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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:13
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20141825
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Unbefristete Anerkennung des Vereins „Pro Steinkuhl e.V.“, Heintzmannstr. 60 in 44801
Bochum als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschlussvorschriften
' 75 SGB VIII i. V. m. ' 25 AG-KJHG NRW / ' 71 SGB VIII / ' 5 Abs. 2 Ziffer 2 c
Jugendamtssatzung
Beschlussorgan
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
31.10.2014
Anlagen
Satzung "Pro Steinkuhl e.V."
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
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- Begründung - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20141825
Der Verein “Pro Steinkuhl e.V.“ mit Sitz in Bochum hat die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß ' 75 SGB VIII beantragt.
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind im ' 75
Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und Personenvereinigungen
anerkannt werden, die
1.
2.
3.
4.
auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,
gemeinnützige Ziele verfolgen,
aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande sind, und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Der Verein “Pro Steinkuhl e.V.“, wurde im Jahre 2003 gegründet und ist seitdem im Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit im Bochumer Stadtteil Steinkuhl tätig. Die Organe des Vereins “Pro
Steinkuhl e.V.“ sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Mitglied des Vereins kann jede
natürliche Person und juristische Person werden; der geschäftsführende Vorstand besteht aus
dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Zweck des Vereins besteht nach seiner beigefügten Satzung darin, die soziale Lebensqualität
der Menschen im Stadtteil Steinkuhl zu verbessern. Dieser Satzungszweck wird insbesondre durch
folgende Maßnahmen verwirklicht:
Der Verein fördert, organisiert und vermittelt Treffen jüngerer Menschen durch Schaffung und
Unterhaltung eines Treffpunktes mit dem Angebot einer Beratung bei persönlichen und sozialen
Problemen, z.B.
Vorsorgeberatung zur Verhinderung von Alkohol- und Drogenmissbrauch
Beratung in Fragen familiärer Probleme mit Eltern und Kindern
Beratung und Lösung von Problemen, die in Zusammenhang
personenbedingten Kontaktschwierigkeiten bestehen
mit
Zu den Aktivitäten zählt neben der Organisation eines jährlichen Stadtteilfestes sowie eines
Weihnachtsmarktes und weiterem Engagement die Bereitstellung einer Einrichtung für Kinder und
Jugendliche mit täglichen Freizeitangeboten in der „INItiative Pro Steinkuhl“ auf der Alten
Markstraße 47.
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Weitere Aktivitäten des Vereins im Jahre 2013/2014 waren
Die Arbeit mit Kindern
o Das Zirkus-Projekt „Circus ohne Grenzen“
o Ferienpass 2013
o Ferienfreizeit an der Ostsee
o Bildungsreise nach Berlin
Kooperationen
o mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes des Jugendamtes
der Stadt Bochum
o mit dem Ambulanten Jugendhilfezentrum Süd
o mit der VBW
o mit den Schulen
Fortführung der Migrantenarbeit
o Kooperation mit dem WIS –Wissenschaftliches Privatinstitut für Integration und
Sprache o die Aktionen für Kinder und Jugendliche
o Kooperation mit den ortsansässigen Institutionen und Vereinen, die soziale Arbeit im
Stadtteil Steinkuhl leisten
Durch ausführliche Sachberichte hat der Verein “Pro Steinkuhl e.V.“ dargestellt, dass er quantitativ
und qualitativ zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt. Aus der Sicht der Abteilung
Jugendförderung bestehen daher keine Einwände gegen eine Anerkennung des Vereins. Der
Kinder- und Jugendring hat in seiner Stellungnahme erklärt, dass der Vorstand des Jugendrings
einmütig und ohne Vorbehalt die Aufnahme des Vereins Pro Steinkuhl e.V. in den Jugendring
befürwortet, vorbehaltlich der Anerkennung des Vereins nach § 75 SGB VIII.
Der Kinder- und Jugendring e.V. hat ebenfalls ausführlich dargestellt, dass viele Migrantenkinder
und -jugendliche aus dem Stadtteil Steinkuhl in dem Verein sowohl schulische Unterstützung und
Förderung als auch ein Beratungsangebot finden. Die Angebote des Vereins “Pro Steinkuhl e.V.“
im Bereich Kreativität, Bewegung, Bildung und Ernährung richten sich schwerpunktmäßig an sechs
bis zwölfjährige Kinder und werden gut angenommen. Etwa 60 Kinder nehmen regelmäßig an den
Angeboten teil und identifizieren sich mit dem Verein, gestalten das Umfeld und die Angebote
selber mit. Der Verein Pro Steinkuhl ist sehr eng mit den anderen Trägern im Stadtteil vernetzt und
stimmt seine Angebote mit diesen ab. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem JUMA, der
Stadtbücherei, der VBW, mit Schulen und Initiativen.
In einigen Bereichen arbeiten der Jugendring und der Verein bereits zusammen: Das Projekt
„Bochumer Ferienpate“ unterstützt viele Kinder und Jugendlichen finanziell und ermöglicht so den
benachteiligten Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Ferienfreizeiten.
Der Vorstand des Jugendrings sieht die Aufnahme des Vereins als Bereicherung der
Jugendverbandslandschaft innerhalb des Jugendrings, denn der Verein „Pro Steinkuhl e.V.“ leistet
aus der Sicht des Kinder- und Jugendrings e.V. einen wichtigen, auf Dauer angelegten Beitrag zur
Jugendhilfe, in dem die sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen in Steinkuhl langfristige,
verlässliche und nachhaltige Unterstützung finden.
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Die erforderlichen Unterlagen (Eintragung in das Vereinsregister 4490, Freistellungsbescheid des
Finanzamtes aufgrund der Gemeinnützigkeit vom 24.10.2013, Führungszeugnisse des Vorstandes
– Annegret Weber, Bernd Laschitzki, Frauke Kempkens und Lutz Gollnick -,, Protokoll der
Jahreshauptversammlung mit Entlastung des Vorstandes vom 12.03.2013, Satzung und
konzeptionelle Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit) liegen vor.
Die Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII sind insgesamt erfüllt.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt vor, den Verein @“Pro Steinkuhl e.V.“ als Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII anzuerkennen. Gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII hat
einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, wer auf dem Gebiet der
Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist. Vor dem Hintergrund, dass der Verein bereits
seit 2003 kontinuierlich auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, soll die Anerkennung als Träger
der freien Jugendhilfe unbefristet ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden Hinweisen und
Nebenbestimmungen:
1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
3. Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder
nicht mehr vorliegen.
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Bezeichnung der Vorlage
Unbefristete Anerkennung des Vereins „Pro Steinkuhl e.V.“, Heintzmannstr. 60 in 44801
Bochum als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Den Verein “Pro Steinkuhl e.V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII
anerkannt. Die Anerkennung wird unbefristet ausgesprochen werden, und zwar mit folgenden
Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem Gebiet
der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
3.
Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder
nicht mehr vorliegen.