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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
194 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141824 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Befristete Anerkennung des Vereins „Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ mit Sitz in Bochum, Querenburger Höhe 276 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Beschlussvorschriften ' 75 SGB VIII i.V.m. ' 25 AG-KJHG NRW / ' 71 SGB VIII / ' 5 Abs. 2 Ziffer 2 c Jugendamtssatzung Beschlussorgan Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 31.10.2014 Anlagen Satzung "Ronahi" Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141824 Der Verein “Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ mit Sitz in Bochum hat die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß ' 75 SGB VIII beantragt. Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind im ' 75 Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, die 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2. gemeinnützige Ziele verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Der Verein “Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ wurde am 06.11.2010 gegründet und ist im Vereinsregister eingetragen. Die Organe des Vereins “Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die mindestens 16 Jahre alt ist und die Ziele des Vereins unterstützt; der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem /der Kassenführer/in. Der Verein hat zur Zeit 27 Mitglieder. Der Zweck des Vereins ist die Verbesserung der sozialen Lebensqualität der Menschen in stadtteilübergreifendem Maße und die Förderung der Selbsthilfe der Einwanderinnen, ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und des friedlichen Zusammenlebens. Dieser Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:  Der Verein bietet Jugendarbeit und Betreuung an. Es sollen demokratische Verhaltensweisen eingeübt und Beiträge zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Integration im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes geleistet werden.  Ziel und Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durch Bildungs- und Hilfsangebote. Der Verein soll dazu beitragen, dass insbesondere Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Insbesondere Migrantinnen sollen Hilfsangebote zur Verselbständigung angeboten werden.  Der Satzungszweck wird außerdem durch die Errichtung einer interkulturellen Begegnungsund Fortbildungsstätte sowie eines Familienzentrums vorrangig für Mitmenschen unterschiedlicher Nationalitäten verwirklicht. Generationsüber-greifende Kultur-, Freizeitund Bildungsangebote sollen Integrationshilfe leisten, wie beispielsweise Sprach-, Computer- und Elternkurse, Ausflüge, Hausaufgaben-betreuung, Gesundheitserziehung und Sportangebote.  Der Verein initiiert und fördert nach seiner Satzung Integrationsmaßnahmen und kann ebenfalls Projekte durchführen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141824 Durch einen ausführlichen Sachbericht hat der Verein “Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ dargestellt, dass er quantitativ und qualitativ zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Der Projektstandort des Vereins umfasst den Sozialraum Bochum mit dem Schwerpunkt Querenburg. Für die Projektkoordination steht seit September 2012 ein Büroraum in den Räumlichkeiten des WIS - Wissenschaftliches Privatinstitut für Integration und Sprache – Querenburger Höhe 276 zur Verfügung. Die angebotenen Leistungen des Vereins sind in der Regel offen für alle, also nicht nur für Vereinsmitglieder. Die Projekte wurden von Ehrenamtlichen und von Honorarkräften durchgeführt, die über einschlägige Qualifikationen verfügen. Es handelte sich um folgende Projekte:  Ehrenamtliche Erziehungs- und Familienberatung  Muttersprachlicher Unterricht für kurdische Kinder (Sorani-Dialekt) in Verbindung mit Freizeit- und Kulturangeboten  Kultur erleben! Folgende Aktivitäten des Vereins “Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ haben stattgefunden:  Workshop zum Einander-Kennenlernen  Besuch des Bochumer Weihnachtsmarktes  Besuch des Bergbaumuseums mit Untertagefahrt  Kinobesuch eines anspruchsvollen Kinderfilms  Kulturtag zum Thema Muttersprache Kulturelle Freizeitangebote und Ausflüge werden aus den Geldern des Programms „Kuturrucksack 2012“ finanziert. Es gab Folkloretanzen für junge Mädchen und Frauen, einen Theaterworkshop für Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren, außerschulische Lernförderung im Rahmen des Pakets Bildung und Teilhabe. Weitere kleine und größere Projekte wie zum Beispiel der Ausbau der Familien- und Erziehungsberatung mit Angeboten wie einem Mütter-Cafe als Treffpunkt und Austauschmöglichkeit für Mütter und Kinder, Elterncoaching, Alleinerziehendengruppen, Berufsberatung für migrantische Jugendliche, sozialpädagogische Familienhilfe. DER KINDER- UND JUGENDRING E.V. ERLEBT DEN VEREIN “RONAHI, ZENTRUM FÜR DEUTSCH – KURDISCHE KULTUR & INTEGRATIONSARBEIT E.V.“ ALS SEHR INTERESSIERT AN DER ZUSAMMENARBEIT MIT DEM JUGENDRING UND MIT ANDEREN JUGENDVERBÄNDEN. ES BESTEHT GROßE BEREITSCHAFT IM JUGENDRING MITZUARBEITEN UND AN VERANSTALTUNGEN DES JUGENDRINGS UND EINZELNER JUGENDVERBÄNDE TEILZUNEHMEN. IM STADTTEIL BESTEHT EINE ENGE KOOPERATION MIT DER IFAK, DEM „ARBEITSKREIS KINDER UND ELTERN IN DER HUSTADT Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141824 (AKEH)“, DEM AMBULANTEN HILFEZENTRUM SÜD UND DEM KINDER- UND JUGENDFREIZEITHÄUSERN JUMA UND HUTOWN. DER VEREIN NIMMT REGELMÄßIG AN DEN SOZIALRAUMKONFERENZEN TEIL UND BETEILIGT SICH AN DEN STADTTEILFESTEN. AUS DER SICHT DES KINDER- UND JUGENDRINGS E.V. LEISTET DER VEREIN “RONAHI, ZENTRUM FÜR DEUTSCH – KURDISCHE KULTUR & INTEGRATIONSARBEIT E.V.“ EINEN WICHTIGEN BEITRAG ZUR JUGENDHILFE IN UNSERER STADT, DA HIER EIN ANGEBOT FÜR EHER (BILDUNGS-)BENACHTEILIGTE KINDER UND JUGENDLICHE MIT VORRANGIG KURDISCHEM MIGRATIONSHINTERGRUND VORGEHALTEN WIRD. DIE ANGEBOTE DES VEREINS RICHTEN SICH AN KINDER UND JUGENDLICHE UND IHRE FAMILIEN UND SIND JEDOCH GRUNDSÄTZLICH FÜR ALLE NATIONALITÄTEN GEÖFFNET. DER VEREIN. IST NACH EIGENEN ANGABEN RELIGIÖS UND WELTANSCHAULICH NEUTRAL UND STIMMT MIT DEN ZIELEN UND DER SATZUNG DES KINDER- UND JUGENDRINGS ÜBEREIN. DER VORSTAND DES JUGENDRINGS BEFÜRWORTET EINHELLIG EINE AUFNAHME VON „RONAHI E.V.“ IN DEN JUGENDRING, VORBEHALTLICH DER ANERKENNUNG DES VEREINS NACH § 75 SGB VIII. Die erforderlichen Unterlagen (Eintragung in das Vereinsregister 4247, Freistellungsbescheid des Finanzamtes aufgrund der Gemeinnützigkeit vom 04.03.2014, Führungszeugnisse des Vorstandes – Khonafa Hajo und Ursula Thomys -, Satzung und konzeptionelle Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit) liegen vor. Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind insgesamt erfüllt. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt nach Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände vor, den Verein “Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ zunächst für 3 Jahre befristet als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Die Anerkennung soll vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Beurteilung, in wie weit der Verein quantitativ und qualitativ einen "wesentlichen" Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne der Anerkennungsgrundsätze der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 leistet, vorerst bis zum 31. Oktober 2017 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. Schulische Maßnahmen, Veranstaltungen und Angebote bzw. solche, die eher dem Bildungsraum der Schule zuzuordnen sind, zählen nicht hierzu. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Oktober 2015, zum 01. Oktober 2016 und zum 01. September 2017 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes nach. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141824 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141824 Bezeichnung der Vorlage Befristete Anerkennung des Vereins „Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ mit Sitz in Bochum, Querenburger Höhe 276 als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Den Verein “Ronahi, Zentrum für Deutsch – Kurdische Kultur & Integrationsarbeit e.V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung wird vorerst bis zum 31. Oktober 2017 ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII. Schulische Maßnahmen, Veranstaltungen und Angebote bzw. solche, die eher dem Bildungsraum der Schule zuzuordnen sind, zählen nicht hierzu. 2. Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Oktober 2015, zum 01. Oktober 2016 und zum 01. September 2017 in Form von detaillierten Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes nach. 3. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 4. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.