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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 11:54

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Ku (3511) Vorlage Nr. 20141837 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 02.09.2014, Vorlage Nr. 20141381 Bezeichnung der Vorlage Pflegezustand des Friedhofs in Leithe Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 04.11.2014 Anlagen Wortlaut In der o.g. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wurde unter Top 6.6 wie folgt angefragt: 6.6 Pflegezustand des Friedhofs in Leithe Nach Schließung des Kommunalfriedhofes in Leithe entsteht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck, dass die Unterhaltung und Pflege vernachlässigt wird. Die SPD-Bezirksfraktion fragt daher an: 1. 2. 3. 4. Wie bewertet die Stadt Bochum den Pflegezustand des Friedhofs? Was wird getan um dauerhaft eine des Ortes angemessene Pflege sicher zu stellen? Wie werden die vorhandenen Gebäude derzeit genutzt? Welche Nutzung ist perspektivisch geplant, welche Instandsetzungsmaßnahmen sind nötig und wann werden diese umgesetzt? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Ku (3511) Vorlage Nr. 20141837 Die Verwaltung teilt hierzu mit: zu 1. Der Pflegezustand des Friedhofes in Leithe entspricht dem personellen, maschinellen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt Bochum. Ein Überhang an nicht mehr benötigten Friedhofsflächen mit einer sich daraus ergebenen extensiveren Pflege kann den Eindruck vermitteln, der Friedhof sei ungepflegt. Daher ist es um so wichtiger, Friedhöfe gemäß der Friedhofsentwicklungsplanung zu schließen bzw. den Rückbau voran zu treiben. So dass dann Kernbereiche der Friedhöfe erhalten bleiben, deren Pflege besser zu gewährleisten ist. Dies gilt für alle kommunalen Friedhöfe. zu 2. Die konsequente Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung ist ein Baustein, um eine dem Ort angemessene Pflege künftig sicher zu stellen. Ein zeitnaher Rückbau von abgelaufenen Gräberfeldern, von nicht mehr benötigten Wegen, Wasserzapfanlagen und Zäunen ist ein weiterer Aspekt der Umsetzung der Friedhofsplanung. Im Rahmen finanzieller Möglichkeiten müssen Wege instand gesetzt, neue Wasserzapfstellen und Bankplätze errichtet werden. Diese Maßnahmen sind geplant. Werden die benötigten Mittel bereit gestellt, so können diese Maßnahmen umgesetzt und somit ein verbesserter Pflegeeindruck erreicht werden. zu 3. Es gibt verschiedenste Gebäude mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Die Trauerhalle, die Aufbahrungsräume werden im Rahmen stattfindender Beisetzungen genutzt. Wie die öffentlichen Toiletten befinden sie sich in der Zuständigkeit des Umwelt- und Grünflächenamtes. Für die Sozialräume ist der Technische Betrieb zuständig. Fest stationiert sind dort keine Mitarbeiter mehr. Die Räumlichkeiten werden nur dann für Pausen genutzt, wenn Personal des Technischen Betriebes vor Ort arbeitet. Das Wohngebäude liegt in der Zuständigkeit der Zentralen Dienste und wird von dort vermietet. zu 4. Die Gebäude befinden sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Aufgrund der Tatsache, dass der Friedhof geschlossen ist, werden keine Sanierungsmaßnahmen mehr durchgeführt. Eine Sanierung ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr wirtschaftlich. Die Gebäude sollen daher aufgegeben und zurück gebaut werden.