Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation Bestattungswesen 2015.pdf
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24.12.14, 20:44
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Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 1
Kalkulation der Gebührentarife
für das
Bestattungswesen
für den Zeitraum vom
01.01.2015 bis 31.12.2015
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Seite 2
Kalkulation Bestattungsgebühren
Inhaltsverzeichnis:
1.
2.
Allgemeine Erläuterungen ..................................................................................................... 3
1.1
Entwicklungen ................................................................................................................ 5
1.2
Tarifübersicht.................................................................................................................. 6
1.3
Bedarfsübersicht ............................................................................................................ 8
1.4
Leistungsübersicht ........................................................................................................ 8
1.5
Erlösübersicht ................................................................................................................ 9
1.6
Ergebnisübersicht .......................................................................................................... 9
1.7
Rechtsgrundlagen .......................................................................................................... 9
1.8
Kalkulationsgrundlagen ................................................................................................ 9
Berechnungen ...................................................................................................................... 10
2.1
Berechnung des Gebührenbedarfs ............................................................................ 10
2.2/2.3 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich und der Einzeltarife ...11
2.4
Staffelung der Tarife..................................................................................................... 17
2.5
Kontrollrechnung Leistung x Tarife = Erlöse ............................................................ 18
3.
Externer Tarifvergleich ........................................................................................................ 19
4.
Erläuterungen ....................................................................................................................... 19
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Oktober 2014
Kalkulation Bestattungsgebühren
1.
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Allgemeine Erläuterungen
Leistungen und Gebühren
Die Stadt Bochum unterhält 25 stadteigene Friedhöfe zur Bestattung verstorbener Personen. Die
Friedhöfe dienen nicht nur der Aufnahme Verstorbener zur letzten Ruhe, sondern sollen auch dem
Wunsch des Menschen nach Sammlung und Stille dienen. Daher bestehen sie nicht nur aus Gräberfeldern. Ein Anteil der Flächen besteht aus Grünflächen, die nicht für die Belegung vorgesehen sind.
Ruhefristen für Reihengrabstätten und Familiengräber:
Nach jeder Bestattung von Leichen und Aschen besteht eine Ruhefrist von 25 Jahren.
Die für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Reihengräbern erhobenen Tarife decken neben den Bestattungs- bzw. Beisetzungskosten auch die Kosten für das 25-jährige Ruherecht ab.
Nach Ablauf des Ruherechtes besteht wegen der neuen Wiederbelegung des Reihengräberfeldes
keine Verlängerungsmöglichkeit.
Bei Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen in Familiengräbern wird neben der Bestattungsgebühr eine Gebühr für das 25-jährige Nutzungsrecht erhoben. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht
auf Belegung und Pflege der Grabstätte. Das Nutzungsrecht kann von den Berechtigten der Grabstätten verlängert bzw. neu erworben werden. Diese Verlängerungsmöglichkeit muss in Anspruch
genommen werden, wenn nach einer Bestattung die Ruhefrist die Laufzeit des Nutzungsrechtes
überschreitet. In diesem Fall wird für die Dauer der erforderlichen Verlängerung je angefangenem
Jahr eine zur Wahrung der Ruhezeit anteilige Gebühr erhoben.
Reihengrabstätten:
Eine Reihengrabstätte für Sarg- und Urnenbestattungen ist die Bestattung in einzelnen Grabstellen
nebeneinander in Reihen. Sie wird nur für diese eine Beerdigung für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.
Es werden neben der konventionellen Reihengrabstätte folgende weitere Bestattungsformen für
Särge und Urnen in Reihengrabstätten angeboten:
C
Reihengrabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen als Rasengrab
Es handelt sich um pflegefreie Rasengräber, die von der Friedhofsverwaltung gärtnerisch
angelegt und gepflegt werden. Individueller Grabschmuck ist nicht zulässig und wird von der
örtlichen Friedhofsverwaltung entfernt und entsorgt. Die Angehörigen haben die Möglichkeit,
einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen 40x50x12 cm bei Särgen und
40x40x12 cm bei Urnen aus Ruhrsandstein mit vertiefter Schrift aufzubringen. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten.
C
Reihengrabstätten als Friedhofshainbestattungen
Friedhofshaingrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Baumkronen, je Baumstandort werden Aschen von bis zu 8 Verstorbenen um den Baumstamm
herum beigesetzt. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser
Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht mehr möglich.
Die Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung als Rasengräber angelegt und gepflegt
und für die Dauer der Ruhezeit bereitgestellt. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Friedhofshaingrabstätten werden zur Zeit nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten.
C
Reihengrabstätten als anonyme Sarg- und Urnenbestattungen
Anonyme Reihengrabstätten sind als Rasenflächen angelegt. Die Bestattungen finden unter
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Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Grablagen werden nicht bekanntgegeben. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für
das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke. Anonyme Reihengrabstätten für Särge werden nur auf dem Hauptfriedhof vorgehalten.
C
Bestattungen auf dem Aschestreufeld
Das Verstreuen der Asche setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus (eigenhändig geschriebene, datierte und unterschriebene Erklärung). Das bedeutet, dass nur der Verstorbene selbst zu Lebzeiten festlegen kann, dass seine Asche nach seinem Tod verstreut werden
soll. Es reicht nicht aus, wenn die nächsten Angehörigen diese Erklärung abgeben.
Das Aschestreufeld ist als Rasenfläche angelegt. Das alleinige Gestaltungs- und Pflegerecht
liegt bei der Friedhofsverwaltung. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke.
C
Kinderbestattungen
In Reihengrabstätten für Kinderbestattungen werden Kinder bis zu einem Alter von sechs
Jahren beigesetzt.
C
Islamische Mitbürger
In dem Islamischen Gräberfeld können Verstorbene islamischen Glaubens bestattet werden.
In dem Islamischen Gräberfeld werden zur Zeit Reihengräber für Verstorbene bis zum 6. Lebensjahr, Reihengräber für Verstorbene ab dem 6. Lebensjahr sowie Familiengrabstellen auf
dem Hauptfriedhof vorgehalten.
Familiengrabstätten:
Familiengrabstätten werden für nachstehende Bestattungen angeboten:
C
Särge und Urnen
Familiengrabstätten für Särge bestehen aus einer oder mehreren Grabstellen. Auf jeder
Grabstelle können außer einem Sarg für Erwachsene auch noch drei Urnen und ein Sarg für
ein Kind bis zu einem Lebensjahr bestattet werden.
Familiengrabstätten für Urnen sind Grabstätten für das Bestatten von Urnen, die aus zwei
oder einem Vielfachen von zwei Grabstellen bestehen.
C
Familiengrabstätten für Bestattungen als Rasengrab
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Familiengrabstätte für Sargbeisetzungen wird bei einer Rasenfamiliengrabstätte auf Antrag nur ein Nutzungsrecht verliehen. Das Pflege- und
Gestaltungsrecht verbleibt allein bei der Stadt Bochum. Die Grabstätte kann aus einer oder
mehreren Grabstellen bestehen. Die Grabstätte wird von der Friedhofsverwaltung als Rasenfläche angelegt und für die Dauer der Nutzungszeit gepflegt. Der Nutzungsberechtigte hat
die Möglichkeit, auf der Rasenfamiliengrabstätte ein genehmigungspflichtiges, stehendes
Grabmal oder je Grabstelle einen genehmigungspflichtigen Kissenstein mit den Maßen von
max. 50x50x12 cm aufbringen zu lassen. Das Aufbringen von Grabplatten und Einfassungen
sowie individueller Grabschmuck ist nicht gestattet und wird von der örtlichen Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt. Die Rasengräber werden in jedem Stadtbezirk vorgehalten.
C
Familiengrabstätten als Friedhofshainbestattungen
Die ein- bis achtstelligen Friedhofshainfamiliengrabstätten sind Grabstätten zur Aschebestattung im Traufbereich von Bäumen. Die Aschen werden ohne Aschekapseln beigesetzt. Auf
Wunsch der Angehörigen können die Aschen auch in Biournen bestattet werden. Die Bereitstellung dieser Gefäße erfolgt durch die Angehörigen. Umbettungen der Aschen sind nicht
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Kalkulation Bestattungsgebühren
mehr möglich. Die Stadt unterhält für das Feld eine Ablagefläche für Blumen und Gestecke.
Friedhofshaingrabstätten werden nur auf dem Friedhof Querenburg, Stiepeler Straße, vorgehalten.
C
Kolumbarien
Kolumbarien sind Urnengrabstätten in Kammern von Urnenwänden, in denen je Kammer bis
zu zwei Urnen beigesetzt werden können.
Die Urnenwände sind als Gemeinschaftsanlage konzipiert.
Blumenschmuck, Schalen, Gestecke, Grablaternen o.ä. dürfen nur auf der dafür vorgesehenen Blumenbank abgelegt werden. Die Kolumbarien werden derzeit auf dem Hauptfriedhof
vorgehalten. Kolumbarien werden sukzessive auch in den Stadtbezirken errichtet.
Für alle Bestattungen werden die Inanspruchnahme der Totenkammer (Aufbahrung) und der Trauerhalle (Trauerfeier) sowie die Orgelbenutzung mit Organistengestellung angeboten.
Für die Fälle, in denen anlässlich von Bestattungen auf eine Inanspruchnahme der Totenkammern
und Trauerhallen verzichtet werden soll, wurden die Tarifsätze gestaffelt, so dass bei Nichtinanspruchnahme niedrigere Gebühren zu entrichten sind.
Bei Verzicht oder Entzug einer Grabstelle wird für das Abräumen von Grabmalen, -platten und
-einfassungen u.ä. eine Gebühr erhoben.
Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren sind die Kosten für die Pflege der Gräber der Opfer
von Kriegs- und Gewaltherrschaft, der Ehrengräber und der Jüdischen Friedhöfe nicht in den Gebührenbedarf eingeflossen.
Darüber hinaus ist als sogenannter grünpolitischer Wert der Stadtanteil in Höhe von rd. 2,08 Mio.
EUR abgezogen worden. Er beinhaltet sämtliche Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie kalkulatorische Kosten der Grünflächen (Rahmenanlagen) sowie anteilige Kosten der Gräberfelder.
Die Zuordnung der Bestattungskosten auf die einzelnen Bestattungsarten erfolgt anhand von Äquivalenzen. Sie berücksichtigen Flächengrößen, Nutzungszeiten, Infrastrukturkosten und den durchschnittlichen Aufwand für die unterschiedlichen Leistungen.
1.1
Entwicklungen
Beim Bestattungswesen ist nachstehende Entwicklung der Bestattungsfälle zu verzeichnen.
Bestattungen
Beisetzungen
Sterbefälle
in Bochum
Särge
%
Urnen
%
1995
4.868
2.738
100,0
1.007
100,0
3.745
100,0
2005
4.483
1.606
58,7
1.521
151,0
3.127
83,5
2010
4.242
1.194
43,6
1.297
128,8
2.491
66,5
881
32,2
1.402
139,2
2.283
61,0
Kalkulation
2015
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Summe
%
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Kalkulation Bestattungsgebühren
Der zuvor dargestellten Entwicklung liegt eine geänderte Einstellung zu den Bestattungen und der
Grabpflege zugrunde. Aber auch in den Fällen, in denen unverändert auf eine traditionelle Bestattung Wert gelegt wird, hat die Frage der Grabpflege und die damit verbundene Belastung der Hinterbliebenen an Bedeutung gewonnen. Darum wurde durch die Einführung pflegefreier Grabarten
den sich ändernden Bestattungswünschen Rechnung getragen werden. Seit 2008 wird das pflegefreie Familien-Rasengrab für Sargbestattungen (Rasen-Wahlgrab) in allen Stadtbezirken angeboten.
Angesichts der dargestellten Entwicklung werden die Friedhofskapazitäten sukzessiv angepasst um
langfristig kostendeckende und zugleich sozialverträgliche Tarife anbieten zu können.
1.2
Tarifübersicht
Als Ergebnis der Kalkulation werden in der nachstehenden Tarifübersicht die Tarifvorschläge aufgeführt. Aus Sozialverträglichkeits- und Akzeptanzgründen wird vom Grundsatz der Vollkostendeckung
abgewichen.
Tarifart
Tarif in EUR
Ist
2014
Veränderung
Bedarf
2015
Vorschlag
2015
%
EUR
Deckung
in %
Sargbestattungen
1.1.1 in einer Reihengrabstätte
2.480
3.145
2.450
-1,2
-30
77,9
1.1.2 in einem anonymen Reihengrab
2.730
3.594
2.710
-0,7
-20
75,4
1.2 in einem Rasenbeet
2.990
3.550
2.970
-0,7
-20
83,7
1.3.1 in einer Familiengrabstätte
1.540
1.938
1.520
-1,3
-20
78,4
1.3.2 in einem Rasenwahlgrab
1.430
1.651
1.410
-1,4
-20
85,4
1.4 in einer Urnenreihengrabstätte
1.500
1.609
1.520
1,3
20
94,5
1.5 auf einem anonymen Gräberfeld
1.530
1.667
1.550
1,3
20
93,0
605
709
615
1,7
10
86,7
1.7.1 in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
2.900
3.351
2.920
0,7
20
87,1
1.7.2 in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
1.220
1.673
1.220
0,0
0
72,9
1.8. in einem Rasenbeet
1.900
1.983
1.920
1,1
20
96,8
1.9 in einem Aschestreufeld
1.580
1.799
1.590
0,6
10
88,4
1.10 in einem Kolumbarium
525
655
535
1,9
10
81,7
2.1 für Sargbestattungen je Stelle
2.620
2.875
2.620
0,0
0
91,1
2.2 für Rasenwahlgräber je Stelle
2.940
3.421
2.940
0,0
0
86,0
2.3 für Urnenbeisetzungen je 2 Stellen
1.490
1.555
1.490
0,0
0
95,8
2.4 für Friedhofshainbestattungen je Stelle
1.860
1.949
1.860
0,0
0
95,4
Urnen-/Aschebeisetzungen
1.6 in einer Familiengrabstätte
Erwerb v. Nutzungsrechten f. Familiengrabstätten
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Kalkulation Bestattungsgebühren
Tarifart
Tarif in EUR
Veränderung
EUR
Deckung
in %
0,0
0
96,0
79
0
0
100
2.727
2.727
0
0
100
79
79
79
0
0
100
3.2.2 Wiederbeisetzen eines Sarges
1.000
1.000
1.000
0
0
100
3.3 Ausgraben und Wiederbeisetzen eines Sarges bei Obduktionen
2.935
2.935
2.935
0
0
100
265
353
265
0
0
75,0
125
224
125
0
0
55,7
47,50
75
47,50
0
0
63,5
220
374
220
0
0
58,9
30,50
30,50
30,50
0
0
100
4.3.2 Orgelbenutzung
6,50
6,50
6,50
0
0
100
4.4.1 Abräumen von Grabmalen, -platten, einfassungen
110
110
110
0
0
100
4.4.2 Abräumen von Kissensteinen, Pflanzgefäßen, Grablaternen, Plastiken u. ä.
55
55
55
0
0
100
Ist
2014
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
Bedarf
2015
Vorschlag
2015
2.190
2.282
2.190
79
79
2.727
%
Umbettungen
3.1.1 Ausgraben einer Urne
3.1.2 Ausgraben eines Sarges
3.2.1 Wiederbeisetzen einer Urne
Sonstige Leistungen
4.1
Inanspruchnahme der Trauerhalle
4.2.1 Inanspruchnahme der Totenkammer
a) für den ersten Tag
b) Aufbahrung zur amtsärztlichen Untersuchung
für die Überführung ins Ausland
4.2.2 Inanspruchnahme der Totenkammer
für jeden weiteren Tag
4.2.3 Aufbahrung vor Einäscherungen außerhalb des Krematoriumsbereiches
4.3.1 Orgelbenutzung mit Organistengestellung
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Kalkulation Bestattungsgebühren
1.3
Bedarfsübersicht
Bedarf einschließlich des öffentlichen Grünanteiles, der Kriegs- und Ehrengräber sowie der
Jüdischen Friedhöfe:
Bezeichnung
Ergebnis Wirtschaftsrechnung
2013 in EUR
Bedarf
Bedarf
2014 in EUR
2015 in EUR
Personalkosten
5.998.729
6.009.526
5.688.084
Sachkosten
2.525.433
2.528.473
2.346.267
Kalkulatorische Kosten
2.339.503
2.245.345
2.117.877
10.863.665
10.783.344
10.152.228
486.730
525.308
514.257
10.376.935
10.258.036
9.637.971
Summe Kosten
Nebenerlöse
Bedarf
1.4
Leistungsübersicht
Fallzahlen
Ergebnis
2013
Sargbestattungen
- Reihengrab
- Familiengrab
Urnen-/Aschebeisetzungen
- Reihengrab
- Familiengrab
Summe Bestattungen / Beisetzungen
Inanspruchnahme der
- Totenkammern
- Trauerhallen
Vergabe von Nutzungsrechten
- Sarg
- Urne
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Fallzahlen
Kalkulation
2014
Fallzahlen
Kalkulation
2015
426
427
853
500
502
1.002
479
402
881
843
423
1.266
940
492
1.432
924
478
1.402
2.119
2.434
2.283
983
1.776
1.146
2.056
1.000
1.888
481
265
588
337
557
312
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Kalkulation Bestattungsgebühren
1.5
Erlösübersicht
Bezeichnung
Erlöse
2013
in EUR
Gebühren
u. Absetzungen *
Erlöse
5.786.392
2.434.800
8.221.192
Kalkulierte
Erlöse
2014
in EUR
6.670.794
2.256.800
8.927.594
Kalkulierte
Erlöse
2015
EUR
6.311.934
2.078.800
8.390.734
*für öffentliches Grün
1.6
Ergebnisübersicht
Bezeichnung
Gesamtbedarf
Erlöse u. Absetzungen *
Ergebnis
Ergebnis
2013
in EUR
Kalkulation
2014
in EUR
Kalkulation
2015
in EUR
10.376.935
10.258.036
9.637.971
8.221.192
8.927.594
8.390.734
-2.155.743
-1.330.442
-1.247.237
* für öffentliches Grün, Jüdische Friedhöfe sowie Kriegs- und Ehrengräber
1.7
Rechtsgrundlagen
C
C
C
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen §§ 7, 77
Kommunalabgabengesetz NRW §§ 4, 6
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen § 4
1.8
Kalkulationsgrundlagen
Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für die Einrichtung vorgegeben:
•
jährliche Kalkulation
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Kalkulation Bestattungsgebühren
2.
Berechnungen
2.1
Berechnung des Gebührenbedarfs
Gesamtbedarf
Vorläufiges
Ergebnis
2013
EUR
Voraussichtliches
Kalkulation Ergebnis Kalkulation
2014
2014
2015
EUR
EUR
EUR
5.998.729
6.009.526
5.990.000
5.688.084
Unterhaltung der Grundstücke, baulichen
Anlagen und Außenanlagen
241.848
242.620
295.000
248.673
3
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen und beweglichen Vermögens
273.154
380.638
330.000
351.078
4
Bewirtschaftung der Grundstücke und
baulichen Anlagen
1.073.368
860.447
900.000
858.574
14.057
7.000
7.000
6.813
107.043
93.755
100.000
96.646
1
Personalkosten
2
5
6
Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für die Inanspruchnahme
von Rechten, Diensten und Leistungen
7
Geschäftsaufwendungen
18.329
39.200
21.000
22.600
8
Steuern, Versicherungen und Schadensfälle
10.069
16.193
16.000
14.783
9
Fachaufwendungen und Verrechnungen
244.958
201.753
200.000
173.252
10
Verwaltungsleistungen
542.607
686.867
600.000
573.848
11
Summe Sachkosten
2.525.433
2.528.473
2.469.000
2.346.267
12
Abschreibung Anlagevermögen
437.323
416.575
416.000
447.696
13
Verzinsung Anlagekapital
1.902.180
1.828.770
1.828.000
1.670.181
14
Summe Kapitalkosten
2.339.503
2.245.345
2.244.000
2.117.877
15
Summe Stellenkosten
10.863.665
10.783.344 10.703.000
10.152.228
16
Verwaltungsgebühren
65.390
70.000
70.000
70.000
17
Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber
200.440
200.400
200.400
200.400
18
Sonstige Erlöse
220.900
254.908
240.000
243.857
19
Summe Nebenerlöse
486.730
525.308
510.400
514.257
20
Summe Bedarf
10.258.036 10.192.600
9.637.971
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
10.376.935
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Kalkulation Bestattungsgebühren
2.2
Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich
2015
1
Personalkosten
2
3
Gesamtbedarf
Kriegs- und
Ehrengräber,
Jüd. Friedhöfe
Öffentliches Grün
GebührenBedarf
Bestattungen/
Beisetzungen
Nutzungs-
Aufbah-
Trauer-
rechte
rungen
feiern
5.688.084
187.740
949.660
4.550.684
2.016.944
2.130.098
161.932
241.710
Unterhaltung Grundstücke/baul. Anlagen
248.673
2.663
51.531
194.479
35.828
71.017
38.083
49.551
351.078
11.266
56.900
282.912
123.580
134.738
9.838
14.756
4
Unterhalt.sonst.
unbew./bewgl.Vermögen
Bewirtsch. Grundstücke/baul. Anlagen
113.883
731.097
157.512
302.996
84.723
185.866
Sonst.Personal- und Versorgungsaufw.
858.574
6.813
13.594
5
187
1.284
5.342
2.188
2.712
179
263
6
96.646
2.105
12.173
82.368
23.986
34.356
1.590
22.436
7
Aufwendungen für die Inanspruchnahme
von Rechten, Diensten und Leistungen
Geschäftsaufwendungen
4.528
17.476
7.202
8.809
595
870
Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
438
2.429
11.916
4.818
6.131
389
578
9
Fachaufwendungen und Verrechnungen
4.148
39.314
129.790
54.291
64.346
4.567
6.586
10
11
Verwaltungsleistungen
Summe Sachkosten
12
Abschreibung
13
Zinsen
14
Kalkulatorische Kosten
22.600
14.783
173.252
573.848
2.346.267
447.696
1.670.181
2.117.877
596
8
15
Entlastung Öffentliches Grün
16
Stellenkosten
17
Verwaltungsgebühren
18
Ruherechtsentschädigung Kriegsgräber
19
Sonstige Erlöse
20
Summe Nebenerlöse
21
Bedarf
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
10.152.228
70.000
16.935
94.955
461.958
186.870
237.544
15.109
22.435
51.932
376.997
1.917.338
596.275
862.649
155.073
303.341
106.599
2.065
67.266
378.365
101.408
127.490
42.868
23.884
663.615
982.682
30.890
882.726
19.138
49.928
25.949
730.881
1.361.047
132.298
1.010.216
62.006
156.527
21.262
-21.262
265.621
2.078.800
7.807.807
2.745.517
3.981.701
379.011
701.578
200.400
243.857
514.257
9.637.971
-21.262
70.000
70.000
200.400
200.400
144.127
99.730
14.198
45.427
5.267
34.838
144.127
370.130
14.198
315.827
5.267
34.838
7.437.677
2.731.319
3.665.874
373.744
666.740
121.494
2.078.800
Oktober 2014
Seite 12
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.3
Berechnung der Einzeltarife
2.3.1 Sargbestattungen / Urnenbeisetzungen
Gebührenbedarf 2015
Tarifposition
1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym
1.2. Sargbestattung in einem Rasenbeet
1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet
1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium
Summe
Wert je Verrechnungseinheit
Fälle
ÄZ
VE
2.731.318,42 EUR
Bedarf
je Fall
EUR
315
0,822
258,93
1.593,09
28
1,052
29,46
2.038,84
136
1,031
140,22
1.998,14
370
1,000
370
1.938,06
32
0,852
27,26
1.651,23
320
0,342
109,44
662,82
122
0,507
61,85
982,60
474
0,366
173,48
709,33
6
0,863
5,18
1.672,55
4
0,863
3,45
1.672,55
316
0,553
174,75
1.071,75
10
0,458
4,85
887,63
150
0,338
50,70
655,07
2.283
1.409,30
1.938,06 EUR
Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar.
ÄZ = Äquivalenzziffer / VE = Verrechnungseinheit
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Seite 13
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.3.2 Nutzungsrechte
Gebührenbedarf 2015
Tarifposition
1.1.1 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte
Jahre Verläng. Jahre
Fälle je Fall Jahre Gesamt ÄZ
3.665.874,04 EUR
Bedarf je
Jahr
Fall
VE
EUR EUR
315
25
0
7.875 0,540
4.252,50 62,09 1.552,28
28
25
0
700 0,541
378,70 62,21 1.555,16
1.2. Nutzungsrecht für ein Rasenbeet
136
25
0
3.400 0,540
1.836,00 62,09 1.552,28
1.4 Nutzungsrecht für eine Urne in einer Urnenreihengrabstätte
320
25
0
8.000 0,329
2.632,00 37,83
945,74
1.5 Nutzungsrecht für eine Urne in einem anonymen Gräberfeld
122
25
0
3.050 0,238
725,90 27,37
684,15
1.7.1 N.R. für eine Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
6
25
0
150 0,584
316
25
0
7.900 0,317
2.504,30 36,45
911,25
10
25
0
250 0,317
79,25 36,45
911,25
316
25
4.256
71
25
0
1.775 1,190
2.112,25 136,83 3.420,77
149
25
522
4.247 0,541
2.297,63 62,21 1.555,16
0
25
0
0 0,678
0,00 77,96 1.948,98
136
25
151
3.551 0,794
2.819,49 91,30 2.282,43
31.881,62
1.1.2 Nutzungsrecht für eine Reihengrabstätte anonym
1.8 Nutzungsrecht für eine Urne in einem Rasenbeet
1.9 Nutzungsrecht für eine Asche in einem Aschestreufeld
2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte
2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgräber Sarg je Grabstätte
2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte
2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
Summe
Wert je Verrechnungseinheit
1.925
87,60 67,15 1.678,77
12.156 1,000 12.156,00 114,98 2.874,60
114,983929 EUR
Die obige Berechnung ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher unvermeidbar.
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Seite 14
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.3.3 Gebührenbedarf und Tarifvorschlag je Tarifposition (1.1.1 - 1.10 und 2.1 - 2.5)
Bedarf 2015
Tarifpositionen
1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym
1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet
1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
1.7.1 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Reihe
1.7.2 Beisetzung einer Asche in einer Friedhofshaingrabstätte Familie
1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet
1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium
2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte
2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab Sarg
2.3 Familiengrabstätte für Urnenbeisetzungen je 2stellige Grabstätte
2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen (pro Kammer/Jahr)
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Tarif
2014
EUR
2.480
2.730
2.990
1.540
1.430
1.500
1.530
605
2.900
1.220
1.900
1.580
525
2.620
2.940
1.490
1.860
2.190
Erdbestattung
Urnenbeisetzung
EUR
Nutzungsu. Ruherecht
EUR
1.593,09
2.038,84
1.998,14
1.938,06
1.651,23
662,82
982,60
709,33
1.672,55
1.672,55
1.071,75
887,63
655,07
-
Oktober 2014
1.552,28
1.555,16
1.552,28
945,74
684,15
1.678,77
911,25
911,25
2.874,60
3.420,77
1.555,16
1.948,98
2.282,43
Bedarf
EUR
3.145
3.594
3.550
1.938
1.651
1.609
1.667
709
3.351
1.673
1.983
1.799
655
2.875
3.421
1.555
1.949
2.282
Tarifvorschlag
2015
EUR
2.450,00
2.710,00
2.970,00
1.520,00
1.410,00
1.520,00
1.550,00
615,00
2.920,00
1.220,00
1.920,00
1.590,00
535,00
2.620,00
2.940,00
1.490,00
1.860,00
2.190,00
+/zu
2014
%
-1,2
-0,7
-0,7
-1,3
-1,4
1,3
1,3
1,7
0,7
0,0
1,1
0,6
1,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Kostendeckung
%
77,9
75,4
83,7
78,4
85,4
94,5
93,0
86,7
87,1
72,9
96,8
88,4
81,7
91,1
86,0
95,8
95,4
96,0
Seite 15
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.3.4 Aufbahrungen (Totenkammer)
Gebührenbedarf 2015
Bezeichnung
für den ersten Tag
für jeden weiteren Tag
Summe
Regelaufbahrung für eine Bestattung = 3 Tage
Wert je Verrechnungseinheit
Fälle
1.000
2.000
3.000
ÄZ*
VE*
3
1
373,75
220,00 EUR
Bedarf je Fall
3.000
2.000
5.000
220,00 EUR
74,75 EUR
*ÄZ = Äquivalenzziffer
*VE = Verrechnungseinheit.
Der Kostendeckungsgrad beträgt 58,9%.
In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten.
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
224,25
74,75
373.745,46 EUR
Tarif
Tarifvoralt
Schlag
125,00 EUR
125,00 EUR
47,50 EUR
47,50 EUR
Oktober 2014
Seite 16
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.3.5 Trauerfeiern
Gebührenbedarf 2015
666.740,02 EUR
Tarif alt
Fälle
Tarifvorschlag
1.888
Bedarf je Fall
353,15 EUR
265,00 EUR
265,00 EUR
Der Kostendeckungsgrad beträgt 75,0%.
In dem Gebührenbedarf ist der Bedarf für eine einfache Dekoration enthalten.
2.3.6
Nebenleistungen
Die für Nebenleistungen entstandenen Kosten und hierfür erzielten Nebenerlöse sind nicht in
dem Gebührenbedarf der Ziffern 2.3.1 bis 2.3.5 enthalten.
Kosten und Tarife der nachstehenden Nebenleistungen bleiben gegenüber der Vorjahreskalkulation unverändert.
2.3.7
Orgelspiel
Bedarf
Entgelt für den Organisten
Vorhaltungs- und Wartungskosten für die Orgel
Gebührenbedarf
für
Orgelspiel
2.3.8
Bedarf alt
Tarifvorschlag
24,00 EUR
24,00 EUR
24,00 EUR
6,50 EUR
6,50 EUR
6,50 EUR
30,50 EUR
30,50 EUR
30,50 EUR
Umbettungen (Tarif-Nr. 3.1.1 - 3.3)
Den nachstehend aufgeführten Tarifen für Umbettungen liegen durchschnittliche Arbeitszeiten
und Materialmitteleinsätze je Std. und Umbettungsart zugrunde.
Bezeichnung
Ausgraben einer Urne
Ausgraben eines Sarges
Wiederbeisetzen einer Urne
Wiederbeisetzen eines Sarges
Ausgraben u. Wiederbeisetzen eines
Sarges zum Zwecke einer Obduktion
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Personalkosten
EUR
Muldenkipper
EUR
72,50
Bagger
Gebührenbedarf
EUR
Tarifvorschlag
EUR
6,74
79,24
79,00
2.708,25
19,09
2.727,34
2.727,00
72,50
6,74
79,24
79,00
960,42
17,98
1.000,07
1.000,00
2.918,25
16,85
2.935,10
2.935,00
EUR
21,67
Oktober 2014
Seite 17
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.3.9
Abräumen von Grabeinrichtungen bei Verzicht oder Entzug der Grabstätten (TarifNr. 4.4.1 und 4.4.2)
a)
Grabmale, Grabplatten, Grabeinfassungen
2 Arbeitskräfte je 1 Std.
2 x 42,00 EUR
84,00 EUR
Fahrzeugeinsatz Muldenkipper 1 Std
1 x 6,74 EUR
6,74 EUR
Entsorgung
Tarifvorschlag:
b)
21,20 EUR
111,94 EUR
110,00 EUR
Kissensteine, Pflanzgefäße, Grablaternen über 50 cm Höhe,
freistehende Plastiken, Symbole etc. - ohne a) -
2 Arbeitskräfte je 0,5 Std.
1 x 42,00 EUR
42,00 EUR
Fahrzeugeinsatz (Muldenkipper) 0,5 Std.
0,5 x 6,74 EUR
3,37 EUR
Entsorgung
Tarifvorschlag:
2.4
10,60 EUR
55,97 EUR
55,00 EUR
Staffelung der Tarife
Als wahlfreie Leistung werden die Aufbahrungen und Trauerfeiern angeboten. Die hierfür zu entrichtenden Gebühren werden im Fall der Inanspruchnahme neben den Tarifen für die Sargbestattungen
und Urnenbeisetzungen erhoben.
Im Falle der Inanspruchnahme der Aufbahrung werden im Zusammenhang mit einer Bestattung
bzw. Urnenbeisetzung zusätzlich 220 EUR (3 Tage = 1. Tag 125,00 EUR + 2 Tage á 47,50 EUR)
berechnet (siehe auch Ziffer 2.3.4).
Im Falle der Inanspruchnahme einer Trauerfeier werden zusätzlich 265,00 EUR berechnet (siehe
auch Ziffer 2.3.5).
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Seite 18
Kalkulation Bestattungsgebühren
2.5
Kontrollrechnung (Leistung x Tarife = Erlöse)
Tarif
Fälle
1.1.1 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte
315
1.1.2 Sargbestattung in einer Reihengrabstätte anonym
28
1.2 Sargbestattung in einem Rasenbeet
136
1.3.1 Sargbestattung in einer Familiengrabstätte
370
1.3.2 Sargbestattung in einem Rasenwahlgrab
32
1.4 Beisetzung einer Urne in einer Urnenreihengrabstätte
320
1.5 Beisetzung einer Urne in einem anonymen Gräberfeld
122
1.6 Beisetzung einer Urne in einer Familiengrabstätte
474
1.7.1 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Reihe
6
1.7.2 Beisetzung einer Asche i. e. Friedhofshaingrabstätte Familie
4
1.8 Beisetzung einer Urne in einem Rasenbeet
316
1.9 Beisetzung einer Asche in einem Aschestreufeld
10
1.10 Beisetzung einer Urne in einem Kolumbarium
150
Summe Bestattungen, Beisetzungen, Ruherechte
2.
Nutzungsrechte in Jahren
2.1 Familiengrabstätte für Sargbestattung je Grabstätte
316
2.2 Familiengrabstätte für Rasenwahlgrab
71
2.3 Familiengrabstätte f. Urnenbeisetzungen je 2-stellige Grabstätte 149
2.4 Familiengrabstätte für Friedhofshainbestattungen je Grabstelle
0
2.5 Kolumbarium: eine Kammer für 2 Urnen
136
2.6 Nutzungszeitverlängerung Erdbestattungen in Jahren
4.256
2.6 Nutzungszeitverlängerungen Urne (2 Urnen) in Jahren
522
2.6 Nutzungszeitverlängerungen Kolumbarium (1 Urne) in Jahren 151
Summe Nutzungsrechte
4.1 Inanspruchnahme der Bestattungsgebäude
1.888
4.2 Inanspruchnahme der Totenkammer
4.2.3 Dreitägige Aufbahrung
1.000
Summe Trauerfeier, Aufbahrungen
Einnahme insgesamt
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Gebühr je
Fall
Gebühr gesamt
EUR
EUR
2.450,00
2.710,00
2.970,00
1.520,00
1.410,00
1.520,00
1.550,00
615,00
2.920,00
1.220,00
1.920,00
1.590,00
535,00
771.750,00
75.880,00
403.920,00
562.400,00
45.120,00
486.400,00
189.100
291.510,00
17.520,00
4.880,00
606.720,00
15.900,00
80.250,00
3.551.350,00
2.620,00
2.940,00
1.490,00
1.860,00
2.190,00
104,80
59,60
43,80
827.920,00
208.740,00
222.010,00
0,0
297.840,00
446.028,80
31.111,20
6.613,80
2.040.263,80
500.320,00
265,00
220,00
220.000,00
720.320,00
6.311.933,80
Oktober 2014
Seite 19
Kalkulation Bestattungsgebühren
3.
Externer Tarifvergleich
Erdbestattung in einem Reihengrab
einschließlich Nutzungsrecht 2014
in EUR
Urnenbeisetzung in einem Reihengrab einschließlich Nutzungsrecht
2014 in EUR
Dortmund
2.350 (20 Jahre)
1.080 (20 Jahre)
Essen
1.860 (25 Jahre)
1.121 (25 Jahre)
Herne
2.451 (25 Jahre)
1.521 (25 Jahre)
Köln
2.720 (25 Jahre)
2.254 (25 Jahre)
Wuppertal
2.704 (30 Jahre)
1.377 (30 Jahre)
Duisburg
1.836 (20 Jahre)
1.368 (20 Jahre)
2.480
2.450
1.500
1.520
Stadt
Bochum 2014
Bochum 2015
4.
Erläuterungen
4.1
Grundsätzliches
Basis des Entgeltbedarfes sind ausschließlich die der betrieblichen Leistungserstellung dienenden
Kosten. Die Berechnung des Gebührenbedarfes (vgl. Tabelle 2.1) gliedert sich in die Spalten „Ergebnis Wirtschaftsrechnung 2013“, „Kalkulation Gebührenbedarf 2014“ und „Kalkulation 2015“.
Seit dem 01.05.2007 werden die manuellen Leistungen für den Bereich „Friedhofs- und Bestattungswesen“ von Amt 68 (Technischer Betrieb) erbracht. In Zukunft wird die Aufgabe des Bestattungsbetriebes vollständig auf den Technischen Betrieb übertragen. Das Auftraggeber- und Auftragnehmerverhältnis mit dem Umwelt- und Grünflächenamt entfällt. Die hieraus resultierenden Kostenreduzierungen wurden bei der Kalkulation bereits berücksichtigt.
Für die Kostenentwicklung sind die Plandaten aus dem NKF (SAP) unter Berücksichtigung ergänzender Angaben der leistungserbringenden Fachämter zugrunde gelegt worden
Die kalkulatorischen Zinsen werden auf der Basis von Anschaffungswerten
berechnet. Der Zinssatz beträgt
6,3 %
Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt.
4.2
Bedarfsübersicht (1.3)
In der Kostenübersicht wird der Bedarf der Einrichtung dargestellt. Die Absetzung der Kosten des
öffentlichen Grünanteiles und der Kriegs- und Ehrengräber erfolgt in der Tabelle 2.2.
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Kalkulation Bestattungsgebühren
4.3
Seite 20
Leistungsübersicht (1.4) und Erlösübersicht (1.5)
In der Leistungsübersicht sind die der Kalkulation zugrunde gelegten Fallzahlen ausgewiesen. Durch
Multiplikation der prognostizierten Leistungen mit den Tarifen ergeben sich die in der Erlösübersicht
ausgewiesenen Erlöse.
4.4
Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich (2.2)
Hier werden vom Gesamtbedarf die vom städtischen Haushalt zu tragenden Kosten für das öffentliche Grün, die Kriegs- und Ehrengräber und die Jüdischen Friedhöfe abgesetzt. Der verbleibende
Bedarf ist über Gebühren zu refinanzieren. Nachstehend werden die Kostenarten erläutert:
Zeile 1 Personalkosten
Die Personalkosten für die Beamten und die tariflich Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter),
die für die Einrichtung Bestattungswesen tätig sind, wurden aufgrund der Personalkostenplanung angesetzt. Von den Personalkosten wurden für die leistungsgeminderten Mitarbeiter rd.
472 TEUR aus dem Gebührenbedarf ausgegliedert.
Zeile 2 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
Kosten der Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung (ZD bauliche Unterhaltung) für die Betriebsgebäude, Trauerhallen, Totenkammern (168.673 EUR) und Unterhaltung der Außenanlagen (80.000
EUR).
Zeile 3 Unterhaltung des sonst. unbeweglichen und beweglichen Vermögens
Bezeichnung
Unterhaltung Betriebsinventar, Abfallentsorgung etc.
Unterhaltung der Fahrzeuge und Maschinen
Instandhaltung
Summe
35.849 EUR
295.229 EUR
20.000 EUR
351.078 EUR
Kosten für Maschinen und Geräte sowie Kosten für die Beschaffung von Ersatzmaterialien und die
Instandhaltung.
Zeile 4 Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen
Bezeichnung
Grundbesitzabgaben
Schornsteinfeger
Gas
Strom
Wasserbezugskosten
Öl
Bewirtschaftung Grundstücke ZD
Winterdienst
Gebäudereinigung ZD
Summe
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142.000 EUR
1.559 EUR
213.410 EUR
107.919 EUR
46.100 EUR
39.230 EUR
21.309 EUR
47.291 EUR
239.756 EUR
858.574 EUR
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Kalkulation Bestattungsgebühren
Seite 21
Zeile 5 Sonstige Personalaufwendungen
Bezeichnung
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Reisekosten
Dienst- und Schutzkleidung
Summe
1.500 EUR
4.800 EUR
513 EUR
6.813 EUR
Zeile 6 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten, Diensten und Leistungen
Bezeichnung
Mieten ZD ext. Anmietungen
Mieten Fahrzeuge und Geräte
Leasing und Gebühren
Lagerkonten Betriebshöfe und Werkstätten
Sonstige Dienstleistungen
Honorarkräfte (Organisten)
Summe
27.935 EUR
35.591 EUR
956 EUR
11.300 EUR
800 EUR
20.064 EUR
96.646 EUR
Zeile 7 Geschäftsaufwendungen
Kosten für Bücher, Zeitschriften, Porto, Postdienste, Bekanntmachungskosten, Büromaterialien,
Drucksachen usw.
Zeile 8 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
Kosten für Versicherungen, Verbände, Schadensfälle und Kfz-Steuern etc.
Zeile 9 Fachaufwendungen und Verrechnungen
Es handelt sich hier um nicht direkt zuzuordnende Gemeinkosten die nach Arbeitsanteilen monatlich
aufgeteilt werden.
Zeile 10 Verwaltungsleistungen
Die „Interne Leistungsverrechnung“ (ILV) mit anderen Ämtern sowie die Management Gemeinkostenzuschläge (GKZ).
Zeilen 12 bis 13 Kapitalkosten
Die Berechnung erfolgt durch die Anlagevermögensrechnung. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt
6,3 %. Die lineare kalkulatorische Abschreibung wird auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten ermittelt.
Zeile 15 Entlastung öffentliches Grün
Zur Erreichung des grünpolitischen Wertes in Höhe von 2.078.800 EUR werden von den Kosten für
die Nutzungsrechte 21.262 EUR abgesetzt und den Kosten für das öffentliche Grün zugeordnet.
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Seite 22
Kalkulation Bestattungsgebühren
Zeilen 17 bis 19 Nebenerlöse
Von den Stellenkosten werden die nachstehend aufgeführten Nebenerlöse abgesetzt.
Zeile 17:
Zeile 18:
Zeile 19:
4.5
Verwaltungsgebühren Grabmalgenehmigungen, Befahren der Friedhöfe usw.
Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber welche für die von den Kriegsgräbern in
Anspruch genommene Friedhofsfläche gezahlt wird.
Als sonstige Erlöse werden hauptsächlich Erstattungen für die Pflege der Kriegs- und
Zivilopfergräber und der jüdischen Friedhöfe sowie Erlöse für das Abräumen von
Grabeinrichtungen, Umbettungen, sowie Orgelspiel ausgewiesen.
Berechnung des Gebührenbedarfs je Leistungsbereich (Tabelle 2.2)
Der Gebührenbedarf wurde unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Kostenstellenrechnung 2013
und der Planung für 2015 auf die Tarifbereiche aufgeteilt. Nach Abzug der Nebenerlöse und der
Kosten für das öffentliche Grün, der Jüdischen Friedhöfe sowie der Kriegs- und Ehrengräber verbleibt ein Gebührenbedarf von 7.437.678 EUR.
Hiervon entfallen auf:
Bestattungen/Beisetzungen
Nutzungsrechte
Aufbahrungen
Trauerfeiern
Summe
4.6
2.731.318 EUR
3.665.874 EUR
373.746 EUR
666.740 EUR
7.437.678 EUR
Berechnung der Einzeltarife
Zu 2.3.1, 2.3.2, und 2.3.4: Sargbestattungen, Nutzungsrechte, Einäscherungen und Aufbahrungen
Die Kalkulation des Gebührenbedarfes nach Kostenträgern erfolgt wie nachstehend dargestellt nach
der Methode der Äquivalenzziffernrechnung:
a)
b)
c)
d)
e)
Jahresfallzahl der Kostenträger
Äquivalenzziffer je Kostenträger
Verrechnungseinheiten (Jahresfallzahl x Äquivalenzziffer)
Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit (Gebührenbedarf : Verrechnungseinheiten)
Gebührenbedarf je Kostenträgereinheit (Gebührenbedarf je Verrechnungseinheit x Äquivalenzziffer je Kostenträgereinheit)
Die Fallzahlen entsprechen den aus der Prognose der Leistungsentwicklung übernommenen Werten. Die Äquivalenzziffern sind vom Stadtamt 67 fachtechnisch ermittelt worden. Sie berücksichtigen
den durchschnittlichen Aufwand auf allen Friedhöfen, der für die unterschiedlichen Leistungen anfällt
sowie Flächengrößen und Infrastrukturkosten.
Zu 2.3.5: Trauerfeiern
Der Tarif wird nach der Methode der Divisionskalkulation ermittelt.
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Kalkulation Bestattungsgebühren
4.7
Beschlussvorschläge
Die Tarifvorschläge werden mit den Berechnungen unter den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.7
ausgewiesen.
Der ermittelte Gebührenbedarf für die Sargbestattungen in Reihengräbern und Urnenbeisetzungen enthält auch das anteilige Ruherecht. Aus diesem Grunde wurden diese Gebührenbedarfe in der Aufstellung von Ziffer 2.3.3 nochmals zusammengefasst.
Rechentechnischer Hinweis:
Die Kalkulation der Tarife ist mit automatisierten Verfahren durchgeführt worden, die mit einer erheblichen Anzahl von Nachkommastellen arbeiten. Rundungsdifferenzen sind daher
unvermeidbar.
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