Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
24.12.14, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 11:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141236
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2010 durch das
Rechnungsprüfungsamt
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2014
Anlagen
GA 31.12.2010_Prüfungsbericht u. Gesamtabschluss 2010
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141236
Gemäß § 116 (1) GO NRW i. V. m. § 2 (1) des Gesetzes zur Einführung des NKF für Gemeinden
im Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadt Bochum zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss
der Stadt Bochum aufzustellen. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung,
der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
Dem Gesamtabschluss ist gemäß § 117 (1) GO NRW ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der
Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 ist dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.04.2014
vorgelegt worden (Vorlage 20140704).
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 116 (6) GO NRW den Gesamtabschluss. In
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 [8]
GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde bei der Prüfungsdurchführung durch die KPMG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, beratend begleitet und unterstützt.
Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich
darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen,
ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine
falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der
Gemeinde erwecken. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die
künftige Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind. Über Art und Umfang der Prüfung
sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen.
Aufgrund wertaufhellender Tatsachen und aufgrund von Prüfungsfeststellungen des
Rechnungsprüfungsamtes wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses korrigiert und
fortgeschrieben. Der fortgeschriebene Entwurf des Gesamtabschlusses wurde am 15.07.2014 vom
Kämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin am 21.07.2014 bestätigt. Gegenstand des
Prüfungsberichtes ist der fortgeschriebene Entwurf des Gesamtabschlusses, der dem
Prüfungsbericht als Anlage beigefügt ist.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen der Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen
Vermerk über die Versagung abzugeben. Dieser Vermerk ist gemäß § 116 (6) GO NRW i. V. m.
101 (7) GO NRW auch von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu
unterzeichnen.
Von der Möglichkeit, gemäß § 116 (6) GO NRW i. V. m. § 101 (2) GO NRW vor Abgabe des
Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat zum Prüfungsergebnis
Stellung zu nehmen, hat die Oberbürgermeisterin insofern Gebrauch gemacht, als sie dieses
Recht durch die laufende Beteiligung des Amtes für Finanzsteuerung an den Prüfungsabläufen
und -ergebnissen als wahrgenommen ansieht.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141236
Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 wurde den Mitgliedern und
stellvertretenden Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.11.2014 zugeleitet.
Nach Beratung / Beschlussfassung und anschließender Unterzeichnung des
Bestätigungsvermerks durch die Ausschussvorsitzende wird der Bericht dem Rat der Stadt zur
Beschlussfassung über die Feststellung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 (1) GO NRW i. V.
m. § 96 (1) GO NRW zugeleitet. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung der
Oberbürgermeisterin.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141236
Bezeichnung der Vorlage
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2010 durch das
Rechnungsprüfungsamt
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom
24.10.2014 über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2010 zur
Kenntnis und schließt sich dem durch das Rechnungsprüfungsamt formulierten
Bestätigungsvermerk an. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Bochum die Feststellung des
Gesamtabschlusses gemäß § 116 (1) GO NRW i. V. m. § 96 (1) GO NRW in der von der
Oberbürgermeisterin am 21.07.2014 bestätigten Fassung. Er empfiehlt den Mitgliedern des Rates
der Stadt Bochum, der Oberbürgermeisterin zu der vom Rat festgestellten Fassung des
Gesamtabschlusses Entlastung zu erteilen.