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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141818 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Unbefristete Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.„ in Bochum, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Beschlussvorschriften § 75 SGB VIII i. V. m. § 25 AG-KJHG / § 71 SGB VIII / § 5 Abs. 2 Ziff. 2c Jugendamtssatzung Beschlussorgan Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 31.10.2014 Anlagen Satzung "DARF e.V." Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141818 Der Verein „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ hat beantragt, die Befristung seiner Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII / Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII ) aufzuheben und eine unbefristete Anerkennung auszusprechen. In seiner Sitzung am 28. September 2011 hat der Jugendhilfeausschuss auf damaligen Antrag des Vereins und Vorschlag der Verwaltung des Jugendamtes einstimmig zunächst eine bis zum 30. September 2014 befristete Anerkennung ausgesprochen. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage Drucksache-Nr. 20111914 verwiesen. Inzwischen hat der Verein „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ Berichte über seine Tätigkeit in den Jahren 2012 bis 2014 vorgelegt und die Schwerpunkte seiner Jugendarbeit erläutert. Es ist dem Verein gelungen, sich zu etablieren und seine Aktivitäten entsprechend seiner Zielsetzungen auszubauen. Diese Entwicklung und das hohe ehrenamtliche Engagement des Vereins wurde durch die Verleihung des Hannelore-Wilhelm-Preises im Jahre 2013 besonders gewürdigt. In dem Zeitraum seit 2011 gestaltete sich die Arbeit des Forums auf zwei Ebenen, zum einen das Forum für Kinder und zum anderen das Forum für Jugendliche. Die Aktivitäten können wie folgt zusammengefasst werden: 1. DARF Lern und Integrationsmobil, (DARF-LIM) als Kernbereich des Kinderforums, getragen von überwiegend ehrenamtlich engagierten Betreuern (meistens Studenten und Studentinnen) mit folgenden Stützpunkten in Bochum:  im DARF-Zentrum, Alleestr. 50, (jetzt Rottstr. 31) in der Stadtmitte  bei der IFAK, am Brunnenplatz in der Hustadt  teilweise im Falkenheim, Akademiestr. 69  teilweise bei AWO-Centrum Culture in Wattenscheid 2. Kulturrucksackprojekte in den Jahren 2012, 2013 und 2014 3. aktive Teilnahme an Youth-Open 2013 4. Osterferienfreizeit mit freundlicher Unterstützung der Bochumer Museumgesellschaft und dem Kinder- und Jugendring e.V. 5. Teilnahme an Ruhr International im Jahre 2014 6. das Jugend-Café mit Lernhilfe und soziokulturellen Angeboten 7. integrations-, ausbildungs- und berufsfördernde Workshops und Seminare 8. das Jugendtheaterprojekt „....darf das!“ im Jahre 2013 mit freundlicher Unterstützung des LWL, der Aktion Mensch, der Sparkasse Bochum und dem Jugend- und Kulturamt der Stadt Bochum 9. außerschulische Beratungs-, Betreuungs- und Begleitungsangebote. Am 28.11.2011 wurde das „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ in den Kinder- und Jugendring Bochum e.V. aufgenommen. In dieser Zeit der Mitgliedschaft hat der Kinder- und Jugendring den Verein als interessierten, zuverlässigen und ansprechbaren Partner erlebt. Der Verein hat sich beispielsweise dazu bereit erklärt, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141818 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu unterstützen und eine internationale Jugendbegegnung mit einem südafrikanischen Chorprojekt aus einem Township zu begleiten. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen qualifizierten sich durch die JuleicaSchulung und nahmen an Fortbildungen teil. Der Vorstand des Kinder- und Jugendrings spricht sich uneingeschränkt dafür aus, das „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ unbefristet als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen, weil das Forum einen wichtigen Beitrag für die Kinder- und Jugendarbeit leistet und eine Zielgruppe erreicht, die von den anderen Mitgliedsverbänden bisher nicht ausreichend versorgt wird. Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt nunmehr vor, die nach § 75 SGB VIII befristet ausgesprochene Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ in eine unbefristete Anerkennung umzuwandeln, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die unbefristete Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeiten des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe. 2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. 3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 AG-KJHG (Ausführungsgesetz zum Kinderund Jugendhilfegesetz) widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3171) Vorlage Nr.: 20141818 Bezeichnung der Vorlage Unbefristete Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.„ in Bochum, als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Die nach § 75 SGB VIII befristet ausgesprochene Anerkennung des Vereins „Forum für Kinder & Jugendliche im DARF e.V.“ wird in eine unbefristete Anerkennung umgewandelt, und zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen: 1. Die unbefristete Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeiten des Vereins auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe. 2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 AG-KJHG (Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz) widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.