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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
24.12.14, 20:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:01

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 30122/Ma (2011) Vorlage Nr.: 20141728 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Besetzung des 5. Schiedsamtsbezirks in Bochum (Altstadt/Altenbochum) Beschlussvorschriften § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NW (SchAG NW) Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Mitte Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 30122/Ma (2011) Vorlage Nr.: 20141728 Der 5. Schiedsamtsbezirk in Bochum (Altstadt/Altenbochum) ist seit Dezember 2012 vakant und daher neu zu besetzen. Dem Rechtsamt liegt eine Bewerbung vor. Als Eigenbewerberin steht Frau Nadine Göbel, Steubenstr. 13, 44803 Bochum, zur Verfügung. Frau Göbel ist seit 2002 als Angestellte bei der Stadt Bochum beschäftigt. Nach der Ausbildung war Frau Göbel von 2004 bis 2010 im Bürgerbüro eingesetzt und ist seit 2010 im Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum tätig. Weitere Ehrenämter übt Frau Göbel nicht aus. Frau Göbel hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Bochum-Mitte das Amt der Schiedsperson für den 5. Schiedsamtsbezirk auszuüben. Das im Rechtsamt mit Frau Göbel geführte Eignungsgespräch hat unter Einbeziehung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) stattgefunden. Die Direktorin des Amtsgerichts Bochum als aufsichtsführende Richterin, der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Bochum sowie die Gleichstellungsstelle sind gehört worden und halten Frau Göbel für geeignet, das Schiedsamt auszuüben. Ein Raum für die Schiedsamtstätigkeit steht Frau Göbel in der eigenen Wohnung nicht zur Verfügung. Sie möchte auf einen Raum in einer nahe gelegenen Schule ihres Wohnortes ausweichen. Die Verwaltung hält Frau Göbel ebenfalls für geeignet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 30122/Ma (2011) Vorlage Nr.: 20141728 Bezeichnung der Vorlage Besetzung des 5. Schiedsamtsbezirks in Bochum (Altstadt/Altenbochum) Folgende Bewerberin wird als Schiedsfrau für den 5. Schiedsamtsbezirk gewählt: