Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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179 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:13
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20141818
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Unbefristete Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.„ in
Bochum, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschlussvorschriften
§ 75 SGB VIII i. V. m. § 25 AG-KJHG / § 71 SGB VIII / § 5 Abs. 2 Ziff. 2c Jugendamtssatzung
Beschlussorgan
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
31.10.2014
Anlagen
Satzung "DARF e.V."
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20141818
Der Verein „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ hat beantragt, die Befristung seiner
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII / Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII ) aufzuheben und eine unbefristete Anerkennung auszusprechen.
In seiner Sitzung am 28. September 2011 hat der Jugendhilfeausschuss auf damaligen Antrag des
Vereins und Vorschlag der Verwaltung des Jugendamtes einstimmig zunächst eine bis zum 30.
September 2014 befristete Anerkennung ausgesprochen. Hierzu wird auf die Ausführungen in der
Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 20111914 verwiesen.
Inzwischen hat der Verein „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ Berichte über seine
Tätigkeit in den Jahren 2012 bis 2014 vorgelegt und die Schwerpunkte seiner Jugendarbeit
erläutert. Es ist dem Verein gelungen, sich zu etablieren und seine Aktivitäten entsprechend seiner
Zielsetzungen auszubauen. Diese Entwicklung und das hohe ehrenamtliche Engagement des
Vereins wurde durch die Verleihung des Hannelore-Wilhelm-Preises im Jahre 2013 besonders
gewürdigt.
In dem Zeitraum seit 2011 gestaltete sich die Arbeit des Forums auf zwei Ebenen,
zum
einen das Forum für Kinder und zum anderen das Forum für Jugendliche. Die Aktivitäten
können wie folgt zusammengefasst werden:
1. DARF Lern und Integrationsmobil, (DARF-LIM) als Kernbereich des Kinderforums,
getragen von überwiegend ehrenamtlich engagierten Betreuern (meistens
Studenten und Studentinnen) mit folgenden Stützpunkten in Bochum:
im DARF-Zentrum, Alleestr. 50, (jetzt Rottstr. 31) in der Stadtmitte
bei der IFAK, am Brunnenplatz in der Hustadt
teilweise im Falkenheim, Akademiestr. 69
teilweise bei AWO-Centrum Culture in Wattenscheid
2. Kulturrucksackprojekte in den Jahren 2012, 2013 und 2014
3. aktive Teilnahme an Youth-Open 2013
4. Osterferienfreizeit
mit
freundlicher
Unterstützung
der
Bochumer
Museumgesellschaft und dem Kinder- und Jugendring e.V.
5. Teilnahme an Ruhr International im Jahre 2014
6. das Jugend-Café mit Lernhilfe und soziokulturellen Angeboten
7. integrations-, ausbildungs- und berufsfördernde Workshops und Seminare
8. das Jugendtheaterprojekt „....darf das!“ im Jahre 2013 mit freundlicher
Unterstützung des LWL, der Aktion Mensch, der Sparkasse Bochum und dem
Jugend- und Kulturamt der Stadt Bochum
9. außerschulische Beratungs-, Betreuungs- und Begleitungsangebote.
Am 28.11.2011 wurde das „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ in den
Kinder- und Jugendring Bochum e.V. aufgenommen. In dieser Zeit der Mitgliedschaft
hat der Kinder- und Jugendring den Verein als interessierten, zuverlässigen und
ansprechbaren Partner erlebt. Der Verein hat sich beispielsweise dazu bereit erklärt,
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Vorlage Nr.: 20141818
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu unterstützen und eine internationale
Jugendbegegnung mit einem südafrikanischen Chorprojekt aus einem Township zu
begleiten.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen qualifizierten sich durch die JuleicaSchulung und nahmen an Fortbildungen teil. Der Vorstand des Kinder- und Jugendrings spricht
sich uneingeschränkt dafür aus, das „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ unbefristet
als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen, weil das Forum einen wichtigen Beitrag für die
Kinder- und Jugendarbeit leistet und eine Zielgruppe erreicht, die von den anderen
Mitgliedsverbänden bisher nicht ausreichend versorgt wird.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt nunmehr vor, die nach § 75 SGB VIII befristet
ausgesprochene Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ in eine
unbefristete Anerkennung umzuwandeln, und zwar mit folgenden Hinweisen und
Nebenbestimmungen:
1. Die unbefristete Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeiten des Vereins
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe.
2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 AG-KJHG (Ausführungsgesetz zum Kinderund Jugendhilfegesetz) widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die
Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20141818
Bezeichnung der Vorlage
Unbefristete Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.„ in
Bochum, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Die nach § 75 SGB VIII befristet ausgesprochene Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder &
Jugendliche im DARF e.V.“ wird in eine unbefristete Anerkennung umgewandelt, und zwar mit
folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1. Die unbefristete Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeiten des Vereins
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe.
2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 AG-KJHG (Ausführungsgesetz zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz) widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür
nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.