Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB.pdf
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7,3 MB
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24.12.14, 20:29
Aktualisiert
27.01.18, 20:52
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170
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Bebauungsplan Nr. 895
– Campus-Quartier Lennershof –
ÜBERSICHT ÜBER
RELEVANTE STELLUNGNAHMEN
aus der frühzeitigen und der förmlichen
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauBG
Relevante Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung)
Lfd. Nr.
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
in der
Abwägung
1.2.1
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau u. Energie in
NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund
1.2.2
LWL-Archäologie für Westfalen, In der Wüste 4, 57462 Olpe
1.2.3
Stadt Hagen, Umweltamt als gemeinsame Untere
Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und
Hagen, Rathausstr. 11, 58095 Hagen
1.2.4
Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum
1.2.5
Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum
vom:
28.08.2009
02.09.2009
25.08.2009
09.09.2009
24.08.2009
Relevante Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung)
Lfd. Nr.
in der
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Abwägung
2.2.1
Barbara Rohstoffbetriebe, Haupstraße 13, 40764 Langenfeld
2.2.2
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Emil-Figge-Straße
91, 44227 Dortmund
2.2.3
E.ON SE, Immobilien/Montan, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen
2.2.4
Hochschule Bochum, Lennershof 140, 44801 Bochum
vom:
08.08.2013
12.08.2013
06.08.2013
07.08.2013
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170
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61
Bezirksregierung Arnsberg
bteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Willy- Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum
ST.ADT
OOCRUWa
o1. Sep. 2009
Datum: 28. August 2009
Seite 1 von 3
Ak1enzeichen :
65.52 .1-2009-609
bei Antwort bitte angeben
Auskunft erteilt:
Peter Schneider
peter.schneider@bezregarnsberg.nrw.de
Telefon: 0231 /5410-3685
Fax: 0231 /5410-3624
Goebenstraße 25
44135Dortmund
Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennersl10f - für ein
Gebiet nördlich der Lennershofstraße und südwestlich der Straße
im Westenfeld
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 20.08.2009 Ihr Zeichen 61 - 31
Anlage: 1 Lageplan zu den bergbaulichen Verhältnissen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der von Ihnen angezeigte Bereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld "Glück und Segener
Erbstolln", sowie über dem auf Eisenerz verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld "Keppler" .
Letzte Eigentümerin des Feldes "Glück und Segener Erbstolln" war die
Kali und Salz Beteiligungs AG mit Sitz in Kassel , hier vertreten durch die
E. ON AG, Bruchstraße Sc in 45883 Gelsenkirchen.
Letzte Eigentümerin des Feldes "Keppler" war die Barbara Rohstoffbetriebe GmbH, Hauptstraße 113 in 40764 Langenfeld.
Hauptsitz:
Seibertzstr. 1 , 59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
poststel/e@bra .nrw.de
www.bra .nrw.de
Servicezeiten:
8.30 - 12.00 Uhr
und 13.30 - 16.30 Uhr
freitags bis 15.00 Uhr
Konto der Landeskasse Düsseldorf:
WestLB Düsseldorf 400801 7
BLZ 30050000
IBAN: DE27 3005 0000 0004
0080 17
Ble: WELADEDD
Umsatzsteuer 10:
DE123878657
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Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich und zu den altbergbaulichen Verhältnissen empfehle ich Ihnen, auch die o. g. E. ON an der Planungsmaßnahme zu
beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Nach den hier vorliegenden Grubenbildern ist im südliche Randbereich
der Bebauungsplanfläche Gewinnung von Steinkohle im oberflächennahen Bereich im ca. 2,6 m mächtigen Flöz Sonnenschein umgegangen.
Das Flöz fällt mit ca. 70 gon nach Nordwesten ein.
Im Zentralen Bereich der Fläche ist hier oberflächennaher Bergbau bis
in den tagesnahen Bereich gehend im Flöz Dickebank umgegangen.
Das Flöz hat hier eine Mächtigkeit von ca. 1,0 m und fällt ebenfalls mit
ca. 70 gon nach Nordwesten ein. Das Flöz streicht im Bereich der Fläche an der Tagesoberfläche aus.
Im Bebauungsplangebiet streichen weitere, möglicherweise bauwürdige
Steinkohlenflöze tagesnah aus.
Aufgrund der o. g. anstehenden Lagerstättenverhältnisse kann daher
nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder sogen. "Uraltbergbau" (Grundeigentümerbergbau) der hier nicht verzeichnet ist, Hohlräume und Verbruchzonen im tagesnahen Bereich unter der Maßnahme vorhanden sind.
Die Frage, ob und inwieweit im Bereich unter der Fläche möglicherweise diese bis in den tagesnahen Bereich reichenden Gewinnungstätigkeiten umgegangen sind, lässt sich letztendlich erst nach der Durchführung
von Baugrunduntersuchungen (z. B. Bohrungen) beantworten.
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Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
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Die hier verzeichneten tages-, oberflächennahen Abbaubereiche sind in
der Anlage 1 dargestellt.
Aus den vorliegenden urkundlichen Unterlagen (Grubenbildern) in Verbindung mit den gegebenen Lagerstättenverhältnissen können folgende
allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz des umgegangenen
bzw. möglicherweise umgegangenen Bergbaus abgeleitet werden:
Sollten im tages-, oberflächennahen Bereich Hohlräume oder Verb ruchzonen in Folge des verzeichneten bzw. des möglicherweise umgegangenen Bergbaus vorhanden sein , so kann eine Absenkung der Tagesoberfläche oder die Entstehung von Tagesbrüchen nicht ausgeschlossen werden.
Ich empfehle bezüglich einer abschließenden gutachterlichen Bewertung der bergbaulichen Verhältnisse im Bereich der von Ihnen angezeigten Bebauungsplanfläche einschließlich einer Empfehlung ggf. erforderlicher Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen einen Sachverständigen einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
37950
+
2588000
2588050
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+
Lageplan zu den
bergbaulichen Verhältnissen
+
1 : 1000
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LWL-Archäologie für Westfalen
Außen stelle Olpe
LWL
Für die Menschen .
Für Westfalen - Lippe.
LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe
Stadt Bochum
Planungsamt
Willy-Brandt-Platz 2 -6
Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartnerin :
Petra Luther
44777 Bochum
Tel. :
02761 9375-42
Fax:
02761 2466
E-Mail: petra.luther@lwl.org
Az. : 539p109.eml
Olpe , 02.09.2009
Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennershof - für ein Gebiet nördlich der
Lennershofstraße und südwestlich der Straße Im Westenfeld
Ihr Schreiben vom / Ihr Zeichen 61 31
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand werden bodendenkmalpflegerische Belange im
Geltungsbereich der o.g . Planung nicht berührt.
Ich mache jedoch darauf aufmerksam , dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten
jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können.
Deshalb wird aus bodendenkmalpflegerischer Sicht folgender Hinweis gegeben, der zur
Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bescheid bzw. in den Bebauungsplan
aufgenommen werden sollte:
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d .h. Mauern , alte Gräben , Einzelfunde aber auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch
Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt
werden . Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer
Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen , AußensteIle Olpe
(Tel. : 02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16
Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden
freigegeben wird . Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das
Bodendenkmal zu bergen , auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6
Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).
i. A. gez. PD Dr. Michael Baales
f. d. R.
Luther
In der Wüste 4, 57462 Olpe
Telefon : 02761 9375-0
www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de
Konto der LWL-Finanzabteilung
WestLB AG Münster ' BLZ 40050000 . Konto-Nr. 60 129
IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 . BIC: WELADEDD
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170
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Stadt Hagen Postfach 4249 58042 Hagen
Stadtamt
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Frau Heinz
Rathaus
STADT
Willy-Brandt-Platz 2-6
- 1. Sep.
44777 Bochum
I
Umweltamt
als gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum,
Dortmund und Hagen
Hochstr.74
Gebäude
BOCHU~
2009
Anschrift
Rathausstr.ll, 58095 Hagen
Auskunft erteilt
Frau Kleinert, Zi.-Nr. 211
Telefon
(02331) 207-2980
Telefax
(02331) 207-2428
EMail
roswitha.kleinert@stadt-hagen.de
Vermittlung
(02331) 207-0
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Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Mein Zeichen, Datum
61/31
69/509
Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennershof
Hier: frühzeitige TÖB-Beteiligung
25.8.2009
02. SEP. 2G~J 1"~1
Sehr geehrte Frau Heinz,
die direkte Umgebung des Plangebietes stellt sich als Reines Wohngebiet dar. Die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ist deshalb unkritisch. Bei der Ausweisung eines Teiles des PIangebietes als Mischgebiet sollte durch Ausschluss lärmkritischer Nutzungen dem direkt angrenzenden
Reinen Wohngebiet Rechnung getragen werden um spätere Konflikte zu verhindern .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Kleinert
Briefadresse: Postfach 4249, 58042 Hagen
Paketadresse : Rathausstraße 11, 58095 Hagen
Konto der Stadtkasse:
Sparkasse Hagen (45050001) Kto.-Nr. 100000444
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170
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Stadtwerke
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Bochum GmbH ~
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Stadtwerke Bochum GmbH· Pos
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Helm", SIeb"
E-Mail
Stadt Bochum
Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
Frau Heinz
Rathaus
44777 Bochum
Unser Zeichen
recht
@stadtwerke-bochum .de
104 St
Durchwahl
0234960 - 1420
Telefax
0234960 - 1409
Zimmer
802
Datum
09.09.2009
Bebauungsplan Nr. 895 -Campus Quartier LennershofFrühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Heinz,
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben wir Versorgungsleitungen und Versorgungskabel für die örtliche Gas-, Wasser- und Stromversorgung , Der Bestand und die Zugänglichkeit zu diesen Kabel und
Leitungen muss nach Fertigstellung der von Ihnen im Bebauungsplan
festgesetzten Bebauung gesichert sein, Insoweit regen wir an, dass der in
den öffentlichen Raum der Straße Im Westenfeld hineinragende Baukörper derart hoch aufgeständert wird , dass das normale Lichtraumprofil einer
Straße nicht beeinträchtigt wird . Für unsere Zwecke halten wir eine lichte
Höhe von 5m für völlig ausreichend. Ferner muss sichergestellt sein, das
die Pfeiler, die dieses Bauwerk abfangen sollen nicht im Bereich unserer
Versorgungsleitungen und Kabel errichtet werden . Einen lichten Abstand
zu unseren Leitungen von mindestens 1,5 m sehen wir als ausreichend
an. Bei einer derart nahen Gründung zu unseren Versorgungsleitungen
muss jedoch sichergestellt sein, dass im Falle einer Undichtigkeit an unserer Wasserleitung die Gründung derart tief niedergebracht worden ist, damit diese nicht unterspült werden kann .
Ferner liegt nach unseren Unterlagen der Gehweg entlang der Straße Im
Westenfeld auf den privaten, an der Straße Im Westenfeld angrenzenden
Grundstücken. Zur Sicherung des Bestandes und der Möglichkeit einer
ordnungsgemäßen Unterhaltung unserer Kabel und Leitungen bitten wir
einen 1,5 m breiten Streifen entlang der zur Wohnbebauung gelegen Leitung oder Kabel im Bebauungsplan als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht zu unseren Gunsten im Bebauungsplan auszuweisen . Dieser Geländestreifen muss bis an die Grenze der im Bebauungsplan als
öffentliche Straße ausgewiesenen Fläche herangeführt werden . Entspre-
Firmenanschrift
Ostring 28
44787 Bochum
Telefon 0234 960 - 0
Telefax 0234 960 - 4000
E-Mail pr@stadtwerke-bochum.de
http://www.stadtwerke-bochum .de
Bankverbindung
Sparkasse Bochum
Konto Nr. 1 300177
BLZ 430 500 01
Vorsitzende des Aufsichtsrates
Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Geschäftsführer
Dipl.-Ök . Bemhard Wilmert
Dipl.-Ing. Dietmar Spohn
Amtsgericht Bochum HRB 722
USt-ldNr. DE811205198
St. -Nr. 5306 5705 0443
Ein Unternehmen der
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170
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Seite 2
chende Kabel- und Leitungspläne im Maßstab 1:500 haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Da die Gehwege entlang der Straße Zum Schebbruch sehr schmal sind, haben
wir in der Vergangenheit die entlang dieser Straße erforderlichen Kabelverteilerschränke, auf den privaten Grundstücken errichtet. Zur Bestandssicherung dieser
Anlagenteile bitten wir Sie rechts und links entlang der Straße Zum Schebbruch
einen 1 m breiten Grundstücksstreifen als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten auszuweisen.
Ferner betreiben wir in diesen Grundstücksstreifen in Ihrem Auftrage die öffentliche Beleuchtungsanlage, so dass wir zur Bestandssicherung dieser Anlage die
Ausweisung der Grundstücksstreifen ebenfalls empfehlen .
Im Bereich des Grundstücks Lennershofstraße 25 betreiben wir die Freileitungsbeleuchtungsanlage, die im beiliegenden Lageplan blau strich punktiert dargestellt ist. Zur Bestandssicherung regen wir an , diese Beleuchtungsanlage durch
die Ausweisung eines entsprechenden Geländestreifens im Bebauungsplan zu
sichern.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen , dass die im Plangebiet befindlichen
Häuser, die bei der Realisierung der Planung abgerissen werden müssen allesamt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen sind . Vor Aufnahmen
der Abbrucharbeiten müssen diese Anschlüsse fachgerecht durch uns vom Netzt
getrennt werden , um eine Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden .
Freundliche Grüße
Stadtwerke Bochum GmbH
servicei~ter Recht
iA
~
Anlagen
1(31 .08.2009) 6 1-ToeB - AW: Toeb 0895
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170
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Von :
An :
Datum:
Betreff:
"Flöter, Frank" <Frank.Floeter@unitymedia.de>
"61 -ToeB 61 -ToeB" <61 -ToeB@bochum .de>
24.08.2009
AW: Toeb_0895
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Im Plangebiet befinden sich Breitbandkommunikationsanlagen der Unitymedia NRW GmbH , die ggf. von
Baumaßnahmen berührt werden und infolgedessen verändert oder verlegt werden müssen .
Wir möchten Sie daher bitten , uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich zu benachrichtigen .
Mit freundlichen Grüßen
Frank Flöter
Planung Technik & Netz
Regionalbüro Mitte
Unitymedia NRW GmbH
Königsallee 178a
44799 Bochum
Tel.
Fax
+49 (0) 234 8930 3246
+49 (0) 2273 5947 0314
Email Frank.Floeter@unitymedia.de
www.unitymedia.de
Unitymedia NRW GmbH
Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 55984
Geschäftsführer: Parm Sandhu , Dr. Herbert Leifker, Christopher Winfrey, Joachim Grendel
-----Ursprüngliche Nachricht----Von : 61 -ToeB 61 -ToeB [mailto:61 -ToeB@bochum .de]
Gesendet Montag, 24. August 2009 10:20
An : poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de; poststelle@bezreg-muenster.nrw.de; Maria Geisen;
do.poststelle@blb.nrw.de; Elke Einhäuser; Peter Czaja; Richard Ziolowski;
wbvwestdezernatIl14@bundeswehr.org; poststelle@bvado.bfinv.de; Jaax; Dirk; Hoffm an n;
planverfahren@eglv.de; Ericsson Transmission GmbH; Ulrike Dürrleder; Service@FA-5350.fin-nrw.de;
Martin Böddeker; Stefan Wiewiora; Ulrich Peterwitz; Günter Benning;
bauleitplanung@immobilien .eon-kw.de; Bauleitplanung@lka.ekvw.de; unna@lwk.nrw.de; Wilhelm
Lenzen; Michael Baales; Iru@ruhrverband.de; Grenz; Hettig; Jastrob; RC-Recklinghausen-Info@rwe.com ;
Heinz-Joerg Gimpel; recht@stadtwerke-bochum .de; plan3.nl-bo@strassen .nrw.de; Engelbert Heimerl;
Bauleitplanung, Bochum ; Petra Oldenhoff; Klaus-Dieter Geldmann; Claudia .ertelt@uv.rub .de?; Kaminski
Betreff: Toeb_0895
Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 51 I Höhere Landschaftsbehörde Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 531 Immissionsschutz Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 69 IAgrarordnung Soest Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde -
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