Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:27
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Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 32 (2902)
Vorlage Nr. 20141279
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.05.2015 – TOP 6.5 Vorlage Nr. 20140999
Bezeichnung der Vorlage
Wohnen am Dorneburger Mühlenbach
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
06.11.2014
Anlagen
Parzellierungsplan
Wortlaut
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.05.2014 wurde durch die CDUFraktion die folgende Anfrage (Vorlage Nr. 20140999) an die Verwaltung gerichtet - TOP 6.5
-:
„Herr Gräfingholt schildert folgenden Sachverhalt und fragt an:
Den Käufern und Kaufinteressenten der ersten Baugrundstücke im Baugebiet "Dorneburger
Mühlenbach" haben die Verzögerungen bei der Baureifmachung Geld und Nerven gekostet.
Nach wie vor steht Ärger ins Haus.
1. Die
Eigentümer
sollen
Kosten
für
eine
Wohnumfeldverbesserung
(Baukostenzuschuss) tragen und jeder diese in Höhe von 3.033,33 € + MwSt. (allein
für Wasserversorgung) an die Stadtwerke zahlen (Gasversorgung geht extra, ein
Angebot liegt noch nicht vor). Da die Grundstücke voll erschlossen verkauft worden
sind, sind diese Kosten für die Käufer nicht nachvollziehbar. Für die CDU Fraktion
auch nicht.
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Vorlage Nr. 20141279
a)
b)
c)
d)
e)
f)
Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die entstehenden Häuser die
eigentliche Wohnumfeldverbesserung für das Baugebiet darstellen?
Wie setzten sich diese Kosten zusammen?
Handelt es sich um öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Forderungen?
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Forderungen gegründet?
Handelt es sich um eine Ermessensentscheidung?
Würde sich unabhängig davon nicht im konkreten Fall angesichts der
Verzögerungen
und
Nachteile
der
Käufer
ein
Verzicht
aus
Billigkeitsgesichtspunkten anbieten?
2. Von
Beginn
der
Erschließung
an
war
die
Verlegung
von
Telekommunikationsleitungen ein großer Streitpunkt. Hier stellt sich im Allgemeinen
für die zukünftigen Wohnbaulandgebiete und im Besonderen beim Gebiet
"Dorneburger
Mühlenbach"
die
Frage,
wie
eine
aufwändige
Telekommunikationserschließung faktisch und finanziell gehandhabt werden soll. Es
kann nicht sein, dass dem oder den ersten Käufern das finanzielle Risiko für die
komplette Erschließung aufgebürdet wird.
a)
b)
c)
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt in Vorleistung zu treten?
Ist es nicht sinnvoll, die Gesamtkosten von vornherein durch die Anzahl der
Grundstücke zu teilen und eine Art Telekommunikationserschließungsbeitrag
den Grundstückskosten zuzuschlagen? Dies wären beim „Dorneburger
Mühlenbach“ rund 800,-- € je Grundstück.
Oder kann mit einem entsprechenden Anbieter ein Gesamtpaket
ausgehandelt werden?
Es geht dabei um einen Gesamtbetrag von etwa 40.000,00 €! Die Erwerber müssten
in Vorleistung für den Gesamtbetrag gehen! Das ist praktisch und vor allem
organisatorisch unmöglich. Die Organisation kann nur durch die Stadt durchgeführt
werden. Die Eigentümer der Grundstücke im Baugebiet A wären fast alle bereit, sich
angemessen zu beteiligen. Es gibt bei der Stadt Bochum keinen verantwortlichen
Ansprechpartner, der eine derartige Entscheidung treffen kann/darf!
3. Offensichtlich hat es im Zuge der Sanierung der Grundstücke größere
Erdbewegungen gegeben mit der Folge, dass z. B. bei den erstverkauften
Grundstücken statt 90 cbm 350 cbm Erde ausgehoben werden mussten, noch dazu
Böden mit erhöhten PAK Werten. Dies führte zu Zusatzkosten von rund 10.000,-- €.
(Bei dem Grundstück B 4 und evtl. auch noch B 3 ist das besonders gut
sichtbar/Höhenverhältnis passt in keinster Weise zu den restlichen Grundstücken).
a)
b)
c)
d)
e)
Fazit:
Ist der Stadt diese Tatsache bekannt und ist dies zutreffend?
Wer ist verantwortlich dafür?
Wie kam der verunreinigte Boden auf die Grundstücke?
War das Vorgehen mit der Stadt abgestimmt?
Wer erstattet den Eigentümern die zusätzlichen Kosten?
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Vorlage Nr. 20141279
Das Beispiel der Abwicklung "Dorneburger Mühlenbach" hat deutlich gemacht, dass die
Stadtverwaltung bei der Erschließung von Voraussetzungen ausgeht, die es insbesondere
jungen Familien schwer bis unmöglich machen, die Kosten der Grundstücke insgesamt zu
kalkulieren.
Herr Gräfingholt fragt an:
Welche Konsequenzen will die Stadt für die Zukunft ziehen, um Bauwilligen belastbare
Randbedingungen zu schaffen?
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Zu 1:
Die Baugrundstücke im Neubaugebiet "Dorneburger Mühlenbach" wurden wie folgt
ausgeschrieben: „Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch (BauGB) fallen nicht an.
Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz sind vom Erwerber zu zahlen“. Im Kaufpreis
sind daher die Kosten für die folgenden nach den §§ 123 bis 135 BauGB beitragspflichtigen
öffentlichen Erschließungsanlagen enthalten:
-
öffentliche Straßen, Wege und Plätze,
öffentliche Verkehrsanlagen (z.B. Fußwege, Wohnwege),
Parkflächen für den ruhenden Verkehr und Grünanlagen.
Die Kosten wurden bei der Kaufpreiskalkulation von 220,00 EUR/m² Grundstücksfläche
berücksichtigt. Den Bauwilligen war von Anfang an bekannt, dass die über die öffentliche
Erschließung hinaus erforderlichen Kosten für die Versorgung mit Wasser, Energie und
Telekommunikation zu Lasten des Erwerbers gehen.
Die Energieversorger berechnen daher jedem Erwerber neben den Hausanschlusskosten
einen Kostenanteil für die Erstellung des Versorgungsnetzes in der Straße. Diese Kosten
sind abhängig von den Gesamtkosten der Baumaßnahme und einem Umlageschlüssel.
Demnach sind die Stadtwerke Bochum Holding GmbH auf der Grundlage des § 8 Abs. 1
Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 9
der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“
(AVBWasserV) sowie Punkt 1 der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bochum
Holding GmbH zur AVBWasserV berechtigt, vom Anschlussnehmer (Bauherr) einen
angemessenen Baukostenzuschuss zu verlangen. Auf dieser Grundlage hat die Stadtwerke
Bochum Holding GmbH in dem Angebot an die Anschlussnehmer anteilige Kosten für das
Versorgungsnetz (Wasser) in Höhe von 3.333,33 EUR netto kalkuliert; dieser Kostenanteil
wurde später auf 2.000,00 EUR je Anschlussnehmer reduziert.
Ein Verzicht aus Billigkeitsgründen bzw. eine Erstattung angesichts der Nachteile durch die
bekannte Bauverzögerung erfolgt nicht. Ein Teil der Bauwilligen aus dem Baufeld A hat im
Rahmen der Kaufvertragsabwicklung eine Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen
für Mehrkosten erhalten. Darüber hinaus haben alle Bauwilligen aus den Baufeldern A und B
eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 5.000,00 EUR zur Abgeltung der
allgemeinen Mehrkosten wie Baukostensteigerungen, Zinserhöhungen etc. erhalten, die mit
dem Kaufpreis verrechnet wurde.
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Zu 2:
Im Zuge der Planung zum Erschließungsgebiet „Dorneburger Mühlenbach“ wurden seitens
der Verwaltung alle Versorgungs- und Telekommunikationsanbieter angefragt, sich an der
Ersterschließung zu beteiligen. Die Versorgungsträger haben dies abgelehnt mit dem
Hinweis, dass ohne konkreten Versorgungsantrag keine Leitungen verlegt werden, da die
Rentierlichkeit einer derartigen Investition nicht darstellbar wäre. Es war davon auszugehen,
dass Anwohner eines solchen Gebietes auch mit Konkurrenzunternehmen Verträge
abschließen würden. Der Netzbetreiber wäre in diesem Fall zur Durchleitung verpflichtet.
Jedoch sind die durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation festgelegten
Durchleitungsgebühren für die Unternehmen nicht besonders auskömmlich. Aus diesen
Gründen haben die Telekommunikationsunternehmen kein Interesse, ein Netz ohne
konkrete Nutzerverträge auf eigene Kosten auszubauen.
Während der Bauvorbereitung für die Erstellung der Baustraßen wurden die Anbieter für
Internet, Telefon und TV Unitymedia NRW GmbH, Vodafone D2 GmbH und Westnetz GmbH
nochmals über Art und Umfang der Baumaßnahme informiert. Dabei wurden die Versorger
gebeten, die Versorgung des Gebietes vorzubereiten. Sie sollten im Zuge des Baus der
Baustraße ihre für die Versorgung des Gebietes notwendige Infrastruktur miterrichten.
Die Stadt sieht sich aufgrund der außerordentlich knappen Kalkulation für dieses Baugebiet
auch nicht in der Lage, die Kosten für eine derartige Erschließung zu übernehmen. Die
Kosten müssten dann im Nachgang wieder über den Grundstückspreis auf alle Anlieger
umgelegt werden, so dass auch die, die sich über andere Wege z. B. durch drahtlose
Telekommunikation oder Satelliten-Fernsehen versorgen, diese Anlagen mitfinanzieren
müssten.
Im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen (Austausch der falsch gelieferten
Bettungssande im Kanalbau) hat die Verwaltung 2013 entschieden, durch den vor Ort
tätigen Tiefbauunternehmer Leerrohre für Telekommunikationsleitungen verlegen zu lassen.
Inzwischen wurden Gespräche mit der Unitymedia NRW GmbH und der Deutschen Telekom
Technik GmbH über eine Versorgung des Neubaugebietes geführt. Die Unitymedia NRW
GmbH hat mitgeteilt, dass die Investitionskosten für ihr Unternehmen nur rentabel seien,
wenn das gesamte Neubaugebiet versorgt werden könne. Dies ist jedoch bei dem aktuellen
Vermarktungsstand (Baufelder C und F wurden wegen der Sanierungsmaßnahmen noch
nicht ausgeschrieben) nicht möglich. Nach Prüfung beabsichtigt die Deutsche Telekom
Technik GmbH nun den Erwerb eines Leerrohres zur Verlegung von Kabeln.
Zu 3:
Im Zuge der Ausführung der Sanierungsmaßnahmen (Austausch der falsch gelierten
Bettungssande in den Hauptkanälen und Hausanschlussleitungen) wurde der gesamte
verdrängte Boden vertragsgemäß abgefahren und entsorgt. Beim Austausch des
Baustoffgemisches ist kein zusätzlicher Bodenaushub angefallen. Das Baustoffgemisch
wurde ohne Zwischenlagerung von der Saugbox in Container gefüllt und abgefahren.
Danach wurden die in Anspruch genommenen Grundstücksflächen wieder auf das
Ursprungsniveau angeglichen. Eine abschließende Geländemodellierung war im Rahmen
der Erschließung des Neubaugebietes nicht vorgesehen und wurde auch nicht vertraglich
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zugesichert. Da das vertraglich festgelegte Höhenniveau der Baustraße niedriger ist als die
vermarkteten Wohnbauflächen, kann insbesondere im Bereich des Baugrundstücks Parzelle
B 4 der optische Eindruck zusätzlicher Auffüllungen entstehen. Eine kostenmäßige
Beteiligung der Stadt an den individuellen Entsorgungskosten ist nicht vorgesehen.
Den Kaufinteressenten werden vor Abschluss des Kaufvertrages sämtliche Gutachten über
die Beschaffenheit des Grund und Bodens übergeben; u .a. auch eine abschließende
„Umwelttechnische Untersuchung und Begutachtung“ des die Sanierungsmaßnahmen
begleitenden Gutachters. Wegen der bekannten Vornutzung der Wohnbauflächen war es
das Ziel der von der Stadt beauftragten Bodenuntersuchungen, eine Erkundung der
anstehenden aufgefüllten Böden, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige wohnbauliche
Nutzung,
durchzuführen.
Anhand
der
Gutachten
und
deren
analytischen
Untersuchungsergebnisse wird der Bauherr somit in die Lage versetzt, eine gezielte
Kostenkalkulation für den Bodenaushub vorzunehmen. Die durch den Gutachter ermittelten
PAK Werte in den analytisch überprüften Mischproben wurden im Ergebnis als sehr
geringfügig bis leicht erhöht bezeichnet. Auf der Grundlage der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse sind die anstehenden Auffüllungsböden je nach untersuchter
Teilfläche den Zuordnungswerten Z 0 bis Z 2 gemäß LAGA-Richtlinie 20 für Boden
zuzuordnen und können somit im Sinne dieser Richtlinie einer ordnungsgemäßen
Verwertung zugeführt werden. Diesbezügliche Zusatzkosten können lediglich in geringem
Umfange bei den Kosten für den Bodenaushub im Vergleich zu „gewachsenem“ Boden
entstehen.
Zum Fazit:
Seitens des Liegenschaftsmanagements wurden die Baugrundstücke schon zu einem relativ
frühen Zeitpunkt öffentlich angeboten. Die Arbeiten an den Grundstücken und der
Erschließung waren noch nicht abgeschlossen. Es ist künftig vorgesehen, die Erschließung
als Baustraße fertigzustellen, die Baugrundstücke zu bilden sowie die Rahmenbedingungen
für die öffentliche und private Ver- und Entsorgung zu klären, bevor eine Veröffentlichung
zum Verkauf erfolgt. Des Weiteren könnten auch Baugrundstücke Bauträgern - ggf. über
Investorenauswahlverfahren - angeboten werden, die gleichzeitig die Erschließungsanlagen
errichten.