Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 111 (3108)
Vorlage Nr.: 20141409
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
31.10.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 111 (3108)
Vorlage Nr.: 20141409
Der § 4 Abs. 2 Satz 3 der Jugendamtssatzung trifft zur Wahl des Stellvertretenden
Vorsitzenden/der stellvertretenden Vorsitzenden folgende Regelung:
„Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses (Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie) und deren Stellvertretung werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt.“
Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§50).
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 111 (3108)
Vorlage Nr.: 20141409
Bezeichnung der Vorlage
Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
1) Es sind wie bisher zwei stellvertretende Vorsitzende zu wählen.
2) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wählt
a) Herrn/Frau…………………………
b) Herrn/Frau…………………………
zu seinen stellvertretenden Vorsitzenden.