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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:25

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 31 (2968) Vorlage Nr.: 20141678 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Graffiti-Projekt Parcour-Platz und Unterführung Hustadtring Beschlussvorschriften Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Süd Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd 04.11.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 31 (2968) Vorlage Nr.: 20141678 Oben genannte Stellen sind für Graffiti gut geeignet und wurden in der Vergangenheit bereits sowohl von illegalen Sprayern wie auch im Rahmen eines Workshops zusammen mit Stadtumbau West und im Rahmen einer Erstbemalung als Fläche für Graffiti erprobt und genutzt. Die Einwilligung des Tiefbauamtes für die Nutzung der Wände als Freiflächen für Graffiti liegt beim Jugendamt vor. Die Aufnahme in die Liste der Freiflächen bedeutet auch, dass die Flächen regelmäßig auf Sauberkeit kontrolliert und Verunreinigen beseitigt werden. Für den Sommer 2015 kann mit der Planung für einen Workshop mit Teenies und Jugendlichen aus der Hustadt an den neuen Flächen begonnen werden, wenn die Freigabe erfolgt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 31 (2968) Vorlage Nr.: 20141678 Bezeichnung der Vorlage Graffiti-Projekt Parcour-Platz und Unterführung Hustadtring Im Rahmen der Weiterentwicklung des Graffiti-Projekts des Jugendamts der Stadt Bochum sollen die beiden Teilflächen Parcour-Platz und Unterführung Hustadtring als zukünftige Freiflächen für Graffiti in die Liste der Freiflächen aufgenommen werden, so dass ab dem 01.12.2014 an beiden Stellen regelmäßig und fortlaufend immer wieder neue Graffiti aufgebracht werden dürfen.