Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage Studentenermäßigungen.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage zu Ermäßigten Eintrittspreisen in städtischen Einrichtungen
In städtischen Schwimmbädern gelten ermäßigte Eintrittspreise für Schüler und Studenten nur bis zum
29. Lebensjahr.
In Anbetracht der Tatsache, dass es nicht mehr der heutigen Lebensrealität vieler Studenten entspricht,
direkt nach der Schullaufbahn zu studieren, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Studium
aufzunehmen und im Hinblick auf gängige Gesetze gegen Altersdiskriminierung fragt die Gruppe der
Piraten an:
Aus welchem Grunde wird die Ermäßigung für Studenten auf das Erreichen des 29. Lebensjahrs
beschränkt?
Welche Mehreinnahmen entstehen der Stadt Bochum durch die Begrenzung der ermäßigten
Eintrittspreise auf Studenten bis zum 29. Lebensjahr?
Ist diese Regelung mit gängigen Gesetzen gegen die Diskriminierung aufgrund von Alter
vereinbar?
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André Kasper
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Stephanie Kotalla
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