Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
162 kB
Erstellt
24.12.14, 20:55
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (2075)
Vorlage Nr.: 20142301
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die 38. ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dresden
Beschlussvorschriften
§ 6 der Satzung des Deutschen Städtetages
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (2075)
Vorlage Nr.: 20142301
Die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 09. bis
11. Juni 2015 in Dresden statt. Das Motto der Hauptversammlung wurde noch nicht
festgelegt.
Nach der vorläufigen Tagesordnung finden am 09. Juni 2015 die Gruppenbesprechung
zur Hauptversammlung und die Abendveranstaltung der Parteien statt. Am 10. Juni
2015 finden die Hauptversammlung (Teil 1) und die Abendveranstaltung der Stadt
Dresden statt. Mit der Fortsetzung der Hauptversammlung (Teil 2) endet die
Veranstaltung am 11. Juni 2015.
Zur Hauptversammlung des Deutschen Städtetages können Abgeordnete mit
Stimmrecht, aber auch Gäste entsandt werden:
a)
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten
Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städtetages wird die Anzahl der
stimmberechtigten Abgeordneten anhand der Einwohnerzahl ermittelt. Die Stadt
Bochum kann als unmittelbare Mitgliedstadt mit 250.000 bis 500.000 Einwohnern
vier stimmberechtigte Abgeordnete entsenden.
Neben diesen vier Abgeordneten sind die stimmberechtigen Mitglieder des
Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutsche Städtetages kraft Satzung (§
6 Abs. 3) zur Hauptsatzung stimmberechtigt. Dies trifft auf die Oberbürgermeisterin
Frau Dr. Scholz als Mitglied des Hauptausschusses zu.
Bei der Wahl der vier stimmberechtigten Abgeordneten ist zu beachten:
-
Die Hälfte der Delegierten sollte aus dem Volk gewählten
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern bestehen.
-
Der Hauptausschuss bittet darum, bei der Entsendung von Delegierten und
Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihrem
Anteil an den Sitzen in den Stadt- bzw. Gemeindevertretungen zu
berücksichtigen.
-
Gemäß § 113 Gemeindeordnung (GO) NRW hat der Oberbürgermeister/die
Oberbürgermeisterin ein Benennungsrecht für eine/n stimmberechtigte/n
Abgeordnete/n.
Stimmberechtigte Abgeordnete der 37. Hauptversammlung in Frankfurt am Main
waren:
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (2075)
Vorlage Nr.: 20142301
1.
2.
3.
4.
b)
Beigeordnete Diane Jägers (Vorschlag OB)
Ratsmitglied Dr. Peter Reinirkens (SPD)
Ratsmitglied Hans Henneke (CDU)
Ratsmitglied Martina Foltys-Banning (Grüne)
Benennung von Gästen
Neben den stimmberechtigten Abgeordneten können die Mitgliedsstädte auch
diesmal weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zu
Hauptversammlung entsenden. Es kommen dafür vor allem an den Themen der
Hauptversammlung besonders interessierte Persönlichkeiten aus den
Vertretungskörperschaften und Verwaltungen in Betracht.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
I/R (2075)
Vorlage Nr.: 20142301
Bezeichnung der Vorlage
Benennung von stimmberechtigten Abgeordneten und Gästen für die 38. ordentliche
Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Dresden
Für die 38. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 09. bis
11. Juni 2015 in Dresden werden benannt:
Stimmberechtigte Abgeordnete:
1.
_____________________________________ * (Vorschlag OB)
2.
_____________________________________
3.
_____________________________________
4.
_____________________________________
Gäste:
1.
_____________________________________
2.
_____________________________________
3.
_____________________________________
4.
_____________________________________
5.
_____________________________________
6.
_____________________________________
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW hat die Oberbürgermeisterin ein Vorschlagsrecht.