Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
192 kB
Erstellt
24.12.14, 20:35
Aktualisiert
27.01.18, 21:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (33 43)
Vorlage Nr. 20140816
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr vom 23.01.2014,
TOP 38 6.4
Bezeichnung der Vorlage
Auf dem Kalwes
Beratungsfolge
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Sitzungstermin
akt.
Beratung
28.10.2014
Anlagen
Wortlaut
Verwaltung bzw. BOGESTRA haben in der Vorlage 20131887 bereits Stellung zum Thema
Anrufsammeltaxi bezogen. Es sei als flexible Bedienungsform sehr gut geeignet. Der
Frauenbeirat hat in diesem Zusammenhang einen kürzeren Takt sowie eine
“Subventionierung” angeregt. Wie bewertet die Verwaltung diese Anregung?
Kürzerer Takt
Eine Fahrt mit dem Anrufsammeltaxi kann zu den auf Bochumer Stadtgebiet geltenden
Bedingungen spätestens 30 Minuten vor Fahrtbeginn in der AST-Zentrale angemeldet
werden. Für den AST-Bedarf müssen die Taxiunternehmen Wagen vorhalten, die dann
oftmals nicht genutzt werden. Ein kürzerer Takt würde die Fahrten für die Taxiunternehmen
vollends unwirtschaftlich machen. Die BOGESTRA kam den Bewohnerinnen und
Bewohnern der Wohnanlage bei den Bedienzeiten entgegen. Grundsätzlich wird das AST
nur in den Abend- und Nachtstunden angeboten. Für die Kollegstraße wurde das Angebot in
Abstimmung mit dem Akademischen Förderungswerk auf Zeiten am Morgen und späten
Nachmittag erweitert.
Subventionierung
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (33 43)
Vorlage Nr. 20140816
Das AST ist ein spezieller Linienbedarfsverkehr, durch den das Angebot im öffentlichen
Personennahverkehr in Zeiten und Gebieten schwacher Nachfrage ergänzt wird. In diesem
Fall ermöglicht das AST eine Verbesserung der ÖPNV-Erschließung, da ein regulärer
Busbetrieb nicht angeboten werden kann.
Die Gestaltung der Tarife liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der ÖPNV-Aufgabenträger.
Die Tarifhoheit wurde - aus Gründen einer verbundweit einheitlichen Preisgestaltung vertraglich an den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) übertragen. Sofern AST-Linien
angeboten werden, gilt dafür immer der VRR-AST-Tarif. Für Inhaber von Zeitfahrausweisen,
einschließlich Semesterticket, ist der Tarif ermäßigt und beträgt 2,10 € pro Fahrt.
Eine für die Inhaber von Semestertickets kostenlose Nutzung des ergänzenden ASTSystems ist nach den vorhandenen Tarifbestimmungen im VRR nicht möglich. Das
Akademische Förderungswerk kann eine Subventionierung in eigener Zuständigkeit prüfen.