Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
24.12.14, 20:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
30122/Ma (2011)
Vorlage Nr.: 20141728
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Besetzung des 5. Schiedsamtsbezirks in Bochum (Altstadt/Altenbochum)
Beschlussvorschriften
§ 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NW (SchAG NW)
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
30122/Ma (2011)
Vorlage Nr.: 20141728
Der 5. Schiedsamtsbezirk in Bochum (Altstadt/Altenbochum) ist seit Dezember 2012 vakant und
daher neu zu besetzen.
Dem Rechtsamt liegt eine Bewerbung vor.
Als Eigenbewerberin steht Frau Nadine Göbel, Steubenstr. 13, 44803 Bochum, zur Verfügung.
Frau Göbel ist seit 2002 als Angestellte bei der Stadt Bochum beschäftigt. Nach der Ausbildung
war Frau Göbel von 2004 bis 2010 im Bürgerbüro eingesetzt und ist seit 2010 im Presse- und
Informationsamt der Stadt Bochum tätig.
Weitere Ehrenämter übt Frau Göbel nicht aus.
Frau Göbel hat sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die Bezirksvertretung Bochum-Mitte
das Amt der Schiedsperson für den 5. Schiedsamtsbezirk auszuüben.
Das im Rechtsamt mit Frau Göbel geführte Eignungsgespräch hat unter Einbeziehung des Bundes
Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) stattgefunden.
Die Direktorin des Amtsgerichts Bochum als aufsichtsführende Richterin, der Bund Deutscher
Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Bochum sowie die Gleichstellungsstelle
sind gehört worden und halten Frau Göbel für geeignet, das Schiedsamt auszuüben.
Ein Raum für die Schiedsamtstätigkeit steht Frau Göbel in der eigenen Wohnung nicht zur
Verfügung. Sie möchte auf einen Raum in einer nahe gelegenen Schule ihres Wohnortes
ausweichen.
Die Verwaltung hält Frau Göbel ebenfalls für geeignet.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
30122/Ma (2011)
Vorlage Nr.: 20141728
Bezeichnung der Vorlage
Besetzung des 5. Schiedsamtsbezirks in Bochum (Altstadt/Altenbochum)
Folgende Bewerberin wird als Schiedsfrau für den 5. Schiedsamtsbezirk gewählt: