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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:15
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141563
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Beschlussvorschriften
§§ 7, 41 GO
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
30.09.2014
Anlagen
Stadtplanausschnitte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141563
Änderung des Straßenverzeichnisses
Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle
öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den
dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche
Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder
Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie
nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden
Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung
Berücksichtigung.
Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 31. Änderungssatzung vom 19.11.2013
aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind
nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig.
Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft:
Reinigungsklasse
Reinigung wöchentlich
Fahrbahn
Gehweg
Anliegerstraßen:
A
B
B1
B2
B3
B6
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen:
C
C1
C2
C3
C6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen:
D
D1
D2
D3
D6
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
einmal
einmal
zweimal
dreimal
sechsmal
(Anlieger)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
(Stadt)
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TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20141563
Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder
Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplan- ausschnitte
beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind.
1. Neuaufnahme
Der Bereich „Auf der Kirchenburg“ ist als öffentliche fußläufige Fläche gewidmet. Die
Verkehrsfläche ist in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
aufzunehmen und einmal wöchentlich maschinell gereinigt werden.
1.1
Wortlaut
Auf der Kirchenburg
Vorgeschlagene Reinigungsklasse
B
2. Umstufungen
Der Teilbereich „Gildenstraße- Stich in Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 zu Gildenstraße
26“ hat keine Gehwege. Aufgrund dieses Ausbauzustandes kann der Bereich in eine andere
Reinigungsklasse als in dem übrigen Bereich der „Gildenstraße“ eingestuft werden.
Der durchgehend nur einseitig vorhandene Gehweg in der Friedrich-Lueg-Straße soll bei der
Einstufung in eine Reinigungsklasse berücksichtigt werden.
Bisheriger Wortlaut
2.1
2.2
Gildenstraße
Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut
Reinigungs
-klasse
B1
Gildenstraße, außer Stich in
Höhe Haus Nr. 12 bzw.
Moltkestr. 22/24 bis
Gildenstraße 26
Gildenstraße - Stich in Höhe
Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr.
22/24 zu Gildenstraße 26
Friedrich-Lueg-Straße
B1
Vorgesehene
Reinigungsklasse
B1
Friedrich-Lueg-Straße –
ungerade Hausnummern
Friedrich-Lueg-Straßegerade Hausnummern
B
B
B1
3. Allgemeine Berichtigungen
Der Eintrag „Blücherstraße von Moltkestraße bis Bahntrasse“ soll präzisiert werden.
Die Widmung der „Geitlingstraße“ ist geprüft worden. Der Eintrag ist zu korrigieren, da das
Straßenverzeichnis nur die gewidmeten Straßenteile enthalten soll.
Der Eintrag „Osterfeldstraße von Ostpreußenstraße bis Fiedhofstraße“ wird erweitert, da
zumindest einseitig eine im Zusammenhang bebaute Ortslage vorliegt.
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Vorlage Nr.: 20141563
Der Wortlaut „Ostpreußenstraße“ wird präzisiert und korrigiert.
Der Eintrag „Lohackerstraße“ ist zu korrigieren, da eine öffentlich gewidmete Stichstraße nicht
aufgeführt ist und die Stichstraße „Lohackerstraße von Haus Nr. 45 bis 55 = B“ eine Privatstraße
ist, die nicht öffentlich gewidmet ist.
Der Eintrag „Otto-Hahn-Straße= B 1“ ist zu streichen, da die gewidmeten Bereiche mit
Änderungssatzung vom 23.12.2011 abschließend im Straßenverzeichnis aufgeführt sind.
Bisheriger Wortlaut
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
Bisherige
Vorgeschlagener Wortlaut
Vorgesehene
ReinigungsReinigungsklasse
Klasse
Blücherstraße von
B1
Blücherstraße von
B1
Moltkestraße bis
Moltkestraße bis einschl. Haus
Bahntrasse
Nr. 67/68
Geitlingstraße
B1
Geitlingstraße, außer
B1
Geitlingstraße 28-42, 33-37 und
41-45
Geitlingstraße in Höhe Haus
B
Nr. 33/37 zur HermannSievers-Straße
Osterfeldstraße von
C1
Osterfeldstraße von
C1
Ostpreußenstraße bis
Ostpreußenstraße bis
Friedhofstraße
Friedhofstraße
Osterfeldstraße von
C1
Friedhofstraße bis Haus Nr. 94
einschl. Stich Haus Nr. 60-80
Ostpreußenstraße
C1
Ostpreußenstr. von
C1
Aschenbruch bis
Friedhofstraße-ungerade
Hausnummern, außer Stiche in
Höhe Haus Nr. 211, 217/223 a,
223, 225, 227, 237
OstpreußenstraßeA
Entfällt ersatzlos, da
Stichstraße in Höhe Haus
Privatstraße und nicht
Nr. 211gewidmet
Lohackerstraße
B2
Lohackerstraße, außer
B2
Stichstraße 45-55 und 96 -104
Lohackerstraße von Haus
B
Entfällt ersatzlos, da
Nr. 45 bis 55
Privatstraße und nicht
gewidmet
Lohackerstraße Stichstraße in
B
Höhe Haus Nr. 57 bis 57 a
(Flurstücke 466, 467 und 469)
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TOP/akt. Beratung
67 312 Bi (1411)
Vorlage Nr.: 20141563
3.9
3.10
Otto-Hahn-Straße
B1
Lohackerstraße von Haus Nr.
96-104
Entfällt ersatzlos
B
4. Abgelehnte Anträge auf Umstufung der Reinigungsklasse
Für die nachfolgend aufgeführten Straßen haben Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse
gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung nicht zugestimmt
werden.
Straße
Bisherige
Beantragte Ablehnungsbegründung
Reinigungs- Reinigungsklasse
klasse
4.1
Geitlingstraße
B1
4.2
Dickebankstraße von
Ludwig-Steil-Str. bis
Geitlingstr.
B2
B
Zusammenhängendes
Reinigungsgebiet, keine örtl.
Besonderheiten, die eine Übertragung der Reinigungspflicht
erforderlich machen
B2
Zusammenhängendes
ohne Gehweg Reinigungsgebiet, keine örtl.
Besonderheiten, die eine Übertragung der Reinigungspflicht
erforderlich machen, hoher
Baumbestand
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20141563
Bezeichnung der Vorlage
Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:
1. Neuaufnahme
1.1 Der fußläufige Bereich „Auf der Kirchenburg“ wird in die Reinigungsklasse „B“ eingestuft.
2. Umstufungen
2.1 Der Eintrag „Gildenstraße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Gildenstraße, außer Stich in
Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 bis Gildenstraße 26 = B 1“ und „Gildenstraße Stich in Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 zu Gildenstraße 26 = B“.
2.1 Der Eintrag „Friedrich-Lueg-Straße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Friedrich-LuegStraße - ungerade Hausnummern = B“ und „Friedrich-Lueg-Straße- gerade Hausnummern
= B 1“.
3. Allgemeine Berichtigungen
3.1 Der Eintrag „Blücherstraße von Moltkestraße bis Bahntrasse = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt
durch „Blücherstraße von Moltkestraße bis einschl. Haus Nr. 67/68 = B 1“.
3.2 Der Eintrag „Geitlingstraße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Geitlingstraße, außer
Geitlingstraße 28-42, 33-37 und 41-45 = B 1“ und „Geitlingstraße in Höhe Haus Nr. 33/37
zur Hermann-Sievers-Straße = B“.
3.3 Der Eintrag „Osterfeldstraße von Ostpreußenstraße bis Friedhofstraße = C 2“ wird ergänzt
durch „Osterfeldstraße von Friedhofstraße bis Haus Nr. 94 einschl. Stich Haus Nr. 60-80 =
C 1“.
3.4 Der Eintrag „Ostpreußenstraße = C 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Ostpreußenstr. von
Aschenbruch bis Friedhofstraße-ungerade Hausnummern, außer Stiche in Höhe Haus Nr.
211, 217/223 a, 223, 225, 227, 237 = C 1“.
3.5 Der Eintrag „Ostpreußenstraße- Stichstraße in Höhe Haus Nr. 211- = A“ entfällt ersatzlos.
3.6 Der Eintrag „Lohackerstraße = B 2“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Lohackerstraße, außer
Stichstraße 45-57 und 96 -104 = B 2“.
3.7 Der Eintrag „Lohackerstraße von Haus Nr. 45 bis 55 = A“ entfällt ersatzlos.
3.8 Der Bereich „Lohackerstraße Stichstraße in Höhe Haus Nr. 57 bis 57 a (Flurstücke 466,
467 und 469)“ wird in die Reinigungsklasse „ B“ eingestuft.
3.9 Der Bereich „Lohackerstraße von Haus Nr. 96-104“ wird in die Reinigungsklasse „B“
eingestuft.
3.10Der Eintrag „Otto-Hahn-Straße = B 1“ entfällt ersatzlos.
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- Beschlussvorschlag - Seite 2
Vorlage Nr.: 20141563
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67 312 Bi (1411)
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