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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 21:50

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD VM (4435) Vorlage Nr.: 20142151 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Entlastung des Betriebsleiters der Zentralen Dienste der Stadt Bochum für das Wirtschaftsjahr 2013 Beschlussvorschriften § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO) Beschlussorgan Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe Beratungsfolge Sitzungstermin Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe 05.12.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD VM (4435) Vorlage Nr.: 20142151 Gemäß § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO) entscheidet der Betriebsausschuss in eigener Zuständigkeit und somit in eigener Entscheidungsbefugnis über die Entlastung der Betriebsleitung eines Eigenbetriebes oder einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Die Entlastung soll nach herrschender Rechtsmeinung erst ausgesprochen werden, nachdem der Betriebsausschuss zuvor das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 26 EigVO beraten und der Rat das Jahresergebnis anschließend festgestellt hat. Der Jahresabschluss 2013 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum wurde mit der Beschlussvorlage 20141500 den zuständigen Gremien vorgelegt und am 28.10.2014 vom Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe sowie am 06.11.2014 vom Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bochum beschlossen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 durch den Rat der Stadt Bochum erfolgte in der Sitzung am 13.11.2014. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO ist dem Betriebsleiter der Zentralen Dienste der Stadt Bochum durch den Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe die Entlastung für das Jahr 2013 zu erteilen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD VM (4435) Vorlage Nr.: 20142151 Bezeichnung der Vorlage Entlastung des Betriebsleiters der Zentralen Dienste der Stadt Bochum für das Wirtschaftsjahr 2013 Der Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe beschließt auf Grundlage des § 5 Absatz 5 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) die Entlastung des Betriebsleiters der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Zentrale Dienste der Stadt Bochum für das Wirtschaftsjahr 2013.