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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
406 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 11:53

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Weitere Ergebnisse der Flächenkonferenz Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Ausschuss für Schule und Bildung Ausschuss für Strukturentwicklung Ausschuss für Planung und Grundstücke Haupt- und Finanzausschuss Anlagen 01. Lageplan Alte Wittener Str. 47 02. Lageplan Auf dem Norrenberge 69, 69a 03. Lageplan Bayernstr. 4-34 04. Lageplan Bertramstr. 6 05. Lageplan Brantropstr. 6 06. Lageplan Elisabethstr. 2 07. Lageplan Fröbelstr. 5 08. Lageplan Glockengarten 32, 34 09. Lageplan Haldenstr. 43a, 47 10. Lageplan Harpener Hellweg, bei Nr. 149 11. Lageplan Königsallee 76, Farnstr. 37 12. Lageplan Lewackerstr. 47 13. Lageplan Liebfrauenstr. 8-10 14. Lageplan Lütge Heide 10-12 15. Lageplan Markstr. 193 16. Lageplan Querenburger Str. 35, Am Dornbusch 17. Lageplan Ruhrstr. 30 18. Lageplan Voedestr. 15 19. Lageplan Von-der-Recke-Str. 51-53 20. Lageplan Voßkuhlstr., bei Nr. 1 Wortlaut Sitzungstermin 04.12.2014 02.12.2014 05.12.2014 09.12.2014 10.12.2014 02.12.2014 02.12.2014 04.02.2015 02.12.2014 11.02.2015 akt. Beratung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Die Flächenkonferenz hat im Rahmen des fortlaufenden Arbeitsprozesses und unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Aspekte sowie der aktuellen Flüchtlingsproblematik weitere Flächen untersucht. Im Zuge der Standortentwicklung wird die Flächenkonferenz zur Vermarktung von Flächen zukünftig auch neue Wege beschreiten und für größere Flächen sog. Investorenauswahlverfahren vorschlagen. Je nach städtebaulicher Bedeutung und Komplexität eines Standortes ist ein Investorenauswahlverfahren dazu geeignet, den Fokus von den sonst üblichen reinen Gebotsverfahren auch auf die städtebauliche Konzeption eines Investorenmodells zu richten (sog. Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption). Im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens können z.B. die städtebauliche Qualität, wohnungspolitische Ziele oder die wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit eines Investors neben dem Höchstgebot für ein Grundstück berücksichtigt werden. So soll die wirtschaftliche Veräußerung kommunaler Flächen sowohl mit einer nachhaltigen Stadtentwicklung als auch dem zwischenzeitlich klarer definierten EU-Recht zusammenspielen. Ziel dieser Vorgehensweise ist eine verantwortungsbewusste Vermarktung zur optimalen Unterstützung des HSK. Bei einer Untersuchung der neu in die Flächenkonferenz eingebrachten Standorte stellte sich heraus, dass einige Flächen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften (Größe, Oberflächenbeschaffenheit/Bewuchs), der Lage im Stadtgebiet sowie der planungsrechtlichen Ausweisungen (Bebauungsplan/Regionaler Flächennutzungsplan) für eine Vermarktung nur eingeschränkt bzw. gar nicht zur Verfügung stehen. Bei den weiteren Standorten handelt es sich um ehem. Sportplätze, die seit einiger Zeit nicht mehr durch den Vereinssport genutzt werden. Die Flächen sollen weiterhin als frei zugängliche Bolzplätze zur Verfügung stehen und ggf. nach weiterer Prüfung als Kompensationsfläche genutzt werden. Die Flächenkonferenz wird diesbezüglich die Ergebnisse der Sportflächenentwicklungsplanung (SEP) abwarten. Für alle notwendigen Beschlüsse (Aufstellung von Bebauungsplänen, Vermarktungsverfahren, Gebäudeabbrüche, Flüchtlingsunterbringung etc.) wird es separate Beschlussvorlagen geben. Zusätzlich wird im 2. Quartal 2015 wieder über weitere Ergebnisse der Flächenkonferenz berichtet. Investorenauswahlverfahren Aufgrund der Größe der Standorte, hier insbesondere einiger Schulstandorte, aufgrund der überwiegend zu entfernenden Altbebauung, der umfangreich notwendigen Neuerschließung und des absehbar städtebaulich notwendigen Nutzungsmixes aus Ein- und Mehrfamilienhäusern bieten sich absehbar mehrere Standorte an, die unter den vorgenannten Bedingungen nicht mehr sinnvoll in gewöhnlicher Weise in Form einzeln aufbereiteter Baugrundstücke vermarktet werden können. Größere Investoren haben andere finanzielle Spielräume zur Aufbereitung der Fläche und Herstellung von Erschließungsanlagen als die Stadt Bochum. Dies wirkt sich absehbar positiv auf Einnahmeerlöse und Realisierungszeiträume aus. Bis zum Jahr 2012 waren derartige Groß- oder Bauträgerprojekte auf Kaufgrundstücken der öffentlichen Hand geprägt von der unklaren Rechtslage des EU-Vergaberechts. Im Zuge der um das Jahr 2012 vom EuGH konkretisierten Rechtsprechung hat sich hier die Lage deutlich entspannt. Deshalb können nunmehr derartige Großprojekte relativ rechtssicher in Form von Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 sog. Investorenauswahlverfahren durchgeführt werden, wenn seitens des öffentlichen Auslobers auf Verkaufsbedingungen verzichtet wird, die das EU-Vergaberecht auslösen. Diese Bedingungen sind bei reinen Neubauvorhaben in Form von Wohnhäusern für den freien Markt in der Praxis relativ selten zu erwarten bzw. notwendig. Eine Bebauungsverpflichtung oder das Erfordernis eines Bebauungsplans lösen beispielsweise in aller Regel keine Pflicht zur Anwendung des EU-Vergaberechts aus. Wird bei der Auswahl des Investors besonderes Augenmerk auf städtebauliche Aspekte gelegt, ist ein solches Investorenauswahlverfahren mit städtebaulicher Konzeption (sog. Konzeptvergabe) ein geeignetes Mittel zur Vermarktung von - auch sehr komplexen Großstandorten. Da das Investorenauswahlverfahren ein qualifiziertes, transparentes und renommiertes Verfahren sein soll, ist es empfehlenswert zur (Vor-)prüfung der eingereichten Vorschläge und entsprechend der städtebaulichen Kriterien jeweils einen externen Projektsteuerer bzw. ein Architekturbüro begleitend zu beauftragen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Schulstandorte Schule Planungsrecht* Bertramstr. 6 Grundschule Leithe D Brantropstr. 6 Brantropschule C und D Elisabethstr. 2 Swidbertschule B und A Fröbelstr. 5 Hollandschule D Lewackerstr. 47 Lewackerschule B und D Liebfrauenstr. 8-10 Maria-Montessori B Markstr. 193 Erich-Kästner-Sch. A und B Querenburger Str. 35 (Am Dornbusch) Hans-Böckler-Sch. B Ruhrstr. 30 Grundschule Epp. C Voedestr. 15 Lieselotte-Rauner B V.-d.-Recke-Str. 51-53 Graf-v.-d.-Recke B Lage im Stadtgebiet Sachstand Fläche Veröffentl. in Vorbereitung, Vermarktung 2015 rd. 5.800 m² Investorenauswahlverf., Teilfl. für Soz. Zentrum individuelles Grundstücksgeschäft Flüchtlinge Kostenschätzung für THUmbau u. Abbruch läuft, Veröffentlichung einzelner Grundstücke verkauft (09/2014 Notarvertrag) Schadstoffsanierung, Abbruch Abbruch, Veröffentlichung einz. Grundstücke individuelles Grundstücksgeschäft Investorenauswahlverfahren Zwischennutzung (mind. bis 02/2015) Summe: rd. 11.300 m² rd. 2.450 m² rd. 2.900 m² rd. 13.150 m² rd. 3.500 m² rd. 50.000 m² rd. 9.000 m² rd. 8.600 m² rd. 4.700 m² rd. 7.000 m² rd. 118.400 m² * Erläuterungen: A: Bebauungsplan vorhanden B: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ergangen/Bebauungsplan in Erarbeitung C: Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig D: tlw. oder gänzlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar Auf die einzelnen Arbeitsergebnisse wird im Folgenden hingewiesen: Bertramstraße 6 Der ehemalige Standort der Grundschule Leithe wurde im Sommer 2013 leer gezogen. Es war ein Klageverfahren gegen die Schulschließung anhängig, dass erst im Juli dieses Jahres zu Gunsten der Stadt Bochum entschieden wurde. Nachdem eine Umnutzung des OGS-Gebäudes als Kindertagesstätte sowie die Nutzung durch eine private Kindergroßtagespflege nicht mehr beabsichtigt sind, soll das gesamte Gelände (mit Schulgebäude und OGS-Bau) veräußert werden. Das südlich liegende Biotop soll zum Schutz des Stadtklimas und der Ökologie erhalten bleiben. Die Fläche entlang der Straße ist planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) zu beurteilen und für eine Wohnbebauung geeignet. Eine Vermarktung der Gesamtimmobilie wird aktuell vorbereitet. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Brantropstraße 6 Die Realisierung des auf einer Teilfläche geplanten Sozialen Zentrums (Erziehungsberatungsstelle, Sozialer Dienst und Familienbildungsstätte) ist nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) an der Straße möglich. Für die benötigte Grundfläche des Sozialen Zentrums wird eine Grundstücksfläche von höchstens 1.500 m² benötigt. Zur Planung haben die Zentralen Dienste in Abstimmung mit dem Jugendamt einen Auftrag an ein externes Büro vergeben. Eine Fläche von mindestens 9.800 m² eignet sich nach einer Überprüfung im Rahmen der Flächenkonferenz und nach Einschätzung des Amtes für Soziales und Wohnen sehr gut für den öffentlich geförderten Wohnungsbau. An diesem Standort soll zukünftig ein Mix aus Sozialem Wohnungsbau und frei finanzierten Wohnungen (Mietwohnungen, Eigentumswohnungen unter Berücksichtigung des Wohnbaulandkonzeptes) entstehen. Für die Bebauung dieser Grundstücksfläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Abbruch des bestehenden Gebäudes notwendig. Für die Entwicklung dieser Fläche bietet sich aufgrund ihrer Größe eine Vergabe im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens an. Das Investorenauswahlverfahren nutzt neben dem Preis auch eine städtebauliche Konzeption als Auswahlkriterium. Die Ergebnisse des Investorenauswahlverfahrens bilden die Grundlage für das nachfolgende B-Plan-Verfahren. Elisabethstraße 2 Die Aufstellung des Bebauungsplans 944 wird weitergeführt. Das Jugendamt hat eine Nutzung durch eine KiTa vorgesehen. Nachdem ein KiTa-Betreiber Abstand genommen hat, wird eine Vermarktung an einen neuen Betreiber angestrebt. Fröbelstraße 5 Das ehem. Schulgebäude ist zurzeit mit Flüchtlingen belegt. Diese Übergangsnutzung ist zunächst bis zum 31.12.2015 vorgesehen. Grundsätzlich ist die Fläche für den Sozialen Wohnungsbau geeignet. Lewackerstraße 47 Die Aufstellung des Bebauungsplans 955 wird weitergeführt. Diese Fläche eignet sich aufgrund ihrer Lage im Stadtgebiet nicht für den Sozialen Wohnungsbau. Ziel ist die Schaffung von Wohnbauland (Mehrfamilienhäuser als Straßenrandbebauung, individuelle Entwicklung im hinteren Bereich unter Berücksichtigung des Wohnbaulandkonzeptes) auf der Fläche dieses ehem. Schulstandorts. Teile der Fläche entlang der Straße sind planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) zu beurteilen und könnten nach Abbruch und Baumaßnahmen zur Anpassung der Turnhalle einer Vermarktung zugeführt werden. Das Gebäude wurde als temporäre Notunterkunft für Flüchtlinge hergerichtet. Der Beginn der Abbrucharbeiten musste daher verschoben werden. Liebfrauenstraße 8-10 Das Objekt wurde an das Wohnprojekt der Glockenhof Bochum e.G., Haus der Generationen (Mehrgenerationenwohnen), verkauft. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 6 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Markstraße 193 Die Aufstellung des Bebauungsplans 862 wird weitergeführt. Es wird ein Mix aus Büro- bzw. Gewerbenutzung mit Wohnen angestrebt. Die Ausschreibung der umfangreichen Sanierungs- und Abbrucharbeiten ist erfolgt. Allein die spezielle Entsorgung einzelner schadstoffbelasteter Gewerke (Altlasten) wird rd. ein Jahr in Anspruch nehmen. Erst danach kann der Abbruch erfolgen. Die Vermarktung der Fläche erfolgt zusammen mit der Wirtschaftsförderung Bochum. Querenburger Straße 35 (Am Dornbusch) Die Aufstellung des Bebauungsplans 956 wird weitergeführt. Es wird eine Vermarktung als Wohnbauland (im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes) angestrebt. Der Abbruch des Gebäudes (Pavillon) erfolgt schnellstmöglich. Ruhrstraße 30 Die Schulnutzung wurde aufgegeben. Derzeit laufen Gespräche zur Vermarktung des Gebäudes als Bestandsobjekt unter Beteiligung der Wirtschaftsförderung Bochum. Die Einbeziehung in den aufzustellenden Bebauungsplan 966, der die benachbarten Freiflächen als Wohnbauland ausweisen soll, ist zu prüfen. Voedestraße 15 Die Aufstellung des Bebauungsplans 942 wird weitergeführt. Der Abbruch des Schulgebäudes ist erfolgt. Für die Entwicklung dieser Fläche bietet sich aufgrund ihrer Größe eine Vergabe im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens an. Von-der-Recke-Straße 51-53 Die Fläche eignet sich für den Sozialen Wohnungsbau. Das Gebäude wird ab 2015 freigezogen. Auf dem Grundstück befinden sich die Schulgebäude einschließlich der OGSEinrichtung sowie eine Turnhalle. Diese muss auch nach Wegfall der Schulnutzung erhalten bleiben und ist mit einer autarken Energieversorgung sowie mit Stellplätzen zu versorgen. Im Rahmen eines Höchstgebotsverfahrens soll zunächst versucht werden, eine wirtschaftliche Folgenutzung für die Schulgebäude zu finden, so dass der Abriss der Substanz vermieden werden kann. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 962 andere Optionen, ggf. auch im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens, geprüft werden. Zum Aufstellungsverfahren des o.g. Bebauungsplanes hat auch die Hammer Runde Anregungen geäußert, u.a. wird die Nutzung des Schulgebäudes als Kultur- und Begegnungszentrum vorgeschlagen. Turnhallen Aus dem Vergleich im Bereich Schulen und Sport mit anderen Großstädten in NRW durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ist hervorgegangen, dass in Bochum der vorhandene Bestand an Turnhallen den notwendigen Bedarf nicht deckt. Es fehlen rd. zehn Turnhalleneinheiten. Zudem gibt es zu wenige Turnhallen für den Vereinssport. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass die Turnhallen bei den in der Flächenkonferenz behandelten Schulstandorten erhalten bleiben. Hierzu ist eine bauliche Anpassung der Turnhallen bzgl. der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Heizung etc.) zum autarken Stadt Bochum Stadtamt Mitteilung der Verwaltung - Seite 7 - TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Betrieb notwendig. Es müssen ggf. Zufahrten und Parkplätze umgebaut bzw. neu angelegt sowie die Gebäude teilsaniert und tlw. umgebaut werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Die entstehenden Kosen werden zurzeit von den Zentralen Diensten kalkuliert. Rückzahlung von Fördermitteln Für einige Standorte der Flächenkonferenz wurden Fördermittel für OGS-Maßnahmen bewilligt. Diese Bewilligungen sind u.a. mit der Auflage verbunden, dass die mit der Zuwendung geschaffenen Räume für die Dauer von 20 Jahren und die mit der Zuwendung angeschafften Ausstattungsgegenstände für die Dauer von 10 Jahren für die Nutzung zu Schul- oder Betreuungszwecken gebunden sind. Werden die Schulstandorte vor Ablauf der Zweckbindung aufgegeben, wird die Bewilligung anteilig widerrufen. Die Zuwendung wird in Höhe des Betrages zurückgefordert, der sich unter Abzug von 5 v.H. für jedes volle Kalenderjahr der schulischen Nutzung auf der Grundlage der Zweckbindungsdauer der Bewilligung (zuzüglich Zinsen) ergibt. Die von den OGS-Maßnahmen betroffenen Schulen sind: Lage im Stadtgebiet Schule Beginn Nutzungsdauer unverbrauchte Fördermittel Bertramstr. 6 Grundschule Leithe 2004 9 Jahre 220.762.50 € Brantropstr. 6 Brantropschule 2005 7 Jahre 168.075,00 € Elisabethstr. 2 Swidbertschule 2006 8 Jahre 158.200,00 € Lewackerstr. 47 Lewackerschule 2005 8 Jahre 79.100,00 € Ruhrstr. 30 Grundschule Eppendorf 2007 7 Jahre 168.075,00 € V.-d.-Recke-Str. 51-53 Graf-v.-d.-Recke-Schule 2005 10 Jahre 142.500,00 € Summe: 936.712,50 € Insgesamt sind für diese Standorte ggf. noch nicht verbrauchte Fördermittel (einschließlich Zinsen) in Höhe von rd. 900.000 € zurückzuzahlen. Es konnte noch nicht geklärt werden, ob diese in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen. Gespräche bzgl. der Rückszahlungsmodalitäten wurden mit der Bezirksregierung Arnsberg bereits aufgenommen. Freiflächen Lage im Stadtgebiet Planungsrecht* Sachstand Fläche Harpener Hellweg, bei Nr. 149 D Veröffentlichung des Grundstücks rd. Voßkuhlstr., bei Nr. 1 D Veröffentlichung des Grundstücks rd. 1.200 m² Summe: * Erläuterungen: 475 m² rd. 1.675 m² Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 8 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 A: Bebauungsplan vorhanden B: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ergangen/Bebauungsplan in Erarbeitung C: Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig D: tlw. oder gänzlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar Auf die einzelnen Arbeitsergebnisse wird im Folgenden hingewiesen: Harpener Hellweg, bei Nr. 149 Der Standort ist geeignet für den individuellen Wohnungsbau (Ein- bis max. Dreifamilienhaus). Darüber hinaus ist die Fläche in der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel aus dem Jahr 2012 dem Nahversorgungszentrum Kirchharpen zugeordnet. Insofern ist an dem Standort auch Einzelhandel realisierbar und aus Sicht der Stadtentwicklung gewünscht. Die Fläche kann nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaut werden. Der Baumbestand ist mit hoher Wahrscheinlichkeit aufzugeben. Voßkuhlstraße, bei Nr. 1 Der Standort ist geeignet für den individuellen Wohnungsbau (Ein- bis Zweifamilienhaus). Die Fläche kann nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaut werden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Fläche zurzeit von den Anwohnern wie ein „Dorfplatz“ gepflegt bzw. bepflanzt und als Parkplatz genutzt wird. Der Baumbestand ist bei einer Bebauung aufzugeben. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 9 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Bebauter Grundbesitz Lage im Stadtgebiet Planungsrecht* Sachstand Fläche Bayernstr. 4-34 D politische Beschlüsse bzgl. zentr. Betriebshof notwendig Freizug durch den Technischen Betrieb/ZD notwendig KiTa-Teilfläche wird kurzfristig verkauft, Veröffentlichung des Restgrundstücks Glockengarten 32, 34 C Gespräche zur Entwicklung laufen bereits rd. 5.200 m² Haldenstr. 43 a, 47 C Entwicklung als Wohnbaufläche rd. 6.400 m² Königsallee76/Farnstr. 37 - Veröffentlichung als Paket Alte Wittener Str. 47 C und D Auf d. Norrenberge 69, 69a C und D Lütge Heide 10-12 C und D rd. 5.150 m² rd. 5.000 m² rd. 7.000 m² - Gebäude ist vermietet rd. 1.800 m² Summe: rd. 30.550 m² * Erläuterungen: A: Bebauungsplan vorhanden B: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ergangen/Bebauungsplan in Erarbeitung C: Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig D: tlw. oder gänzlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) bebaubar Auf die einzelnen Arbeitsergebnisse wird im Folgenden hingewiesen: Alte Wittener Straße 47 Gespräche mit den Vereinen, die das Gebäude nutzen, haben stattgefunden. Ein Auszug der Vereine ist für 12/2016 vorgesehen. Für eine Vermarktung ist der Freizug durch die freiwillige Feuerwehr in ein neu zu errichtendes Gebäude an der Feldmark notwendig. Grundsätzlich ist mit zeitlichen Verzögerungen aufgrund der europaweiten Ausschreibung für ein neues Gebäude der freiwilligen Feuerwehr und der bislang nicht vorliegenden politischen Beschlüsse zum zentralen Betriebshof zu rechnen. Eine Vermarktung soll nach Möglichkeit im Bestand erfolgen. Auf dem Norrenberge 69, 69a (Kirchharpener Straße) Die Gebäude sind bereits tlw. entmietet worden. Für eine Vermarktung ist der Freizug durch den Technischen Betrieb/ZD notwendig. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 10 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Bayernstraße 4-34 Die vorhandenen Gebäude wurden entmietet und sind vollständig abgebrochen. An diesem Standort soll eine KiTa errichtet werden. Die Vermarktung der KiTa-Teilfläche ist abgeschlossen. Die verbleibende Grundstücksfläche eignet sich für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau, insbesondere für Seniorenwohnen bzw. MehrgenerationenWohnen. Die Bebauung kann nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) umgesetzt werden. Glockengarten 32, 34 Durch das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt werden zurzeit Gespräche zur Entwicklung eines Bebauungskonzeptes geführt. Es sollen die Möglichkeiten für Seniorenwohnen sowie einer Ergänzungsbebauung an der Straße geprüft werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 11 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 (3800) / 61 (2500) Vorlage Nr. 20141940 Haldenstraße 43a, 47 Der Standort bietet für den Sozialen Wohnungsbau zahlreiche Möglichkeiten. Zur Entwicklung der Fläche, einschließlich einer KiTa-Erweiterungsfläche, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Das Gebäude Haldenstr 43a (ehem. Wahlamt) wird zurzeit von den Zentralen Diensten als Lager genutzt (Ersatz für die Lagerfläche im Objekt Kronenstraße). Im Sinne einer Gesamtentwicklung des Standortes ist eine Auslagerung zu prüfen. Das Gebäude Haldenstraße 47 ist an den Internationalen Bund vermietet, der im Gebäude eine Einrichtung für betreutes Wohnen für Jugendliche betreibt. Es ist zu klären, ob ein Ersatzobjekt für das Objekt Haldenstraße 47 benötigt wird. Gespräche hierzu werden aufgenommen. Königsallee 76/Farnstraße 37 Die zehn städtischen Eigentumswohnungen im Objekt Königsallee 76 sollen veräußert werden. Der Bedarf zur temporären Unterbringung von Schauspielern in den Wohnungen besteht jedoch weiterhin. Daher soll der Vorschlag des Verwaltungsrates des Schauspielhauses berücksichtigt werden, dass der Verkauf unter der Bedingung vorgenommen wird, dem Schauspielhaus die Wohnungen auch weiterhin für einen festzulegenden Zeitraum (z.B. für 15 Jahre) und zu einem angemessenen Mietzins (Mietspiegel) zur Verfügung zu stellen. Ein Gutachten über den Verkehrswert der Eigentumswohnungen unter Berücksichtigung dieser Aspekte liegt bereits vor. Die einzelne Eigentumswohnung im Objekt Farnstraße 37 soll dem derzeitigen Mieter zum Kauf angeboten werden. Lütge Heide 10-12 Das Gebäude ist vermietet. Die Entmietung ist nicht unproblematisch, auch unter Bereitstellung von Ersatzwohnraum.