Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
406 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 11:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Weitere Ergebnisse der Flächenkonferenz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Ausschuss für Schule und Bildung
Ausschuss für Strukturentwicklung
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Haupt- und Finanzausschuss
Anlagen
01. Lageplan Alte Wittener Str. 47
02. Lageplan Auf dem Norrenberge 69, 69a
03. Lageplan Bayernstr. 4-34
04. Lageplan Bertramstr. 6
05. Lageplan Brantropstr. 6
06. Lageplan Elisabethstr. 2
07. Lageplan Fröbelstr. 5
08. Lageplan Glockengarten 32, 34
09. Lageplan Haldenstr. 43a, 47
10. Lageplan Harpener Hellweg, bei Nr. 149
11. Lageplan Königsallee 76, Farnstr. 37
12. Lageplan Lewackerstr. 47
13. Lageplan Liebfrauenstr. 8-10
14. Lageplan Lütge Heide 10-12
15. Lageplan Markstr. 193
16. Lageplan Querenburger Str. 35, Am Dornbusch
17. Lageplan Ruhrstr. 30
18. Lageplan Voedestr. 15
19. Lageplan Von-der-Recke-Str. 51-53
20. Lageplan Voßkuhlstr., bei Nr. 1
Wortlaut
Sitzungstermin
04.12.2014
02.12.2014
05.12.2014
09.12.2014
10.12.2014
02.12.2014
02.12.2014
04.02.2015
02.12.2014
11.02.2015
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Die Flächenkonferenz hat im Rahmen des fortlaufenden Arbeitsprozesses und unter
Berücksichtigung gesamtstädtischer Aspekte sowie der aktuellen Flüchtlingsproblematik
weitere Flächen untersucht. Im Zuge der Standortentwicklung wird die Flächenkonferenz zur
Vermarktung von Flächen zukünftig auch neue Wege beschreiten und für größere Flächen
sog. Investorenauswahlverfahren vorschlagen.
Je nach städtebaulicher Bedeutung und Komplexität eines Standortes ist ein
Investorenauswahlverfahren dazu geeignet, den Fokus von den sonst üblichen reinen
Gebotsverfahren auch auf die städtebauliche Konzeption eines Investorenmodells zu richten
(sog. Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption). Im Rahmen dieses
Ausschreibungsverfahrens können z.B. die städtebauliche Qualität, wohnungspolitische
Ziele oder die wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit eines Investors neben dem
Höchstgebot für ein Grundstück berücksichtigt werden. So soll die wirtschaftliche
Veräußerung kommunaler Flächen sowohl mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung als auch
dem zwischenzeitlich klarer definierten EU-Recht zusammenspielen. Ziel dieser
Vorgehensweise ist eine verantwortungsbewusste Vermarktung zur optimalen Unterstützung
des HSK.
Bei einer Untersuchung der neu in die Flächenkonferenz eingebrachten Standorte stellte
sich heraus, dass einige Flächen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften (Größe,
Oberflächenbeschaffenheit/Bewuchs),
der
Lage
im
Stadtgebiet
sowie
der
planungsrechtlichen Ausweisungen (Bebauungsplan/Regionaler Flächennutzungsplan) für
eine Vermarktung nur eingeschränkt bzw. gar nicht zur Verfügung stehen. Bei den weiteren
Standorten handelt es sich um ehem. Sportplätze, die seit einiger Zeit nicht mehr durch den
Vereinssport genutzt werden. Die Flächen sollen weiterhin als frei zugängliche Bolzplätze
zur Verfügung stehen und ggf. nach weiterer Prüfung als Kompensationsfläche genutzt
werden.
Die
Flächenkonferenz
wird
diesbezüglich
die
Ergebnisse
der
Sportflächenentwicklungsplanung (SEP) abwarten. Für alle notwendigen Beschlüsse
(Aufstellung
von
Bebauungsplänen,
Vermarktungsverfahren,
Gebäudeabbrüche,
Flüchtlingsunterbringung etc.) wird es separate Beschlussvorlagen geben. Zusätzlich wird im
2. Quartal 2015 wieder über weitere Ergebnisse der Flächenkonferenz berichtet.
Investorenauswahlverfahren
Aufgrund der Größe der Standorte, hier insbesondere einiger Schulstandorte, aufgrund der
überwiegend zu entfernenden Altbebauung, der umfangreich notwendigen Neuerschließung
und des absehbar städtebaulich notwendigen Nutzungsmixes aus Ein- und
Mehrfamilienhäusern bieten sich absehbar mehrere Standorte an, die unter den
vorgenannten Bedingungen nicht mehr sinnvoll in gewöhnlicher Weise in Form einzeln
aufbereiteter Baugrundstücke vermarktet werden können.
Größere Investoren haben andere finanzielle Spielräume zur Aufbereitung der Fläche und
Herstellung von Erschließungsanlagen als die Stadt Bochum. Dies wirkt sich absehbar
positiv auf Einnahmeerlöse und Realisierungszeiträume aus.
Bis zum Jahr 2012 waren derartige Groß- oder Bauträgerprojekte auf Kaufgrundstücken der
öffentlichen Hand geprägt von der unklaren Rechtslage des EU-Vergaberechts. Im Zuge der
um das Jahr 2012 vom EuGH konkretisierten Rechtsprechung hat sich hier die Lage deutlich
entspannt. Deshalb können nunmehr derartige Großprojekte relativ rechtssicher in Form von
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
sog. Investorenauswahlverfahren durchgeführt werden, wenn seitens des öffentlichen
Auslobers auf Verkaufsbedingungen verzichtet wird, die das EU-Vergaberecht auslösen.
Diese Bedingungen sind bei reinen Neubauvorhaben in Form von Wohnhäusern für den
freien Markt in der Praxis relativ selten zu erwarten bzw. notwendig. Eine
Bebauungsverpflichtung oder das Erfordernis eines Bebauungsplans lösen beispielsweise in
aller Regel keine Pflicht zur Anwendung des EU-Vergaberechts aus.
Wird bei der Auswahl des Investors besonderes Augenmerk auf städtebauliche Aspekte
gelegt, ist ein solches Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption (sog.
Konzeptvergabe) ein geeignetes Mittel zur Vermarktung von - auch sehr komplexen Großstandorten.
Da das Investorenauswahlverfahren ein qualifiziertes, transparentes und renommiertes
Verfahren sein soll, ist es empfehlenswert zur (Vor-)prüfung der eingereichten Vorschläge
und entsprechend der städtebaulichen Kriterien jeweils einen externen Projektsteuerer bzw.
ein Architekturbüro begleitend zu beauftragen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 4 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Schulstandorte
Schule
Planungsrecht*
Bertramstr. 6
Grundschule Leithe
D
Brantropstr. 6
Brantropschule
C und D
Elisabethstr. 2
Swidbertschule
B und A
Fröbelstr. 5
Hollandschule
D
Lewackerstr. 47
Lewackerschule
B und D
Liebfrauenstr. 8-10
Maria-Montessori
B
Markstr. 193
Erich-Kästner-Sch.
A und B
Querenburger Str. 35
(Am Dornbusch)
Hans-Böckler-Sch.
B
Ruhrstr. 30
Grundschule Epp.
C
Voedestr. 15
Lieselotte-Rauner
B
V.-d.-Recke-Str. 51-53
Graf-v.-d.-Recke
B
Lage im Stadtgebiet
Sachstand
Fläche
Veröffentl. in
Vorbereitung,
Vermarktung 2015
rd. 5.800 m²
Investorenauswahlverf.,
Teilfl. für Soz. Zentrum
individuelles
Grundstücksgeschäft
Flüchtlinge
Kostenschätzung für THUmbau u. Abbruch läuft,
Veröffentlichung einzelner Grundstücke
verkauft
(09/2014 Notarvertrag)
Schadstoffsanierung,
Abbruch
Abbruch, Veröffentlichung einz. Grundstücke
individuelles
Grundstücksgeschäft
Investorenauswahlverfahren
Zwischennutzung
(mind. bis 02/2015)
Summe:
rd. 11.300 m²
rd. 2.450 m²
rd. 2.900 m²
rd. 13.150 m²
rd. 3.500 m²
rd. 50.000 m²
rd. 9.000 m²
rd. 8.600 m²
rd. 4.700 m²
rd. 7.000 m²
rd. 118.400 m²
* Erläuterungen:
A: Bebauungsplan vorhanden
B: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ergangen/Bebauungsplan in Erarbeitung
C: Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig
D: tlw. oder gänzlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar
Auf die einzelnen Arbeitsergebnisse wird im Folgenden hingewiesen:
Bertramstraße 6
Der ehemalige Standort der Grundschule Leithe wurde im Sommer 2013 leer gezogen. Es
war ein Klageverfahren gegen die Schulschließung anhängig, dass erst im Juli dieses
Jahres zu Gunsten der Stadt Bochum entschieden wurde. Nachdem eine Umnutzung des
OGS-Gebäudes als Kindertagesstätte sowie die Nutzung durch eine private
Kindergroßtagespflege nicht mehr beabsichtigt sind, soll das gesamte Gelände (mit
Schulgebäude und OGS-Bau) veräußert werden. Das südlich liegende Biotop soll zum
Schutz des Stadtklimas und der Ökologie erhalten bleiben. Die Fläche entlang der Straße ist
planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) zu beurteilen und für eine
Wohnbebauung geeignet. Eine Vermarktung der Gesamtimmobilie wird aktuell vorbereitet.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 5 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Brantropstraße 6
Die Realisierung
des auf
einer Teilfläche geplanten Sozialen Zentrums
(Erziehungsberatungsstelle, Sozialer Dienst und Familienbildungsstätte) ist nach § 34
Baugesetzbuch (Innenbereich) an der Straße möglich. Für die benötigte Grundfläche des
Sozialen Zentrums wird eine Grundstücksfläche von höchstens 1.500 m² benötigt. Zur
Planung haben die Zentralen Dienste in Abstimmung mit dem Jugendamt einen Auftrag an
ein externes Büro vergeben.
Eine Fläche von mindestens 9.800 m² eignet sich nach einer Überprüfung im Rahmen der
Flächenkonferenz und nach Einschätzung des Amtes für Soziales und Wohnen sehr gut für
den öffentlich geförderten Wohnungsbau. An diesem Standort soll zukünftig ein Mix aus
Sozialem
Wohnungsbau
und
frei
finanzierten Wohnungen
(Mietwohnungen,
Eigentumswohnungen unter Berücksichtigung des Wohnbaulandkonzeptes) entstehen.
Für die Bebauung dieser Grundstücksfläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und
der Abbruch des bestehenden Gebäudes notwendig. Für die Entwicklung dieser Fläche
bietet
sich
aufgrund
ihrer
Größe
eine
Vergabe
im
Rahmen
eines
Investorenauswahlverfahrens an. Das Investorenauswahlverfahren nutzt neben dem Preis
auch eine städtebauliche Konzeption als Auswahlkriterium. Die Ergebnisse des
Investorenauswahlverfahrens bilden die Grundlage für das nachfolgende B-Plan-Verfahren.
Elisabethstraße 2
Die Aufstellung des Bebauungsplans 944 wird weitergeführt. Das Jugendamt hat eine
Nutzung durch eine KiTa vorgesehen. Nachdem ein KiTa-Betreiber Abstand genommen hat,
wird eine Vermarktung an einen neuen Betreiber angestrebt.
Fröbelstraße 5
Das ehem. Schulgebäude ist zurzeit mit Flüchtlingen belegt. Diese Übergangsnutzung ist
zunächst bis zum 31.12.2015 vorgesehen. Grundsätzlich ist die Fläche für den Sozialen
Wohnungsbau geeignet.
Lewackerstraße 47
Die Aufstellung des Bebauungsplans 955 wird weitergeführt. Diese Fläche eignet sich
aufgrund ihrer Lage im Stadtgebiet nicht für den Sozialen Wohnungsbau. Ziel ist die
Schaffung von Wohnbauland (Mehrfamilienhäuser als Straßenrandbebauung, individuelle
Entwicklung im hinteren Bereich unter Berücksichtigung des Wohnbaulandkonzeptes) auf
der Fläche dieses ehem. Schulstandorts. Teile der Fläche entlang der Straße sind
planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) zu beurteilen und könnten nach
Abbruch und Baumaßnahmen zur Anpassung der Turnhalle einer Vermarktung zugeführt
werden.
Das Gebäude wurde als temporäre Notunterkunft für Flüchtlinge hergerichtet. Der Beginn
der Abbrucharbeiten musste daher verschoben werden.
Liebfrauenstraße 8-10
Das Objekt wurde an das Wohnprojekt der Glockenhof Bochum e.G., Haus der
Generationen (Mehrgenerationenwohnen), verkauft.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 6 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Markstraße 193
Die Aufstellung des Bebauungsplans 862 wird weitergeführt. Es wird ein Mix aus Büro- bzw.
Gewerbenutzung mit Wohnen angestrebt. Die Ausschreibung der umfangreichen
Sanierungs- und Abbrucharbeiten ist erfolgt. Allein die spezielle Entsorgung einzelner
schadstoffbelasteter Gewerke (Altlasten) wird rd. ein Jahr in Anspruch nehmen. Erst danach
kann der Abbruch erfolgen. Die Vermarktung der Fläche erfolgt zusammen mit der
Wirtschaftsförderung Bochum.
Querenburger Straße 35 (Am Dornbusch)
Die Aufstellung des Bebauungsplans 956 wird weitergeführt. Es wird eine Vermarktung als
Wohnbauland (im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes) angestrebt. Der Abbruch des
Gebäudes (Pavillon) erfolgt schnellstmöglich.
Ruhrstraße 30
Die Schulnutzung wurde aufgegeben. Derzeit laufen Gespräche zur Vermarktung des
Gebäudes als Bestandsobjekt unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung Bochum. Die
Einbeziehung in den aufzustellenden Bebauungsplan 966, der die benachbarten Freiflächen
als Wohnbauland ausweisen soll, ist zu prüfen.
Voedestraße 15
Die Aufstellung des Bebauungsplans 942 wird weitergeführt. Der Abbruch des
Schulgebäudes ist erfolgt. Für die Entwicklung dieser Fläche bietet sich aufgrund ihrer
Größe eine Vergabe im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens an.
Von-der-Recke-Straße 51-53
Die Fläche eignet sich für den Sozialen Wohnungsbau. Das Gebäude wird ab 2015
freigezogen. Auf dem Grundstück befinden sich die Schulgebäude einschließlich der OGSEinrichtung sowie eine Turnhalle. Diese muss auch nach Wegfall der Schulnutzung erhalten
bleiben und ist mit einer autarken Energieversorgung sowie mit Stellplätzen zu versorgen.
Im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens soll zunächst versucht werden, eine
wirtschaftliche Folgenutzung für die Schulgebäude zu finden, so dass der Abriss der
Substanz vermieden werden kann.
Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum
Bebauungsplan Nr. 962 andere Optionen, ggf. auch im Rahmen eines
Investorenauswahlverfahrens, geprüft werden. Zum Aufstellungsverfahren des o.g.
Bebauungsplanes hat auch die Hammer Runde Anregungen geäußert, u.a. wird die
Nutzung des Schulgebäudes als Kultur- und Begegnungszentrum vorgeschlagen.
Turnhallen
Aus dem Vergleich im Bereich Schulen und Sport mit anderen Großstädten in NRW durch
die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist hervorgegangen, dass in Bochum der vorhandene
Bestand an Turnhallen den notwendigen Bedarf nicht deckt. Es fehlen rd. zehn
Turnhalleneinheiten. Zudem gibt es zu wenige Turnhallen für den Vereinssport.
Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass die Turnhallen bei den in der Flächenkonferenz
behandelten Schulstandorten erhalten bleiben. Hierzu ist eine bauliche Anpassung der
Turnhallen bzgl. der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Heizung etc.) zum autarken
Stadt Bochum
Stadtamt
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 7 -
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Betrieb notwendig. Es müssen ggf. Zufahrten und Parkplätze umgebaut bzw. neu angelegt
sowie die Gebäude teilsaniert und tlw. umgebaut werden, was zusätzliche Kosten
verursacht. Die entstehenden Kosen werden zurzeit von den Zentralen Diensten kalkuliert.
Rückzahlung von Fördermitteln
Für einige Standorte der Flächenkonferenz wurden Fördermittel für OGS-Maßnahmen
bewilligt. Diese Bewilligungen sind u.a. mit der Auflage verbunden, dass die mit der
Zuwendung geschaffenen Räume für die Dauer von 20 Jahren und die mit der Zuwendung
angeschafften Ausstattungsgegenstände für die Dauer von 10 Jahren für die Nutzung zu
Schul- oder Betreuungszwecken gebunden sind. Werden die Schulstandorte vor Ablauf der
Zweckbindung aufgegeben, wird die Bewilligung anteilig widerrufen.
Die Zuwendung wird in Höhe des Betrages zurückgefordert, der sich unter Abzug von 5 v.H.
für jedes volle Kalenderjahr der schulischen Nutzung auf der Grundlage der
Zweckbindungsdauer der Bewilligung (zuzüglich Zinsen) ergibt.
Die von den OGS-Maßnahmen betroffenen Schulen sind:
Lage im Stadtgebiet
Schule
Beginn
Nutzungsdauer
unverbrauchte
Fördermittel
Bertramstr. 6
Grundschule Leithe
2004
9 Jahre
220.762.50 €
Brantropstr. 6
Brantropschule
2005
7 Jahre
168.075,00 €
Elisabethstr. 2
Swidbertschule
2006
8 Jahre
158.200,00 €
Lewackerstr. 47
Lewackerschule
2005
8 Jahre
79.100,00 €
Ruhrstr. 30
Grundschule Eppendorf
2007
7 Jahre
168.075,00 €
V.-d.-Recke-Str. 51-53
Graf-v.-d.-Recke-Schule
2005
10 Jahre
142.500,00 €
Summe:
936.712,50 €
Insgesamt sind für diese Standorte ggf. noch nicht verbrauchte Fördermittel (einschließlich
Zinsen) in Höhe von rd. 900.000 € zurückzuzahlen. Es konnte noch nicht geklärt werden, ob
diese in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen. Gespräche bzgl. der
Rückszahlungsmodalitäten wurden mit der Bezirksregierung Arnsberg bereits
aufgenommen.
Freiflächen
Lage im Stadtgebiet
Planungsrecht*
Sachstand
Fläche
Harpener Hellweg, bei Nr. 149
D
Veröffentlichung des Grundstücks
rd.
Voßkuhlstr., bei Nr. 1
D
Veröffentlichung des Grundstücks
rd. 1.200 m²
Summe:
* Erläuterungen:
475 m²
rd. 1.675 m²
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 8 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
A: Bebauungsplan vorhanden
B: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ergangen/Bebauungsplan in Erarbeitung
C: Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig
D: tlw. oder gänzlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar
Auf die einzelnen Arbeitsergebnisse wird im Folgenden hingewiesen:
Harpener Hellweg, bei Nr. 149
Der Standort ist geeignet für den individuellen Wohnungsbau (Ein- bis max.
Dreifamilienhaus). Darüber hinaus ist die Fläche in der Fortschreibung des Masterplans
Einzelhandel aus dem Jahr 2012 dem Nahversorgungszentrum Kirchharpen zugeordnet.
Insofern ist an dem Standort auch Einzelhandel realisierbar und aus Sicht der
Stadtentwicklung gewünscht. Die Fläche kann nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)
bebaut werden. Der Baumbestand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit aufzugeben.
Voßkuhlstraße, bei Nr. 1
Der Standort ist geeignet für den individuellen Wohnungsbau (Ein- bis Zweifamilienhaus).
Die Fläche kann nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaut werden. Allerdings ist
darauf hinzuweisen, dass die Fläche zurzeit von den Anwohnern wie ein „Dorfplatz“ gepflegt
bzw. bepflanzt und als Parkplatz genutzt wird. Der Baumbestand ist bei einer Bebauung
aufzugeben.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 9 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Bebauter Grundbesitz
Lage im Stadtgebiet
Planungsrecht*
Sachstand
Fläche
Bayernstr. 4-34
D
politische
Beschlüsse
bzgl.
zentr.
Betriebshof notwendig
Freizug durch den Technischen Betrieb/ZD
notwendig
KiTa-Teilfläche wird kurzfristig verkauft,
Veröffentlichung des Restgrundstücks
Glockengarten 32, 34
C
Gespräche zur Entwicklung laufen bereits
rd. 5.200 m²
Haldenstr. 43 a, 47
C
Entwicklung als Wohnbaufläche
rd. 6.400 m²
Königsallee76/Farnstr. 37
-
Veröffentlichung als Paket
Alte Wittener Str. 47
C und D
Auf d. Norrenberge 69, 69a
C und D
Lütge Heide 10-12
C und D
rd. 5.150 m²
rd. 5.000 m²
rd. 7.000 m²
-
Gebäude ist vermietet
rd. 1.800 m²
Summe:
rd. 30.550 m²
* Erläuterungen:
A: Bebauungsplan vorhanden
B: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ergangen/Bebauungsplan in Erarbeitung
C: Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig
D: tlw. oder gänzlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar
Auf die einzelnen Arbeitsergebnisse wird im Folgenden hingewiesen:
Alte Wittener Straße 47
Gespräche mit den Vereinen, die das Gebäude nutzen, haben stattgefunden. Ein Auszug
der Vereine ist für 12/2016 vorgesehen. Für eine Vermarktung ist der Freizug durch die
freiwillige Feuerwehr in ein neu zu errichtendes Gebäude an der Feldmark notwendig.
Grundsätzlich ist mit zeitlichen Verzögerungen aufgrund der europaweiten Ausschreibung
für ein neues Gebäude der freiwilligen Feuerwehr und der bislang nicht vorliegenden
politischen Beschlüsse zum zentralen Betriebshof zu rechnen. Eine Vermarktung soll nach
Möglichkeit im Bestand erfolgen.
Auf dem Norrenberge 69, 69a (Kirchharpener Straße)
Die Gebäude sind bereits tlw. entmietet worden. Für eine Vermarktung ist der Freizug durch
den Technischen Betrieb/ZD notwendig.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 10 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Bayernstraße 4-34
Die vorhandenen Gebäude wurden entmietet und sind vollständig abgebrochen. An diesem
Standort soll eine KiTa errichtet werden. Die Vermarktung der KiTa-Teilfläche ist
abgeschlossen. Die verbleibende Grundstücksfläche eignet sich für den öffentlich
geförderten Mietwohnungsbau, insbesondere für Seniorenwohnen bzw. MehrgenerationenWohnen. Die Bebauung kann nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) umgesetzt werden.
Glockengarten 32, 34
Durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt werden zurzeit Gespräche zur Entwicklung
eines Bebauungskonzeptes geführt. Es sollen die Möglichkeiten für Seniorenwohnen sowie
einer Ergänzungsbebauung an der Straße geprüft werden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 11 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 (3800) / 61
(2500)
Vorlage Nr. 20141940
Haldenstraße 43a, 47
Der Standort bietet für den Sozialen Wohnungsbau zahlreiche Möglichkeiten. Zur
Entwicklung der Fläche, einschließlich einer KiTa-Erweiterungsfläche, ist die Aufstellung
eines Bebauungsplans notwendig. Das Gebäude Haldenstr 43a (ehem. Wahlamt) wird
zurzeit von den Zentralen Diensten als Lager genutzt (Ersatz für die Lagerfläche im Objekt
Kronenstraße). Im Sinne einer Gesamtentwicklung des Standortes ist eine Auslagerung zu
prüfen.
Das Gebäude Haldenstraße 47 ist an den Internationalen Bund vermietet, der im Gebäude
eine Einrichtung für betreutes Wohnen für Jugendliche betreibt. Es ist zu klären, ob ein
Ersatzobjekt für das Objekt Haldenstraße 47 benötigt wird. Gespräche hierzu werden
aufgenommen.
Königsallee 76/Farnstraße 37
Die zehn städtischen Eigentumswohnungen im Objekt Königsallee 76 sollen veräußert
werden. Der Bedarf zur temporären Unterbringung von Schauspielern in den Wohnungen
besteht jedoch weiterhin. Daher soll der Vorschlag des Verwaltungsrates des
Schauspielhauses berücksichtigt werden, dass der Verkauf unter der Bedingung
vorgenommen wird, dem Schauspielhaus die Wohnungen auch weiterhin für einen
festzulegenden Zeitraum (z.B. für 15 Jahre) und zu einem angemessenen Mietzins
(Mietspiegel) zur Verfügung zu stellen. Ein Gutachten über den Verkehrswert der
Eigentumswohnungen unter Berücksichtigung dieser Aspekte liegt bereits vor.
Die einzelne Eigentumswohnung im Objekt Farnstraße 37 soll dem derzeitigen Mieter zum
Kauf angeboten werden.
Lütge Heide 10-12
Das Gebäude ist vermietet. Die Entmietung ist nicht unproblematisch, auch unter
Bereitstellung von Ersatzwohnraum.