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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
262 kB
Erstellt
24.12.14, 20:34
Aktualisiert
27.01.18, 20:58

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Personalaufwendungen Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität Haupt- und Finanzausschuss Rat 28.10.2014 18.12.2014 22.01.2015 Anlagen Tabelle HSK-Veränderungen-Personal Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 1. Vorbemerkung Im Rahmen der anstehenden Etatberatungen zum Haushaltsplan und HSK 2015 müssen die nachfolgend aufgeführten HSK-Maßnahmen (HSK I und HSK II) im Bereich der Personalaufwendungen des Tiefbauamtes korrigiert werden. Dabei handelt es sich einerseits um bisher noch nicht umgesetzte, aber zukünftig zu einem späteren Zeitpunkt umsetzbare sowie andererseits faktisch auch zukünftig nicht umzusetzende HSK-Maßnahmen. Die dieser Vorlage zugrunde liegenden Zahlen des Tiefbauamtes haben einen Stand von August 201 4. Der Ansatz im Haushaltsplan 2015 für Personalaufwendungen in den betroffenen Profitcentern berücksichtigt die gleichen Personalkostenbestandteile, wie sie im Zuge der dezentralen Personalkostenbudgetierung als Grundlage herangezogen wurden (Bezüge der Beamten, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge Vers. TB, Sozialvers. TB). Sofern die dem HSK 2015 zugrunde liegenden Maßnahmenblätter zusätzlich Einsparungen bei den Versorgungsaufwendungen enthalten (Maßnahmen aus HSK I), sind diese Beträge i n der Darstellung der bisher nicht realisierten HSK-Konsolidierungsbeiträge enthalten. Sie finden in den neuen Maßnahmenwerten allerdings keine Berücksichtigung mehr, da darüber dem Fachamt keinerlei Erkenntnisse vorliegen. Die erforderlichen Korrekturen der festgeschriebenen HSK-Maßnahmen 2015 – 2022 werden nachfolgend beschrieben und entsprechend ihrer Zusammenfassung in den jeweiligen Maßnahmenblättern zum HSK 2015 in tabellarischer Form in der Anlage 1 dargestellt. Die Tabelle enthält zu jeder festgeschriebenen Maßnahme eine Auflistung des bisherigen Maßnahmenwertes (Maßnahmenwert alt), eine Auflistung des tatsächlich erreichbaren Maßnahmenwertes (Maßnahmenwert neu) sowie die daraus resultierende Darstellung des Änderungswertes, der in die erforderliche Korrektur einfließen muss. Sofern Kompensationen für nicht erreichte Maßnahmen möglich sind, sind sie in den Beträgen der neuen Maßnahmenwerte bereits enthalten. 2. Für die Produktgruppe 53 – Ver- und Entsorgung (Profitcenter 53 04 – Abwasserbeseitigung) ergibt sich Folgendes: Maßnahme 2.53.04.90284 Personalkostenreduzierung durch Umorganisation und Neuverteilung von Aufgaben (HSK I) In 2014 wird eine Einsparung in Höhe von 293.616 € gefordert. Erreicht werden kann aber nur eine Einsparung in Höhe von 239.241 €. Der Grund für die Abweichung in Höhe von 52.085 € ist, dass eine für 2014 zur Einsparung geplante Stelle tatsächlich erst zum 01.04.2020 mit Ausscheiden des Stelleninhabers eingespart werden kann. Hier ist es erforderlich, die Maßnahme, die zur Nichterreichung der Einsparsumme geführt hat, bis 2020 zu schieben. Eine Kompensation kann bis dahin nicht angeboten werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 In 2015 beträgt die geforderte Einsparung 522.416 €, in 2016 – 2022 je 529.363 €. Erreicht werden nach jetzigem Stand die im Maßnahmenblatt 1 dargestellten Einsparungen. Für die Abweichung liegen folgende Gründe vor: - Eine erreichte Einsparung kann trotz voller Einsparung der Stelle lediglich mit 43.255 € statt mit geplant 60.500 € erreicht werden. Eine Kompensation des nicht erreichten Betrages kann nicht erfolgen. - Im Rahmen des HSK I wurden zwei Stellen aufgeführt, die aus folgenden Gründen zeitlich geschoben werden müssen: Im Rahmen der Zukunftsvereinbarung Regenwasser, die die Emschergenossenschaft unter anderem mit der Stadt Bochum abgeschlossen hat, ist das Ziel innerhalb von 15 Jahren (ausgehend von 2005) 15 % des Regenwassers aus dem Mischwasserkanal innerhalb des Emschereinzugsgebietes abzukoppeln. Die beiden v. g. Stellen wurden im September 2007 eingerichtet, um dieses Ziel zu erreichen. Aufgrund der bisher erfolgreichen Umsetzung der Regenwasserabkopplungsmaßnahmen konnten und werden mit den noch geplanten Maßnahmen bis Ende 2014 ca. 8,5 % von den ca. 15 % erreicht. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen konnten bisher Fördergelder in Höhe von 9,27 Mio € akquiriert werden. Die Emschergenossenschaft hat aufgrund des bisherigen Erfolges das Programm bis zum Jahr 2020 verlängert. Um die Bedeutung und Wichtigkeit der bisherigen Abkopplungspraxis noch weiter zu stärken und zu erweitern, wurde aufbauend auf die Zukunftsvereinbarung Regenwasser die Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ mit den Oberbürgermeistern der Emscherstädte gegründet. Da sich das Aufgabenspektrum im Rahmen der v. g. Zukunftsinitiative heute schon deutlich und in Zukunft auf das gesamte Stadtgebiet ausdehnen wird, sind die beiden o.g. Stellen Grundlage der zukünftigen Entwässerungspraxis. Die Einsparmaßnahme muss daher auf 2020 geschoben werden. Eine Kompensation kann bis 2020 nicht angeboten werden! - Eine zur Einsparung angebotene Stelle kann erst mit dem altersbedingten Freiwerden des Stelleninhabers zum 01.05.2019 eingespart werden. Diese Einsparmaßnahme muss daher bis 2019 geschoben werden. Eine Kompensation kann bis dahin nicht angeboten werden. - Die Maßnahme, die sich auf die Einsparung der mit dem altersbedingten Ausscheiden des Leiters der Abteilung freiwerdenden Stelle bezieht, kann nicht umgesetzt werden. Aufgrund der Größe und der Wichtigkeit der Aufgabenstellung der Abteilung kann auf eine Wiederbesetzung der Stelle nicht verzichtet werden. Diese Maßnahme muss komplett zurückgenommen werden. Hierfür wird ab 2015 eine Kompensation in gleicher Höhe durch einen Verzicht auf zwei derzeit freie Stelle angeboten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 3. Für die Produktgruppe 54 – (Profitcenter 54 01 – Verkehrsflächen, Signalanlagen, Beleuchtung) ergibt sich Folgendes: Maßnahme 2.54.01.90284 Personalkostenreduzierung durch Umorganisation und Neuverteilung von Aufgaben (HSK I) In der anliegenden tabellarischen Darstellung werden die Abweichungen zwischen den festgeschriebenen und den tatsächlich zu erreichenden Einsparungen dargestellt. Die Gründe für die Abweichungen werden nachfolgend dargestellt: - Bei den geplanten Einsparungen haben folgende Maßnahmen keine Berücksichtigung im HSK gefunden haben: Im Jahr 2009 wurde das HSK I aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt liefen die Wiederbesetzungsverfahren für zwei damals freie Bauleiterstellen. Die Besetzungsverfahren mussten aufgrund des Nothaushaltes eingestellt werden. Die Stellen blieben unbesetzt und wurden bei der Fortschreibung des Stellenplans im Jahr 2010 ersatzlos gestrichen. Obwohl diese zwei Stellen somit dauerhaft eingespart wurden, erfolgte aber keine Anrechnung auf die zu erbringenden HSK-Maßnahmen, da die Stellen seinerzeit aufgrund der Nichtbesetzung nicht ausfinanziert waren. Das Aufgabenvolumen ist in den letzten Jahren nicht reduziert worden, sondern insbesondere in den letzten beiden Jahren deutlich gestiegen. Das Investitionsvolumen im Profitcenter 5401 beträgt beispielsweise 18,0 Mio. € zuzüglich der übertragenen Mittel aus 2013 in Höhe von ca. 10,0 Mio. €. Dies bedeutet, dass im betroffenen Sachgebiet in diesem Jahr Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 33 Mio. € umgesetzt werden müssen. Zu diesen Maßnahmen kommen zusätzlich noch die Straßenbaumaßnahmen in den Stadtumbaugebieten und Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Bogestra (z.B. Linie 310). In den Haushaltsplanungen zeichnet sich ab, dass in den nächsten Jahren das Investitionsvolumen für den Straßenbau auf demselben hohen Niveau bleibt. Zusätzlich haben sich die Anforderungen an die Bauleitung von Zuschussmaßnahmen deutlich erhöht. Dies ist insbesondere eine Folge der Prüfungen des Landesrechnungshofes in den letzten Jahren. Hierbei hat sich gezeigt, dass seitens der städtischen Bauleiter ein deutlich höherer Dokumentationsaufwand zu leisten ist. Eine weitere Einsparung kann nicht erbracht werden. Die beiden v.g. Maßnahmen müssen daher entweder im HSK mit der bereits erbrachten Einsparung berücksichtigt oder sonst gänzlich zurückgenommen werden. Eine weitere Kompensation ist nicht möglich. - Eine zur Einsparung angebotene Stelle kann erst mit dem altersbedingten Freiwerden des Stelleninhabers in 2016 eingespart werden. Diese Einsparmaßnahme muss daher bis 2016 geschoben werden. Eine Kompensation kann bis dahin nicht angeboten werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 - Auf eine zur Einsparung angebotene Stelle kann nach wie vor verzichtet werden. Der Stelleninhaber kann aber bisher nicht anderweitig eingesetzt werden. Solange wie kein anderweitiger Einsatz gefunden werden kann, muss diese Maßnahme zeitlich geschoben werden. Eine Kompensation kann nicht angeboten werden. - Eine bereits in 2013 frei gewordene Stelle wurde bisher nicht wiederbesetzt. Sie wird Anfang 2015 wiederbesetzt werden, wofür eine andere Stelle mit einem Kompensationsbetrag in gleicher Höhe zukünftig dauerhaft unbesetzt bleibt. Diese Einsparung der derzeit unbesetzten Stelle ist bereits ab 2013 realisiert und muss daher auch zukünftig dauerhaft berücksichtigt werden. Maßnahme 2.54.01.90475 Optimierung Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis (HSK II) Die geplante Einsparung aufgrund der Auftragnehmerverhältnisses ist zurzeit nicht realisierbar. Optimierung des Auftraggeber-/ Die zu dieser HSK-Maßnahme eingerichtete Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Daueraufträge und zur Optimierung des AG/AN-Verhältnisses in der Straßenunterhaltung hat zu einer verbesserten Zusammenarbeit geführt, ohne dass hiermit Stelleneinsparungen einhergehen. Derzeit ist von hier nicht zu erkennen, wie die Arbeitsweise zwischen den beiden Ämtern so optimiert werden kann, dass seitens des Tiefbauamtes die angestrebte Personaleinsparung in Höhe von 75.000 € erzielt werden kann. Eventuell ist mit der Einführung der seit Jahren geplanten und derzeit in der Test-Stellung befindlichen Bauhofsoftware (Amt 68) auch beim Tiefbauamt ein effektiverer und damit personalreduzierter Prozessablauf erreichbar. Dies müsste durch die o.g. Arbeitsgruppe (Ämter 11, 66, 68) begleitet und ein mögliches Einsparpotenzial sowie der Zeitpunkt der Realisierung festgestellt werden. Diese Maßnahme muss solange zurückgenommen werden. Eine Kompensation ist nicht möglich. Maßnahme 2.54.01.90593 Personalabbau im planerischen Bereich (HSK II) Die Einsparungsvorgabe ist es, im Jahr 2018 50.000 €, im Jahr 2019 100.000€ und in den Folgejahren jeweils 150.000 € im planerischen Bereich einzusparen. Grundsätzlich wäre eine Einsparung dieser Größenordnung nur durch einen dauerhaften Verzicht auf mindestens zwei Planerstellen möglich. Bis zum Jahr 2022 gibt es keine weiteren geplanten altersbedingten Austritte in dem betroffenen Bereich. Bestimmte Aufgaben, wie z.B. die Bearbeitungen von Baugenehmigungen in Zusammenarbeit mit StA 61 und Stellungnahmen des Tiefbauamtes zu Bebauungsplänen werden dauerhaft erhalten bleiben und können aufgrund der Art der Aufgabe auch nicht an externe Ingenieurbüros vergeben werden. Daneben sind die derzeitigen Aufgaben der Planungsingenieure folgende: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 1. Betreuung der jeweiligen Stadtbezirke 2. Bearbeitung von politischen Anfragen und Bürgeranfragen 3. Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksvertretungen und der Verkehrskommission 4. Wahrnehmung von Ortsterminen mit Bürgern und Politik 5. Abstimmung von Straßenplanungen mit anderen betroffenen Ämtern (z. B. StÄ 34, 37, 50, 61, 67, 68, 66 4), anderen Behörden wie Polizei und jeglichen Versorgungsträgern. 6. Entwurfs- und Ausführungsplanungen gemäß HOAI Lediglich die letzte Aufgabe könnte an externe Ingenieurbüros vergeben werden, wenn hierfür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Je nach Planungsstand handelt es sich hier um investive oder konsumtive Mittel. Erfahrungsgemäß verbleibt bei der Herausgabe von Straßenplanungen an die Ingenieurbüros zusätzlich ein Aufwand von ca. 30 – 40% der Gesamtleistung bei der Verwaltung. Dieser Aufwand ist für die Beauftragung, Kontrolle und Abrechnung des Ingenieurauftrages aber auch für die amtsinterne Abstimmung erforderlich (Bauherrenfunktion). Dies hat zur Folge, dass nahezu jede Straßenplanung extern vergeben werden muss, da das verbleibende Personal dann nur noch in der Lage sein wird die oben aufgeführten Aufgaben 1 bis 5 und die Betreuung der Ingenieurbüros zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor dem derzeit absehbaren Aufgabenzuwachs. Zusätzlich zu den bereits in der Haushaltsplanung verankerten Maßnahmen, werden in den nächsten Jahren umfangreiche Straßenplanungen für die folgenden Projekte erforderlich: - Stadtumbaugebiete Wattenscheid und Goldhamme, zusätzlich Ost in Vorbereitung Entwicklung der Opelflächen (I, II und III) Entwicklung des Wohngebietes Westpark Verstärkte Planung im Radverkehr (sh. Bewerbung zur Aufnahme in die AGFS) In den letzten Jahren war das Tiefbauamt im Bereich von Straßenplanungen bereits gezwungen aufgrund des Aufgabenzuwachses vermehrt Straßenplanungen herauszugeben. Bedauerlicherweise entsprach die Qualität der gelieferten Planungen häufig nicht dem Standard der Stadt Bochum. Dies führte zu häufig erforderlichen Nachbesserungen, aber auch zu Fehlplanungen, die dann im Rahmen der Bauausführung wieder korrigiert werden mussten. Derzeit ist es möglich sehr kurzfristig auf geänderte Rahmenbedingungen oder politische Anforderungen zu reagieren. Werden die Planungen zukünftig verstärkt von Ingenieurbüros ausgeführt, so ist dies nur zeitverzögert und mit entsprechendem Kostenaufwand möglich. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 Grundsätzlich ist diese HSK-Einsparung möglich, unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden zusätzlichen investiven und konsumtiven Planungsmittel bereitgestellt werden. Sofern sich die Zahl der umzusetzenden Straßenplanungen nicht gegenüber dem heutigen Kenntnisstand verringert, sollte aus den vorgenannten Gründen die HSK-Maßnahme zeitlich geschoben werden. Dies muss dann zum Haushalt 2017 dargestellt werden. Ein Abbau planerischer Leistungen im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus ist nicht weiter möglich, da die Fremdvergabe von Planungsleistungen hier bereits ca. 100 % erreicht hat. Die 3 vorhandenen Planer werden zur Betreuung der externen Planungsaufträge an Ingenieurbüros, Fachplaner und Architekten benötigt. Die Maßnahme muss für diesen Bereich zurückgenommen werden. Maßnahme 2.54.01.00608 Effektivitätssteigerung Interne Dienste/Controlling (HSK II) Die ab 2016 in Höhe von 50.000 €, ab 2018 in Höhe von 100.000 € sowie ab 2020 in Höhe von 150.000 € und ab 2022 in Höhe von 200.000 € festgeschriebene Einsparung kann in dieser Höhe nicht erreicht werden. Die möglichen Einsparungen ab 2016 sind aus der beiliegenden tabellarischen Aufstellung ersichtlich. Weitere Einsparungen können nicht realisiert werden, da die Stelleninhaber der zur Einsparung vorgesehenen Stellen nicht ausscheiden und daher anderweitig einzusetzen sind. Bis zum Ausscheiden oder einem anderweitigem Einsatz müssen sie Maßnahmen zeitlich geschoben werden. Eine Kompensation kann nicht angeboten werden. 4. Für die Produktgruppe 54 – (Profitcenter 54 02 – Stadtbahn und ÖPNV) ergibt sich Folgendes: Maßnahme 2.54.02.90284 Personalkostenreduzierung durch Umorganisation (HSK I) Eine Maßnahme kann derzeit wegen des laufenden Projekts Bf. Gesundheitscampus U35 nicht realisiert werden. Die Bauleitertätigkeit ist weiterhin erforderlich. Voraussichtliches Ende der Maßnahme einschl. Verwendungsnachweis ist 2017. Die Maßnahme muss deshalb bis 2018 verschoben werden, weil keine weiteren Bauleiter Stadtbahn vorhanden sind. Des Weiteren ist hier die vorhandene Erfahrung für den Innenausbau unverzichtbar. Nach Beendigung der v. g. Baumaßnahme muss diese HSK-Maßnahme durch die Einsparung einer anderen Stelle in voller Höhe kompensiert werden. Eine weitere HSK-Maßnahme kann derzeit wegen des laufenden Projekts Bf. Gesundheitscampus U35 ebenfalls nicht realisiert werden. Auch diese Bauleitertätigkeit wird weiter benötigt. Auch hierfür gilt das voraussichtliche Ende einschl. Verwendungsnachweis 2017. Auch diese Maßnahme muss deshalb bis 2018 verschoben werden. Mit Ausscheiden des Stelleninhabers in 2018 wird diese Maßnahme realisiert werden können. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 Die Einsparung der Stelle des Sachgebietsleiters kann nicht realisiert werden, da diese Führungsfunktion für 15 Mitarbeiter nicht an anderer Stelle wahrgenommen werden kann. In Abstimmung mit Amt 11 wurde die Stelle zwischenzeitlich ausgeschrieben. Die HSK-Maßnahme muss zurück genommen werden. Eine Kompensation ist in 2018/2019 möglich durch den Eintritt eines Mitarbeiters in den Ruhestand sowie durch den Verzicht auf eine weitere Stelle, sofern für den Stelleninhaber ein anderweitiger Arbeitseinsatz gefunden werden kann. Eine weitere Einsparung konnte noch nicht realisiert werden und wird bis 2022 auch nicht erreicht werden können, da keine weiteren altersbedingten Austritte zu erwarten sind. Es sei denn, es wird ein anderweitiger Einsatz gefunden werden. 5. Für die Produktgruppe 54 – (Profitcenter 54 03 – Nahverkehrsangelegenheiten ÖPNV) ergibt sich Folgendes: Maßnahme 2.54.03.00238 Koordination Radverkehr (HSK I) Die Maßnahme wurde bereits realisiert. Die festgeschriebene Einsparung konnte jedoch nicht in voller Höhe erreicht werden. Das verbleibende Defizit von 1.677 € (ohne Versorgungsaufwendungen – mit = 12.877 €) kann nicht kompensiert werden. Die Maßnahme ist in der Höhe zu korrigieren. 6. Begründung zu fehlenden Kompensationsmöglichkeiten Eine Kompensation der noch nicht realisierten HSK-Maßnahmen im Bereich Personalkosten kann nicht durch zusätzliche Einsparungen bei den Sachmitteln des Tiefbauamtes erreicht werden. Die vorhandenen steuerbaren konsumtiven Sachmittelansätze, die zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben bereitgestellt werden, werden aufgrund der Vielzahl der Einsparvorgaben und durch die Pflicht zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (z. B. Erfüllung Verkehrssicherungspflicht) komplett benötigt. Eine Teilkompensation im Bereich von Personalkosten wäre an zwei weiteren Stellen möglich, wobei eine zeitliche Aufgabenstreckung z. B. im Bereich der Akten- und Archivaufarbeitung akzeptiert werden muss. Die Stellen sind aber derzeit besetzt. Ein altersbedingtes Ausscheiden steht in den nächsten Jahren nicht an. Da davon ausgegangen werden muss, dass ein anderweitiger Einsatz der vorhandenen Personen z. T. aufgrund fehlender Qualifizierung sowie z. T. aufgrund geminderter Einsatzfähigkeit, nicht zeitnah umgesetzt werden kann, erscheinen diese Kompensationsmaßnahmen schwer realisierbar. Sofern ein anderweitiger Einsatz gefunden werden kann, können diese Kompensationen angeboten werden. Über notwendige Kompensationsmaßnahmen muss der Haupt- und Finanzausschuss beraten und entscheiden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Vorlage Nr.: 20141802 Stadtamt 66 11 (36 11) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 Bezeichnung der Vorlage HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Personalaufwendungen Es wird beschlossen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen z.T. durch eine zeitliche Verschiebung anzupassen bzw. durch Rücknahme der kompletten Maßnahme auf die neuen in der Anlage dargestellten Maßnahmenwerte zu reduzieren Im Bereich der Maßnahme 2.53.04.90284 - wird eine Stelle von 2014 nach 2020 geschoben (Kompensation kann nicht angeboten werden) - zwei Stellen werden von 2015 nach 2020 geschoben (Kompensation kann nicht angeboten werden) - wird eine weitere Stelle von 2014 nach 2019 geschoben (Kompensation kann nicht angeboten werden) - Muss der einzusparende Ansatz bei einer Stelle nach unten korrigiert werden. (Kompensation kann nicht angeboten werden) - wird eine Maßnahme zurückgenommen (Kompensation durch Verzicht auf zwei andere freie Stellen) Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.90284 - Werden zwei Maßnahmen zurückgenommen (Kompensation kann nicht angeboten werden) - eine Maßnahme wird von 2014 auf 2016 geschoben (Kompensation kann nicht angeboten werden) - die seit 2013 unbesetzte Stelle wird ab 2014 als dauerhafte Einsparung berücksichtig, weil als Kompensation in gleicher Höhe eine andere Ende 2014 frei werdende Stelle unbesetzt bleibt. - eine zur Einsparung angebotene Stelle wird nicht mehr benötigt und wird weiter zur Einsparung angeboten. Der Stelleninhaber konnte bisher nicht anderweitig eingesetzt werden. Bis zum anderweitigen Einsatz muss diese Maßnahme zeitlich geschoben werden. (Kompensation kann nicht angeboten werden) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 11 (36 11) Vorlage Nr.: 20141802 Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.90475 - Maßnahme zurücknehmen oder zumindest weitergehender Untersuchungen vorliegen. (Kompensation kann nicht angeboten werden.) zeitlich schieben, bis Ergebnisse Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.90593 - Maßnahme muss ggf. geschoben werden. Darstellung der Budgetauswirkung zum Haushaltsentwurf 2017. Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.00608 - Maßnahmen muss bis 2022 geschoben werden (oder bis zu einem anderweitigen Einsatz der betroffenen Personen) Kompensation kann nicht angeboten werden. Im Bereich der Maßnahme 2.54.02.90284 - Eine Maßnahme muss bis 2018 geschoben werden. Sie kann bis dahin nicht kompensiert werden. In 2018 muss sie durch den Verzicht auf eine andere Stelle in gleicher Höhe kompensiert werden. - Eine weitere Maßnahme muss bis 2018 geschoben werden. In 2018 wird die Maßnahme realisiert. Eine Kompensation kann bis dahin nicht angeboten werden. - Eine Maßnahmen muss zurückgenommen werden. Sie kann aber in 2018/2019 vollständig durch den Verzicht auf zwei andere Stellen kompensiert werden. - Eine Maßnahme muss bis 2022 geschoben werden, da kein altersbedingtes Ausscheiden ansteht. Eine Kompensation ist nicht möglich. Im Bereich der Maßnahme 2.54.03.00238 Marginaler Fehlbetrag kann nicht erbracht werden. Betrag muss korrigiert werden, Kompensation kann nicht erfolgen. Der Rat beschließt die notwendigen Kompensationsmaßnahmen.