Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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275 kB
Erstellt
24.12.14, 20:32
Aktualisiert
27.01.18, 20:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141386
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Beschlussvorschriften
§§ 7, 41 GO
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
11.09.2014
Anlagen
Kartenausschnitte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141386
Änderung des Straßenverzeichnisses
Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle
öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den
dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche
Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder
Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie
nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden
Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung
Berücksichtigung.
Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 31. Änderungssatzung vom 19.11.2013
aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind
nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig.
Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft:
Reinigungsklasse
Reinigung wöchentlich
Fahrbahn
Gehweg
Anliegerstraßen:
A
B
B1
B2
B3
B6
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen:
C
C1
C2
C3
C6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen:
D
D1
D2
D3
D6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141386
Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder
Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplanausschnitte
beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind.
1
Umstufungen
Der Rüpingsweg von Werner Hellweg bis Haus Nr. 15 ist eine Zufahrtstraße zu einer relativ
kleinen Siedlung mit Einfamilienhäusern. Es gibt keine Straßenbäume, in den Vorgärten sind
wenig Laub- bzw. Nadelbäume vorhanden. Alle abzweigenden Straßen werden einmal
wöchentlich gereinigt, so dass auch eine einmal wöchentliche Reinigung des Rüpingweges in
diesem Abschnitt ausreichend ist.
Aufgrund des desolaten Fahrbahnzustandes ist eine maschinelle und damit wirtschaftliche
Straßenreinigung in der Straße „Im Mühlenkamp“ nicht möglich. Aufgrund der Anregung eines
Anliegers und der Prüfung der Zumutbarkeit soll die Reinigungsverpflichtung des gewidmeten
Teils der Straße auf die angrenzende Grundstückseigentümer erfolgen.
Bisheriger Wortlaut
1.1
1.2
2
Rüpingsweg von Werner
Hellweg bis Haus Nr. 15
Im Mühlenkamp von
Oberstraße bis Haus Nr. 9
Bisherige
Vorgeschlagener
Vorgesehene
Reinigungs- Wortlaut
Reinigungsklasse
Klasse
B2
Rüpingsweg von Werner
B1
Hellweg bis Haus Nr. 15
B
Im Mühlenkamp von 2- 14
A
und 3a-17
Löschung
Der Eintrag „Oesterheidestraße = A“ ist aus dem Straßenverzeichnis zu streichen, da dort keine im
Zusammenhang bebaute Ortslage vorzufinden ist. Die Straße wird im Auftrag des Tiefbauamtes
halbjährig gereinigt.
3
Neueintrag
Die Verbindungsstraße „Krumme Straße in Höhe Haus Nr. 1 e/3 zur Langendreerstr. 75/79 ist nicht
im Straßenverzeichnis aufgeführt. Wegen des nur einseitig vorhandenen Gehweges wird folgender
Wortlaut vorgeschlagen:
Vorgeschlagener Wortlaut
3.1
3.2
Vorgesehene
Reinigungsklasse
Krumme Straße -Verbindung Haus Nr. 1e zur
B
Langendreerstraße 79
Krumme Straße -Verbindung Haus Nr. 3 zur
B1
Langendreerstraße 75
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141386
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:
1. Umstufungen
1.1 Die Reinigungsklasse der Straße „Rüpingsweg von Werner Hellweg bis Haus Nr. 15“ wird
von „ B 2“ nach „B 1“ geändert.
1.2 Der Eintrag „Im Mühlenkamp von Oberstraße bis Haus Nr. 9 = B“ entfällt. Er wird ersetzt
durch „Im Mühlenkamp von 2- 14 und 3a-17 = A“.
2. Löschung
2.1 Der Eintrag „Oesterheidestraße = A“ entfällt ersatzlos.
3. Neueintrag
3.1 Die Einträge „Krumme Straße -Verbindung Haus Nr. 1e zur Langendreerstraße 79 = B“ und
„Krumme Straße -Verbindung Haus Nr. 3 zur Langendreerstraße 75 = B 1“ werden neu
aufgenommen.