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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
219 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141820 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Befristete Anerkennung des Vereins „Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ mit Sitz in Bochum, Im Loh 27 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Beschlussvorschriften ' 75 SGB VIII i. V. m. ' 25 AG-KJHG NRW / ' 71 SGB VIII /' 5 Abs. 2 Ziffer 2 c Jugendamtssatzung Beschlussorgan Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 31.10.2014 Anlagen Satzung "Humanitaere Solidaritaet Middle East e.V." Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141820 Der Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ mit Sitz in Bochum hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß ' 75 SGB VIII beantragt. Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind im ' 75 Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, die 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Der Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ besteht seit dem Jahre 2009 und ist im Vereinsregister eingetragen. Die Organe des “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die seine Ziele unterstützt; der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, er kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung um bis zu drei Beisitzer erweitert werden. Der Verein hat zur Zeit 28 Mitglieder. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer und die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:  Der Verein leistet Unterstützung zur Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Bildungs- und Hilfsangebote. Er soll dazu beitragen, dass insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Insbesondere Migrantinnen sollen Hilfsangebote zur Verselbständigung angeboten werden.  Der Verein bietet Jugendarbeit und Betreuung an. Dabei sollen demokratische Verhaltensweisen und Beiträge zur Verbesserung und Chancengleichheit sowie zur Integration im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geleistet werden.  Der Satzungszweck wird außerdem durch die Errichtung einer interkulturellen Begegnungsund Fortbildungsstätte sowie eines Familienzentrums vorrangig für Mitmenschen unterschiedlicher Nationalitäten verwirklicht. Generationsüber-greifende Kultur-, Freizeitund Bildungsangebote sollen Integrationshilfe leisten.  Der Verein initiiert und fördert nach seiner Satzung humanitäre Unterstützung für Menschen in den arabischen Ländern des Mittleren Ostens durch Sammlung und Vermittlung von Geld- und Sachspenden und betreuende Maßnahmen vor Ort über lokale Repräsentanten, örtliche Organe oder in Kooperation mit anderen nationalen oder internationalen NichtRegierungs-Organisationen (NGO). Durch einen ausführlichen Sachbericht hat der Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ dargestellt, dass er quantitativ und qualitativ zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141820 Der Verein unterstützt als multikulturelle Selbsthilfegruppe von Zuwanderern und Einheimischen das demokratische Zusammenleben, die gegenseitige Achtung und Konsensbereitschaft von Familien. Das Ziel des Vereins ist die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen im Stadtteil Höntrop und die Befähigung zur gleichberechtigten Teilhabe an Bildung und am gesellschaftlichen Leben vor Ort. Einmal wöchentlich findet der internationale Frauentreff statt, in dem folgende Inhalte thematisiert werden:  Vorstellung der Länder und Kulturkreise der Teilnehmerinnen  Gleichberechtigung  Sprachförderung und Kommunikation (Alphabetisierung)  Berufsorientierung und Bewerbungstraining  Kennenlernen o der Sozialsysteme o der politischen Systeme (Parteien, Wahlen)  weitere Inhalte sind: häusliche Gewalt, sexueller Missbrauch, Selbstverteidigung, Verhütung, Mobbing, Zwangsheirat, Ernährung, Krankheiten, Erste Hilfe, sportliche Aktivitäten, Internationales Kochen und Backen, Internationale Feste Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Begleitung und Durchführung von Eltern-Kindgruppen mit Kindern zwischen 0 bis 6 Jahren. Hier werden durch den Verein Lotsenfunktionen übernommen, um den Familien die Anbindung in das bestehende Beratungs- und Bildungsangebot und das Spielangebot im Sozialraum zu ermöglichen und erste Kontakte zu Kindertageseinrichtungen und offenen Treffs herzustellen. Der Schwerpunkt in den Angeboten für Kinder liegt in folgenden Angeboten:  Arabischunterricht als Alternative zur Koranschule  Freizeitangebote für Kinder im Stadtteil, durch das Erkunden von Spielplätzen, Schwimmbädern und Parks, das Organisieren einer Kinderralley  Beteiligung am Weltkindertag und am Stadtteilfest „Du bist Höntrop“ mit einem breiten Angebot sowie am Jungen-Zukunftstag „Boy`s Day mit Kindern der Realschule Höntrop  Gitarrenkurs für Kinder, regelmäßige Mädchenberatung (von 6 bis 21 Jahre)  Projekt „Sprachliche Vielfalt verbindet, gefördert durch Aktion Mensch. Der Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ verfügt (noch) nicht über eigene Räume und nutzt daher Räumlichkeiten der Stadt Bochum in der Hönnebecke und den Raum im Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141820 Kinder- und Jugendtreff am Frankenweg. Hier findet für ca. 30 Kinder ein Bastel-, Mal- und Spieleangebot statt. Der Verein kooperiert mit dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Kinderbüro sowie mit der Evangelischen Kirchengemeinde Höntrop, den Falken, der IFAK und dem AWOCentrumCulture. Er nimmt an Stadtteilfesten und Sozialraumkonferenzen teil und arbeitet mit dem Projekt „HAT WATT“ zusammen. Der Kinder- und Jugendring e.V. erlebt den Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ als sehr interessiert an der Zusammenarbeit mit dem Jugendring und den anderen Jugendverbänden. Aus der Sicht des Kinder- und Jugendrings leistet der Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ einen wichtigen Beitrag zur Jugendhilfe in unserer Stadt, da hier ein Angebot für (bildungs-)benachteiligte Kinder und Jugendliche mit vorrangig arabischem Migrationshintergrund und für junge Flüchtlinge vorgehalten wird. Der Vorstand des Jugendrings befürwortet einhellig eine Aufnahme des Vereins “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ in den Jugendring, vorbehaltlich der Anerkennung des Vereins nach § 75 SGB VIII, denn die Angebote des Vereins richten sich an Kinder und Jugendliche und ihre Familien und sind grundsätzlich für alle Nationalitäten geöffnet. Der Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ ist nach eigenen Angaben religiös und weltanschaulich neutral und stimmt mit den Zielen und der Satzung des Kinder- und Jugendrings überein. Die erforderlichen Unterlagen (Eintragung in das Vereinsregister 4044, Freistellungsbescheid des Finanzamtes aufgrund der Gemeinnützigkeit vom 07.04.2011, Führungszeugnisse des Vorstandes – Zoubeida Khodr, Jihan Khodr, Satzung und konzeptionelle Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit) liegen vor. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind insgesamt erfüllt. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt nach Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände vor, den Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ zunächst für 3 Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Beurteilung, in wie weit der Verein quantitativ und qualitativ einen "wesentlichen" Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne der Anerkennungsgrundsätze der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 leistet, vorerst bis zum 31. Oktober 2017 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. Schulische Maßnahmen, Veranstaltungen und Angebote bzw. solche, die eher dem Bildungsraum der Schule zuzuordnen sind, zählen nicht hierzu. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Oktober 2015, zum 01. Oktober 2016 und zum 01. September 2017 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes nach. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141820 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141820 Bezeichnung der Vorlage Befristete Anerkennung des Vereins „Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ mit Sitz in Bochum, Im Loh 27 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Den Verein “Humanitäre Solidarität Middle East e.V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung wird vorerst bis zum 31. Oktober 2017 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. Schulische Maßnahmen, Veranstaltungen und Angebote bzw. solche, die eher dem Bildungsraum der Schule zuzuordnen sind, zählen nicht hierzu. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Oktober 2015, zum 01. Oktober 2016 und zum 01. September 2017 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes nach. 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.