Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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351 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20142149
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
RWEB Pool I GmbH
hier: Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die FHE
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.11.2014
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Gesellschaftsvertrag RWEB Pool I GmbH
Verschmelzungsvertrag Entwurf
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20142149
Einordnung in das Beteiligungsportfolio
Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) ist mit 100% an der
Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH (FHE) beteiligt. Die FHE ist über die RWEB Pool I
GmbH mit 34,5% an der RW Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund (RWEB
KG) beteiligt.
Weitere Gesellschafter der RWEB KG sind die die Essener Verkehrs-AG (EVAG mit 34%) und die
RWEB Pool II GmbH (31,5%).
Die RWEB KG ist ihrerseits mit 32,5% an der RWEB GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafter der
RWEB GmbH sind die RW Holding AG (31,8%), die Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft
mbH (KEB Holding mit 35,7%)
Übersicht über die derzeitigen Beteiligungsverhältnisse und Vertragsbeziehungen
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20142149
Abkürzungen:
BHM: Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH
EVAG: Essener Verkehrs-AG
KEB Kommunale Energie-Beteiligungsgesellschaft mbH
Die Beteiligungsstruktur der RWEB-Gruppe wurde in den letzten beiden Jahren steuerlich
optimiert.
-
Ratsentscheidung vom 18.07.2013 (Vorlagen-Nr. 20131525) zur Erreichung
gewerbesteuerlich und körperschaftsteuerlich begünstigten Schachtelprivilegs
des
-
Ratsentscheidung vom 03.07.2014 (Vorlagen-Nr. 20141082) zur Erreichung eines
Liquiditätsvorteils (Vermeidung des Kapitalertragsteuerabzugs und späterer Erstattung für
die RW Holding AG und die KEB Holding durch eine direkte Beteiligung an der RWEB
GmbH und Erteilung einer Dauerüberzahlerbescheinigung).
Nunmehr ist beabsichtigt, die Konzernstruktur weiter den bestehenden tatsächlichen Verhältnissen
anzupassen.
Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die FHE
Die FHE hat die RWE-Aktien der BHM gegen Erstattung der RWE-Bruttodividende „entliehen“ und
- ebenso wie die „Bochumer“ RWE-Aktien - unentgeltlich, aber gegen Beteiligung am Gewinn der
RWEB KG die RWEB GmbH „verliehen“.
Ursprünglich wollte die BHM sich an der RWEB Pool I GmbH beteiligen. Nachdem die BHM
nunmehr aber eine - auch mittelbare - gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der RWEB KG oder
an der RWEB GmbH nicht mehr in Erwägung zieht, wird die RWEB Pool I GmbH als gemeinsame
Gesellschaft nicht mehr benötigt.
Nach einer Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die FHE mit der Folge des Wegfalls der
RWEB Pool I GmbH ergäbe sich folgende Struktur:
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- Begründung - Seite 3
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20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20142149
Auswirkungen
Durch einen Wegfall der RWEB Pool I GmbH wird
die bestehende Struktur vereinfacht,
die Handlungsfähigkeit der FHE für den Fall künftiger Steuerrechtsänderungen verbessert
und möglicherweise im Einzelfall sogar erst ermöglicht und
jährlicher Verwaltungsaufwand einschließlich Kosten der Abschlussprüfung vermieden.
Zudem würden dadurch Schwierigkeiten vermieden, die derzeit das vom Kalenderjahr
abweichende Geschäftsjahr (01.08.-31.07.) der RWEB Pool I GmbH mit sich bringt.
Durch die Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die FHE tritt die FHE in die
Gesellschafterstellung der RWEB Pool I GmbH in der RWEB KG ein. Weitere Auswirkungen
ergeben sich nicht. Insbesondere bleibt die FHE Vertragspartner des entgeltlichen
Wertpapierdarlehens mit der BHM.
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- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20142149
Vorgehensweise
Für die Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die FHE sind entsprechende Beschlüsse der
zuständigen Gremien in Bochum (für die HVV bzw. FHE und die RWEB Pool I GmbH) und
Mülheim (für die BHM) erforderlich.
Die BHM möchte - vor der Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die FHE - durch
verbindliche Auskunft ihres zuständigen Finanzamts bestätigt wissen, dass sie das von der FHE
für die „Verleihung“ der „Mülheimer“ RWE-Aktien gezahlte Entgelt (die Erstattung der
Bruttodividende) mit ihren übrigen Ergebnissen wie bisher ausgleichen kann. Daher kann die
Verschmelzung erst umgesetzt werden, wenn die verbindliche Auskunft vorliegt.
Unabhängig davon empfiehlt sich für den Fall, dass die verbindliche Auskunft und die Zustimmung
der zuständigen Mülheimer Gremien nicht vorliegen sollten, die Umstellung des Geschäftsjahres
der RWEB Pool I GmbH auf ein kalendergleiches Geschäftsjahr wie bei der FHE und den übrigen
Gesellschaften des ewmr-Organkreises.
Der Aufsichtsrat der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH hat am 04.11.2014 einen
entsprechenden Beschluss gefasst.
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- Beschlussvorschlag - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20142149
Bezeichnung der Vorlage
RWEB Pool I GmbH
hier: Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die FHE
Der Rat der Stadt Bochum beschließt für die Holding für Versorgung und Verkehr:
„Die Geschäftsführung wird ermächtigt, alle zur Verschmelzung der RWEB Pool I GmbH auf die
FHE erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
1. in der Gesellschafterversammlung der FHE gemäß der im Entwurf beigefügten notariellen
Urkunde zu beschließen und
2. die Geschäftsführung der FHE anzuweisen,
in der Gesellschafterversammlung der RWEB Pool I GmbH gemäß der im Entwurf
beigefügten notariellen Urkunde zu beschließen und
die Geschäftsführung der RWEB Pool I GmbH anzuweisen, gemäß der im Entwurf
beigefügten notariellen Urkunde zu beschließen und
in der Gesellschafterversammlung der RWEB Pool I GmbH folgenden Beschluss zu
fassen:
„§ 6 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr.“
Für den Fall, dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen, etwa durch Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde, die mit der Sache befassten Finanzbehörden, die eingeschalteten Berater, die
Banken oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Geschäftsführung ermächtigt,
diese Änderungen vorzunehmen bzw. zu veranlassen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt der
geplanten Gestaltung nicht beeinträchtigt wird.“
Die jeweiligen Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlungen der FHE und der
RWEB Pool I GmbH werden angewiesen entsprechende Beschlüsse zu fassen.