Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:33
Aktualisiert
27.01.18, 21:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1868)
Vorlage Nr. 20141682
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Ratsfraktion in der Ratssitzung am 10.04.2014, Vorlage-Nr. 20140852
Bezeichnung der Vorlage
Skatepark Bochum
Beratungsfolge
Ausschuss für Sport und Freizeit
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
24.10.2014
13.11.2014
Anlagen
Wortlaut
Zur Ratssitzung am 10.04.2014 fragte die SPD-Ratsfraktion wie folgt an:
1.
Wann wird die Verwaltung einen Konzeptentwurf vorlegen?
2.
Ist davon auszugehen, dass dann zugleich auch geeignete Standorte benannt werden?
3.
Mit welchem Kostenrahmen ist zu rechnen und wie lässt sich dieser am besten
finanzieren?
4.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass in das Konzept für eine solche Sportanlage
Erfahrungen aktiver Skater – vielleicht vertreten durch Skateboardvereine – einfließen
können?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 2 (1868)
Vorlage Nr. 20141682
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.11.2013 wurde die
Sportverwaltung mit der Erstellung eines Konzeptentwurfes für den Bau eines Skateparks
beauftragt.
Der Bau eines zentralen Skateparkes zur Nutzung sowohl für organisierte als auch nicht
organisierte Skate-Sportler wird von der Verwaltung sehr begrüßt. Sowohl für die
Sportszene, die freie Jugendszene aber auch die regionale Fremdenverkehrsszene kann ein
solches Projekt richtungsweisende Bedeutung haben und Bochum zu einem
Anziehungspunkt für viele Aktive, Zuschauer und Spaziergänger machen.
Bereits die im Jahre 2007 durch die Sportverwaltung in Auftrag gegebene
Bevölkerungsbefragung zum Sportverhalten der Bochumer Bevölkerung (Grundlagen der
Sportentwicklung in Bochum, Prof.Dr. Horst Hübner, Bergische Universität Wuppertal)
ergab, dass der Rollsport auf Platz 8 der gruppierten Sportarten (hier: Inline-Skating,
Skateboard, Rollschuh, Rolllanglauf, Rollkunstlauf) unter insgesamt 35 genannten
Sportartengruppen rangiert. Diese Tendenz hat sich in den letzten Jahren fraglos verstärkt
und dazu geführt, dass die Verwaltung sowohl für den organisierten, als auch für den
organisierten Sport punktuell Angebote geschaffen hat:
-
erstmalige Schaffung einer Rollsporthalle im Sportzentrum Harpener Heide
Modernisierung und Unterhaltung der Rollsportfläche in Bochum-Höntrop
Ermöglichung der Nutzung städt. Sporthallen für den Rollsport
Schaffung einzelner kleinerer Skateranlagen im Bochumer Stadtgebiet
Sicherlich ist auch die Einrichtung der Skater-Strecke um den Kemnader See eine Reaktion
auf diese Entwicklung.
Ein Skatepark ist jedoch über den sportlichen Aspekt hinaus eine attraktive
Freizeiteinrichtung, die nicht nur den sportlich aktiven Bürger anspricht, sondern auch
Anziehungspunkt für Zuschauer, Spaziergänger und die interessierte Jugendszene sein
wird.
Hinzu kommt, dass das neue Veranstaltungsformat des RVR „RuhrGames“
(Nachfolgeformat zur „RuhrOlympiade“) gerade auf die Integration von Trendsportarten setzt
und Disziplinen wie Skateboard Street, Skateboard Park oder Skateboard Halfpipe zu den
Kernsportarten bzw. den angestrebten Showevents gehören und von daher ein Bochumer
Skatepark auch dieses Format wesentlich mitprägen würde. Die RuhrGames sollen erstmals
2015 in der Region Essen/ Gelsenkirchen stattfinden.
.
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Stadtamt
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52 2 (1868)
Vorlage Nr. 20141682
1.
Wann wird die Verwaltung einen Konzeptentwurf vorlegen?
Vor Erstellung eines Konzeptentwurfes gilt es zunächst einige Kernfragestellungen zu
klären:
Zur Entwicklung der sportfachlichen Ausgestaltung hat sich unter der Federführung der
Sportverwaltung eine Arbeitsgruppe „Skatepark“ gebildet. Die städtischen Mitglieder der
Arbeitsgruppe (StA 51, 52, 61, 62, 67) sollen um Vertreter der freien und organisierten
Skateszene ergänzt werden.
Ferner hat die Arbeitsgruppe eine Skateanlage im Hammer Lippepark (als empfohlenes
Referenzobjekt) eingehend betrachtet. Aus dem Besuch der Anlage, den Unterlagen, dem
Erfahrungsaustausch und den ersten Sondierungsgesprächen mit möglichen Planern
solcher Anlagen haben sich folgende Daten als geeignete Rahmenbedingungen für Bochum
heraus kristallisiert:
-
-
Skatefläche mit ca. 600 m² Größe
Hinsichtlich der Ausstattung bietet sich die Gestaltung durch die Fläche selbst (Pool,
Jump Hill) und die Integration von Fertigbauteilen (Curbs, Ramps, Banks, Rails, etc.)
in die Fläche an
mit den notwendigen Randbereichen entsteht ein Flächenbedarf von ca. 1500 m²
für eine entsprechende Belebung des Areals könnten sowohl ein Mehrzweckfeld
(Spielfläche für Fußball, Street-Basketball) als auch eine Fläche für Parcours als
ergänzende Fläche geeignet sein.
Als nächste Schritte sind vorgesehen:
2.
-
Definition der sportfachlichen Ausgestaltung
Erstellung eines Planungsentwurfes
Untersuchung geeigneter Standorte
Auswahl eines Standortes
-
Detailplanung und Kostenermittlung für diesen Standort
Ist davon auszugehen, dass dann zugleich auch geeignete Standorte benannt
werden?
Ausgangspunkt der konzeptionellen Planung ist die sportfachlich gewünschte Ausgestaltung
des Skaterparks. Aus dieser kann der Flächenbedarf abgeleitet werden. Der Flächenbedarf ergänzt um die angeregten Kriterien wie zentrale Lage, Erreichbarkeit mit ÖPNV und
ausreichend Abstand zur Wohnbebauung - ist dann maßgeblich für die Suche möglicher
Standorte. Der grundsätzliche Flächenbedarf wurde der Flächenkonferenz der Stadt
Bochum bereits avisiert. Neben der Suche geeigneter Standorte soll auch eine Integration
des Skaterparks in das Projekt „Stadtumbau West(end) – untere Stahlindustrie“ geprüft
werden.
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Vorlage Nr. 20141682
3.
Mit welchem Kostenrahmen ist zu rechnen und wie lässt sich dieser am besten
finanzieren?
Evtl. vorzustellende Planungsvarianten werden auch mit einer Kostenschätzung versehen,
die
eine
Aussage
zu
dem
erforderlichen
Finanzvolumen
und
Veranschlagungsnotwendigkeiten in den folgenden Haushaltsjahren zulassen. Da
insbesondere auch der vorherrschende Erschließungsgrad des Standortes eine wesentliche
Kostengröße ist, kann eine abschließende Kostenschätzung jeweils nur im Zusammenhang
mit dem oder den möglichen Standort(en) erfolgen.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass in 2014 ff. ggf. bereits Planungskosten in Höhe
von ca. 50.000 Euro anfallen werden. Eine Deckung dieser Kosten ist derzeit nicht
sichergestellt.
4.
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass in das Konzept für eine solche Sportanlage
Erfahrungen aktiver Skater – vielleicht vertreten durch Skatboardvereine –
einfließen können?
Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt sollen der Arbeitsgruppe „Skatepark“ auch Vertreter
der Bochumer Skater-Szene angehören. Hierzu gehören aus Sicht der Verwaltung sowohl
Vertreter entsprechender Sportvereine, aber auch Vertreter der „freien Szene“.
Hierzu wurde schon Kontakt aufgenommen und eine Teilnahme bei den folgenden
Sitzungen der Arbeitsgruppe signalisiert.
Über den weiteren Fortgang der Konzeptionierung wird die Verwaltung im Ausschuss für
Sport und Freizeit berichten und erforderliche Beschlussvorschläge vorlegen.