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Anlage Stellungnahme Bochum.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage Stellungnahme Bochum.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
24.12.14, 20:43
Aktualisiert
28.01.18, 00:14

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Inhalt der Datei

FAZIT – HANDLUNGSEMPFEHLUNG HALLENFREIBAD HÖNTROP BOCHUM 8/22/2014 Stellungnahme zum Bezug eines Interessenbekundungsverfahrens Abschließende Stellungnahme des unterzeichnenden Sachverständigen unter der inhaltlichen Bezugnahme der Bedarfsanalyse sowie Präsentation vom August 2014 Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum STELLUNGNAHME ZUM BEZUG EINES INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHRENS VORWORT Die Stadt Bochum beabsichtigt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Übertragung der kommunalen Aufgabe „Betrieb des Hallenfreibades Höntrop“ auf einen Dritten. Auftragsgegenstand ist die Erstellung einer Leistungsbeschreibung und Festlegung von Rahmenbedingungen, die eine erfolgreiche Übertragung erwarten lassen. Für eine qualifizierte Leistungsbeschreibung war zunächst das betriebliche Optimierungspotenzial herauszuarbeiten. In einer detaillierten Bestandsanalyse, die im Wesentlichen die Bereiche Betriebskonzeption, Personal- und Kostensituation umfasst, erfolgte eine Ermittlung der betrieblichen Grundlagen. Nachfolgend empfiehlt der unterzeichnende Sachverständige, im Rahmen seiner Bestandsanalyse sowie deren inhaltlichen Auswertung, die weitere Handlungsempfehlung. Seite 1 Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum Fazit - Handlungsempfehlung Für den unterzeichnenden Sachverständigen bestand die Aufgabe eine Bedarfsanalyse für das Hallenfreibad Höntrop zu erarbeiten. Diese Analyse soll zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung als Grundlage zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV) dienen. Ziel eines Interessenbekundungsverfahrens ist es zum einen, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen um festzustellen, ob und inwieweit private Anbieter eine staatliche Aufgabe oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeit nicht ebenso gut oder besser erbringen können. Ein Interessenbekundungsverfahren dient vorrangig der Feststellung,  Ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgaben gibt,  Welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und  Welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenentwicklung entwickelt. Letztlich soll den Entscheidungsträgern ein Vergleich mit der eigenen (optimierten) Aufgabenwahrnehmung und privaten Lösungsalternativen ermöglicht werden. (Quelle: RdSchr.d.BMF v. 24.09.2012) Die vorstehenden Ausführungen zur Bedarfsanalyse zeigen erhebliches Optimierungspotenzial für das Hallenfreibad Höntrop auf. Beispielhaft sei nochmals genannt:  Steigerung der Umsatzerlöse  Verringerung der Personalaufwendungen durch strukturelle Maßnahmen und optimierter Personaleinsatzplanung Verringerung der Betriebskosten durch optimierten Einkauf von Betriebsmitteln,  durch technische und bauliche Maßnahmen bzw. Verbesserungen  Optimierung der gesamten Betriebstechnik  Umsetzung und Einführung medialer Marketinginstrumente Seite 2 Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum Nach Auffassung des Unterzeichners sind unter der Umsetzung einer betrieblichen Optimierung, enorme Einsparpotenziale vorhanden. Bei den Betriebskosten könnten ca. 20 – 30 %, bei den Personalkosten noch wesentlich mehr kompensiert werden. Nähere Ausführungen finden sich in der gutachterlichen Stellungnahme wieder. Erst die Umsetzung der dargestellten Handlungs- und Verbesserungsvorschläge lassen eine „optimierte“ Aufgabenwahrnehmung erwarten. Die Kosten für die notwendigen baulichen und technischen Maßnahmen, um die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik verkehrssicher zu betreiben, können derzeit nicht abgeschätzt werden. Hierzu gehören unter anderen auszugsweise genannt:  Wasseraufbereitungsanlage  Lüftungsanlage  Infrastrukturelle bauliche Maßnahmen  Bauunterhaltungsmaßnahmen  Etc. Aus diesen Umständen resultierend, ist der Unterzeichner der Auffassung, dass eine Einschätzung des zukünftigen städtischen Zuschussbedarfs unter Vollkostenbetrachtung, nicht abgegeben werden kann. Mithin ist eine realistische Preisschätzung durch einen privaten Dritten für die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens nicht zu erwarten. Abschließend sei erwähnt, dass gerade die Privatisierung bzw. Privatisierungsbemühungen im Bäderbereich in den zurückliegenden Jahren gezeigt haben, dass unabhängig von der jeweiligen Vertragskonstellation, das Betriebs- und Finanzierungsrisiko bei der Kommune verbleibt! Der Unterzeichner als Sachverständiger für Bäderbetriebe kann aufgrund der vorliegenden Bedarfs- und Bestandsanalyse sowie den o.g. Ausführungen kein Interessenbekundungsverfahren empfehlen, da ein potenzieller finanzkräftiger Interessent innerhalb der Bäderbranche nicht zu erwarten ist. Seite 3 Fazit – Handlungsempfehlung Hallenfreibad Höntrop Bochum Es ist zu empfehlen, unter dem Aspekt des politischen und infrastrukturellen Willen sowie Gegebenheiten, die Abwägung in Bezug einer eigenen, unter „optimierten Bedingungen“ gegebenen Umsetzung, eine eigenständige Weiterbetreibung und Aufrechterhaltung des Hallenfreibades Höntrop, oder eine Schließung in Erwägung zu ziehen. Für die ausgearbeiteten Informationen ist der Unterzeichner verantwortlich und steht für Rückfragen gerne zur Verfügung. Kirchen, den 22.08.2014 Andreas Ziegenrücker Sachverständiger für Bäderbetriebe A-Z Bäderbetriebsberatung CMD UG Seite 4