Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Kalkulation Bestattungswesen 2015.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation Bestattungswesen 2015.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
24.12.14, 20:44
Aktualisiert
27.01.18, 21:31

Inhalt der Datei

Kalkulation Bestattungsgebühren  Seite 1 Kalkulation der Gebührentarife für das Bestattungswesen für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 2 Kalkulation Bestattungsgebühren  Inhaltsverzeichnis: 1. 2. Allgemeine Erläuterungen ..................................................................................................... 3 1.1 Entwicklungen ................................................................................................................ 5 1.2 Tarifübersicht.................................................................................................................. 6 1.3 Bedarfsübersicht ............................................................................................................ 8 1.4 Leistungsübersicht ........................................................................................................ 8 1.5 Erlösübersicht ................................................................................................................ 9 1.6 Ergebnisübersicht .......................................................................................................... 9 1.7 Rechtsgrundlagen .......................................................................................................... 9 1.8 Kalkulationsgrundlagen ................................................................................................ 9 Berechnungen ...................................................................................................................... 10 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfs ............................................................................ 10 2.2/2.3 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich und der Einzeltarife ...11 2.4 Staffelung der Tarife..................................................................................................... 17 2.5 Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse ............................................................ 18 3. Externer Tarifvergleich ........................................................................................................ 19 4. Erläuterungen ....................................................................................................................... 19  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Kalkulation Bestattungsgebühren  1. Seite 3 Allgemeine Erläuterungen Leistungen und Gebühren Die Stadt Bochum unterhält 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen. Die Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch dem Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung vorgesehen sind. Ruhefristen für Reihengrabstätten und Familiengräber: Nach jeder Bestattung von Leichen und Aschen besteht eine Ruhefrist von 25 Jahren. Die für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Reihengräbern erhobenen Tarife decken neben den Bestattungs- bzw. Beisetzungskosten auch die Kosten für das 25-jährige Ruherecht ab. Nach Ablauf des Ruherechtes besteht wegen der neuen Wiederbelegung des Reihengräberfeldes keine Verlängerungsmöglichkeit. Bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Familiengräbern wird neben der Bestattungsgebühr eine Gebühr für das 25-jährige Nutzungsrecht erhoben. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht auf Belegung und Pflege der Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann von den Berechtigten der Grabstätten verlängert bzw. neu erworben werden. Diese Verlängerungsmöglichkeit muss in Anspruch genommen werden, wenn nach einer Bestattung die Ruhefrist die Laufzeit des Nutzungsrechtes überschreitet. In diesem Fall wird für die Dauer der erforderlichen Verlängerung je angefangenem Jahr eine zur Wahrung der Ruhezeit anteilige Gebühr erhoben. Reihengrabstätten: Eine Reihengrabstätte für Sarg- und Urnenbestattungen ist die Bestattung in einzelnen Grabstellen nebeneinander in Reihen. Sie wird nur für diese eine Beerdigung für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Es werden neben der konventionellen Reihengrabstätte folgende weitere Bestattungsformen für Särge und Urnen in Reihengrabstätten angeboten: C Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen als Rasengrab Es handelt sich um pflegefreie Rasengräber, die von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch angelegt und gepflegt werden. Individueller Grabschmuck ist nicht zulässig und wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen 40x50x12 cm bei Särgen und 40x40x12 cm bei Urnen aus Ruhrsandstein mit vertiefter Schrift aufzubringen. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten. C Reihengrabstätten als Friedhofshainbestattungen Friedhofshaingrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Baumkronen, je Baumstandort werden Aschen von bis zu 8 Verstorbenen um den Baumstamm herum beigesetzt. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht mehr möglich. Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung als Rasengräber angelegt und gepflegt und für die Dauer der Ruhezeit bereitgestellt. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Friedhofshaingrabstätten werden zur Zeit nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten. C Reihengrabstätten als anonyme Sarg- und Urnenbestattungen Anonyme Reihengrabstätten sind als Rasenflächen angelegt. Die Bestattungen finden unter  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Kalkulation Bestattungsgebühren  Seite 4 Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Grablagen werden nicht bekanntgegeben. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Anonyme Reihengrabstätten für Särge werden nur auf dem Hauptfriedhof vorgehalten. C Bestattungen auf dem Aschestreufeld Das Verstreuen der Asche setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus (eigenhändig geschriebene, datierte und unterschriebene Erklärung). Das bedeutet, dass nur der Verstorbene selbst zu Lebzeiten festlegen kann, dass seine Asche nach seinem Tod verstreut werden soll. Es reicht nicht aus, wenn die nächsten Angehörigen diese Erklärung abgeben. Das Aschestreufeld ist als Rasenfläche angelegt. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. C Kinderbestattungen In Reihengrabstätten für Kinderbestattungen werden Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren beigesetzt. C Islamische Mitbürger In dem Islamischen Gräberfeld können Verstorbene islamischen Glaubens bestattet werden. In dem Islamischen Gräberfeld werden zur Zeit Reihengräber für Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr, Reihengräber für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr sowie Familiengrabstellen auf dem Hauptfriedhof vorgehalten. Familiengrabstätten: Familiengrabstätten werden für nachstehende Bestattungen angeboten: C Särge und Urnen Familiengrabstätten für Särge bestehen aus einer oder mehreren Grabstellen. Auf jeder Grabstelle können außer einem Sarg für Erwachsene auch noch drei Urnen und ein Sarg für ein Kind bis zu einem Lebensjahr bestattet werden. Familiengrabstätten für Urnen sind Grabstätten für das Bestatten von Urnen, die aus zwei oder einem Vielfachen von zwei Grabstellen bestehen. C Familiengrabstätten für Bestattungen als Rasengrab Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Familiengrabstätte für Sargbeisetzungen wird bei einer Rasenfamiliengrabstätte auf Antrag nur ein Nutzungsrecht verliehen. Das Pflege- und Gestaltungsrecht verbleibt allein bei der Stadt Bochum. Die Grabstätte kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt. Der Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit, auf der Rasenfamiliengrabstätte ein genehmigungspflichtiges, stehendes Grabmal oder je Grabstelle einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen von max. 50x50x12 cm aufbringen zu lassen. Das Aufbringen von Grabplatten und Einfassungen sowie individueller Grabschmuck ist nicht gestattet und wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten. C Familiengrabstätten als Friedhofshainbestattungen Die ein- bis achtstelligen Friedhofshainfamiliengrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Bäumen. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 5 Kalkulation Bestattungsgebühren  mehr möglich. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Friedhofshaingrabstätten werden nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten. C Kolumbarien Kolumbarien sind Urnengrabstätten in Kammern von Urnenwänden, in denen je Kammer bis zu zwei Urnen beigesetzt werden können. Die Urnenwände sind als Gemeinschaftsanlage konzipiert. Blumenschmuck, Schalen, Gestecke, Grablaternen o.ä. dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Blumenbank abgelegt werden. Die Kolumbarien werden derzeit auf dem Hauptfriedhof vorgehalten. Kolumbarien werden sukzessive auch in den Stadtbezirken errichtet. Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und der Trauerhalle (Trauerfeier) sowie die Orgelbenutzung mit Organistengestellung angeboten. Für die Fälle, in denen anlässlich von Bestattungen auf eine Inanspruchnahme der Totenkammern und Trauerhallen verzichtet werden soll, wurden die Tarifsätze gestaffelt, so dass bei Nichtinanspruchnahme niedrigere Gebühren zu entrichten sind. Bei Verzicht oder Entzug einer Grabstelle wird für das Abräumen von Grabmalen, -platten und -einfassungen u.ä. eine Gebühr erhoben. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren sind die Kosten für die Pflege der Gräber der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft, der Ehrengräber und der Jüdischen Friedhöfe nicht in den Gebührenbedarf eingeflossen. Darüber hinaus ist als sogenannter grünpolitischer Wert der Stadtanteil in Höhe von rd. 2,08 Mio. EUR abgezogen worden. Er beinhaltet sämtliche Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie kalkulatorische Kosten der Grünflächen (Rahmenanlagen) sowie anteilige Kosten der Gräberfelder. Die Zuordnung der Bestattungskosten auf die einzelnen Bestattungsarten erfolgt anhand von Äquivalenzen. Sie berücksichtigen Flächengrößen, Nutzungszeiten, Infrastrukturkosten und den durchschnittlichen Aufwand für die unterschiedlichen Leistungen. 1.1 Entwicklungen Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungsfälle zu verzeichnen. Bestattungen Beisetzungen Sterbefälle in Bochum Särge % Urnen % 1995 4.868 2.738 100,0 1.007 100,0 3.745 100,0 2005 4.483 1.606 58,7 1.521 151,0 3.127 83,5 2010 4.242 1.194 43,6 1.297 128,8 2.491 66,5 881 32,2 1.402 139,2 2.283 61,0 Kalkulation 2015  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Summe % Oktober 2014 Seite 6 Kalkulation Bestattungsgebühren  Der zuvor dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der Grabpflege zugrunde. Aber auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung gewonnen. Darum wurde durch die Einführung pflegefreier Grabarten den sich ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden. Seit 2008 wird das pflegefreie Familien-Rasengrab für Sargbestattungen (Rasen-Wahlgrab) in allen Stadtbezirken angeboten. Angesichts der dargestellten Entwicklung werden die Friedhofskapazitäten sukzessiv angepasst um langfristig kostendeckende und zugleich sozialverträgliche Tarife anbieten zu können. 1.2 Tarifübersicht Als Ergebnis der Kalkulation werden in der nachstehenden Tarifübersicht die Tarifvorschläge aufgeführt. Aus Sozialverträglichkeits- und Akzeptanzgründen wird vom Grundsatz der Vollkostendeckung abgewichen. Tarifart Tarif in EUR Ist 2014 Veränderung Bedarf 2015 Vorschlag 2015 % EUR Deckung in % Sargbestattungen 1.1.1 in einer Reihengrabstätte 2.480 3.145 2.450 -1,2 -30 77,9 1.1.2 in einem anonymen Reihengrab 2.730 3.594 2.710 -0,7 -20 75,4 1.2 in einem Rasenbeet 2.990 3.550 2.970 -0,7 -20 83,7 1.3.1 in einer Familiengrabstätte 1.540 1.938 1.520 -1,3 -20 78,4 1.3.2 in einem Rasenwahlgrab 1.430 1.651 1.410 -1,4 -20 85,4 1.4 in einer Urnenreihengrabstätte 1.500 1.609 1.520 1,3 20 94,5 1.5 auf einem anonymen Gräberfeld 1.530 1.667 1.550 1,3 20 93,0 605 709 615 1,7 10 86,7 1.7.1 in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 2.900 3.351 2.920 0,7 20 87,1 1.7.2 in einer Friedhofshaingrabstätte Familie 1.220 1.673 1.220 0,0 0 72,9 1.8. in einem Rasenbeet 1.900 1.983 1.920 1,1 20 96,8 1.9 in einem Aschestreufeld 1.580 1.799 1.590 0,6 10 88,4 1.10 in einem Kolumbarium 525 655 535 1,9 10 81,7 2.1 für Sargbestattungen je Stelle 2.620 2.875 2.620 0,0 0 91,1 2.2 für Rasenwahlgräber je Stelle 2.940 3.421 2.940 0,0 0 86,0 2.3 für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen 1.490 1.555 1.490 0,0 0 95,8 2.4 für Friedhofshainbestattungen je Stelle 1.860 1.949 1.860 0,0 0 95,4 Urnen-/Aschebeisetzungen 1.6 in einer Familiengrabstätte Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 7 Kalkulation Bestattungsgebühren  Tarifart Tarif in EUR Veränderung EUR Deckung in % 0,0 0 96,0 79 0 0 100 2.727 2.727 0 0 100 79 79 79 0 0 100 3.2.2 Wiederbeisetzen eines Sarges 1.000 1.000 1.000 0 0 100 3.3 Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges bei Obduktionen 2.935 2.935 2.935 0 0 100 265 353 265 0 0 75,0 125 224 125 0 0 55,7 47,50 75 47,50 0 0 63,5 220 374 220 0 0 58,9 30,50 30,50 30,50 0 0 100 4.3.2 Orgelbenutzung 6,50 6,50 6,50 0 0 100 4.4.1 Abräumen von Grabmalen, -platten, einfassungen 110 110 110 0 0 100 4.4.2 Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen, Plastiken u. ä. 55 55 55 0 0 100 Ist 2014 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen Bedarf 2015 Vorschlag 2015 2.190 2.282 2.190 79 79 2.727 % Umbettungen 3.1.1 Ausgraben einer Urne 3.1.2 Ausgraben eines Sarges 3.2.1 Wiederbeisetzen einer Urne Sonstige Leistungen 4.1 Inanspruchnahme der Trauerhalle 4.2.1 Inanspruchnahme der Totenkammer a) für den ersten Tag b) Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung für die Überführung ins Ausland 4.2.2 Inanspruchnahme der Totenkammer für jeden weiteren Tag 4.2.3 Aufbahrung vor Einäscherungen außerhalb des Krematoriumsbereiches 4.3.1 Orgelbenutzung mit Organistengestellung  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 8 Kalkulation Bestattungsgebühren  1.3 Bedarfsübersicht Bedarf einschließlich des öffentlichen Grünanteiles, der Kriegs- und Ehrengräber sowie der Jüdischen Friedhöfe: Bezeichnung Ergebnis Wirtschaftsrechnung 2013 in EUR Bedarf Bedarf 2014 in EUR 2015 in EUR Personalkosten 5.998.729 6.009.526 5.688.084 Sachkosten 2.525.433 2.528.473 2.346.267 Kalkulatorische Kosten 2.339.503 2.245.345 2.117.877 10.863.665 10.783.344 10.152.228 486.730 525.308 514.257 10.376.935 10.258.036 9.637.971 Summe Kosten Nebenerlöse Bedarf 1.4 Leistungsübersicht Fallzahlen Ergebnis 2013 Sargbestattungen - Reihengrab - Familiengrab Urnen-/Aschebeisetzungen - Reihengrab - Familiengrab Summe Bestattungen / Beisetzungen Inanspruchnahme der - Totenkammern - Trauerhallen Vergabe von Nutzungsrechten - Sarg - Urne  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Fallzahlen Kalkulation 2014 Fallzahlen Kalkulation 2015 426 427 853 500 502 1.002 479 402 881 843 423 1.266 940 492 1.432 924 478 1.402 2.119 2.434 2.283 983 1.776 1.146 2.056 1.000 1.888 481 265 588 337 557 312 Oktober 2014 Seite 9 Kalkulation Bestattungsgebühren  1.5 Erlösübersicht Bezeichnung Erlöse 2013 in EUR Gebühren u. Absetzungen * Erlöse 5.786.392 2.434.800 8.221.192 Kalkulierte Erlöse 2014 in EUR 6.670.794 2.256.800 8.927.594 Kalkulierte Erlöse 2015 EUR 6.311.934 2.078.800 8.390.734 *für öffentliches Grün 1.6 Ergebnisübersicht Bezeichnung Gesamtbedarf Erlöse u. Absetzungen * Ergebnis Ergebnis 2013 in EUR Kalkulation 2014 in EUR Kalkulation 2015 in EUR 10.376.935 10.258.036 9.637.971 8.221.192 8.927.594 8.390.734 -2.155.743 -1.330.442 -1.247.237 * für öffentliches Grün, Jüdische Friedhöfe sowie Kriegs- und Ehrengräber 1.7 Rechtsgrundlagen C C C Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen §§ 7, 77 Kommunalabgabengesetz NRW §§ 4, 6 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen § 4 1.8 Kalkulationsgrundlagen Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für die Einrichtung vorgegeben: • jährliche Kalkulation  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 10 Kalkulation Bestattungsgebühren  2. Berechnungen 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfs Gesamtbedarf Vorläufiges Ergebnis 2013 EUR Voraussichtliches Kalkulation Ergebnis Kalkulation 2014 2014 2015 EUR EUR EUR 5.998.729 6.009.526 5.990.000 5.688.084 Unterhaltung der Grundstücke, baulichen Anlagen und Außenanlagen 241.848 242.620 295.000 248.673 3 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Vermögens 273.154 380.638 330.000 351.078 4 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 1.073.368 860.447 900.000 858.574 14.057 7.000 7.000 6.813 107.043 93.755 100.000 96.646 1 Personalkosten 2 5 6 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen 7 Geschäftsaufwendungen 18.329 39.200 21.000 22.600 8 Steuern, Versicherungen und Schadensfälle 10.069 16.193 16.000 14.783 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen 244.958 201.753 200.000 173.252 10 Verwaltungsleistungen 542.607 686.867 600.000 573.848 11 Summe Sachkosten 2.525.433 2.528.473 2.469.000 2.346.267 12 Abschreibung Anlagevermögen 437.323 416.575 416.000 447.696 13 Verzinsung Anlagekapital 1.902.180 1.828.770 1.828.000 1.670.181 14 Summe Kapitalkosten 2.339.503 2.245.345 2.244.000 2.117.877 15 Summe Stellenkosten 10.863.665 10.783.344 10.703.000 10.152.228 16 Verwaltungsgebühren 65.390 70.000 70.000 70.000 17 Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber 200.440 200.400 200.400 200.400 18 Sonstige Erlöse 220.900 254.908 240.000 243.857 19 Summe Nebenerlöse 486.730 525.308 510.400 514.257 20 Summe Bedarf 10.258.036 10.192.600 9.637.971  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - 10.376.935 Oktober 2014 Seite 11 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.2 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich 2015 1 Personalkosten 2 3 Gesamtbedarf Kriegs- und Ehrengräber, Jüd. Friedhöfe Öffentliches Grün GebührenBedarf Bestattungen/ Beisetzungen Nutzungs- Aufbah- Trauer- rechte rungen feiern 5.688.084 187.740 949.660 4.550.684 2.016.944 2.130.098 161.932 241.710 Unterhaltung Grundstücke/baul. Anlagen 248.673 2.663 51.531 194.479 35.828 71.017 38.083 49.551 351.078 11.266 56.900 282.912 123.580 134.738 9.838 14.756 4 Unterhalt.sonst. unbew./bewgl.Vermögen Bewirtsch. Grundstücke/baul. Anlagen 113.883 731.097 157.512 302.996 84.723 185.866 Sonst.Personal- und Versorgungsaufw. 858.574 6.813 13.594 5 187 1.284 5.342 2.188 2.712 179 263 6 96.646 2.105 12.173 82.368 23.986 34.356 1.590 22.436 7 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen Geschäftsaufwendungen 4.528 17.476 7.202 8.809 595 870 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 438 2.429 11.916 4.818 6.131 389 578 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen 4.148 39.314 129.790 54.291 64.346 4.567 6.586 10 11 Verwaltungsleistungen Summe Sachkosten 12 Abschreibung 13 Zinsen 14 Kalkulatorische Kosten 22.600 14.783 173.252 573.848 2.346.267 447.696 1.670.181 2.117.877 596 8 15 Entlastung Öffentliches Grün 16 Stellenkosten 17 Verwaltungsgebühren 18 Ruherechtsentschädigung Kriegsgräber 19 Sonstige Erlöse 20 Summe Nebenerlöse 21 Bedarf  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - 10.152.228 70.000 16.935 94.955 461.958 186.870 237.544 15.109 22.435 51.932 376.997 1.917.338 596.275 862.649 155.073 303.341 106.599 2.065 67.266 378.365 101.408 127.490 42.868 23.884 663.615 982.682 30.890 882.726 19.138 49.928 25.949 730.881 1.361.047 132.298 1.010.216 62.006 156.527 21.262 -21.262 265.621 2.078.800 7.807.807 2.745.517 3.981.701 379.011 701.578 200.400 243.857 514.257 9.637.971 -21.262 70.000 70.000 200.400 200.400 144.127 99.730 14.198 45.427 5.267 34.838 144.127 370.130 14.198 315.827 5.267 34.838 7.437.677 2.731.319 3.665.874 373.744 666.740 121.494 2.078.800 Oktober 2014 Seite 12 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.3 Berechnung der Einzeltarife 2.3.1 Sargbestattungen / Urnenbeisetzungen Gebührenbedarf 2015 Tarifposition 1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte 1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym 1.2. Sargbestattung in einem Rasenbeet 1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte 1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab 1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte 1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld 1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte 1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie 1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet 1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld 1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium Summe Wert je Verrechnungseinheit Fälle ÄZ VE 2.731.318,42 EUR Bedarf je Fall EUR 315 0,822 258,93 1.593,09 28 1,052 29,46 2.038,84 136 1,031 140,22 1.998,14 370 1,000 370 1.938,06 32 0,852 27,26 1.651,23 320 0,342 109,44 662,82 122 0,507 61,85 982,60 474 0,366 173,48 709,33 6 0,863 5,18 1.672,55 4 0,863 3,45 1.672,55 316 0,553 174,75 1.071,75 10 0,458 4,85 887,63 150 0,338 50,70 655,07 2.283 1.409,30 1.938,06 EUR Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar. ÄZ = Äquivalenzziffer / VE = Verrechnungseinheit  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 13 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.3.2 Nutzungsrechte Gebührenbedarf 2015 Tarifposition 1.1.1 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte Jahre Verläng. Jahre Fälle je Fall Jahre Gesamt ÄZ 3.665.874,04 EUR Bedarf je Jahr Fall VE EUR EUR 315 25 0 7.875 0,540 4.252,50 62,09 1.552,28 28 25 0 700 0,541 378,70 62,21 1.555,16 1.2. Nutzungsrecht für ein Rasenbeet 136 25 0 3.400 0,540 1.836,00 62,09 1.552,28 1.4 Nutzungsrecht für eine Urne in einer Urnenreihengrabstätte 320 25 0 8.000 0,329 2.632,00 37,83 945,74 1.5 Nutzungsrecht für eine Urne in einem anonymen Gräberfeld 122 25 0 3.050 0,238 725,90 27,37 684,15 1.7.1 N.R. für eine Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 6 25 0 150 0,584 316 25 0 7.900 0,317 2.504,30 36,45 911,25 10 25 0 250 0,317 79,25 36,45 911,25 316 25 4.256 71 25 0 1.775 1,190 2.112,25 136,83 3.420,77 149 25 522 4.247 0,541 2.297,63 62,21 1.555,16 0 25 0 0 0,678 0,00 77,96 1.948,98 136 25 151 3.551 0,794 2.819,49 91,30 2.282,43 31.881,62 1.1.2 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte anonym 1.8 Nutzungsrecht für eine Urne in einem Rasenbeet 1.9 Nutzungsrecht für eine Asche in einem Aschestreufeld 2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte 2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgräber Sarg je Grabstätte 2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte 2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen Summe Wert je Verrechnungseinheit 1.925 87,60 67,15 1.678,77 12.156 1,000 12.156,00 114,98 2.874,60 114,983929 EUR Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar.  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 14 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.3.3 Gebührenbedarf und Tarifvorschlag je Tarifposition (1.1.1 - 1.10 und 2.1 - 2.5) Bedarf 2015 Tarifpositionen 1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte 1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym 1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet 1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte 1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab 1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte 1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld 1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte 1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe 1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie 1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet 1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld 1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium 2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte 2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab Sarg 2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2stellige Grabstätte 2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen (pro Kammer/Jahr)  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Tarif 2014 EUR 2.480 2.730 2.990 1.540 1.430 1.500 1.530 605 2.900 1.220 1.900 1.580 525 2.620 2.940 1.490 1.860 2.190 Erdbestattung Urnenbeisetzung EUR Nutzungsu. Ruherecht EUR 1.593,09 2.038,84 1.998,14 1.938,06 1.651,23 662,82 982,60 709,33 1.672,55 1.672,55 1.071,75 887,63 655,07 - Oktober 2014 1.552,28 1.555,16 1.552,28 945,74 684,15 1.678,77 911,25 911,25 2.874,60 3.420,77 1.555,16 1.948,98 2.282,43 Bedarf EUR 3.145 3.594 3.550 1.938 1.651 1.609 1.667 709 3.351 1.673 1.983 1.799 655 2.875 3.421 1.555 1.949 2.282 Tarifvorschlag 2015 EUR 2.450,00 2.710,00 2.970,00 1.520,00 1.410,00 1.520,00 1.550,00 615,00 2.920,00 1.220,00 1.920,00 1.590,00 535,00 2.620,00 2.940,00 1.490,00 1.860,00 2.190,00 +/zu 2014 % -1,2 -0,7 -0,7 -1,3 -1,4 1,3 1,3 1,7 0,7 0,0 1,1 0,6 1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kostendeckung % 77,9 75,4 83,7 78,4 85,4 94,5 93,0 86,7 87,1 72,9 96,8 88,4 81,7 91,1 86,0 95,8 95,4 96,0 Seite 15 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.3.4 Aufbahrungen (Totenkammer) Gebührenbedarf 2015 Bezeichnung für den ersten Tag für jeden weiteren Tag Summe Regelaufbahrung für eine Bestattung = 3 Tage Wert je Verrechnungseinheit Fälle 1.000 2.000 3.000 ÄZ* VE* 3 1 373,75 220,00 EUR Bedarf je Fall 3.000 2.000 5.000 220,00 EUR 74,75 EUR *ÄZ = Äquivalenzziffer *VE = Verrechnungseinheit. Der Kostendeckungsgrad beträgt 58,9%. In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten.  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - 224,25 74,75 373.745,46 EUR Tarif Tarifvoralt Schlag 125,00 EUR 125,00 EUR 47,50 EUR 47,50 EUR Oktober 2014 Seite 16 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.3.5 Trauerfeiern Gebührenbedarf 2015 666.740,02 EUR Tarif alt Fälle Tarifvorschlag 1.888 Bedarf je Fall 353,15 EUR 265,00 EUR 265,00 EUR Der Kostendeckungsgrad beträgt 75,0%. In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten. 2.3.6 Nebenleistungen Die für Nebenleistungen entstandenen Kosten und hierfür erzielten Nebenerlöse sind nicht in dem Gebührenbedarf der Ziffern 2.3.1 bis 2.3.5 enthalten. Kosten und Tarife der nachstehenden Nebenleistungen bleiben gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert. 2.3.7 Orgelspiel Bedarf Entgelt für den Organisten Vorhaltungs- und Wartungskosten für die Orgel Gebührenbedarf für Orgelspiel 2.3.8 Bedarf alt Tarifvorschlag 24,00 EUR 24,00 EUR 24,00 EUR 6,50 EUR 6,50 EUR 6,50 EUR 30,50 EUR 30,50 EUR 30,50 EUR Umbettungen (Tarif-Nr. 3.1.1 - 3.3) Den nachstehend aufgeführten Tarifen für Umbettungen liegen durchschnittliche Arbeitszeiten und Materialmitteleinsätze je Std. und Umbettungsart zugrunde. Bezeichnung Ausgraben einer Urne Ausgraben eines Sarges Wiederbeisetzen einer Urne Wiederbeisetzen eines Sarges Ausgraben u. Wiederbeisetzen eines Sarges zum Zwecke einer Obduktion  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Personalkosten EUR Muldenkipper EUR 72,50 Bagger Gebührenbedarf EUR Tarifvorschlag EUR 6,74 79,24 79,00 2.708,25 19,09 2.727,34 2.727,00 72,50 6,74 79,24 79,00 960,42 17,98 1.000,07 1.000,00 2.918,25 16,85 2.935,10 2.935,00 EUR 21,67 Oktober 2014 Seite 17 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.3.9 Abräumen von Grabeinrichtungen bei Verzicht oder Entzug der Grabstätten (TarifNr. 4.4.1 und 4.4.2) a) Grabmale, Grabplatten, Grabeinfassungen 2 Arbeitskräfte je 1 Std. 2 x 42,00 EUR 84,00 EUR Fahrzeugeinsatz Muldenkipper 1 Std 1 x 6,74 EUR 6,74 EUR Entsorgung Tarifvorschlag: b) 21,20 EUR 111,94 EUR 110,00 EUR Kissensteine, Pflanzgefäße, Grablaternen über 50 cm Höhe, freistehende Plastiken, Symbole etc. - ohne a) - 2 Arbeitskräfte je 0,5 Std. 1 x 42,00 EUR 42,00 EUR Fahrzeugeinsatz (Muldenkipper) 0,5 Std. 0,5 x 6,74 EUR 3,37 EUR Entsorgung Tarifvorschlag: 2.4 10,60 EUR 55,97 EUR 55,00 EUR Staffelung der Tarife Als wahlfreie Leistung werden die Aufbahrungen und Trauerfeiern angeboten. Die hierfür zu entrichtenden Gebühren werden im Fall der Inanspruchnahme neben den Tarifen für die Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen erhoben. Im Falle der Inanspruchnahme der Aufbahrung werden im Zusammenhang mit einer Bestattung bzw. Urnenbeisetzung zusätzlich 220 EUR (3 Tage = 1. Tag 125,00 EUR + 2 Tage á 47,50 EUR) berechnet (siehe auch Ziffer 2.3.4). Im Falle der Inanspruchnahme einer Trauerfeier werden zusätzlich 265,00 EUR berechnet (siehe auch Ziffer 2.3.5).  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 18 Kalkulation Bestattungsgebühren  2.5 Kontrollrechnung (Leistung x Tarife = Erlöse) Tarif Fälle 1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte 315 1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym 28 1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet 136 1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte 370 1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab 32 1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte 320 1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld 122 1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte 474 1.7.1 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Reihe 6 1.7.2 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Familie 4 1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet 316 1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld 10 1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium 150 Summe Bestattungen, Beisetzungen, Ruherechte 2. Nutzungsrechte in Jahren 2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte 316 2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab 71 2.3 Familiengrabstätte f. Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte 149 2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle 0 2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen 136 2.6 Nutzungszeitverlängerung Erdbestattungen in Jahren 4.256 2.6 Nutzungszeitverlängerungen Urne (2 Urnen) in Jahren 522 2.6 Nutzungszeitverlängerungen Kolumbarium (1 Urne) in Jahren 151 Summe Nutzungsrechte 4.1 Inanspruchnahme der Bestattungsgebäude 1.888 4.2 Inanspruchnahme der Totenkammer 4.2.3 Dreitägige Aufbahrung 1.000 Summe Trauerfeier, Aufbahrungen Einnahme insgesamt  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Gebühr je Fall Gebühr gesamt EUR EUR 2.450,00 2.710,00 2.970,00 1.520,00 1.410,00 1.520,00 1.550,00 615,00 2.920,00 1.220,00 1.920,00 1.590,00 535,00 771.750,00 75.880,00 403.920,00 562.400,00 45.120,00 486.400,00 189.100 291.510,00 17.520,00 4.880,00 606.720,00 15.900,00 80.250,00 3.551.350,00 2.620,00 2.940,00 1.490,00 1.860,00 2.190,00 104,80 59,60 43,80 827.920,00 208.740,00 222.010,00 0,0 297.840,00 446.028,80 31.111,20 6.613,80 2.040.263,80 500.320,00 265,00 220,00 220.000,00 720.320,00 6.311.933,80 Oktober 2014 Seite 19 Kalkulation Bestattungsgebühren  3. Externer Tarifvergleich Erdbestattung in einem Reihengrab einschließlich Nutzungsrecht 2014 in EUR Urnenbeisetzung in einem Reihengrab einschließlich Nutzungsrecht 2014 in EUR Dortmund 2.350 (20 Jahre) 1.080 (20 Jahre) Essen 1.860 (25 Jahre) 1.121 (25 Jahre) Herne 2.451 (25 Jahre) 1.521 (25 Jahre) Köln 2.720 (25 Jahre) 2.254 (25 Jahre) Wuppertal 2.704 (30 Jahre) 1.377 (30 Jahre) Duisburg 1.836 (20 Jahre) 1.368 (20 Jahre) 2.480 2.450 1.500 1.520 Stadt Bochum 2014 Bochum 2015 4. Erläuterungen 4.1 Grundsätzliches Basis des Entgeltbedarfes sind ausschließlich die der betrieblichen Leistungserstellung dienenden Kosten. Die Berechnung des Gebührenbedarfes (vgl. Tabelle 2.1) gliedert sich in die Spalten „Ergebnis Wirtschaftsrechnung 2013“, „Kalkulation Gebührenbedarf 2014“ und „Kalkulation 2015“. Seit dem 01.05.2007 werden die manuellen Leistungen für den Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ von Amt 68 (Technischer Betrieb) erbracht. In Zukunft wird die Aufgabe des Bestattungsbetriebes vollständig auf den Technischen Betrieb übertragen. Das Auftraggeber- und Auftragnehmerverhältnis mit dem Umwelt- und Grünflächenamt entfällt. Die hieraus resultierenden Kostenreduzierungen wurden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt. Für die Kostenentwicklung sind die Plandaten aus dem NKF (SAP) unter Berücksichtigung ergänzender Angaben der leistungserbringenden Fachämter zugrunde gelegt worden Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis von Anschaffungswerten berechnet. Der Zinssatz beträgt 6,3 % Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. 4.2 Bedarfsübersicht (1.3) In der Kostenübersicht wird der Bedarf der Einrichtung dargestellt. Die Absetzung der Kosten des öffentlichen Grünanteiles und der Kriegs- und Ehrengräber erfolgt in der Tabelle 2.2.  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Kalkulation Bestattungsgebühren  4.3 Seite 20 Leistungsübersicht (1.4) und Erlösübersicht (1.5) In der Leistungsübersicht sind die der Kalkulation zugrunde gelegten Fallzahlen ausgewiesen. Durch Multiplikation der prognostizierten Leistungen mit den Tarifen ergeben sich die in der Erlösübersicht ausgewiesenen Erlöse. 4.4 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich (2.2) Hier werden vom Gesamtbedarf die vom städtischen Haushalt zu tragenden Kosten für das öffentliche Grün, die Kriegs- und Ehrengräber und die Jüdischen Friedhöfe abgesetzt. Der verbleibende Bedarf ist über Gebühren zu refinanzieren. Nachstehend werden die Kostenarten erläutert: Zeile 1 Personalkosten Die Personalkosten für die Beamten und die tariflich Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter), die für die Einrichtung Bestattungswesen tätig sind, wurden aufgrund der Personalkostenplanung angesetzt. Von den Personalkosten wurden für die leistungsgeminderten Mitarbeiter rd. 472 TEUR aus dem Gebührenbedarf ausgegliedert. Zeile 2 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Kosten der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung (ZD bauliche Unterhaltung) für die Betriebsgebäude, Trauerhallen, Totenkammern (168.673 EUR) und Unterhaltung der Außenanlagen (80.000 EUR). Zeile 3 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen und beweglichen Vermögens Bezeichnung Unterhaltung Betriebsinventar, Abfallentsorgung etc. Unterhaltung der Fahrzeuge und Maschinen Instandhaltung Summe 35.849 EUR 295.229 EUR 20.000 EUR 351.078 EUR Kosten für Maschinen und Geräte sowie Kosten für die Beschaffung von Ersatzmaterialien und die Instandhaltung. Zeile 4 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen Bezeichnung Grundbesitzabgaben Schornsteinfeger Gas Strom Wasserbezugskosten Öl Bewirtschaftung Grundstücke ZD Winterdienst Gebäudereinigung ZD Summe  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - 142.000 EUR 1.559 EUR 213.410 EUR 107.919 EUR 46.100 EUR 39.230 EUR 21.309 EUR 47.291 EUR 239.756 EUR 858.574 EUR Oktober 2014 Kalkulation Bestattungsgebühren  Seite 21 Zeile 5 Sonstige Personalaufwendungen Bezeichnung Aus- und Fortbildung, Umschulung Reisekosten Dienst- und Schutzkleidung Summe 1.500 EUR 4.800 EUR 513 EUR 6.813 EUR Zeile 6 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen Bezeichnung Mieten ZD ext. Anmietungen Mieten Fahrzeuge und Geräte Leasing und Gebühren Lagerkonten Betriebshöfe und Werkstätten Sonstige Dienstleistungen Honorarkräfte (Organisten) Summe 27.935 EUR 35.591 EUR 956 EUR 11.300 EUR 800 EUR 20.064 EUR 96.646 EUR Zeile 7 Geschäftsaufwendungen Kosten für Bücher, Zeitschriften, Porto, Postdienste, Bekanntmachungskosten, Büromaterialien, Drucksachen usw. Zeile 8 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle Kosten für Versicherungen, Verbände, Schadensfälle und Kfz-Steuern etc. Zeile 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen Es handelt sich hier um nicht direkt zuzuordnende Gemeinkosten die nach Arbeitsanteilen monatlich aufgeteilt werden. Zeile 10 Verwaltungsleistungen Die „Interne Leistungsverrechnung“ (ILV) mit anderen Ämtern sowie die Management Gemeinkostenzuschläge (GKZ). Zeilen 12 bis 13 Kapitalkosten Die Berechnung erfolgt durch die Anlagevermögensrechnung. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 6,3 %. Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt. Zeile 15 Entlastung öffentliches Grün Zur Erreichung des grünpolitischen Wertes in Höhe von 2.078.800 EUR werden von den Kosten für die Nutzungsrechte 21.262 EUR abgesetzt und den Kosten für das öffentliche Grün zugeordnet.  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 22 Kalkulation Bestattungsgebühren  Zeilen 17 bis 19 Nebenerlöse Von den Stellenkosten werden die nachstehend aufgeführten Nebenerlöse abgesetzt. Zeile 17: Zeile 18: Zeile 19: 4.5 Verwaltungsgebühren Grabmalgenehmigungen, Befahren der Friedhöfe usw. Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber welche für die von den Kriegsgräbern in Anspruch genommene Friedhofsfläche gezahlt wird. Als sonstige Erlöse werden hauptsächlich Erstattungen für die Pflege der Kriegs- und Zivilopfergräber und der jüdischen Friedhöfe sowie Erlöse für das Abräumen von Grabeinrichtungen, Umbettungen, sowie Orgelspiel ausgewiesen. Berechnung des Gebührenbedarfs je Leistungsbereich (Tabelle 2.2) Der Gebührenbedarf wurde unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung 2013 und der Planung für 2015 auf die Tarifbereiche aufgeteilt. Nach Abzug der Nebenerlöse und der Kosten für das öffentliche Grün, der Jüdischen Friedhöfe sowie der Kriegs- und Ehrengräber verbleibt ein Gebührenbedarf von 7.437.678 EUR. Hiervon entfallen auf: Bestattungen/Beisetzungen Nutzungsrechte Aufbahrungen Trauerfeiern Summe 4.6 2.731.318 EUR 3.665.874 EUR 373.746 EUR 666.740 EUR 7.437.678 EUR Berechnung der Einzeltarife Zu 2.3.1, 2.3.2, und 2.3.4: Sargbestattungen, Nutzungsrechte, Einäscherungen und Aufbahrungen Die Kalkulation des Gebührenbedarfes nach Kostenträgern erfolgt wie nachstehend dargestellt nach der Methode der Äquivalenzziffernrechnung: a) b) c) d) e) Jahresfallzahl der Kostenträger Äquivalenzziffer je Kostenträger Verrechnungseinheiten (Jahresfallzahl x Äquivalenzziffer) Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit (Gebührenbedarf : Verrechnungseinheiten) Gebührenbedarf je Kostenträgereinheit (Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit x Äquivalenzziffer je Kostenträgereinheit) Die Fallzahlen entsprechen den aus der Prognose der Leistungsentwicklung übernommenen Werten. Die Äquivalenzziffern sind vom Stadtamt 67 fachtechnisch ermittelt worden. Sie berücksichtigen den durchschnittlichen Aufwand auf allen Friedhöfen, der für die unterschiedlichen Leistungen anfällt sowie Flächengrößen und Infrastrukturkosten. Zu 2.3.5: Trauerfeiern Der Tarif wird nach der Methode der Divisionskalkulation ermittelt.  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Seite 23 Kalkulation Bestattungsgebühren  4.7 Beschlussvorschläge Die Tarifvorschläge werden mit den Berechnungen unter den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.7 ausgewiesen. Der ermittelte Gebührenbedarf für die Sargbestattungen in Reihengräbern und Urnenbeisetzungen enthält auch das anteilige Ruherecht. Aus diesem Grunde wurden diese Gebührenbedarfe in der Aufstellung von Ziffer 2.3.3 nochmals zusammengefasst. Rechentechnischer Hinweis: Die Kalkulation der Tarife ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar.  Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014