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Gebührenbedarfsberechung Wochenmärkte 2015.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Gebührenbedarfsberechung Wochenmärkte 2015.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
24.12.14, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:31

Inhalt der Datei

Kalkulation der Gebührentarife für die - Wochenmärkte – für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Kalkulation Wochenmärkte Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN 3 1.1 Allgemeines 3 1.2 Tarifübersicht 3 1.3 Bedarfsübersicht über die ansatzfähigen Kosten 3 1.4 Leistungsübersicht 4 1.5 Erlösübersicht (ohne USt.) 4 1.6 Ergebnisübersicht 4 1.7 Rechtsgrundlagen 4 1.8 Kalkulationsgrundlagen 4 2. BERECHNUNGEN 5 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfs für den Kalkulationszeitraum 5 2.2 Leistungen 5 2.3 Berechnung der Einzeltarife 5 3. VERGLEICH DER TARIFE 2013 6 4. ERLÄUTERUNGEN 7 Amt für Finanzsteuerung – 20 34 Oktober 2014 Kalkulation Wochenmärkte Seite 3 1. Allgemeine Erläuterungen 1.1 Allgemeines Die Stadt Bochum betreibt z. Zt. 13 Wochenmärkte in den verschiedenen Stadtteilen, welche als kostenrechnende Einrichtung „Wochenmärkte“ eine wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Einheit bilden. Die Einrichtung wird als Betrieb gewerblicher Art geführt und unterliegt zu 100 % der Umsatzsteuerpflicht. Der Einrichtung entstehen hauptsächlich Kosten für Leistungen der ● USB Bochum GmbH und des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity (Marktplatzreinigung, Marktabfallentsorgung und Betrieb der Bedürfnisanstalten zu Marktzeiten) ● Verwaltung (Durchführung und Abrechnung der Marktveranstaltungen) Die Gebühren werden nach dem Maßstab lfd. m Frontfläche (Länge der dem Marktstand zugeordneten Fläche) je Marktveranstaltung erhoben. In den letzten Jahren ist die Belegung der Wochenmärkte durch die Markthändler stetig rückläufig. Während die Märkte 2005 noch mit rd. 250.000 lfd. m Frontfläche belegt wurden, waren es 2010 nur noch rd. 210.000 lfd. m. Von den Markthändlern wird diese Entwicklung durch Geschäftsaufgaben überwiegend infolge von Umsatzrückgängen und persönlicher Gründe (arbeitsintensives Geschäft, Alter, kein Nachfolger) begründet. Für 2015 werden 180.000 lfd. m Frontfläche angestrebt. 1.2 Tarifübersicht Kostenträger Laufender Meter Frontfläche pro Veranstaltungsmeter Tarif 2014 in EUR 3,85 EUR zzgl. USt. (=> 0,73 EUR) Bruttogebühr: 4,58 EUR Tarifbedarf 2015 in EUR 4,25 EUR zzgl. USt. (=> 0,81 EUR) Bruttogebühr 5,06 EUR Tarifvorschlag 2015 in EUR 4,00 EUR zzgl. USt. (=> 0,76 EUR) Bruttogebühr 4,76 EUR Veränderung In % + 3,90 Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. 1.3 Bedarfsübersicht über die ansatzfähigen Kosten (nach Abzug der Vorsteuer; vgl. Zif. 2.1) Kostenart Personalkosten Sachkosten Gesamtkosten ./. Nebenerlöse Gebührenbedarf Amt für Finanzsteuerung – 20 34 vorläufiges Ergebnis 2013 In EUR 170.381,58 613.247,45 783.629,03 55.318,28 728.310,75 Kalkulation 2014 In EUR 193.968,15 602.486,78 796.454,93 39.171,29 757.283,64 Kalkulation 2015 In EUR 172.085,40 632.283,96 804.369,36 38.943,85 765.425,51 Oktober 2014 Kalkulation Wochenmärkte 1.4 Leistungsübersicht Leistungsart Lfd. Meter Verkaufsfront 1.5 Seite 4 Ergebnis 2013 180.160 Kalkulation 2015 180.000 Erlösübersicht (ohne USt.) Erlösart Wochenmarktgebühren ohne USt. 1.6 Kalkulation 2014 185.000 Erlöse 2013 In EUR 696.969,96 Kalkulation 2014 in EUR 712.250,00 Kalkulation 2015 in EUR 720.000,00 Ergebnisübersicht Leistungsart Erlöse Gebührenbedarf Ergebnis Vorl. Ergebnis 2013 in EUR 696.969,96 728.310,75 -31.340,79 Kalkulation 2014 In EUR 712.250,00 757.283,64 -45.033,64 Kalkulation 2015 In EUR 720.000,00 765.425,51 -45.425,51 1.7 Rechtsgrundlagen - - §§ 7, 8, 41 und 77 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV.NRW.S.666) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW.2023) §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 30.04.1991 (GV.NRW.S.712/SGV.NRW.610) § 67 ff Gewerbeordnung (GewO). 1.8 Kalkulationsgrundlagen - Durch Beschluss der zuständigen parlamentarischen Gremien sind für die Einrichtung Wochenmärkte vorgegeben: Kalkulationszeitraum: Angestrebter Kostendeckungsgrad: Amt für Finanzsteuerung – 20 34 jährlich 100 % Oktober 2014 Kalkulation Wochenmärkte Seite 5 2. Berechnungen 2.1 Berechnung des Gebührenbedarfs für den Kalkulationszeitraum (nach Abzug der ansatzfähigen Vorsteuer) Zeilen Nr. Bezeichnung 1 2 Personalkosten Sonstige Sachkosten Leistungen Eigenbetrieb „Zentrale Dienste“ Verwaltungskosten Zuwendungen Zweckverband „EKOCity“ Aufwendungen Reinigung und Winterdienst „USB GmbH“ * Sachkosten Summe Sachkosten Summe Stellenkosten Nebenerlöse (Verwaltungsgebühren) Bereinigte Stellenkosten Erlöse Betriebsergebnis 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 *= Vorauss. Ergebnis 2013 in EUR 170.381,58 48.029,78 193.968,15 32.558,22 Vorauss. Ergebnis 2014 in EUR 175.502,11 32.558,22 20.018,35 21.593,30 21.593,30 19.614,89 10.321,57 11.274,07 11.274,07 11.547,03 67.388,83 56.835,70 56.835,70 52.221,80 454.627,00 451.455,00 451.455,00 486.328,00 12.861,92 613.247,45 783.629,03 28.770,49 602.486,78 796.454,93 28.770,49 602.486,78 777.988,89 31.561,13 632.283,95 804.369,35 55.318,28 39.171,29 39.171,29 38.943,85 728.310,75 696.969,96 -31.340,79 757.283,64 712.250,00 -45.033,64 738.817,60 693.000,00 -45.817,60 765.425,50 720.000,00 -45.425,50 Kalkulation 2014 in EUR Kalkulation 2015 in EUR 172.085,40 31.011,10 bereinigt um die Vorsteuer (= 19 %) Die Vorsteuer ist entsprechend der Steuerpflicht vom Bruttobetrag abgezogen worden. 2.2 Leistungen Leistungsart Lfd. m Verkaufsfront 2.3 Kalkulation 2015 180.000 Berechnung der Einzeltarife Der Tarif wird mit Hilfe der Divisionskalkulation nach folgender Formel berechnet: Gebührenbedarf Kostenträger --------------------------------------------Leistungseinheiten Kostenträger Amt für Finanzsteuerung – 20 34 = Tarif in EUR/Einheit Oktober 2014 Kalkulation Wochenmärkte Seite 6 Kalkulation Tarifkalkulation Wochenmarktgebühren Gebührenbedarf im Kalkulationszeitraum 765.425,51 € Leistungseinheiten im Kalkulationszeitraum 180.000 lfd. m. Kostendeckender Tarif je Leistungseinheit 4,25 € Bisheriger Tarif je Leistungseinheit 3,85 € zzgl. 0,73 € USt. = 4,58 € Tarifvorschlag je Leistungseinheit 4,00 € zzgl. 0,76 € USt. = 4,76 € 3. Vergleich der Tarife 2013 Gemeinde Aachen Brutto-Tarif *) 5,97 Euro (1,99 Euro/qm) Dauerzuweisungen 2,60 Euro Tageszuweisungen 3,05 Euro 5,00 Euro *) 4,83 Euro (1,61 Euro/qm) Bielefeld Castrop-Rauxel Dortmund Düsseldorf 1,70 Euro Essen *) Hattingen *) Herne *) Iserlohn Köln 4,02 Euro (1,34 Euro/qm) 4,20 Euro (1,40 Euro/qm) mindestens aber 10,00 Euro 5,10 Euro (1,70 Euro/qm) 1,29 Euro (1,43 Euro/qm) 1,80 Euro Krefeld Leverkusen Lüdenscheid Münster Neuss 3,29 Euro 3,00 Euro 1,50 Euro je angefangener ½ m 3,89 Euro mindestens aber 11,90 Euro Dauerzuweisungen 4,22 Euro Tageszuweisungen zzgl. 2,38 Euro 1,79 Euro Paderborn 2,09 Euro Remscheid 2,44 – 5,95 Euro Bochum 2014 4,58 Euro Bochum 2015 geplant 4,76 Euro *) Hierbei handelt es sich um Umrechnungen von qm auf lfd. Frontmeter (1 lfd. m Breite /3 m Tiefe). In Klammern sind die Quadratmeterpreise dargestellt. Die Unterschiede in den Tarifen ergeben sich durch verschiedene Leistungsbeschreibungen der einzelnen Städte; so wird in Bochum z.B. der Müll auf den Marktplätzen getrennt gesammelt und abgefahren. Amt für Finanzsteuerung – 20 34 Oktober 2014 Kalkulation Wochenmärkte 4. Seite 7 Erläuterungen Erläuterungen zur Kostenaufstellung (Zif. 2.1) Zu Zeile 1 – Summe Personalkosten – Hierbei handelt es sich um Personalkosten der für die Wochenmärkte eingesetzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Zu Zeile 2 – Sonstige Sachkosten – Unter dieser Position werden nachstehende Kosten ausgewiesen: Bezeichnung Reisekosten einschl. Wegstreckenentschädigung Werbung Sach-/Dienstleistungen Sonstiger Geschäftsaufwand Summe sonstige Sachkosten Kalkulation 2015 in Euro 66,96 16.900,00 5.377,30 8.666,84 31.011,1 Zu Zeile 3 – Leistungen Eigenbetrieb „Zentrale Dienste“ – Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Dienste berechnet der Einrichtung Wochenmärkte die für ihre Arbeitsplätze und Mitarbeiter entstehenden Aufwendungen. Zu Zeile 4 – Verwaltungskosten – Für das Erbringen der betriebsnotwendigen Leistungen durch die Querschnittsverwaltung werden Verwaltungsgemeinkosten berechnet (GKZ = Gemeinkostenzuschlag). Die Höhe der Erstattungen wird jährlich ermittelt. Zu Zeile 5 – Zuwendungen Zweckverband „EKOCity“ – Der Abfallwirtschaftsverband erhebt von der Stadt Bochum für die von USB für die Abfallentsorgung der Wochenmärkte gemeldeten voraussichtlichen Anlieferungen in Höhe von 370 t einen vorkalkulierten Verbandsbeitrag von 141,14 Euro je t. Dies sind 52.221,80 Euro. Nach Abschluss des Veranlagungsjahres 2014 erfolgt vom Verband eine Nachkalkulation mit anschließender Spitzabrechnung. Der sich für Bochum aus der Spitzabrechnung ergebende Saldo wird in die Betriebsabrechnung für die Wochenmärkte eingestellt. Zu Zeile 6 – Aufwendungen Reinigung „USB Bochum GmbH“ – Die USB bietet ihre Leistungen für die Wochenmärkte zu einem Selbstkostenfestpreis an. Im Einzelnen handelt es sich um die Reinigung der Marktplätze sowie der Betrieb der Bedürfnisanstalten während der Marktzeiten. Das Angebot der USB GmbH wurde im Vergleich zur Vorjahreskalkulation von 451.455 Euro um 34.873 Euro auf 486.328 Euro erhöht und beachtet die preisrechtlichen Vorschriften. Der Preis wird durch die Preisprüfungsstelle der Bezirksregierung Arnsberg jährlich geprüft. Der sich für Bochum aus der Preisprüfung ergebende Saldo wird in die Betriebsabrechnung für die Wochenmärkte eingestellt. Sollten die Preisprüfungen ergeben, dass nach Kenntnis der Istkosten die angebotenen Preise höher sind als es das Preisrecht zulässt, sind durch die Stadt Bochum die Zahlungen auf die preisrechtlich zulässige Höhe zu reduzieren. In diesem Fall würde die Überzahlung entsprechend der Vorschriften des KAG NRW gebührensenkend vom Gebührenbedarf der Jahre 2017/2018 abgezogen. Ergibt die Preisprüfung, dass die preisrechtlich ansatzfähigen Kosten den Angebotspreis übersteigen, werden der USB die ungedeckten Kosten nicht erstattet. Amt für Finanzsteuerung – 20 34 Oktober 2014 Kalkulation Wochenmärkte Seite 8 Zu Zeile 7 – Summe Sachkosten – Hierbei handelt es sich um die gesamten Sachkosten. Die Belastungen bei den Internen Verrechnungen ergeben sich aus einer Vereinbarung zwischen dem Tiefbauamt und dem Ordnungsamt für die Überlassung der Plätze für Wochenmarktveranstaltungen. Die Kosten entstehen nur für die tatsächliche Veranstaltungsdauer der Märkte. Zu Zeile 9 – Summe Nebenerlöse (Verwaltungsgebühren) – Die Verwaltungsgebühren werden für die Zuweisung eines Wochenmarktstandplatzes erhoben. Amt für Finanzsteuerung – 20 34 Oktober 2014 Kalkulation Wochenmärkte Amt für Finanzsteuerung – 20 34 Seite 9 Oktober 2014