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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
171 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141819 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Unbefristete Anerkennung des Vereins „Jugend des islamischen Kulturvereins“ (JIKV) in Bochum, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Beschlussvorschriften § 75 SGB VIII i. V. m. § 25 AG-KJHG / § 71 SGB VIII / § 5 Abs. 2 Ziff. 2c Jugendamtssatzung Beschlussorgan Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 31.10.2014 Anlagen Satzung "Jugend des islamischen Kulturvereins" Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141819 Der Verein “Jugend des islamischen Kulturvereins” (JIKV) hat beantragt, die Befristung seiner Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII / Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII ) aufzuheben und eine unbefristete Anerkennung auszusprechen. In seiner Sitzung am 28. September 2011 hat der Jugendhilfeausschuss auf damaligen Antrag des Vereins und Vorschlag der Verwaltung des Jugendamtes einstimmig zunächst eine bis zum 30. September 2014 befristete Anerkennung ausgesprochen. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 20111911 verwiesen. Inzwischen hat der Verein Berichte über seine Tätigkeit in den Jahren 2012 bis 2014 vorgelegt und die Schwerpunkte seiner Jugendarbeit erläutert. Die „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) ist eine eigenständige Jugendorganisation und seit mehreren Jahren in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv. Die Ziele des Vereins liegen u.a. in der Pflege und Vermittlung des islamischen Glaubens, der Förderung der Jugend in Bezug auf Bildung, Erziehung und Kultur und der Förderung der Integration der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Jugendlichen muslimischen Glaubens. Die Kinder- und Jugendarbeit ist nicht nur an Muslime gerichtet, sondern kann von allen Kindern und Jugendlichen wahrgenommen werden. Aktuell gibt es 10 altersspezifische Jugendgruppen, die gemeinsame Freizeitaktivitäten durchführen und sich zu regelmäßigen Sitzungen innerhalb des Vereins “Jugend des islamischen Kulturvereins“ (JIKV) treffen. Der Jugendvorstand besteht derzeit aus 7 Mitgliedern. In der Jahresvollversammlung am 05.01.2014 wurden folgende Mitglieder in den Vorstand gewählt. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Vorsitzende: Omniah Abdulazim (Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen) Vorstandsmitglied/Vertreter: Asmae Zauzau (Soziales, Sport) Vorstandsmitglied: Sahar El-Zain (Kultur) Vorstandsmitglied: Mereyem Hassine (Soziales, Sport) Vorstandsmitglied: Basel El-Sabbagh (Finanzen, Bildung) Vorstandsmitglied: Tarik Abulazim (Soziales, Sport) Vorstandsmitglied: Deyah Al-Hadari (Kultur) Innerhalb des Vereins wurden folgende Maßnahmen umgesetzt 1. Weiterentwicklung der Bibliothek Die Bibliothek wird bisher noch zu wenig von den Jugendgruppen genutzt. Es soll nun erörtert werden, wie das Interesse der Jugendlichen für das Lesen geweckt werden kann. 2. Aufbau einer neuen Mädchengruppe Eine weitere Mädchengruppe für die Altersgruppe 10 bis 13 Jahre soll gegründet werden; in den nächsten Wochen werden die ersten Treffen stattfinden. 3. Leitbildentwicklung (in Arbeit) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141819 In der Jugendvorstandssitzung vom 11.03.2012 wurde die Frage behandelt, wie die Mitglieder zur aktiven Beteiligung in der Jugendarbeit motiviert werden können. Darüber hinaus wurde beschlossen, ein Projekt zu starten, um ein Leitbild für die JIKV zu entwickeln. Mit dem Leitbild sollen das Selbstverständnis und die Grundprinzipien der „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) beschrieben werden. 4. Einbindung aktive Jugendliche in die Jugendarbeit Um die stetig wachsende Jugendarbeit qualitativ und quantitativ zu erhalten und zu erweitern, ist es erforderlich, weitere Jugendliche in die aktive Jugendarbeit mit einzubinden. Der Jugendvorstand soll gezielt Jugendliche ansprechen und sie durch Partizipation für die Jugendarbeit gewinnen. 5. Projekt Jugendmigrationsrat Um einen Austausch von jungen Erwachsenen zu ermöglichen, ist ein „Internationales Jugendforum“ eingerichtet worden. Am Projekt „Jugendmigrationsrat“ beteiligen sich junge Erwachsene der DGB-Jugend und der Jugend des Islamischen Kulturvereins. Am 28.11.2011 wurde der Verein „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) in den Kinderund Jugendring Bochum e.V. aufgenommen. Seitdem hat sich der Verein kontinuierlich an den Gremien, an Veranstaltungen, Fortbildungen und Projekten des Jugendrings beteiligt. Der Kinder- und Jugendring e.V. teilte mit, dass an der jährlich angebotenen Juleica-Schulung mehrere Ehrenamtliche des Vereins „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) teilgenommen haben und weitere Fortbildungen, wie beispielsweise zu den Themen Kinderschutz und Cybermobbing, besucht haben. Das YOUTH OPEN / Weltkindertag wurde jedes Jahr mit Aktionsständen und Bühnenbeiträgen von der JIKV bereichert. Die Kinder- und Jugendarbeit des Vereins „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) macht Angebote für Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene, es werden Freizeitaktivitäten geplant und durchgeführt, Kurse, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote organisiert und Fahrten geplant. Die Gruppentreffen und die Kurse finden in den eigenen Räumlichkeiten an der Querenburger Straße statt. Der Vorstand des Kinder- und Jugendrings spricht sich uneingeschränkt dafür aus, den Verein „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen, weil die interkulturelle und interreligiöse Projektarbeit ein wichtiger Baustein der Arbeit und der Vernetzung ist und der Verein einen wichtigen Beitrag für die Kinder- und Jugendarbeit leistet und damit die Zielgruppe der muslimischen Kinder und Jugendlichen aus arabischen Ländern erreicht, die von den anderen Mitgliedsverbänden bisher nicht ausreichend versorgt wird. Am interreligiösen Jugendprojekt nimmt der Verein ebenso teil wie am Jugendmigrationsrat, einem Kooperationsprojekt des Bochumer Jugendrings mit dem Stadtjugendring Stuttgart und arabischen und nordafrikanischen Jugendlichen. Das hohe ehrenamtliche Engagement des Vereins wurde durch die Verleihung des HanneloreWilhelm-Preises 2013 besonders gewürdigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141819 Die Satzung des Vereins „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) ist beigefügt. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt nunmehr vor, die nach § 75 SGB VIII befristet ausgesprochene Anerkennung des Vereins „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) in eine unbefristete Anerkennung umzuwandeln, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die unbefristete Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeiten des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe. 2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 AG-KJHG (Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz) widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141819 Bezeichnung der Vorlage Unbefristete Anerkennung des Vereins „Jugend des islamischen Kulturvereins“ (JIKV) in Bochum, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Die nach § 75 SGB VIII befristet ausgesprochene Anerkennung des Vereins „Jugend des Islamischen Kulturvereins“ (JIKV) wird in eine unbefristete Anerkennung umgewandelt, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die unbefristete Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeiten des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe. 2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 AG-KJHG (Ausführungsgesetz zum Kinderund Jugendhilfegesetz) widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.