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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
151 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:21

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 40 (41 99) Vorlage Nr. 20141804 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Platz an der Pauluskirche hier: Fertigstellung der neuen Platzoberfläche Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Grundstücke Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 04.11.2014 30.10.2014 Anlagen Wortlaut 1. Hintergrund Mit der Vorlage Nr. 20141559 „Platz an der Pauluskirche“ hat der seinerzeit zuständige Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung im Dezember 2012 zur Kenntnis genommen, dass der Platz an der Pauluskirche dringend einer Erneuerung bedurfte und hat zudem beschlossen, dass der Platz zugunsten eines privaten Bauvorhabens an der Bongardstraße zum Teil unterbaut werden kann und im Anschluss wieder hergestellt werden muss. Der Platz an der Pauluskirche im Eigentum der ev. Kirche, der Stadt Bochum sowie zweier privater Eigentümer war in seinem baulichen und funktionalen Zustand Ende 2012 städtebaulich in die Jahre gekommen. Der Kirchplatz als Kleinod mitten in der Bochumer Innenstadt präsentierte sich eher als Hinterhof. Die Stadt Bochum hatte eine Neugestaltung des Platzes mehrfach im Stadterneuerungsprogramm angemeldet, um Fördermittel des Landes zu erhalten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 40 (41 99) Vorlage Nr. 20141804 Zuletzt hat sie solch eine Mittelanmeldung anlässlich der Fertigstellung des neuen Gemeindehauses, welches den Platz in Teilen aufwertet und belebt, vorgenommen. Voraussetzungen für eine Förderung nach Stadterneuerung sind u. a. die öffentliche Widmung und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Platzes sowie die Ausweisung als Fußgängerbereich. Diese Voraussetzungen konnten gemeinsam mit der ev. Kirche nicht geschaffen werden. Grund hierfür ist u. a., dass der hintere, im kirchlichen und privaten Eigentum befindliche Platzbereich als Parkplatz genutzt wird und die ev. Kirche von dieser Nutzung nicht abweichen will. Der Platzausbau konnte mittels Städtebauförderungsmittel nicht angegangen werden. Ein Ausbau allein mit Mitteln der ev. Kirche und der Stadt Bochum war finanziell nicht möglich. Die Stadt Bochum muss sich deshalb darauf beschränken, die Pariser Straße neu zu gestalten. Die Baumaßnahme ist für 2018/2019 vorgesehen. 2. Neue Platzoberfläche 2014 Neben diesen vorerst gescheiterten Bemühungen seitens der Verwaltung zur Neugestaltung des Platzes wurde die Unterbauung des Platzes als Handelsflächenerweiterung des Ladenlokals auf der Bongardstraße Mitte 2014 umgesetzt. Das Bauvorhaben hat weitestgehend die alljährlichen Veranstaltungen auf dem Platz nicht beeinträchtigt und ist in der Gebäudegeometrie so umgesetzt worden, dass alle Platanen auf dem Platz erhalten werden konnten (vgl. hierzu Beschluss aus Dezember 2012). Der private Bauherr hat mit dem Recht auf Unterbauung des Platzes eine Wiederherstellung der Platzoberfläche nach gestalterischen und technischen Vorgaben der Stadt Bochum vertraglich zugesichert. Konkret bedeutet dies, dass er nicht die alte Oberfläche wieder hergestellt hat, sondern die Platzoberfläche in Anlehnung an das Boulevard-Pflaster umgesetzt hat. Mit der Baugrube hat die Fläche ungefähr die gesamte städtische Fläche (westliche Platzseite) abgedeckt und somit wurde nach Abschluss der Bautätigkeiten durch den privaten Bauherr ca. die Hälfte des Platzes in einer qualitätvollen Oberfläche hergestellt. Die Ausbauplanung hierzu wurde von der Verwaltung erarbeitet und vorausschauend für den gesamten Platz erstellt. Die Hoffnung hierbei war, dass die ev. Kirche sich den Ausbautätigkeiten des priv. Bauherren anschließt, damit sich künftig die gesamte Platzfläche in einem baulich wie funktional einwandfreien Zustand präsentiert. Letztendlich hat die ev. Kirche „ihre Platzhälfte“ im Zuge der ohnehin stattfindenden Bautätigkeiten nach Vorgabe des Ausbausplanes ebenfalls mit einer neuen Pflasterung versehen. Der Platz hat somit mit Fertigstellung im Sommer 2014 insgesamt eine neue Platzoberfläche erhalten und deutlich an Qualität gewonnen. Damit ist eine komplette Neugestaltung oder öffentliche Widmung des Platzes zunächst einmal obsolet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 40 (41 99) Vorlage Nr. 20141804 Die Verwaltung wird aber die ev. Kirche erneut anstoßen, auch die fußläufige Verbindung über den eigentlichen „Kirchhügel“ aufzuwerten und die neue Platzfläche für eine erweiterte Außengastronomie des Kirchencafés zu nutzen. Zudem sollte erneut über Alternativen der Parkplatzmöglichkeiten diskutiert werden. Immerhin kann nun das unerlaubte Parken auf dem Platz - da die priv. Schranke beseitigt ist seitens der Stadt Bochum kontrolliert werden. Die Verwaltung wird ihrerseits prüfen, ob Sitzgelegenheiten und Spielgeräte sowie eine neue Beleuchtung des Platzes zur weiteren Aufwertung umgesetzt werden können.