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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
312 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:15

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141563 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 30.09.2014 Anlagen Stadtplanausschnitte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141563 Änderung des Straßenverzeichnisses Das der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung anliegende Straßenverzeichnis enthält alle öffentlich gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage mit den dazugehörenden Reinigungsklassen. Durch die Reinigungsklassen wird festgelegt, welche Bedeutung die Straße für den öffentlichen Verkehr hat, wer zur Reinigung von Fahrbahn und/oder Gehweg verpflichtet ist und wie oft die Reinigungsleistung erforderlich ist. Die Anzahl der wöchentlichen Reinigungen richtet sich nach der Art der Bebauung an der jeweiligen Straße sowie nach deren Nutzung und Frequentierung und die Zugehörigkeit zu einem zusammenhängenden Reinigungsgebiet. Erfahrungswerte über den Verschmutzungsgrad finden bei der Festlegung Berücksichtigung. Das Straßenverzeichnis wurde letztmalig durch die 31. Änderungssatzung vom 19.11.2013 aktualisiert. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen und Überprüfungen sind nachstehende Ergänzungen / Berichtigungen notwendig. Die Straßen, Wege und Plätze werden in folgende Reinigungsklassen eingestuft: Reinigungsklasse Reinigung wöchentlich Fahrbahn Gehweg Anliegerstraßen: A B B1 B2 B3 B6 einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienen: C C1 C2 C3 C6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Straßen, die überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen: D D1 D2 D3 D6 einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) einmal einmal zweimal dreimal sechsmal (Anlieger) (Stadt) (Stadt) (Stadt) (Stadt) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141563 Für die Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Reinigungsklassen geändert werden sollen oder Berichtigungen erforderlich sind, sind als Anlage Stadtgrundkarten- oder Stadtplan- ausschnitte beigefügt, worin die beabsichtigten Reinigungsklassen eingetragen sind. 1. Neuaufnahme Der Bereich „Auf der Kirchenburg“ ist als öffentliche fußläufige Fläche gewidmet. Die Verkehrsfläche ist in das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufzunehmen und einmal wöchentlich maschinell gereinigt werden. 1.1 Wortlaut Auf der Kirchenburg Vorgeschlagene Reinigungsklasse B 2. Umstufungen Der Teilbereich „Gildenstraße- Stich in Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 zu Gildenstraße 26“ hat keine Gehwege. Aufgrund dieses Ausbauzustandes kann der Bereich in eine andere Reinigungsklasse als in dem übrigen Bereich der „Gildenstraße“ eingestuft werden. Der durchgehend nur einseitig vorhandene Gehweg in der Friedrich-Lueg-Straße soll bei der Einstufung in eine Reinigungsklasse berücksichtigt werden. Bisheriger Wortlaut 2.1 2.2 Gildenstraße Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut Reinigungs -klasse B1 Gildenstraße, außer Stich in Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 bis Gildenstraße 26 Gildenstraße - Stich in Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 zu Gildenstraße 26 Friedrich-Lueg-Straße B1 Vorgesehene Reinigungsklasse B1 Friedrich-Lueg-Straße – ungerade Hausnummern Friedrich-Lueg-Straßegerade Hausnummern B B B1 3. Allgemeine Berichtigungen Der Eintrag „Blücherstraße von Moltkestraße bis Bahntrasse“ soll präzisiert werden. Die Widmung der „Geitlingstraße“ ist geprüft worden. Der Eintrag ist zu korrigieren, da das Straßenverzeichnis nur die gewidmeten Straßenteile enthalten soll. Der Eintrag „Osterfeldstraße von Ostpreußenstraße bis Fiedhofstraße“ wird erweitert, da zumindest einseitig eine im Zusammenhang bebaute Ortslage vorliegt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141563 Der Wortlaut „Ostpreußenstraße“ wird präzisiert und korrigiert. Der Eintrag „Lohackerstraße“ ist zu korrigieren, da eine öffentlich gewidmete Stichstraße nicht aufgeführt ist und die Stichstraße „Lohackerstraße von Haus Nr. 45 bis 55 = B“ eine Privatstraße ist, die nicht öffentlich gewidmet ist. Der Eintrag „Otto-Hahn-Straße= B 1“ ist zu streichen, da die gewidmeten Bereiche mit Änderungssatzung vom 23.12.2011 abschließend im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. Bisheriger Wortlaut 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 Bisherige Vorgeschlagener Wortlaut Vorgesehene ReinigungsReinigungsklasse Klasse Blücherstraße von B1 Blücherstraße von B1 Moltkestraße bis Moltkestraße bis einschl. Haus Bahntrasse Nr. 67/68 Geitlingstraße B1 Geitlingstraße, außer B1 Geitlingstraße 28-42, 33-37 und 41-45 Geitlingstraße in Höhe Haus B Nr. 33/37 zur HermannSievers-Straße Osterfeldstraße von C1 Osterfeldstraße von C1 Ostpreußenstraße bis Ostpreußenstraße bis Friedhofstraße Friedhofstraße Osterfeldstraße von C1 Friedhofstraße bis Haus Nr. 94 einschl. Stich Haus Nr. 60-80 Ostpreußenstraße C1 Ostpreußenstr. von C1 Aschenbruch bis Friedhofstraße-ungerade Hausnummern, außer Stiche in Höhe Haus Nr. 211, 217/223 a, 223, 225, 227, 237 OstpreußenstraßeA Entfällt ersatzlos, da Stichstraße in Höhe Haus Privatstraße und nicht Nr. 211gewidmet Lohackerstraße B2 Lohackerstraße, außer B2 Stichstraße 45-55 und 96 -104 Lohackerstraße von Haus B Entfällt ersatzlos, da Nr. 45 bis 55 Privatstraße und nicht gewidmet Lohackerstraße Stichstraße in B Höhe Haus Nr. 57 bis 57 a (Flurstücke 466, 467 und 469) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141563 3.9 3.10 Otto-Hahn-Straße B1 Lohackerstraße von Haus Nr. 96-104 Entfällt ersatzlos B 4. Abgelehnte Anträge auf Umstufung der Reinigungsklasse Für die nachfolgend aufgeführten Straßen haben Anlieger die Umstufung der Reinigungsklasse gewünscht. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten kann einer Umstufung nicht zugestimmt werden. Straße Bisherige Beantragte Ablehnungsbegründung Reinigungs- Reinigungsklasse klasse 4.1 Geitlingstraße B1 4.2 Dickebankstraße von Ludwig-Steil-Str. bis Geitlingstr. B2 B Zusammenhängendes Reinigungsgebiet, keine örtl. Besonderheiten, die eine Übertragung der Reinigungspflicht erforderlich machen B2 Zusammenhängendes ohne Gehweg Reinigungsgebiet, keine örtl. Besonderheiten, die eine Übertragung der Reinigungspflicht erforderlich machen, hoher Baumbestand Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 312 Bi (1411) Vorlage Nr.: 20141563 Bezeichnung der Vorlage Zweiunddreißigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert: 1. Neuaufnahme 1.1 Der fußläufige Bereich „Auf der Kirchenburg“ wird in die Reinigungsklasse „B“ eingestuft. 2. Umstufungen 2.1 Der Eintrag „Gildenstraße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Gildenstraße, außer Stich in Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 bis Gildenstraße 26 = B 1“ und „Gildenstraße Stich in Höhe Haus Nr. 12 bzw. Moltkestr. 22/24 zu Gildenstraße 26 = B“. 2.1 Der Eintrag „Friedrich-Lueg-Straße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Friedrich-LuegStraße - ungerade Hausnummern = B“ und „Friedrich-Lueg-Straße- gerade Hausnummern = B 1“. 3. Allgemeine Berichtigungen 3.1 Der Eintrag „Blücherstraße von Moltkestraße bis Bahntrasse = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Blücherstraße von Moltkestraße bis einschl. Haus Nr. 67/68 = B 1“. 3.2 Der Eintrag „Geitlingstraße = B 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Geitlingstraße, außer Geitlingstraße 28-42, 33-37 und 41-45 = B 1“ und „Geitlingstraße in Höhe Haus Nr. 33/37 zur Hermann-Sievers-Straße = B“. 3.3 Der Eintrag „Osterfeldstraße von Ostpreußenstraße bis Friedhofstraße = C 2“ wird ergänzt durch „Osterfeldstraße von Friedhofstraße bis Haus Nr. 94 einschl. Stich Haus Nr. 60-80 = C 1“. 3.4 Der Eintrag „Ostpreußenstraße = C 1“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Ostpreußenstr. von Aschenbruch bis Friedhofstraße-ungerade Hausnummern, außer Stiche in Höhe Haus Nr. 211, 217/223 a, 223, 225, 227, 237 = C 1“. 3.5 Der Eintrag „Ostpreußenstraße- Stichstraße in Höhe Haus Nr. 211- = A“ entfällt ersatzlos. 3.6 Der Eintrag „Lohackerstraße = B 2“ entfällt. Er wird ersetzt durch „Lohackerstraße, außer Stichstraße 45-57 und 96 -104 = B 2“. 3.7 Der Eintrag „Lohackerstraße von Haus Nr. 45 bis 55 = A“ entfällt ersatzlos. 3.8 Der Bereich „Lohackerstraße Stichstraße in Höhe Haus Nr. 57 bis 57 a (Flurstücke 466, 467 und 469)“ wird in die Reinigungsklasse „ B“ eingestuft. 3.9 Der Bereich „Lohackerstraße von Haus Nr. 96-104“ wird in die Reinigungsklasse „B“ eingestuft. 3.10Der Eintrag „Otto-Hahn-Straße = B 1“ entfällt ersatzlos. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20141563 Stadtamt 67 312 Bi (1411) TOP/akt. Beratung