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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
273 kB
Erstellt
24.12.14, 20:44
Aktualisiert
27.01.18, 21:29

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Einmündungsbereich An der Holtbrügge – Karl-Friedrich-Straße – Am Kuhlenkamp hier: Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität 25.11.2014 Anlagen Anlage 1: Planung Kreisverkehr der BI Bahnhof Weitmar Anlage 2: Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Straße An der Holtbrügge im Einmündungsbereich Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp Anlage 3: Skizzierung eines Kreisverkehrs ( 26 m Durchmesser) Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 2 Vorlage Nr.: 20141512 Stadtamt 61 31 (25 28) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Mit Schreiben vom 31.03.2014 beantragt die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar die Errichtung eines Kreisverkehrs mit Zebrastreifen im Kreuzungsbereich der Straßen An der Holtbrügge, KarlFriedrich-Straße, Am Kuhlenkamp. Begründet wird der Antrag wie folgt: „… auf der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum Südwest vom 26.02.2014 wurde vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der aktuelle Stand der Planung zur Brückensanierung An der Holtbrügge vorgestellt. Leider ist keine Veränderung des als Unfallschwerpunkt bekannten Kreuzungsbereich An der Holtbrügge/Am Kuhlenkamp/Karl-Friedrich-Straße vorgesehen, der das eigentliche verkehrstechnische Problem darstellt:      Fußgänger können im Kreuzungsbereich die Straßen nicht gefahrlos überqueren, da es keine Fußgängerquerungen (z. B. Zebrastreifen) gibt. Die Kreuzung ist auch für Radfahrer gefährlich, die aus der Karl-Friedrich-Straße zum Kuhlenkamp oder aus dem Kuhlenkamp in die Holtbrügge abbiegen wollen. Nahezu jeder zweite, aus der Karl-Friedrich-Straße kommende Autofahrer „schießt“ mit erhöhter Geschwindigkeit in die Holtbrügge hinab. Autofahrer, die aus der Holtbrügge Richtung Karl-Friedrich-Straße fahren übersehen häufig die geltende Vorfahrtsregelung. Für die Autofahrer, die von der Straße Am Kuhlenkamp kommend links in die Holtbrügge einbiegen wollen, ist der Kreuzungsbereich schlecht einsehbar. Durch die geplante Höhennovellierung der Holtbrügge würde sich die oben dargestellte Situation sogar noch verschärfen, da sie die Kfz-Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich Richtung Holtbrügge zusätzlich erhöhen würde. Genau hier ist eine Linksabbiegerspur für Radfahrer zum Springorumradweg geplant, die mit hohen Risiken verbunden ist, da die Radfahrer vom rechten Fahrbahnrand nach links ziehen müssten. Die einzig sinnvolle Lösung für diesen Kreuzungsbereich ist u. E. ein Kreisverkehr, damit das Einbiegen in die Straße An der Holtbrügge gemäßigter erfolgt - Platz für einen Kreisverkehr ist unter Einbeziehung der städtischen Wiesenfläche hinreichend vorhanden. Auch für die Autofahrer, die von der Straße Am Kuhlenkamp kommend links in die Holtbrügge einbiegen wollen, wäre der Kreisverkehr eine entscheidende Verbesserung. Auf die Linksabbieger in den Springorumradweg sollte verzichtet werden. An der Einmündung des Springorumradweges in die Holtbrügge (auf Höhe des Bahnwärterhauses) sollten Fahrbahnerhöhungen (z. B. Berliner Kissen, Mittelinsel) zur gefahrlosen Querung der Holtbrügge durch Radfahrer und Fußgänger errichtet werden. Im Anhang finden Sie den Entwurf eines Kreisverkehrs, der einen Radius (Fahrbahnaußenkante) von ca. 13 m hat, was der Größenordnung der Kreisverkehre Uni-West bzw. im Kirchviertel entspricht. Wir bitten um Berücksichtigung unserer Anregungen, damit die geplanten Straßenbaumaßnahmen nicht nur ausschließlich dem Schwerlastverkehr und der Erschließung des geplanten Neubaugebietes (B-Plan Nr. 946) für den Investor dienen, sondern auch einen Vorteil für die direkten Anwohner und Straßennutzer bringt.“ Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 1. Verkehrssicherheit / Unfallschwerpunkt Auf Nachfrage bei der zuständigen Polizeidirektion Bochum wurden der Verwaltung die Unfalldaten der letzten zehn Jahre mitgeteilt. Im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2013 kam es insgesamt zu 13 Unfällen mit 7 Verletzten im Einmündungsbereich Am Kuhlenkamp/An der Holtbrügge/Karl-Friedrich-Straße. Dabei kollidierte 11 der Linksabbieger aus der Straße An der Holtbrügge kommend in die Karl-Friedrich-Straße biegend mit dem der Vorfahrt der Karl-Friedrich-Straße folgenden Fahrzeuges in die Straße Am Kuhlenkamp. Im relevanten 3-Jahres-Zeitraums (01.01.2010 - 31.12.2013) ereigneten sich drei Unfälle derselben Fahrbeziehungen, die der Kategorie 4 (= schwerwiegender Unfall mit Sachschaden) zu zuordnen sind. Laut Aussage der Polizei ist der Einmündungsbereich damit nicht gänzlich unauffällig, aber im Sinne einer Unfallhäufungsstelle nicht meldepflichtig. 2. Fußgängersicherung Die Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar merkt die mangelnde Verkehrssicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich an, da es keine Fußgängerquerung gibt. Grundsätzlich gilt, dass Querungsmöglichkeiten helfen sollen, die Überquerungen zu verkürzen und/oder in zwei Abschnitte zu teilen. Zu berücksichtigten sind hierbei die verkehrsrechtliche Situation, die Bedeutung der Querungsstellen für den Fußgängerverkehr, die städtebaulichen Randbedingungen und die Verkehrsstärke. Besondere Querungsstellen sind i. d. R. notwendig, wenn ausgeprägter Querungsbedarf vorliegt, die Verkehrsstärke mehr als 1.000 Kfz / h im Querschnitt beträgt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km / h beträgt. Im Rahmen der vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung beschlossene Ausbau der Straße An der Holtbrügge berücksichtigt auch die Belange der Fußgänger aus dem geplanten Wohngebiet und den bestehenden Häusern. Südlich der Einmündung wird eine Querungshilfe sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr baulich errichtet. Die Holtbrügge erhält beidseitig neu angelegte Gehwege in 2,50 m Breite, die an den Bestand in der Karl-Friedrich-Straße und der Straße Am Kuhlenkamp anschließen. Durch die Anlage von Radstreifen auf der Fahrbahn und die Höhenanpassung wird der Einmündungsbereich An der Holtbrügge / Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp umgestaltet (Anlage 2). Die Überlagerung der Planung mit dem Bestand zeigt deutlich, dass insbesondere auf der östlichen Seite der geplante Gehweg in den heutigen Fahrbahnbereich hineinreicht und sich dadurch der Einmündungsbereich verengt. Auf der westlichen Seite wird aufgrund des Radfahrstreifens der Einmündungsbereich minimal aufgeweitet (< 0,50 m) (Anlage 2). Durch diese Maßnahmen wird die Geschwindigkeit der in die Holtbrügge einfahrenden Fahrzeuge gedämpft und die Sichtverhältnisse verbessert. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Sollte im Bereich der Schulwegplanung für die Natrop- und Neulingsschule sich die Notwendigkeit einer Querungshilfe ergeben, kann diese in die Ausbauplanung integriert werden. 3. Prüfung zur Errichtung eines Kreisverkehrs Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsführung wird ein Kreisverkehr mit 26 m Durchmesser, wie an der Brenscheder Straße / Burgholzstraße / Bruchstraße oder an der Max-Imdahl-Straße vorgeschlagen (vgl. Anlage 1). Die Verwaltung hat diesen Vorschlag intensiv geprüft. Gemäß den Vorgaben der RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße) und dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (2006) ergeben sich bestimmte Entwurfselemente, die bei der Planung eines Kreisverkehres berücksichtigt und eingehalten werden müssen. So hängt die Breite des Kreisrings (Kreisfahrbahn plus Innenring) vom Außendurchmesser des gesamten Kreisverkehrs ab. Bei einem Außendurchmesser von 26 m beträgt die Breite des Kreisringes 9,00m. Um die Kreiszuund -ausfahrten möglichst senkrecht zur Kreisfahrbahn zu führen, sollte der Mittelpunkt des Kreisverkehres möglichst nah beim Schnittpunkt der Achsen liegen. Tangentiale oder spitzwinklige Zufahrten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit zu vermeiden. Des Weiteren gibt es vorgeschriebene Breiten für den Zu- und Ausfahrtsbereich. Bei einem Kleinen Kreisverkehr beträgt die Breite der Zufahrten 3,75 m und die der Ausfahrten 4,00 m neben den Fahrbahnteilern. Der Anschluss der Zufahrten an die Kreisfahrbahn soll mit möglichst kleinen Eckausrundungen erfolgen, wobei die Befahrbarkeit mit Hilfe von dynamischen Schleppkurven überprüft werden muss. Die Zu- und Ausfahrten in dem von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Kreisverkehr sind dem jetzigen bzw. zukünftigen Verlauf der Straßen geschuldet und sind insbesondere in der Fahrbeziehung Karl-FriedrichStraße / An der Holtbrügge und Am Kuhlenkamp / An der Holtbrügge weder von Pkws noch von Bussen und / oder Lkws befahrbar. Außerdem fehlen die Fahrbahnteiler, die bei Kleinen Kreisverkehren innerhalb von bebauten Gebieten mit der Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger vorzusehen sind. Der vorgeschlagene Kreisverkehr der Bürgerinitiative sieht die Führung des Radverkehrs parallel zur Fahrbahn ohne bauliche Trennung vor. Grundsätzlich gilt, dass der Radfahrer entweder auf der Kreisfahrbahn mitgeführt wird oder auf bauliche getrennten umlaufenden Radwegen. Aufgrund der Verkehrsbelastung wäre hier die Führung auf der Fahrbahn denkbar, aber im Grenzbereich (vgl. Pkt. 3.1 f). Um die Grundprinzipien der verkehrssicheren Gestaltung zu erfüllen, ist ein möglichst senkrechtes Heranführen der Knotenpunktzufahrten an den Kreisverkehr maßgebend. Dies kann an dem o. g. Knotenpunk nur mit einer Verschwenkung aller drei Zufahrten erfolgen (siehe Anlage 3). Aufgrund der vorliegenden topographischen Verhältnisse ist dies insbesondere im Bereich Am Kuhlenkamp und An der Holtbrügge nur technisch sehr aufwendig anzulegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Aufgrund der Lage im Raum sind insbesondere die Ablenkungen der Fahrbeziehung von der Karl-Friedrich-Straße in die Holtbrügge und vom Kuhlenkamp in die Karl-FriedrichStraße minimal, da eine deutliche Umlenkung der Fahrzeuge durch die Kreisinsel nicht gegeben ist. Um einen leistungsfähigen verkehrssicheren Kreisverkehr an dem Knotenpunkt An der Holtbrügge / Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp errichten zu können, sind daher umfangreiche Arbeiten an den drei Zufahrtsstraße und in der Geländemodellierung notwendig. 3. 1. Überprüfung der allgemeinen Einsatzkriterien Neben einer verkehrstechnischen Vorprüfung wurden auch die allgemeinen Einsatzkriterien (in Anlehnung an den Leitfaden zur Qualitätssicherung bei Planung, Bau und Betrieb von Kreisverkehren, Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen) geprüft: a. Verkehrssicherheit: Kreisverkehre eignen sich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an Knotenpunkten. Wie bereits erläutert, handelt es sich bei dem betrachteten Knotenpunkt nicht um einen Unfallschwerpunkt, dennoch ereigneten sich hier in der Vergangenheit Unfälle, in denen die linksabbiegenden Fahrzeuge aus der Holtbrügge den bevorrechtigten Verkehr aus der Karl-Friedrich-Straße in Richtung Am Kuhlenkamp übersehen haben. Durch die Errichtung eines Kreisverkehres kann diese Situation deutlich entschärft werden. b. Geschwindigkeit: Kreisverkehre Geschwindigkeitsreduzierung. sind ein wirksames Instrument zur Generell gilt, dass in Kreisverkehren eine geringere Geschwindigkeit gefahren wird und so die Differenz zwischen den motorisierten und nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern nicht so groß ist. Grundsätzlich gilt, je größer die Ablenkung im Kreis, desto niedriger die Geschwindigkeit. Die Ablenkung eines Kreisverkehres wäre aufgrund der Lage und der Zufahrten eher gering, so dass die Gefahr besteht, dass fast ohne Lenkmanöver der Kreisverkehr von der Karl-Friedrich-Straße Richtung Holtbrügge und Am Kuhlenkamp Richtung KarlFriedrich-Straße gefahren werden kann. c. Kapazitäten / Verkehrsablauf: Kreisverkehre eignen sich besonders für Knotenpunkte mit starken Abbiegebeziehungen. Der o. g. Knotenpunkt ist als vorfahrtgeregelte Einmündung ausgewiesen. Die vorfahrtberechtigte Fahrbeziehung ist entlang der Karl-Friedrich-Straße – Am Kuhlenkamp, die Straße an der Holtbrügge ist VZ 205 beschildert (Vorfahrt gewähren). Die Hauptfahrtrichtung ist entlang der vorfahrtberechtigten Straße mit einem DTV w von ca. 10.000 Kfz / 24 h. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Dieses Kriterium spricht nicht für die Anlage eines Kreisverkehres. d. Netzgestaltung: Kreisverkehre eignen sich besonders zur Verknüpfung gleichrangiger Straßen. Alle drei o. g. Straßen sind Hauptverkehrsstraßen im sog. Vorbehaltsnetz der Stadt Bochum. Dennoch weisen sie unterschiedliche Verkehrsbelastungen auf. Der DTVw für die Karl-Friedrich-Straße und die Straße Am Kuhlenkamp liegen bei ca. 10.000 Kfz / 24h, der DTVw der Straße An der Holtbrügge bei ca. 3.600 Kfz / 24 h. Hier gilt, dass Kreisverkehre eher nicht geeignet sind bei Straßen mit unterschiedlicher funktionaler Bedeutung und ungleichmäßiger Verkehrsverteilung (siehe Pkt. Kapazitäten/Verkehrsablauf). e. ÖPNV: Beschleunigung des ÖPNVs an Kreisverkehren ist i. d. R. nur bedingt möglich, zudem kann der Fahrgastkomfort eingeschränkt werden. Nach der Fertigstellung der Brückensanierung soll der Busverkehr in und aus Richtung Wasserstraße wieder über die Holtbrügge geführt werden. f. Radverkehr: Bei einem DTV < 15.000 Kfz / 24 h können Radfahrer im Kreis geführt werden. Sowohl in der Karl-Friedrich-Straße als auch An der Holtbrügge sind / werden Schutzbzw. Radstreifen markiert. Die Führung des Radverkehrs im Kreis ist bei einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von < 15.000 Kfz / h eine sichere Lösung. Der untersuchte Knotenpunkt weist in der Analyse 2012 einen DTV von ca. 13.600 Kfz / 24 h, d. h. die maximal verträgliche Verkehrsmenge ist nahezu erreicht. Tendenziell wird der Verkehr nicht zunehmen, dennoch müsste insbesondere unter dem Aspekt des Anschlusses an den Springorum-Radweg und der Verknüpfung des Alltags- mit dem Freizeitradverkehr eine sichere Lösung für den Radverkehr gefunden werden. Die geplante Umgestaltung (vgl. Vorlage Nr. 20132906) des Einmündungsbereichs An der Holtbrügge in die Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp wird deutlich zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer beitragen. 3.2 Besondere Prüfungskriterien Des Weiteren bedürfen Kreisverkehre einer besonderen Überprüfung, wenn eine ungleiche Verkehrsbelastung der einzelnen Ströme vorliegt; der Fahrkomfort des ÖPNVs eingeschränkt wird und eine unruhige Topographie zu große Schrägneigungen der Kreisfahrbahn oder zu starke Eingriffe in das Straßenrelief entstehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 a. ungleiche Verkehrsbelastung Die Hauptfahrbeziehung liegt im Verkehr von der Karl-Friedrich-Straße in Richtung Am Kuhlenkamp und umgekehrt. Die Fahrbeziehungen in und aus der Holtbrügge sind dagegen eher untergeordnet. b. Fahrkomfort des ÖPNVs Mit der Fertigstellung des Ausbaus der Holtbrügge und der Brückensanierung soll zukünftig auch wieder der aktuell umgeleitete Linienbusverkehr Von der Straße Am Kuhlenkamp über die Holtbrügge Richtung Wasserstraße und umgekehrt geführt werden. Die Anlage eines Kreisverkehrs muss diesen in der Größengestaltung Rechnung tragen. Von daher ist ein Kreisverkehr mit 26 m Durchmesser tendenziell für eine komfortable Umfahrt der Busse zu klein. c. Unruhige Topographie Das Gelände steigt von der Holtbrügge Richtung Westen um ca. 2,00 m an (ca. 12,5 % Steigung). Der Kreisring sollt mit einer max. Außenneigung von 2,5 % angelegt werden. Aufgrund der topographischen Verhältnisse sind hier massive Eingriffe in das benötigte Grundstück notwendig. Dies ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. 4. Kosten Zuletzt wurde der Vorschlag zur Errichtung eines Kreisverkehrs unter dem finanziellen Aspekt betrachtet. Durch die topographischen Verhältnisse kann am o. g. Knotenpunkt kein Standard-Kreisverkehr gebaut werden. Es sind nicht zu unterschätzende Eingriffe in das Gelände, die Errichtung von Stützmauern u. ä. vorzunehmen, so dass sich die Kosten für die Errichtung eines Kreisverkehrs auf ca. 750.000 - 800.000 € belaufen werden. Der Ausbau der Holtbrügge inkl. Sanierung des Brückenbauwerks beläuft sich auf ca. 1.600.000 €, die unabhängig vom möglichen Bau eines Kreisverkehrs entstehen. Nicht kalkuliert wurden die Kosten zur Anpassung der Zufahrtsstraßen 5. Fazit Die Anlage eines Kreisverkehres zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knotenpunkt An der Holtbrügge / Karl-Friedrich-Straße / Am Kuhlenkamp ist technisch mit hohen Aufwand realisierbar. Im Rahmen der Ausbauplanung der Straße An der Holtbrügge wurden im Einmündungsbereich insbesondere die Belange der Radfahrer und Fußgänger genau betrachtet und verkehrssichere Wegeführungen für diese Verkehrsteilnehmer berücksichtigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Südlich des Anschlusses an das geplante neue Wohngebiet wird eine Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer gebaut. Damit wird eine sichere Führung des Radverkehrs von Süden kommend Richtung Springorumradweg gewährleistet. Gleiches gilt für die Führung des Fußgängerverkehrs. Zukünftig können insbesondere Kinder die Holtbrügge an dieser Stelle queren und auf der westlichen Gehwegseite, der in 2,50 m Breite ausgebaut wird, Richtung Am Kuhlenkamp und damit in Richtung Natrop- bzw. Neulingsschule sicher gehen. Durch die Veränderungen im Einmündungsbereich und die Anlage von Radstreifen wird zudem die Geschwindigkeit der Fahrzeuge von der Karl-Friedrich-Straße in die Holtbrügge dämpfen und ebenfalls zur Verkehrssicherheit beitragen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20141512 Bezeichnung der Vorlage Einmündungsbereich An der Holtbrügge – Karl-Friedrich-Straße – Am Kuhlenkamp hier: Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) der Bürgerinitiative Bahnhof Weitmar Der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität bestätigt den am 01.04.2014 vom Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung gefassten Grundsatzbeschluss zum Ausbau und zur Sanierung der Kreisstraße K 2 An der Holtbrügge (Vorlage Nr. 20132906). Die Anlage eines Kreisverkehrs entsprechend der Anregung gem. § 24 GO NRW wird abgelehnt.