Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage Stellungnahme Bochum.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
24.12.14, 20:43
Aktualisiert
28.01.18, 00:14
Stichworte
Inhalt der Datei
FAZIT –
HANDLUNGSEMPFEHLUNG
HALLENFREIBAD
HÖNTROP BOCHUM
8/22/2014
Stellungnahme zum Bezug eines
Interessenbekundungsverfahrens
Abschließende Stellungnahme des unterzeichnenden
Sachverständigen unter der inhaltlichen
Bezugnahme der Bedarfsanalyse sowie Präsentation
vom August 2014
Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum
Fazit – Handlungsempfehlung
Hallenfreibad Höntrop Bochum
STELLUNGNAHME ZUM BEZUG EINES
INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHRENS
VORWORT
Die Stadt Bochum beabsichtigt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
zur Übertragung der kommunalen Aufgabe „Betrieb des Hallenfreibades Höntrop“ auf
einen Dritten.
Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Leistungsbeschreibung und Festlegung von
Rahmenbedingungen, die eine erfolgreiche Übertragung erwarten lassen.
Für eine qualifizierte Leistungsbeschreibung war zunächst das betriebliche
Optimierungspotenzial herauszuarbeiten. In einer detaillierten Bestandsanalyse, die im
Wesentlichen die Bereiche Betriebskonzeption, Personal- und Kostensituation umfasst,
erfolgte eine Ermittlung der betrieblichen Grundlagen.
Nachfolgend empfiehlt der unterzeichnende Sachverständige, im Rahmen seiner
Bestandsanalyse sowie deren inhaltlichen Auswertung, die weitere Handlungsempfehlung.
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Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum
Fazit - Handlungsempfehlung
Für den unterzeichnenden Sachverständigen bestand die Aufgabe eine Bedarfsanalyse für
das Hallenfreibad Höntrop zu erarbeiten. Diese Analyse soll zur Erstellung einer
Leistungsbeschreibung als Grundlage zur Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens (IBV) dienen.
Ziel eines Interessenbekundungsverfahrens ist es zum einen, einen umfassenden
Marktüberblick zu erlangen um festzustellen, ob und inwieweit private Anbieter eine
staatliche Aufgabe oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeit nicht
ebenso gut oder besser erbringen können.
Ein Interessenbekundungsverfahren dient vorrangig der Feststellung,
Ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt,
Welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und
Welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenentwicklung entwickelt.
Letztlich soll den Entscheidungsträgern ein Vergleich mit der eigenen (optimierten)
Aufgabenwahrnehmung und privaten Lösungsalternativen ermöglicht werden. (Quelle:
RdSchr.d.BMF v. 24.09.2012)
Die vorstehenden Ausführungen zur Bedarfsanalyse zeigen erhebliches
Optimierungspotenzial für das Hallenfreibad Höntrop auf. Beispielhaft sei nochmals
genannt:
Steigerung der Umsatzerlöse
Verringerung der Personalaufwendungen durch strukturelle Maßnahmen und
optimierter Personaleinsatzplanung
Verringerung der Betriebskosten durch optimierten Einkauf von Betriebsmitteln,
durch technische und bauliche Maßnahmen bzw. Verbesserungen
Optimierung der gesamten Betriebstechnik
Umsetzung und Einführung medialer Marketinginstrumente
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Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum
Nach Auffassung des Unterzeichners sind unter der Umsetzung einer betrieblichen
Optimierung, enorme Einsparpotenziale vorhanden. Bei den Betriebskosten könnten ca.
20 – 30 %, bei den Personalkosten noch wesentlich mehr kompensiert werden.
Nähere Ausführungen finden sich in der gutachterlichen Stellungnahme wieder.
Erst die Umsetzung der dargestellten Handlungs- und Verbesserungsvorschläge lassen
eine „optimierte“ Aufgabenwahrnehmung erwarten. Die Kosten für die notwendigen
baulichen und technischen Maßnahmen, um die Anlage nach den anerkannten Regeln der
Technik verkehrssicher zu betreiben, können derzeit nicht abgeschätzt werden. Hierzu
gehören unter anderen auszugsweise genannt:
Wasseraufbereitungsanlage
Lüftungsanlage
Infrastrukturelle bauliche Maßnahmen
Bauunterhaltungsmaßnahmen
Etc.
Aus diesen Umständen resultierend, ist der Unterzeichner der Auffassung, dass eine
Einschätzung des zukünftigen städtischen Zuschussbedarfs unter Vollkostenbetrachtung,
nicht abgegeben werden kann. Mithin ist eine realistische Preisschätzung durch einen
privaten Dritten für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen eines
Interessenbekundungsverfahrens nicht zu erwarten.
Abschließend sei erwähnt, dass gerade die Privatisierung bzw.
Privatisierungsbemühungen im Bäderbereich in den zurückliegenden Jahren gezeigt
haben, dass unabhängig von der jeweiligen Vertragskonstellation, das Betriebs- und
Finanzierungsrisiko bei der Kommune verbleibt!
Der Unterzeichner als Sachverständiger für Bäderbetriebe kann aufgrund der vorliegenden
Bedarfs- und Bestandsanalyse sowie den o.g. Ausführungen kein
Interessenbekundungsverfahren empfehlen, da ein potenzieller finanzkräftiger
Interessent innerhalb der Bäderbranche nicht zu erwarten ist.
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Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum
Es ist zu empfehlen, unter dem Aspekt des politischen und infrastrukturellen Willen sowie
Gegebenheiten, die Abwägung in Bezug einer eigenen, unter „optimierten Bedingungen“
gegebenen Umsetzung, eine eigenständige Weiterbetreibung und Aufrechterhaltung des
Hallenfreibades Höntrop, oder eine Schließung in Erwägung zu ziehen.
Für die ausgearbeiteten Informationen ist der Unterzeichner verantwortlich und steht für
Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kirchen, den 22.08.2014
Andreas Ziegenrücker
Sachverständiger für Bäderbetriebe
A-Z Bäderbetriebsberatung CMD UG
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