Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Gebührenbedarfsberechung Wochenmärkte 2015.pdf
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24.12.14, 20:45
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27.01.18, 21:31
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Kalkulation der
Gebührentarife für die
- Wochenmärkte –
für den Zeitraum vom
01.01.2015 bis 31.12.2015
Kalkulation Wochenmärkte
Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1.
ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
3
1.1
Allgemeines
3
1.2
Tarifübersicht
3
1.3
Bedarfsübersicht über die ansatzfähigen Kosten
3
1.4
Leistungsübersicht
4
1.5
Erlösübersicht (ohne USt.)
4
1.6
Ergebnisübersicht
4
1.7
Rechtsgrundlagen
4
1.8
Kalkulationsgrundlagen
4
2.
BERECHNUNGEN
5
2.1
Berechnung des Gebührenbedarfs für den Kalkulationszeitraum
5
2.2
Leistungen
5
2.3
Berechnung der Einzeltarife
5
3.
VERGLEICH DER TARIFE 2013
6
4.
ERLÄUTERUNGEN
7
Amt für Finanzsteuerung – 20 34
Oktober 2014
Kalkulation Wochenmärkte
Seite 3
1.
Allgemeine Erläuterungen
1.1
Allgemeines
Die Stadt Bochum betreibt z. Zt. 13 Wochenmärkte in den verschiedenen Stadtteilen, welche
als kostenrechnende Einrichtung „Wochenmärkte“ eine wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Einheit bilden. Die Einrichtung wird als Betrieb gewerblicher Art geführt und unterliegt zu 100 % der Umsatzsteuerpflicht.
Der Einrichtung entstehen hauptsächlich Kosten für Leistungen der
●
USB Bochum GmbH und des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
(Marktplatzreinigung, Marktabfallentsorgung und Betrieb der Bedürfnisanstalten zu
Marktzeiten)
●
Verwaltung (Durchführung und Abrechnung der Marktveranstaltungen)
Die Gebühren werden nach dem Maßstab lfd. m Frontfläche (Länge der dem Marktstand
zugeordneten Fläche) je Marktveranstaltung erhoben.
In den letzten Jahren ist die Belegung der Wochenmärkte durch die Markthändler stetig rückläufig. Während die Märkte 2005 noch mit rd. 250.000 lfd. m Frontfläche belegt wurden, waren es 2010 nur noch rd. 210.000 lfd. m. Von den Markthändlern wird diese Entwicklung
durch Geschäftsaufgaben überwiegend infolge von Umsatzrückgängen und persönlicher
Gründe (arbeitsintensives Geschäft, Alter, kein Nachfolger) begründet.
Für 2015 werden 180.000 lfd. m Frontfläche angestrebt.
1.2
Tarifübersicht
Kostenträger
Laufender Meter
Frontfläche pro Veranstaltungsmeter
Tarif 2014
in EUR
3,85 EUR
zzgl. USt.
(=> 0,73 EUR)
Bruttogebühr:
4,58 EUR
Tarifbedarf
2015 in EUR
4,25 EUR
zzgl. USt.
(=> 0,81 EUR)
Bruttogebühr
5,06 EUR
Tarifvorschlag
2015 in EUR
4,00 EUR
zzgl. USt.
(=> 0,76 EUR)
Bruttogebühr
4,76 EUR
Veränderung
In %
+ 3,90
Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %.
1.3
Bedarfsübersicht über die ansatzfähigen Kosten (nach Abzug der Vorsteuer;
vgl. Zif. 2.1)
Kostenart
Personalkosten
Sachkosten
Gesamtkosten
./. Nebenerlöse
Gebührenbedarf
Amt für Finanzsteuerung – 20 34
vorläufiges
Ergebnis 2013
In EUR
170.381,58
613.247,45
783.629,03
55.318,28
728.310,75
Kalkulation 2014
In EUR
193.968,15
602.486,78
796.454,93
39.171,29
757.283,64
Kalkulation 2015
In EUR
172.085,40
632.283,96
804.369,36
38.943,85
765.425,51
Oktober 2014
Kalkulation Wochenmärkte
1.4
Leistungsübersicht
Leistungsart
Lfd. Meter Verkaufsfront
1.5
Seite 4
Ergebnis 2013
180.160
Kalkulation 2015
180.000
Erlösübersicht (ohne USt.)
Erlösart
Wochenmarktgebühren ohne USt.
1.6
Kalkulation 2014
185.000
Erlöse 2013
In EUR
696.969,96
Kalkulation 2014
in EUR
712.250,00
Kalkulation 2015
in EUR
720.000,00
Ergebnisübersicht
Leistungsart
Erlöse
Gebührenbedarf
Ergebnis
Vorl. Ergebnis
2013 in EUR
696.969,96
728.310,75
-31.340,79
Kalkulation 2014
In EUR
712.250,00
757.283,64
-45.033,64
Kalkulation 2015
In EUR
720.000,00
765.425,51
-45.425,51
1.7
Rechtsgrundlagen
-
-
§§ 7, 8, 41 und 77 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom
14.07.1994 (GV.NRW.S.666) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW.2023)
§§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung vom 30.04.1991 (GV.NRW.S.712/SGV.NRW.610)
§ 67 ff Gewerbeordnung (GewO).
1.8
Kalkulationsgrundlagen
-
Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für die Einrichtung Wochenmärkte vorgegeben:
Kalkulationszeitraum:
Angestrebter Kostendeckungsgrad:
Amt für Finanzsteuerung – 20 34
jährlich
100 %
Oktober 2014
Kalkulation Wochenmärkte
Seite 5
2.
Berechnungen
2.1
Berechnung des Gebührenbedarfs für den Kalkulationszeitraum (nach Abzug
der ansatzfähigen Vorsteuer)
Zeilen
Nr.
Bezeichnung
1
2
Personalkosten
Sonstige Sachkosten
Leistungen Eigenbetrieb
„Zentrale Dienste“
Verwaltungskosten
Zuwendungen Zweckverband „EKOCity“
Aufwendungen Reinigung
und Winterdienst „USB
GmbH“ *
Sachkosten
Summe Sachkosten
Summe Stellenkosten
Nebenerlöse (Verwaltungsgebühren)
Bereinigte Stellenkosten
Erlöse
Betriebsergebnis
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
*=
Vorauss.
Ergebnis
2013 in
EUR
170.381,58
48.029,78
193.968,15
32.558,22
Vorauss.
Ergebnis
2014
in EUR
175.502,11
32.558,22
20.018,35
21.593,30
21.593,30
19.614,89
10.321,57
11.274,07
11.274,07
11.547,03
67.388,83
56.835,70
56.835,70
52.221,80
454.627,00
451.455,00
451.455,00
486.328,00
12.861,92
613.247,45
783.629,03
28.770,49
602.486,78
796.454,93
28.770,49
602.486,78
777.988,89
31.561,13
632.283,95
804.369,35
55.318,28
39.171,29
39.171,29
38.943,85
728.310,75
696.969,96
-31.340,79
757.283,64
712.250,00
-45.033,64
738.817,60
693.000,00
-45.817,60
765.425,50
720.000,00
-45.425,50
Kalkulation
2014 in
EUR
Kalkulation
2015 in
EUR
172.085,40
31.011,10
bereinigt um die Vorsteuer (= 19 %)
Die Vorsteuer ist entsprechend der Steuerpflicht vom Bruttobetrag abgezogen worden.
2.2
Leistungen
Leistungsart
Lfd. m Verkaufsfront
2.3
Kalkulation 2015
180.000
Berechnung der Einzeltarife
Der Tarif wird mit Hilfe der Divisionskalkulation nach folgender Formel berechnet:
Gebührenbedarf Kostenträger
--------------------------------------------Leistungseinheiten Kostenträger
Amt für Finanzsteuerung – 20 34
=
Tarif in EUR/Einheit
Oktober 2014
Kalkulation Wochenmärkte
Seite 6
Kalkulation
Tarifkalkulation
Wochenmarktgebühren
Gebührenbedarf im Kalkulationszeitraum
765.425,51 €
Leistungseinheiten im Kalkulationszeitraum
180.000 lfd. m.
Kostendeckender Tarif je Leistungseinheit
4,25 €
Bisheriger Tarif je Leistungseinheit
3,85 € zzgl. 0,73 € USt. = 4,58 €
Tarifvorschlag je Leistungseinheit
4,00 € zzgl. 0,76 € USt. = 4,76 €
3.
Vergleich der Tarife 2013
Gemeinde
Aachen
Brutto-Tarif
*)
5,97 Euro (1,99 Euro/qm)
Dauerzuweisungen 2,60 Euro
Tageszuweisungen 3,05 Euro
5,00 Euro
*)
4,83 Euro (1,61 Euro/qm)
Bielefeld
Castrop-Rauxel
Dortmund
Düsseldorf
1,70 Euro
Essen
*)
Hattingen
*)
Herne
*)
Iserlohn
Köln
4,02 Euro (1,34 Euro/qm)
4,20 Euro (1,40 Euro/qm)
mindestens aber 10,00 Euro
5,10 Euro (1,70 Euro/qm)
1,29 Euro (1,43 Euro/qm)
1,80 Euro
Krefeld
Leverkusen
Lüdenscheid
Münster
Neuss
3,29 Euro
3,00 Euro
1,50 Euro je angefangener ½ m
3,89 Euro
mindestens aber 11,90 Euro
Dauerzuweisungen 4,22 Euro
Tageszuweisungen zzgl. 2,38 Euro
1,79 Euro
Paderborn
2,09 Euro
Remscheid
2,44 – 5,95 Euro
Bochum 2014
4,58 Euro
Bochum 2015 geplant
4,76 Euro
*)
Hierbei handelt es sich um Umrechnungen von qm auf lfd. Frontmeter (1 lfd. m Breite
/3 m Tiefe). In Klammern sind die Quadratmeterpreise dargestellt. Die Unterschiede
in den Tarifen ergeben sich durch verschiedene Leistungsbeschreibungen der einzelnen Städte; so wird in Bochum z.B. der Müll auf den Marktplätzen getrennt gesammelt und abgefahren.
Amt für Finanzsteuerung – 20 34
Oktober 2014
Kalkulation Wochenmärkte
4.
Seite 7
Erläuterungen
Erläuterungen zur Kostenaufstellung (Zif. 2.1)
Zu Zeile 1 – Summe Personalkosten –
Hierbei handelt es sich um Personalkosten der für die Wochenmärkte eingesetzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Zu Zeile 2 – Sonstige Sachkosten –
Unter dieser Position werden nachstehende Kosten ausgewiesen:
Bezeichnung
Reisekosten einschl. Wegstreckenentschädigung
Werbung
Sach-/Dienstleistungen
Sonstiger Geschäftsaufwand
Summe sonstige Sachkosten
Kalkulation 2015 in Euro
66,96
16.900,00
5.377,30
8.666,84
31.011,1
Zu Zeile 3 – Leistungen Eigenbetrieb „Zentrale Dienste“ –
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste berechnet der Einrichtung Wochenmärkte die für ihre Arbeitsplätze und Mitarbeiter entstehenden Aufwendungen.
Zu Zeile 4 – Verwaltungskosten –
Für das Erbringen der betriebsnotwendigen Leistungen durch die Querschnittsverwaltung
werden Verwaltungsgemeinkosten berechnet (GKZ = Gemeinkostenzuschlag). Die Höhe der
Erstattungen wird jährlich ermittelt.
Zu Zeile 5 – Zuwendungen Zweckverband „EKOCity“ –
Der Abfallwirtschaftsverband erhebt von der Stadt Bochum für die von USB für die Abfallentsorgung der Wochenmärkte gemeldeten voraussichtlichen Anlieferungen in Höhe von 370 t
einen vorkalkulierten Verbandsbeitrag von 141,14 Euro je t. Dies sind 52.221,80 Euro. Nach
Abschluss des Veranlagungsjahres 2014 erfolgt vom Verband eine Nachkalkulation mit anschließender Spitzabrechnung. Der sich für Bochum aus der Spitzabrechnung ergebende
Saldo wird in die Betriebsabrechnung für die Wochenmärkte eingestellt.
Zu Zeile 6 – Aufwendungen Reinigung „USB Bochum GmbH“ –
Die USB bietet ihre Leistungen für die Wochenmärkte zu einem Selbstkostenfestpreis an. Im
Einzelnen handelt es sich um die Reinigung der Marktplätze sowie der Betrieb der Bedürfnisanstalten während der Marktzeiten.
Das Angebot der USB GmbH wurde im Vergleich zur Vorjahreskalkulation von 451.455 Euro
um 34.873 Euro auf 486.328 Euro erhöht und beachtet die preisrechtlichen Vorschriften.
Der Preis wird durch die Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg jährlich geprüft.
Der sich für Bochum aus der Preisprüfung ergebende Saldo wird in die Betriebsabrechnung
für die Wochenmärkte eingestellt. Sollten die Preisprüfungen ergeben, dass nach Kenntnis
der Istkosten die angebotenen Preise höher sind als es das Preisrecht zulässt, sind durch
die Stadt Bochum die Zahlungen auf die preisrechtlich zulässige Höhe zu reduzieren. In diesem Fall würde die Überzahlung entsprechend der Vorschriften des KAG NRW gebührensenkend vom Gebührenbedarf der Jahre 2017/2018 abgezogen. Ergibt die Preisprüfung,
dass die preisrechtlich ansatzfähigen Kosten den Angebotspreis übersteigen, werden der
USB die ungedeckten Kosten nicht erstattet.
Amt für Finanzsteuerung – 20 34
Oktober 2014
Kalkulation Wochenmärkte
Seite 8
Zu Zeile 7 – Summe Sachkosten –
Hierbei handelt es sich um die gesamten Sachkosten. Die Belastungen bei den Internen Verrechnungen ergeben sich aus einer Vereinbarung zwischen dem Tiefbauamt und dem Ordnungsamt für die Überlassung der Plätze für Wochenmarktveranstaltungen. Die Kosten entstehen nur für die tatsächliche Veranstaltungsdauer der Märkte.
Zu Zeile 9 – Summe Nebenerlöse (Verwaltungsgebühren) –
Die Verwaltungsgebühren werden für die Zuweisung eines Wochenmarktstandplatzes erhoben.
Amt für Finanzsteuerung – 20 34
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Kalkulation Wochenmärkte
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