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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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27.01.18, 20:58
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (36 11)
Vorlage Nr.: 20141802
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Personalaufwendungen
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
28.10.2014
18.12.2014
22.01.2015
Anlagen
Tabelle HSK-Veränderungen-Personal
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (36 11)
Vorlage Nr.: 20141802
1.
Vorbemerkung
Im Rahmen der anstehenden Etatberatungen zum Haushaltsplan und HSK 2015 müssen die
nachfolgend aufgeführten HSK-Maßnahmen (HSK I und HSK II) im Bereich der
Personalaufwendungen des Tiefbauamtes korrigiert werden. Dabei handelt es sich einerseits
um bisher noch nicht umgesetzte, aber zukünftig zu einem späteren Zeitpunkt umsetzbare
sowie andererseits faktisch auch zukünftig nicht umzusetzende HSK-Maßnahmen. Die dieser
Vorlage zugrunde liegenden Zahlen des Tiefbauamtes haben einen Stand von August 201 4.
Der Ansatz im Haushaltsplan 2015 für Personalaufwendungen in den betroffenen
Profitcentern berücksichtigt die gleichen Personalkostenbestandteile, wie sie im Zuge der
dezentralen Personalkostenbudgetierung als Grundlage herangezogen wurden (Bezüge der
Beamten, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge Vers. TB, Sozialvers. TB).
Sofern die dem HSK 2015 zugrunde liegenden Maßnahmenblätter zusätzlich Einsparungen
bei den Versorgungsaufwendungen enthalten (Maßnahmen aus HSK I), sind diese Beträge i n
der Darstellung der bisher nicht realisierten HSK-Konsolidierungsbeiträge enthalten. Sie
finden in den neuen Maßnahmenwerten allerdings keine Berücksichtigung mehr, da darüber
dem Fachamt keinerlei Erkenntnisse vorliegen.
Die erforderlichen Korrekturen der festgeschriebenen HSK-Maßnahmen 2015 – 2022 werden
nachfolgend beschrieben und entsprechend ihrer Zusammenfassung in den jeweiligen
Maßnahmenblättern zum HSK 2015 in tabellarischer Form in der Anlage 1 dargestellt. Die
Tabelle enthält zu jeder festgeschriebenen Maßnahme eine Auflistung des bisherigen
Maßnahmenwertes (Maßnahmenwert alt), eine Auflistung des tatsächlich erreichbaren
Maßnahmenwertes (Maßnahmenwert neu) sowie die daraus resultierende Darstellung des
Änderungswertes, der in die erforderliche Korrektur einfließen muss. Sofern Kompensationen
für nicht erreichte Maßnahmen möglich sind, sind sie in den Beträgen der neuen
Maßnahmenwerte bereits enthalten.
2.
Für die Produktgruppe 53 – Ver- und Entsorgung (Profitcenter 53 04 –
Abwasserbeseitigung) ergibt sich Folgendes:
Maßnahme 2.53.04.90284
Personalkostenreduzierung durch Umorganisation und Neuverteilung von Aufgaben (HSK I)
In 2014 wird eine Einsparung in Höhe von 293.616 € gefordert. Erreicht werden kann aber nur
eine Einsparung in Höhe von 239.241 €. Der Grund für die Abweichung in Höhe von 52.085 €
ist, dass eine für 2014 zur Einsparung geplante Stelle tatsächlich erst zum 01.04.2020 mit
Ausscheiden des Stelleninhabers eingespart werden kann. Hier ist es erforderlich, die
Maßnahme, die zur Nichterreichung der Einsparsumme geführt hat, bis 2020 zu schieben.
Eine Kompensation kann bis dahin nicht angeboten werden.
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- Begründung - Seite 2
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Vorlage Nr.: 20141802
In 2015 beträgt die geforderte Einsparung 522.416 €, in 2016 – 2022 je 529.363 €. Erreicht
werden nach jetzigem Stand die im Maßnahmenblatt 1 dargestellten Einsparungen.
Für die Abweichung liegen folgende Gründe vor:
-
Eine erreichte Einsparung kann trotz voller Einsparung der Stelle lediglich mit 43.255 €
statt mit geplant 60.500 € erreicht werden. Eine Kompensation des nicht erreichten
Betrages kann nicht erfolgen.
-
Im Rahmen des HSK I wurden zwei Stellen aufgeführt, die aus folgenden Gründen
zeitlich geschoben werden müssen:
Im Rahmen der Zukunftsvereinbarung Regenwasser, die die Emschergenossenschaft
unter anderem mit der Stadt Bochum abgeschlossen hat, ist das Ziel innerhalb von 15
Jahren (ausgehend von 2005) 15 % des Regenwassers aus dem Mischwasserkanal
innerhalb des Emschereinzugsgebietes abzukoppeln. Die beiden v. g. Stellen wurden
im September 2007 eingerichtet, um dieses Ziel zu erreichen. Aufgrund der bisher
erfolgreichen Umsetzung der Regenwasserabkopplungsmaßnahmen konnten und
werden mit den noch geplanten Maßnahmen bis Ende 2014 ca. 8,5 % von den ca. 15
% erreicht. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen konnten bisher Fördergelder in Höhe
von 9,27 Mio € akquiriert werden. Die Emschergenossenschaft hat aufgrund des
bisherigen Erfolges das Programm bis zum Jahr 2020 verlängert. Um die Bedeutung
und Wichtigkeit der bisherigen Abkopplungspraxis noch weiter zu stärken und zu
erweitern, wurde aufbauend auf die Zukunftsvereinbarung Regenwasser die
Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“ mit den Oberbürgermeistern der
Emscherstädte gegründet. Da sich das Aufgabenspektrum im Rahmen der v. g.
Zukunftsinitiative heute schon deutlich und in Zukunft auf das gesamte Stadtgebiet
ausdehnen wird, sind die beiden o.g. Stellen Grundlage der zukünftigen
Entwässerungspraxis. Die Einsparmaßnahme muss daher auf 2020 geschoben
werden. Eine Kompensation kann bis 2020 nicht angeboten werden!
-
Eine zur Einsparung angebotene Stelle kann erst mit dem altersbedingten Freiwerden
des Stelleninhabers zum 01.05.2019 eingespart werden. Diese Einsparmaßnahme
muss daher bis 2019 geschoben werden. Eine Kompensation kann bis dahin nicht
angeboten werden.
-
Die Maßnahme, die sich auf die Einsparung der mit dem altersbedingten Ausscheiden
des Leiters der Abteilung freiwerdenden Stelle bezieht, kann nicht umgesetzt werden.
Aufgrund der Größe und der Wichtigkeit der Aufgabenstellung der Abteilung kann auf
eine Wiederbesetzung der Stelle nicht verzichtet werden. Diese Maßnahme muss
komplett zurückgenommen werden. Hierfür wird ab 2015 eine Kompensation in
gleicher Höhe durch einen Verzicht auf zwei derzeit freie Stelle angeboten.
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- Begründung - Seite 3
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3.
Für die Produktgruppe 54 – (Profitcenter 54 01 – Verkehrsflächen, Signalanlagen,
Beleuchtung) ergibt sich Folgendes:
Maßnahme 2.54.01.90284
Personalkostenreduzierung durch Umorganisation und Neuverteilung von Aufgaben (HSK I)
In der anliegenden tabellarischen Darstellung werden die Abweichungen zwischen den
festgeschriebenen und den tatsächlich zu erreichenden Einsparungen dargestellt. Die Gründe
für die Abweichungen werden nachfolgend dargestellt:
-
Bei den geplanten Einsparungen haben folgende Maßnahmen keine Berücksichtigung
im HSK gefunden haben: Im Jahr 2009 wurde das HSK I aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt
liefen die Wiederbesetzungsverfahren für zwei damals freie Bauleiterstellen. Die
Besetzungsverfahren mussten aufgrund des Nothaushaltes eingestellt werden. Die Stellen
blieben unbesetzt und wurden bei der Fortschreibung des Stellenplans im Jahr 2010
ersatzlos gestrichen. Obwohl diese zwei Stellen somit dauerhaft eingespart wurden,
erfolgte aber keine Anrechnung auf die zu erbringenden HSK-Maßnahmen, da die Stellen
seinerzeit aufgrund der Nichtbesetzung nicht ausfinanziert waren. Das Aufgabenvolumen
ist in den letzten Jahren nicht reduziert worden, sondern insbesondere in den letzten
beiden Jahren deutlich gestiegen. Das Investitionsvolumen im Profitcenter 5401 beträgt
beispielsweise 18,0 Mio. € zuzüglich der übertragenen Mittel aus 2013 in Höhe von ca.
10,0 Mio. €. Dies bedeutet, dass im betroffenen Sachgebiet in diesem Jahr
Baumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 33 Mio. € umgesetzt werden müssen.
Zu diesen Maßnahmen kommen zusätzlich noch die Straßenbaumaßnahmen in den
Stadtumbaugebieten und Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Bogestra (z.B. Linie 310). In
den Haushaltsplanungen zeichnet sich ab, dass in den nächsten Jahren das
Investitionsvolumen für den Straßenbau auf demselben hohen Niveau bleibt. Zusätzlich
haben sich die Anforderungen an die Bauleitung von Zuschussmaßnahmen deutlich erhöht.
Dies ist insbesondere eine Folge der Prüfungen des Landesrechnungshofes in den letzten
Jahren. Hierbei hat sich gezeigt, dass seitens der städtischen Bauleiter ein deutlich höherer
Dokumentationsaufwand zu leisten ist. Eine weitere Einsparung kann nicht erbracht
werden. Die beiden v.g. Maßnahmen müssen daher entweder im HSK mit der bereits
erbrachten Einsparung berücksichtigt
oder sonst gänzlich zurückgenommen werden.
Eine weitere Kompensation ist nicht möglich.
-
Eine zur Einsparung angebotene Stelle kann erst mit dem altersbedingten Freiwerden
des Stelleninhabers in 2016 eingespart werden. Diese Einsparmaßnahme muss daher
bis 2016 geschoben werden. Eine Kompensation kann bis dahin nicht angeboten
werden.
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Vorlage Nr.: 20141802
-
Auf eine zur Einsparung angebotene Stelle kann nach wie vor verzichtet werden. Der
Stelleninhaber kann aber bisher nicht anderweitig eingesetzt werden. Solange wie kein
anderweitiger Einsatz gefunden werden kann, muss diese Maßnahme zeitlich geschoben
werden. Eine Kompensation kann nicht angeboten werden.
-
Eine bereits in 2013 frei gewordene Stelle wurde bisher nicht wiederbesetzt. Sie wird
Anfang 2015 wiederbesetzt werden, wofür eine andere Stelle mit einem
Kompensationsbetrag in gleicher Höhe zukünftig dauerhaft unbesetzt bleibt. Diese
Einsparung der derzeit unbesetzten Stelle ist bereits ab 2013 realisiert und muss daher
auch zukünftig dauerhaft berücksichtigt werden.
Maßnahme 2.54.01.90475
Optimierung Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis (HSK II)
Die
geplante
Einsparung
aufgrund
der
Auftragnehmerverhältnisses ist zurzeit nicht realisierbar.
Optimierung
des
Auftraggeber-/
Die zu dieser HSK-Maßnahme eingerichtete Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Daueraufträge
und zur Optimierung des AG/AN-Verhältnisses in der Straßenunterhaltung hat zu einer
verbesserten Zusammenarbeit geführt, ohne dass hiermit Stelleneinsparungen einhergehen.
Derzeit ist von hier nicht zu erkennen, wie die Arbeitsweise zwischen den beiden Ämtern so
optimiert werden kann, dass seitens des Tiefbauamtes die angestrebte Personaleinsparung in
Höhe von 75.000 € erzielt werden kann. Eventuell ist mit der Einführung der seit Jahren geplanten
und derzeit in der Test-Stellung befindlichen Bauhofsoftware (Amt 68) auch beim Tiefbauamt ein
effektiverer und damit personalreduzierter Prozessablauf erreichbar.
Dies müsste durch die o.g. Arbeitsgruppe (Ämter 11, 66, 68) begleitet und ein mögliches
Einsparpotenzial sowie der Zeitpunkt der Realisierung festgestellt werden. Diese Maßnahme muss
solange zurückgenommen werden. Eine Kompensation ist nicht möglich.
Maßnahme 2.54.01.90593
Personalabbau im planerischen Bereich (HSK II)
Die Einsparungsvorgabe ist es, im Jahr 2018 50.000 €, im Jahr 2019 100.000€ und in den
Folgejahren jeweils 150.000 € im planerischen Bereich einzusparen. Grundsätzlich wäre eine
Einsparung dieser Größenordnung nur durch einen dauerhaften Verzicht auf mindestens zwei
Planerstellen möglich. Bis zum Jahr 2022 gibt es keine weiteren geplanten altersbedingten
Austritte in dem betroffenen Bereich. Bestimmte Aufgaben, wie z.B. die Bearbeitungen von
Baugenehmigungen in Zusammenarbeit mit StA 61 und Stellungnahmen des Tiefbauamtes zu
Bebauungsplänen werden dauerhaft erhalten bleiben und können aufgrund der Art der Aufgabe
auch nicht an externe Ingenieurbüros vergeben werden. Daneben sind die derzeitigen Aufgaben
der Planungsingenieure folgende:
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Vorlage Nr.: 20141802
1.
Betreuung der jeweiligen Stadtbezirke
2.
Bearbeitung von politischen Anfragen und Bürgeranfragen
3.
Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksvertretungen und der Verkehrskommission
4.
Wahrnehmung von Ortsterminen mit Bürgern und Politik
5.
Abstimmung von Straßenplanungen mit anderen betroffenen Ämtern (z. B. StÄ 34,
37, 50, 61, 67, 68, 66 4), anderen Behörden wie Polizei und jeglichen
Versorgungsträgern.
6.
Entwurfs- und Ausführungsplanungen gemäß HOAI
Lediglich die letzte Aufgabe könnte an externe Ingenieurbüros vergeben werden, wenn hierfür
ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Je nach Planungsstand handelt es
sich hier um investive oder konsumtive Mittel. Erfahrungsgemäß verbleibt bei der Herausgabe von
Straßenplanungen an die Ingenieurbüros zusätzlich ein Aufwand von ca. 30 – 40% der
Gesamtleistung bei der Verwaltung. Dieser Aufwand ist für die Beauftragung, Kontrolle und
Abrechnung des Ingenieurauftrages aber auch für die amtsinterne Abstimmung erforderlich
(Bauherrenfunktion).
Dies hat zur Folge, dass nahezu jede Straßenplanung extern vergeben werden muss, da das
verbleibende Personal dann nur noch in der Lage sein wird die oben aufgeführten Aufgaben 1 bis
5 und die Betreuung der Ingenieurbüros zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor dem derzeit
absehbaren Aufgabenzuwachs.
Zusätzlich zu den bereits in der Haushaltsplanung verankerten Maßnahmen, werden in den
nächsten Jahren umfangreiche Straßenplanungen für die folgenden Projekte erforderlich:
-
Stadtumbaugebiete Wattenscheid und Goldhamme, zusätzlich Ost in Vorbereitung
Entwicklung der Opelflächen (I, II und III)
Entwicklung des Wohngebietes Westpark
Verstärkte Planung im Radverkehr (sh. Bewerbung zur Aufnahme in die AGFS)
In den letzten Jahren war das Tiefbauamt im Bereich von Straßenplanungen bereits gezwungen
aufgrund
des
Aufgabenzuwachses
vermehrt
Straßenplanungen
herauszugeben.
Bedauerlicherweise entsprach die Qualität der gelieferten Planungen häufig nicht dem Standard
der Stadt Bochum. Dies führte zu häufig erforderlichen Nachbesserungen, aber auch zu
Fehlplanungen, die dann im Rahmen der Bauausführung wieder korrigiert werden mussten.
Derzeit ist es möglich sehr kurzfristig auf geänderte Rahmenbedingungen oder politische
Anforderungen zu reagieren. Werden die Planungen zukünftig verstärkt von Ingenieurbüros
ausgeführt, so ist dies nur zeitverzögert und mit entsprechendem Kostenaufwand möglich.
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Grundsätzlich ist diese HSK-Einsparung möglich, unter der Voraussetzung, dass die
entsprechenden zusätzlichen investiven und konsumtiven Planungsmittel bereitgestellt werden.
Sofern sich die Zahl der umzusetzenden Straßenplanungen nicht gegenüber dem heutigen
Kenntnisstand verringert, sollte aus den vorgenannten Gründen die HSK-Maßnahme zeitlich
geschoben werden. Dies muss dann zum Haushalt 2017 dargestellt werden.
Ein Abbau planerischer Leistungen im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus ist nicht weiter
möglich, da die Fremdvergabe von Planungsleistungen hier bereits ca. 100 % erreicht hat. Die 3
vorhandenen Planer werden zur Betreuung der externen Planungsaufträge an Ingenieurbüros,
Fachplaner und Architekten benötigt. Die Maßnahme muss für diesen Bereich zurückgenommen
werden.
Maßnahme 2.54.01.00608
Effektivitätssteigerung Interne Dienste/Controlling (HSK II)
Die ab 2016 in Höhe von 50.000 €, ab 2018 in Höhe von 100.000 € sowie ab 2020 in Höhe
von 150.000 € und ab 2022 in Höhe von 200.000 € festgeschriebene Einsparung kann in
dieser Höhe nicht erreicht werden. Die möglichen Einsparungen ab 2016 sind aus der
beiliegenden tabellarischen Aufstellung ersichtlich. Weitere Einsparungen können nicht
realisiert werden, da die Stelleninhaber der zur Einsparung vorgesehenen Stellen nicht
ausscheiden und daher anderweitig einzusetzen sind. Bis zum Ausscheiden oder einem
anderweitigem Einsatz müssen sie Maßnahmen zeitlich geschoben werden. Eine
Kompensation kann nicht angeboten werden.
4.
Für die Produktgruppe 54 – (Profitcenter 54 02 – Stadtbahn und ÖPNV) ergibt
sich Folgendes:
Maßnahme 2.54.02.90284
Personalkostenreduzierung durch Umorganisation (HSK I)
Eine Maßnahme kann derzeit wegen des laufenden Projekts Bf. Gesundheitscampus U35 nicht
realisiert werden. Die Bauleitertätigkeit ist weiterhin erforderlich. Voraussichtliches Ende der
Maßnahme einschl. Verwendungsnachweis ist 2017. Die Maßnahme muss deshalb bis 2018
verschoben werden, weil keine weiteren Bauleiter Stadtbahn vorhanden sind. Des Weiteren ist hier
die vorhandene Erfahrung für den Innenausbau unverzichtbar. Nach Beendigung der v. g.
Baumaßnahme muss diese HSK-Maßnahme durch die Einsparung einer anderen Stelle in voller
Höhe kompensiert werden.
Eine weitere HSK-Maßnahme kann derzeit wegen des laufenden Projekts Bf. Gesundheitscampus
U35 ebenfalls nicht realisiert werden. Auch diese Bauleitertätigkeit wird weiter benötigt. Auch
hierfür gilt das voraussichtliche Ende einschl. Verwendungsnachweis 2017. Auch diese
Maßnahme muss deshalb bis 2018 verschoben werden. Mit Ausscheiden des Stelleninhabers in
2018 wird diese Maßnahme realisiert werden können.
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- Begründung - Seite 7
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Vorlage Nr.: 20141802
Die Einsparung der Stelle des Sachgebietsleiters kann nicht realisiert werden, da diese
Führungsfunktion für 15 Mitarbeiter nicht an anderer Stelle wahrgenommen werden kann. In
Abstimmung mit Amt 11 wurde die Stelle zwischenzeitlich ausgeschrieben. Die HSK-Maßnahme
muss zurück genommen werden. Eine Kompensation ist in 2018/2019 möglich durch den Eintritt
eines Mitarbeiters in den Ruhestand sowie durch den Verzicht auf eine weitere Stelle, sofern für
den Stelleninhaber ein anderweitiger Arbeitseinsatz gefunden werden kann.
Eine weitere Einsparung konnte noch nicht realisiert werden und wird bis 2022 auch nicht erreicht
werden können, da keine weiteren altersbedingten Austritte zu erwarten sind. Es sei denn, es wird
ein anderweitiger Einsatz gefunden werden.
5.
Für die Produktgruppe 54 – (Profitcenter 54 03 – Nahverkehrsangelegenheiten
ÖPNV) ergibt sich Folgendes:
Maßnahme 2.54.03.00238
Koordination Radverkehr (HSK I)
Die Maßnahme wurde bereits realisiert. Die festgeschriebene Einsparung konnte jedoch nicht
in voller Höhe erreicht werden. Das verbleibende Defizit von 1.677 € (ohne
Versorgungsaufwendungen – mit = 12.877 €) kann nicht kompensiert werden. Die Maßnahme
ist in der Höhe zu korrigieren.
6.
Begründung zu fehlenden Kompensationsmöglichkeiten
Eine Kompensation der noch nicht realisierten HSK-Maßnahmen im Bereich Personalkosten
kann nicht durch zusätzliche Einsparungen bei den Sachmitteln des Tiefbauamtes erreicht
werden. Die vorhandenen steuerbaren konsumtiven Sachmittelansätze, die zur Erfüllung
gesetzlicher Aufgaben bereitgestellt werden, werden aufgrund der Vielzahl der
Einsparvorgaben und durch die Pflicht zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (z. B. Erfüllung
Verkehrssicherungspflicht) komplett benötigt.
Eine Teilkompensation im Bereich von Personalkosten wäre an zwei weiteren Stellen möglich,
wobei eine zeitliche Aufgabenstreckung z. B. im Bereich der Akten- und Archivaufarbeitung
akzeptiert werden muss. Die Stellen sind aber derzeit besetzt. Ein altersbedingtes
Ausscheiden steht in den nächsten Jahren nicht an. Da davon ausgegangen werden muss,
dass ein anderweitiger Einsatz der vorhandenen Personen z. T. aufgrund fehlender
Qualifizierung sowie z. T. aufgrund geminderter Einsatzfähigkeit, nicht zeitnah umgesetzt
werden kann, erscheinen diese Kompensationsmaßnahmen schwer realisierbar. Sofern ein
anderweitiger Einsatz gefunden werden kann, können diese Kompensationen angeboten
werden.
Über notwendige Kompensationsmaßnahmen muss der Haupt- und Finanzausschuss beraten
und entscheiden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 8
Vorlage Nr.: 20141802
Stadtamt
66 11 (36 11)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 11 (36 11)
Vorlage Nr.: 20141802
Bezeichnung der Vorlage
HSK 2015 - Korrekturen der HSK-Maßnahmen im Bereich der Personalaufwendungen
Es wird beschlossen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen z.T. durch eine zeitliche
Verschiebung anzupassen bzw. durch Rücknahme der kompletten Maßnahme auf die neuen
in der Anlage dargestellten Maßnahmenwerte zu reduzieren
Im Bereich der Maßnahme 2.53.04.90284
-
wird eine Stelle von 2014 nach 2020 geschoben
(Kompensation kann nicht angeboten werden)
-
zwei Stellen werden von 2015 nach 2020 geschoben
(Kompensation kann nicht angeboten werden)
-
wird eine weitere Stelle von 2014 nach 2019 geschoben
(Kompensation kann nicht angeboten werden)
-
Muss der einzusparende Ansatz bei einer Stelle nach unten korrigiert werden.
(Kompensation kann nicht angeboten werden)
-
wird eine Maßnahme zurückgenommen
(Kompensation durch Verzicht auf zwei andere freie Stellen)
Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.90284
-
Werden zwei Maßnahmen zurückgenommen
(Kompensation kann nicht angeboten werden)
-
eine Maßnahme wird von 2014 auf 2016 geschoben
(Kompensation kann nicht angeboten werden)
-
die seit 2013 unbesetzte Stelle wird ab 2014 als dauerhafte Einsparung berücksichtig,
weil als Kompensation in gleicher Höhe eine andere Ende 2014 frei werdende Stelle
unbesetzt bleibt.
-
eine zur Einsparung angebotene Stelle wird nicht mehr benötigt und wird weiter zur
Einsparung angeboten. Der Stelleninhaber konnte bisher nicht anderweitig eingesetzt
werden. Bis zum anderweitigen Einsatz muss diese Maßnahme zeitlich geschoben
werden.
(Kompensation kann nicht angeboten werden)
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20141802
Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.90475
-
Maßnahme zurücknehmen oder zumindest
weitergehender Untersuchungen vorliegen.
(Kompensation kann nicht angeboten werden.)
zeitlich
schieben,
bis
Ergebnisse
Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.90593
-
Maßnahme muss ggf. geschoben werden. Darstellung der Budgetauswirkung zum
Haushaltsentwurf 2017.
Im Bereich der Maßnahme 2.54.01.00608
-
Maßnahmen muss bis 2022 geschoben werden (oder bis zu einem anderweitigen
Einsatz der betroffenen Personen) Kompensation kann nicht angeboten werden.
Im Bereich der Maßnahme 2.54.02.90284
-
Eine Maßnahme muss bis 2018 geschoben werden. Sie kann bis dahin nicht
kompensiert werden. In 2018 muss sie durch den Verzicht auf eine andere Stelle in
gleicher Höhe kompensiert werden.
-
Eine weitere Maßnahme muss bis 2018 geschoben werden. In 2018 wird die
Maßnahme realisiert. Eine Kompensation kann bis dahin nicht angeboten werden.
-
Eine Maßnahmen muss zurückgenommen werden. Sie kann aber in 2018/2019
vollständig durch den Verzicht auf zwei andere Stellen kompensiert werden.
-
Eine Maßnahme muss bis 2022 geschoben werden, da kein altersbedingtes
Ausscheiden ansteht. Eine Kompensation ist nicht möglich.
Im Bereich der Maßnahme 2.54.03.00238
Marginaler Fehlbetrag kann nicht erbracht werden. Betrag muss korrigiert werden,
Kompensation kann nicht erfolgen.
Der Rat beschließt die notwendigen Kompensationsmaßnahmen.