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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
177 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:34

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20142205 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide hier: Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Planung und Grundstücke Haupt- und Finanzausschuss Bezirksvertretung Bochum-Mitte Rat 02.12.2014 03.12.2014 04.12.2014 11.12.2014 Anlagen Übersichtskarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20142205 1. Anlass und Erfordernis für die Veränderungssperre Die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide gilt als eines der bedeutendsten Beispiele einer Arbeitersiedlung in Sinne der Gartenstadtbewegung in Deutschland gilt. Für die Siedlung wurde 1980 eine Gestaltungssatzung erlassen, die im Jahr 2013 hinsichtlich der Zulässigkeit von Solaranlagen und Dachaufbauten ergänzt wurde. Aktuell hat eine ergänzende Prüfung aus Anlass mehrerer Klageverfahren ergeben, dass die Ursprungssatzung von 1980 möglicherweise an einem inhaltlichen Mangel leidet, der zu einer Unwirksamkeit führen könnte. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage wären Vorhaben, die der Verwaltung bekannt sind und den Zielen am Erhalt der Siedlung Dahlhauser Heide entgegenstehen würden, nicht zu verhindern. Um die im Baugesetzbuch genannten Sicherungsinstrumente (Ablehnen von Vorhaben auf Grund einer Veränderungssperre) auch für gestalterische Festsetzungen anwenden zu können, muss die Gestaltungssatzung in einem Bebauungsplan inkludiert werden. 2. Geltungsbereich der Veränderungssperre Der Geltungsbereich der Satzung umfasst die Siedlung Dahlhauser Heide und ist in einer Übersichtskarte, die Bestandteil der Satzung ist, eindeutig dargestellt. 3. Ziele des Bebauungsplans Ziel des Bebaungsplanes Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide - ist der Gestalterhalt der in den Jahren 1906 bis 1915 erbauten Bergarbeitersiedlung, die als eines der bedeutendsten Beispiele einer Arbeitersiedlung in Sinne der Gartenstadtbewegung in Deutschland gilt. Die Gebäude in der Dahlhauser Heide weisen trotz ihrer Vielgestaltigkeit ein zusammenhängendes Erscheinungsbild auf. Dominierendes Gestaltungsmotiv der Putzbauten ist das vorindustrielle westfälische Bauernhaus mit weit heruntergezogenen Dachflächen. Die Doppelhäuser sind häufig giebelständig orientiert und weisen vielfältige Gestaltungsdetails wie Putz- und Fachwerkelemente sowie Holzverschalungen in Giebelbereichen auf. Die wesentlichen Elemente, die die Siedlungsstruktur prägen, sollten erhalten bleiben. Mit dem Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide - einschließlich der Gestaltungsfestsetzungen sollen für die Siedlung Dahlhauser Heide Festsetzungen getroffen werden, die zum Erhalt des zusammenhängenden Erscheinungsbildes beigetragen und die Siedlung in ihrer Substanz tragfähig schützen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20142205 4. Inhalte des Bebauungsplanes Die Festlegung von überbaubaren Grundstücksflächen einschließlich Art und Maß der baulichen Nutzung dienen dem Erhalt der Gesamtstruktur der Siedlung und der prägnanten Sichtachsen sowie der Festlegung städtebaulich verträglicher Nutzungszuordnungen. Die gestalterischen Festsetzungen im Hinblick auf zu Verkehrsflächen zugewandten Seiten sind sehr dezidiert zu wählen, während bei rein gartenzugewandten Seiten zur Schaffung von zeitgemäßen Wohnstandards der Maßstab nicht so dezidiert festzulegen ist. 5. Auswirkungen der der Veränderungssperre Vor dem Hintergrund des privaten Interesses an einer möglichst uneingeschränkten baulichen Nutzung seines Eigentums ist ein Interessenausgleich mit den gestalterischen Belangen, die zum Erhalt der Siedlungsstruktur erforderlich sind, erforderlich. Diese mit dem Bebauungsplan einschließlich der geplanten gestalterischen Festsetzungen und der Veränderungssperre verbundenen Einschränkungen sind aber durch den überragenden historischen Wert der Siedlung begründe. Die harmonische einheitliche Siedlungsstruktur bedingt darüber hinaus auch eine Wertigkeit und Lagegunst, die allen Eigentümern im Bereich der Siedlung zu Gute kommt. In Verbindung mit dem öffentlichen Interesse am Erhalt der kulturhistorisch wertvollen Siedlung der „Dahlhauser Heide“ ist die Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre gerechtfertigt. 6. Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Das Bebauungsplanverfahren wurde mit Beschluss des Ausschusses für Planung und Grundstücke am 02.12.2014 eingeleitet. 7. Beratungsreihenfolge Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide -, in dem die gestalterischen Festsetzungen eingebettet werden, mit der Anordnung einer Veränderungssperre ist daher kurzfristig zwingend geboten, um im Hinblick auf die rechtlichen Unsicherheiten der Satzung das Risiko von Fehlentwicklungen zu minimieren. Eine Begegnung von Umbauvorhaben bzw. von Anträgen, die auf solche Änderungen gerichtet sind, ist nur bei beabsichtigter Integration der gestalterischen Festsetzungen in einem Bebauungsplan mit sofortiger Anordnung einer Veränderungssperre möglich. Der enge zeitliche Rahmen ist nur mit der geänderten Beratungsfolge zu erzielen, in dem die Bezirksvertretung nach dem Ausschuss für Planung und Grundstücke und dem Haupt- und Finanzausschuss berät. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20142205 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide hier: Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre Aufgrund der §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB), zuletzt bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der jetzt geltenden Fassung (BGBl. III / FNA. 213-1), in Verbindung mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW.), zuletzt bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), in der jetzt geltenden Fassung (SGV. NRW. S. 2023), wird folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide §1 Anordnung der Veränderungssperre Der Ausschuss für Planung und Grundstücke der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 02.12.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 974 - Siedlung Dahlhauser Heide - aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 974 eine Veränderungssperre als Satzung erlassen. §2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Gebiet des Bebauungsplans 974 - Siedlung Dahlhauser Heide -. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus einer Karte, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. §3 Rechtswirkung der Veränderungssperre In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen 1. 2. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden, erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 32 (28 55) Vorlage Nr.: 20142205 §4 Geltungsdauer Diese Satzung zur Anordnung einer Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald und soweit der in § 1 genannte Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren.