Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD VM (4435)
Vorlage Nr.: 20142151
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Entlastung des Betriebsleiters der Zentralen Dienste der Stadt Bochum für das Wirtschaftsjahr
2013
Beschlussvorschriften
§ 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO)
Beschlussorgan
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
05.12.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD VM (4435)
Vorlage Nr.: 20142151
Gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO)
entscheidet der Betriebsausschuss in eigener Zuständigkeit und somit in eigener
Entscheidungsbefugnis über die Entlastung der Betriebsleitung eines Eigenbetriebes oder einer
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Die Entlastung soll nach herrschender Rechtsmeinung erst ausgesprochen werden, nachdem der
Betriebsausschuss zuvor das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 26 EigVO
beraten und der Rat das Jahresergebnis anschließend festgestellt hat.
Der Jahresabschluss 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt
Bochum wurde mit der Beschlussvorlage 20141500 den zuständigen Gremien vorgelegt und am
28.10.2014 vom Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie am 06.11.2014 vom Haupt- und
Finanzausschuss des Rates der Stadt Bochum beschlossen.
Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 durch den Rat der Stadt Bochum erfolgte in der
Sitzung am 13.11.2014.
Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO ist dem Betriebsleiter der Zentralen Dienste der Stadt Bochum
durch den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe die Entlastung für das Jahr 2013 zu erteilen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD VM (4435)
Vorlage Nr.: 20142151
Bezeichnung der Vorlage
Entlastung des Betriebsleiters der Zentralen Dienste der Stadt Bochum für das Wirtschaftsjahr
2013
Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe beschließt auf Grundlage des § 5 Absatz 5 Satz 2 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) die Entlastung des
Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das
Wirtschaftsjahr 2013.