Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
JA_2013_Bestätigungsvermerk.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
24.12.14, 20:52
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk
über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013
Nach dem Ergebnis der pflichtgemäßen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA)
der Stadt Bochum wird zu dem festzustellenden Entwurf des Jahresabschusses 2013 vom
16./23.05.2014 sowie dem dazugehörigen Lagebericht der folgende uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) Satz 1 GO NRW erteilt:
„Der Jahresabschluss der Stadt Bochum für das zum 31.12.2013 endende
Haushaltsjahr - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung
der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und der Lagebericht
wurden nach § 101 i. V. m. § 95 GO NRW geprüft. In die Prüfung sind die
ergänzenden Regelungen der Satzungen der Stadt Bochum und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bochum sowie die Erwartungen
möglicher Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst.
Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen
der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit
sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum.
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Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum. Der Lagebericht stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Bochum zutreffend dar.“
Bochum, den 24. Oktober 2014
Alfons Jost
Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung
Bochum, den 28. November 2014
Helga Hundrieser
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses
des Rates der Stadt Bochum