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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
24.12.14, 20:35
Aktualisiert
27.01.18, 21:12

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (33 43) Vorlage Nr. 20140816 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 23.01.2014, TOP 38 6.4 Bezeichnung der Vorlage Auf dem Kalwes Beratungsfolge Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität Sitzungstermin akt. Beratung 28.10.2014 Anlagen Wortlaut Verwaltung bzw. BOGESTRA haben in der Vorlage 20131887 bereits Stellung zum Thema Anrufsammeltaxi bezogen. Es sei als flexible Bedienungsform sehr gut geeignet. Der Frauenbeirat hat in diesem Zusammenhang einen kürzeren Takt sowie eine “Subventionierung” angeregt. Wie bewertet die Verwaltung diese Anregung? Kürzerer Takt Eine Fahrt mit dem Anrufsammeltaxi kann zu den auf Bochumer Stadtgebiet geltenden Bedingungen spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn in der AST-Zentrale angemeldet werden. Für den AST-Bedarf müssen die Taxiunternehmen Wagen vorhalten, die dann oftmals nicht genutzt werden. Ein kürzerer Takt würde die Fahrten für die Taxiunternehmen vollends unwirtschaftlich machen. Die BOGESTRA kam den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnanlage bei den Bedienzeiten entgegen. Grundsätzlich wird das AST nur in den Abend- und Nachtstunden angeboten. Für die Kollegstraße wurde das Angebot in Abstimmung mit dem Akademischen Förderungswerk auf Zeiten am Morgen und späten Nachmittag erweitert. Subventionierung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (33 43) Vorlage Nr. 20140816 Das AST ist ein spezieller Linienbedarfsverkehr, durch den das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr in Zeiten und Gebieten schwacher Nachfrage ergänzt wird. In diesem Fall ermöglicht das AST eine Verbesserung der ÖPNV-Erschließung, da ein regulärer Busbetrieb nicht angeboten werden kann. Die Gestaltung der Tarife liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der ÖPNV-Aufgabenträger. Die Tarifhoheit wurde - aus Gründen einer verbundweit einheitlichen Preisgestaltung vertraglich an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) übertragen. Sofern AST-Linien angeboten werden, gilt dafür immer der VRR-AST-Tarif. Für Inhaber von Zeitfahrausweisen, einschließlich Semesterticket, ist der Tarif ermäßigt und beträgt 2,10 € pro Fahrt. Eine für die Inhaber von Semestertickets kostenlose Nutzung des ergänzenden ASTSystems ist nach den vorhandenen Tarifbestimmungen im VRR nicht möglich. Das Akademische Förderungswerk kann eine Subventionierung in eigener Zuständigkeit prüfen.