Daten
Kommune
Bochum
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Verschmelzungsvertrag Entwurf.pdf
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Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:22
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Verschmelzungsvertrag
mit Verschmelzungsbeschlüssen
Verschmelzung zur Aufnahme
Übertragende Gesellschaft:
RWEB Pool I GmbH
Übernehmende Gesellschaft:
Fernheizgesellschaft BochumEhrenfeld GmbH
Urkundenrolle-Nr.: …./2014
Verhandelt
zu Bochum am …… 2014
Vor mir, dem Notar
………
in Bochum
erschienen heute im Hause Ostring 28, 44787 Bochum, wohin sich der Notar auf Ersuchen der Erschienenen begeben hatte:
1. Herr Dipl.-Ökonom Bernhard Wilmert, geboren am 26. März 1952,
wohnhaft in Bochum, geschäftsansässig Ostring 28, 44787 Bochum,
2. Herr Dipl.-Ing. Dietmar Spohn, geboren am 13. September 1958,
wohnhaft in Bochum, geschäftsansässig Ostring 28, 44787 Bochum.
Die Erschienenen zu 1. und 2. erklärten, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern
in
ihrer
Eigenschaft
als
gemeinschaftlich
vertretungsberechtigte
Geschäftsführer für die Firma Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH,
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Ostring 28, 44787 Bochum (AG Bochum, HRB 63),
-
diese nachfolgend auch "FHE" oder "Übernehmende Gesellschaft"
genannt
und als gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Geschäftsführer der RWEB Pool I
GmbH, Ostring 28, 44787 Bochum (AG Bochum, HRB 14567),
- diese nachfolgend auch "Pool I" o d e r „ Ü b e r t r a g e n d e G e s e l l s c h a f t “
genannt -.
Der beurkundende Notar bescheinigt aufgrund heutiger Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister des Amtsgerichts Bochum zu HRB 63 und 14567, dass die
Firmen Fernheizgesellschaft Bochum-Ehrenfeld GmbH, Bochum, und RWEB Pool I
GmbH, Bochum, dort eingetragen sind und die Herren Dipl.- Ökonom Bernhard
Wilmert und Dipl.-Ing. Dietmar Spohn dort als zur gemeinschaftlichen Vertretung
befugte Geschäftsführer der genannten Gesellschaften eingetragen sind.
In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der FHE sind sie für Geschäfte mit der Pool I
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
In ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der Pool I sind sie durch Beschlüsse der
Gesellschafterversammlung der Pool I vom 05.08.2013 und vom 17.09.2013 befugt,
im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Erschienenen sind dem Notar von Person bekannt.
Der Notar fragte die Erschienenen vor der Beurkundung, ob er oder eine Person, mit
der sich der Notar zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden hat, in der Angelegenheit, die Gegenstand der Beurkundung ist, außerhalb seiner Amtstätigkeit bereits
tätig war oder ist. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.
Der Notar belehrte darüber, dass die dem nachstehenden Verschmelzungsvertrag zugrunde gelegte Bilanz der RWEB Pool I GmbH zum 31. Juli 2014 nebst Gewinn- und
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Verlustrechnung,
Anhang
und
Lagebericht
und
dem
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom ….2014 als Anlage zu der am …..2014
zu Urkundenrolle-Nr.: …/2014 des Notars …..
in Bochum
erstellten
Urkunde
genommen worden sind (nachstehend „Bezugsurkunde“ oder „BU“ genannt). Nach
entsprechender Belehrung erklärten die Erschienenen: Wir genehmigen hiermit
sämtliche Erklärungen, die die Notariatsangestellte …………. als Vertreterin ohne
Vertretungsmacht in der Urkunde ……….. 2014 zu Urkundenrolle-Nr.: ………../2014
des Notars ……….. in Bochum für uns abgegeben hat und treten in allen Teilen
zustimmend bei. Wir verzichten auf das Verlesen der Bezugsurkunde und auf die
Beifügung einer beglaubigten Kopie als Anlage zu diesem Vertrag. Während der
Beurkundung lag eine beglaubigte Ablichtung der Bezugsurkunde zur Einsichtnahme
aus. In den nachstehenden Regelungen wird jeweils auf die entsprechende Anlage zu
der Bezugsurkunde verwiesen, die damit Gegenstand dieser Urkunde und damit
verbindlich wird.
Die Erschienenen baten um Beurkundung des Folgenden:
I.
Vorbemerkung
(1)
Im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum ist unter HRB 14567 die RWEB
Pool I GmbH eingetragen. Das Stammkapital der RWEB Pool I GmbH beträgt EUR
30.000 (in Worten: Euro dreißigtausend). Alleinige Gesellschafterin ist die FHE, die
Geschäftsanteile
im
Nennwert
von
EUR
25.000
(in
Worten:
Euro
fünfundzwanzigtausend) und EUR 5.000 (in Worten: fünftausend) hält.
Nach Angabe der FHE als Gesellschafterin der RWEB Pool I GmbH sind sämtliche
Stammeinlagen voll erbracht.
Gegenstand der RWEB Pool I GmbH ist der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen auf dem Energiesektor, insbesondere durch Erwerb und Verwaltung von
direkten Beteiligungen an der RWE AG, Essen, sowie die Beratung und Unterstützung
von unmittelbaren und mittelbaren kommunalen Gesellschaftern in Fragen der
Energiewirtschaft und –politik.
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Gegenstand der FHE ist die Versorgung von öffentlichen und privaten Gebäuden mit
Wärme durch Fernheizungsanlagen sowie die Durchführung aller Geschäfte, die mit der
Errichtung und dem Betrieb von Fernheizwerken, dem Verlegen von Leitungen und
ähnlichem zusammenhängen. Gegenstand der FHE ist ferner das Halten und Verwalten
von Aktien sowie von Anteilen an Gesellschaften, die Aktien halten, sofern es sich
ursprünglich um Aktienbesitz der Stadt Bochum oder solcher Gesellschaften handelte,
an denen die Stadt Bochum unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Die RWEB Pool I GmbH soll steuerneutral mit Rückwirkung zum 01.08.2014, 0.00 Uhr,
auf die FHE verschmolzen werden.
II.
Verschmelzungsvertrag
Die FHE als Übernehmende Gesellschaft und die RWEB Pool I GmbH als Übertragende
Gesellschaft schließen folgenden Verschmelzungsvertrag:
§1
Vermögensübertragung, Bilanzstichtag, Verschmelzungsstichtag
(1)
Vermögensübertragung
Die RWEB Pool I GmbH als Übertragende Gesellschaft überträgt ihr Vermögen als
Ganzes mit allen Rechten und Pflichten als Übertragende Gesellschaft unter Auflösung
ohne Abwicklung gem. § 2 Nr. 1 UmwG auf die FHE mit Sitz in Bochum als
Übernehmende Gesellschaft ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten im Wege der
Verschmelzung durch Aufnahme.
(2)
Bilanzstichtag
Der Verschmelzung der Gesellschaften wird die Bilanz der RWEB Pool I GmbH zum
31. Juli 2014 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Ein Exemplar dieser festgestellten und
unterzeichneten Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht
und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vom
….….2014 ist der Bezugsurkunde als Anlage beigefügt.
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(3)
Verschmelzungsstichtag
Die Verschmelzung soll mit der Eintragung in das Handelsregister der Übernehmenden
Gesellschaft wirksam sein. Die Übernahme des Vermögens der Übertragenden Gesellschaft erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Ablauf des 31.07.2014. Vom
01.08.2014, 0.00 Uhr, an (Verschmelzungsstichtag) gelten alle Handlungen und Geschäfte der RWEB Pool I GmbH als für Rechnung der FHE vorgenommen.
§2
Gegenleistung, Abfindungsangebot
(1)
Gegenleistung
Da die Übernehmende Gesellschaft, die FHE, alleinige Gesellschafterin der RWEB
Pool I GmbH ist, findet die Verschmelzung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwG ohne
eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden FHE und gemäß § 20 Absatz 1 Nr. 3
Satz 1 Halbsatz 2 UmwG ohne Ausgabe neuer Geschäftsanteile statt. Die Übertragung
des Vermögens der RWEB Pool I GmbH im Wege der Verschmelzung erfolgt daher
ohne Gegenleistung.
(2)
Anteilsumtausch
Die Angaben über den Umtausch der Anteile nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 UmwG entfallen gem. § 5 Abs. 2 UmwG.
(3)
Abfindungsangebot
Ein Abfindungsangebot gemäß § 29 UmwG ist nicht erforderlich.
§3
Besondere Rechte oder Vorteile
Besondere Rechte nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG oder besondere Vorteile nach § 5 Abs.
1 Nr. 8 UmwG werden weder den an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern
noch anderen Personen gewährt.
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§4
Folgen für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen
Die RWEB Pool I GmbH hat keine Arbeitnehmer.
§5
Sonstiges, Kosten
(1)
Grundbuch
Die Übertragende Gesellschaft hat keinen Grundbesitz.
(2)
Gesellschafterliste
Die FHE ist ausschließlich Gesellschafterin der RWEB Pool I GmbH, aber nicht
Gesellschafterin weiterer GmbH´s.
(3)
Kosten
Die mit der Durchführung des Verschmelzungsvertrages verbundenen Kosten trägt die
Übernehmende Gesellschaft (FHE).
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III.
Gesellschafterversammlung FHE
(1)
Die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum ( im Folgenden: HVV)
ist alleinige Gesellschafterin der FHE mit Geschäftsanteilen im Nennbetrag von Euro
1.500.000 (in Worten: Euro eine Million fünfhunderttausend) und Euro 330.000
(in
Worten: Euro dreihundertdreißigtausend).
(2)
Der Erschienene zu 1. und der Erschienene zu 2., hier handelnd als gemeinsam
vertretungsberechtigte Geschäftsführer der HVV, diese wiederum handelnd als alleinige Gesellschafterin der FHE, halten unter Verzicht auf die Einhaltung aller Formen
und Fristen für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung,
einschließlich der Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 48 und 49 UmwG eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung der FHE ab und beschließen mit allen
Stimmen:
"1.
Der Verzicht auf die Einhaltung aller Formen und Fristen für die Ein-
berufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, einschließlich
der Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 48 und 49 UmwG, wird hiermit
noch einmal ausdrücklich bestätigt.
2.
Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der RWEB Pool I GmbH als
der Übertragenden Gesellschaft und der FHE als der Übernehmenden
Gesellschaft, wie er in Abschnitt II. dieser Urkunde abgeschlossen
worden ist, wird zugestimmt.
3.
Aufgrund des hier vorliegenden Mutter-/Tochterverhältnisses beider
Gesellschaften sind gem. §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 2 und 12 Abs. 3 UmwG ein
Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Prüfungsbericht nicht erforderlich. Freiwillig sollen diese Berichte und Prüfungen nicht
erfolgen.
Damit ist die Gesellschafterversammlung der FHE beendet."
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IV. Gesellschafterversammlung RWEB Pool I GmbH
(1)
Die FHE ist alleinige Gesellschafterin der RWEB Pool I GmbH, und zwar mit
einem
Geschäftsanteil
im
Nennbetrag
von
EUR
30.000
(in
Worten:
Euro
dreißigtausend), auf den die Stammeinlage voll erbracht ist.
(2)
Der Erschienenen zu 1. und 2., handelnd als alleinvertretungsberechtigte und
f ü r G e s c h ä f t e m i t d e r RW E B P o o l I G m b H von dem Verbot, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft abzuschließen (§
181, 2. Alt. BGB,) befreite Geschäftsführer der FHE, halten unter Verzicht auf die
Einhaltung aller Formen und Fristen für die Einberufung und Abhaltung einer
Gesellschafterversammlung, einschließlich der Einhaltung der Vorschriften der §§ 47,
48 und 49 UmwG eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der RWEB
Pool I GmbH ab und beschließen mit allen Stimmen:
"1.
Der Verzicht auf die Einhaltung aller Formen und Fristen für die Ein-
berufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung, einschließlich
der Einhaltung der Vorschriften der §§ 47, 48 und 49 UmwG, wird hiermit
noch einmal ausdrücklich bestätigt.
2.
Dem Verschmelzungsvertrag zwischen der RWEB Pool I GmbH als
der Übertragenden Gesellschaft und der FHE als der Übernehmenden
Gesellschaft, wie er in Abschnitt II. dieser Urkunde abgeschlossen
worden ist, wird zugestimmt.
3.
Aufgrund des hier vorliegenden Mutter-/Tochterverhältnisses beider
Gesellschaften sind gem. §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 2 und 12 Abs. 3 UmwG ein
Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Prüfungsbericht nicht erforderlich. Freiwillig sollen diese Berichte und Prüfungen nicht
erfolgen.
Damit ist die Gesellschafterversammlung der RWEB Pool I
GmbH beendet."
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V.
Verzichtserklärungen
(1)
Der Erschienene zu 1. und der Erschienene zu 2., hier handelnd für die HVV
als gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer der HVV, diese wiederum
handelnd als alleinige Gesellschafterin der FHE, erklären:
"Wir verzichten hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung eines etwaigen Anfechtungsrechtes bezüglich des vorstehenden Verschmelzungsbeschlusses, insbesondere auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses (§ 16 Abs. 2 UmwG). Vorsorglich verzichten wir
außerdem auf einen Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung
und einen Prüfungsbericht (§§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG)."
(2)
Der Erschienene zu 1. und der Erschienene zu 2., handelnd als
alleinvertretungsberechtigte und von dem Verbot, im Namen der Gesellschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft abzuschließen (§ 181, 2. Alt. BGB),
befreiter
Geschäftsführer
der
FHE,
diese
wiederum
handelnd
als
alleinige
Gesellschafterin der RWEB Pool I GmbH, erklären:
"Wir verzichten hiermit ausdrücklich auf die Geltendmachung eines etwaigen Anfechtungsrechts bezüglich des vorstehenden Verschmelzungsbeschlusses, insbesondere auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses (§ 16 Abs. 2 UmwG). Vorsorglich verzichten wir
außerdem auf einen Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung
und einen Prüfungsbericht (§§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG)."
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VI.
Vollmacht
Den
Notariatsangestellten
……………………….,
beide
dienstansässig
…………………Bochum, erteilen wir unter Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB - und zwar jeder für sich allein - Vollmacht zur Abänderung, Ergänzung
und Berichtigung dieser Urkunde sowie der Anmeldungen zum Handelsregister, sofern
das Registergericht Entsprechendes fordert oder soweit die Abänderung, Ergänzung
bzw. Berichtigung aus steuerlichen Gründen erforderlich ist oder dem Sinn und Zweck
der Umwandlung und den tatsächlichen oder mutmaßlichen Interessen der Parteien
entspricht.
VII.
Hinweise
Der Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass
zum Vollzug dieser Urkunde gesonderte Handelsregisteranmeldungen bei der
Übertragenden und bei der Übernehmenden Gesellschaft erforderlich sind,
die der Verschmelzung zugrunde gelegte Bilanz nicht auf einen Stichtag aufgestellt sein darf, der länger als 8 Monate vor der Anmeldung zum Handelsregister liegt,
die Verschmelzung erst mit der Eintragung im Handelsregister der Übernehmenden Gesellschaft wirksam wird,
die Übertragende Gesellschaft mit wirksam werdender Verschmelzung erlischt.
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Vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihnen
einschließlich etwaiger Ergänzungen/Streichungen genehmigt und von ihnen und dem
Notar eigenhändig wie folgt unterschrieben:
gez. Wilmert
gez. Spohn
gez. ………… Notar
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