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2014-10-22_Aufruf NRW_Schulsozialarbeit als Teil von BUT erhalten_1.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
2014-10-22_Aufruf NRW_Schulsozialarbeit als Teil von BUT erhalten_1.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 12:06

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Inhalt der Datei

AUFRUF Schulsozialarbeit als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten Am 09.02.2010 erging ein Aufsehen erregendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das später als Basis des sogenannten Bildungs- und Teilhabegesetzes diente. Das Urteil lautete: „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“1 In der Analyse dieses Urteils kam Frau Prof. Dr. Anne Lenze bereits kurz darauf zu folgenden Einschätzungen: „In den Ausführungen des BVerfG zum Bedarf von Kindern kündigt sich ein Teilhabegrundrecht für Kinder an, weil die staatliche Grundsicherungsleistung auch die Persönlichkeitsentfaltung des Kindes ermöglichen soll und erstmalig festgestellt wurde, dass zur Menschenwürde des Kindes auch gehört, dass es eine realistische Chance haben muss, seinen Platz in der Arbeitswelt zu finden, um ein Leben in Unabhängigkeit von staatlicher Alimentierung führen zu können.“2 Die damalige CDU / FDP geführte Bundesregierung reagierte mit dem sog. Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), das trotz vielfach geäußerter Kritik durchaus positiv wirkte und eine bessere Teilhabe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Gang setzte. Insbesondere die Finanzierung von Schulsozialarbeit zeigte zum Teil große Erfolge. Denn erstmals gelang es vielerorts, in gemeinsamer Arbeit von Schule und Jugendhilfe einen systematischen Blick auf benachteiligte Familien zu werfen, ihnen frühzeitig Angebote zu machen, damit Schülerinnen und Schüler / Kinder und Jugendliche erfolgreich am gesellschaftlichen Leben partizipieren und Bildungserfolge erreichen können. Insbesondere die im schulischen Kontext angelegte Beratung und Begleitung von Eltern und Familien in schwierigen Lebenslagen und das frühe Erkennen von Schulverweigerung als inhaltliche Aufgabenschwerpunkte von BuT Schulsozialarbeit macht den Erfolg des Arbeitsansatzes aus: Es wird vom Kind und Jugendlichen her gedacht und nicht in Zuständigkeiten. Ausgerechnet der Teil Schulsozialarbeit des BuT war allerdings zeitlich auf drei Jahre befristet und lief im Jahre 2013 aus. Schulsozialarbeit wird damit binnen weniger Monate beendet werden, wenn nicht kurzfristig Bund bzw. das Land ihrer finanziellen Verantwortung gerecht werden. Völlig unabhängig von der Frage, ob Schulsozialarbeit eine kommunale Aufgabe ist, kann dies kaum eine Kommune leisten; für viele Kommunen ist die Aufgabenwahrnehmung aufgrund der kommunalen Finanzauflagen nicht zulässig! Mit Schulsozialarbeit ist es in den vergangenen Jahren auch unter dem Landesmotto „Kein Kind zurücklassen“ zum Teil sehr erfolgreich gelungen dazu beizutragen, das Teilhabegrundrecht für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen. Entfällt sie, ist dieses Teilhabegrundrecht wieder erheblich gefährdet. Der volkswirtschaftliche Nutzen durch die frühzeitige präventiven Schulsozialarbeit kommt nach wissenschaftlichen Untersuchungen des o.g. Projektes nur zu ca. 10% bei den  Bundesverfassungsgericht – Pressestelle, Pressemitteilung Nr. 5 /2010 vpm 09.02.2010: Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV – Gesetz) nicht verfassungsgemäß Prof. Dr. Anne Lenze, Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe – Das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 und seine Folgen; HrsG: Friedrich Ebert Stiftung, S.14 2 Seite 1 von 4 Kommunen an (siehe Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik zur Zwischenevaluation KeKiz). Von den verbleibenden Erträgen profitieren ausschließlich die weiteren staatlichen Ebenen. Ungeachtet der grundsätzlichen Anerkennung kommunaler Anteilsleistungen für die Schulsozialarbeit, insbesondere gemäß § 13 i.V.m §§ 79,80 SGB VIII, muss die gesamtgesellschaftliche Bedeutung einer gelungenen Integration von Kindern und Jugendlichen in Schule, Ausbildungs- und Arbeitswelt hervorgehoben werden, einschließlich der damit verbundenen Entlastung für alle sozialen Sicherungssysteme, Mehreinnahmen an Steuern sowie den Effekten für den Arbeitsmarkt. Wir betrachten Schulsozialarbeit als eine Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Sowohl die Gewährleistung gleicher Teilhabe und die Verbesserung der Bildungschancen als auch der Abbau sozialer und individueller Benachteiligungen sind drängende Probleme in NRW. Sie sind gesamtgesellschaftliche Probleme, für die auch Bund und Land einstehen müssen. Und auch hier gilt: Der Erfolg von Schulsozialarbeit kommt (neben den Sozialversicherungssystemen) in erster Linie Bund und Ländern durch erhöhtes Steueraufkommen zugute. Deshalb dürfen die Lasten nicht einseitig den Kommunen aufgebürdet werden. Schulsozialarbeit war zwar nicht formal Gegenstand des 2010 im Rahmen des Vermittlungsausschusses gefundenen Konsenses; sie war aber ganz sicher die politische Geschäftsgrundlage für die Bereitschaft des Bundes, den Ländern bei den Kosten für die Grundsicherung entgegenzukommen. Damit ist der Bund genauso weiterhin in der Verantwortung, wie sich jetzt durch die Übernahme der BAFöG-Finanzierung durch den Bund Spielräume für NRW ergeben. Die Leiter/Innen der Jugendämter im LWL (siehe unten) richten daher einen dringenden Appell an die Verantwortlichen in Land und Bund, alles dafür zu tun, um Schulsozialarbeit als Aufgabe der Jugendhilfe an Schule finanziell auf Dauer als Regelangebot abzusichern. Wir stellen fest: 1. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) sichert die Teilhabe benachteiligter junger Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie ist unverzichtbar, solange der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht erfüllt ist. 2. BuT - Schulsozialarbeit benötigt weiterhin eine finanzielle Absicherung durch den Bund im Rahmen des BuT. Eine Verlagerung der Kosten für die BuT Schulsozialarbeit auf die Kommunen ist nicht hinnehmbar. 3. Im Rahmen der Zuständigkeit für Bildungs- und Schulpolitik ist auch das Land NRW in der Verantwortung. 4. Schulsozialarbeit sollte als Aufgabe der Jugendhilfe mit klar umrissenen Aufgaben in und an Schulen wirken. Nur so kann die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Regelsystem Wirkung entfalten. 5. Die Unterzeichner fordern alle Verantwortlichen in Bund und Land auf, die unterschiedlichen Finanzierungswege der Schulsozialarbeit zu harmonisieren. Es ist sicherzustellen, dass Schulsozialarbeit eine Verzahnung von Jugendhilfe und Schule bewirkt, um den Fokus der inhaltlichen Arbeit auf benachteiligte Kinder und Jugendliche und ihre Bildungserfolge zu setzen. Seite 2 von 4 Stand: 22.10.2014 Name, Vorname Mehring, Dolf Goldbach, Reinhard Trepper, Ludger Peveling, Klaus Mix, Bernd Willecke, Egbert Ashauer, Manuel Heller, Hans-Georg Mittmann, Volker Drees, Gisbert Schmidt, Klaus Ströing, Doris Mielke, Ute Mohnfeld, Rainer Geckeis, Ulrike Weist, Bettina Scharwächter, Hermann Schappert, Iris Haase, Rainer Dreyer, Klaus-Heinrich Essmeier, Herbert Sandbothe, Annegret Schneevoigt, Charlotte Lange, Heidrun Hülsmann, Volker Kappen, Elke Bröcker, Christiane Rolf, Helga Förster, Jürgen Woltering, Ursula Gayk, Dietmar Schewe, Ulrich Hustadt, Martin Maibaum, Kai Wolff, Ingrid Edelkötter, Heinz-Dieter Frenzke-Kulbach, Dr. Annette Dworschak, Sybille Reihs, Roswitha Rüddel, Michael Schrödl, Ulla Barfuß, Arnfried Garbes, Elvira Müntinga, Jochen M. Fülbier, Paul Rijntjes, Herbert Institution / Behörde / Funktion Stadt Bochum, Jugendamtsleiter Stadt Hagen, Jugendamtsleiter Stadt Lünen, Jugendamtsleiter Stadt Datteln, Jugendamtsleiter Stadt Ibbenbüren, Jugendamtsleiter Stadt Hattingen, Fachbereichs- , Jugendamtsleiter Stadt Gevelsberg, Jugendamtsleiter Stadt Ennepetal, Jugenddezernent, -amtsleiter Stadt Marl, Jugendamtsleiter Stadt Haltern am See, Jugendamtsleiter Stadt Witten, Jugendamtsleiter Stadt Gronau, Jugendamtsleiterin Stadt Oer-Erkenschwick, stellvertr. Jugendamtsleiterin Stadt Minden, Jugendamtsleiter Stadt Gladbeck, Sachgebietsleitung Kommunale Bildungslandschaft, Stadt Gladbeck, Leiterin Amt für Bildung und Erziehung Stadt Lüdenscheid, Fachbereichs- Jugendamtsleiter Stadt Gelsenkirchen, Abteilungsleitung Jugendhilfe–Schule Stadt Recklinghausen, Kinder- und Jugendarbeit LWL-Landesjugendamt Westfalen, Referatsleiter Jugendförderung Stadt Beckum, Fachbereichs-, Jugendamtsleiter Stadt Detmold, Fachbereichs-, Jugendamtsleiterin Stadt Schwerte, Fachdienstleiterin Stadt Herten, Jugendamtsleiterin Stadt Recklinghausen, Jugendamtsleiter Stadt Werne, Jugenddezernentin und -amtsleiterin Stadt Waltrop, Jugendamtsleiterin Stadt Lippstadt, Jugendamtsleiterin Stadt Löhne, Jugendamtsleiter Stadt Ahlen, Jugendamtsleiterin Stadt Dorsten, Jugendamtsleiter Stadt Menden, Jugendamtsleiter Stadt Sundern, Jugendamtsleiter Stadt Iserlohn, Jugendamtsleiter Stadt Bünde, Jugendamtsleiterin Stadt Unna, Jugendamtsleiter Stadt Herne, Jugendamtsleiterin Stadt Werdohl, Jugendamtsleiterin Stadt Kleve, Fachbereichsleitung Stadt Moers, Fachbereichsleiter Jugend und Soziales Rhein-Sieg-Kreis, Jugendamtsleitung Stadt Emmerich am Rhein, Fachbereichsleiter Jugend, Schule und Sport Stadt Bornheim Stadt Nettetal, Fachbereichsleitung Stadt Viersen, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und Familie Stadt Overath, Jugendamtsleiter Seite 3 von 4 Hein, Thomas Zierden, Herbert Brix-Leusmann, Ila Knops, Hubert Ebling, Monika Hillen, Angela Verst, Dieter Schlich, Beate Dürbaum, Gregor Graef, Jürgen Clauß, Sandra Jung, Andreas Seyffarth, Willi Krott , Bernd Weitz ,Wolfgang Bierdel, Erdmann Graß, Klaus Giesen, Hans-Peter Heinrichs, Herbert Mainzer, Gabriele Stadt Gummersbach, Fachbereichsleiter, Jugend, Familie und Soziales Stadt Würselen, Fachbereichsleiter Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport Stadt Wesel, Fachbereichsleiterin Jugend, Schule und Sport Stadt Leichlingen, Amtsleiter für Jugend und Schule Stadt Kamp-Lintfort, Leiterin des Amtes für Schule, Jugend und Sport Stadt Leverkusen, Fachbereichsleitung Kinder und Jugend Stadt Wuppertal, Jugendamtsleiter Stadt Bergisch Gladbach, Kreis Düren, Jugendamtsleiter Stadt Wermelskirchen, Jugendamtsleitung Sankt Augustin, Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und Schule Stadt Meckenheim, Fachbereichsleiter Jugendhilfe Stadt Stolberg, Jugendamtsleiter Stadt Herzogenrath, Jugendamtsleiter Kreis Bergheim, Fachbereichsleiter Jugend, Bildung und Soziales Kreis Euskirchen, Abteilungsleiter Jugend und Familie Stadt Rösrath, Jugendamtsleitung Stadt Königswinter, Leiter GB Schule, Sport und Jugend Stadt Alsdorf, Jugendamtsleiter Stadt Hürth, Jugendamtsleiterin Seite 4 von 4