Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
2014-10-22_Aufruf NRW_Schulsozialarbeit als Teil von BUT erhalten_1.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 12:06
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AUFRUF
Schulsozialarbeit als Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten
Am 09.02.2010 erging ein Aufsehen erregendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums,
das später als Basis des sogenannten Bildungs- und Teilhabegesetzes diente.
Das Urteil lautete:
„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des
SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den
verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.“1
In der Analyse dieses Urteils kam Frau Prof. Dr. Anne Lenze bereits kurz darauf zu
folgenden Einschätzungen:
„In den Ausführungen des BVerfG zum Bedarf von Kindern kündigt sich ein
Teilhabegrundrecht für Kinder an, weil die staatliche Grundsicherungsleistung auch die
Persönlichkeitsentfaltung des Kindes ermöglichen soll und erstmalig festgestellt wurde,
dass zur Menschenwürde des Kindes auch gehört, dass es eine realistische Chance haben
muss, seinen Platz in der Arbeitswelt zu finden, um ein Leben in Unabhängigkeit von
staatlicher Alimentierung führen zu können.“2
Die damalige CDU / FDP geführte Bundesregierung reagierte mit dem sog. Bildungs- und
Teilhabepaket (BuT), das trotz vielfach geäußerter Kritik durchaus positiv wirkte und eine
bessere Teilhabe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher in Gang setzte.
Insbesondere die Finanzierung von Schulsozialarbeit zeigte zum Teil große Erfolge. Denn
erstmals gelang es vielerorts, in gemeinsamer Arbeit von Schule und Jugendhilfe einen
systematischen Blick auf benachteiligte Familien zu werfen, ihnen frühzeitig Angebote zu
machen, damit Schülerinnen und Schüler / Kinder und Jugendliche erfolgreich am
gesellschaftlichen Leben partizipieren und Bildungserfolge erreichen können. Insbesondere
die im schulischen Kontext angelegte Beratung und Begleitung von Eltern und Familien in
schwierigen Lebenslagen und das frühe Erkennen von Schulverweigerung als inhaltliche
Aufgabenschwerpunkte von BuT Schulsozialarbeit macht den Erfolg des Arbeitsansatzes
aus: Es wird vom Kind und Jugendlichen her gedacht und nicht in Zuständigkeiten.
Ausgerechnet der Teil Schulsozialarbeit des BuT war allerdings zeitlich auf drei Jahre
befristet und lief im Jahre 2013 aus. Schulsozialarbeit wird damit binnen weniger Monate
beendet werden, wenn nicht kurzfristig Bund bzw. das Land ihrer finanziellen Verantwortung
gerecht werden. Völlig unabhängig von der Frage, ob Schulsozialarbeit eine kommunale
Aufgabe ist, kann dies kaum eine Kommune leisten; für viele Kommunen ist die
Aufgabenwahrnehmung aufgrund der kommunalen Finanzauflagen nicht zulässig!
Mit Schulsozialarbeit ist es in den vergangenen Jahren auch unter dem Landesmotto „Kein
Kind zurücklassen“ zum Teil sehr erfolgreich gelungen dazu beizutragen, das
Teilhabegrundrecht für Kinder und Jugendliche zu verwirklichen. Entfällt sie, ist dieses
Teilhabegrundrecht wieder erheblich gefährdet.
Der volkswirtschaftliche Nutzen durch die frühzeitige präventiven Schulsozialarbeit kommt
nach wissenschaftlichen Untersuchungen des o.g. Projektes nur zu ca. 10% bei den
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle, Pressemitteilung Nr. 5 /2010 vpm 09.02.2010: Regelleistungen nach
SGB II (Hartz IV – Gesetz) nicht verfassungsgemäß
Prof. Dr. Anne Lenze, Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe – Das Urteil des BVerfG vom
09.02.2010 und seine Folgen; HrsG: Friedrich Ebert Stiftung, S.14
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Kommunen an (siehe Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik zur Zwischenevaluation
KeKiz). Von den verbleibenden Erträgen profitieren ausschließlich die weiteren staatlichen
Ebenen.
Ungeachtet der grundsätzlichen Anerkennung kommunaler Anteilsleistungen für die
Schulsozialarbeit, insbesondere gemäß § 13 i.V.m §§ 79,80 SGB VIII, muss die
gesamtgesellschaftliche Bedeutung einer gelungenen Integration von Kindern und
Jugendlichen in Schule, Ausbildungs- und Arbeitswelt hervorgehoben werden, einschließlich
der damit verbundenen Entlastung für alle sozialen Sicherungssysteme, Mehreinnahmen an
Steuern sowie den Effekten für den Arbeitsmarkt.
Wir betrachten Schulsozialarbeit als eine Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Sowohl die
Gewährleistung gleicher Teilhabe und die Verbesserung der Bildungschancen als auch der
Abbau sozialer und individueller Benachteiligungen sind drängende Probleme in NRW. Sie
sind gesamtgesellschaftliche Probleme, für die auch Bund und Land einstehen müssen.
Und auch hier gilt: Der Erfolg von Schulsozialarbeit kommt (neben den
Sozialversicherungssystemen) in erster Linie Bund und Ländern durch erhöhtes
Steueraufkommen zugute. Deshalb dürfen die Lasten nicht einseitig den Kommunen
aufgebürdet werden.
Schulsozialarbeit war zwar nicht formal Gegenstand des 2010 im Rahmen des
Vermittlungsausschusses gefundenen Konsenses; sie war aber ganz sicher die politische
Geschäftsgrundlage für die Bereitschaft des Bundes, den Ländern bei den Kosten für die
Grundsicherung entgegenzukommen. Damit ist der Bund genauso weiterhin in der
Verantwortung, wie sich jetzt durch die Übernahme der BAFöG-Finanzierung durch den
Bund Spielräume für NRW ergeben.
Die Leiter/Innen der Jugendämter im LWL (siehe unten) richten daher einen dringenden
Appell an die Verantwortlichen in Land und Bund, alles dafür zu tun, um Schulsozialarbeit als
Aufgabe der Jugendhilfe an Schule finanziell auf Dauer als Regelangebot abzusichern.
Wir stellen fest:
1. Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) sichert die
Teilhabe benachteiligter junger Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie ist
unverzichtbar, solange der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums nicht erfüllt ist.
2. BuT - Schulsozialarbeit benötigt weiterhin eine finanzielle Absicherung durch den
Bund im Rahmen des BuT. Eine Verlagerung der Kosten für die BuT
Schulsozialarbeit auf die Kommunen ist nicht hinnehmbar.
3. Im Rahmen der Zuständigkeit für Bildungs- und Schulpolitik ist auch das Land NRW
in der Verantwortung.
4. Schulsozialarbeit sollte als Aufgabe der Jugendhilfe mit klar umrissenen Aufgaben in
und an Schulen wirken. Nur so kann die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und
Schule im Regelsystem Wirkung entfalten.
5. Die Unterzeichner fordern alle Verantwortlichen in Bund und Land auf, die
unterschiedlichen Finanzierungswege der Schulsozialarbeit zu harmonisieren. Es ist
sicherzustellen, dass Schulsozialarbeit eine Verzahnung von Jugendhilfe und Schule
bewirkt, um den Fokus der inhaltlichen Arbeit auf benachteiligte Kinder und
Jugendliche und ihre Bildungserfolge zu setzen.
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Stand: 22.10.2014
Name, Vorname
Mehring, Dolf
Goldbach, Reinhard
Trepper, Ludger
Peveling, Klaus
Mix, Bernd
Willecke, Egbert
Ashauer, Manuel
Heller, Hans-Georg
Mittmann, Volker
Drees, Gisbert
Schmidt, Klaus
Ströing, Doris
Mielke, Ute
Mohnfeld, Rainer
Geckeis, Ulrike
Weist, Bettina
Scharwächter, Hermann
Schappert, Iris
Haase, Rainer
Dreyer, Klaus-Heinrich
Essmeier, Herbert
Sandbothe, Annegret
Schneevoigt, Charlotte
Lange, Heidrun
Hülsmann, Volker
Kappen, Elke
Bröcker, Christiane
Rolf, Helga
Förster, Jürgen
Woltering, Ursula
Gayk, Dietmar
Schewe, Ulrich
Hustadt, Martin
Maibaum, Kai
Wolff, Ingrid
Edelkötter, Heinz-Dieter
Frenzke-Kulbach, Dr. Annette
Dworschak, Sybille
Reihs, Roswitha
Rüddel, Michael
Schrödl, Ulla
Barfuß, Arnfried
Garbes, Elvira
Müntinga, Jochen M.
Fülbier, Paul
Rijntjes, Herbert
Institution / Behörde / Funktion
Stadt Bochum, Jugendamtsleiter
Stadt Hagen, Jugendamtsleiter
Stadt Lünen, Jugendamtsleiter
Stadt Datteln, Jugendamtsleiter
Stadt Ibbenbüren, Jugendamtsleiter
Stadt Hattingen, Fachbereichs- , Jugendamtsleiter
Stadt Gevelsberg, Jugendamtsleiter
Stadt Ennepetal, Jugenddezernent, -amtsleiter
Stadt Marl, Jugendamtsleiter
Stadt Haltern am See, Jugendamtsleiter
Stadt Witten, Jugendamtsleiter
Stadt Gronau, Jugendamtsleiterin
Stadt Oer-Erkenschwick, stellvertr. Jugendamtsleiterin
Stadt Minden, Jugendamtsleiter
Stadt
Gladbeck,
Sachgebietsleitung
Kommunale
Bildungslandschaft,
Stadt Gladbeck, Leiterin Amt für Bildung und Erziehung
Stadt Lüdenscheid, Fachbereichs- Jugendamtsleiter
Stadt Gelsenkirchen, Abteilungsleitung Jugendhilfe–Schule
Stadt Recklinghausen, Kinder- und Jugendarbeit
LWL-Landesjugendamt
Westfalen,
Referatsleiter
Jugendförderung
Stadt Beckum, Fachbereichs-, Jugendamtsleiter
Stadt Detmold, Fachbereichs-, Jugendamtsleiterin
Stadt Schwerte, Fachdienstleiterin
Stadt Herten, Jugendamtsleiterin
Stadt Recklinghausen, Jugendamtsleiter
Stadt Werne, Jugenddezernentin und -amtsleiterin
Stadt Waltrop, Jugendamtsleiterin
Stadt Lippstadt, Jugendamtsleiterin
Stadt Löhne, Jugendamtsleiter
Stadt Ahlen, Jugendamtsleiterin
Stadt Dorsten, Jugendamtsleiter
Stadt Menden, Jugendamtsleiter
Stadt Sundern, Jugendamtsleiter
Stadt Iserlohn, Jugendamtsleiter
Stadt Bünde, Jugendamtsleiterin
Stadt Unna, Jugendamtsleiter
Stadt Herne, Jugendamtsleiterin
Stadt Werdohl, Jugendamtsleiterin
Stadt Kleve, Fachbereichsleitung
Stadt Moers, Fachbereichsleiter Jugend und Soziales
Rhein-Sieg-Kreis, Jugendamtsleitung
Stadt Emmerich am Rhein, Fachbereichsleiter Jugend,
Schule und Sport
Stadt Bornheim
Stadt Nettetal, Fachbereichsleitung
Stadt Viersen, Fachbereichsleiter Kinder, Jugend und
Familie
Stadt Overath, Jugendamtsleiter
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Hein, Thomas
Zierden, Herbert
Brix-Leusmann, Ila
Knops, Hubert
Ebling, Monika
Hillen, Angela
Verst, Dieter
Schlich, Beate
Dürbaum, Gregor
Graef, Jürgen
Clauß, Sandra
Jung, Andreas
Seyffarth, Willi
Krott , Bernd
Weitz ,Wolfgang
Bierdel, Erdmann
Graß, Klaus
Giesen, Hans-Peter
Heinrichs, Herbert
Mainzer, Gabriele
Stadt Gummersbach, Fachbereichsleiter, Jugend, Familie
und Soziales
Stadt Würselen, Fachbereichsleiter Jugend, Schule,
Soziales, Kultur und Sport
Stadt Wesel, Fachbereichsleiterin Jugend, Schule und Sport
Stadt Leichlingen, Amtsleiter für Jugend und Schule
Stadt Kamp-Lintfort, Leiterin des Amtes für Schule, Jugend
und Sport
Stadt Leverkusen, Fachbereichsleitung Kinder und Jugend
Stadt Wuppertal, Jugendamtsleiter
Stadt Bergisch Gladbach,
Kreis Düren, Jugendamtsleiter
Stadt Wermelskirchen, Jugendamtsleitung
Sankt Augustin, Fachbereichsleitung Kinder, Jugend und
Schule
Stadt Meckenheim, Fachbereichsleiter Jugendhilfe
Stadt Stolberg, Jugendamtsleiter
Stadt Herzogenrath, Jugendamtsleiter
Kreis Bergheim, Fachbereichsleiter Jugend, Bildung und
Soziales
Kreis Euskirchen, Abteilungsleiter Jugend und Familie
Stadt Rösrath, Jugendamtsleitung
Stadt Königswinter, Leiter GB Schule, Sport und Jugend
Stadt Alsdorf, Jugendamtsleiter
Stadt Hürth, Jugendamtsleiterin
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