Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
273 kB
Erstellt
24.12.14, 20:44
Aktualisiert
27.01.18, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Einmündungsbereich An der Holtbrügge – Karl-Friedrich-Straße – Am Kuhlenkamp
hier: Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
25.11.2014
Anlagen
Anlage 1: Planung Kreisverkehr der BI Bahnhof Weitmar
Anlage 2: Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Straße An der Holtbrügge im
Einmündungsbereich Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp
Anlage 3: Skizzierung eines Kreisverkehrs ( 26 m Durchmesser)
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 2
Vorlage Nr.: 20141512
Stadtamt
61 31 (25 28)
TOP/akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Mit Schreiben vom 31.03.2014 beantragt die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar die Errichtung eines
Kreisverkehrs mit Zebrastreifen im Kreuzungsbereich der Straßen An der Holtbrügge, KarlFriedrich-Straße, Am Kuhlenkamp.
Begründet wird der Antrag wie folgt:
„… auf der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Südwest vom 26.02.2014 wurde vom
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der aktuelle Stand der Planung zur Brückensanierung An der
Holtbrügge vorgestellt. Leider ist keine Veränderung des als Unfallschwerpunkt bekannten
Kreuzungsbereich An der Holtbrügge/Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-Straße vorgesehen, der das
eigentliche verkehrstechnische Problem darstellt:
Fußgänger können im Kreuzungsbereich die Straßen nicht gefahrlos überqueren, da es
keine Fußgängerquerungen (z. B. Zebrastreifen) gibt.
Die Kreuzung ist auch für Radfahrer gefährlich, die aus der Karl-Friedrich-Straße zum
Kuhlenkamp oder aus dem Kuhlenkamp in die Holtbrügge abbiegen wollen.
Nahezu jeder zweite, aus der Karl-Friedrich-Straße kommende Autofahrer „schießt“ mit
erhöhter Geschwindigkeit in die Holtbrügge hinab.
Autofahrer, die aus der Holtbrügge Richtung Karl-Friedrich-Straße fahren übersehen
häufig die geltende Vorfahrtsregelung.
Für die Autofahrer, die von der Straße Am Kuhlenkamp kommend links in die Holtbrügge
einbiegen wollen, ist der Kreuzungsbereich schlecht einsehbar.
Durch die geplante Höhennovellierung der Holtbrügge würde sich die oben dargestellte Situation
sogar noch verschärfen, da sie die Kfz-Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich Richtung Holtbrügge
zusätzlich erhöhen würde. Genau hier ist eine Linksabbiegerspur für Radfahrer zum
Springorumradweg geplant, die mit hohen Risiken verbunden ist, da die Radfahrer vom rechten
Fahrbahnrand nach links ziehen müssten.
Die einzig sinnvolle Lösung für diesen Kreuzungsbereich ist u. E. ein Kreisverkehr, damit das
Einbiegen in die Straße An der Holtbrügge gemäßigter erfolgt - Platz für einen Kreisverkehr ist
unter Einbeziehung der städtischen Wiesenfläche hinreichend vorhanden. Auch für die Autofahrer,
die von der Straße Am Kuhlenkamp kommend links in die Holtbrügge einbiegen wollen, wäre der
Kreisverkehr eine entscheidende Verbesserung. Auf die Linksabbieger in den Springorumradweg
sollte verzichtet werden. An der Einmündung des Springorumradweges in die Holtbrügge (auf
Höhe des Bahnwärterhauses) sollten Fahrbahnerhöhungen (z. B. Berliner Kissen, Mittelinsel) zur
gefahrlosen Querung der Holtbrügge durch Radfahrer und Fußgänger errichtet werden.
Im Anhang finden Sie den Entwurf eines Kreisverkehrs, der einen Radius (Fahrbahnaußenkante)
von ca. 13 m hat, was der Größenordnung der Kreisverkehre Uni-West bzw. im Kirchviertel
entspricht.
Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anregungen, damit die geplanten Straßenbaumaßnahmen
nicht nur ausschließlich dem Schwerlastverkehr und der Erschließung des geplanten
Neubaugebietes (B-Plan Nr. 946) für den Investor dienen, sondern auch einen Vorteil für die
direkten Anwohner und Straßennutzer bringt.“
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1.
Verkehrssicherheit / Unfallschwerpunkt
Auf Nachfrage bei der zuständigen Polizeidirektion Bochum wurden der Verwaltung die
Unfalldaten der letzten zehn Jahre mitgeteilt. Im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2013
kam es insgesamt zu 13 Unfällen mit 7 Verletzten im Einmündungsbereich Am
Kuhlenkamp/An der Holtbrügge/Karl-Friedrich-Straße. Dabei kollidierte 11 der
Linksabbieger aus der Straße An der Holtbrügge kommend in die Karl-Friedrich-Straße
biegend mit dem der Vorfahrt der Karl-Friedrich-Straße folgenden Fahrzeuges in die Straße
Am Kuhlenkamp.
Im relevanten 3-Jahres-Zeitraums (01.01.2010 - 31.12.2013) ereigneten sich drei Unfälle
derselben Fahrbeziehungen, die der Kategorie 4 (= schwerwiegender Unfall mit
Sachschaden) zu zuordnen sind. Laut Aussage der Polizei ist der Einmündungsbereich
damit nicht gänzlich unauffällig, aber im Sinne einer Unfallhäufungsstelle nicht
meldepflichtig.
2.
Fußgängersicherung
Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar merkt die mangelnde Verkehrssicherheit für
Fußgänger im Einmündungsbereich an, da es keine Fußgängerquerung gibt. Grundsätzlich
gilt, dass Querungsmöglichkeiten helfen sollen, die Überquerungen zu verkürzen und/oder
in zwei Abschnitte zu teilen. Zu berücksichtigten sind hierbei die verkehrsrechtliche
Situation, die Bedeutung der Querungsstellen für den Fußgängerverkehr, die
städtebaulichen Randbedingungen und die Verkehrsstärke. Besondere Querungsstellen
sind i. d. R. notwendig, wenn ausgeprägter Querungsbedarf vorliegt, die Verkehrsstärke
mehr als 1.000 Kfz / h im Querschnitt beträgt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50
km / h beträgt.
Im Rahmen der vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
beschlossene Ausbau der Straße An der Holtbrügge berücksichtigt auch die Belange der
Fußgänger aus dem geplanten Wohngebiet und den bestehenden Häusern. Südlich der
Einmündung wird eine Querungshilfe sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr
baulich errichtet. Die Holtbrügge erhält beidseitig neu angelegte Gehwege in 2,50 m Breite,
die an den Bestand in der Karl-Friedrich-Straße und der Straße Am Kuhlenkamp
anschließen. Durch die Anlage von Radstreifen auf der Fahrbahn und die Höhenanpassung
wird der Einmündungsbereich An der Holtbrügge / Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp
umgestaltet (Anlage 2). Die Überlagerung der Planung mit dem Bestand zeigt deutlich,
dass insbesondere auf der östlichen Seite der geplante Gehweg in den heutigen
Fahrbahnbereich hineinreicht und sich dadurch der Einmündungsbereich verengt. Auf der
westlichen Seite wird aufgrund des Radfahrstreifens der Einmündungsbereich minimal
aufgeweitet (< 0,50 m) (Anlage 2). Durch diese Maßnahmen wird die Geschwindigkeit der
in die Holtbrügge einfahrenden Fahrzeuge gedämpft und die Sichtverhältnisse verbessert.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Sollte im Bereich der Schulwegplanung für die Natrop- und Neulingsschule sich die
Notwendigkeit einer Querungshilfe ergeben, kann diese in die Ausbauplanung integriert
werden.
3.
Prüfung zur Errichtung eines Kreisverkehrs
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsführung wird ein Kreisverkehr mit 26
m Durchmesser, wie an der Brenscheder Straße / Burgholzstraße / Bruchstraße oder an
der Max-Imdahl-Straße vorgeschlagen (vgl. Anlage 1). Die Verwaltung hat diesen
Vorschlag intensiv geprüft.
Gemäß den Vorgaben der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße) und dem
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (2006) ergeben sich bestimmte
Entwurfselemente, die bei der Planung eines Kreisverkehres berücksichtigt und
eingehalten werden müssen. So hängt die Breite des Kreisrings (Kreisfahrbahn plus
Innenring) vom Außendurchmesser des gesamten Kreisverkehrs ab. Bei einem
Außendurchmesser von 26 m beträgt die Breite des Kreisringes 9,00m. Um die Kreiszuund -ausfahrten möglichst senkrecht zur Kreisfahrbahn zu führen, sollte der Mittelpunkt des
Kreisverkehres möglichst nah beim Schnittpunkt der Achsen liegen. Tangentiale oder
spitzwinklige Zufahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit zu vermeiden. Des
Weiteren gibt es vorgeschriebene Breiten für den Zu- und Ausfahrtsbereich. Bei einem
Kleinen Kreisverkehr beträgt die Breite der Zufahrten 3,75 m und die der Ausfahrten 4,00 m
neben den Fahrbahnteilern. Der Anschluss der Zufahrten an die Kreisfahrbahn soll mit
möglichst kleinen Eckausrundungen erfolgen, wobei die Befahrbarkeit mit Hilfe von
dynamischen Schleppkurven überprüft werden muss. Die Zu- und Ausfahrten in dem von
der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Kreisverkehr sind dem jetzigen bzw. zukünftigen
Verlauf der Straßen geschuldet und sind insbesondere in der Fahrbeziehung Karl-FriedrichStraße / An der Holtbrügge und Am Kuhlenkamp / An der Holtbrügge weder von Pkws noch
von Bussen und / oder Lkws befahrbar. Außerdem fehlen die Fahrbahnteiler, die bei
Kleinen Kreisverkehren innerhalb von bebauten Gebieten mit der Überquerungsmöglichkeit
für Fußgänger vorzusehen sind. Der vorgeschlagene Kreisverkehr der Bürgerinitiative sieht
die Führung des Radverkehrs parallel zur Fahrbahn ohne bauliche Trennung vor.
Grundsätzlich gilt, dass der Radfahrer entweder auf der Kreisfahrbahn mitgeführt wird oder
auf bauliche getrennten umlaufenden Radwegen. Aufgrund der Verkehrsbelastung wäre
hier die Führung auf der Fahrbahn denkbar, aber im Grenzbereich (vgl. Pkt. 3.1 f).
Um die Grundprinzipien der verkehrssicheren Gestaltung zu erfüllen, ist ein möglichst
senkrechtes Heranführen der Knotenpunktzufahrten an den Kreisverkehr maßgebend.
Dies kann an dem o. g. Knotenpunk nur mit einer Verschwenkung aller drei Zufahrten
erfolgen (siehe Anlage 3). Aufgrund der vorliegenden topographischen Verhältnisse ist dies
insbesondere im Bereich Am Kuhlenkamp und An der Holtbrügge nur technisch sehr
aufwendig anzulegen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 4
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Aufgrund der Lage im Raum sind insbesondere die Ablenkungen der Fahrbeziehung von
der Karl-Friedrich-Straße in die Holtbrügge und vom Kuhlenkamp in die Karl-FriedrichStraße minimal, da eine deutliche Umlenkung der Fahrzeuge durch die Kreisinsel nicht
gegeben ist. Um einen leistungsfähigen verkehrssicheren Kreisverkehr an dem
Knotenpunkt An der Holtbrügge / Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp errichten zu
können, sind daher umfangreiche Arbeiten an den drei Zufahrtsstraße und in der
Geländemodellierung notwendig.
3. 1.
Überprüfung der allgemeinen Einsatzkriterien
Neben einer verkehrstechnischen Vorprüfung wurden auch die allgemeinen Einsatzkriterien
(in Anlehnung an den Leitfaden zur Qualitätssicherung bei Planung, Bau und Betrieb von
Kreisverkehren, Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen) geprüft:
a. Verkehrssicherheit: Kreisverkehre eignen sich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an
Knotenpunkten.
Wie bereits erläutert, handelt es sich bei dem betrachteten Knotenpunkt nicht um einen
Unfallschwerpunkt, dennoch ereigneten sich hier in der Vergangenheit Unfälle, in
denen die linksabbiegenden Fahrzeuge aus der Holtbrügge den bevorrechtigten
Verkehr aus der Karl-Friedrich-Straße in Richtung Am Kuhlenkamp übersehen haben.
Durch die Errichtung eines Kreisverkehres kann diese Situation deutlich entschärft
werden.
b. Geschwindigkeit:
Kreisverkehre
Geschwindigkeitsreduzierung.
sind
ein
wirksames
Instrument
zur
Generell gilt, dass in Kreisverkehren eine geringere Geschwindigkeit gefahren wird und
so
die
Differenz
zwischen
den
motorisierten
und
nicht-motorisierten
Verkehrsteilnehmern nicht so groß ist. Grundsätzlich gilt, je größer die Ablenkung im
Kreis, desto niedriger die Geschwindigkeit.
Die Ablenkung eines Kreisverkehres wäre aufgrund der Lage und der Zufahrten eher
gering, so dass die Gefahr besteht, dass fast ohne Lenkmanöver der Kreisverkehr von
der Karl-Friedrich-Straße Richtung Holtbrügge und Am Kuhlenkamp Richtung KarlFriedrich-Straße gefahren werden kann.
c. Kapazitäten / Verkehrsablauf: Kreisverkehre eignen sich besonders für Knotenpunkte
mit starken Abbiegebeziehungen.
Der o. g. Knotenpunkt ist als vorfahrtgeregelte Einmündung ausgewiesen. Die
vorfahrtberechtigte Fahrbeziehung ist entlang der Karl-Friedrich-Straße – Am
Kuhlenkamp, die Straße an der Holtbrügge ist VZ 205 beschildert (Vorfahrt gewähren).
Die Hauptfahrtrichtung ist entlang der vorfahrtberechtigten Straße mit einem DTV w von
ca. 10.000 Kfz / 24 h.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 5
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Dieses Kriterium spricht nicht für die Anlage eines Kreisverkehres.
d. Netzgestaltung: Kreisverkehre eignen sich besonders zur Verknüpfung gleichrangiger
Straßen.
Alle drei o. g. Straßen sind Hauptverkehrsstraßen im sog. Vorbehaltsnetz der Stadt
Bochum. Dennoch weisen sie unterschiedliche Verkehrsbelastungen auf. Der DTVw für
die Karl-Friedrich-Straße und die Straße Am Kuhlenkamp liegen bei ca. 10.000 Kfz /
24h, der DTVw der Straße An der Holtbrügge bei ca. 3.600 Kfz / 24 h.
Hier gilt, dass Kreisverkehre eher nicht geeignet sind bei Straßen mit unterschiedlicher
funktionaler Bedeutung und ungleichmäßiger Verkehrsverteilung (siehe Pkt.
Kapazitäten/Verkehrsablauf).
e. ÖPNV: Beschleunigung des ÖPNVs an Kreisverkehren ist i. d. R. nur bedingt möglich,
zudem kann der Fahrgastkomfort eingeschränkt werden.
Nach der Fertigstellung der Brückensanierung soll der Busverkehr in und aus Richtung
Wasserstraße wieder über die Holtbrügge geführt werden.
f.
Radverkehr: Bei einem DTV < 15.000 Kfz / 24 h können Radfahrer im Kreis geführt
werden.
Sowohl in der Karl-Friedrich-Straße als auch An der Holtbrügge sind / werden Schutzbzw. Radstreifen markiert. Die Führung des Radverkehrs im Kreis ist bei einem
durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von < 15.000 Kfz / h eine sichere Lösung. Der
untersuchte Knotenpunkt weist in der Analyse 2012 einen DTV von ca. 13.600 Kfz / 24
h, d. h. die maximal verträgliche Verkehrsmenge ist nahezu erreicht. Tendenziell wird
der Verkehr nicht zunehmen, dennoch müsste insbesondere unter dem Aspekt des
Anschlusses an den Springorum-Radweg und der Verknüpfung des Alltags- mit dem
Freizeitradverkehr eine sichere Lösung für den Radverkehr gefunden werden. Die
geplante Umgestaltung (vgl. Vorlage Nr. 20132906) des Einmündungsbereichs An der
Holtbrügge in die Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp wird deutlich zu einer
Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer beitragen.
3.2
Besondere Prüfungskriterien
Des Weiteren bedürfen Kreisverkehre einer besonderen Überprüfung, wenn eine ungleiche
Verkehrsbelastung der einzelnen Ströme vorliegt; der Fahrkomfort des ÖPNVs
eingeschränkt wird und eine unruhige Topographie zu große Schrägneigungen der
Kreisfahrbahn oder zu starke Eingriffe in das Straßenrelief entstehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 6
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
a. ungleiche Verkehrsbelastung
Die Hauptfahrbeziehung liegt im Verkehr von der Karl-Friedrich-Straße in Richtung Am
Kuhlenkamp und umgekehrt. Die Fahrbeziehungen in und aus der Holtbrügge sind
dagegen eher untergeordnet.
b. Fahrkomfort des ÖPNVs
Mit der Fertigstellung des Ausbaus der Holtbrügge und der Brückensanierung soll
zukünftig auch wieder der aktuell umgeleitete Linienbusverkehr Von der Straße Am
Kuhlenkamp über die Holtbrügge Richtung Wasserstraße und umgekehrt geführt
werden. Die Anlage eines Kreisverkehrs muss diesen in der Größengestaltung
Rechnung tragen. Von daher ist ein Kreisverkehr mit 26 m Durchmesser tendenziell für
eine komfortable Umfahrt der Busse zu klein.
c. Unruhige Topographie
Das Gelände steigt von der Holtbrügge Richtung Westen um ca. 2,00 m an (ca. 12,5 %
Steigung). Der Kreisring sollt mit einer max. Außenneigung von 2,5 % angelegt werden.
Aufgrund der topographischen Verhältnisse sind hier massive Eingriffe in das benötigte
Grundstück notwendig. Dies ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden.
4.
Kosten
Zuletzt wurde der Vorschlag zur Errichtung eines Kreisverkehrs unter dem finanziellen
Aspekt betrachtet. Durch die topographischen Verhältnisse kann am o. g. Knotenpunkt kein
Standard-Kreisverkehr gebaut werden. Es sind nicht zu unterschätzende Eingriffe in das
Gelände, die Errichtung von Stützmauern u. ä. vorzunehmen, so dass sich die Kosten für
die Errichtung eines Kreisverkehrs auf ca. 750.000 - 800.000 € belaufen werden. Der
Ausbau der Holtbrügge inkl. Sanierung des Brückenbauwerks beläuft sich auf ca.
1.600.000 €, die unabhängig vom möglichen Bau eines Kreisverkehrs entstehen. Nicht
kalkuliert wurden die Kosten zur Anpassung der Zufahrtsstraßen
5.
Fazit
Die Anlage eines Kreisverkehres zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt
An der Holtbrügge / Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp ist technisch mit hohen
Aufwand realisierbar.
Im Rahmen der Ausbauplanung der Straße An der Holtbrügge wurden im
Einmündungsbereich insbesondere die Belange der Radfahrer und Fußgänger genau
betrachtet und verkehrssichere Wegeführungen für diese Verkehrsteilnehmer
berücksichtigt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 7
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Südlich des Anschlusses an das geplante neue Wohngebiet wird eine Querungshilfe für
Fußgänger und Radfahrer gebaut. Damit wird eine sichere Führung des Radverkehrs von
Süden kommend Richtung Springorumradweg gewährleistet. Gleiches gilt für die Führung
des Fußgängerverkehrs. Zukünftig können insbesondere Kinder die Holtbrügge an dieser
Stelle queren und auf der westlichen Gehwegseite, der in 2,50 m Breite ausgebaut wird,
Richtung Am Kuhlenkamp und damit in Richtung Natrop- bzw. Neulingsschule sicher
gehen.
Durch die Veränderungen im Einmündungsbereich und die Anlage von Radstreifen wird
zudem die Geschwindigkeit der Fahrzeuge von der Karl-Friedrich-Straße in die Holtbrügge
dämpfen und ebenfalls zur Verkehrssicherheit beitragen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20141512
Bezeichnung der Vorlage
Einmündungsbereich An der Holtbrügge – Karl-Friedrich-Straße – Am Kuhlenkamp
hier: Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar
Der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität bestätigt den am 01.04.2014 vom Ausschuss für
Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung gefassten Grundsatzbeschluss zum Ausbau und
zur Sanierung der Kreisstraße K 2 An der Holtbrügge (Vorlage Nr. 20132906).
Die Anlage eines Kreisverkehrs entsprechend der Anregung gem. § 24 GO NRW wird abgelehnt.