Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
142 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 31 (2968)
Vorlage Nr.: 20141678
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Graffiti-Projekt Parcour-Platz und Unterführung Hustadtring
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
04.11.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 31 (2968)
Vorlage Nr.: 20141678
Oben genannte Stellen sind für Graffiti gut geeignet und wurden in der Vergangenheit bereits sowohl von illegalen
Sprayern wie auch im Rahmen eines Workshops zusammen mit Stadtumbau West und im Rahmen einer Erstbemalung als
Fläche für Graffiti erprobt und genutzt.
Die Einwilligung des Tiefbauamtes für die Nutzung der Wände als Freiflächen für Graffiti liegt beim Jugendamt vor.
Die Aufnahme in die Liste der Freiflächen bedeutet auch, dass die Flächen regelmäßig auf Sauberkeit kontrolliert und
Verunreinigen beseitigt werden.
Für den Sommer 2015 kann mit der Planung für einen Workshop mit Teenies und Jugendlichen aus der Hustadt an den
neuen Flächen begonnen werden, wenn die Freigabe erfolgt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 31 (2968)
Vorlage Nr.: 20141678
Bezeichnung der Vorlage
Graffiti-Projekt Parcour-Platz und Unterführung Hustadtring
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Graffiti-Projekts des Jugendamts der Stadt Bochum sollen die beiden Teilflächen
Parcour-Platz und Unterführung Hustadtring als zukünftige Freiflächen für Graffiti in die Liste der Freiflächen aufgenommen werden, so dass ab dem 01.12.2014 an beiden Stellen regelmäßig und fortlaufend immer wieder neue Graffiti
aufgebracht werden dürfen.