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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
24.12.14, 20:55
Aktualisiert
27.01.18, 21:50

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2075) Vorlage Nr.: 20142301 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dresden Beschlussvorschriften § 6 der Satzung des Deutschen Städtetages Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 03.12.2014 11.12.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2075) Vorlage Nr.: 20142301 Die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 09. bis 11. Juni 2015 in Dresden statt. Das Motto der Hauptversammlung wurde noch nicht festgelegt. Nach der vorläufigen Tagesordnung finden am 09. Juni 2015 die Gruppenbesprechung zur Hauptversammlung und die Abendveranstaltung der Parteien statt. Am 10. Juni 2015 finden die Hauptversammlung (Teil 1) und die Abendveranstaltung der Stadt Dresden statt. Mit der Fortsetzung der Hauptversammlung (Teil 2) endet die Veranstaltung am 11. Juni 2015. Zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages können Abgeordnete mit Stimmrecht, aber auch Gäste entsandt werden: a) Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages wird die Anzahl der stimmberechtigten Abgeordneten anhand der Einwohnerzahl ermittelt. Die Stadt Bochum kann als unmittelbare Mitgliedstadt mit 250.000 bis 500.000 Einwohnern vier stimmberechtigte Abgeordnete entsenden. Neben diesen vier Abgeordneten sind die stimmberechtigen Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutsche Städtetages kraft Satzung (§ 6 Abs. 3) zur Hauptsatzung stimmberechtigt. Dies trifft auf die Oberbürgermeisterin Frau Dr. Scholz als Mitglied des Hauptausschusses zu. Bei der Wahl der vier stimmberechtigten Abgeordneten ist zu beachten: - Die Hälfte der Delegierten sollte aus dem Volk gewählten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen. - Der Hauptausschuss bittet darum, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen zu berücksichtigen. - Gemäß § 113 Gemeindeordnung (GO) NRW hat der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin ein Benennungsrecht für eine/n stimmberechtigte/n Abgeordnete/n. Stimmberechtigte Abgeordnete der 37. Hauptversammlung in Frankfurt am Main waren: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2075) Vorlage Nr.: 20142301 1. 2. 3. 4. b) Beigeordnete Diane Jägers (Vorschlag OB) Ratsmitglied Dr. Peter Reinirkens (SPD) Ratsmitglied Hans Henneke (CDU) Ratsmitglied Martina Foltys-Banning (Grüne) Benennung von Gästen Neben den stimmberechtigten Abgeordneten können die Mitgliedsstädte auch diesmal weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zu Hauptversammlung entsenden. Es kommen dafür vor allem an den Themen der Hauptversammlung besonders interessierte Persönlichkeiten aus den Vertretungskörperschaften und Verwaltungen in Betracht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung I/R (2075) Vorlage Nr.: 20142301 Bezeichnung der Vorlage Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dresden Für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 09. bis 11. Juni 2015 in Dresden werden benannt: Stimmberechtigte Abgeordnete: 1. _____________________________________ * (Vorschlag OB) 2. _____________________________________ 3. _____________________________________ 4. _____________________________________ Gäste: 1. _____________________________________ 2. _____________________________________ 3. _____________________________________ 4. _____________________________________ 5. _____________________________________ 6. _____________________________________ Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW hat die Oberbürgermeisterin ein Vorschlagsrecht.