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Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 2: Stellungnahmen der TÖB.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
24.12.14, 20:29
Aktualisiert
27.01.18, 20:52

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 1 von 17 Bebauungsplan Nr. 895 – Campus-Quartier Lennershof – ÜBERSICHT ÜBER RELEVANTE STELLUNGNAHMEN aus der frühzeitigen und der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauBG Relevante Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) Lfd. Nr. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in der Abwägung 1.2.1 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau u. Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund 1.2.2 LWL-Archäologie für Westfalen, In der Wüste 4, 57462 Olpe 1.2.3 Stadt Hagen, Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen, Rathausstr. 11, 58095 Hagen 1.2.4 Stadtwerke Bochum GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum 1.2.5 Unitymedia NRW GmbH, Königsallee 178 a, 44799 Bochum vom: 28.08.2009 02.09.2009 25.08.2009 09.09.2009 24.08.2009 Relevante Stellungnahmen der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (förmliche Beteiligung) Lfd. Nr. in der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Abwägung 2.2.1 Barbara Rohstoffbetriebe, Haupstraße 13, 40764 Langenfeld 2.2.2 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Emil-Figge-Straße 91, 44227 Dortmund 2.2.3 E.ON SE, Immobilien/Montan, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen 2.2.4 Hochschule Bochum, Lennershof 140, 44801 Bochum vom: 08.08.2013 12.08.2013 06.08.2013 07.08.2013 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 2 von 17 61 Bezirksregierung Arnsberg bteilung 6 Bergbau und Energie in NRW o2. SEP. t~ ~ \. . i I~ il,,'. . . ~i , 0/ \J ·-··- ----r····:· ---;-6"\ 4 aGA b l svb . Bezirksregier r'\ I':: 2GC9 d Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Willy- Brandt-Platz 2-6 44777 Bochum ST.ADT OOCRUWa o1. Sep. 2009 Datum: 28. August 2009 Seite 1 von 3 Ak1enzeichen : 65.52 .1-2009-609 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Peter Schneider peter.schneider@bezregarnsberg.nrw.de Telefon: 0231 /5410-3685 Fax: 0231 /5410-3624 Goebenstraße 25 44135Dortmund Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennersl10f - für ein Gebiet nördlich der Lennershofstraße und südwestlich der Straße im Westenfeld Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 20.08.2009 Ihr Zeichen 61 - 31 Anlage: 1 Lageplan zu den bergbaulichen Verhältnissen Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen angezeigte Bereich liegt über dem auf Steinkohle verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld "Glück und Segener Erbstolln", sowie über dem auf Eisenerz verliehenen inzwischen erloschenen Bergwerksfeld "Keppler" . Letzte Eigentümerin des Feldes "Glück und Segener Erbstolln" war die Kali und Salz Beteiligungs AG mit Sitz in Kassel , hier vertreten durch die E. ON AG, Bruchstraße Sc in 45883 Gelsenkirchen. Letzte Eigentümerin des Feldes "Keppler" war die Barbara Rohstoffbetriebe GmbH, Hauptstraße 113 in 40764 Langenfeld. Hauptsitz: Seibertzstr. 1 , 59821 Arnsberg Telefon: 02931 82-0 poststel/e@bra .nrw.de www.bra .nrw.de Servicezeiten: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr freitags bis 15.00 Uhr Konto der Landeskasse Düsseldorf: WestLB Düsseldorf 400801 7 BLZ 30050000 IBAN: DE27 3005 0000 0004 0080 17 Ble: WELADEDD Umsatzsteuer 10: DE123878657 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 3 von 17 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 2 von 3 Über mögliche zukünftige bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich und zu den altbergbaulichen Verhältnissen empfehle ich Ihnen, auch die o. g. E. ON an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Nach den hier vorliegenden Grubenbildern ist im südliche Randbereich der Bebauungsplanfläche Gewinnung von Steinkohle im oberflächennahen Bereich im ca. 2,6 m mächtigen Flöz Sonnenschein umgegangen. Das Flöz fällt mit ca. 70 gon nach Nordwesten ein. Im Zentralen Bereich der Fläche ist hier oberflächennaher Bergbau bis in den tagesnahen Bereich gehend im Flöz Dickebank umgegangen. Das Flöz hat hier eine Mächtigkeit von ca. 1,0 m und fällt ebenfalls mit ca. 70 gon nach Nordwesten ein. Das Flöz streicht im Bereich der Fläche an der Tagesoberfläche aus. Im Bebauungsplangebiet streichen weitere, möglicherweise bauwürdige Steinkohlenflöze tagesnah aus. Aufgrund der o. g. anstehenden Lagerstättenverhältnisse kann daher nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass infolge widerrechtlichen Abbaus Dritter oder sogen. "Uraltbergbau" (Grundeigentümerbergbau) der hier nicht verzeichnet ist, Hohlräume und Verbruchzonen im tagesnahen Bereich unter der Maßnahme vorhanden sind. Die Frage, ob und inwieweit im Bereich unter der Fläche möglicherweise diese bis in den tagesnahen Bereich reichenden Gewinnungstätigkeiten umgegangen sind, lässt sich letztendlich erst nach der Durchführung von Baugrunduntersuchungen (z. B. Bohrungen) beantworten. Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 4 von 17 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 3 von 3 Die hier verzeichneten tages-, oberflächennahen Abbaubereiche sind in der Anlage 1 dargestellt. Aus den vorliegenden urkundlichen Unterlagen (Grubenbildern) in Verbindung mit den gegebenen Lagerstättenverhältnissen können folgende allgemeingültige Hinweise zur Einwirkungsrelevanz des umgegangenen bzw. möglicherweise umgegangenen Bergbaus abgeleitet werden: Sollten im tages-, oberflächennahen Bereich Hohlräume oder Verb ruchzonen in Folge des verzeichneten bzw. des möglicherweise umgegangenen Bergbaus vorhanden sein , so kann eine Absenkung der Tagesoberfläche oder die Entstehung von Tagesbrüchen nicht ausgeschlossen werden. Ich empfehle bezüglich einer abschließenden gutachterlichen Bewertung der bergbaulichen Verhältnisse im Bereich der von Ihnen angezeigten Bebauungsplanfläche einschließlich einer Empfehlung ggf. erforderlicher Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen einen Sachverständigen einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf 37950 + 2588000 2588050 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 5 von 17 + Lageplan zu den bergbaulichen Verhältnissen + 1 : 1000 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 6 von 17 LWL-Archäologie für Westfalen Außen stelle Olpe LWL Für die Menschen . Für Westfalen - Lippe. LWL-Archäologie für Westfalen - In der Wüste 4 - 57462 Olpe Stadt Bochum Planungsamt Willy-Brandt-Platz 2 -6 Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Ansprechpartnerin : Petra Luther 44777 Bochum Tel. : 02761 9375-42 Fax: 02761 2466 E-Mail: petra.luther@lwl.org Az. : 539p109.eml Olpe , 02.09.2009 Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennershof - für ein Gebiet nördlich der Lennershofstraße und südwestlich der Straße Im Westenfeld Ihr Schreiben vom / Ihr Zeichen 61 31 Nach meinem bisherigen Kenntnisstand werden bodendenkmalpflegerische Belange im Geltungsbereich der o.g . Planung nicht berührt. Ich mache jedoch darauf aufmerksam , dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. Deshalb wird aus bodendenkmalpflegerischer Sicht folgender Hinweis gegeben, der zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bescheid bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollte: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d .h. Mauern , alte Gräben , Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden . Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder der LWL-Archäologie für Westfalen , AußensteIle Olpe (Tel. : 02761/93750; Fax: 02761/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird . Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen , auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW). i. A. gez. PD Dr. Michael Baales f. d. R. Luther In der Wüste 4, 57462 Olpe Telefon : 02761 9375-0 www.archaeologie-in-westfalen-lippe.de Konto der LWL-Finanzabteilung WestLB AG Münster ' BLZ 40050000 . Konto-Nr. 60 129 IBAN: DE35 4005 0000 0000 0601 29 . BIC: WELADEDD Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 7 von 17 Stadt Hagen Postfach 4249 58042 Hagen Stadtamt Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Frau Heinz Rathaus STADT Willy-Brandt-Platz 2-6 - 1. Sep. 44777 Bochum I Umweltamt als gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen Hochstr.74 Gebäude BOCHU~ 2009 Anschrift Rathausstr.ll, 58095 Hagen Auskunft erteilt Frau Kleinert, Zi.-Nr. 211 Telefon (02331) 207-2980 Telefax (02331) 207-2428 EMail roswitha.kleinert@stadt-hagen.de Vermittlung (02331) 207-0 t Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen, Datum 61/31 69/509 Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennershof Hier: frühzeitige TÖB-Beteiligung 25.8.2009 02. SEP. 2G~J 1"~1 Sehr geehrte Frau Heinz, die direkte Umgebung des Plangebietes stellt sich als Reines Wohngebiet dar. Die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes ist deshalb unkritisch. Bei der Ausweisung eines Teiles des PIangebietes als Mischgebiet sollte durch Ausschluss lärmkritischer Nutzungen dem direkt angrenzenden Reinen Wohngebiet Rechnung getragen werden um spätere Konflikte zu verhindern . Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ;((z(J Kleinert Briefadresse: Postfach 4249, 58042 Hagen Paketadresse : Rathausstraße 11, 58095 Hagen Konto der Stadtkasse: Sparkasse Hagen (45050001) Kto.-Nr. 100000444 GA 0J\ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 8 von 17 61 Gi 1 ',. '- ;.. :; ..'&>1 Stadtwerke ~ Bochum GmbH ~ " / Stadtwerke Bochum GmbH· Pos n: Helm", SIeb" E-Mail Stadt Bochum Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Frau Heinz Rathaus 44777 Bochum Unser Zeichen recht @stadtwerke-bochum .de 104 St Durchwahl 0234960 - 1420 Telefax 0234960 - 1409 Zimmer 802 Datum 09.09.2009 Bebauungsplan Nr. 895 -Campus Quartier LennershofFrühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Heinz, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes betreiben wir Versorgungsleitungen und Versorgungskabel für die örtliche Gas-, Wasser- und Stromversorgung , Der Bestand und die Zugänglichkeit zu diesen Kabel und Leitungen muss nach Fertigstellung der von Ihnen im Bebauungsplan festgesetzten Bebauung gesichert sein, Insoweit regen wir an, dass der in den öffentlichen Raum der Straße Im Westenfeld hineinragende Baukörper derart hoch aufgeständert wird , dass das normale Lichtraumprofil einer Straße nicht beeinträchtigt wird . Für unsere Zwecke halten wir eine lichte Höhe von 5m für völlig ausreichend. Ferner muss sichergestellt sein, das die Pfeiler, die dieses Bauwerk abfangen sollen nicht im Bereich unserer Versorgungsleitungen und Kabel errichtet werden . Einen lichten Abstand zu unseren Leitungen von mindestens 1,5 m sehen wir als ausreichend an. Bei einer derart nahen Gründung zu unseren Versorgungsleitungen muss jedoch sichergestellt sein, dass im Falle einer Undichtigkeit an unserer Wasserleitung die Gründung derart tief niedergebracht worden ist, damit diese nicht unterspült werden kann . Ferner liegt nach unseren Unterlagen der Gehweg entlang der Straße Im Westenfeld auf den privaten, an der Straße Im Westenfeld angrenzenden Grundstücken. Zur Sicherung des Bestandes und der Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Unterhaltung unserer Kabel und Leitungen bitten wir einen 1,5 m breiten Streifen entlang der zur Wohnbebauung gelegen Leitung oder Kabel im Bebauungsplan als Fläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten im Bebauungsplan auszuweisen . Dieser Geländestreifen muss bis an die Grenze der im Bebauungsplan als öffentliche Straße ausgewiesenen Fläche herangeführt werden . Entspre- Firmenanschrift Ostring 28 44787 Bochum Telefon 0234 960 - 0 Telefax 0234 960 - 4000 E-Mail pr@stadtwerke-bochum.de http://www.stadtwerke-bochum .de Bankverbindung Sparkasse Bochum Konto Nr. 1 300177 BLZ 430 500 01 Vorsitzende des Aufsichtsrates Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Geschäftsführer Dipl.-Ök . Bemhard Wilmert Dipl.-Ing. Dietmar Spohn Amtsgericht Bochum HRB 722 USt-ldNr. DE811205198 St. -Nr. 5306 5705 0443 Ein Unternehmen der ewmr ------ Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 9 von 17 Seite 2 chende Kabel- und Leitungspläne im Maßstab 1:500 haben wir diesem Schreiben beigefügt. Da die Gehwege entlang der Straße Zum Schebbruch sehr schmal sind, haben wir in der Vergangenheit die entlang dieser Straße erforderlichen Kabelverteilerschränke, auf den privaten Grundstücken errichtet. Zur Bestandssicherung dieser Anlagenteile bitten wir Sie rechts und links entlang der Straße Zum Schebbruch einen 1 m breiten Grundstücksstreifen als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu unseren Gunsten auszuweisen. Ferner betreiben wir in diesen Grundstücksstreifen in Ihrem Auftrage die öffentliche Beleuchtungsanlage, so dass wir zur Bestandssicherung dieser Anlage die Ausweisung der Grundstücksstreifen ebenfalls empfehlen . Im Bereich des Grundstücks Lennershofstraße 25 betreiben wir die Freileitungsbeleuchtungsanlage, die im beiliegenden Lageplan blau strich punktiert dargestellt ist. Zur Bestandssicherung regen wir an , diese Beleuchtungsanlage durch die Ausweisung eines entsprechenden Geländestreifens im Bebauungsplan zu sichern. Abschließend sei noch darauf hingewiesen , dass die im Plangebiet befindlichen Häuser, die bei der Realisierung der Planung abgerissen werden müssen allesamt an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen sind . Vor Aufnahmen der Abbrucharbeiten müssen diese Anschlüsse fachgerecht durch uns vom Netzt getrennt werden , um eine Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden . Freundliche Grüße Stadtwerke Bochum GmbH servicei~ter Recht iA ~ Anlagen 1(31 .08.2009) 6 1-ToeB - AW: Toeb 0895 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 10 von 17 Von : An : Datum: Betreff: "Flöter, Frank" <Frank.Floeter@unitymedia.de> "61 -ToeB 61 -ToeB" <61 -ToeB@bochum .de> 24.08.2009 AW: Toeb_0895 Sehr geehrte Damen und Herren , Im Plangebiet befinden sich Breitbandkommunikationsanlagen der Unitymedia NRW GmbH , die ggf. von Baumaßnahmen berührt werden und infolgedessen verändert oder verlegt werden müssen . Wir möchten Sie daher bitten , uns mindestens 6 Monate vor Baubeginn schriftlich zu benachrichtigen . Mit freundlichen Grüßen Frank Flöter Planung Technik & Netz Regionalbüro Mitte Unitymedia NRW GmbH Königsallee 178a 44799 Bochum Tel. Fax +49 (0) 234 8930 3246 +49 (0) 2273 5947 0314 Email Frank.Floeter@unitymedia.de www.unitymedia.de Unitymedia NRW GmbH Handelsregister: Amtsgericht Köln HRB 55984 Geschäftsführer: Parm Sandhu , Dr. Herbert Leifker, Christopher Winfrey, Joachim Grendel -----Ursprüngliche Nachricht----Von : 61 -ToeB 61 -ToeB [mailto:61 -ToeB@bochum .de] Gesendet Montag, 24. August 2009 10:20 An : poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de; poststelle@bezreg-muenster.nrw.de; Maria Geisen; do.poststelle@blb.nrw.de; Elke Einhäuser; Peter Czaja; Richard Ziolowski; wbvwestdezernatIl14@bundeswehr.org; poststelle@bvado.bfinv.de; Jaax; Dirk; Hoffm an n; planverfahren@eglv.de; Ericsson Transmission GmbH; Ulrike Dürrleder; Service@FA-5350.fin-nrw.de; Martin Böddeker; Stefan Wiewiora; Ulrich Peterwitz; Günter Benning; bauleitplanung@immobilien .eon-kw.de; Bauleitplanung@lka.ekvw.de; unna@lwk.nrw.de; Wilhelm Lenzen; Michael Baales; Iru@ruhrverband.de; Grenz; Hettig; Jastrob; RC-Recklinghausen-Info@rwe.com ; Heinz-Joerg Gimpel; recht@stadtwerke-bochum .de; plan3.nl-bo@strassen .nrw.de; Engelbert Heimerl; Bauleitplanung, Bochum ; Petra Oldenhoff; Klaus-Dieter Geldmann; Claudia .ertelt@uv.rub .de?; Kaminski Betreff: Toeb_0895 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 51 I Höhere Landschaftsbehörde Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 531 Immissionsschutz Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 25 Bezirksregierung Arnsberg - Dezernat 69 IAgrarordnung Soest Bezirksregierung Münster - Luftfahrtbehörde - Page 1] Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 11 von 17 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 12 von 17 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 13 von 17 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 14 von 17 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 15 von 17 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 16 von 17 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 20140170 Seite 17 von 17