Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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169 kB
Erstellt
24.12.14, 20:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:54
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20141509
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 937 - Am Rübenkamp hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Planung und Grundstücke
02.10.2014
21.10.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (25 13)
Vorlage Nr.: 20141509
1.
Plangebiet
Das ca. 27.000 m² große Plangebiet liegt im nördlichen Bochumer Stadtteil Hordel und hier
wiederum im Ortsteil Unterhordel. Nordwestlich grenzt das Gebiet an die Günnigfelder
Straße sowie westlich und südlich an die vorhandene Bebauung der Röhlinghauser Straße,
Hannoverstraße, Grubenweg und Am Rübenkamp an. Nordöstlich wird die Grenze durch
einen autoaffinen Gewerbebetrieb gebildet.
Innerhalb der angrenzenden bebauten Bereiche befinden sich neben verschiedenartigen
Wohngebäuden, die drei denkmalgeschützten Koloniegebäude an der Straße Am
Rübenkamp, das denkmalgeschützte Gemeindehaus, dessen rückwärtige Gartenfläche mit
in den Geltungsbereich aufgenommen wurde sowie die derzeit ungenutzte Herz-JesuKirche. Im weiteren Umfeld setzt sich nach Nordenwesten der Stadtteil Unterhordel bis zur
Herner Stadtgrenze fort, um dort mit dem Stadtteil Röhlinghausen zu verschmelzen.
Gegenüber der Günnigfelder Straße befinden sich eine Kleingartenanlage, eine Freifläche
und der Modellflugplatz. Östlich liegt das Industriemuseum Zeche Hannover, das in einen
großzügigen Grünbereich eingebettet ist, der das Plangebiet und den weiteren Teil
Unterhordels im Süden und Westen umschließt und damit vom Teilbereich Oberhordel mit
dem denkmalgeschützten Siedlungsbereich Dahlhauser Heide abgrenzt.
Das Grundstück ist derzeit zum überwiegenden Teil unbebaut und stellt sich im
Innenbereich als Wiese dar. Die Randbereiche zur umliegenden Wohnbebauung weisen
teilweise dichten Baumbestand auf, der insbesondere zwischen der Kindergartenfläche und
der Günnigfelder Straße als Wald einzustufen ist.
Im Ortsteil selbst finden sich keine Nahversorgungseinrichtungen, das Stadtteilzentrum
Günnigfeld ist 1,2 km entfernt und kann mit der Buslinie 390 erreicht werden. Über die Linie
368 ist die Verbindung zur Bochumer Innenstadt und nach Herne sichergestellt.
2.
Anlass des Bebauungsplanes
Mit dem Bebauungsplan Nr. 937 soll das unbebaute Gebiet zwischen Günnigfelder Straße
und der vorhandenen Bebauung durch eine Einfamilienhausbebauung umgenutzt werden.
Damit kann der Bebauungsplan dazu beitragen, den Ortsteil Unterhordel als Wohnstandort
zu stärken und weiterzuentwickeln.
3.
Erfordernis des Bebauungsplanes
Für den Bereich existiert kein Bebauungsplan. Der gültige Regionale Flächennutzungsplan
(RFNP) stellt das Plangebiet im Wesentlichen als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB)
und Wohnbaufläche dar. Der äußerst nördliche Bereich wird jedoch dem allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich, mit der Bestimmung Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierten Erholung sowie Regionaler Grünzug, zugeordnet.
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Um das Plangebiet städtebaulich geordnet zu entwickeln und eine abgestimmte
Erschließung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das
Plangebiet bietet auf Grund seiner zum Großteil im Wohnsiedlungsbereich integrierten
Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot an Wohnraum zu
schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der
rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum
bei.
4.
Ziel des Bebauungsplanes/Weitere Vorgehensweise
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden, das Plangebiet für attraktiven Wohnungsbau bereitzustellen. Im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes ist die Errichtung von Einfamilienhäusern vorrangig als
Reihenhäuser vorgesehen.
Im weiteren Verfahren ist insbesondere die verkehrliche Erschließung eingehend zu
untersuchen. Von der Hannoverstraße ist keine Zufahrt zum Plangebiet möglich, ebenso
trifft dies auf die Straße Am Rübenkamp zu, die zwar direkt auf das Plangebiet zuführt,
jedoch nicht ausreichend dimensioniert ist und auch keine weitere Aufweitung zulässt. Für
eine Zufahrt von der Günnigfelder Straße ist die in nördlicher Richtung steigende
Höhendifferenz problematisch.
In dem im Regionalen Flächennutzungsplan als Freiraum dargestellten Bereich ist die
Errichtung eines Spielplatzes und eine Fläche zur Verlagerung des durch Wohnbebauung
im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 935 überplanten Bolzplatzes vorgesehen. Im
Hinblick auf die angrenzende gewerbliche Nutzung ist damit ein ausreichender Abstand
zwischen Wohnen und Gewerbe sichergestellt.
Der an die vorhandene Kindertagesstätte nördlich und östlich angrenzende Bereich soll für
eine Erweiterung der Außenspielflächen freigehalten werden.
5.
Inhalte des Bebauungsplanes
Der Planbereich soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO mit
entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen aus dem
Regelkatalog festgesetzt werden. Zudem sollen im Bebauungsplan die notwendigen
öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt werden.
6.
Auswirkungen des Bebauungsplanes
Mit der Besiedlung eines unbebauten Grundstückes sind Eingriffe in den Naturhaushalt
unvermeidbar, insbesondere müsste evtl. ein Teil der Waldfläche aufgegeben werden.
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In dieser Hinsicht ist u. a. die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes
erforderlich, der die Eingriffe bilanziert und entsprechende Ausgleichmaßnahmen
untersucht.
In der weiteren Bearbeitung ist insbesondere zu klären, inwiefern ein Erhalt von Bäumen in
den Randbereichen möglich ist und ob erforderliche Ausgleichsmaßnahmen innerhalb oder
außerhalb des Plangebietes liegen können.
Das Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden Straßen wird sich im Vergleich zum
heutigen Stand voraussichtlich nur geringfügig erhöhen. Insgesamt sind mit der
Realisierung des Bebauungsplanes positive Effekte auf eine qualitätsvolle
Wohnungsbaulandentwicklung zu erwarten.
Das Bebauungsplanverfahren unterliegt den Modalitäten des Wohnbaulandkonzeptes, eine
entsprechende Grundsatzerklärung ist vom Grundeigentümer unterzeichnet worden.
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Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 937 - Am Rübenkamp hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Plangebiet zwischen der Günnigfelder Straße, der Röhlinghauser Straße und den
bebauten Bereichen an der Hannoverstraße, Grubenweg und Am Rübenkamp ist der
Bebauungsplan Nr. 937 - Am Rübenkamp - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 937 ist die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes.