Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Ku
(3511)
Vorlage Nr. 20141837
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 02.09.2014,
Vorlage Nr. 20141381
Bezeichnung der Vorlage
Pflegezustand des Friedhofs in Leithe
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.11.2014
Anlagen
Wortlaut
In der o.g. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wurde unter Top 6.6 wie
folgt angefragt:
6.6 Pflegezustand des Friedhofs in Leithe
Nach Schließung des Kommunalfriedhofes in Leithe entsteht bei vielen Bürgerinnen und
Bürgern der Eindruck, dass die Unterhaltung und Pflege vernachlässigt wird.
Die SPD-Bezirksfraktion fragt daher an:
1.
2.
3.
4.
Wie bewertet die Stadt Bochum den Pflegezustand des Friedhofs?
Was wird getan um dauerhaft eine des Ortes angemessene Pflege sicher zu stellen?
Wie werden die vorhandenen Gebäude derzeit genutzt?
Welche Nutzung ist perspektivisch geplant, welche Instandsetzungsmaßnahmen sind
nötig und wann werden diese umgesetzt?
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Ku
(3511)
Vorlage Nr. 20141837
Die Verwaltung teilt hierzu mit:
zu 1.
Der Pflegezustand des Friedhofes in Leithe entspricht dem personellen,
maschinellen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt Bochum. Ein Überhang an
nicht mehr benötigten Friedhofsflächen mit einer sich daraus ergebenen
extensiveren Pflege kann den Eindruck vermitteln, der Friedhof sei ungepflegt. Daher
ist es um so wichtiger, Friedhöfe gemäß der Friedhofsentwicklungsplanung zu
schließen bzw. den Rückbau voran zu treiben. So dass dann Kernbereiche der
Friedhöfe erhalten bleiben, deren Pflege besser zu gewährleisten ist. Dies gilt für alle
kommunalen Friedhöfe.
zu 2.
Die konsequente Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung ist ein Baustein, um
eine dem Ort angemessene Pflege künftig sicher zu stellen. Ein zeitnaher Rückbau
von abgelaufenen Gräberfeldern, von nicht mehr benötigten Wegen,
Wasserzapfanlagen und Zäunen ist ein weiterer Aspekt der Umsetzung der
Friedhofsplanung. Im Rahmen finanzieller Möglichkeiten müssen Wege instand
gesetzt, neue Wasserzapfstellen und Bankplätze errichtet werden. Diese
Maßnahmen sind geplant. Werden die benötigten Mittel bereit gestellt, so können
diese Maßnahmen umgesetzt und somit ein verbesserter Pflegeeindruck erreicht
werden.
zu 3.
Es gibt verschiedenste Gebäude mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Die
Trauerhalle, die Aufbahrungsräume werden im Rahmen stattfindender Beisetzungen
genutzt. Wie die öffentlichen Toiletten befinden sie sich in der Zuständigkeit des
Umwelt- und Grünflächenamtes. Für die Sozialräume ist der Technische Betrieb
zuständig. Fest stationiert sind dort keine Mitarbeiter mehr. Die Räumlichkeiten
werden nur dann für Pausen genutzt, wenn Personal des Technischen Betriebes vor
Ort arbeitet. Das Wohngebäude liegt in der Zuständigkeit der Zentralen Dienste und
wird von dort vermietet.
zu 4.
Die Gebäude befinden sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Aufgrund der
Tatsache, dass der Friedhof geschlossen ist, werden keine Sanierungsmaßnahmen
mehr durchgeführt. Eine Sanierung ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr
wirtschaftlich. Die Gebäude sollen daher aufgegeben und zurück gebaut werden.