Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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222 kB
Erstellt
24.12.14, 20:44
Aktualisiert
27.01.18, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (16 09)
Vorlage Nr. 20141764
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
AGFS-Bewerbung Bochum
hier: Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes
Beratungsfolge
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.11.2014
Anlagen
Wortlaut
1.
Einleitung:
Ein wesentlicher Bestandteil der Bewerbung bei der AGFS ist ein umfangreiches, zeitlich
gestaffeltes Maßnahmenkonzept, das das Engagement der Stadt Bochum für die
Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit dokumentiert.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung vom 10.04.2014 (DS 2014 0594)
nachstehenden Beschlussvorschlag in zwei Absätzen mehrheitlich beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Bochum beauftragt die Verwaltung mit der Bewerbung zur
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) und beschließt, dass die in der Anlage 2
beigefügte Unterlage als Grundlage für die weitere Bewerbung dienen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Maßnahmenprogramm (Anlage 1)
dargestellten
Maßnahmen
weiterzuverfolgen.
Nach
Erarbeitung
der
Planungskonzepte bzw. der Ausbauentwürfe sind die Einzelmaßnahmen den
zuständigen Fachausschüssen zum Beschluss vorzulegen. Die erforderlichen
finanziellen Mittel sind bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.
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Vorlage Nr. 20141764
2.
Aufnahme der Stadt Bochum in die AGFS
Die Unterlagen zur AGFS Bewerbung der Stadt Bochum wurde mit Schreiben vom
17.07.2014 entsprechend dem o.g. Beschluss bei der Geschäftsstelle der
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in
NRW e.V. eingereicht. Die Geschäftsstelle hat die Unterlagen in Empfang genommen und
angekündigt, dass sie Anfang 2015 mit der Prüfung der Bewerbung der Stadt Bochum
beginnt.
3.
Umsetzung der Maßnahmen aus der AGFS-Bewerbung
Maßnahmenprogramm (Anlage 1 der Vorlage 20140594)
sowie
aus
dem
In der AGFS-Bewerbung hat die Verwaltung dargestellt, dass schon in 2014 mit einer
Vielzahl von Maßnahmen die Verbesserung der Situation des Fuß- und Radverkehrs
gefördert werden sollte. Bedingt durch die Seitens der Kämmerei in Juni 2014 verhängte
freiwillige Haushaltssperre konnte leider ein Teil der Maßnahmen in 2014 nicht begonnen
werden. Davon sind insbesondere alle Maßnahmen betroffen, für die konsumtive Mittel
erforderlich sind.
3.1
Personelle Maßnahmen
Im Erläuterungsbericht der AGFS-Bewerbung wird in Abschnitt 5.1.2 dargestellt, dass zum
einen im Rahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2020 ein zweiter
Klimaschutzmanager befristet für 2 Jahre eingerichtet werden sollt. Aufgrund der Förderung
konnte diese Stelle eingerichtet und besetzt werden.
Zum anderen soll die langjährig unbesetzte Stelle des Radverkehrsbeauftragten zu einer
Stelle als Nahmobilitätsmanager weiterentwickelt und eingerichtet werden. Diese Stelle
konnte aufgrund der strikten Haushaltssicherungsmaßnahmen in der zweiten Jahreshälfte
2014 nicht umgesetzt werden.
3.2
Konzeptionelle Untersuchungen und Öffentlichkeitsarbeit
Für
2014 war
die Erstellung
eines Konzeptes für
die innerstädtische
Radverkehrswegweisung
geplant.
Außerdem
sollte
ein
EDV-gestützes
Radverkehrsanlagenkataster in das bestehende Straßenkataster integriert werden.
Während das Radwegweisungskonzept aufgrund der Haushaltssituation nicht beauftragt
werden konnte, wurde das Radverkehrsanlagenkataster konzeptionell fertiggestellt. Die
Aufnahme aller Anlagen im Stadtgebiet konnte leider nicht wie vorgesehen umgesetzt
werden.
Die beabsichtigte Öffentlichkeitsarbeit soll ein Schwerpunkt der Tätigkeit des
Nahmobilitätsmanager sein. Da diese Stelle nicht eingerichtet werden konnte, konnte nur im
geringen Umfang die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs
betrieben werden.
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3.3
Bauliche Maßnahmen
3.3.1
Neubau von Radwegen
Für alle für das Jahr 2014 vorgesehenen Maßnahmen konnte die Planung weitestgehend
abgeschlossen werden. Die Maßnahmen Bessemer Straße und Werner Hellweg wurden im
Beirat Mobilität beraten. Die Planung Werner Hellweg wurde dem Ausschuss für
Infrastruktur und Mobilität beraten und auch beschlossen.
2 Maßnahmen konnten fertiggestellt werden. 5 Maßnahmen sind in Bau. Darunter sind
Maßnahmen wie z. B. der 4. BA Herner Straße die planmäßig erst im Jahr 2015 fertiggestellt
werden sollten.
Für zwei Maßnahmen kann in diesem Jahr nur noch die Ausschreibung fertiggestellt
werden.
Vier Maßnahmen mussten auf das Jahr 2015 verschoben werden. Für eine Maßnahme
wurden Zuschüsse angemeldet. Da die Förderung frühestens 2016 möglich ist, wird diese
entsprechend verschoben.
In der folgenden Tabelle sind die Arbeitsstände, die voraussichtlich Ende 2014 erreicht
werden, für die einzelnen Maßnahmen dargestellt.
Maßnahme
Voraussichtlicher Ende Stand
2014
Gesundheitscampus Max-Imdahl-Str. – Stiepeler Str.
Fertig
Ruhrstraße Am Lönsberg – Schleimacherstr
Fertig
Gahlensche Straße Wattenscheider Str. - Prinzenstraße
In Bau
Hauptstraße Hasselbrinkstraße – S-Bahn-Brücke
In Bau
Herner Straße 4. BA Moritzstraße – Brücke A40
In Bau
Oskar-Hoffmann-Straße Universitätsstr. - Königsallee
In Bau
Unterstraße Universitätsstr. - Ovelackerstraße
In Bau
Harpener Hellweg Geisental – Auf dem Anger
Ausschreibung
Bau in 2015
Bessemer Straße Hattinger Str. - Alleestraße
Planung in der Beratung
Bau in 2015
Bochumer Straße Westkreuz – Elbinger Straße
Vergabe
Verschoben nach 2015
Castroper Straße Blumenstraße - Klinikstraße
Planung beschlossen
Verschoben nach 2015
Hustadtring Schinkelstraße - Eulenbaumstraße
Planung beschlossen
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Verschoben nach 2015
Werner Hellweg von Havkenscheider Straße – Am
Koppstück
Planung beschlossen
Wasserstraße Königsallee – Im Wiesengrund
Zuschussanmeldung erfolgt.
Förderung frühestens ab 2016
möglich
Verschoben nach 2015
Verschoben nach 2016
3.3.2
Sanierung von Radwegen
Maßnahmen zur Sanierung von Radwegen konnten nur dann umgesetzt werden, soweit der
bauliche Zustand eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht darstellt. Daher wurden
fast ausschließlich Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen umgesetzt.
4
Ausblick für 2015
Unter der Voraussetzung, dass der Haushalt 2015 wie geplant beschlossen und genehmigt
wird, wird es voraussichtlich möglich sein, den 2014 entstandenen Rückstand aufzuholen.
Sollte die Stelle des Nahmobilitätsmanagers besetzt sein, kann die konzeptionelle Arbeit
und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt begonnen werden. Es wird weiterhin angestrebt, die
für 2015/2016 geplanten Maßnahmen in dem vorgesehenen Zeitraum umzusetzen. Die
Radwegesanierung wird fortgeführt. Ob es möglich ist, Sanierungsrückstände der
vergangenen Jahre aufzuholen, hängt entscheiden von der Entwicklung der baulichen
Anlagen ab. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Sanierung von Radverkehrsanlagen
bei der derzeitigen Personal- und Sachmittelausstattung nur die dringendsten Arbeiten
durchgeführt werden können.