Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
321 kB
Erstellt
24.12.14, 20:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Beschlussvorschriften
§§ 7,41 GO
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
30.10.2014
Anlagen
Planausschnitte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
Änderung des Straßenverzeichnisses
Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle
öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den
dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche
Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder
Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie
nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden
Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung
Berücksichtigung.
Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 31. Änderungssatzung vom 19.11.2013
aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind
nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig.
Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft:
Reinigungsklasse
Reinigung wöchentlich
Fahrbahn
Gehweg
Anliegerstraßen:
A
B
B1
B2
B3
B6
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen:
C
C1
C2
C3
C6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen:
D
D1
D2
D3
D6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder
Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplan ausschnitte
beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind.
1. Neuaufnahmen
Der Bereich „Goerdtstraße von Haus Nr. 21 bis Bonhoefferstr.“ war bisher nicht im
Straßenverzeichnis aufgenommen, obwohl die Goerdtstr. insgesamt als gewidmet gilt. Aufgrund
des Ausbauzustandes soll eine wöchentliche maschinelle Fahrbahnreinigung dieses Abschnittes
erfolgen.
Die Straße „Alter Eistreff“ ist gewidmet worden. Die gewidmeten Straßenbereiche sind in das
Straßenverzeichnis aufzunehmen. Aufgrund der Infrastruktur ist eine wöchentliche Reinigung der
Fahrbahn und Gehwegbereiche vorzunehmen.
Der Eintrag „Kleine Hordeler Straße“ wird zur Klarstellung ergänzt um den „Verbindungsweg Kleine
Hordeler Straße in Höhe Haus Nr. 19/23 zur Klostermannstraße“.
Der Eintrag „Siepmannstraße“ wird um den Abschnitt zwischen Baarestraße und Siepmannstraße
aufgrund der Widmung ergänzt.
1.1
1.2
1.3
Wortlaut
Goerdtstraße von Haus Nr. 21 bis
Bonhoefferstr
Alter Eistreff außer Stichwege in Höhe
Haus Nr. 10, Haus Nr. 23, Haus Nr. 35
und Haus Nr. 47,
Alter Eistreff vor Steinring 43a/45 bis in
Höhe Haus Nr. 1, Verbindungsweg zu
Glockengarten 4/6
Kleine Hordeler Straße –
Verbindungsweg in Höhe Haus Nr.
19/23 zur Klostermannstraße
Bisheriger Wortlaut
1.4
Siepmannstraße – ohne
Gehweg von Alleestr. bis
Baarestraße
Vorgeschlagene Reinigungsklasse
B
B1
B
B
Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut
Reinigungs
-klasse
B2
Siepmannstraße von
Alleestraße bis
Windhausstraße –ohne
Gehweg-
Vorgesehene
ReinigungsKlasse
B2
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
2. Umstufungen
USB teilt mit, dass aufgrund des schlechten Straßenzustandes der „Centrumstraße zwischen
Bahnübergang und Kabeisemannsweg “ eine maschinelle Reinigung nicht mehr möglich ist, da
durch die Kehrmaschine der Belag noch weiter beschädigt wird. Da eine im Zusammenhang
bebaute Ortslage nur im Bereich zwischen Johannisburger Straße und Eibinger Straße besteht,
wird eine Änderung des Eintrages vorgeschlagen.
Aufgrund des unterschiedlichen Ausbauzustandes der Gehwege in der „Johannisburger Straße“
kann die Reinigungsklasse an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Übertragung der Reinigungspflicht für den „Verbindungsweg Leberstr. 7/8 bis Bonhoefferstr. In
Höhe Haus Nr. 20/22“ auf die angrenzenden Grundstückseigentümer ist nicht erforderlich. Die
Reinigung soll zukünftig durch die USB Bochum GmbH erfolgen.
Bisheriger Wortlaut
2.1
2.2
2.3
Centrumstraße von
Kabeisemannsweg bis
Bahnübergang
Centrumstraße von
Bahnübergang bis Elbinger
Straße
Johannisburger Str.
Verbindungsweg von
Leberstraße in Höhe Haus
Nr. 7/8 bis
Bonhoefferstraße in Höhe
Haus Nr. 20/22
Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut
Reinigungs
-klasse
B
Centrumstraße von
Johannisburger Straße bis
Elbinger Straße
Vorgesehene
Reinigungsklasse
B1
B1
B1
A
Johannisburger Str. von
Centrumstr. bis einschl. Hs. Nr.
24 –gerade Hausnummern, von
Hs. Nr. 21 bis Elbinger Str. –
ungerade Hausnummern
Johannisburger Str. von
Centrumstr. bis einschl. Haus
Nr. 19-ungerade
Hausnummern, von Hs. Nr. 24
bis Elbinger Str. –gerade
Hausnummern
Leberstraße- Verbindungsweg
in Höhe Haus Nr. 7/8 zur
Bonhoefferstraße in Höhe Haus
20/22
B1
B
B
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
3. Umbenennung
Nach Fertigstellung der Kreuzung Wattenscheider Str. /Gahlensche Str./ An der Jahrhunderthalle
ist der Wortlaut anzupassen.
Bisheriger Wortlaut
3.1
Wattenscheider Straße –
Zufahrt Westpark in Höhe
Gahlensche Str. bis zum
Anschluss der Zufahrt zur
Jahrhunderthalle
Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut
Vorgesehene
Reinigungs
Reinigungs-klasse
Klasse
B1
An der Jahrhunderthalle von
B
Wattenscheider Str. bis einschl.
Kreisverkehr
4. Allgemeine Berichtigungen
Zur Klarstellung soll der Eintrag „Nixenstraße“ erweitert werden, da der Verbindungsweg zur
Tippelsberger Str. nicht öffentlich gewidmet ist.
Der Eintrag „Schrägmüllerstraße“ soll präzisiert werden.
Der Eintrag „Marienplatz“ ist zu korrigieren aufgrund der Einziehung und Bebauung. Der Eintrag
„Ostring- Stichstraße am Bahnhof Nord in Höhe Haus Nr. 19“ ist zu streichen aufgrund einer
Umbenennung in „Josef-Neuberger-Straße“. Der Eintrag „Josef-Neuberger-Straße“ erfolgt noch
nicht, da zur Zeit Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind und die Widmungsstatus noch
geprüft wird.
Bisheriger Wortlaut
4.1
Nixenstraße
4.2
Schrägmüllerstraße
4.3
Marienplatz, außer südl.
der Marienkirche gelegene
nördl. Gehwegfläche und
Fahrbahn
Ostring- Stichstraße am
Bahnhof Nord in Höhe
Haus Nr. 19
4.4
Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut
Vorgesehene
Reinigungs
Reinigungs-klasse
Klasse
B1
Nixenstraße- außer
B1
Verbindungsweg in Höhe a
Haus Nr. 1/3 zur Tippelsberger
Str.
B
Schrägmüllerstraße von
B
Bänksgenstr. bis in Höhe
einschl. Sarnsbankstr. 20
Schrägmüllerstr. von Hordeler
A
Heide bis Sarnsbankstraße
B6
Marienplatz
B6
B6
Ersatzlos streichen
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 5
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
5. Abgelehnte Anträge auf Umstufung der Reinigungsklasse
Für die nachfolgend aufgeführten Straßen haben Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse
gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung nicht zugestimmt
werden.
Straße
Bisherige
Beantragte Ablehnungsbegründung
Reinigungs- Reinigungsklasse
klasse
5.1
Richardstraße
B2
B1
5.2
Verbindungsweg von
Wilhelm-Raabe-Str. bis
II.Parallelstraße (im
Bereich Verbindung I.
Parallelstraße zu
II.Parallelstraße)
B2
B1
Erhöhter Reinigungsbedarf
durch Mehrfamilienhausbebauung, großer Baumbestand
Erhöhter Reinigungsbedarf
durch hohe Frequentierung
durch Spaziergänger und
Hundehalter zum Park auf dem
„Deckel“ der A40, durchgängige
einseitige Bepflanzung mit
Bäumen und Büschen
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:
1. Neuaufnahmen
1.1
1.2
1.3
1.4
Der Eintrag „Goerdtstraße“ wird erweitert um „Goerdtstraße von Haus Nr. 21 bis
Bonhoefferstr.“ = „B“.
Die Straße „Alter Eistreff außer Stichwege in Höhe Haus Nr. 10, Haus Nr. 23, Haus Nr. 35
und Haus Nr. 47“ wird in die Reinigungsklasse „B 1“ eingestuft. Der Bereich „Alter Eistreff
vor Steinring 43a/45 bis in Höhe Haus Nr. 1, Verbindungsweg zu Glockengarten 4/6“ wird in
die Reinigungsklasse „B“ eingestuft.
Der Eintrag „Kleine Hordeler Straße“ wird erweitert um „Kleine Hordeler Straße –
Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 19/23 zur Klostermannstraße= B“.
Der Eintrag „Siepmannstraße – ohne Gehweg von Alleestr. bis Baarestraße= B 2“ entfällt.
Er wird ersetzt durch „Siepmannstraße von Alleestraße bis Windhausstraße –ohne
Gehweg- = B 2“.
2. Umstufungen
2.1
2.2
2.3
Centrumstraße von Kabeisemannsweg bis Bahnübergang= B“ und „Centrumstraße von
Bahnübergang bis Elbinger Straße= B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Centrumstraße von
Johannisburger Straße bis Elbinger Straße = B 1“.
Der Eintrag „Johannisburger Str. = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Johannisburger Str.
von Centrumstr. bis einschl. Hs. Nr. 24 –gerade Hausnummern, von Hs. Nr. 21 bis Elbinger
Str. –ungerade Hausnummern = B 1“ und „Johannisburger Str. von Centrumstr. bis einschl.
Haus Nr. 19-ungerade Hausnummern, von Hs. Nr. 24 bis Elbinger Str. –gerade
Hausnummern = B“.
Der Eintrag „Verbindungsweg von Leberstraße in Höhe Haus Nr. 7/8 bis Bonhoefferstraße
in Höhe Haus Nr. 20/22= A“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Leberstraße- Verbindungsweg in
Höhe Haus Nr. 7/8 zur Bonhoefferstraße in Höhe Haus 20/22 = B“.
3. Umbenennung
3.1
Der Eintrag „Wattenscheider Straße - Zufahrt Westpark in Höhe Gahlensche Str. bis zum
Anschluss der Zufahrt zur Jahrhunderthalle = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „An der
Jahrhunderthalle von Wattenscheider Str. bis einschl. Kreisverkehr = B“.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141800
4. Allgemeine Berichtigungen
4.1
4.2
4.3
4.4
Der Eintrag „Nixenstraße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Nixenstraße - außer
Verbindungsweg in Höhe Haus Nr. 1/3 zur Tippelsberger Str.= B 1“.
Der Eintrag „Schrägmüllerstraße“ = B“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Schrägmüllerstraße
von Bänksgenstr. bis in Höhe einschl. Sarnsbankstr. 20 = B“ und „Schrägmüllerstr. von
Hordeler Heide bis Sarnsbankstraße = A“.
Der Eintrag „Marienplatz, außer südl. der Marienkirche gelegene nördl. Gehwegfläche und
Fahrbahn“ = B 6“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Marienplatz = B 6“.
Der Eintrag „Ostring- Stichstraße am Bahnhof Nord in Höhe Haus Nr. 19 = B 6“ entfällt
ersatzlos.