Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
97 kB
Erstellt
24.12.14, 20:38
Aktualisiert
27.01.18, 21:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Gö
(2310)
Vorlage Nr. 20141655
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Gefährdungsabschätzung Auffüllung „Innere Hustadt„
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
30.10.2014
04.11.2014
Anlagen
Lageplan
Wortlaut
Im Bereich der Wohnsiedlung "Innere Hustadt" in Bochum-Querenburg (vgl. Lageplan) ist in
den vergangenen Monaten eine Gefährdungsabschätzung im Auftrag der Unteren
Bodenschutzbehörde durchgeführt worden. Es galt zu überprüfen, ob eine großflächige
Bodenbelastung im Siedlungsbereich vorliegt, da bei städtischen Baumaßnahmen
(Brunnenplatz, Abenteuerspielplatz und Parkourfläche am Hustadtring) mehrfach lokal stark
erhöhte Schwermetallgehalte im Untergrund festgestellt wurden. Für die Gefahrenermittlung
stellte das Land NRW Fördermittel (80%- Förderung) zur Verfügung. Die Maßnahme war in
der Dringlichkeitsliste 2013 (vgl. Vorlage Nr. 20121825, Sitzung vom 27.09.2012 Ausschuss
für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr) platziert.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Verdacht auf eine großflächige
Bodenbelastung im Bereich der Wohnsiedlung „Innere Hustadt“ ausgeräumt werden konnte.
Die seinerzeit bei den Neu- und Umbaumaßnahmen ermittelten Schadstoffbelastungen
konnten durch die großflächig durchgeführte Gefährdungsabschätzung nicht bestätigt
werden. Bei den damals angetroffenen Belastungen muss es sich um lokal eng begrenzte
Kontaminationen gehandelt haben, die auf die frühere Verwendung von belasteten
Baustoffsubstituten (Schlacken) zurückzuführen sind und im Rahmen der o.g. Neu- und
Umbaumaßnahmen umfassend entfernt wurden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 3010 Gö
(2310)
Vorlage Nr. 20141655
Bei der aktuell durchgeführten Gefährdungsabschätzung sind 175 Misch- und Einzelproben
von besonders sensibel genutzten Flächen des Siedlungsbereiches (Kinderspielplätze,
Grün- und Pflanzflächen) entnommen und rd. 130 Bodenproben chemisch untersucht
worden. Die Untersuchungsergebnisse belegen, dass die relevanten Prüfwerte der BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchweg eingehalten bzw. deutlich
unterschritten werden.
In diesem Zusammenhang ist auf eine erhöhte Benzo(a)pyren-Konzentration hinzuweisen,
die im Boden einer mit gehölzbestandenen Rasenfläche - in der Nähe eines
Kinderspielplatzes - nachgewiesen wurde. Der anzuwendende Prüfwert für Wohngebiete der
BBodSchV wird zwar eingehalten, die ermittelte Konzentration überschreitet jedoch den
Prüfwert für Kinderspielflächen. Zwar wurde im Rahmen des Behördentermins (03.09.2014)
festgelegt, dass für die Nachbarfläche des Kinderspielplatzes aufgrund der vorhandenen
geschlossenen Vegetationsschicht kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht, aus
Vorsorgegründen sollten dort jedoch Maßnahmen wie z.B. ein Bodenauf- oder -abtrag
umgesetzt werden. Diese Maßnahmen könnten z.B. bei den geplanten Herrichtungsarbeiten
im Rahmen des „Stadtumbauprogramms Innere Hustadt“ erfolgen.