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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
453 kB
Erstellt
24.12.14, 20:44
Aktualisiert
27.01.18, 21:31

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage 24. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Haupt- und Finanzausschuss Rat 27.11.2014 03.12.2014 11.12.2014 Anlagen Kalkulation Bestattungswesen 2015 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 Friedhofstruktur und Grünpolitischer Wert Die Stadt Bochum unterhält noch 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen. Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung vorgesehen sind und als Grüne Lungen dienen. Dementsprechend werden auf den Friedhöfen noch rd. 1.106.000 qm Gräberfelder sowie rd. 837.000 qm Grünflächen bewirtschaftet. Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen sind nicht im Gebührenbedarf enthalten. Der grünpolitische Wert wird ab 2015 von rd. 2.257 TEUR um 178 TEUR auf 2,078 Mio. EUR gesenkt (letzte Phase der HSK Maßnahme 2550100322). Er reicht aus, um die Kosten der Pflege der Friedhofsgrünflächen zu decken. Für Trauerfeiern stehen 22 Trauerhallen und für die Aufbahrung Verstorbener 134 Leichenzellen zur Verfügung. Inanspruchnahme Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungen zu verzeichnen. Bestattungen Beisetzungen Sterbefälle in Bochum Särge % Urnen % Summe % 1995 4.868 2.738 100,0 1.007 100,0 3.745 100,0 2005 4.483 1.606 58,7 1.521 151,0 3.127 83,5 2010 4.242 1.194 43,6 1.297 128,8 2.491 66,5 Kalkulation 2014 1.002 36,6 1.432 142,2 2.434 65,0 Kalkulation 2015 881 32,2 1.402 139,2 2.283 61,0 Dem Rückgang bei den Bestattungen wirkte die Einführung der Sammelbestattungen auf dem Krematoriumsfriedhof ab dem Jahr 2007 zum großen Teil entgegen. Hierdurch konnte verhindert werden, dass diese von anderen Trägern vorgenommen werden. Die Erträge und Aufwendungen für die Sammelbestattungen werden in der Produktgruppe 55 03 (Krematorium) erfasst. 2015 wird von 950 Sammelbestattungen ausgegangen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und die Inanspruchnahme der Trauerhalle (Trauerfeier) sowie die Orgelbenutzung mit Organistengestellung angeboten. Für 2015 wird davon ausgegangen, dass auf die 2.283 erwarteten Bestattungsfälle 1.888 Trauerfeiern und 1.000 Aufbahrungen entfallen. Dies sind 2015 bei    25 Friedhöfen durchschnittlich je Friedhof 91,3 Bestattungen (wöchentlich 1,6 Bestattungen) 134 Leichenzellen durchschnittlich je Leichenzelle 7,5 Aufbahrungen (wöchentlich 0,14 Aufbahrungen) 22 Trauerhallen je Trauerhalle durchschnittlich 85,8 Trauerfeiern (wöchentlich 1,65 Trauerfeiern) Kremationen und pflegefreie Grabarten Der oben dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der Grabpflege zugrunde. Insbesondere finanzielle Kriterien treten mehr in den Vordergrund. Für die gegenüber Erdbestattungen kostengünstigeren Kremationen besteht ein Markt, dessen Entwicklung dazu geführt hat, dass in Bochum durch die Einrichtung Krematorium Sammelbeisetzungen in anonymen Urnensammelgräbern durchgeführt werden. Bei der Wahl dieser Bestattungsart endet für die Angehörigen der Kontakt zum Verstorbenen mit der Einlieferung des Sarges im Krematorium. Der Preis für eine Kremation mit anschließender anonymer Sammelbeisetzung beträgt 395 EUR. Durch das Angebot dieser Bestattungsart wird dem wachsenden Bedarf nach einer kostengünstigen anonymen Beisetzung Rechnung getragen. In 2013 waren 878 Sammelbeisetzungen und 4.375 Kremationen zu verzeichnen. Die Entgelte für das Krematorium – einschließlich der Sammelbeisetzungen – können unterjährig festgesetzt werden. Im Jahr 2015 wird eine Tarifanpassung vorgeschlagen, wenn dies auf Grundlage der Nachkalkulation und der Marktentwicklung erforderlich ist. Auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung gewonnen. Darum wird durch den Ausbau des Angebotes von pflegefreien Grabarten den sich ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 Maßnahmen zur Bedarfsreduzierung Flächenreduzierung: Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bestattungszahlen und der langfristig erforderlichen Friedhofsflächen, wird ohne Anpassung ein erheblicher Flächenüberhang auf den Friedhöfen entstehen. Die vorgehaltenen Flächen einschließlich der Infrastruktur (Trauerhallen, Betriebshöfe ...) werden ohne weitere Anpassung die Kosten immens erhöhen, was zwangsläufig auf die Gebühren durchschlägt. Deshalb ist es beabsichtigt die Friedhofsflächen der Bedarfsentwicklung anzupassen. Im Jahr 2014 wurden die Friedhofsflächen in einem ersten Schritt um 14,42 ha reduziert und sollen im Jahr 2015 um weitere 18,7 ha reduziert werden. Es handelt sich hier um ausgebaute Erweiterungsflächen und großflächige, komplett abgeräumte, langfristig nicht mehr belegte Grabfelder. Im Gebührenhaushalt sinken hierdurch die kalkulatorischen Kosten um 93.500 EUR. Die Personal- und Sachkosten für Pflege der Flächen verringern sich um rd. 293.800 EUR. Personalkosten: Im Jahr 2015 soll der Bereich Bestattungswesen des StA 67 mit dem Technischen Betrieb (StA 68) zusammengelegt werden. Hierdurch verringern sich im Gebührenhaushalt die Personalkosten (Overhead) für den z. Z. bei Amt 67 angesiedelten Bereich voraussichtlich um 104.000 EUR. Aus dem Gebührenbedarf werden von den Personalleistungen des Technischen Betriebes für das Bestattungswesen anteilige Kosten von rd. 472.300 EUR für Leistungsminderungen von Mitarbeitern ausgegliedert. Hierdurch wird berücksichtigt, dass im Bestattungswesen über die gesetzliche Quote von 6% hinaus weitere rd. 17% leistungsgeminderte bzw. in einigen Fällen zu betreuende Mitarbeiter eingesetzt werden. Ergebnis Die Gebührenbedarfsberechnung hat folgendes Ergebnis.  Bedarf Nach Abzug des grünpolitischen Wertes und der Kosten für jüdische Friedhöfe sowie Kriegs- und Ehrengräber sinkt der Gebührenbedarf von 7.988 TEUR um rd. 550 TEUR oder 6,9 % auf 7.438 TEUR. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926  Inanspruchnahme Die Urnenbestattungen werden voraussichtlich um 2,1% und die Sargbestattungen um 12,1% zurückgehen. Weiterhin ist mit einem Rückgang bei den Trauerfeiern von 8,2% und bei den Aufbahrungen von 12,7% zu rechnen.  Anforderung Auf Grund der finanziellen Situation ist die Kostendeckung des Bestattungswesens in Befolgung der Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 Abs. 2 GO NRW) zwingend zu verbessern. Weiterhin müssen die Tarife aufgrund der Wettbewerbssituation gesenkt bzw. stabilisiert werden.  Tarifvorschläge Zur Stabilisierung der Inanspruchnahme der Sargbestattungen wird die Senkung der Tarife für Sargbeisetzungen in Reihengräbern und Familiengräbern um durchschnittlich 1,1% vorgeschlagen. Die Tarife für die Urnenbeisetzungen werden im Gegenzug um durchschnittlich 1,1% angehoben. Hinsichtlich der Nutzungsrechte bleiben die Tarife unverändert. Bei den vorgeschlagenen Tarifen werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von rd. 6,31 Mio. EUR erwartet. Bei einem um rd. 620 TEUR niedrigeren Bedarf und bei um rd. 538 TEUR niedrigeren Erlösen einschließlich gesunkenem Stadtanteil steigt der Kostendeckungsgrad von rd. 87,0 % auf rd. 87,1 %. Nachstehend werden einige der vorgeschlagenen Haupttarife dargestellt: Tarifart Tarif 2014 Vorschlag 2015 % EUR Sargbestattungen in einer Reihengrabstätte 2.480 2.450 -1,2 -30 in einem anonymen Reihengrab 2.730 2.710 -0,7 -20 in einem Rasenbeet 2.990 2.970 -0,7 -20 in einer Familiengrabstätte 1.540 1.520 -1,3 -20 in einer Urnenreihengrabstätte 1.500 1.520 1,3 20 auf einem anonymen Gräberfeld 1.530 1.550 1,3 20 in einer Familiengrabstätte 605 615 1,7 10 in einem Kolumbarium 525 535 1,9 10 1.580 1.590 0,6 10 Urnen-/Aschebeisetzungen in einem Aschestreufeld Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 Tarifart Tarif 2014 Vorschlag 2015 % EUR Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten für Sargbestattungen je Stelle 2.620 2.620 0,0 0 für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen 1.490 1.490 0,0 0 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen 2.190 2.190 0,0 0 Inanspruchnahme der Trauerhalle 265 265 0,0 0 Dreitägige Aufbahrung 220 220 0,0 0 Sonstige Leistungen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 Bezeichnung der Vorlage 24. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Vierundzwanzigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Vom .12.2014 Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen1, der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen2 und des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen3 und unter Berücksichtigung der den Tarifen zugrundeliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Bochum vom 25.07.1983 in der Fassung der Dreiundzwanzigsten Änderungssatzung vom 21.11.2013 wird wie folgt geändert: Das Gebührenverzeichnis erhält folgende Fassung: Gebührenverzeichnis 1. Bestattungsgebühren ohne Inanspruchnahme der Totenkammer und Trauerhalle A. Sargbestattungen Tarif-Nr. Tarifart 1.1.1 1.1.2 1.2 1.3.1 1.3.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte Sargbestattung in einer anonymen Reihengrabstätte Sargbestattung in einem Rasenbeet Sargbestattung in einer Familiengrabstätte Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab Tarif in EUR 2.450 2.710 2.970 1.520 1.410 1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 2023) 2 vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 610) 3 vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313 /SGV. NRW. 2127) Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 B. Urnen-/Aschebeisetzungen Tarif-Nr. Tarifart 1.4 1.5 1.6 1.7.1 1.7.2 1.8 1.9 1.10 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie Beisetzung einer Urne in einem pflegefreien Rasenbeet Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld Beisetzung in einem Kolumbarium Tarif in EUR 1.520 1.550 615 2.920 1.220 1.920 1.590 535 2. Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten Tarif-Nr. Tarifart 2.1 2.2 2.3 Familiengrabstätten für Sargbestattungen je Grabstelle Familiengrabstätten für Rasenwahlgräber Sarg Familiengrabstätten für Urnenbeisetzungen je 2stellige Grabstätte Familiengrabstätten für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle Familiengrabstätten für das Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen Überschreitet die Ruhefrist den Ablauf des Nutzungsrechtes für Familiengrabstätten, so wird für die Dauer der erforderlichen Verlängerung je angefangenem Jahr eine zur Wahrung der Ruhezeit anteilige Gebühr in Höhe von 1/25 der Tarifziffern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 für alle Grabstellen erhoben 2.4 2.5 2.6 Tarif in EUR 2.620 2.940 1.490 1.860 2.190 3. Gebühren für Umbettungen Tarif-Nr. Tarifart 3.1.1 3.1.2 3.2.1 3.2.2 3.3 Ausgraben einer Urne Ausgraben eines Sarges Wiederbeisetzen einer Urne Wiederbeisetzen eines Sarges Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges zum Zwecke einer Obduktion Tarif in EUR 79 2.727 79 1.000 2.935 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2278) 67 02 (3537) Vorlage Nr.: 20141926 4. Gebühren für sonstige Leistungen TarifNr. Tarifart 4.1 Inanspruchnahme einer Trauerhalle - Regelnutzung 30 Minuten (bei Sammelbestattungen von Fehlgeburten und Föten sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, z.B. anlässlich der Totengedenktage, wird diese Gebühr nicht erhoben) Inanspruchnahme der Totenkammer a) - für den ersten Tag b) - Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung für die Überführung ins Ausland Inanspruchnahme der Totenkammer - für jeden weiteren Tag Aufbahrung vor Einäscherung außerhalb des Krematoriumsbereiches Orgelbenutzung mit Organistengestellung Orgelbenutzung Abräumen von Grabmalen, -platten, -einfassungen Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen über 50 cm Höhe, freistehenden Plastiken, Symbolen etc. 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3.1 4.3.2 4.4.1 4.4.2 Tarif in EUR Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. 265 125 47,50 220 30,50 6,50 110 55