Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.12.14, 20:52
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141947
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2013 - Entlastung der Oberbürgermeisterin
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141947
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2014 den Prüfungsbericht (Teil
1 „Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013“ (Vorlage
20141941) und Teil 2 „Erläuterungen und Feststellungen zur Prüfung des Jahresabschlusses der
Stadt Bochum zum 31.12.2013“ (Vorlage 20141943) beraten und zur Kenntnis genommen. Er hat
sich dem durch das Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk angeschlossen und
dem Rat der Stadt Bochum die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 (1) GO NRW
empfohlen (Vorlage 20141944).
Gemäß § 96 (1) GO NRW haben die Ratsmitglieder ergänzend zum Feststellungsbeschluss über
den Jahresabschluss 2013 der Stadt Bochum durch den Rat der Gemeinde über die Entlastung
der Oberbürgermeisterin zu entscheiden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141947
Bezeichnung der Vorlage
Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2013 - Entlastung der Oberbürgermeisterin
Die Mitglieder des Rates der Stadt Bochum erteilen der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 (1) GO
NRW zu der vom Rat am 11.12.2014 festgestellten Fassung des Jahresabschlusses der Stadt
Bochum zum 31.12.2013 Entlastung.