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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3171)
Vorlage Nr.: 20142184
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Befristete Anerkennung des Vereins "Open Space" als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75
SGB VIII
Beschlussvorschriften
§ 75 SGB VIII / KJHG
§ 25 AG-KJHG
§ 5 Abs. 2 Ziffer 2c Jugendamtssatzung
Beschlussorgan
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
04.12.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
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- Begründung - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20142184
Der Verein “Open Space – Streetart und modere Bewegungskunst e.V.” mit Sitz in
Bochum beantragt mit Schreiben vom 23.09.2014 die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die allgemeinen Voraussetzungen zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe sind
im § 75 Abs. 1 SGB VIII geregelt. Danach können juristische Personen und
Personenvereinigungen anerkannt werden, die
1.
2.
3.
4.
auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind,
gemeinnützige Ziele erfüllen,
aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass
sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe
zu leisten imstande sind und
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Diese vier Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.
Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den zuvor
genannten Voraussetzungen derjenige, der auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens
drei Jahre tätig gewesen ist (§ 75 Abs. 2 SGB VIII).
Der Verein “Open Space – Streetart und modere Bewegungskunst e.V.” ist aus dem
Jugendkulturprojekt „URBNATIX“ entstanden. URBANATIX wurde im Kulturhauptstadtjahr
2009 gegründet und ist seitdem im Bereich der Jugendhilfe und Kulturarbeit tätig.
Der Verein ”Open Space – Streetartistik und moderne Bewegungskunst“ führt die Jugendund Kulturarbeit von URBANATIX fort, die seit Januar 2010 in der URBANATIX
Trainingslocation Marienkirche, im Tanzhaus NRW, in der Turbinenhalle der
Jahrhunderthalle Bochum, im Turnerleistungszentrum und seit Juni 2014 in der
URBANATIX Trainingshalle an der Bessemerstraße 85 (ehemalige Spielfabrik, Bochum)
stattfindet.
Nach seiner Satzung in der ergänzten Fassung vom 02.09.2014 ist der Zweck des Vereins
die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Jugendhilfe, Erziehung und
Bildung sowie die Förderung des Sports. Der Verein macht sich dabei zur Aufgabe, junge
Menschen in ihrer künstlerischen, persönlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen,
ihnen eine Perspektive für ihre Arbeit zu ermöglichen und sie zur gesellschaftlichen
Mitverantwortung zu befähigen.
Um die Jugend- und Kulturarbeit weiter zu entwickeln, arbeitet der Verein mit dem
Stadtsportbund Bochum und dem Bildungswerk zusammen. Jugendliche Tricker,
Traceure, Freerunner oder Biker, die noch über keinen Trainerschein verfügen,
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bekommen dadurch die Möglichkeit, sich über einen UL-C-Schein (Lizenz der
Einstiegsebene) weiterzubilden. Zukünftig wird der Stadtsportbund Bochum dadurch in der
Lage sein, ein breiteres und zeitgemäßes Portfolio im Bereich seiner
Qualifizierungsmaßnahmen anbieten zu können und Interessierte etwa zum Tricker-,
Parkour- oder Bike-Trainer auszubilden.
Neben der Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Bochum besteht eine Kooperation
mit der VHS, und zwar im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Kompetenzen durch
neue Lernformen.
Der Verein “Open Space – Streetart und modere Bewegungskunst e.V.” sieht in der
Einzigartigkeit des Ruhrgebiets mit seiner urbanen Struktur und seiner kulturellen und
sozialen Diversität im Bereich der Jugend -und Kulturarbeit Herausforderungen und
zugleich Chancen. Seit Projektbeginn präsentierte der Verein die künstlerischen
Ergebnisse der Projektarbeit bei Auslandsgastspielen in Wien und Zürich, bei
verschiedenen politischen Institutionen auf Landes- und Bundesebene wie dem
Bundestag, bei gesellschaftlichen Institutionen wie „ver.di“ sowie Forschungseinrichtungen
wie beispielsweise dem ”Fraunhofer Institut“.
Die Süddeutsche Zeitung schrieb 2010 über das Projekt:
»Alle Welt hofft, dass die Truppe auch nach 2010 weitermachen wird. (...)
Kein Wunder, dass „Urbanatix“ nun als Glücksfall und Paradebeispiel dient
für „Kultur durch Wandel“ und für multikulturelle Integration über
Generationsgrenzen hinweg.« (30.12.2010, S.20)
Durch die Projektarbeit des Vereins, die an der individuellen Kompetenz im Bereich der
Bewegung angesetzt und in der sehr szenennah gearbeitet wird, wird ein
niederschwelliges, erlebnis – und wagnisorientiertes Angebot für junge Menschen
geschaffen, die aus unterschiedlichen kulturellen Lebenswelten, sozialen Schichten und
lernbiografischen Bildungszusammenhängen kommen.
Dadurch wird ein neuer methodischer und selbstverantwortlicher Zugang zu Jugendlichen
unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft geschaffen, um
-
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu
beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen,
-
Jugendlichen über das Erlernen bestimmter Schlüsselkompetenzen ins Leben zu
helfen,
-
jungen Erwachsenen Perspektiven aktiver gesellschaftlicher Teilhabe aufzuzeigen,
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dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen sowie eine
kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen.
Seit mehr als vier Jahren ermöglicht der Verein Jugendlichen ab 16 Jahren eine speziell
auf die Bedürfnisse der jugendlichen Bewegungskünstler ausgerichtete Projekt- und
Trainingsarbeit mit dem passenden Equipment. Unter ihnen sind Kosovo-Albaner, Polen,
Russen, Türken, Laoten, Vietnamesen, Moldawier, Usbeken, Japaner, Slowaken, Italiener,
Philippinos, Slowenier, Trinidader und Deutsche.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Organe
des Vereines sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Kuratorium. Zum
Zeitpunkt der Antragstellung beläuft sich die Zahl der ordentlichen Vereinsmitglieder des
Vereins auf neun Personen. Neben ihrer beruflichen Qualifikation nehmen fast alle
Aufgaben im Bereich der Bildungs-, Kultur- und Jugendarbeit wahr.
Durch einen ausführlichen Sachbericht hat der Verein “Open Space – Streetart und
modere Bewegungskunst e.V.” dargestellt, dass er quantitativ und qualitativ einen
wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe wahrnimmt. Aus der
Sicht der Abteilung Jugendförderung bestehen keine Einwände gegen eine Anerkennung
des Vereins.
Der Verein “Open Space – Streetart und modere Bewegungskunst e.V.” bietet die Gewähr
für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Führungszeugnisse der
Vorstandsmitglieder Christian Eggert, Axel Hupertz, Carolin Hensel-Lippold, Wolfgang
Gatner liegen vor und enthalten keine Eintragungen. Das Führungszeugnis für Patrick
Neal ist beantragt, liegt aber noch nicht vor.
Die erforderlichen Unterlagen, und zwar die Eintragung in das Vereinsregister, der
Bescheid des Finanzamtes nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der
Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51,59, 60 und 61 AO vom
07.07.2014 für “Open Space – Streetart und modere Bewegungskunst e.V.”, die Satzung
und die ergänzende Satzung sowie der ausführliche Sachbericht, liegen vor.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt daher vor, den Verein “Open Space – Streetart
und modere Bewegungskunst e.V.” mit Sitz in Bochum als Träger der freien Jugendhilfe
nach § 75 SGB VIII zunächst für 3 Jahre befristet anzuerkennen. Die Anerkennung soll vor
dem Hintergrund einer kontinuierlichen Beurteilung, in wie weit der Verein quantitativ und
qualitativ einen "wesentlichen" Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im
Sinne der Anerkennungsgrundsätze der Obersten Landesjugendbehörden vom
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14.04.1994 leistet, vorerst bis zum 31. Dezember 2017 ausgesprochen werden, und
zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1.
Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem
Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2.
Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Dezember 2015, zum 01.
Dezember 2016 und zum 01. Oktober 2017 in Form von detaillierten
Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des
Jugendamtes nach.
3.
Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
4.
Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen
haben oder nicht mehr vorliegen.
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Bezeichnung der Vorlage
Befristete Anerkennung des Vereins "Open Space" als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75
SGB VIII
Der Verein “Open Space – Streetart und modere Bewegungskunst e.V.” mit Sitz in
Bochum wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zunächst für 3 Jahre
befristet anerkannt.
Die Anerkennung wird vorerst bis zum 31. Dezember 2017 ausgesprochen werden, und
zwar mit folgenden Hinweisen und Nebenbestimmungen:
1.
Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Tätigkeit des Vereins auf dem
Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII.
2.
Während des Zeitraumes der befristeten Anerkennung weist der Verein seine
Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe zum 01. Dezember 2015, zum 01.
Dezember 2016 und zum 01. Oktober 2017 in Form von detaillierten
Tätigkeitsberichten unaufgefordert schriftlich gegenüber der Verwaltung des
Jugendamtes nach.
3.
Ein Anspruch auf öffentliche Förderung wird hierdurch nicht begründet.
4.
Die Anerkennung kann unter Hinweis auf § 25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen oder
zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben
oder nicht mehr vorliegen.