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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
24.12.14, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 11:42

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 11 (62 57) Jä Vorlage Nr.: 20141236 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2010 durch das Rechnungsprüfungsamt Beschlussvorschriften Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2014 Anlagen GA 31.12.2010_Prüfungsbericht u. Gesamtabschluss 2010 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 11 (62 57) Jä Vorlage Nr.: 20141236 Gemäß § 116 (1) GO NRW i. V. m. § 2 (1) des Gesetzes zur Einführung des NKF für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Bochum zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss der Stadt Bochum aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 (1) GO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.04.2014 vorgelegt worden (Vorlage 20140704). Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 116 (6) GO NRW den Gesamtabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 [8] GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde bei der Prüfungsdurchführung durch die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, beratend begleitet und unterstützt. Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen. Aufgrund wertaufhellender Tatsachen und aufgrund von Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses korrigiert und fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Entwurf des Gesamtabschlusses wurde am 15.07.2014 vom Kämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin am 21.07.2014 bestätigt. Gegenstand des Prüfungsberichtes ist der fortgeschriebene Entwurf des Gesamtabschlusses, der dem Prüfungsbericht als Anlage beigefügt ist. Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen der Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über die Versagung abzugeben. Dieser Vermerk ist gemäß § 116 (6) GO NRW i. V. m. 101 (7) GO NRW auch von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen. Von der Möglichkeit, gemäß § 116 (6) GO NRW i. V. m. § 101 (2) GO NRW vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat die Oberbürgermeisterin insofern Gebrauch gemacht, als sie dieses Recht durch die laufende Beteiligung des Amtes für Finanzsteuerung an den Prüfungsabläufen und -ergebnissen als wahrgenommen ansieht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 11 (62 57) Jä Vorlage Nr.: 20141236 Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 wurde den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.11.2014 zugeleitet. Nach Beratung / Beschlussfassung und anschließender Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die Ausschussvorsitzende wird der Bericht dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die Feststellung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 (1) GO NRW i. V. m. § 96 (1) GO NRW zugeleitet. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung der Oberbürgermeisterin. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 11 (62 57) Jä Vorlage Nr.: 20141236 Bezeichnung der Vorlage Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2010 durch das Rechnungsprüfungsamt Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.10.2014 über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2010 zur Kenntnis und schließt sich dem durch das Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk an. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Bochum die Feststellung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 (1) GO NRW i. V. m. § 96 (1) GO NRW in der von der Oberbürgermeisterin am 21.07.2014 bestätigten Fassung. Er empfiehlt den Mitgliedern des Rates der Stadt Bochum, der Oberbürgermeisterin zu der vom Rat festgestellten Fassung des Gesamtabschlusses Entlastung zu erteilen.