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Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 34 (2278)
67 02 (3537)
Vorlage Nr.: 20141926
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
24. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Beschlussvorschriften
§§ 7, 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
27.11.2014
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Kalkulation Bestattungswesen 2015
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 34 (2278)
67 02 (3537)
Vorlage Nr.: 20141926
Friedhofstruktur und Grünpolitischer Wert
Die Stadt Bochum unterhält noch 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen.
Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch
dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus
Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung
vorgesehen sind und als Grüne Lungen dienen.
Dementsprechend werden auf den Friedhöfen noch rd. 1.106.000 qm Gräberfelder sowie rd.
837.000 qm Grünflächen bewirtschaftet.
Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen sind nicht im Gebührenbedarf
enthalten. Der grünpolitische Wert wird ab 2015 von rd. 2.257 TEUR um 178 TEUR auf 2,078
Mio. EUR gesenkt (letzte Phase der HSK Maßnahme 2550100322). Er reicht aus, um die Kosten
der Pflege der Friedhofsgrünflächen zu decken.
Für Trauerfeiern stehen 22 Trauerhallen und für die Aufbahrung Verstorbener 134 Leichenzellen
zur Verfügung.
Inanspruchnahme
Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungen zu verzeichnen.
Bestattungen
Beisetzungen
Sterbefälle
in Bochum
Särge
%
Urnen
%
Summe
%
1995
4.868
2.738
100,0
1.007
100,0
3.745
100,0
2005
4.483
1.606
58,7
1.521
151,0
3.127
83,5
2010
4.242
1.194
43,6
1.297
128,8
2.491
66,5
Kalkulation 2014
1.002
36,6
1.432
142,2
2.434
65,0
Kalkulation 2015
881
32,2
1.402
139,2
2.283
61,0
Dem Rückgang bei den Bestattungen wirkte die Einführung der Sammelbestattungen auf dem
Krematoriumsfriedhof ab dem Jahr 2007 zum großen Teil entgegen. Hierdurch konnte verhindert
werden, dass diese von anderen Trägern vorgenommen werden. Die Erträge und Aufwendungen
für die Sammelbestattungen werden in der Produktgruppe 55 03 (Krematorium) erfasst. 2015 wird
von 950 Sammelbestattungen ausgegangen.
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Vorlage Nr.: 20141926
Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und die
Inanspruchnahme
der
Trauerhalle
(Trauerfeier)
sowie
die
Orgelbenutzung
mit
Organistengestellung angeboten.
Für 2015 wird davon ausgegangen, dass auf die 2.283 erwarteten Bestattungsfälle
1.888 Trauerfeiern und 1.000 Aufbahrungen entfallen.
Dies sind 2015 bei
25 Friedhöfen durchschnittlich je Friedhof 91,3 Bestattungen (wöchentlich 1,6
Bestattungen)
134 Leichenzellen durchschnittlich je Leichenzelle 7,5 Aufbahrungen (wöchentlich 0,14
Aufbahrungen)
22 Trauerhallen je Trauerhalle durchschnittlich 85,8 Trauerfeiern (wöchentlich 1,65
Trauerfeiern)
Kremationen und pflegefreie Grabarten
Der oben dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der
Grabpflege zugrunde. Insbesondere finanzielle Kriterien treten mehr in den Vordergrund.
Für die gegenüber Erdbestattungen kostengünstigeren Kremationen besteht ein Markt, dessen
Entwicklung dazu geführt hat, dass in Bochum durch die Einrichtung Krematorium
Sammelbeisetzungen in anonymen Urnensammelgräbern durchgeführt werden. Bei der Wahl
dieser Bestattungsart endet für die Angehörigen der Kontakt zum Verstorbenen mit der
Einlieferung des Sarges im Krematorium.
Der Preis für eine Kremation mit anschließender anonymer Sammelbeisetzung beträgt 395 EUR.
Durch das Angebot dieser Bestattungsart wird dem wachsenden Bedarf nach einer
kostengünstigen anonymen Beisetzung Rechnung getragen.
In 2013 waren 878 Sammelbeisetzungen und 4.375 Kremationen zu verzeichnen.
Die Entgelte für das Krematorium – einschließlich der Sammelbeisetzungen – können unterjährig
festgesetzt werden. Im Jahr 2015 wird eine Tarifanpassung vorgeschlagen, wenn dies auf
Grundlage der Nachkalkulation und der Marktentwicklung erforderlich ist.
Auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die
Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung
gewonnen. Darum wird durch den Ausbau des Angebotes von pflegefreien Grabarten den sich
ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden.
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Vorlage Nr.: 20141926
Maßnahmen zur Bedarfsreduzierung
Flächenreduzierung:
Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Bestattungszahlen und der langfristig erforderlichen
Friedhofsflächen, wird ohne Anpassung ein erheblicher Flächenüberhang auf den Friedhöfen
entstehen.
Die vorgehaltenen Flächen einschließlich der Infrastruktur (Trauerhallen, Betriebshöfe ...) werden
ohne weitere Anpassung die Kosten immens erhöhen, was zwangsläufig auf die Gebühren
durchschlägt.
Deshalb ist es beabsichtigt die Friedhofsflächen der Bedarfsentwicklung anzupassen.
Im Jahr 2014 wurden die Friedhofsflächen in einem ersten Schritt um 14,42 ha reduziert und sollen
im Jahr 2015 um weitere 18,7 ha reduziert werden. Es handelt sich hier um ausgebaute
Erweiterungsflächen und großflächige, komplett abgeräumte, langfristig nicht mehr belegte
Grabfelder.
Im Gebührenhaushalt sinken hierdurch die kalkulatorischen Kosten um 93.500 EUR. Die
Personal- und Sachkosten für Pflege der Flächen verringern sich um rd. 293.800 EUR.
Personalkosten:
Im Jahr 2015 soll der Bereich Bestattungswesen des StA 67 mit dem Technischen Betrieb (StA 68)
zusammengelegt werden. Hierdurch verringern sich im Gebührenhaushalt die Personalkosten
(Overhead) für den z. Z. bei Amt 67 angesiedelten Bereich voraussichtlich um 104.000 EUR.
Aus dem Gebührenbedarf werden von den Personalleistungen des Technischen Betriebes für das
Bestattungswesen anteilige Kosten von rd. 472.300 EUR für Leistungsminderungen von
Mitarbeitern ausgegliedert. Hierdurch wird berücksichtigt, dass im Bestattungswesen über die
gesetzliche Quote von 6% hinaus weitere rd. 17% leistungsgeminderte bzw. in einigen Fällen zu
betreuende Mitarbeiter eingesetzt werden.
Ergebnis
Die Gebührenbedarfsberechnung hat folgendes Ergebnis.
Bedarf
Nach Abzug des grünpolitischen Wertes und der Kosten für jüdische Friedhöfe sowie
Kriegs- und Ehrengräber sinkt der Gebührenbedarf von 7.988 TEUR um rd. 550 TEUR oder
6,9 % auf 7.438 TEUR.
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Vorlage Nr.: 20141926
Inanspruchnahme
Die Urnenbestattungen werden voraussichtlich um 2,1% und die Sargbestattungen um
12,1% zurückgehen. Weiterhin ist mit einem Rückgang bei den Trauerfeiern von 8,2% und
bei den Aufbahrungen von 12,7% zu rechnen.
Anforderung
Auf Grund der finanziellen Situation ist die Kostendeckung des Bestattungswesens in
Befolgung der Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 Abs. 2 GO NRW) zwingend
zu verbessern. Weiterhin müssen die Tarife aufgrund der Wettbewerbssituation gesenkt
bzw. stabilisiert werden.
Tarifvorschläge
Zur Stabilisierung der Inanspruchnahme der Sargbestattungen wird die Senkung der Tarife
für Sargbeisetzungen in Reihengräbern und Familiengräbern um durchschnittlich 1,1%
vorgeschlagen. Die Tarife für die Urnenbeisetzungen werden im Gegenzug um
durchschnittlich 1,1% angehoben. Hinsichtlich der Nutzungsrechte bleiben die Tarife
unverändert.
Bei den vorgeschlagenen Tarifen werden voraussichtlich Gebühren in Höhe von rd. 6,31
Mio. EUR erwartet. Bei einem um rd. 620 TEUR niedrigeren Bedarf und bei um rd. 538
TEUR niedrigeren Erlösen einschließlich gesunkenem Stadtanteil steigt der
Kostendeckungsgrad von rd. 87,0 % auf rd. 87,1 %.
Nachstehend werden einige der vorgeschlagenen Haupttarife dargestellt:
Tarifart
Tarif
2014
Vorschlag
2015
%
EUR
Sargbestattungen
in einer Reihengrabstätte
2.480
2.450
-1,2
-30
in einem anonymen Reihengrab
2.730
2.710
-0,7
-20
in einem Rasenbeet
2.990
2.970
-0,7
-20
in einer Familiengrabstätte
1.540
1.520
-1,3
-20
in einer Urnenreihengrabstätte
1.500
1.520
1,3
20
auf einem anonymen Gräberfeld
1.530
1.550
1,3
20
in einer Familiengrabstätte
605
615
1,7
10
in einem Kolumbarium
525
535
1,9
10
1.580
1.590
0,6
10
Urnen-/Aschebeisetzungen
in einem Aschestreufeld
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Vorlage Nr.: 20141926
Tarifart
Tarif
2014
Vorschlag
2015
%
EUR
Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten
für Sargbestattungen je Stelle
2.620
2.620
0,0
0
für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen
1.490
1.490
0,0
0
Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
2.190
2.190
0,0
0
Inanspruchnahme der Trauerhalle
265
265
0,0
0
Dreitägige Aufbahrung
220
220
0,0
0
Sonstige Leistungen
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Vorlage Nr.: 20141926
Bezeichnung der Vorlage
24. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Vierundzwanzigste Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Vom .12.2014
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen1, der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen2 und des § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und
Bestattungswesen3 und unter Berücksichtigung der den Tarifen zugrundeliegenden
Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt
Bochum vom 25.07.1983 in der Fassung der Dreiundzwanzigsten Änderungssatzung vom
21.11.2013 wird wie folgt geändert:
Das Gebührenverzeichnis erhält folgende Fassung:
Gebührenverzeichnis
1.
Bestattungsgebühren
ohne Inanspruchnahme der Totenkammer und Trauerhalle
A.
Sargbestattungen
Tarif-Nr.
Tarifart
1.1.1
1.1.2
1.2
1.3.1
1.3.2
Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
Sargbestattung in einer anonymen Reihengrabstätte
Sargbestattung in einem Rasenbeet
Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
Tarif in EUR
2.450
2.710
2.970
1.520
1.410
1
In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 2023)
2
vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV. NRW. 610)
3
vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313 /SGV. NRW. 2127)
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B. Urnen-/Aschebeisetzungen
Tarif-Nr.
Tarifart
1.4
1.5
1.6
1.7.1
1.7.2
1.8
1.9
1.10
Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
Beisetzung einer Urne in einem pflegefreien Rasenbeet
Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
Beisetzung in einem Kolumbarium
Tarif in EUR
1.520
1.550
615
2.920
1.220
1.920
1.590
535
2. Gebühren für den Erwerb von Nutzungsrechten an Grabstätten
Tarif-Nr.
Tarifart
2.1
2.2
2.3
Familiengrabstätten für Sargbestattungen je Grabstelle
Familiengrabstätten für Rasenwahlgräber Sarg
Familiengrabstätten für Urnenbeisetzungen je 2stellige
Grabstätte
Familiengrabstätten für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
Familiengrabstätten für das Kolumbarium: eine Kammer für 2
Urnen
Überschreitet die Ruhefrist den Ablauf des Nutzungsrechtes für
Familiengrabstätten, so wird für die Dauer der erforderlichen
Verlängerung je angefangenem Jahr eine zur Wahrung der
Ruhezeit anteilige Gebühr in Höhe von 1/25 der Tarifziffern 2.1,
2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 für alle Grabstellen erhoben
2.4
2.5
2.6
Tarif in EUR
2.620
2.940
1.490
1.860
2.190
3. Gebühren für Umbettungen
Tarif-Nr.
Tarifart
3.1.1
3.1.2
3.2.1
3.2.2
3.3
Ausgraben einer Urne
Ausgraben eines Sarges
Wiederbeisetzen einer Urne
Wiederbeisetzen eines Sarges
Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges zum Zwecke
einer Obduktion
Tarif in EUR
79
2.727
79
1.000
2.935
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 34 (2278)
67 02 (3537)
Vorlage Nr.: 20141926
4. Gebühren für sonstige Leistungen
TarifNr.
Tarifart
4.1
Inanspruchnahme einer Trauerhalle - Regelnutzung 30 Minuten (bei Sammelbestattungen von Fehlgeburten und Föten sowie
bei öffentlichen Veranstaltungen, z.B. anlässlich der Totengedenktage, wird diese Gebühr nicht erhoben)
Inanspruchnahme der Totenkammer
a) - für den ersten Tag
b) - Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung für die
Überführung ins Ausland
Inanspruchnahme der Totenkammer
- für jeden weiteren Tag
Aufbahrung vor Einäscherung außerhalb des
Krematoriumsbereiches
Orgelbenutzung mit Organistengestellung
Orgelbenutzung
Abräumen von Grabmalen, -platten, -einfassungen
Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen über
50 cm Höhe, freistehenden Plastiken, Symbolen etc.
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.3.1
4.3.2
4.4.1
4.4.2
Tarif in EUR
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
265
125
47,50
220
30,50
6,50
110
55