Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
227 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (38 82)
Vorlage Nr. 20141697
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 02.09.2014, TOP 2 6.8
Bezeichnung der Vorlage
Verkehrsspiegel Lohrheidestraße Ecke Espenloh und Lahmbecke
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.11.2014
Anlagen
Wortlaut
Anfrage der Bezirksvertretung
Aus den Seitenstraßen Espenloh und Lahmbecke ist die Einsicht auf die Lohrheidestraße
nur schwer eingeschränkt oder je nach Parksituation gar nicht möglich.
Die Bezirksfraktion fragt daher an:
Ist es möglich, die Einsicht in die Lohrheidestraße durch die Aufstellung von
Verkehrsspiegeln an den o.g. Stellen zu verbessern?
Antwort der Verwaltung
Die Errichtung eines Verkehrsspiegels beinhaltet prinzipiell mehr Nachteile als Vorteile.
Zwar wird dem Verkehrsteilnehmer ermöglicht in die Querstraße hineinzublicken und so
ankommende Fahrzeuge zu erkennen, aber Geschwindigkeit und wirkliche Entfernung
lassen sich anhand des Spiegelbildes in keinster Weise erkennen.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (38 82)
Vorlage Nr. 20141697
Vielmehr verleitet ein Verkehrsspiegel dazu den Blick ausschließlich auf den Spiegel zu
richten und den laufenden Verkehr, z.B. auch den bevorrechtigten Fußgängerverkehr außer
Acht zu lassen
Bei schlechter Witterung (Nebel, Regen) lassen sich die Spiegelbilder nur sehr schwer
erkennen, so dass gerade bei den gefährlichen Verkehrssituationen der Spiegel eine völlig
unzureichende Hilfe darstellt.
Sinnvoller ist der direkte Blickkontakt in die querende Straße in dem man sich vorsichtig in
die Kreuzung hineintastet, ggf. auch einweisen lässt, wie es die Straßenverkehrsordnung
vorschreibt.
Bei den genannten Verkehrsknoten Lohrheidestraße/Lahmbecke und Lohrheidestraße/
Espenloh sind die Sichtverhältnisse nach Prüfung der Sichtdreiecke noch vertretbar. Im
Vergleich zu vielen anderen Straßeneinmündungen im Stadtgebiet sind hier ausreichende
Sichtverhältnisse vorhanden.
Da an diesen Stellen die Nachteile eines Verkehrsspiegels überwiegen, lehnt die Verwaltung
die Installation der Verkehrsspiegel ab.