Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 40 (41 99)
Vorlage Nr. 20141804
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Platz an der Pauluskirche
hier: Fertigstellung der neuen Platzoberfläche
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.11.2014
30.10.2014
Anlagen
Wortlaut
1.
Hintergrund
Mit der Vorlage Nr. 20141559 „Platz an der Pauluskirche“ hat der seinerzeit
zuständige Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im Dezember 2012 zur
Kenntnis genommen, dass der Platz an der Pauluskirche dringend einer Erneuerung
bedurfte und hat zudem beschlossen, dass der Platz zugunsten eines privaten
Bauvorhabens an der Bongardstraße zum Teil unterbaut werden kann und im
Anschluss wieder hergestellt werden muss.
Der Platz an der Pauluskirche im Eigentum der ev. Kirche, der Stadt Bochum sowie
zweier privater Eigentümer war in seinem baulichen und funktionalen Zustand Ende
2012 städtebaulich in die Jahre gekommen. Der Kirchplatz als Kleinod mitten in der
Bochumer Innenstadt präsentierte sich eher als Hinterhof. Die Stadt Bochum hatte
eine Neugestaltung des Platzes mehrfach im Stadterneuerungsprogramm
angemeldet, um Fördermittel des Landes zu erhalten.
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Vorlage Nr. 20141804
Zuletzt hat sie solch eine Mittelanmeldung anlässlich der Fertigstellung des neuen
Gemeindehauses, welches den Platz in Teilen aufwertet und belebt, vorgenommen.
Voraussetzungen für eine Förderung nach Stadterneuerung sind u. a. die öffentliche
Widmung und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Platzes sowie die
Ausweisung als Fußgängerbereich. Diese Voraussetzungen konnten gemeinsam mit
der ev. Kirche nicht geschaffen werden. Grund hierfür ist u. a., dass der hintere, im
kirchlichen und privaten Eigentum befindliche Platzbereich als Parkplatz genutzt wird
und die ev. Kirche von dieser Nutzung nicht abweichen will. Der Platzausbau konnte
mittels Städtebauförderungsmittel nicht angegangen werden. Ein Ausbau allein mit
Mitteln der ev. Kirche und der Stadt Bochum war finanziell nicht möglich. Die Stadt
Bochum muss sich deshalb darauf beschränken, die Pariser Straße neu zu
gestalten. Die Baumaßnahme ist für 2018/2019 vorgesehen.
2.
Neue Platzoberfläche 2014
Neben diesen vorerst gescheiterten Bemühungen seitens der Verwaltung zur
Neugestaltung des Platzes wurde die Unterbauung des Platzes als
Handelsflächenerweiterung des Ladenlokals auf der Bongardstraße Mitte 2014
umgesetzt. Das Bauvorhaben hat weitestgehend die alljährlichen Veranstaltungen
auf dem Platz nicht beeinträchtigt und ist in der Gebäudegeometrie so umgesetzt
worden, dass alle Platanen auf dem Platz erhalten werden konnten (vgl. hierzu
Beschluss aus Dezember 2012).
Der private Bauherr hat mit dem Recht auf Unterbauung des Platzes eine
Wiederherstellung der Platzoberfläche nach gestalterischen und technischen
Vorgaben der Stadt Bochum vertraglich zugesichert. Konkret bedeutet dies, dass er
nicht die alte Oberfläche wieder hergestellt hat, sondern die Platzoberfläche in
Anlehnung an das Boulevard-Pflaster umgesetzt hat. Mit der Baugrube hat die
Fläche ungefähr die gesamte städtische Fläche (westliche Platzseite) abgedeckt und
somit wurde nach Abschluss der Bautätigkeiten durch den privaten Bauherr ca. die
Hälfte des Platzes in einer qualitätvollen Oberfläche hergestellt. Die Ausbauplanung
hierzu wurde von der Verwaltung erarbeitet und vorausschauend für den gesamten
Platz erstellt.
Die Hoffnung hierbei war, dass die ev. Kirche sich den Ausbautätigkeiten des priv.
Bauherren anschließt, damit sich künftig die gesamte Platzfläche in einem baulich
wie funktional einwandfreien Zustand präsentiert. Letztendlich hat die ev. Kirche „ihre
Platzhälfte“ im Zuge der ohnehin stattfindenden Bautätigkeiten nach Vorgabe des
Ausbausplanes ebenfalls mit einer neuen Pflasterung versehen. Der Platz hat somit
mit Fertigstellung im Sommer 2014 insgesamt eine neue Platzoberfläche erhalten
und deutlich an Qualität gewonnen. Damit ist eine komplette Neugestaltung oder
öffentliche Widmung des Platzes zunächst einmal obsolet.
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Vorlage Nr. 20141804
Die Verwaltung wird aber die ev. Kirche erneut anstoßen, auch die fußläufige
Verbindung über den eigentlichen „Kirchhügel“ aufzuwerten und die neue Platzfläche
für eine erweiterte Außengastronomie des Kirchencafés zu nutzen. Zudem sollte
erneut über Alternativen der Parkplatzmöglichkeiten diskutiert werden. Immerhin
kann nun das unerlaubte Parken auf dem Platz - da die priv. Schranke beseitigt ist seitens der Stadt Bochum kontrolliert werden. Die Verwaltung wird ihrerseits prüfen,
ob Sitzgelegenheiten und Spielgeräte sowie eine neue Beleuchtung des Platzes zur
weiteren Aufwertung umgesetzt werden können.