Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 32 (2989)
Vorlage Nr.: 20142188
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses des IFAK e.V für die Dependance
„Küsterhaus„ der Friedenskirche, Halbachstraße, 44789 Bochum
Beschlussvorschriften
Richtlinien über die Gewährung von städt. Zuschüssen zur Förderung der Jugendfreizeit- und –
bildungsarbeit
Beschlussorgan
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
04.12.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 32 (2989)
Vorlage Nr.: 20142188
Mit Schreiben vom 06.11. 2014 beantragt der IFAK e.V. einen Zuschuss zu den Investitionskosten
für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die im Januar bezugsfertige Dependance
„Küsterhaus“ an der Halbachstraße.
Nach den vorliegenden Antragsgrundlagen belaufen sich die Gesamtkosten der Beschaffung auf
3.983,52 Euro.
Hierzu könnte gem. den städtischen Richtlinien ein Zuschuss in Höhe von 70% = 2.788,46 Euro
gewährt werden.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt daher vor, zu den Beschaffungskosten einen städt.
Zuschuss in Höhe von 2.788,46 Euro zu gewähren.
Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 32 (2989)
Vorlage Nr.: 20142188
Bezeichnung der Vorlage
Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses des IFAK e.V für die Dependance
„Küsterhaus„ der Friedenskirche, Halbachstraße, 44789 Bochum
Dem IFAK e.V. wird zu den Beschaffungskosten für die Dependance „Küsterhaus“ ein Zuschuss in
Höhe von 2.788,46 Euro bewilligt.
Mit der Gewährung des Zuschusses sind alle weiteren Zuschussforderungen für die gleiche
Maßnahme abgegolten.