Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:27
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01 (3209)
Vorlage Nr.: 20141385
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zentrale Kenntnisüberprüfung und Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Dortmund.
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
07.11.2014
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01 (3209)
Vorlage Nr.: 20141385
Im Gesundheitsamt werden die Prüfungen für die nichtärztlichen Heilberufe (zum Beispiel für
Logopädinnen/Logopäden, Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und
Heilpraktiker) organisiert und überwacht. Insgesamt handelt es sich um zurzeit ca. 600 Prüfungen
jährlich. Für die damit zusammenhängenden Verwaltungsarbeiten sind zwei Mitarbeiterinnen
(jeweils in Teilzeit) eingesetzt. Darüber hinaus übernimmt je eine Ärztin/ein Arzt des
Gesundheitsamtes den Prüfungsvorsitz bei den mündlichen Prüfungen. Die Zuständigkeit der
örtlichen Gesundheitsbehörden ergibt sich aus den einschlägigen Berufsgesetzen.
Grundlagen für die Tätigkeit als Heilpraktikerin und Heilpraktiker sind das Heilpraktikergesetz
sowie die dazu gehörenden Richtlinien und die Durchführungsverordnung zum Gesetz.
Darin ist u. a. geregelt, dass eine „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde“ nur erteilt werden kann,
wenn von der Antragstellerin/dem Antragsteller unabweisbare Mindestanforderungen erfüllt
worden sind. Damit soll gewährleistet werden, dass die Gesundheit von Patientinnen und
Patienten durch die heilpraktische Tätigkeit nicht gefährdet wird.
Neben den Erlaubnisvoraussetzungen (u. a. einem Führungszeugnis) und dem Erlaubnisverfahren ist dort auch die vom Gesundheitsamt durchzuführende Kenntnisüberprüfung in
schriftlicher und mündlicher Form geregelt.
Die Erlaubnis, die Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zu übernehmen, kann auf folgenden
Gebieten erteilt werden:
a)
b)
c)
allgemeine Heilpraktikerin/Heilpraktiker (ohne Einschränkung)
Heilpraktikerin/Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie
Heilpraktikerin/Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie
zu a
Für die Überprüfung der allgemeinen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erstellt die
Verwaltungsmitarbeiterin - nach Abstimmung mit dem zuständigen Arzt - aus einem Fragenpool
eine Klausur mit 100 Multiple-Choice-Fragen. Die Beantwortung der Fragen wird von den beiden
Sachbearbeiterinnen (4-Augen-Prinzip) korrigiert.
zu b
Für die Überprüfung der Heilkunde, die lediglich auf das Gebiet der Psychotherapie begrenzt ist,
erstellt wegen der hohen Fachlichkeit die zuständige Ärztin die Klausur. Diese besteht aus bis zu
30 Fragen, die in Textform zu beantworten sind. Die Klausur wird von der Ärztin korrigiert.
zu a und b
In dem anschließenden mündlichen Überprüfungsverfahren müssen - zusätzlich zu dem Arzt/der
Ärztin und der Sachbearbeiterin - zwei Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als Beisitzerin/Beisitzer
teilnehmen. Die Beisitzerinnen und Beisitzer erhalten eine Entschädigung für ihren
Verdienstausfall sowie einen Fahrtkostenersatz. Diese Kosten tragen die Prüflinge in vollem
Umfang.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 01 (3209)
Vorlage Nr.: 20141385
Nach Abschluss der Prüfung werden die entsprechenden Urkunden bzw. Ablehnungsbescheide –
jeweils samt Gebührenbescheid – vom Gesundheitsamt gefertigt.
zu c
Wegen der geringen Anzahl von Anträgen und des unverhältnismäßig hohen Personal- und
Sachaufwandes hat die Stadt Bochum für die Erteilung der Erlaubnis auf dem Gebiet der
Physiotherapie bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf (s.
Ratsbeschluss vom 21.07.2011) geschlossen, so dass die Aufgabe seit dem 09.11.2011 zentral
von Düsseldorf wahrgenommen wird.
Für die verbliebenen zweimal jährlich stattfindenden Prüfungen (a und b) entstand im Jahr 2013 im
Gesundheitsamt folgender Personal- und Sachkostenaufwand:
eingesetztes Personal
Personalkosten/Jahr
ca. 3% einer teilzeitbeschäftigten Ärztin und
3% eines Arztes in Vollzeit, E 15 TVöD/ BesGr. A 15, für
die Prüfungsvorbereitungen und den Prüfungsvorsitz
ca. 6.100,00 Euro
ca. 15% einer Verwaltungssachbearbeiterin in Teilzeit,
BesGr. A 10, für die Organisation der Prüfungen
ca. 7.500,00 Euro
Zu den Personalkosten in Höhe von insgesamt ca. 13.600,00 Euro sind noch die anteiligen Kosten
für
-
die Ausstattung des Arbeitsplatzes (ca. 2.000,00 Euro) und
Gemeinkosten (anteiliger Verwaltungs- und Fachbereichs-Overhead) in Höhe von
ca. 3.400,00 Euro
zu rechnen, so dass der Gesamtaufwand ca. 19.000,00 Euro betrug.
Die Ertragsseite stellte sich 2013 wie folgt dar:
zu a
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 19 Anträge, die allgemeine Heilpraktikererlaubnis zu erteilen,
gestellt. Nach der Gebührenberechnung für das Überprüfungsverfahren ergaben sich hieraus
folgende Einnahmen für die Heilpraktikerinnen- und Heilpraktikerüberprüfung:
19 x 210,00 EUR (schriftliche Prüfung)
12 x 90,00 EUR (mündliche Überprüfung)
9 x 39,00 EUR (Ablehnung der Erlaubniserteilung)
10 x 60,00 EUR (Erteilung der Erlaubnis)
=
=
=
=
3.990,00 EUR
1.080,00 EUR
351,00 EUR
600,00 EUR
6.021,00 EUR
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Vorlage Nr.: 20141385
zu b
Für die Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie sind in 2013
insgesamt 15 Anträge gestellt worden:
10 x 300,00 EUR (schriftl. und mündl. Überprüfung)
5 x 150,00 EUR (nur mündliche Überprüfung)
13 x 39,00 EUR (Ablehnung der Erlaubniserteilung)
2 x 60,00 EUR (Erlaubniserteilung)
=
=
=
=
3.000,00 EUR
750,00 EUR
507,00 EUR
120,00 EUR
4.377,00 EUR
Es entstand somit für die Organisation und Durchführung der Kenntnisüberprüfungen nach a
und b ein Aufwand in Höhe von ca. 19.000,00 Euro gegenüber einem Ertrag in Höhe von
10.398,00 Euro.
Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, hat das Ministerium für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit bereits mit Runderlass vom 18.05.1999 erklärt, dass die o. g.
Überprüfungen zentral erfolgen sollten. Die Stadt Dortmund hat daher seit 1999 schrittweise das
Überprüfungsverfahren zentral für die umliegenden Städte übernommen. Im Zuge von
Kooperationsgesprächen mit der Stadt Dortmund hat diese nun angeboten, die Überprüfungen der
Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärter für die Stadt Bochum ebenfalls zu übernehmen.
Mit Beginn der Studiengänge (Oktober 2010) an der neuen Hochschule für Gesundheit (hsg)
müssen durch das Gesundheitsamt (Verwaltung und ärztliches Personal) auch die dort
anfallenden Prüfungen organisiert und abgenommen werden. Bis jetzt sind ein umfangreicher
Begleitaufwand für die Studiengänge, ein hoher Aufwand für die Vorbereitung der Prüfungen und
ein intensiver Abstimmungsaufwand mit der Hochschule, dem Ministerium und der
Bezirksregierung durch das Modellprojekt zu verzeichnen. Dieser Zeitaufwand im Gesundheitsamt
hat sich durch die im Herbst 2013 erstmalig durchgeführten Prüfungen mit ca. 110 zusätzlichen
Prüflingen erhöht und wird sich ein weiteres Mal ab 2014 erhöhen, da die Zahl der
aufzunehmenden Studierenden zukünftig auf bis zu 220 jährlich ansteigen wird. Ob zusätzliches
Personal für das Gesundheitsamt bereitgestellt wird, ist zurzeit noch nicht absehbar.
Des Weiteren hat sich eine neue Schule für Physiotherapie und eine Rettungsdienstschule (mit
den Ausbildungen für Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten) mit insgesamt
60 Ausbildungsplätzen in Bochum niedergelassen, für deren Prüfungen ebenfalls das
Gesundheitsamt der Stadt Bochum zuständig ist.
Um die Organisation und Durchführung der Prüfungen für die Hochschule für Gesundheit und die
neu hinzugekommenen Schulen zunächst mit dem vorhandenen Personal leisten zu können und
auch um eine Einheitlichkeit und Prüfungsgerechtigkeit für die Heilpraktikerüberprüfungen zu
erreichen, empfiehlt das Gesundheitsamt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt
Dortmund abzuschließen. Danach übernimmt die Stadt Dortmund das Überprüfungsverfahren für
Stadt Bochum
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53 01 (3209)
Vorlage Nr.: 20141385
die allgemeinen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker (ohne Einschränkung) sowie für die
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie.
Nach der Vereinbarung, die als Anlage beigefügt ist, stehen der Stadt Dortmund als Ausgleich für
die entstehenden Personal- und Sachkosten die anfallenden Gebühren in voller Höhe zu.
Eine Prüfung durch das Amt für Finanzsteuerung -Beteiligungsmanagement und Steuern- hat
ergeben, dass es sich nicht um einen Leistungsaustausch im Sinne des Umsatzsteuerrechts
handelt und keine steuerlichen Bedenken gegen den Abschluss der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung mit der Stadt Dortmund bestehen.
Kosten kommen - wie dargestellt - infolge dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf die Stadt
Bochum nicht zu.
Für den Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist gemäß § 41 (1) Satz 2 Buchstabe
a GO der Rat zuständig.
Der Text der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung vom 06. Mai 2014 zugestimmt, die öffentlichrechtliche Vereinbarung mit der Stadt Dortmund abzuschließen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
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Bezeichnung der Vorlage
Zentrale Kenntnisüberprüfung und Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde
hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Dortmund.
Der Rat beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Dortmund abzuschließen.