besorgt, dass sich bei Umsetzung Ihres Planes, die Atmosphäre unserer Siedlung massiv verschlechtert. Sie entwickeln unseren Stadtteil
und ich befürchte, dass Sie damit den Lebensbedürfnissen von jetzigen und künftigen
Anwohnern nicht gerecht werden. Sie sprechen von städtebaulicher Entwicklung, der
nach vorliegendem Plan, wohl keinen Raum für bestmögliche Lebensentfaltung hat.
Es entsteht ein weiterer Stadtteil, in dem vorhandene Grünflächen einfach zubetoniert
werden. Diese Pläne wirken fern von jedem Wohlgefühl und haben mit einem "Gefühl
von zu Hause" nichts zu tun. Nach meinen Beobachtungen, als direkte Anwohnerin,
ist mit vorliegendem Plan die Zukunftsfähigkeit bzw. Nachhaltigkeit nicht gegeben.
Begründung:
1)
Die enge und hohe Bebauung ist hässlich und wird lediglich von fluktuierenden Anwohnern genutzt werden, die sich weder mit der Siedlung noch mit
dem Stadtteil identifizieren sollten.
2)
Es werden weiterhin keine Universitätsangestellten in die Siedlung ziehen. Wir
haben uns wegen des kurzen Arbeitsweges bewusst zur Uninähe entschieden
und fühlen uns wohl. Eine homogene Bebauung wie in der Hustadt, dem UniCenter und künftig im Campusquartier wird wohl weiterhin die Universitätsangestellten fernhalten. Es gibt kein Konzept, dass die Auswirkung der Baupläne
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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durch die RUB und die Hochschule Bochum für die Lennershofsiedlung berücksichtigt.
3)
Persönlich wird unsere Wohnung durch die hohen Bauten verschatten. Dies
verschlechtert unsere Lebensbedingungen und mindert den Wert unserer Immobilie.
4)
Der Bedarf für "ergänzende Infrastruktur" wie diverse Läden ist nicht gegeben.
Das Ladenlokal in unserem Haus steht (bis auf kurzzeitige Vermietungen)
nunmehr seit 8 Jahren leer. Ich befürchte die gleichen Zustände, wie heute
auf dem Brunnenplatz. Die VBW findet schlichtweg keine Mieter für das Ladenlokal. Wo sollen denn also die Nutzer für die geplanten Büroräume auf
einmal herkommen?
5)
Leider werden bestehende Ressourcen nicht genutzt. Die Chance wird vertan,
das Uni-Center zu beleben. Dieses rückt noch weiter von der Uni weg. Sie
forcieren mit diesem Bauplan den Fortbestand, dass das Uni-Center zum
Ghetto verkommt.
6)
Das sich der Verkehr und der Parkplatzbedarf nicht wesentlich erhöhen ist
unglaubhaft. Schon jetzt sind die zur Fachschule gehörigen Parkplätze nicht
ausreichend und es wird in der Siedlung geparkt. Ein Blick auf die Parkplätze
der Universität macht klar, dass es sehr wenige Studenten ohne Auto gibt. Bereits jetzt ist der Lennershof tagsüber oft zugeparkt. Im Lennershof und Umgebung fehlen derart viele Parkplätze, dass häufig verkehrswidrig auf den
Bürgersteigen und an schlecht einsehbaren Stellen geparkt wird. In dem Bebauungsplan sind nicht ausreichend Stellplätze für die Neubebaung eingeplant, das Parkchaos wird noch schlimmer werden.
7)
Wir sorgen uns sehr über die Lärmbelastung während der Bauphasen, welche
eine unzumutbare Verschlechterung unsere Lebensumstände darstellen
Ich möchte Sie bitten, von dem Bauplan Abstand zu nehmen. Mit einer harmonischen
Architektur, die einen wirklichen Übergang von der Universität zur Nachbarschaft bildet, kann ein lebenswertes, nachhaltiges Beispiel der Stadteilentwicklung geschaffen
werden. Bitte Beachten Sie unser Bedürfnis nach Lebensqualität.
Die Lebensqualität in Bochum empfinde ich schon länger sehr massiv schlecht. Nicht
zuletzt, da wir gerade Zurzeit mit Baustellen überflutet sind und ich es als Horror
empfinde überhaupt mich in der Stadt zu bewegen. Die Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 895 schafft nur eine weitere Bausünde. Das wäre dann die dritte in Querenburg!
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 12.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.11.
Die Bauplanungen und -projekte der Ruhr-Universität und der Hochschule
Bochum werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bauund Liegenschaftsbetriebs NRW als Bauherr, der beiden Hochschulen, der
Stadt Bochum sowie weiteren Beteiligten begleitet und koordiniert. Hierbei
findet auch Berücksichtigung, dass die benachbarten Bereiche wie die
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Lennershofsiedlung durch
beeinträchtigt werden.
die
Baumaßnahmen
nicht
unzumutbar
Zu 3) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3.
Zu 5) Im „Campus Quartier Lennershof“ sollen Infrastruktureinrichtungen
angesiedelt werden, die das Angebot im Umfeld der Ruhr-Universität und der
Hochschule Bochum ergänzen, also idealerweise zu – z. B. im Uni-Center –
vorhandenen Angeboten hinzutreten und diese nicht ersetzen. Mit dem
Bebauungsplan für das Campus Quartier können jedoch nicht die Probleme
gelöst werden, die ggf. beim Uni-Center bestehen.
Zu 6) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4.
Zu 7) Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8.
Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.5
Stellungnahme 38, ohne Datum
1)
Ich wohne in unmittelbarer Nähe des geplanten Turms. Dies bedeutet für
mich, dass unser Grundstück in einer nicht zumutbaren Art und Weise beschattet wird, da das Gebäude zu hoch ist. Das wird wiederum zur Folge haben, dass unser Haus- und Grundstückswert deutlich fallen wird.
2)
Die Lärmbelästigung, die durch den zusätzlichen Verkehr und auch durch die
vor unserem Grundstück geplante Tiefgarage entsteht, stellt ebenfalls eine
unzumutbare Verschlechterung dar.
3)
Unsere Siedlung ist bisher eine ruhige Wohnsiedlung. Die Verkehrszunahme
gefährdet besonders Senioren und Kinder. Bereits jetzt fahren viele Fahrzeuge schneller als die erlaubten 30 km/h. Die Zunahme des Verkehrs stellt hier
also eine wesentlich höhere Gefährdung dar.
4)
Die Parksituation in der Lennershofstrasse ist jetzt bereits schon katastrophal.
Es vergeht kein Tag, an dem nicht widerrechtlich geparkt wird. Die geplante
Tiefgarage kann den zunehmenden Bedarf nicht decken, da zukünftig auch
Gewerbe angesiedelt wird und ein Parkplatz pro Einheit nicht ausreichen wird.
5)
Viele Eigentümer haben sich der Kinder wegen entschlossen, in die Lennershofsiedlung zu ziehen, da ihnen dort eine ruhige und kinderfreundliche Umgebung geboten wurde. Die Bebauungsplanung nimmt den zur Zeit 170 Kindern
diese wichtige Umgebung, in der sie sich entfalten können.
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 25.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Zu 3) Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7.
Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4.
Zu 5) Zur Zielsetzung und Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4
und 1.1.8 Punkt 1.
Hinsichtlich der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder: Siehe Antwort
zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.6
Stellungnahme 39, 13.09.2013
1)
Die Sicherheit der Kinder geht vor. Kinder sollten weiterhin gefahrlos Skateboard auf den Straßen fahren können.
2)
Vor jeglichem Bauvorhaben muss eine Optimierung der Straßenkanalisation
erfolgen, damit die Keller nicht absaufen.
3)
Sollte der Eigentümer rechtens dort bauen, sollte er auch pflichtgemäß alleinig
dafür haften.
4)
Die VBW sollte nicht skrupellos die Wiese wegnehmen, sondern Ersatz dafür
sponsern, z. B. einen Rasenplatz für den TUS Querenburg am Hustadtring;
vielleicht kommt er später einmal den zuziehenden Professorenkindern zu Gute.
5)
Generell sollten wir die Natur schützen; es gibt genug Leerraum in Querenburg. Die Lebenssituation der Jugend sollte verbessert nicht verschlechtert
werden.
Antwort:
Zu 1) Hinsichtlich der Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder: Siehe Antwort
zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5.
Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 9.
Zu 3) Grundsätzlich haftet der Bauherr für die sachgerechte Umsetzung der
Planung
entsprechend
der
Baugenehmigung
einschließlich
der
entsprechenden Auflagen der jeweiligen Fachbehörden (z. B. hinsichtlich der
Entwässerung).
Zu 4) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5.
Zu 5) Zur Zielsetzung und Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4
und 1.1.8 Punkt 1.
Hinsichtlich der Abwägung unterschiedlicher Belange: Siehe Antwort zu 1.1.1
Punkt 8 und 2.1.2 Punkt 4 (Abs. 2).
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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2.1.7
Stellungnahme 40, 12.09.2013
Der Bebauungsplan entspricht nicht den Anforderungen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB.
So ist unter anderem die Verfolgung einer nachhaltige Entwicklung auf Basis des Bebauungsplans nicht erkennbar. Vielmehr wird die familienfreundliche Lennershofsiedlung (Lennershofstr, 1m Westenfeld, Voßstr., Bahrenbergstr. Uhlenbrinkstr., „Zum
Schebbruch“) mit bestehenden guten sozialen Strukturen durch die Ansiedlung von
Gewerbe in den Sondergebieten ihres familienfreundlichen Charakters beraubt.
In vielen Punkten stellt der Bebauungsplan keine gerechte Abwägung öffentlicher und
privater Belange dar. Er spiegelt vielmehr Wünsche und Profitstreben der VBW wieder, die laut Büromarktbericht 2012/ 2013 mit Büromieten etwa doppelt so viel Miete
erwirtschaften kann wie mit Wohnungsmieten. Gleichzeitig befindet sich die Stadt
dank ihrer finanziellen Notlage in einem Interessenkonflikt - da sie an Profiten der
VBW als Teil des "Konzern Bochums" zu beteiligt ist. Hinzu kommt eine strukturelle
Abhängigkeit der Stadt Bochum von ihren Konzerntöchtern (z. B. Stadtwerke als
größter VBW Anteilseigner), die eine Reihe freiwilliger finanzieller Aufgaben der Stadt
abnehmen, oder in der Vergangenheit mit dem Atriumtalk und Steiger Award politischen Vertretern repräsentative Auftritte ermöglicht haben. Die Liste der Einwände:
1)
Der Bebauungsplan berücksichtigt in unzureichendem Maße die Auswirkungen auf die Lennershofsiedlung, in der die Baufläche liegt.
2)
Die Wegeführung durch das Baugebiet bringt keinen Mehrwert, da die Studierenden von der Haltestelle zur RUB schon jetzt einen nur geringfügig längeren
Weg zurücklegen. Die Kosten für die Pflege und Wartung durch die Stadt Bochum stehen in keinem Verhältnis zu irgend einem Nutzen.
3)
Der Bebauungsplan erlaubt eine massive negative Ortsbildveränderung – zum
einen durch den Kahlschlag an 90 % der Gehölze, zum anderen durch die erlaubten Bauhöhen und Baudichten. Diese fügen sich nicht in die Lennershofsiedlung ein, sondern bedeuten eine Verdoppelung der derzeitig vorhandenen
Bebauung in Höhe und Dichte, die die VBW als nicht sanierungsfähig bezeichnet hat.
4)
Wenn von einer geplanten hochwertigen Bebauung die Rede ist, so wird an
keiner Stelle definiert, was darunter zu verstehen ist. Die Hochwertigkeit einer
Immobilie besteht im Übrigen nicht nur in der Bauweise, sondern auch in der
Lagequalität - Grün, Ruhe, Abstände zu anderen Gebäuden und die Abwesenheit von Gewerbeverkehr in der Siedlung sind hier ausschlaggebende Faktoren.
5)
Das Verkehrsgutachten wurde nicht von einem unparteilichen, qualifizierten
Gutachter erstellt.
6)
Die Auswertungen der Messdaten und Rahmenbedingungen im Verkehrsgutachten sind fehlerhaft.
7)
Das Schallgutachten, das sich vom Verkehrsgutachten ableitet, ist in Folge
fehlerhaft.
8)
Zusammen mit der verdichteten Bebauung führt der Bebauungsplan zu einem
wohngebietsunverträglichen Anstieg des Verkehrs. Die Zunahme des Verkehrs, die aus den Messdaten des Verkehrsgutachtens hervorgeht, ist den
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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derzeitigen Anwohnern nicht zumutbar. Sie zeigen, dass mit einer Vervielfachung des Verkehrs zu rechnen ist. Eine Zunahme um mehr als 300 % lässt
sich plausibel aus den Messdaten ableiten.
9)
Die Messdaten zeigen, dass Zone 30 Beschränkungen in der Lennershofsiedlung nicht wirksam sind. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass
mehr als 70 % der in Zukunft hinzukommenden Fahrzeuge mit 40km/h und
mehr durch den Lennershof fahren. Aufgrund der engen "Bürgersteige" und
Straßen ist die Gefährdung den Anwohnern nicht zumutbar.
10)
Die Verkehrszunahme gefährdet besonders Senioren und Kinder, aber auch
alle anderen Verkehrsteilnehmer. Da die "Bürgersteige" an vielen Stellen weniger als 80cm betragen (Bahrenbergstr., Uhlenbrinkstr., lm Westenfeld) und
die Straßen sehr eng sind. Zudem müssen einander entgegenkommende
Passanten – auch Kinder - an diesen Stellen auf die Straße ausweichen. Die
Zunahme des Verkehrs stellt hier also eine wesentlich höhere Gefährdung dar
als bei Gebieten mit gut ausgebauten Bürgersteigen. Insgesamt sind derartige
Besonderheiten und Gefährdungssituationen im Lennershof nicht aufgenommen und in ihren Auswirkungen berücksichtigt worden.
11)
Bei der Bewertung von Gefährdungssituationen wurde nicht angemessen berücksichtigt, dass im Lennershof viele Familien mit Kindern leben (Stand 2010:
ca. 170 Kinder). Die Werte sind für Bochum außergewöhnlich hoch. Da eines
der größten Probleme Bochums der Mangel an Familien und die prognostizierte Schrumpfung ist stellt der Erhalt der Familienfreundlichkeit auch für Bochum einen wichtigen Faktor dar. Auch dies wurde in keiner Weise berücksichtigt.
12)
Obwohl von Vertretern des Ratsauschusses ein Konzept gefordert wurde, das
die Verkehrsauswirkungen der benachbarten Hochschule und RuhrUniversität berücksichtigen soll, werden auch im nachträglich angepassten
Verkehrsgutachten nur die Auswirkungen des Bebauungsplans selbst auf die
Verkehrssituation im Lennershof ausgewertet. Zudem ist die Darstellung der
Ist-Situation im Lennershof fehlerhaft (z. B. falsch eingezeichnete Einbahnstr.).
13)
lm Bebauungsplan sind nicht genügend Stellplätze ausgewiesen. Die Begründungen, warum das Gebiet als autoarmes Gebiet funktionieren soll, sind nicht
plausibel. Eine getrennte Betrachtung der Baufläche vom Rest der Lennershofsiedlung macht aufgrund der Lage und Fläche des betroffenen Gebiets
sowie der Zufahrtswege keinen Sinn.
14)
Bereits jetzt ist die Parkplatzsituation im Lennershof kritisch. Die Stadtverwaltung ist darauf mehrfach hingewiesen worden - u. a. sind durch politische Vertreter der Stadt Bochum auch Bilder der Ist-Situation gemacht worden, aus
denen hervorgeht, dass bereits jetzt die Situation eines Parkplatzmangels besteht. Dies führt schon jetzt dazu, dass Verkehrsteilnehmer grob verkehrswidrig parken und u. a. Kreuzungen und Straßenübergänge uneinsehbar machen.
Wieder sind hier insbesondere die Kinder gefährdet, die zwischen den Autos
erst sichtbar werden, wenn sie die Straße betreten.
15)
Ein Konzept, wie die Verkehrssicherheit der Anwohner während der zeitlich
unbegrenzten Bauphase durch die VBW gewährleistet werden soll, existiert
nicht. Insbesondere die Gefährdung durch die temporäre Tiefgarageneinfahrt
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und Baustellenverkehr bleiben unberücksichtigt. Auf welchem Wege die Baufahrzeuge das Baugebiet erreichen sollen, ist ebenso wenig vorgegeben. Und
selbst wenn hier Vorgaben gemacht werden: Bereits bei den Bauphasen der
RUB hat sich gezeigt, dass viele Fahrer nicht in der Lage sind, der Beschilderung zu folgen. So fahren LKW regelmäßig durch die Lennershofstr. und in
Höhe des lD-Gebäudes der RUB über die Bordsteine.
16)
Bereits seit 2008 werden die Anwohner der Lennershofsiedlung von Baulärm
und Schmutz belästigt. Zu diesem Zeitpunkt begannen die Arbeiten zur Errichtung des lD-Gebäudes an der Ruhr-Universität. Zudem ist dank der Bauplanung durch die Hochschule und RUB mit weiteren diesbezüglichen Beeinträchtigungen der Anwohner zu rechnen. Eine zusätzliche jahrelange Lärmbelästigung durch blockweise und zeitlich nicht begrenzte Bauvorhaben ist nicht
zumutbar.
17)
Eine derartig langfristig angelegte Baumaßnahme sorgt für einen Verlust der
Marktwerte eines Großteils der Grundstücke im Lennershof zunächst während
der Bauphase. Diese werden durch die Bebauung auch langfristig an Wert
verlieren. Derzeit bietet der Lennershof eine gute Lagequalität. Die VBW eigenen Angebote an Einfamilienhäusern zu Spitzenpreisen von über 300.000 Euro an der Lennershofstr. zeigen dies deutlich. Slogan der VBW dazu: "In kürzester Zeit verkauft". Die Lagequalität begründet sich insbesondere in der Ruhe, im vielen Grün mit altem Gehölzbestand, der Übersichtlichkeit der Siedlung und dem noch familienverträglichen Verkehrsaufkommen. Gemäß Forschungen des Stadtumbau West sind dies die Kernfaktoren für familienfreundliche Siedlungen. Genau diese Faktoren wird eine Bebauung gemäß Bebauungsplan zerstören. Weder Art, Dichte und Umfang der Bebauung ist damit
akzeptabel noch die unzulängliche Begrenzung des zeitlichen Baufensters für
die VBW.
18)
Eine Bauzeit von maximal 4 Jahren ist der VBW zumutbar. Da die Planung
seit 2003 läuft und 2009 die erste Bebauung geplant war, hatte sie Zeit, über 5
Jahre Rücklagen für die Investition aufzubauen. Weitere 4 Jahre würden einen
überschaubaren Investitionszeitraum von 9 Jahren bedeuten. Wenn die VBW
dies versäumt hat, so stellt es keinen Ausgleich der Interessen dar, wenn jetzt
die Anwohner einen zeitlich längeren Baulärm ertragen müssen.
19)
Die Baumaßnahmen an der RUB haben zu einer Abholzung vieler wohnortnaher Bäume und einer Reduzierung der Parkflächen an der RUB geführt. Eine
weitere Erhöhung des Parkdrucks, Parksuchverkehrs und die Veränderung
der Umwelt, insbesondere durch die Abholzung der Bäume verändert den
Charakter der Lennershofsiedlung bereits zur Zeit negativ. Dieser Umstand
wurde nicht berücksichtigt.
20)
Die Rahmenbedingungen für die erlaubten Bauten sorgen dafür, dass die Zufahrten für Fahrzeuge im Notfall nicht gewährleistet werden können. Auch die
bereits angesprochene Parkplatzsituation stellt hier eine Gefahr für die Anwohner dar. Die Zufahrt für die Feuerwehr über die U-Bahn-Brücke „Im Westenfeld“ wird z. B. durch die Grenzen des geplanten Boardinghouses gefährdet. Ein Hineinkragen um den erlaubten Wert in die Verkehrsfläche in der erlaubten Höhe schafft zudem eine immense Unfallgefahr für alle anderen Verkehrsbeteiligten.
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21)
Es lässt sich aus den derzeitigen Leerständen des Hotelgewerbes in Bochum
kein Bedarf an weiterem Hotelgewerbe ableiten.
22)
Die vorgestellte Architektur des Boardinghouses durch Archwerk fügt sich in
nichts in den Lennershof ein. Sie bildet einen Fremdkörper, der den einheitlichen attraktiven Siedlungscharakter zerstören wird.
23)
Für An- und Abfahrten des Boardinghouses sowie Anlieferung wurden keine
besonderen Stellflächen eingeplant. Aufgrund der vorgesehenen Größe und
des klar anvisierten Hotelbetriebs ist mit einem zusätzlichen Zustellen der
Straßenflächen vor dem Boardinghouse zu rechnen. Genau hier kreuzen sich
die Straßen „Im Westenfeld“, Bahrenbergstr., „Zum Schebbruch“ und Uhlenbrinkstr. Für eine sichere Überquerung ist das Einsehen von 5 Straßenbereichen nötig. Eine sichere Überquerung ist schon jetzt eine Herausforderung
- auch aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge.
24)
Die Fahrtwege und für ein Wohngebiet unverträglichen Zeiten z. B. der Anlieferung wurden nicht berücksichtigt. Auch der durch Hotelgewerbe und Gastronomie verursachte Lärm (z. B. Abluft der Küche, Klimatisierung etc.) sind im
Schallgutachten nicht berücksichtigt. Außerdem scheinen die Planer davon
auszugehen, dass die Gäste mit der überfüllten U 35 anreisen werden. Erfahrungsgemäß aber sind Taxis und eigene Autos wichtigste Anreisemittel, insbesondere bei Hochschulangestellten und Geschäftsleuten. Eigene Autos bedeuten weiteren Parkplatzmangel, Taxis aber eine Hin- und Rückfahrt pro
Gast bei Ankunft und Abfahrt - auch dies wurde nicht realistisch berücksichtigt.
25)
Bereits beim letzten Unwetter sind in der Lennershofsiedlung viele Keller vollgelaufen, u. a. waren Häuser betroffen, die direkt an die Bauflächen angrenzen, aber auch Häuser in der Bahrenbergstr. und in der Voßstr.. Eine weitgehende Versiegelung großer Flächen wie z. B. durch die Tiefgarage wird diese
Situation weiter verschärfen. Dies ist für die Anwohner nicht zumutbar.
26)
Es gibt keine aktuelle Rahmenplanung, die einen Bedarf der Stadt Bochum
insbesondere an den Sondergebieten begründet. Stattdessen stehen an der
Universitätsstraße viele alternative und auch schon erschlossene Standorte
für Gewerbe zur Verfügung oder liegen teilweise trotz städtischen Marketings
brach (z. B. Seven Stones).
27)
Die Lennershofsiedlung besteht derzeit größtenteils aus zweigeschossigen
Ein- und Mehrfamilienhäusern, die z. T. ein zusätzliches Staffelgeschoss aufweisen. Da die Bebauungsfläche innerhalb der Lennershofsiedlung liegt, sollte
sich die Bebauung an den derzeitigen Höhen orientieren. Der Anstieg der Höhen zur Mitte der Baufläche hin stellt keine ausreichende Integration in die
Siedlung dar.
28)
Die Lennershofsiedlung entspricht bis auf die Zwischennutzung der RUB und
eine zeitlich begrenzte Genehmigung für die am Rand liegende Fahrschule
den Anforderungen an ein reines Wohngebiet. Die Ausnahmegenehmigungen
der Stadt werden jetzt genutzt, um für die weitere Ansiedlung des Gewerbes
zu argumentieren. Wenn die Ausnahmegenehmigungen aber den ursprünglichen Gebietscharakter gefährden, so hätten schon diese nicht erteilt werden
dürfen. Aus Ausnahmen dürfen sich keine Umstände für weitere Ausnahmen
ableiten.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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29)
Die VBW ist Treiber und Profiteur des Projektes. Von Anfang an wurde entgegen den Empfehlungen der Experten bei der Ausweisung des Gebiets als
Stadtumbaugebiet - 2008 keine frühzeitige Beteiligung durch die Anwohner sichergestellt, bzw. die aufgenommenen Einsprüche nach Planungen ohne Anwohnerbeteiligung wurden weitestgehend im Sinne der VBW ignoriert. So
konnte kein Ausgleich zwischen den Interessen der VBW und den Anwohnern
hergestellt werden. Die Verwaltung der Stadt Bochum setzt mit dem Bebauungsplan die Wünsche der VBW um, ohne eine angemessene Abwägung der
Interessen vorzunehmen.
30)
Die Auslegung des Bebauungsplans ist durch ein ungültiges Verfahren zustande gekommen. An der Abstimmung über die Offenlegung waren 2 Ratsmitglieder beteiligt, die zuvor durch eine Aufsichtsratsentscheidung der VBW
gebunden waren. Anders als andere von der Kommune in einen Aufsichtsrat
gesandte Ratsmitglieder hatten sie in dieser Situation rechtlich im Sinne der
VBW zu entscheiden und waren bei der Wahl nicht frei und unabhängig. Zudem war Frau OB Ottilie Scholz anwesend, die aufgrund ihrer Stellung als
Vorsitzende der Deutschen Annington Stiftung als befangen gelten muss. Die
Deutsche Annington ist direkt an der VBW GmbH beteiligt. Auch ein zuvor von
Frau OB Ottilie Scholz im Sinne der Geschäftsführung der VBW und dem
Baudezernat weitergeleiteter Brief an die Mitglieder des Ratsausschusses
trägt zur Ungültigkeit des Verfahrens bei.
31)
Das Verkehrsgutachten, das dem Ratsausschuss für die Offenlegung zur Verfügung stand ist grob fehlerhaft. Dieses grob fehlerhafte Verkehrsgutachten
hätte in die Offenlegung gehen müssen. Stattdessen wurde ein leidlich korrigiertes Verkehrsgutachten offengelegt, das wiederum fehlerhaft ist. Es interpretiert Messdaten einseitig zu Gunsten einer Durchführung einer möglichst
massiven Bebauung und eines hohen Gewerbeanteils und wendet Begründungen und Verfahren z. T. nur insoweit an, wie es diesem wohl erwünschten
Ergebnis entspricht. Ein Beispiel unter vielen ist die Annahme, dass die U 35Anbindung hervorragend sei und deshalb auch ein Großteil der Angestellten in
den Sondergebieten statt ein Auto die U 35 nutzen würden. Dass die U 35 in
Spitzenzeiten jeweils bereits jetzt in die entscheidenden Richtungen überlastet
ist, wird dagegen nicht erwähnt und Folgen für die Wahl des Verkehrsmittels
nicht analysiert.
32)
Der Bebauungsplan widerspricht den Planungsvorgaben, die bei der Ausweisung der Baufläche als Stadtumbau West Gebiet durch den Rat im Jahr 2008
zu Grunde gelegt wurde. Die Sondergebiete, in denen gemäß dem Verkehrsgutachten ein Großteil der Angestellten von Außerhalb erwartet werden, stellen keine Verknüpfung von "Wohnen und Arbeiten" dar. Mit diesen Ausweisungszielen wären Allgemeine Wohngebiete verträglich, nicht aber das Ausmaß an Gewerbe, das eingeplant wurde.
33)
Auszug aus UVPG § 3b UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der
Vorhaben: "Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht auch, wenn mehrere Vorhaben derselben Art, die gleichzeitig
von demselben oder mehreren Trägern verwirklicht werden sollen und in einem engen Zusammenhang stehen (kumulierende Vorhaben), zusammen die
maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte erreichen oder überschreiten. Ein
enger Zusammenhang ist gegeben, wenn diese Vorhaben
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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1.
als technische oder sonstige Anlagen auf demselben Betriebs- oder Baugelände liegen und mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sind oder
2. als sonstige in Natur und Landschaft eingreifende Maßnahmen in einem
engen räumlichen Zusammenhang stehen.
und wenn sie einem vergleichbaren Zweck dienen."
Die Baumaßnahmen der Hochschule Bochum, der Ruhr-Universität sowie die
bereits erfolgten Baumaßnahmen der VBW in der Lennershofsiedlung, insbesondere an der Lennershofstr. hätten bezüglich der Umweltauswirkungen gemeinsam berücksichtigt werden müssen. Insgesamt fanden und finden hier
Eingriffe in die Natur statt, die sowohl hinsichtlich der betroffenen Fläche als
auch des Umfanges und der zur erwarteten Auswirkungen gemeinsam hätten
betrachtet werden müssen. Die Einordnung der Baumaßnahme Campus
Quartier in den Masterplan Universität-Stadt mit dem Fokus "Universitätsstadt
Bochum" begründet den gemeinsamen Zweck.
Kahlschläge in größerem Umfang sind u. a. auf dem Baugelände lD/ RUB sowie auf der Baufläche für das Ausbildungszentrum zur Lehrerausbildung an
der Lennershofstr. erfolgt. Weitere sind derzeit in Planung an der Hochschule
Bochum sowie an der RUB an dem ehemaligen Frauenparkplatz neben dem
ND-Gebäude. Zudem drohen Eingriffe in den Wald an der Schattbachstr. Aus
diesem Grund muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen.
34)
Die Bewertung der Umweltfolgen ist ungenügend. Der Kahlschlag am alten
Gehölzbestand (81/ca.90 Gehölzen, >60 schützenswert) stellt nicht nur eine
den Anwohnern unzumutbare Änderung des Siedlungscharakters dar. Der Anteil des Kahlschlags am Gesamtbestand der schützenswerten Gehölze dürfte
einem Abholzen von mehr als 50 % des Altbestandes der gesamten Lennershofsiedlung betreffen. Zudem dürfte es sich um eine der größten Kahlschlagaktionen auf einer zusammenhängenden Fläche in einem Wohngebiet innerhalb der Stadt Bochum handeln. Die Auswirkungen auf Vögel und Bienen aber
auch andere Tierpopulationen (Insektenvielfalt) dürften verheerend sein. Die
Bäume, insbesondere alte Bäume, großkronig und mit alter Rinde sind ebenso
wie die Hecken wichtige Brutplätze für eine Vielzahl an Vögeln. Hier reicht es
nicht, den Wert einzelner Fällaktionen zu bewerten, sondern es hätte eine
Prüfung der Gesamtauswirkung auf die Umwelt durchgeführt werden müssen.
Die Anwohner des Lennershofs haben bereits Erfahrung mit der Abholzpolitik
der VBW gemacht. Die neugebauten Einfamilienhäuser an der Lennershofstr.
hätten unter Erhalt der Bäume und mit einer besseren Ausrichtung der Gärten
gen Süden durchgeführt werden können. Stattdessen wurden ebenfalls mehr
als 60 Jahre alte Bäume abgeholzt, die Gärten haben schon früh keine Sonne
mehr und gehen zur Straße hin. Einer Vorgabe der VBW, man könne nur
Bauen wenn alles abgeholzt werde, ist also mit Vorsicht zu begegnen. Bei den
bisher erfolgten Maßnahmen hätte eine distanzierte Bewertung und entsprechende Empfehlung im Rahmen der Erteilung der Baugenehmigung durch die
Verwaltung der Stadt Bochum Anforderungen an den Naturschutz in Einklang
mit den Interessen der VBW bringen können. lnfolge der Abholzung ist die
Vogelpopulation merklich zurückgegangen und hat sich noch immer nicht erholt. Zuvor wurde man morgens von einer Vielzahl von Vogelstimmen geweckt. Seit der Abholzung gehört das der Vergangenheit an.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Wenn nun 81 Gehölze gefällt werden, dürften die Vögel den Lennershof zum
Großteil völlig verlassen - und die Umwelt in Bochum ist wieder um ein Vielfaches ärmer. Ich beantrage, dass vor dem Beginn jeglicher Fällaktionen eine
Aufnahme der Tier- und Pflanzenarten in der Baufläche erfolgt und geprüft
wird, ob sich gefährdete Tier /Pflanzenarten bzw. -gesellschaften darunter finden.
35)
Die Lennershofsiedlung entspricht bis auf die Zwischennutzung der RUB und
eine zeitlich begrenzte Genehmigung für die am Rand liegende Fahrschule
den Anforderungen an ein reines Wohngebiet. Die Ausnahmegenehmigungen
der Stadt werden jetzt genutzt, um für die weitere Ansiedlung des Gewerbes
zu argumentieren. Wenn die Ausnahmegenehmigungen aber den ursprünglichen Gebietscharakter gefährden, so hätten schon diese nicht erteilt werden
dürfen. Aus diesen Ausnahmen dürfen sich keine Umstände für weitere Ausnahmen ableiten, insbesondere für eine erweiterte Ansiedlung von Gewerbe.
Eine weitere Ausnahme in der Lennershofsiedlung stellt das in den Jahren
2007/2008 von der VBW neu erstellte Mietgebäude dar. Es ist um ein Stockwerk höher als die übrigen Gebäude im Lennershof. Aus dieser Ausnahmegenehmigung wird jetzt die Zulässigkeit der neu geplanten maximalen Bauhöhe
abgeleitet.
36)
Die ausgewiesene GFZ entspricht dem Maximum, dass die BauNVO vorsieht
und überschreitet es in den Sondergebieten. Dieses Maß an Verdichtung ist
mit einem hochwertigen Wohnangebot gemäß dem Stadtumbau West nicht
vereinbar. Dass zudem noch Laubengänge und Bauteile sowohl im Allgemeinen Wohngebiet als auch in den Sondergebieten teilweise 2,5m und mehr
auskragen dürfen, stellt eine weitere unzulässige Erhöhung der erlaubten
Verdichtung und damit der GFZ dar.
37)
Eine tiefgreifende Veränderung wie die Entwicklung des B-Planes 895 hat
immer Auswirkungen auf die Wertentwicklung der angrenzenden Grundstücke. In dem Umfang der Baumaßnahmen und aufgrund der in diesem Dokument kritisierten Auswirkungen werden aber alle Grundstücke in der Lennershofsiedlung betroffen sein. Bisher war das gesamte Wohnquartier geprägt von
hohem Grünanteil, wenig Verkehr während der Freizeit und einem hohem
Maß an Ruhe.
Durch die Entwicklung von einem reinen Wohngebiet zu einem mischgenutzten Gebiet mit starker Verdichtung ist mit mehr Verkehr, mehr Lärm und weniger Grünflächen zu rechnen. Dies wird im B-Plan auch so dargelegt.
Grundstückswerte für mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke werden
neben den Eigenschaften der Gebäude und der reinen Grundstücksgröße
maßgeblich von den Lagequalitäten beeinflusst. Diese Lagequalitäten verschlechtern sich nachweislich, wie oben ausgeführt. Während die Grundstückswerte für die Besitzer der Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser
außerhalb des Bebauungsplans sinken werden, werden die Grundstücke im
Plangebiet, die im Eigentum der VBW sind, infolge der verbesserten Ausnutzung der Flächen an Wert zulegen werden. Da insbesondere die Verdichtung
durch die Sondergebiete nicht im Einklang mit dem Stadtumbau West erfolgt,
erfolgt auch die Bebauung nicht zum Wohle der Allgemeinheit. Vom Bebauungsplan profitiert in der derzeitigen Form ausschließlich der Eigentümer des
B-Plan-Gebietes.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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38)
Aus vorgenannten Gründen und Argumenten fordere ich daher, ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen, das darlegt, wie sich die Grundstückswerte Grundstücke in allen Straßen in der Lennershofssiedlung entwickeln
werden. In dieses Gutachten müssen dann die von der VBW erzielten Preise
für die Einfamilienhäuser an der Lennershofstr. berücksichtigt werden. Dieses
Gutachten sollte dann in der B-Plan-Begründung mit bewertet werden.
39)
Ein direkter Nutzen für die Stadt - abgesehen von indirekten Profitbeteiligungen bei der VBW - hat die Stadtverwaltung an keiner Stelle transparent machen können. Die Übernahme der öffentlichen Wege sowie die Pflege in der
Folge verursachen laufende Kosten und [vermutlich gemeint: „ohne“] ersichtlichen Gegenwert. Für die doppelten Abiturjahrgänge mit ihrem erhöhten
Wohnbedarf kommen die Baumaßnahmen zu spät. Einschlägige Gutachten
prognostizieren bereits für 2020 wieder sinkende Studierendenzahlen. Ein
nachhaltiges Angebot entsteht hier nicht.
Generationengerechtigkeit wird auch nicht hergestellt. Die Neubauten wirken
sich aufgrund der Verkehrsbelastung insbesondere zum Nachteil von Senioren und Kindern aus. Als größte Herausforderung gilt in Bochum der demografische Wandel. Insbesondere der Mangel an Kindern stellt ein Problem dar.
Die Stadt Bochum, die eine Zertifizierung als "familienfreundliche Stadt" anstrebt, nimmt wird sogar Nachteile durch die Bebauung zu verkraften haben,
wenn sie bestehende familienfreundliche Gebiete langfristig für Familien uninteressant macht.
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.2 Punkt 6 und 1.1.4 Punkt 8.
Zu 3) Hinsichtlich der Höhe und Geschossigkeit der Gebäude: Siehe Antwort zu
1.1.1 Punkt 18.
Zum Ziel des Planung: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1.
Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.4 Punkt 7 und 2.1.2 Punkt 12.
Hinsichtlich des die Standortqualität mitbestimmenden Faktors Grün ist auf
zweierlei hinzuweisen: Zum Einen ist für das Campus Quartier eine
hochwertige Gestaltung und Begrünung der Freiflächen vorgesehen, die einen
Beitrag dazu leisten sollen, sicherzustellen, dass das Campus Quartier ein
attraktiver Wohnstandort wird. Zum Anderen ist zu berücksichtigen, dass es
sich bei der Wiese mit ihrem alten Baumbestand südlich der Straße „Zum
Schebbruch“, die die heutige Freiraumsituation mitprägt, um eine private
Fläche der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude handelt, die ein
Interesse an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Grundstücke hat.
Zu 5) Das Verkehrsgutachten wurde von qualifiziertem Personal aus dem Bereich
Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauornungsamtes erstellt. Diese
Vorgehensweise entspricht vollumfänglich den rechtlichen Anforderungen an
die Ermittlung des Abwägungsmaterials. Eine Beauftragung externer
Fachleute ist rechtlich nicht erforderlich.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 91 von 114
Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 2 l).
Die Auswertung der Messdaten erfolgt mittels einer speziellen Software
(ViaGraph). Diese liest die aufgezeichneten Verkehrsmengen aus und
ermittelt mit einem speziellen Algorithmus den Typ „Fahrzeug“, der dass
Messgerät passiert hat. Dabei wird zwischen Zweirädern, Pkw, Transportern,
Lkw und Lastzügen unterschieden. Dabei erfolgt die Auswertung der
Geschwindigkeitsmessungen automatisch mit in dem Programm, ist jedoch
aufgrund der Tatsache, dass die Geräte nicht geeicht und nicht für
Geschwindigkeitsmessungen vorgesehen sind, nicht aussagekräftig.
Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 19.
Zu 8) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.6 Punkt 7.
Zu 9) Wie unter Punkt 6 bereits erläutert, sind die elektronischen Messgeräte nicht
für Geschwindigkeitsmessungen gedacht, sondern zur Ermittlung der
Verkehrsstärke. Insoweit kann es zu Abweichungen zwischen der
gemessenen und tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit kommen.
Die dargestellten Messdaten geben Geschwindigkeitsübertretungen in
Prozent dar. In der Abbildung wird eine Übertretung von 65 % angezeigt.
Dieser Wert ist nicht aussagekräftig, da hier alle Geschwindigkeitsübertretungen vermerkt werden. Dies bedeutet, dass eine Übertretung um 1 km/h
genauso gewichtet wird, wie eine Übertretung von 15 km/h.
In der Tabelle sind ebenfalls die durchschnittliche Geschwindigkeit je
Fahrzeugklasse, die Geschwindigkeit des schnellsten Fahrzeuges in seiner
Klasse und der V85-Wert angezeigt. Letzterer zeigt, dass 85 % der
Verkehrsteilnehmer die angegebene Geschwindigkeit oder langsamer fahren.
Dies bedeutet für den Pkw-Verkehr, dass 85 % der Fahrzeuge 40 km/h oder
langsamer fahren. Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt bei ca. 33 km/h.
Die Befürchtung, dass 70 % des Zusatzverkehrs 40km/h oder schneller fahren
ist nicht belegbar. Wie gezeigt, liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit bei
Pkws bei 33 km/h – laut Aufzeichnung, welche jedoch nicht aussagekräftig
sind. Für aussagekräftige Ergebnisse zu Geschwindigkeitsübertretungen
muss von den entsprechnenden Stellen eine Messung vorgenommen werden.
Zu 10) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5.
Zu 11) Hinsichtlich der Sicherheit von Kindern: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10
Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5.
Zur Frage der Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 17.
Zu 12) Hinsichtlich der Berücksichtigung der Verkehrsauswirkungen der RuhrUniversität und der Hochschule Bochum: Siehe 1.1.8 Punkt 4 Abs. 2.
Der Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ südlich der Einmündung der
Bahrenbergstraße ist im Verkehrsgutachten in der Tat als Einbahnstraße
gekennzeichnet, obwohl lediglich ein Einfahrtsverbot von Norden ab der v. g.
Einmündung besteht. Dies führt aber in keiner Weise zu anderen Ergebnissen
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 92 von 114
des Gutachtens. Der einzige – hier relevante – Unterschied gegenüber einer
„echten“ Einbahnstraße ist nämlich der, dass hier auch ein Befahren der
Straße in südlicher Richtung von den anliegenden Grundstücken aus möglich
ist. Dies stützt aber eher die dem Gutachten zugrunde liegende Annahme,
dass die Abwicklung des mit der geplanten Bebauung verbundenen KfzVerkehrs – wenn nicht von Norden über die Brücke und den nördlichen
Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ – über die Lennershofstraße (zur
geplanten Tiefgarage) bzw. über die Lennershofstraße direkt in die Straße
„Zum Schebbruch“ (zu der geplanten Wohnbebauung) erfolgen wird, und dem
südlichen Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ somit nur eine sehr
untergeordnete Bedeutug zukommen wird.
Zu 13) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 22.
Zu 14) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4.
Zu 15) Hinsichtlich eines Verkehrskonzeptes und Belästigungen während der
Bauphase: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 8.
Zur Überfahrung der Bordsteine: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 15.
Zu 16) Allein angesichts der Größe und des vorhandenen Sanierungsbedarfs der
Ruhr-Universität ist es unvermeidlich, dass sich die Baumaßnahmen im
Bereich der Ruhr-Universität und der Hochschule Bochum über einen langen
Zeitraum erstrecken. Dieser Zustand wird in Anbetracht der noch anstehenden
Sanierungs- wie auch Nebaumaßnahmen voraussichtlich noch einige Jahre
andauern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Lennershofsiedlung vor
allem von den negativen Begleiterscheinungen wie Baulärm etc. derjenigen
Baumaßnahmen betroffen ist, die im Bereich der unmittelbar angrenzenden
Ingenieurwissenschaftten (d. h. entlang der I-Nordstraße) stattfinden, der
Großteil der Baumaßnahmen im Zuge der Sanierung der RUB aber in
Bereichen erfolgt, die weiter von der Lennershofsiedlung entfernt liegen. Von
der Sanierung abgesehen ist allerdings davon auszugehen, dass mit der
zukünftigen Entwicklung des Campus Bochum – eines Bereichs, der sich vom
Gesundheitscampus im Westen über die Ruhr-Universität und die Hochschule
Bochum bis hin zum Technologiequartier im Osten erstreckt, – im Zuge des
Ausbaus Bochums als Wissenschaftsstandort weitere Baumaßnahmen einher
gehen werden, deren Auswirkungen u. a. auch die Lennershofsiedlung
betreffen werden, da ein Großteil der möglichen Entwicklungsflächen sich im
Bereich nördlich und östlich der Hochschule Bochum befindet.
Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6.
Zu 17) Zur Frage der Grundstückswerte: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Hinsichtlich der Prägung der Siedlung durch den Baumbestand: Siehe Antwort
zu 2.1.7 Punkt 4 Abs. 2.
Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6.
Zu 18) Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6.
Wie lange eine Baumaßnahme dauert, ist letztendlich eine Entscheidung des
Bauherrn. Im Falle der Errichtung von Gebäuden, die zur Vermietung oder
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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zum Verkauf bestimmt sind, hängt die Dauer einer Baumaßnahme zudem von
der Vermarktungsituation ab. Bleibt diese z. B. hinter den Erwartungen zurück,
so kann sich die Umsetzung durchaus über einen längeren Zeitraum
hinziehen.
Zu 19) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4.
Zu 20) Die Planung wurde mit der Feuerwehr abgestimmt. Es ist sichergestellt, dass
aller Gebäude den feuerwehrtechnischen Anforderungen entsprechend
erreicht werden können. Im Fall eines Rettungseinsatzes erfolgt die Zufahrt in
das Plangebiet über die Lennershofstraße. Die Gebäude in den teilbereichen
SO 2 und SO 3 des Sondergebietes, d. h. zwischen der Lennershofstraße im
Süden und der Straße „Zum Schebbruch“ im Norden, werden über den
geplanten Fuß- und Radweg angefahren, die als Rettungsweg vorgesehen
sind und entsprechend ausgebaut werden.
Zur Zulassung von Auskragungen außerhalb der Baugrenzen: Siehe Antwort
zu 2.1.2 Punkt 15.
Zu 21) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10.
Zu 22) Konzeptioneller Ansatz der Planung ist, das Plangebiet unter Berücksichtigung der vorhandenen städtebaulichen Struktur der Lennershofsiedlung
zu einem Campus Quartier und somit unter Würdigung des Vorhandenen
etwas Neues zu entwickeln. Dabei orientiert sich die geplante Bebauung
hinsichtlich der Geschossigkeit an den höheren bereits in der
Lennershofsiedlung vorhandenen Gebäuden, um eine wirtschaftliche
Realisierung der Planung zu ermöglichen.
Ebenso wie der Rundbau ist auch das Boardinghouse als Auftaktgebäude für
das Campus Quartier vorgesehen und soll durch seine besondere Gestaltung
den Eingangsbereich betonen. Dass sich dieser Bau von den Gebäuden in
seiner Umgebung abhebt, ist Ausdruck dieser besonderen Funktion und
insofern gewollt.
Zu 23) Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10.
Zur überhöhten Geschwindigkeit: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7.
Zu 24) Hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Nachbarschaftsverträglichkeit:
Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 10.
Zu 25) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 9.
Zu 26) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 16.
Zu 27) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 18.
Zu 28) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 28.
Zu 29) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1.
Zu 30) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 26.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 94 von 114
Zu 31) Hinsichtlich des Verkehrsgutachtens: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 1.
Zur Frage der Überlastung der U 35: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4.
Zu 32) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 27.
Zu 33) Gem. § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur für Vorhaben, die in der Anlage 1 zum UVPG
aufgeführt sind (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“). Von den dort aufgeführten
Vorhaben kommen im vorliegenden Fall nur die Vorhaben in der Kategorie
„Bauvorhaben“ als möglicherweise UVP-pflichtig in Frage und hier wiederum
lediglich die unter der Nr. 18.7 (Bau eines Städtebauprojektes für sonstige
bauliche Anlagen im Außenbereich) sowie unter der Nr. 18.9 (Vorhaben, für
das nach Landesrecht eine UVP vorgesehen ist).
Bei dem Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes handelt es sich um
eine Fläche im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Damit ist die Planung kein
Vorhaben nach Nr. 18.7. Nach Landesrecht ist ebenfalls keine UVP für
Planungen wie die Vorliegende vorgesehen, so dass die Planung auch nicht
unter Nr. 18.9 fällt. Gem. der Anlage 1 zum UVPG des Landes NordrheinWestfalen (Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“) besteht eine UVP-Pflicht nach
Landesrecht nämlich nur für den Bau von Infrastruktureinrichtungen wie z. B.
vier- oder mehrstreifigen Straßen oder Abwasserbehandlungsanlagen, den
Gewässerausbau sowie den Bau von speziellen gewerblichen Anlagen wie z.
B. Anlagen zur intensiven Fischzucht sowie den Bau von Feriendörfern,
Hotelkomplexen oder sonstigen großen Einrichtungen für die Ferien- und
Fremdenbeherbergung u. ä. Vorhaben, die i. d. R. mit größeren Eingriffen in
Natur und Landschaft verbunden sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestand und besteht für die vorliegende
Planung demnach eindeutig nicht.
Im Übrigen ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade für Flächen wie die
des vorliegenden Bebauungsplanes vom Gesetzgeber die Regelungen des §
13 a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) geschaffen wurden,
die die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder
andere Maßnahmen der Innenentwicklung erleichtern sollen. Für diese
Flächen ist gerade ausdrücklich vorgesehen, dass keine Umweltprüfung
durchgeführt wird, auch wenn die Umweltbelange selbstverständlich
entsprechend § 1 Abs. 6 BauGB im Rahmen der Planung zu berücksichtigen
sind.
Zu 34) Im Grünordnungsplan wird der Bestand gewürdigt und die Auswirkungen des
Bauvorhabens dargestellt. Unstrittig ist, dass 80 der 91 kartierten
Einzelgehölze gefällt werden und die Flächenversiegelung von 30 % auf
künftig rund 69 % steigt. Grundsätzlich entspricht jedoch die durch das
Bauleitplanverfahren vorstrukturierte Nachverdichtung den übergeordneten
Zielen des Regionalen Flächennutzungsplans.
Nach Abschluss der Maßnahme werden innerhalb des Plangebietes 54 neue
Bäume gepflanzt. 45 weitere sind laut Baumschutzsatzung noch im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes oder an anderer Stelle im Stadtgebiet
zu pflanzen. Zudem ist seitens des Vorhabenträgers ein Defizit von rund
18.746 Ökopunkten auszugleichen. Damit sollen die befürchteten
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Auswirkungen auf Flora und Fauna in Bochum aufgefangen werden.
Naturschutz- und planungsrechtlich wird damit den gängigen Anforderungen
an ein solches Verfahren genüge geleistet. Eine detaillierte Aufnahme der
Tier- und Pflanzenwelt in der Baufläche ist nach den einschlägigen
Rechtsnormen, wie unter 2.1.2 Punkt 14 dargelegt, nicht erforderlich. Mit dem
Grünordnungsplan und der Artenschutzprüfung wurden die mit der Planung
einhergehenden Auswirkungen ausreichend untersucht.
Zu 35) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 28.
Zu 36) Hinsichtlich der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossflächenzahl: Siehe
Antwort zu 2.1.2 Punkt 21.
Zur Zulassung von Laubengängen außerhalb der Baugrenzen: Siehe Antwort
zu 2.1.2 Punkt 20.
Zur Zulassung von Auskragungen außerhalb der Baugrenzen: Siehe Antwort
zu 2.1.2 Punkt 15.
Zu 37) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 18.
Zu 38) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1.
Zu 39) Hinsichtlich der Frage des Interessenausgleichs: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt
1.
Zur Frage des Bedarfs und des zeitlichen Horizonts der Entwicklungsperspektive: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 4.
Zur Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 17.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.8
Stellungnahme 41, 10.09.2013
Als betroffene Anwohnerin erhebe ich folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan:
1)
Fehlende Spielplätze / Spielmöglichkeiten
Im Lennershof leben viele Familien mit Kindern. Der Bebauungsplan sieht vor,
die große Wiese, auf der unsere Kinder spielen, zu bebauen. Die kleine Spielplatzfläche, die entstehen soll, ist kein Ersatz und nicht nur ältere Kinder nutzbar.
2)
Parksituation
Bereits jetzt ist die Parksituation im Lennershof katastrophal. Häufig parken
Fahrzeuge die Gehwege zu, so dass man als Fußgänger auf die Straße ausweichen muss. Der Bebauungsplan sieht keine ausreichenden Parkmöglichkeiten vor, so dass sich die Situation noch drastisch verschlimmern wird.
An dieser Stelle möchte ich anregen, die Zufahrt und Parkmöglichkeiten des
Seminargebäudes an der Lennershofstraße zur anderen Seite, nämlich zum
Hochschulparkplatz auszurichten. Das würde die Situation in meinen Augen
schon entschärfen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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3)
Dauerbaustellen / Baulärm
Durch Neubauten in der Lennershofstraße, Bau des Seminargebäudes, Sanierung der Blue-Box und Bau des ID- Gebäudes sind wir Anwohner in der
Lennershofsiedlung seit Jahren Baulärm ausgesetzt. Da nur den Bebauungsplan kein zeitlicher Rahmen vorgegeben ist, berurchten wir, dass es noch Jahre so weiter geht. Die ständige Durchfahrt von Baufahrzeugen und LKW belastet und gefährdet unsere Kinder und uns zusätzlich. Ferner gibt es keine
Planung, wie während der Bauphase die Verkehrsführung durchgesetzt wird.
4)
Verkehrsführung
Als Anwohner der Straße '„Im Westenfeld“', haben wir die Befürchtung, dass
diese Straße demnächst als Durchfahrtsstraße von der Lennershofstraße zur
Straße '„Zum Schebbruch“' genutzt wird. Unsere Straße ist sehr schmal, so
dass keine 2 Autos aneinander vorbeifahren können. Ich habe Angst um unsere Kinder und Katzen, die durchaus auf der Straße spielen bzw. herumlaufen.
Kann man die Straße „Im Westenfeld“ zu einer Sackgasse machen, so dass
sie nicht als Durchfahrtsstraße genutzt werden kann (z. B. durch einen umlegbaren Poller?)
5)
Flächenversiegelung / Abwasser
Die Abwasser- und Regenwasserableitung ist unzureichend geplant. Bereits in
der Vergangenheit sind bei starkem Regen viele Keller vollgelaufen. Die weitgehende Versiegelung der Flächen wird die Situation in Zukunft noch verschlimmern.
6)
Wohnqualität
Wir sind im Jahre 2002 mit 2 Kindern (mittlerweile haben wir 3) hier in die
Lennershofsiedlung gezogen. Die ruhige Wohnsiedlung hat uns sehr gut gefallen, leider ist davon jetzt schon nicht mehr viel übrig. Sämtliche Grünflächen
und Spielflächen werden hier systematisch vernichtet, viele schützenswerte
Bäume mussten bereits fallen.
7)
Kahlschlag
Laut Planung soll eine große Zahl von erhaltenswerten alten Bäumen gefallt
werden, das ist nicht hinnehmbar! Der Charakter unserer Siedlung geht unter
anderem dadurch komplett verloren. Neupflanzungen kleiner Bäumchen irgendwo auf dem "freien Feld" können keinen Ersatz für jahrzehnte alte Bäume
sein.
8)
Artenschutz
Bei uns im Lennershof gibt es viele seltene Vögel, die teilweise auf der rotenListe stehen. Hier sieht man unter anderem Spechte, Nachtigallen, Zaunkönige, Kuckucke und Eichelhäher. Außerdem gibt es hier eine Vielzahl von Fledermäusen. Alle diese Tiere sind zwingend an den alten Baumbestand gebunden, ihre Populationen würden durch einen Kahlschlag vernichtet.
9)
Bestehende Gebäude erhalten
In der Vergangenheit wurden von der VBW in unserer Siedlung Häuser renoviert und/oder aufgestockt. Warum kann das nicht auch mit den bestehenden
Häusern an der Lennershofstraße und '„Zum Schebbruch“' geschehen. Dass
diese Häuser nicht erhaltenswürdig sind, kann ich nicht glauben, zumal sie
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 97 von 114
kürzlich erst renoviert und gestrichen worden sind. Bereits die Hustadt und
das Uni-Center gleichen Geisterstätten, wir brauchen nicht noch eine dritte!
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4.
Unmittelbar am Seminargebäude des Zentrums für schulpraktische
Lehrerausbildung (ZfsL) befinden sich lediglich acht Stellplätze für
Verwaltungsmitarbeiter. (Für die Dozenten und Seminarteilnehmer stehen
Stellplätze auf den Parkplätzen nördlich der Hochschule Bochum zur
Verfügung.) Eine Verlegung der Zufahrt von Norden nach Süden hätte daher
nur sehr begrenzte verkehrliche Auswirkungen.
Zu 3) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 22.
Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 5.
Der weit überwiegende Teil der Gebäude in dem geplanten Sondergebiet – d.
h. das wellenförmige Gebäude sowie der Rundbau – erhält eine Tiefgarage,
deren Ein- und Ausfahrt sich im Süden des Plangebietes befindet. Die neuen
Wohngebäude werden durchweg im mittleren und westlichen Teil des
Plangebietes entstehen. Vor dem Hintergrund der beengten Platzverhältnisse
in der Straße „Im Westenfeld“ sowie des umständlichen Weges über die
Straße „Im Westenfeld“, den Fahrzeuge aus Richtung Schattbachstraße über
die Lennershofstraße zu der neuen Bebauung an der Straße „Zum
Schebbruch“ nehmen müssten, ist davon auszugehen, dass der Kfz-Verkehr
seinen Weg weitestgehend direkt von der Lennershofstraße (von Westen) zu
der Straße „Zum Schebbruch“ nehmen wird. Insofern wird der Kfz-Verkehr auf
der Straße „Im Westenfeld“ aller Voraussicht nach allenfalls in geringem
Umfang zunehmen.
Zu 5) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 9.
Zu 6) Hinsichtlich der Grünflächen: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2 Punkt
5.
Zu Spielflächen: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5.
Zu 7) Hinsichtlich des Baumbestandes: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2
Punkt 5.
Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 14.
Zu 9) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.9
Stellungnahme 42, 11.09.2013
Hiermit erhebe ich als betroffene Anwohnerin der Lennershofsiedlung Bochum folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan:
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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1)
Die geplante Bebauung mit massiven Gebäudekomplexen, die Büros und
Gewerbe beinhalten sollen, zerstört den Siedlungskern und -charakter, den
bisher im Wesentlichen ein ruhiges, locker bebautes Wohngebiet mit vielen
Grünflächen ausmacht.
2)
Mit dem Umbau ist ein Kahlschlag des jahrzehntealten Baumbestandes verbunden, der ebenfalls den besonderen Charakter der Siedlung ausmacht und
Bestandteil des Wohn- und Grundstückwertes der Wohngrundstücke ist. Die
Ersatzpflanzungen können hierfür keinen Ausgleich schaffen.
3)
Die geplante Ansiedlung von Büros und Gewerbe führt zu einem erheblichen
zusätzlichen Verkehrsaufkommen, das für die Anwohner hinsichtlich der Gefährdung der anwohnenden Kinder und Senioren, der damit verbundenen
Lärmentwicklung und Abgasentwicklung und des Parkplatzmangels nicht zumutbar ist. Die stark erhöhte Gefährdung von Fußgängern ergibt sich insbesondere auch aus der Enge der Straßen durch parkende Pkw und Gegenverkehr. In dem Bebauungsplan ist keine ausreichende Anzahl an Parkplätzen
enthalten.
4)
Die geplante Bebauung nimmt den Kindern im Lennershof wichtige Rasenund Spielflächen, die ein ungefährdetes Spielen ermöglichen.
5)
Die geplante dichte Bebauung entlang der Lennershofstraße versperrt den
Blick auf jegliches Grün und führt zu einem beengten Großstadtwohneindruck,
der das bisherige Siedlungsbild in sein Gegenteil verkehrt und eine massive
Einwirkung auf die Wohnsituation darstellt.
6)
Der Bebauungsplan berücksichtigt einseitig die finanziellen Interessen der
VBW auf Kosten der dort wohnenden und lebenden Anwohner. Die Anwohner
sind zudem durch die jahrelangen Baumaßnahmen an der Universität und
auch Hochschule beeinträchtigt.
Im Bebauungsplan wird ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung nicht vorgegeben, so dass auch hier mit sich über Jahre hinziehenden
Baumaßnahmen zu rechnen ist.
7)
Durch die geplante Bebauung, die nicht in den Siedlungscharakter passt, verlieren gerade die alten Ursprungsbauten der Siedlung, zu denen auch mein
Haus gehört, erheblich an Wert.
8)
Die geplante Bebauung verstößt in erheblicher Weise gegen das baurechtlich
zu beachtende Rücksichtnahmegebot.
Antwort:
Zu 1) Zum Ziel der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4.
Zu 2) Hinsichtlich der Prägung der Siedlung durch den Baumbestand: Siehe Antwort
zu 2.1.7 Punkt 4 Abs. 2.
Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 3) Zum Verkehrsaufkommen: Siehe Antwort zu 1.1.10 Punkt 7.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Hinsichtlich der Nicht-Einhaltung von Tempo 30 und Verkehrsberuhigung:
Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 7.
Zur Frage des Parkens: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6 und 1.1.8 Punkt 4.
Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6 und 2.1.1 Punkt 5.
Zu 5) Hinsichtlich des die Standortqualität mitbestimmenden Faktors Grün ist auf
zweierlei hinzuweisen: Zum Einen ist für das Campus Quartier eine
hochwertige Gestaltung und Begrünung der Freiflächen vorgesehen, die einen
Beitrag dazu leisten sollen, sicherzustellen, dass das Campus Quartier ein
attraktiver Wohnstandort wird. Zum Anderen ist zu berücksichtigen, dass es
sich bei der Wiese mit ihrem alten Baumbestand südlich der Straße „Zum
Schebbruch“, die die heutige Freiraumsituation mitprägt, um eine private
Fläche der Eignerin der im Plangebiet befindlichen Gebäude handelt, die ein
Interesse an der wirtschaftlichen Nutzung ihrer Grundstücke hat.
Zu 6) Zur Frage des Interessenausgleichs: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 1.
Hinsichtlich Belästigungen der Anwohner während der Bauphase: Siehe
Antwort zu 1.1.6 Punkt 8.
Zum Frage des zeitlichen Rahmens der Baumaßnahme: Siehe Antwort zu
2.1.1 Punkt 6.
Zu 7) Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 5.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.10 Stellungnahme 43, 08.09.2013
Hiermit erheben mein Mann und ich als betroffener Anwohner der Lennershofsiedlung Bochum folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplan:
1)
In der Begründung steht unter anderem: „ … soll insbesondere auf die Wohnbedürfnisse von Studenten und Hochschulangehörigen und Gästen ausgerichtet sein.“ Wofür war das Uni-Center oder aber auch die Hustadt gedacht???
Ist hier nicht schon genug Leerstand an Wohn- und Geschäftsräumen? Laut
Aussage von Frau Oberbürgermeisterin Scholz ist doch Opel der ideale
Standort für künftige universitäre Einrichtungen. Erst Campusquartier Lennershof; dann Opel und in 10-15 Jahren Leerstand. Genau das, was als Begründung zum Campus-Quartier Lennershof steht („.... Entwicklung eines neuen Wohn- und Arbeitsquartiers....“) steht laut WAZ vom 26.08.2013 für das
Opelareal Laer. Zitat: „Scholz schwebt eine Quartiersentwicklung vor, die Arbeiten und Wohnen zusammenbringt.“
2)
Soll Bochum nicht Familienfreundliches Wohnen anbieten? Im Lennershof gibt
es so etwas noch. Aber bald nicht mehr. Grüngürtel werden zugepflastert.
Wiesen bebaut. Und die Kinder?
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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3)
Ein anderer Punkt ist der Verkehr. Es wird jeden Tag die Lennershofstraße
zugeparkt. Da kann die Stadt Knöllchen schreiben oder nicht, es wird trotzdem
alles zugeparkt. Die Anwohner füllen nur die Stadtkasse, wenn wir die Straßenreinigung bezahlen, aber die Fahrzeuge trotz Parkverbot nicht ihren Dienst
tun können.
4)
Warum entsprechen die Gebäude nicht mehr den Wohnbedürfnissen? Hätte
die VBW die Häuser nicht so heruntergewirtschaftet wären sie noch nach den
heutigen Wohnbedürfnissen in Ordnung.
5)
Das ID-Gebäude der Uni steht nicht in der Siedlung und ist durch die Straßenführung und Begrünung mit Bäumen nicht als Maßstab für die Neubebauung.
6)
Die an die Baufläche angrenzenden Häuser werden in einer nicht zumutbaren
Art und Weise beschattet. Die Bebauung ist zu hoch und zu dicht. Die Grundstückswerte werden dadurch fallen.
7)
Was geschieht mit der Vielzahl der Vögel (unter anderem welche aus der roten Liste)?
8)
Es gibt keine Planung, wie während der Bauphase die Verkehrsführung umgesetzt wird, ohne Anwohner und insbesondere Kinder zu gefährden. Im Bebauungsplan wird kein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung
vorgegeben. Bereits seit mehreren Jahren sind die Anwohner von Baulärm,
Schmutz und LKW-Durchfahrten für Baumaßnahmen an der Ruhruniversität
betroffen. Den Anwohnern ist das nicht zumutbar. Dazu kommen die geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum. Eine weitere Bauerlaubnis
ohne enge zeitliche Begrenzung ist nicht zumutbar.
Antwort:
Zu 1) Hinsichtlich der Unterschiede zwischen dem Campus Quartier und dem UniCenter sowie der Hustadt: Siehe Antwort zu 1.1.11.
Derzeit werden Entwicklungsvorstellungen dafür erarbeitet, wie die frei
werdenden Opel-Flächen zukünftig genutzt werden sollen. In diesem
Zusammenhang werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortqualitäten und zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen unterschiedliche
Optionen geprüft. Angesichts des noch laufenden Arbeitsprozesses können
jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen zu der
Nutzungskonzeption getroffen werden.
Zu 2) Hinsichtlich der Zielgruppe der Planung: Siehe Antwort zu 1.1.6 Punkt 4.
Zu Spielmöglichkeiten: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 5.
Zu 3) Die Sicherstellung eines geordneten Ablaufs des ruhenden Verkehrs ist nicht
Gegenstand des Bebauungsplanes. Die Behebung etwaiger Missstände ist
Aufgabe der Ordnungsbehörden. Diese überwachen die Parksituation im
Rahmen der vorhandenen personellen Resourcen.
Zu 4) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Zu 5) Das ID-Gebäude der Ruhr-Universität stellt keineswegs den generellen
Maßstab für die geplante Bebauung des Campus Quartiers dar; es entfaltet
aber durchaus eine gewisse visuelle Wirkung auf den südwestlichen
Randbereich der Siedlung. Daher sieht die städtebauliche Konzeption für das
Campus Quartier vor, dass sich der dem ID-Gebäude nächstgelegene
geplante Gebäude – der Rundbau – hinsichtlich seiner Geschossigkeit an
diesem orientiert und so einen Übergang zu der Bebauung im Plangebiet
schafft.
Zu 6) Zur Verschattung: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8.
Zur Frage der Wertentwicklung: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 16.
Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 14.
Zu 8) Hinsichtlich Regelungen des Verkehrs während der Bauphase: Siehe Antwort
zu 2.1.1 Punkt 22.
Zur Frage der Befristung des Baurechts: Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 6.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.11 Stellungnahme 44, 13.09.2013
Hiermit erhebe ich als Anwohner der Lennershofsiedlung Bochum aufgrund eigener
Betroffenheit und Sorge um das Gemeinwohl folgende Einwendungen gegen den
Bebauungsplan:
Die Reihenfolge der Einwendungen ist nicht nach Wichtung oder Wertung dargelegt.
1)
Spielfläche
Eine Unterversorgung von Spielflächen konnte bisher insbesondere für ältere
Kinder sehr gut durch die bislang geduldete Nutzung der privaten Freifläche
im Kern des Gebietes ausgeglichen werden. Hier war ein gefahrenfreier und
gut einsehbarer Spielraum gegeben, der Raum für vielfältige und kreative Aktivitäten bot.
Durch den Wegfall dieser Fläche wird der angebotene Spielraum nun noch
weiter reduziert. Die neu geplante Spielfläche ist der Größe nur für kleine Kinder geeignet und liegt direkt am Hauptfußgängerstrom, aber uneinsehbar aus
den Bereichen der Wohnbebauung. Sie ist daher unzureichend.
Aus Gründen der Sicherheit und Schaffung ausreichender Spielmöglichkeiten
fordere ich daher eine Umplanung, die eine ausreichende Spiel- und Grünfläche, insbesondere auch für diverse Ballsportarten, in unmittelbarer Nähe des
geplanten WA-Gebietes vorsieht.
2)
Zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Bebauung
Im B-Plan ist weder ein zeitlicher Rahmen für die Bebauung, noch eine temporäre Verkehrsführung vorgesehen. Dies bedeutet, dass, wenn es im wirtschaftlichen Interesse der VBW ist, über mehrere Jahre ein Baugebiet entsteht plus der daraus resultierenden Belastungen der Anwohner durch Baustellenverkehr, Baustellenlärm, Staubverwehungen und Schmutz. Dies ist besonders belastend, da die Anwohner der Lennershofstraße bereits seit mehre-
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
Seite 102 von 114
ren Jahren den Belastungen durch die Neubauten der Ruhr-Universität (u. a.
ID-Gebäude und die neuen Versuchshallen) und die Sanierungen der IGebäude in starkem Maße ausgesetzt sind. Dies sind bereits jetzt massive
Belastungen in der Regel an 6 Tagen die Woche von 06.00 bis 20:00 Uhr.
Dazu kommen die geplanten Baumaßnahmen an der Hochschule Bochum.
Ich fordere daher die Umsetzung der Bebauung zeitlich zu befristen und provisorische Zufahrten zu den Baustellen an anderen als den endgültig vorgesehenen Stellen nicht zuzulassen.
3)
Das Verkehrsgutachten ist fehlerhaft und unzureichend
Das gesamte betrachtete Areal wird als „Anlieger frei“ gekennzeichnet, dies ist
ebenso falsch wie der Punkt, dass der südliche Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ eine Einbahnstraße sei. Eine Fahrbeziehung Lennershofstraße – INord Straße soll durch Kantsteine, welche an der schmalsten Stelle 1 m Abstand haben, unterbunden sein. Dies ist nicht korrekt, wie Fahrspuren auf der
Begrenzungsfläche eindeutig beweisen. Es fanden keine Verkehrszählungen
am Wochenende statt. Es wird nicht auf die Überlastung der U 35 zu Spitzenzeiten hingewiesen. Eine genaue Definition des autoarmen Gebietes fehlt sowohl in diesem Verkehrsgutachten, als auch im B-Plan Entwurf.
Das Verkehrsgutachten betrachtete nur den Bereich des B-Planes 895. Mit
der geplanten Aufstellung des B-Planes Hochschule Bochum und den damit
einhergehenden baulichen Veränderungen ist auch ein erheblicher Einfluss
auf den Bereich des B-Planes 895 zu erwarten. Dies wurde auch durch den
Leiter des Planungs- und Bauordnungsamtes in der Sitzung des Ausschusses
für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung am 03.07.2013 angesprochen. Daher ist der B-Plan 895 aufgrund unzureichender Kenntnisse über zukünftige Verkehrsentwicklungen und oben genannter Fehler im derzeitigen
Zustand abzulehnen. Ich fordere zudem ein neues Gesamtverkehrsgutachten
unter Berücksichtigung der Verkehrsentwicklung um die RUB, den Gesundheitscampus und die Hochschule von unabhängiger kompetenter Stelle erarbeiten zu lassen.
4)
Zulassung von Schank- und Speisewirtschaften
Es soll laut B-Plan in den Sondergebieten SO 1 und SO 3 die Ansiedlung von
Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden. Zusätzlich sollen solche
Betriebe ausnahmsweise im SO 2-Gebiet zugelassen werden. Wie sind diese
Ausnahmen überhaupt geregelt, wird sich hier eventuell nur eine Hintertür offen gehalten, um möglichst viele Gastronomiebetriebe anzusiedeln? Solche
Betriebe führen erfahrungsgemäß zu erheblichen Belästigungen insbesondere
durch Lärm (Musik, Außengastronomie, Abluftanlagen), aber auch durch zusätzlichen Besucher- und Anlieferverkehr. Dies ist besonders in den Abendstunden und bei Außengastronomie der Fall. Ein Bedarf für zusätzliche Gastronomie ist in Anbetracht der guten Infrastruktur in fußläufiger Nähe im Bereich Buscheyplatz und Uni-Center nicht erkennbar.
Ich fordere daher aus Gründen des Anwohnerschutzes auf Schank- und Speisewirtschaften im Plangebiet vollständig zu verzichten. Falls dies aus irgendwelchen imaginären Gründen nicht möglich sein sollte, fordere ich die Nichtzulassung von Außengastronomie insbesondere in den Abendstunden und auf
einen vollständigen Verzicht auf Gastronomie im Sondergebiet SO 2.
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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5)
Geschosshöhe der geplanten Gebäude
Laut B-Plan sind in den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und WA 2 fünf Gebäude mit 4 Vollgeschossen geplant. Diese überragen alle bestehenden
Wohngebäude des B-Plan-Gebietes um 1 bzw. 2 Geschosse (ausgenommen
des 07 / 08 mit einer Ausnahmegenehmigung gebauten Mietshauses der
VBW Ecke Schebbruch / „Im Westenfeld“). Dies widerspricht dem allgemeinen
Wohnbild des Lennershofs, insbesondere auch, da sämtliche Gebäude entgegen der allgemeinen Bauweise im Lennershof mit Flachdächern geplant sind.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch oben erwähnte Ausnahmegenehmigung jetzt die Zulässigkeit der maximalen Bauhöhe abgeleitet wird.
Im Sinne einer einheitlich städtebaulichen Gestaltung fordere ich eine zwei-,
maximal dreigeschossige Bauweise mit Satteldach und eine Anpassung der
maximalen Bauhöhe der Gebäude.
6)
Umweltschutz
Nach Punkt 8.2. der Begründung sollen an 81 Standorten Bäume gefällt werden. Hierbei handelt es sich um teilweise alte erhaltenswerte Bäume u. a. Buchen, Eiben, Kirschbäume, eine Eiche und eine Linde. Dieser Kahlschlag ist
nicht tragbar. Nicht nur das hierdurch der Charakter der Lennershofsiedlung
vernichtet wird, sondern auch schützenswerten Vogel- und Fledermausarten
ihres Lebensraums beraubt werden. Es wird zwar aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorprüfung u. a. ausgeführt, dass nicht damit zu rechnen sei, dass
Tiere i. S. d. § 44 BNatSchG beeinträchtigt werden bzw. sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, aber ein erheblicher Teil der lokalen Vogel- und Fledermauspopulation ist zwingend an den vorhandenen alten Baumbestand gebunden, insbesondere seien hier Kuckuck, Grün- und
Buntspecht erwähnt.
Im Interesse des Artenschutzes und einer nachhaltigen Entwicklung des
Stadtgebietes fordere ich daher dazu auf, die vorliegende artenschutzrechtliche (Vor)Prüfung durch ein neues sorgfältiges Gutachten zu ergänzen und die
bestehende Planung aufgrund des großflächigen Kahlschlags abzulehnen.
7)
Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Bebauung
Einer der wichtigsten Punkte der Begründung des Bebauungsplanes ist, dass
ein Erhalt der derzeitigen Bebauung nicht wirtschaftlich sei. Dies ist nicht
nachvollziehbar. Die vorhandene Bebauung weist keine erheblichen baulichen
Mängel auf, die einer weiteren Vermietung im Wege stünden. Vorhandene
Mängel sind lediglich auf langjährige Vernachlässigung durch den Eigentümer
bzw. auf derzeitigen Leerstand zurückzuführen. Gegen erhebliche Mängel
spricht auch, dass die Häuser Lennershofstraße 19-25 mit geringem Aufwand
renoviert wurden, um sie zeitlich begrenzt wieder zu vermieten. Zudem wurde
ein Teil der Häuser an der Straße „Im Westenfeld“, in der Bahrenbergstraße
und in der Uhlenbrinkstraße vor einigen Jahren renoviert und um eine Etage
aufgestockt. Diese Häuser sind damals in der Öffentlichkeit als vorbildliche
Erneuerungsmaßnahme vorgestellt worden, die auch die Forderungen des BPlans an hochwertige Gestaltung voll erfüllen.
Von Seiten der VBW wird eingewendet, dass die Raumaufteilung nicht mehr
heutigen Ansprüchen genügt. Der Umbau oben genannter Häuser hat aber
gezeigt, dass eine Anpassung durchaus möglich ist. Außerdem weisen die
Häuser teilweise Wohnungszuschnitte auf, die zwar heute nicht mehr für die
Kleinfamilie angemessen erscheinen, aber bei Studenten- und Singlehaushal-
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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ten sehr nachgefragt werden. Eine mangelnde Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Bausubstanz ist weder plausibel noch wird diese im B-Plan belegt.
Aufgrund dessen ist der vorhandene Bebauungsplan abzulehnen.
8)
Wohnmöglichkeiten für Studenten
Ziel des Bebauungsplanes soll unter anderem die Schaffung von Wohnmöglichkeiten für Studenten sein. Dieses Ziel kann nur in geringem Maße erfüllt
werden. Die bisherige Wohnungsstruktur im Plangebiet bot überwiegend kleine und einfach ausge stattete und daher auch preiswerte Wohnungen. Leider
hat die VBW diese Wohnungen nicht mehr ausreichend unterhalten, keine
neuen Mietverträge abgeschlossen, Mieter rausgeklagt und dann leerstehende Gebäude bereits teilweise abgerissen. Damit ist eine Struktur, die sehr gute Bedingungen für studentisches Wohnen bot, vom Eigentümer gezielt vernichtet worden. Die geplante Neubebauung kann aufgrund der vielfältigen
Zielsetzungen nur in geringem Umfang Wohnungen für Studenten bieten.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass bei frei finanziertem Wohnraum diese
Wohnungen nicht für die Mehrheit der Studenten erschwinglich sein werden.
Hierzu möchte ich auch noch auf die Studie „Universitäres Wohnen in Bochum“ von der Firma Georg & Ottenströer hinweisen. In Punkt 5.3.2 heißt es:
[…] sind einem Großteil der drei betrachteten Wohnstiltypen insbesondere eine günstige Miete sowie Aspekte, die den Grundriss und die Ausstattung der
Wohnung betreffen, besonders wichtig. 94,6 % der „Individualisten“, 82,3 %
der „Jungen Urbanisten“ und 87,7 % der „Älteren Urbanisten“ gaben an, dass
ihnen eine günstige Miete „Sehr wichtig“ oder „Wichtig“ ist. Bezüglich des
Wohnungsgrundrisses und der Wohnungsausstattung sind ein Balkon bzw.
eine Terrasse [...] wichtige Aspekte der Wohnung. Weiterhin ist aus der Studie
unter Punkt 5.3.3 aus den Abbildungen 125 – 127, sowie unter Punkt 6.4 zu
entnehmen, dass den untersuchten Wohnstiltypen, welche u. a. den Standort
Querenburg bevorzugen, Grünflächen und Freiräume „Wichtig“ bis „Sehr wichtig“ sind.
Zurzeit sind diese in der Lennershofsiedlung noch ausreichend vorhanden.
Das Ziel der Schaffung von studentischem Wohnraum wird mit der Planung
also nicht nur verfehlt werden, sondern durch diese Planungen wird / ist idealer vorhandener Wohnraum für Studenten (bereits) vernichtet (worden) (siehe
dazu auch Punkt 7 und 6).
Ich fordere daher die Streichung des Ziels oder ein Umdenken zum Erhalt der
noch vorhandenen Gebäude und Grünflächen.
9)
Gewerbliche Nutzungen
Als ein wesentlicher Punkt für die Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein
universitätsnaher Flächenbedarf an Büro- und Gewerbeflächen für hochschulund hochschulnahe Einrichtungen angeführt. Dieser Flächenbedarf ist aber
nur temporär vorhanden. Der Bedarf resultiert zum einen aus höheren Studierendenzahlen (durch den doppelten Abiturjahrgang und die Abschaffung der
Wehrpflicht) und aufgrund baulicher Sanierungen. Beide Effekte sind vorübergehend, sodass die Hochschulen nur temporär erhöhten Flächenbedarf haben
werden. Zur Deckung dieser Flächenbedarfe hat die Universität bereits größere Flächen angemietet, bevorzugt an der Universitätsstraße und der Innenstadt. Hinzu kommen weitere geplante und schon im Bau befindliche umfangreiche Hochschulneubauten (GD-Gebäude, AKAFÖ-Neubau, Geothermie-
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Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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und Verwaltungszentrum). Ein Flächenbedarf der Hochschulen im Bereich der
Lennershofsiedlung ist daher nicht erkennbar. Zumal bis zur Fertigstellung des
B-Plans einige Jahre vergehen werden (es ist ja auch kein zeitliches Limit hinterlegt), sodass oben genannte Effekte hier gar nicht mehr ausgeglichen werden können. Für hochschulnahe private Einrichtungen und Unternehmen stehen bereits jetzt ausreichende Flächen zur Verfügung (u. a. Gesundheitscampus und Technologiequartier Lise-Meitner-Allee). Weiterhin werden an der
Unistraße derzeit die Gewerbeflächen Seven Stones und Wasserstraße /
Paulstraße entwickelt. Seven Stones wird im Übrigen auch in der Studie „Universitäres Wohnen in Bochum“ im Gegensatz zur Lennershofsiedlung unter
Punkt 6.2 explizit als Standort für Wohnraum neben gewerblichen Nutzungen
erwähnt. Es stellt sich die Frage, ob diese Studie von der Stadt Bochum in irgendeiner Weise verwendet wird. Außerdem werden derzeit Gewerbeflächen
im ehemaligen Kirchenforum neu erschlossen.
Ein Bedarf von kleineren Büroeinheiten kann aufgrund von derzeitigen Leerständen auch nicht erkannt werden. So gibt es im Uni-Center Leerstände und
zwischengenutzte Flächen in der Ladenstraße. Kleinere Büro- bzw. Ladenflächen stehen leer im Bereich Querenburger Höhe und Hustadtring, ein Ladengeschäft am Buscheyplatz (nur Zwischennutzung wegen Brandschaden Oase), in der Overbergstraße 2 und „Im Westenfeld“ (Eigentümer VBW!).
Daher ist ein Bedarf an gewerblich nutzbaren Flächen im Bereich der Lennershofsiedlung aus obigen Gründen langfristig nicht vorhanden. Auch dieses
Ziel des Bauplans wird verfehlt. Es kommt die Vermutung auf, dass dieses
Ziel, insbesondere mit den hinterlegten Ausnahmeregelungen, aufgenommen
wurde, um bei Leerständen gezielt nichtuniversitätsnahes Gewerbe im B-PlanGebiet anzusiedeln. Der Bebauungsplan ist damit in der jetzigen Form abzulehnen.
10)
Bergbau
Laut Karte des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen und Punkt 8.10
der Begründung ist im Plangebiet tages- und oberflächennaher Bergbau umgegangen. Es ist löblich, dass dies bei der Planung sowohl durch Einsicht in
die Grubenbilder als auch durch Bohrungen geprüft wurde und entsprechende
Vermerke hinterlegt wurden. Allerdings sind die Bohrungen schon einige Jahre her und alleine der Neubau des ID-Gebäudes in unmittelbarer Nähe des
Plangebietes kann mittlerweile zu signifikanten Veränderungen des Untergrunds geführt haben. Zudem wurden erst in diesem Jahr auf dem Grundstück
des Studienseminars für Lehrkräfte (Lennershofstraße 50) Verfüllungsmaßnahmen aufgrund von Bergschäden durchgeführt.
Ich fordere daher ein neues umfangreiches geologisches Gutachten des gesamten Plangebietes von einem kompetenten unabhängigen Institut. Weiterhin fordere ich, dass die aufgeführte Empfehlung, einen Sachverständigen
aufgrund des hohen Gefährdungspotentials hinzuziehen, als verpflichtend in
den Bauplan aufgenommen wird (sowohl zur Abwehr von Bergschäden, als
auch von eventuell auftretenden Ausgasungen).
11)
Autoarmes Gebiet
Wie soll dieses Autoarme Gebiet, welches mehrmals erwähnt wird, bitte aussehen? Es werden hierzu keine eindeutigen Vorgaben gemacht, insbesondere
um ein Wohn- und Gewerbegebiet mit Stellplatzmangel verhindern.
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ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Hiermit fordere ich detaillierte Vorgaben, um das Planungsziel „Autoarmes
Gebiet“ zu erreichen.
Ich bitte um Prüfung meiner Einwendungen und Berücksichtigung in weiteren
Planungsschritten. Ich bitte um eine Stellungnahme zu meinen Einwendungen.
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 6, 1.1.10 Punkt 7 und 2.1.1 Punkt 5.
Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 7.
Zu 3) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 2 und 3 sowie zu 2.1.7 Punkt 6.
Zu 4) Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 3, 1.1.6 Punkt 3 sowie 2.1.2 Punkt 4 und 9.
Zu 5) Hinsichtlich des Gebäudes „Zum Schebbruch“ 5 und 5 a: Siehe Antwort zu
2.1.2 Punkt 28.
Zur Frage der Geschossigkeit und des städtebaulichen Konzeptes: Siehe
Antwort zu 2.1.7 Punkt 22.
Zu 6) Hinsichtlich des Baumbestandes: Siehe Antwort zu 1.1.1 Punkt 8 und 1.1.2
Punkt 5.
Zum Artenschutz: Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 14.
Zu 7) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17.
Zu 8) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 13.
Zu 9) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 16.
Zu 10) Wie richtiger Weise von dem Einwender festgestellt, wurden für das
Plangebiet bereits verschiedene gutachterliche Untersuchungen zu den
Themen Bergbau und Baugrund durchgeführt. So wurden im Jahr 2004 das
„Gutachten zur allgemeinen Bebaubarkeit“ sowie das „Gutachten zur
bergbaulichen Situation“ auf der Grundlage einer Grubenbildeinsichtnahme
vorgelegt. Aufgrund der Hinweise auf tagesnahen Bergbau wurden darüber
hinaus im Jahr 2005 ergänzend Erkundungsbohrungen niedergebracht und
ein entsprechendes Gutachten erstellt.
Vor dem Hintergrund des nachgewiesenen Gefährdungspotenzials im Bereich
der Flöze Banck sowie Glück und Segen wurden von dem Gutachter
verschiedene Sicherungsmaßnahmen empfohlen, so u. a. die Verfüllung mit
anschließender Verpressung der nachweislich abgebauten Abschnitte und
das Erbringen eines abschließenden Standsicherheitsnachweises für die
übrigen Bereiche.
Gemäß § 9 Abs. 5 BauGB sollen u. a. Flächen, bei deren Bebauung
besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen erforderlich
sind, sowie Flächen, unter denen der Bergbau umgeht, im Bebauungsplan
gekennzeichnet werden. Daher wurde in den Bebauungsplan die textliche
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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Kennzeichnung aufgenommen, dass unter den im Plangebiet liegenden
Flächen sowohl oberflächen- als auch tagesnah der Bergbau umgegangen ist,
und eine Absenkung der Tagesoberfläche oder die Entstehung von
Tagesbrüchen nicht ausgeschlossen werden kann. Zur gutachterlichen
Bewertung der bergbaulichen Verhältnisse im Plangebiet einschließlich einer
Empfehlung ggf. erforderlicher Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen
wird empfohlen, einen Sachverständigen einzuschalten.
Den konkreten Nachweis der Standsicherheit der geplanten Bebauung zu
erbringen, obliegt dem Bauherrn. Somit ist es dessen Aufgabe, angesichts der
im Bebauungsplan enthaltenen Informationen zur bergbaulichen Situation
weitergehende Gutachten einzuholen, um eine entsprechende Grundlage für
die notwenigen statischen Berechnungen zu erhalten. Den rechtlichen
Anforderungen an die Zusammenstellung des Abwägungsmaterials zu den
Themen Bergbau und Baugrund im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
wird mit den vorliegenden Gutachten bereits entsprochen.
Dass der Neubau des ID-Gebäudes der Ruhr-Universität zu signifikanten
Veränderungen des Untergrundes im Plangebiet geführt haben könnte,
erscheint ausgeschlossen, da auch für dieses Gebäude ein entsprechender
Standsicherheitsnachweis erforderlich war. Dieser wäre jedoch nicht zu
erbringen gewesen, wenn der Untergrund nicht ausreichend tragfähig für
dessen Fundamente gewesen wäre.
Zu 11) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 22.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.12 Stellungnahme 45, 12.09.2013
1)
Siedlungscharakter
Durch die geplante Bebauung wird der Charakter der Wohnsiedlung am Stadtrand erheblich verändert. Zu befürchten sind hohe Verkehrsaufkommen auf
nicht dafür ausgelegten Straßen. Bei der Siedlung handelt es sich um eine offene Siedlung mit viel nachbarschaftlicher Kommunikation, in der Kinder u. a.
gefahrlos vor den Häusern spielen können und bspw. erste Radfahrversuche
machen, Bänke nicht nur in den rückwärtigen Gärten, sondern auch vor den
Häusern stehen und genutzt werden. Zusätzlich würde die geplante Beseitigung von altem Baumbestand und freien Spielflächen die Qualität des Wohngebietes erheblich vermindern.
2)
Abwasser
Durch die weitere Bebauung und damit verbunden erhöhtes Abwasseraufkommen in Verbindung mit weiterer Flächenversiegelung ist mit zusätzlichen
Problemen bspw. bei Starkregen zu rechnen. Erst vor einigen Monaten liefen
zahlreiche Keller voll, u. a. auch meiner.
3)
Fußgänger und Radfahrer
Im Lennershof sind enorm viele Fußgänger unterwegs. Die Straße „Im Westenfeld“ ist der direkte Fußweg von der U 35 zur Hochschule Bochum und den
östlichen Unigebäuden ID, IC sowie ND - NB. Insbesondere in den Morgenstunden wird die gesamte Straßenbreite inkl. den schmalen Bürgersteigen für
die zu ihren Lehrveranstaltungen strebenden Studierenden in Anspruch genommen. Hier wäre bspw. mit einer verstärkten Nutzung durch PKW, die ja
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Abwägung
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dann auch Anwohner wären, mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen,
was ich nicht gutheißen würde. Auch die zahlreichen Radfahrer, die das Gebiet durchfahren, wären davon betroffen.
4)
Gewerbliche Nutzung
Die Errichtung weiterer gewerblicher Nutzflächen in Querenburg halte ich für
absolut überflüssig, da das benachbarte Uni-Center eigens hierfür errichtet
wurde und genutzt werden könnte. Leider gibt es dort erheblichen Leerstand
sowie eine unzureichende Vielfalt an Gewerbe. In den 1980er und -90er Jahren war das Uni-Center ein attraktiver Einkaufsstandort. Durch die Ansiedlung
von Gewerbe, Gastronomie, Einzelhandel, Büros in der unmittelbaren Nachbarschaft würde ich befürchten, dass das Uni-Center über kurz oder lang zur
heruntergekommenen Geisterstadt wird.
Antwort:
Zu 1) Hinsichtlich der Zielsetzung des Bebauungsplanes: Siehe Antwort zu 1.1.8
Punkt 1.
Zum Thema Verkehr: Siehe Antwort zu 1.1.5 Punkt 6.
Zu 2) Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 9.
Zu 3) Eines der wesentlichen Elemente des städtebaulichen Konzeptes für das
Campus Quartier ist die in Nord-Süd-Richtung durch das Plangebiet
verlaufende, als Fuß- und Radweg geplante neue Wegeverbindung, die die
Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ mit dem ID-Gebäude der Ruhr-Universität
Bochum verbindet. Insofern ist davon auszugehen, dass die Straße „Im
Westenfeld“ zukünftig weniger stark von Fußgängern und Radfahrern
frequentiert werden wird, als es heute der Fall ist.
Was den mit der geplanten Bebauung verbundenen Kfz-Verkehr angeht, so ist
davon auszugehen, dass dessen Abwicklung – wenn nicht von Norden über
die Brücke und den nördlichen Abschnitt der Straße „Im Westenfeld“ – über
die Lennershofstraße (zur geplanten Tiefgarage) bzw. über die
Lennershofstraße direkt in die Straße „Zum Schebbruch“ (zu der geplanten
Wohnbebauung) erfolgen wird, und dem südlichen Abschnitt der Straße „Im
Westenfeld“ somit nur eine sehr untergeordnete Bedeutug zukommen wird.
Zu 4) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 16.
Die Stellungnahme wird überwiegend zurückgewiesen.
2.1.13 Stellungnahme 46, ohne Datum
Fragen zum Bebauungsplan
1)
Voraussetzung für die Förderung durch Stadtumbau West Fördermittel ist das
Vorliegen von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten in dem Gebiet.
a. Welche erheblichen Funktionsverluste lagen zum Zeitpunkt des Förderantrags (2007?) in der Lennershofsiedlung und l oder dem Stadtumbaugebiet vor?
b. Welche erheblichen Funktionsverluste liegen aktuell (04/2013) vor?
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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2)
In Bochum sollen 2013 mehr als 50.000 qm Gewerbefläche realisiert werden.
Bei ca. 20qm/Beschäftigter ergibt sich damit Raum für ca. 2500 Beschäftige.
Wenn dabei "nur" 1250 neue Beschäftigte nach Bochum geholt werden, dann
ergibt sich bei einem durchschnittlichen Bedarf an Eigenheimen (=38 % gemäß Statistiken) Bedarf für ca. neue 475 Häuser. Des Weiteren ergibt sich
Bedarf durch das Wohnbaulandkonzept, da bereits für die jetzige Nachfrage
zu wenig Bauland zur Verfügung steht.
Eine der größten Chancen Bochums besteht darin, hochqualifizierte Arbeitnehmer nicht nur in Bochum arbeiten zu lassen, sondern dafür zu sorgen,
dass sie in Bochum wohnen. Wie begründet sich vor dem Hintergrund, dass
Bochum zulässt, dass Büroflächen in eine Wohnsiedlung gebaut werden, anstatt hochwertige Angebote in diesem Bereich auszubauen?
3)
Aktuell kommen ca. 25 % der Beschäftigten der RUB mit dem ÖPNV. Wie begründen Sie vor diesem Hintergrund, dass 50 % der Beschäftigten in den
Sondergebieten mit dem ÖPNV kommen?
4)
Das Handlungskonzept stammt von 2007 bzw. den Jahren davor. Wurde in
den letzten 6 Jahren überprüft, ob Voraussetzungen, Ziele und Maßnahmen
noch aktuell sind? Wenn ja:
a. Was wurde überprüft?
b. Wann?
c. Wie?
d. In Zusammenarbeit mit wem?
5)
Wurde eine Berechnung angestellt, welche Folgekosten sich für die Stadt Bochum aus den Plänen der VBW / Stadt ergeben? Wenn ja:
a. Wie hoch sind die Kosten?
b. Wofür fallen sie an?
c. Wer trägt die Kosten genau?
6)
Wie sieht die Rechnung der VBW aus, die besagt dass die Maßnahmen in der
Lennershofsiedlung für sie ohne Fördergelder nicht profitabel seien?
Antwort:
Zu 1) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 27.
Zu 2) Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 1, 1.1.11 und 2.1.1 Punkt 3.
Zu 3) Der Anteil der Beschäftigten, die den ÖPNV wählen, hängt maßgeblich von
der fußläufigen Entfernung zur Haltestelle (möglichst unter 300 m), der
Attraktivität des Angebots an Fahrtquelle und Fahrtziel, der verkehrlichen und
sozialen Sicherheit an der Haltestelle, den Kosten des ÖPNV und des
Parkraumangebotes ab. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in
unmittelbarer Nähe zur Stadtbahn-Haltestelle „Lennershof“ der U 35 mit einer
dichten Taktfolge in Richtung Bochum-Hauptbahnhof. Das Gutachten geht
nicht von einem Anteil der ÖPNV-Nutzung von 50 % durch die Beschäftigten
in dem Sondergebiet aus. Vielmehr wurde der Anteil des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) mit 50 % angesetzt. Der Anteil des MIVs hängt vor
allem vom Parkraumangebot, der Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fußgänger- und Radverkehr, ÖPNV) und dem Angebot an
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
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Wohnungen im Umfeld ab. Je nach Abhängigkeit von der vorherrschenden
Situation in einem Plangebiet beträgt der MIV-Anteil zwischen 30-90 %.
Die Aufteilung der Transportleistung auf die verschiedenen Verkehrsträger
bzw. -mittel (der sog. „Modal Split“) in Bochum liegt aktuell bei 56 % MIV, 20
% ÖPNV, 18 % Fußgänger und 6 % Radfahrer. Aufgrund der Durchmischung
des Gebietes mit universitätsnahen Dienstleistungen und Wohnungen, des
Ansatzes eines „autoarmen Quartiers“ sowie des guten ÖPNV-Anschlusses
(insbesondere der Nähe zur Stadtbahnhaltestelle „Lennershof“ und der
Anbindung an den Bochumer Hauptbahnhof) erscheint der Ansatz 50 % MIV
gerechtfertigt.
Desweiteren sieht der städtebauliche Entwurf eine enge Verknüpfung der
Dienstleistungsbereiche im Sondergebiet mit der Ruhr-Universität und der
Hochschule Bochum vor, so dass hier von Verknüpfungspunkten
ausgegangen wird. Die Stellplatzsituation soll durch die Errichtung einer
Tiefgarage geregelt werden.
Zu 4) Bei jeder Veränderung der ursprünglichen Planung holt die Stadt eine erneute
Genehmigung der Bezirksregierung für das Entwicklungskonzept ein. Dies ist
zuletzt mit Schreiben vom 27.08.2012 auf Basis des aktuellen
Planungsstandes geschehen. Nach Beteiligung des fachlich zuständigen
Referates beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr NRW hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 19.11.2012 ihre
Zustimmung erteilt.
Zu 5) Im Rahmen der ordentlichen Haushaltsführung werden bei jeder Planung
entsprechende Überlegungen angestellt. Die Verfahren werden grundsätzlich
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft.
Mögliche Kosten:
- Erschließungskosten: trägt die VBW
- Kosten für den Umbau von Straßen (Umbau der Straße „Zum Schebbruch“
in eine Mischverkehrsfläche): trägt das Land NRW (Stadtumbauförderung)
und / oder die VBW (noch nicht abschließend geklärt)
- Kosten für öffentliche Wege: trägt im Fall der neuen Wegeverbindung das
Land NRW (Stadtumbauförderung)
- Kosten für die Pflege des öffentlichen Grüns: trägt die Stadt (wie üblich)
- mögliche Kosten für eine Trennung von Regenwasser und Abwasser,
Kanalbau: trägt die Stadt (Gebührenhaushalt)
Zu 6) Siehe Antwort zu 2.1.2 Punkt 17.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2.1.14 Stellungnahme 47, 06.12.2012
Hiermit legen wir Beschwerde gemäß §24 GO NRW gegen den o.g. Bebauungsplan
Nr. 895 - Bebauung Lennershofsiedlung - ein. Die kleinen Gärten und Terrassen der
Häuser der Straße „Im Westenfeld“ 11, 13, 15 und 17 (und fast alle anderen
Grundstücke ebenso) liegen den neuen, von der VBW geplanten Häusern, der sogenannten Schlange, so nahe, dass bei einer geplanten Geschosshöhe von 3 Geschossen (als Arbeits- bzw. Gewerbegebäude mit mindestens 12-14 m Höhe anzunehmen) mindestens 2/3 des Jahres eine Verschattung durch Wurfschatten gegeben
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
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ist Die Bebauung soll von der Straße Im Schebbruch beginnend wenige Meter hinter
unseren Gärten verlaufen, wie man aus dem anliegenden Bauplan ersehen kann.
Außerdem sollen im Mittelteil des Baugebietes noch höhere Bauten von mindestens 4
Geschossen entstehen. Diese Bebauung lässt in den Monaten August - April keine
Sonne zu uns in die Gärten.
Anderswo haben wir die Mauern niedergerissen, hier werden sie direkt vor unserer
Nase aufgebaut!!!
In der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 13.11.2012 in Bochum-Querenburg wollte Herr Müller vom Bauamt nicht mitteilen, wie hoch die tatsächliche Verschattung
sein wird, obwohl ihm nach eigener Aussage das Gutachten hierüber vorlag. Im
Schnelldurchlauf versuchte er, den April und den August darzustellen.
Auch in diesen kurzen Sequenzen konnte man sehen, dass der Wurfschatten enorm
sein würde. Bis zum 13.11.2012 sind wir über dieses Gutachten in Unkenntnis gelassen worden. So wie es aussieht, werden wir bei der Bebauung vom August bis April
keine Sonne in unseren Gärten sehen. Betroffen sind fast alle Anwohner/Innen südlich der neuen Bebauung, die ebenfalls Beschwerde einlegen werden.
Wir fordern deshalb dringend, die Baumaßnahmen mit diesen Bebauungshöhen zu
stoppen und den Bebauungsplan neu zu überarbeiten. Eine Umsetzung der Bebauung, so wie sie zur Zeit angedacht ist, wird unsere Lebensqualität für alle Zeiten unerträglich stark beeinträchtigen.
Antwort:
Siehe Antwort zu 2.1.1 Punkt 8.
Die Stellungnahme wird zurückgewiesen.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind der Mitteilung zum nichtöffentlichen Teil
dieser Sitzung beigefügt (Vorlage Nr. 20140171).
2.2
Stellungnahmen der Behörden
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gingen folgende Stellungnahmen ein, die im
Zuge der Planaufstellung zu berücksichtigen waren:
2.2.1
Barbara Rohstoffbetriebe, Haupstraße 13, 40764 Langenfeld, 08.08.2013
Wir nehmen Bezug auf unser Schreiben vom 28. Juli 2009, in dem wir das von Ihnen
beauftragte Büro - Entwicklungsgesellschaft Ruhr Bochum mbH, Herrn Dr.-Ing. Uwe
Stockers - ausreichend informiert haben.
Da es sich um ein erloschenes Bergwerksfeld handelt und auch die Bezirksregierung
Arnsberg keine Einwände bezogen auf unser inzwischen erloschenes Bergwerksfeld
"Keppler" hat und es für uns auch keine Möglichkeiten zur aktiven Gestaltung des
Bebauungsplanes mehr gibt, stellt sich hier die Frage, inwieweit wir hier noch beteiligt
werden müssen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits eine
Grubenbildeinsichtnahme im Jahre 2004 stattgefunden hat, zu dem wir im Übrigen
keine Einverständniserklärung gegeben haben.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Außerdem wurden offensichtlich im Jahre 2005 mehrere Such- und
Erkundungsbohrungen niedergebracht - ohne uns zu beteiligen. Aufgrund der
Tatsache, dass nicht dokumentierter Kohlebergbau nachgewiesen ist, halten wir die
textliche Festsetzung im Bebauungsplan für nicht ausreichend. Ferner sollte die
geplante Verpressmaßnahme bei einer Durchführung auch textlich fixiert werden oder
sind diese nur zur möglichen Durchführung von Coiled tubing Bohrungen eines
gewissen Institutes vorgesehen?
Im Übrigen wären wir Ihnen dankbar in der Zukunft gleichlautende Bezeichnungen für
irgendwie geartete Vorhaben zu benutzen (hier: B-Plan 895 - "Campus Quartier
Lennershof" / "Projekt südlich Hof Bernsau").
Antwort:
Ein Schreiben der Barbara Rohstoffbetriebe vom 28. Juli 2009 ist der Entwicklungsgesellschaft Ruhr Bochum mbH nicht bekannt. Möglicherweise wurde die Planung für
den vorliegenden Bebauungsplan aufgrund seiner Bezeichnung „Campus Quartier
Lennershof“ mit einer vor einigen Jahren für den Bereich südlich des Lennershofs
(auch Hof Bernsau genannt) verwechselt. Hierauf deutet auch der letzte Satz der
Stellungnahme des Einwenders hin.
Vor dem Hintergrund des geplanten Abrisses der nicht mehr marktgängigen vorhandenen Bebauung im Plangebiet und der anschließenden Errichtung einer Neubebauung wurden im Jahr 2004 im Auftrag des Grundstückseigentümers eine Grubenbildeinsichtnahme durchgeführt sowie ergänzend Such- und Erkundungsbohrungen niedergebracht, um Informationen über die bergbauliche Situation und damit die Bebaubarkeit der dortigen Grundstücksflächen zu erlangen. Zur Sicherstellung der Standsicherheit der geplanten Bebauung wurden in der Zwischenzeit auf der Grundlage der
gewonnenen Informationen bereits Verpressmaßnahmen durchgeführt.
Grundsätzlich ist der textliche Teil eines Bebauungsplanes genauso zu beachten wie
dessen zeichnerischer Teil. Insofern ist es rechtlich unerheblich, ob der Hinweis auf
erfolgte bergbauliche Aktivitäten im Wege der Kennzeichnung – in zeichnerischer
oder textlicher Form erfolgt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2.2.2
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Emil-Figge-Straße 91, 44227
Dortmund, 12.08.2013
Das Plangebiet grenzt an einer Stelle unmittelbar an die BLB-eigenen Grundstücke
des Hochschulcampus, so dass wir als TÖB und auch als Grundstückseigentümer
hiermit unsere Stellungnahme abgeben.
Auf Seite 60 der Begründung zum B-Plan wird ausgeführt, dass der südliche
Planbereich zwischen ID-Gebäude der Ruhr-Universität und Lennershofstraße
umgestaltet werden soll, um eine Wegeverbindung vom Campus-Quartier auf das
Hochschulgelände zu ermöglichen. Dafür soll zum BLB Kontakt aufgenommen
werden.
Sollte sich die Umgestaltung außerhalb bzw. nur bis an die Grenze der
landeseigenen Grundstücke erstrecken, weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass wir
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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für eine bauliche Umgestaltung keine Kosten übernehmen werden aber an der
Planung dieses Bereiches beteiligt werden möchten. Wenn für die Umgestaltung
landeseigene Grundstücke in Anspruch genommen werden sollten, kann dies nur
über einen Erwerb der Flächen durch die Stadt Bochum erfolgen, da der BLB NRW
seine Grundstücke nicht für öffentliche Zwecke zur Verfügung stellen kann. Ein
Verkauf kann jedoch nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch unsere Zentrale
erfolgen. In Abstimmung mit der Stadt Bochum hat der BLB NRW seinerzeit den
Bordstein an der Lennershofstraße entlang der Grundstücksgrenze zum
Universitätsgelände so umgebaut, dass der Verkehr nicht vom Hochschulgelände auf
die Lennershofstraße bzw. umgekehrt fahren kann. Diese Situation muss auch nach
einer Umgestaltung beibehalten werden, damit es nicht zu einer Vermischung der
Verkehre auf dem Hochschulcampus und dem Plangebiet kommt.
Darüber hinaus bitten wir, dafür zu sorgen, dass es durch die Festsetzung des
künftigen Campus-Quartiers als Allgemeines Wohngebiet nicht zu einer
Einschränkung der Nutzung des Hochschulgeländes kommt, beispielsweise durch
Emissionsauflagen oder -beschränkungen. Durch Forschungsbetrieb und andere
typisch universitäre Nutzungen kann es durchaus auch außerhalb von üblichen
Geschäftszeiten zu Geräuschen oder anderen Auswirkungen kommen.
Durch die neuen Nutzungen auf dem Campus-Quartier Lennershof wird es
voraussichtlich zu einer noch stärkeren Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs
kommen. Daher regen wir an, rechtzeitig auch die Belange der Straßenbahn- und
Busanbindung dieses Bereiches zu berücksichtigen.
Antwort:
Die Trennung der Fahrspuren der Lennershofstraße und derjenigen auf dem Gelände
der Ruhr-Universität soll auch zukünftig beibehalten werden. Für die Umgestaltung
der Lennershofstraße in diesem Bereich – d. h. zwischen dem geplanten Rundbau
und dem ID-Gebäude – sowie der Verkehrsinsel zwischen den beiden v. g. Fahrspuren liegen bislang lediglich erste Überlegungen vor. Wenn sich die Planungen konkretisieren, ist es erforderlich, diese sowie die Frage der Kosten ebenso wie die Grundstücksfrage mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW abzustimmen.
Da die Wohnbebauung in der Lennershofsiedlung auch heute schon bauplanungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet eingestuft wird, ändert sich der Grad der zulässigen, von den Hochschulnutzungen ausgehenden Emissionen durch die Festsetzung des Großteils des Plangebietes als Allgemeines Wohngebiet nicht. Abgesehen
von dem als problematisch empfundenen fließenden und ruhenden Verkehr in der
Lennershofsiedlung, der z. T. auch mit den benachbarten Hochschulnutzungen verbunden ist, liegen der Stadt Bochum jedoch ohnehin keine Erkenntnisse dazu vor,
dass es negative Auswirkungen der Nutzung des Hochschulgeländes gibt, die eine
Einschränkung dieser Nutzung aufgrund des benachbarten Wohngebietes der Lennershofsiedlung erfordern würde.
Hinsichtlich des öffentlichen Nahverkehrs: Siehe Antwort zu 1.1.8 Punkt 4 Abs. 2.
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
2.2.3
E.ON SE, Immobilien/Montan, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, 06.08.2013
Wir stellen fest, dass unsere Gesellschaft an dem Bauleitplanverfahren für den
Bebauungsplan Nr. 895 bis heute nicht beteiligt wurde.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung
ANLAGE 1 zur Vorlage Nr.: 20140170
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Unsere erstmalige Stellungnahme zur bergbaulichen Situation lautet wie folgt:
Der o. a. Planbereich liegt über dem stillgelegten Bergwerkseigentum der E.ON SE.
Im Bereich des o. a. Bebauungsplanes sowie im Umfeld und in unmittelbarer
Nachbarschaft des o. a. Bebauungsplanes entnehmen wir den Archivunterlagen
Hinweise auf tagesnahen Uraltbergbau, der geplante Bauvorhaben gefährden kann.
Zudem weisen wir darauf hin, dass im gesamten Geltungsbereich des
Bebauungsplanes nach den geologischen Gegebenheiten Abbau Dritter, den die
E.ON AG nicht zu vertreten hat, nicht ausgeschlossen werden kann. Wir haben daher
den gesamten Geltungsbereich in dem als Anlage zurückgehenden Lageplan (DlN
A3) gekennzeichnet als: „Umgrenzung von Flächen, bei deren Bebauung besondere
Vorkehrungen gegen Einwirkungen des früheren Bergbaus erforderlich werden
können (§ 9 Abs. 5 BauGB)“
Diese Kennzeichnung ist in den Bebauungsplan zu übernehmen. Die in der
Begründung des o. a Bebauungsplanes unter Pkt 7.2.1 Bergbau und unter Pkt 8
Umweltbelange, 8.10 Bergbau aufgeführte Stellungnahme können wir nachvollziehen
und bestätigen. (Eine) Kopie dieses Schreibens nebst Plankennzeichnung erhält die
Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 in Dortmund zur Kenntnisnahme.
Antwort:
Der Bebauungsplan enthält bereits eine textliche Kennzeichnung, in der auf erfolgte
bergbauliche Aktivitäten im Plangebiet hingewiesen und die Einschaltung eines
Sachverständigen empfohlen wird.
Der Anregung wird inhaltlich gefolgt.
2.2.4
Hochschule Bochum, Lennershof 140, 44801 Bochum, 07.08.2013
Aus Sicht der Hochschule ist allein die Auswirkung auf die Zuwegung von der UBahnhaltestelle zur Hochschule Bochum von Belang. Ich möchte Sie bitten, im
Rahmen der Veränderung des Bebauungsplans sicher zu stellen, dass die bereits
jetzt etwas ungünstige Zuwegung nicht weiter verschlechtert wird.
Eine Umlenkung über den neu geplanten Hauptweg Richtung ID-Gebäude, der von
der Hochschule weglenkt, wäre aus unserer Sicht eine deutliche Verschlechterung.
Ich möchte Sie bitten zu prüfen, inwieweit die derzeitige Zuwegung von der U-Bahn
zu Hochschule noch weiter gestärkt werden kann (z. B. durch eine Beschilderung, die
über den derzeitigen Standard für Fußwege hinausgeht).
Antwort:
Von Seiten der Stadt Bochum wird davon ausgegangen, dass diejenigen Personen,
die die Lennershofsiedlung von der Stadtbahnhaltestelle Lennershof kommend mit
dem Ziel „Hochschule Bochum“ durchqueren, aufgrund der kürzeren fußläufigen
Verbindung auch weiterhin den direkten Weg über die Straße „Im Westenfeld“
nehmen werden. Eine Verschlechterung der Zuwegung zur Hochschule wird insofern
nicht erwartet.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof –
Abwägung