Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:34
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20142205
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide hier: Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Haupt- und Finanzausschuss
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Rat
02.12.2014
03.12.2014
04.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20142205
1.
Anlass und Erfordernis für die Veränderungssperre
Die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide gilt als eines der bedeutendsten Beispiele einer
Arbeitersiedlung in Sinne der Gartenstadtbewegung in Deutschland gilt.
Für die Siedlung wurde 1980 eine Gestaltungssatzung erlassen, die im Jahr 2013
hinsichtlich der Zulässigkeit von Solaranlagen und Dachaufbauten ergänzt wurde. Aktuell
hat eine ergänzende Prüfung aus Anlass mehrerer Klageverfahren ergeben, dass die
Ursprungssatzung von 1980 möglicherweise an einem inhaltlichen Mangel leidet, der zu
einer Unwirksamkeit führen könnte.
Ohne entsprechende Rechtsgrundlage wären Vorhaben, die der Verwaltung bekannt sind
und den Zielen am Erhalt der Siedlung Dahlhauser Heide entgegenstehen würden, nicht zu
verhindern. Um die im Baugesetzbuch genannten Sicherungsinstrumente (Ablehnen von
Vorhaben auf Grund einer Veränderungssperre) auch für gestalterische Festsetzungen
anwenden zu können, muss die Gestaltungssatzung in einem Bebauungsplan inkludiert
werden.
2.
Geltungsbereich der Veränderungssperre
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Siedlung Dahlhauser Heide und ist in einer
Übersichtskarte, die Bestandteil der Satzung ist, eindeutig dargestellt.
3.
Ziele des Bebauungsplans
Ziel des Bebaungsplanes Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide - ist der Gestalterhalt der in
den Jahren 1906 bis 1915 erbauten Bergarbeitersiedlung, die als eines der bedeutendsten
Beispiele einer Arbeitersiedlung in Sinne der Gartenstadtbewegung in Deutschland gilt.
Die Gebäude in der Dahlhauser Heide weisen trotz ihrer Vielgestaltigkeit ein
zusammenhängendes Erscheinungsbild auf. Dominierendes Gestaltungsmotiv der
Putzbauten ist das vorindustrielle westfälische Bauernhaus mit weit heruntergezogenen
Dachflächen. Die Doppelhäuser sind häufig giebelständig orientiert und weisen vielfältige
Gestaltungsdetails wie Putz- und Fachwerkelemente sowie Holzverschalungen in
Giebelbereichen auf.
Die wesentlichen Elemente, die die Siedlungsstruktur prägen, sollten erhalten bleiben.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide - einschließlich der
Gestaltungsfestsetzungen sollen für die Siedlung Dahlhauser Heide Festsetzungen
getroffen werden, die zum Erhalt des zusammenhängenden Erscheinungsbildes
beigetragen und die Siedlung in ihrer Substanz tragfähig schützen.
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- Begründung - Seite 2
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61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20142205
4.
Inhalte des Bebauungsplanes
Die Festlegung von überbaubaren Grundstücksflächen einschließlich Art und Maß der
baulichen Nutzung dienen dem Erhalt der Gesamtstruktur der Siedlung und der prägnanten
Sichtachsen sowie der Festlegung städtebaulich verträglicher Nutzungszuordnungen.
Die gestalterischen Festsetzungen im Hinblick auf zu Verkehrsflächen zugewandten Seiten
sind sehr dezidiert zu wählen, während bei rein gartenzugewandten Seiten zur Schaffung
von zeitgemäßen Wohnstandards der Maßstab nicht so dezidiert festzulegen ist.
5.
Auswirkungen der der Veränderungssperre
Vor dem Hintergrund des privaten Interesses an einer möglichst uneingeschränkten
baulichen Nutzung seines Eigentums ist ein Interessenausgleich mit den gestalterischen
Belangen, die zum Erhalt der Siedlungsstruktur erforderlich sind, erforderlich. Diese mit
dem Bebauungsplan einschließlich der geplanten gestalterischen Festsetzungen und der
Veränderungssperre verbundenen Einschränkungen sind aber durch den überragenden
historischen Wert der Siedlung begründe. Die harmonische einheitliche Siedlungsstruktur
bedingt darüber hinaus auch eine Wertigkeit und Lagegunst, die allen Eigentümern im
Bereich der Siedlung zu Gute kommt. In Verbindung mit dem öffentlichen Interesse am
Erhalt der kulturhistorisch wertvollen Siedlung der „Dahlhauser Heide“ ist die Satzung zur
Anordnung einer Veränderungssperre gerechtfertigt.
6.
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes
Das Bebauungsplanverfahren wurde mit Beschluss des Ausschusses für Planung und
Grundstücke am 02.12.2014 eingeleitet.
7.
Beratungsreihenfolge
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide -, in
dem die gestalterischen Festsetzungen eingebettet werden, mit der Anordnung einer
Veränderungssperre ist daher kurzfristig zwingend geboten, um im Hinblick auf die
rechtlichen Unsicherheiten der Satzung das Risiko von Fehlentwicklungen zu minimieren.
Eine Begegnung von Umbauvorhaben bzw. von Anträgen, die auf solche Änderungen
gerichtet sind, ist nur bei beabsichtigter Integration der gestalterischen Festsetzungen in
einem Bebauungsplan mit sofortiger Anordnung einer Veränderungssperre möglich. Der
enge zeitliche Rahmen ist nur mit der geänderten Beratungsfolge zu erzielen, in dem die
Bezirksvertretung nach dem Ausschuss für Planung und Grundstücke und dem Haupt- und
Finanzausschuss berät.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
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TOP/akt. Beratung
61 32 (28 55)
Vorlage Nr.: 20142205
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide hier: Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre
Aufgrund der §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), zuletzt bekannt gemacht am 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der jetzt geltenden Fassung (BGBl. III / FNA. 213-1), in Verbindung mit dem §
7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW.), zuletzt bekannt gemacht
am 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. S. 2023), wird
folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide §1
Anordnung der Veränderungssperre
Der Ausschuss für Planung und Grundstücke der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am
02.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide - aufzustellen.
Zur Sicherung der Planung wird für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 974 eine
Veränderungssperre als Satzung erlassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungsplans
974 - Siedlung Dahlhauser Heide -. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt
sich aus einer Karte, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist.
§3
Rechtswirkung der Veränderungssperre
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
1.
2.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden,
erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind,
nicht vorgenommen werden.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
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Vorlage Nr.: 20142205
§4
Geltungsdauer
Diese Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald und soweit der in § 1 genannte Bebauungsplan
rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren.