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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
169 kB
Erstellt
24.12.14, 20:30
Aktualisiert
27.01.18, 20:54

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20141509 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 937 - Am Rübenkamp hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Planung und Grundstücke Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Planung und Grundstücke 02.10.2014 21.10.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20141509 1. Plangebiet Das ca. 27.000 m² große Plangebiet liegt im nördlichen Bochumer Stadtteil Hordel und hier wiederum im Ortsteil Unterhordel. Nordwestlich grenzt das Gebiet an die Günnigfelder Straße sowie westlich und südlich an die vorhandene Bebauung der Röhlinghauser Straße, Hannoverstraße, Grubenweg und Am Rübenkamp an. Nordöstlich wird die Grenze durch einen autoaffinen Gewerbebetrieb gebildet. Innerhalb der angrenzenden bebauten Bereiche befinden sich neben verschiedenartigen Wohngebäuden, die drei denkmalgeschützten Koloniegebäude an der Straße Am Rübenkamp, das denkmalgeschützte Gemeindehaus, dessen rückwärtige Gartenfläche mit in den Geltungsbereich aufgenommen wurde sowie die derzeit ungenutzte Herz-JesuKirche. Im weiteren Umfeld setzt sich nach Nordenwesten der Stadtteil Unterhordel bis zur Herner Stadtgrenze fort, um dort mit dem Stadtteil Röhlinghausen zu verschmelzen. Gegenüber der Günnigfelder Straße befinden sich eine Kleingartenanlage, eine Freifläche und der Modellflugplatz. Östlich liegt das Industriemuseum Zeche Hannover, das in einen großzügigen Grünbereich eingebettet ist, der das Plangebiet und den weiteren Teil Unterhordels im Süden und Westen umschließt und damit vom Teilbereich Oberhordel mit dem denkmalgeschützten Siedlungsbereich Dahlhauser Heide abgrenzt. Das Grundstück ist derzeit zum überwiegenden Teil unbebaut und stellt sich im Innenbereich als Wiese dar. Die Randbereiche zur umliegenden Wohnbebauung weisen teilweise dichten Baumbestand auf, der insbesondere zwischen der Kindergartenfläche und der Günnigfelder Straße als Wald einzustufen ist. Im Ortsteil selbst finden sich keine Nahversorgungseinrichtungen, das Stadtteilzentrum Günnigfeld ist 1,2 km entfernt und kann mit der Buslinie 390 erreicht werden. Über die Linie 368 ist die Verbindung zur Bochumer Innenstadt und nach Herne sichergestellt. 2. Anlass des Bebauungsplanes Mit dem Bebauungsplan Nr. 937 soll das unbebaute Gebiet zwischen Günnigfelder Straße und der vorhandenen Bebauung durch eine Einfamilienhausbebauung umgenutzt werden. Damit kann der Bebauungsplan dazu beitragen, den Ortsteil Unterhordel als Wohnstandort zu stärken und weiterzuentwickeln. 3. Erfordernis des Bebauungsplanes Für den Bereich existiert kein Bebauungsplan. Der gültige Regionale Flächennutzungsplan (RFNP) stellt das Plangebiet im Wesentlichen als „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB) und Wohnbaufläche dar. Der äußerst nördliche Bereich wird jedoch dem allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich, mit der Bestimmung Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung sowie Regionaler Grünzug, zugeordnet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20141509 Um das Plangebiet städtebaulich geordnet zu entwickeln und eine abgestimmte Erschließung zu gewährleisten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Plangebiet bietet auf Grund seiner zum Großteil im Wohnsiedlungsbereich integrierten Lage die Möglichkeit, ein bedarfs- und nachfragegerechtes Angebot an Wohnraum zu schaffen. Die Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken trägt zur Stabilisierung der rückläufigen Einwohnerzahl und dauerhaften Bindung der Bewohner an die Stadt Bochum bei. 4. Ziel des Bebauungsplanes/Weitere Vorgehensweise Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Plangebiet für attraktiven Wohnungsbau bereitzustellen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Errichtung von Einfamilienhäusern vorrangig als Reihenhäuser vorgesehen. Im weiteren Verfahren ist insbesondere die verkehrliche Erschließung eingehend zu untersuchen. Von der Hannoverstraße ist keine Zufahrt zum Plangebiet möglich, ebenso trifft dies auf die Straße Am Rübenkamp zu, die zwar direkt auf das Plangebiet zuführt, jedoch nicht ausreichend dimensioniert ist und auch keine weitere Aufweitung zulässt. Für eine Zufahrt von der Günnigfelder Straße ist die in nördlicher Richtung steigende Höhendifferenz problematisch. In dem im Regionalen Flächennutzungsplan als Freiraum dargestellten Bereich ist die Errichtung eines Spielplatzes und eine Fläche zur Verlagerung des durch Wohnbebauung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 935 überplanten Bolzplatzes vorgesehen. Im Hinblick auf die angrenzende gewerbliche Nutzung ist damit ein ausreichender Abstand zwischen Wohnen und Gewerbe sichergestellt. Der an die vorhandene Kindertagesstätte nördlich und östlich angrenzende Bereich soll für eine Erweiterung der Außenspielflächen freigehalten werden. 5. Inhalte des Bebauungsplanes Der Planbereich soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO mit entsprechendem Ausschluss nicht erwünschter bzw. störender Nutzungen aus dem Regelkatalog festgesetzt werden. Zudem sollen im Bebauungsplan die notwendigen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen festgesetzt werden. 6. Auswirkungen des Bebauungsplanes Mit der Besiedlung eines unbebauten Grundstückes sind Eingriffe in den Naturhaushalt unvermeidbar, insbesondere müsste evtl. ein Teil der Waldfläche aufgegeben werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20141509 In dieser Hinsicht ist u. a. die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erforderlich, der die Eingriffe bilanziert und entsprechende Ausgleichmaßnahmen untersucht. In der weiteren Bearbeitung ist insbesondere zu klären, inwiefern ein Erhalt von Bäumen in den Randbereichen möglich ist und ob erforderliche Ausgleichsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Plangebietes liegen können. Das Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden Straßen wird sich im Vergleich zum heutigen Stand voraussichtlich nur geringfügig erhöhen. Insgesamt sind mit der Realisierung des Bebauungsplanes positive Effekte auf eine qualitätsvolle Wohnungsbaulandentwicklung zu erwarten. Das Bebauungsplanverfahren unterliegt den Modalitäten des Wohnbaulandkonzeptes, eine entsprechende Grundsatzerklärung ist vom Grundeigentümer unterzeichnet worden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (25 13) Vorlage Nr.: 20141509 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 937 - Am Rübenkamp hier: Aufstellungsbeschluss Für das Plangebiet zwischen der Günnigfelder Straße, der Röhlinghauser Straße und den bebauten Bereichen an der Hannoverstraße, Grubenweg und Am Rübenkamp ist der Bebauungsplan Nr. 937 - Am Rübenkamp - aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 937 ist die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes.